Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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§ 17 Das Berufungsrecht / cc) Anfechtbarkeit

Rz. 360 Nach § 522 Abs. 3 ZPO steht dem Berufungsführer (mit Wirkung vom 27.10.2011) gegen den Zurückweisungsbeschluss das Rechtsmittel zu, das bei einer Entscheidung durch Urteil zulässig wäre. Er kann also eine Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 544 ZPO einlegen, sofern der Wert einer (zuzulassenden) Revision eine geltend zu machende Beschwer von 20.000 EUR übersteigt (§ 26 ...mehr

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§ 20 Wiedereinsetzung in de... / VIII. Rechtsmittel im Verfahren über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 181 Bewilligt das Gericht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so ist diese Entscheidung nach § 238 Abs. 3 ZPO unanfechtbar. Der Antragsgegner ist deshalb gezwungen, alle Aspekte, die gegen eine Wiedereinsetzung sprechen, insbesondere solche, die ein Fristversäumnis, ein Verschulden und die Kausalität des Verschuldens für die Säumnis begründen, unmittelbar vorzutra...mehr

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§ 19 Das Revisionsrecht – d... / f) Rechtsbehelfe gegen die Nichtzulassung der Revision

Rz. 25 Wird die Revision vom Berufungsgericht nicht zugelassen, kann die unterlegene Partei:mehr

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§ 14 Das Verfahren vor den ... / a) Zulässigkeit nach dem Wortlaut

Rz. 102 Nach dem Wortlaut ist die Gehörsrüge nach § 321a Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich zulässig bei allen Entscheidungen der Amtsgerichte und der Landgerichte, gegen die ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben ist (§ 321a Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Bei Endurteilen darf die Rechtsmittelbeschwer 600 EUR nicht übersteigen und das Gericht darf die Berufung nicht zu...mehr

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§ 14 Das Verfahren vor den ... / b) Außerordentliche Berufung

Rz. 91 Wie bereits dargestellt (siehe Rdn 78 ff.), ist das Gericht auch bei einer Durchführung des Verfahrens nach § 495a ZPO an Verfassungsgrundsätze gebunden. Insbesondere sind hier das Willkürverbot und das Gebot der Gewährung des rechtlichen Gehörs zu beachten. Rz. 92 Bei Entscheidungen, die greifbar gesetzeswidrig ergangen sind, weil insbesondere ein Verstoß gegen das Wi...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / cc) Angriff gegen die Nichtzulassung

Rz. 52 Setzt sich das erstinstanzliche Gericht mit dem Zulassungsantrag und den tatsächlichen Ausführungen zu dessen Begründung nicht hinreichend auseinander, kann darin ein Verstoß gegen das Willkürverbot oder gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegen. Derartige Rechtsverletzungen können von der unterlegenen Partei mit der Gehörsrüge gem. § 321a ZPO [103] und subsidiär...mehr

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FF 01/2019, Erlass eines Ve... / 2 Anmerkung

Das Bundesverfassungsgericht greift in seiner Entscheidung erneut die verfassungsrechtlichen Anforderungen für die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe auf und nimmt in dem der verfassungsgerichtlichen Hauptsacheentscheidung vorausgehenden einstweiligen Anordnungsverfahren[1] auch zum Verhältnis zwischen Verfahrenskostenhilfe- und dem Hauptsacheverfahren Stellung. Bei der v...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / 3. Die Frist des § 320 ZPO

Rz. 131 Ist der Tatbestand trotz der weiten Einbeziehung der Entscheidungsgründe und der in Bezug genommenen Schriftsätze und Urkunden unrichtig, so muss der Bevollmächtigte erster Instanz oder der mit der Durchführung eines Berufungsverfahrens beauftragte Rechtsanwalt einen Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO stellen. Rz. 132 Hinweis Dies gilt nicht nur dann, wenn ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zulageberechtigter Personenkreis

Rn. 11 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 In der Vorschrift des § 79 EStG entfällt durch das G zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 08.04.2010 (BGBl I 2010, 386) – zur Umsetzung eines EuGH-Urt – die bisherige Voraussetzung der unbeschränkten StPfl (s Rn 2). Rn. 12 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Für die Zulageberechtigung ist es nunmehr erf...mehr

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AGS 12/2018, Schaefer/Schaefer, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht

