Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Inhalt und Grenzen des Anspruchs

Rz. 15 Der Anspruch aus S. 1 ist auf die Gewährung angemessenen Unterhalts bis zur Entbindung aus dem Nachlass oder, wenn noch andere Personen als Erben berufen sind, aus dem Erbteil des Kindes gerichtet. Rz. 16 Für den Begriff des angemessenen Unterhalts ist auf § 1610 Abs. 1 BGB abzustellen. Danach bestimmt sich das Maß des zu gewährenden Unterhalts nach der Lebensstellung ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Durchführung der nachträglichen Ausgleichung

Rz. 17 Soweit sich die rechtliche und/oder tatsächliche Situation gegenüber der nach § 2313 BGB zugrunde gelegten Lage nachträglich verändert, sieht das Gesetz eine Anpassung der Pflichtteilsberechnung und etwa bereits geleisteter Zahlungen vor. Im Rahmen dieser nachträglichen Korrektur kann es sowohl zu einer Pflichtteilserhöhung als auch zu einer entsprechenden Minderung ko...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Geltendmachung der Ansprüche aus § 2314 BGB

Rz. 70 Der Pflichtteilsberechtigte kann die ihm aus § 2314 BGB zustehenden Ansprüche im Falle der Weigerung des Erben gerichtlich geltend machen und Auskunftsklage (Leistungsklage) erheben. Der Antrag auf Wertermittlung muss die Nachlassgegenstände, deren Wert durch Gutachten festgestellt werden soll, genau bezeichnen.[324] Der Kläger (Pflichtteilsberechtigte) hat zu beweise...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Vertretung des Erben

Rz. 48 Mit der Bestellung wird der Nachlasspfleger gesetzlicher Vertreter des oder der Erben,[128] es entsteht so ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Nachlasspfleger und dem oder den Erben.[129] Durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft verliert der Erbe weder seine Verpflichtungsfähigkeit noch seine Verfügungsmacht (siehe schon Rdn 34). Rz. 49 Der Umfang der Ver...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Pflichtteilsklauseln in einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag

Rz. 29 Bei einer sog. Pflichtteilsstrafklausel handelt es sich um eine Sonderform einer Verwirkungsklausel. Der häufigste Anwendungsbereich der Pflichtteilsstrafklausel findet sich beim gemeinschaftlichen Testament. Durch die Verwendung von Strafklauseln wollen i.d.R. gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig zu Erben einsetzende Ehegatten sicherstellen, dass dem Übe...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2339 ff. / Literaturtipps

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§ 12 Vergleich und Verjährung / IV. Vereinbarungen über die Verjährung

Rz. 165 In § 202 BGB werden nur noch ganz bestimmte Vereinbarungen über die Verjährung für unzulässig erklärt. § 202 BGB lautet: Zitat (1) Die Verjährung kann bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden. (2) Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn hinaus ...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / f) Hemmung der Verjährung durch Teilungsabkommen

Rz. 164 Nicht ausdrücklich geregelt hat der Gesetzgeber die im Haftpflichtrecht anerkannte Hemmungswirkung durch Teilungsabkommen. Mit einem Teilungsabkommen ist ein die Verjährung hemmendes sog. pactum de non petendo (Stillhalteabkommen) verbunden. Diese Wirkung ergibt sich aus § 205 BGB. § 205 BGB lautet: Zitat Die Verjährung ist gehemmt, solange der Schuldner aufgrund einer ...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / e) Schutz gegen Verjährung

Rz. 70 Zugleich kann es erforderlich sein, in geeigneter Form den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Ein Zukunftsschadensvorbehalt ist ein deklaratorisches Anerkenntnis und führt zum Neubeginn der Verjährung gem. § 212 BGB (BGH DAR 1992, 375). Sie tritt also unwiderruflich ein, wenn in den folgenden drei Jahren nichts zur Hemmung oder zum Neubeginn der Verjährung getan w...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / c) Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung (§ 204 BGB)

