Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nur Arbeitslohn ist begünstigt

Rn. 8 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 § 3b EStG begünstigt nur Empfänger von Arbeitslohn (H 3b LStH 2018 "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit"; OFD D'dorf/Münster, Vfg v 07.07.2005, FR 2005, 816; Giloy, NWB F 6, 4457), nicht aber Selbstständige o Gewerbetreibende. Differenzierungsgrund iSd Art 3 Abs 1 GG für diese Ungleichbehandlung sei, dass ArbN zB persönlich abhängig, hi...mehr

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FF 9/2018, Keine Verletzung... / 3 Anmerkung

Mit seinem Beschluss vom 22.3.2018 hat das BVerfG – unter Rückgriff auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage sowie die hierauf aufbauende gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung – die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung verneint. Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung seines Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG und stützt diese Einschätzung auf die Erwä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Erläuterungen zu einzelnen Gruppen von Geschäftsgrundstücken

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei den in Abschn. 16 Abs. 7 BewRGr angeführten Hotelgrundstücken handelt es sich im Allgemeinen um eigengenutzte Zweckbauten, die der Beherbergung dienen. Soweit diese Grundstücke nicht eigengenutzt sind, werden sie regelmäßig verpachtet, nicht aber vermietet. Dementsprechend beurteilt auch der Grundstücksmarkt den Verkehrswert von Hotelgrundstücken nic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Besondere Gestaltung

aa) Auslegung des Begriffs "besondere Gestaltung" Rz. 23 [Autor/Stand] Was unter "besonderer Gestaltung" zu verstehen ist, umschreibt das Gesetz nicht. Es handelt sich um einen sog. Typusbegriff, nicht um einen definitorischen Begriff. Es liegt zugleich ein unbestimmter Rechtsbegriff vor, der der Ausdeutung und Konkretisierung durch die Rechtsprechung bedarf. Für die Auslegun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedeutung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Bedeutung der Vorschrift liegt grundsätzlich in der gesetzlichen Festlegung der Hauptfeststellung. Dabei kommt dem zeitlichen Aspekt lediglich eine untergeordnete Rolle zu. Durch die turnusmäßig wiederkehrende Feststellung der wirtschaftlichen Einheiten sollte eine Anpassung der Werte an die tatsächlichen Verhältnisse erfolgen, da sich diese im Zeita...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Gerichtskosten bei Anhörungsrüge

Frage: Wie man weiß, kann die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Finanzprozess im Rahmen einer vom FG zugelassenen Revision (§ 115 Abs. 1 FGO), durch Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 Abs. 1 FGO), wenn die Revision nicht zugelassen wurde, sowie mit einer Anhörungsrüge (§ 133a FGO) geltend gemacht werden (ordentliche Rechtsbehelfe). Als außerordentlicher Rechtsbehelf...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.3 Ruhen trotz Nichtbeteiligung an einem Arbeitskampf

Rz. 6 Abs. 3 enthält den Partizipationsgedanken. Profitiert der selbst weder streikende noch ausgesperrte Arbeitnehmer von dem Ergebnis des Arbeitskampfes, weil es auf ihn Anwendung finden wird, würde durch die Gewährung von Alg in den Arbeitskampf eingegriffen. Der Arbeitnehmer hätte in diesem Fall keinen Grund, auf eine Beendigung des Arbeitskampfes hinzuwirken. Ob der Arb...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.3 Beschäftigung neben Elterngeld/Erziehungsgeld, Kinderbetreuung

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 setzt den Bezug von Erziehungsgeld bzw. den Nichtbezug allein wegen der Berücksichtigung von Einkommen (z. B. §§ 5, 6 BErzGG) voraus. Dabei kann es sich sowohl um Bundeserziehungsgeld nach dem BErzGG als auch um Landeserziehungsgeld handeln. Abschnitt 2 des BErzGG ist am 31.12.2006 außer Kraft getreten. Im Übrigen ist das BErzGG am 1.1.2008 außer K...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 1. § 22 RVG – Allgemeine Vorschrift