Von Rolf Schaefer und Malte Schaefer. 5. Aufl., 2018, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 277 S., 49,00 EUR Die Vergütung in arbeitsrechtlichen Mandaten entspricht zwar im Wesentlichen der Vergütung in zivilrechtlichen Angelegenheiten; hier ergeben sich jedoch aufgrund der Besonderheiten des Arbeitsrechts entscheidende Abweichungen, so dass eine gesonderte Darstellung dieser Gebühr...mehr

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FF 12/2018, Abgrenzung von ... / 3 Anmerkung

1. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Streitigkeit unter (ehemaligen) Eheleuten als – die Zuständigkeit des Familiengerichts begründende – sonstige Familiensache i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG eingestuft werden kann: Die geltend gemachten Ansprüchemehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016 S. 881. Brühl, Dokumentation, info also 2004 S. 44. ders., BSHG-Thema: Zuzahlungen und Sozialhilfe, info also 2004 S. 132 m. w. N. Burmester, Medizinische Versorgung der Leistungsberechtigten nach §§ 4 und 6 AsylbLG über eine Krankenkasse, NDV 2015 S...mehr

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FF 11/2018, Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung der Beschleunigungsrüge und -beschwerde im Umgangsverfahren

GG Art. 2 Abs. 1 20 Abs. 3; BVerfGG § 90; FamFG § 155 Abs. 1 § 155b Leitsatz 1. Mit der instanzbeendenden fachgerichtlichen Entscheidung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichtete Beschleunigungsrüge und -beschwerde und damit auch für eine wegen der Zurückweisung jener Rechtsbehelfe erhobenen Verfassungsbeschwe...mehr

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FF 11/2018, Verfassungsbesc... / Anmerkung

Anm. d. Red.: Bei der Entscheidung dürfte es sich um die erste Entscheidung handeln, die gemeinsam von Prof. Radtke und Prof. Britz getroffen worden ist. FF 11/2018, S. 442 - 443mehr

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FF 11/2018, Verfassungsbesc... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft zurückweisende Entscheidungen über eine Beschleunigungsrüge und -beschwerde nach § 155b FamFG und § 155c FamFG in einem seit Februar 2015 anhängigen Umgangsverfahren betreffend ein heute viereinhalb Jahre altes Kind. [2] Das Familiengericht hat mit Beschl. v. 30.7.2018 mittlerweile eine – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung getro...mehr

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FF 11/2018, Verfassungsbesc... / Leitsatz

1. Mit der instanzbeendenden fachgerichtlichen Entscheidung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichtete Beschleunigungsrüge und -beschwerde und damit auch für eine wegen der Zurückweisung jener Rechtsbehelfe erhobenen Verfassungsbeschwerde. 2. Es besteht vorliegend auch kein Bedürfnis für eine Feststellung der ...mehr

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zfs 11/2018, Unzureichende ... / 3 Anmerkung:

Der nicht hinreichend aufgeklärte Sachverhalt, also der fehlende hinreichende Tatverdacht, ist eigentlich das Paradebeispiel der Rückleitung der Akten nach § 69 Abs. 5 OWiG, wenn also etwa das Messbild nicht gut genug ist und die Identitätsbegutachtung schon in die Hände der Behörde gelegt werden muss und nicht der Beweisaufnahme überlassen werden darf. Darüber hinaus gibt e...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / 1. Entscheidung des BGH vom 8.10.1984 und Entwicklung

Rz. 252 In seiner Entscheidung vom 8.10.1984 führte der BGH zunächst aus, dass ein Handelsgeschäft in ungeteilter Erbengemeinschaft fortgeführt werden könne, ohne dass hierin notwendig ein gesellschaftlicher Zusammenschluss zu sehen sei.[440] Eltern können im Rahmen der Erbengemeinschaft ihre Kinder vertreten und es bedürfe keiner familiengerichtlicher Genehmigung gem. §§ 164...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i. V. m. §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG)

Tz. 59 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 90 Abs. 1 BVerfGG ist jedermann berechtigt, gegen Grundrechtsverletzungen oder Verletzung der grundrechtsgleichen Rechte aus Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103, 104 GG durch Akte der öffentlichen Gewalt nach Erschöpfung des vorgesehenen Rechtsweges binnen Monatsfrist Verfassungsbeschwerde zum BVerfG zu erheben. Akte der öffentliche...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsmittel

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Beschluss, mit dem die Rüge als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, ist kein Rechtsbehelf/Rechtsmittel mehr möglich (§ 133a Abs. 4 Satz 2 FGO: unanfechtbar). Eine erneute Anhörungsrüge gegen den Beschluss ist ebenso ausgeschlossen wie eine außerordentliche Beschwerde (u. a. BFH v. 16.09.2010, IX B 12...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sunder-Plassmann in HHSp, Einf. FGO, Rz. 8 ff.; Lüke, Grundsätze des Verwaltungsprozesses, JuS 1961, 41; Tipke, Die Steuerrechtsordnung Band I, 2. Aufl. 2000; Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung, Bielefeld 2001; Brandt, Steuerrechtsschutz durch den EuGH, AO-StB 2002, 236 (Teil 1) und 281 (Teil 2); Brandt, Steuerrechtsschutz durch Verfassungsbeschwerde, AO-StB 2002, 123 (Teil...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Beschluss über die Gewährung oder Ablehnung der PKH ist die Beschwerde durch § 128 Abs. 2 FGO ausdrücklich ausgeschlossen, sodass der Beschluss unanfechtbar ist (s. Rz. 20). Davon unberührt bleiben außerordentliche Rechtsbehelfe wie die Anhörungsrüge (§ 133a FGO; Brandis in Tipke/Kruse, § 142 FGO Rz. 71 m. w. N.) und die Verfa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Mack/Fraedrich, Neu: Die Anhörungsrüge nach § 133a AO, AO-StB 2005, 115; Seer/Thulfaut, Die neue Anhörungsrüge als außerordentlicher Rechtsbehelf im Steuerprozess, BB 2005, 1085; Zuck, Das Verhältnis von Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde, NVwZ 2005, 739; Kettinger, Der dritte Weg: Die Effektivierung der Anhörungsrüge, StB 2006, 259; Nieland, Keine Umdeutung einer Anhörungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kraft Gesetzes

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Ruhen des Verfahrens tritt kraft Gesetzes ein, wenn der Einspruchsführer sich ausdrücklich auf eine Rechtsbehauptung stützt, wegen der ein Verfahren beim EuGH, beim BVerfG oder bei einem sonstigen obersten Bundesgericht anhängig ist. Dabei ist § 363 Abs. 2 Satz 2 AO nicht auf Musterprozesse beschränkt (so aber Birkenfeld in HHSp, § ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Übermaßverbot)

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Übermaßverbot (Verhältnismäßigkeitsprinzip) ist eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG; z. B. BVerfG v. 05.12.2002, 2 BvL 5/98, 2 BvL 6/98, BVerfGE 107, 59). Es gebietet allgemein, dass die von der Behörde gewählte Maßnahme geeignet und erforderlich sein muss, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Geeignet ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XVI. Korrespondierender Erstattungsanspruch (§ 171 Abs. 14 AO)

Tz. 116 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 14 AO verhindert den Ablauf der Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch, solange und soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO noch nicht i. S. des § 228 AO verjährt ist. Die Ablaufhemmung tritt in Höhe des noch nicht verjährten Erstattungsanspruchs ein (BFH v. 13.03.2001, VIII R 37/00, BS...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist durch das sog. AnhörungsrügenG v. 09.12.2004, BGBl I 2004, 3220 mit Wirkung ab dem 01.01.2005 in die FGO eingefügt worden. Sie dient der Umsetzung einer Plenarentscheidung des BVerfG (v. 30.04.2003, 1 PBvU 1/02 BVerfGE 107, 395), mit der der Gesetzgeber verpflichtet wurde, eine Regelung zu schaffen, die innerhalb der f...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO enthält keine eigenen Vorschriften über die Protokollierung von mündlichen Verhandlungen (auch Erörterungsterminen, § 159 Abs. 2 ZPO) und Beweisterminen, sondern verweist auf die §§ 159 bis 165 ZPO. § 159 ZPO Protokollaufnahme (1) Über die Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. Für die Protokollführung k...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Bedeutung des Steuergeheimnisses im Strafverfahren – Verwendungsverbot (§ 393 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den Folgewirkungen des Steuergeheimnisses (s. § 30 AO) für das Strafverfahren befasst sich § 393 Abs. 2 AO. Angesichts der umfassenden Offenbarungspflichten hinsichtlich sämtlicher Tatsachen und Verhältnisse, die für die Besteuerung von Bedeutung sind und des Umstandes, dass die Steuerpflicht dort nicht halt macht, wo ein steuerlich ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 15 Richter auf Probe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Richter auf Probe sind solche Richter, die später als Richter auf Lebenszeit oder als Staatsanwalt verwendet werden sollen, und dazu in einer mindestens dreijährigen Probezeit erprobt werden (§§ 10 Abs. 1, 12 DRiG). Sie führen die Dienstbezeichnung "Richter" (§ 19a Abs. 3 DRiG). Zum Richterkraft Auftrags können Beamte auf Lebenszeit erna...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsbelehrung muss so beschaffen sein, dass der rechtsunkundige Bürger über seine Rechtsschutzmöglichkeiten hinreichend informiert wird. Nicht erforderlich sind zwar zweckmäßige, aber nicht notwendige Ausführungen, die den Empfänger eher verwirren als dienen (BFH v. 07.02.1977, IV B 62/76, BStBl 1977, 291). So muss nicht über die F...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 108 Berichtigung des Tatbestands

Schrifttum Kapp, Die Tatbestandsberichtigung nach § 108 FGO, BB 1983, 190; Rößler, Der Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach Maßgabe des BFH, NJW 2004, 266. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung von Fehlern in der Darstellung des Tatbestandes – nicht auch der Entscheidungsgründe – erspart die – bei Entscheidungserheblichkeit – sonst u. U. erforderliche Aufheb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Entscheidung des Gerichts

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung bei erfolglosen Rügen richtet sich nach § 133a Abs. 4 FGO . Unstatthafte oder nicht form- oder fristgerecht eingelegte Rügen sind als unzulässig zu verwerfen. Zulässige, aber unbegründete, Rügen werden zurückgewiesen. Entsprechend der Rechtsnatur der Anhörungsrüge ist Gegenstand der Prüfung durch das Gericht neben der Zu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der Intention des Gesetzgebers soll die Verzinsung nach § 233a AO im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Steuern trotz des gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunktes zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden (BT-...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, außerordentliche Beschwerde

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 133a FGO sieht mit der sog. Anhörungsrüge einen außerordentlichen Rechtsbehelf für die Fälle vor, in denen ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Gerichts nicht gegeben ist (s. § 133a FGO Rz. 1). Die gesetzliche Regelung soll der Rechtsklarheit dienen und zugleich sicherstellen, dass in Ausnahmefäll...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / 1. Keine paritätische Betreuung als verfassungsrechtlich gebotener Regelfall

Im Jahr 2015 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Wechselmodell befasst:[5] Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist Vater eines nichtehelich geborenen Kindes. Kurz nach der Geburt des Kindes erfolgte die Trennung der Eltern. Das Kind lebt im Haushalt der Mutter, die die elterliche Sorge allein ausübt. Anträge des BF zur elterlichen Sorge blieben erfolglos. Der BF r...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Der Zugang zum EuGH

Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der EuGH entscheidet im Wege der Vorabentscheidung unter anderem über die Auslegung der europäischen Verträge, Art. 267 Abs. 1 Buchst. a AEUV (ex-Art. 234 Abs. 1 Buchst. a EGV). Hält ein nationales Gericht eine innerstaatliche Norm für europarechtswidrig, so eröffnet dies noch nicht den Weg zum EuGH, da dieser nur den EGV auszulegen hat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zulässigkeit

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags gelten grds. die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen (dazu s. Vor FGO Rz. 26 ff.). Daher ist z. B. die Antragsbefugnis mit der Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2, § 48 FGO) verknüpft. Hat ein Feststellungsbeteiligter, obwohl er klagebefugt ist, den einheitlichen Feststellungsbe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Weitere Voraussetzung der Entstehung des Zinsanspruchs ist, dass der gegen den Verwaltungsakt, dessen Vollziehung ausgesetzt wurde oder der Grundlagenbescheid für den in der Vollziehung ausgesetzten Verwaltungsakt ist, eingelegte Rechtsbehelf ganz oder teilweise endgültig keinen Erfolg gehabt hat (BFH v. 10.10.2012, VIII R 56/10, BStBl ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO ordnet an, dass die Festsetzungsfrist nicht abläuft, bevor über den Antrag unanfechtbar entschieden worden ist. Voraussetzung für eine Entscheidung ist lediglich deren Wirksamkeit. Einer Begründung bedarf sie nicht. Die Unanfechtbarkeit ist gegeben, wenn die Entscheidung nicht mehr mit einem Einspruch (§§ 347ff. AO), ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mit Zustimmung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann das Verfahren mit Zustimmung des Einspruchsführers ruhen lassen, wenn dies aus wichtigen Gründen zweckmäßig erscheint. Wichtige Gründe sind die Anhängigkeit von Verfassungsbeschwerden, Musterprozessen oder Normenkontrollklagen, die Durchführung einer Außenprüfung, die Verhandlung mit Oberbehörden, eine zu erwartend...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Voraussetzungen und Verfahren