Rz. 7 Im 4. Abschnitt des RVG (§§ 22–33 RVG) sind (fast) alle Wertvorschriften zusammengefasst, die für die anwaltliche Gebührenbemessung maßgebend sind. Teilweise hat der Gesetzgeber dann noch Wertvorschriften im VV des RVG versteckt, oder bei speziellen Sondervorschriften (Verfassungsbeschwerde: § 37 Abs. 2 RVG). Rz. 8 Nun ist es nicht immer so, dass der Auftraggeber ledigl...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / I. Einleitung

Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte geht nicht ohne Bremsspuren oder gar Funkenflug ab. Immer häufiger werden die Fälle, in denen das BVerfG Verfassungsbeschwerden (ohne Begründung!) nicht zur Entscheidung annimmt, um anschließend feststellen zu müssen, dass der EGMR der daraufhin erhobenen Individual- bzw. Menschenrech...mehr

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FF 7+8/2018, Sorgerechtsent... / 1 Gründe:

[1] I. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen einen Sorgerechtsentzug nach § 1666 BGB für seine beiden minderjährigen Kinder in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. [2] 1.a) Der Beschwerdeführer ist Vater einer erwachsenen Tochter und zweier minderjähriger Kinder, eines im Jahr 2004 geborenen Sohnes und einer im Jahr 2007 geborenen Tocht...mehr

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FoVo 7+8/2018, Verletzung d... / 2 II. Aus der Entscheidung

Streitfrage: Verstoß gegen Art. 103 GG? Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Schuldner eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG und einen Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens. Das LG habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG unter mehreren Aspekten verletzt. Es habe bei der für die Entscheidung erheblic...mehr

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FF 7+8/2018, Sorgerechtsent... / 2 Anmerkung

Das BVerfG nutzt die Begründung des Beschlusses, mit der es die Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen die vorläufige Herausnahme seiner seit langem von ihm getrenntlebenden halbwüchsigen Kinder aus dem Haushalt der Mutter nicht zur Entscheidung annimmt, um die Anforderungen an eine Sorgerechtsentziehung im Eilverfahren zu erläutern und nach seinem stattgebenden Kammerbesc...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / c) Der Fall Mitzinger

Wohl noch in Unkenntnis dieser vom 28.5.2009 stammenden Entscheidung des EGMR lehnte das BVerfG die Annahme einer weiteren Verfassungsbeschwerde mit einem vergleichbaren Ausgangssachverhalt wie demjenigen, der seinem Beschluss von 2003 zugrunde lag, Ende 2009 ab[48] und verwies auf den vorgenannten Beschluss,[49] mit dem er die (einschränkenden) Voraussetzungen der Sonderreg...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 4. Das gemeinsame Sorgerecht nach § 1626a BGB – Der Fall Zaunegger

Die (deutschen) nichtehelichen Väter haben, wie dargestellt, beim EGMR nicht nur vergleichsweise häufig mit Individualbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen Erfolg gehabt, bei denen es um die Vorenthaltung oder mangelnde Durchsetzung ihres Sorge- oder Umgangsrechts ging. Der EGMR hat Deutschland darüber hinaus auch zur Korrektur gesetzlicher Vorschriften de...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / III. Fazit

Die Gegenüberstellung von Entscheidungen/Beschlussfassungen des BVerfG einerseits und des EGMR andererseits auf dem Gebiet des Familienrechts aus den letzten ca. 15 Jahren macht zunächst deutlich, dass der EGMR bei Einzelfallentscheidungen eher bereit ist, konkret-situativ zugunsten der Beschwerdeführer insbesondere auch dann zu votieren, wenn das zuvor mit der gleichen Ange...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 1. Übersicht

In dem Zeitraum von 2014 bis 2017 hat es ausweislich der vorerwähnten Berichte des BMJV insgesamt 23 Entscheidungen auf dem Gebiet des Familienrechts, namentlich in Kindschaftssachen, gegeben, die der EGMR im Sinne der jeweiligen Beschwerdeführer entschieden hat, regelmäßig anders als das BVerfG, das die entsprechenden Verfassungsbeschwerden zuvor lediglich durch Nichtannahm...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / 2. Prüfung des Sachverhaltes

Neben der Einzelfallprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch genau auf die Sache selbst zu achten. Vielfach "verstecken" sich beim standardisierten Fall auch in der Antragstellung häufig "kleinere" Mängel, die die notwendige Einzelfallbetrachtung gerichtsseits erschweren, auf die aber auf jeden Fall bestanden werden muss. Eine oder, sofern der gewü...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / 1 Gründe:

[1] I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge für seine beiden 15- beziehungsweise 17-jährigen Söhne. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater zweier Söhne, die seit der Trennung ihrer Eltern im September 2014 bei der Mutter leben und jeglichen Kontakt mit ihrem Vater strikt ablehnen. Zwischen den E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Tatbestand des § 129 Abs. 1 BewG

Rz. 16 [Autor/Stand] § 129 Abs. 1 BewG regelt, dass die Einheitswerte, die nach den Wertverhältnissen am 1.1.1935 festgestellt sind oder noch festgestellt werden, weiter gelten. Rz. 17 [Autor/Stand] Während auf dem Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik am 13.8.1965 ein Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes [3] erlassen wurde und in der Folge das Bewertungsgesetz – BewG 196...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.3 Grundlagen

Rz. 4 Die Einlegung des Einspruchs ist eine verfahrensrechtliche Willenserklärung, durch die das finanzbehördliche Einspruchsverfahren anhängig wird . Der Zugang des Einspruchsschreibens, das den formellen und inhaltlichen Mindesterfordernissen entspricht, hat innerhalb der Einspruchsfrist bei der Einlegungsbehörde zu erfolgen.[1] Rz. 4a Der Einspruchsführer trägt die Festste...mehr

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Grundsteuer (Rechtslage bis... / 4 Sonderregelungen für die neuen Bundesländer

Für die alten Bundesländer ist eine Hauptfeststellung auf den 1.1.1964 durchgeführt worden. In den neuen Bundesländern gelten für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens nach wie vor die Einheitswerte, die auf den Wertverhältnissen zum 1.1.1935 beruhen.[1] Für Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke), für die ein im Veranlagungszeitpunkt für die ...mehr

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Grundsteuer (Rechtslage bis... / 2.5.1 Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit durch den BFH

Der BFH hatte im Jahr 2010 entschieden[1], dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seiner Auffassung nach jedenfalls für Stichtage bis zum 1.1.2007 noch verfassungsgemäß sind. In Reaktion auf diese Rechtsprechung und zur Vermeidung von Masseneinsprüchen wurden nach den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.4.2012 [2...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / 3. Kostenfolgen

Eine Missbrauchsgebühr sieht das deutsche Recht nur in den (ansonsten kostenfreien) Verfahren des Sozialgerichts und der Verfassungsbeschwerde vor (§ 192 SGG, § 34 BVerfGG). Als "missbräuchlich" ahndet das BVerfG auch falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände, ohne dass insoweit Vorsatz oder Absicht erforderlich wäre.[75] Für den Zivilprozess besteht eine solche H...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

EGMR, Urt. v. 22.3.2018 – Nr. 11308/16 und Nr. 11344/16 Tlapak u.a./Deutschland und Nr. 68125/14 und Nr. 72204/14 Wetjen u.a./Deutschland Der teilweise Entzug des elterlichen Sorgerechts und die Inobhutnahme von Kindern, die in zwei Kommunen der Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme" in Bayern lebten, stellen keine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und ...mehr

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FF 4/2018, Paritätisches Um... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags, ein paritätisches Wechselmodell zu begründen. [2] 1. Der Beschwerdeführer und die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens haben ein gemeinsames, im Jahre 2009 geborenes Kind. Sie waren nicht verheiratet, sind aber aufgrund einer Sorgeerklärung Inhaber der gemeinsamen elterlichen Sorge. Seit der Tre...mehr

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AGS 4/2018, Keine verfassun... / 2 Aus den Gründen

Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet. Das VG führt für seine Entscheidung, dass eine fiktive Terminsgebühr zugunsten der Beschwerdeführer nicht berücksichtigt werden könne, an, dass die Voraussetzungen von Abs. 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3104 VV aus zwei Gründen nicht erfüllt seien. Weder sei ein nicht mit Rechtsmitteln angreifbarer Gerichtsbescheid, wie er hier erforderlic...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Donnerstag, 7.6.2018

13.45 – 14.30 Uhr Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht, Oldenburg 14.30–15.15 Uhr Reformbedarf im Kindschaftsrecht Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. K.-Peter Horndasch, Mitglied des Ausschusses Familienrecht, Weye-Leeste Moderation: Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Schwa...mehr

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AGS 4/2018, Keine verfassun... / 1 Sachverhalt

I. Die Beschwerdeführer hatten beim VG Klage gegen die Ablehnung ihres Asylantrags als unzulässig und die Anordnung ihrer Abschiebung erhoben. Das VG hob den entsprechenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit Gerichtsbescheid auf. Daraufhin beantragte der Anwalt den Beschwerdeführer mit der Festsetzung seiner Anwaltskosten, darunter auch einer Terminsge...mehr

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zfs 4/2018, Verbot der Gesi... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2017 – 1 BvR 1780/17). Dem genügt der Antrag in mehrfacher Hinsicht nicht." 1. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nach dem auch im Verfahren nach § 32 A...mehr

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Verwendung von ausschließlich männlichen Personenbezeichnungen auf Bankformularen

Zusammenfassung Frauen können in Formularen unter grammatikalisch männlichen Personenbezeichnungen erfasst werden und haben keinen Anspruch darauf, dass grammatikalisch weibliche Personenbezeichnungen verwendet werden. Der Sachverhalt Die Klägerin ist Kundin einer Sparkasse, in deren Formularen und Vordrucken im Geschäftsverkehr ausschließlich grammatikalisch männliche Persone...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskostenabzugsverbot bei nachträglichen Schuldzinsen

Leitsatz Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz1 EStG findet auch dann Anwendung, wenn Ausgaben, die nach dem 31.12.2008 getätigt wurden, mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 zugeflossen sind; aus § 52a Abs. 10 Satz10 EStG kann nicht geschlossen werden, dass Aufwendungen unabhängig von der Regelung des § 20 Abs. 9 EStG stets dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.5 Kapitalleistungen und -abfindungen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 36 Voraussetzung für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen ist der Eintritt des Versicherungsfalls (Erwerbsminderung, Alters- oder Hinterbliebenenversorgung) sowie der Bezug zum früheren Erwerbsleben. Nach Abs. 1 Satz 3 unterliegen daher Kapitalabfindungen, die nach Eintritt des Versicherungsfalls an die Stelle eines laufend zu zahlenden Versorgungsbezuges treten, d...mehr

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AGS 2/2018, Aufhebung eines... / 2 Aus den Gründen

III. Die Verfassungsbeschwerde ist – jedenfalls im Hinblick auf die angegriffenen Beschlüsse v. 13.7. u. 6.10.2016 – zulässig. Zwar hat die Beschwerdeführerin ihre Verfassungsbeschwerde v. 4.1.2017 ausdrücklich nur gegen den Beschluss des AG v. 28.10.2016 über die Zurückweisung der Anhörungsrüge gerichtet, der ihrem Bevollmächtigten am 4.11.2016 zugegangen war. Durch die umf...mehr

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AGS 2/2018, Aufhebung eines... / 1 Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des AG v. 13.7.2016, gegen den Beschluss des AG v. 19.9.2016, mit dem der Erinnerung der Beschwerdeführerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nicht abgeholfen wurde, gegen den Beschluss des AG v. 6.10.2016, mit dem die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zurückgewiesen wurde, sowie ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004 S. 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016 S. 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Ein...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 1. Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde

Rz. 50 Grundsätzlich kommt auch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde in Betracht. Diese ist immer wieder gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes in Fahrerlaubnissachen eingelegt worden.[37]mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / X. Verfassungsbeschwerde

1. Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde Rz. 50 Grundsätzlich kommt auch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde in Betracht. Diese ist immer wieder gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes in Fahrerlaubnissachen eingelegt worden.[37] 2. Möglichkeit der einstweiligen Anordnung durch Bundesverfassungsgericht Rz. 51 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es grunds...mehr

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FF 1/2018, Familienrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Interview mit Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts (1. Senat) Prof. Dr. Gabriele Britz Schnitzler/FF: Sie sind seit Februar 2011 Mitglied des für wesentliche Teile des Familienrechts zuständigen Senats beim Bundesverfassungsgericht. Die Hälfte der Amtszeit ist vielleicht ein ganz guter Zeitpunkt, Sie zu befragen. Welche Entscheidungen aus der Zeit ...mehr