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO gestattet die Aussetzung wegen tatsächlicher oder rechtlicher Abhängigkeit von der Entscheidung über ein Rechtsverhältnis, das den Gegenstand eines anderen, bei einem FG oder einem Gericht eines anderen Gerichtszweigs anhängigen Rechtsstreites bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (z. B. Erteilung einer Ausn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 4 Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Schrifttum Bartone, Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen letztinstanzliche Entscheidungen des BFH, AO-StB 2008, 224. ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 FGO verweist auf die §§ 21a bis 21i GVG betreffend die allgemeinen Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung, die unmittelbar nur für die ordentlichen Gerich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antrag (§ 117 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 PKH wird nur auf Antrag gewährt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Antragsberechtigt sind natürliche Personen (§§ 114f. ZPO), Beteiligte kraft Amtes (§ 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO), insbes. der Insolvenzverwalter (s. § 40 FGO Rz. 10), juristische Personen und beteiligtenfähige Personenvereinigungen (§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO; s. § 57 FGO Rz. 8). Tz. 4 Stan...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die beschränkte Testierfähigkeit

Rz. 42 Eine beschränkte Testierfähigkeit kann bei Personen mit Behinderungen vorliegen. Stumme und sprachbehinderte Personen können sowohl ein privatschriftliches als auch ein öffentliches Testament errichten, und zwar nach Verzicht auf das Wort "mündlich" in § 2232 S. 1 BGB und Aufhebung von § 2233 Abs. 3 BGB sowie § 31 BeurkG seit dem 1.8.2002 auch durch Erklärung gegenübe...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 4. Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG

Rz. 84 Der BGH[94] hatte in einem Grundsatzurteil entschieden, dass eine Rechtsanwaltsgesellschaft nicht in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrieben werden kann. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht[95] nicht zur Entscheidung angenommen. Eine gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung über die Errichtung einer Rechtsanwalts-GmbH ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Verfahren

Rz. 112 Die Selbstkorrekturmöglichkeit prüft das Gericht nicht von Amts wegen. Allein der durch die Entscheidung Beschwerte kann die Rüge schriftlich binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Ausgangsgericht erheben, § 321a Abs. 2 ZPO. Die Frist beginnt, wenn der Beschwerte von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs Kenntnis erlangt. Dies ist meist die Zustellung des volls...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 2. Rechtsprechung bundesdeutscher Gerichte nach dem Urteil des EGMR v. 28.5.2009

Rz. 36 Da Entscheidungen des EGMR keine unmittelbar bindende Wirkung für bundesdeutsche Gerichte haben und das Urteil des EGMR nur inter partes wirkt, musste nunmehr in verschiedenen gerichtlichen Verfahren geklärt werden, auf welche Weise das Urteil des EGMR umzusetzen sei.[46] Die Gerichte (OLG Stuttgart;[47] Kammergericht;[48] Hanseatisches OLG Hamburg;[49] OLG Köln;[50] L...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / I. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 4 Für eine Feststellungsklage besteht auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein Erbscheinsverfahren anhängig gemacht werden könnte oder wenn ein Erbschein bereits erteilt wurde.[1] Rz. 5 Ob ein Rechtsstreit über die Feststellung eines Erbrechts wegen eines bereits anhängigen Erbscheinsverfahrens nach § 148 ZPO ausgesetzt werden kann, ist in der obergerichtlichen Recht...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (7) Das Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO

Rz. 413 & Möglichkeit der Selbstkorrektur nicht berufungsfähiger Urteile Ist eine Berufung gegen ein Urteil nicht zulässig, weil entweder die Berufungssumme nicht erreicht ist oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung nicht zugelassen hat und wurde im erstinstanzlichen Verfahren das rechtliche Gehör verletzt, so kann auf Antrag ("Gehörsrüge") eine Selbstkorrektur des Urt...mehr