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FF 1/2018, Anforderungen an... / 2 Anmerkung

1. Das Bundesverfassungsgericht, im entschiedenen Fall die 2. Kammer des Ersten Senats, hatte Gelegenheit, seine in den letzten Jahren entwickelten Leitlinien zum Recht der Eltern aus Art 6 Abs. 2 S. 1 GG auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder erneut in die familiengerichtliche Praxis zu tragen. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war der im einstweiligen Anordnungsverfahren...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 2. Möglichkeit der einstweiligen Anordnung durch Bundesverfassungsgericht

Rz. 51 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, wenn einem Fahrzeugführer durch die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Gefahrenabwehr Nachteile in beruflicher oder privater Hinsicht entstehen, ggf. auch Gefährdung der beruflichen Existenz. Beruht jedoch die Fahrerlaubnisentziehung indes auf einem Drogenkonsum, d...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / IV. Verfassungsrechtlicher Schutz für gleichgeschlechtliche Ehen

Künftig wird sich auch die Frage stellen, welchen Grundrechtsschutz gleichgeschlechtliche Ehen bzw. der Wunsch genießen, eine solche Ehe einzugehen. Eine Rückabwicklung der erfolgten Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist zwar keine ernsthafte politische Option und auch kein realistisches Bedrohungsszenario. Gleichwohl stellt sich die Frage, wie Ehen, die unter ...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 4. Notwendiges Handeln des Verteidigers

Rz. 79 Kommt der Tatbestand der Verkehrsunfallflucht gem. § 142 StGB in Betracht, muss nach Gründen gesucht werden, die im Bereich des Vorsatzes liegen, die eine Strafbarkeit ausschließen. Erfahrungsgemäß ist sich nahezu kein Mandant im Klaren darüber, dass er sich strafbar gemacht hat, sondern hat aus einer Vielzahl von Motiven gehandelt. Hierbei ist an Feststellungen zur H...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / C. Beachtung der Ausschlussklauseln

Rz. 99 Auch im Bereich der Verkehrssachen sind die in Betracht kommenden Risikoausschlüsse zu beachten. Diese sind in den ARB sinnvollerweise geregelt im Anschluss an die Leistungsbeschränkungen. Rz. 100 Nach ARB (94) sind die bisher in § 4 Abs. 1 ARB geregelten Risikoausschlüsse beseitigt. Nunmehr ist in § 5 Ziff. 3 ARB zum Leistungsumfang geregelt, dass die Versicherung nic...mehr

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FF 12/2017, Personenstandsrecht muss weite-ren positiven Geschlechtseintrag zulassen

BVerfG, Beschl. v. 10.10.2017 –1 BvR 2019/16 Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag "weiblich" oder "männlich" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts m...mehr

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Allgemeinverfügung zu Umlagen an Zusatzversorgungseinrichtungen

Kommentar Mit einer neuen Allgemeinverfügung weisen die Finanzbehörden alle Einsprüche zurück, die sich gegen die Steuerpflicht von Zuwendungen an Zusatzversorgungseinrichtungen richten. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit Allgemeinverfügung vom 16.11.2017 alle Einsprüche allgemein zurückgewiesen, die an diesem Tage anhängig und zulässig waren und mit denen Steuerb...mehr

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FF 11/2017, Anforderungen a... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich, auch im Wege des Eilantrags, gegen den im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgten teilweisen Entzug der elterlichen Sorge für seine beiden im Jahr 2016 geborenen Zwillingstöchter. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer, ein belgischer Staatsangehöriger, ist Vater zweier Kinder. Die Eltern leben voneinander getrennt. Der Beschwerdeführer woh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.2 Zeitpunkt der Entstehung des Veräußerungsgewinns/-verlusts

Tz. 64 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach den Urt des BFH v 30.06.1983 (BStBl II 1983, 640) und v 10.03.1988 (BStBl II 1988, 832) entsteht ein VG iSd § 17 EStG nicht bereits bei Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts, sondern in dem Zeitpunkt des Übergangs des rechtlichen oder zumindest des wirtsch Eigentums an den Anteilen. Das ist, da der Veräußerungszeitpunkt...mehr