Rz. 157 In § 204 BGB steht ein Katalog weiterer Hemmungstatbestände durch rechtsverfolgende Maßnahmen (Abs. 1 Nr. 1–14). Merke Durch eine Klage bzw. durch andere Rechtsverfolgungsmaßnahmen wird die Verjährung nicht mehr unterbrochen, sondern nur noch gehemmt! Rz. 158 Die Hemmungsgründe des § 204 BGB sind:mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / a) Neubeginn der Verjährung durch Anerkenntnis/Zahlungen

Rz. 131 Das bestätigende Anerkenntnis führt zum Neubeginn der Verjährung (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Es reicht schon jedes tatsächliche Verhalten des Schuldners, aus dem sich unzweideutig ergibt, dass er davon ausgeht, dass der Anspruch dem Grunde nach besteht (std. Rspr., vgl. z.B. BGH VersR 1970, 549; 1974, 571; NJW 1997, 516; NJW 1999, 1101; VersR 2003, 251; VersR 2009, 230...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 3. Hemmung der Verjährung im Fall der Vorsorgevollmacht

Der Gesetzgeber hat das skizierte Problem für Fallkonstellationen, die dem Lebenssachverhalt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht sehr nahekommen, in § 207 BGB deutlich entschärft. Danach ist die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten gehemmt, solange die Ehe besteht. Das Gleiche gilt etwa für Ansprüche zwischen dem Kind und seinen Eltern oder dem Pflegling und dem Pf...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / C. Wirkung der Verjährung

Rz. 174 Der Verjährungseintritt vernichtet den Anspruch nicht, sondern schafft nur eine Einrede, d.h. nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern (§ 214 Abs. 1 BGB). Die erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede ist noch in der Berufungsinstanz möglich, wenn die der Verjährung zugrundeliegenden Tatsachen unstreitig sind (BGH v. 16.1...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 2. Verjährung

Für die gegen den Vorsorgebevollmächtigten bestehenden Ansprüche gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB. Die Frist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt ha...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / 1. Neubeginn der Verjährung

Rz. 129 Die früheren Unterbrechungstatbestände sind im neuen Verjährungsrecht als "Regelungen über den Neubeginn der Verjährung" bezeichnet. Nach Eintreten eines dort genannten Tatbestandes beginnt die volle Verjährungsfrist wieder neu zu laufen. Rz. 130 Die zum Neubeginn führenden Handlungen sind durch die ZPO-Reform 2001 auf ein geringes Maß zurückgeführt. Die Umstände, die...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / III. Hemmung und Neubeginn der Verjährung/Unterbrechung

1. Neubeginn der Verjährung Rz. 129 Die früheren Unterbrechungstatbestände sind im neuen Verjährungsrecht als "Regelungen über den Neubeginn der Verjährung" bezeichnet. Nach Eintreten eines dort genannten Tatbestandes beginnt die volle Verjährungsfrist wieder neu zu laufen. Rz. 130 Die zum Neubeginn führenden Handlungen sind durch die ZPO-Reform 2001 auf ein geringes Maß zurüc...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / D. Übergangsvorschriften für die Verjährung zur Schuldrechtsreform (1.1.2002)

Rz. 175 Art. 229 § 6 EGBGB regelt, dass Ansprüche, die nach alter Rechtslage zum 31.12.2001 verjährt sind, auch verjährt bleiben. Ab dem 1.1.2002 entstandene Ansprüche verjähren regelmäßig nach den vorgenannten Regelungen. Rz. 176 Für die am 1.1.2002 schon bestehenden, aber noch nicht verjährten Ansprüche gilt gem. Art. 229 § 6 EGBGB mit drei Einschränkungen als Grundregel da...mehr

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zfs 01/2020, Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal

BGB § 199 Abs. 1 Leitsatz Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund des Diesel-Skandals ist frühestens zu Ende 2016 anzunehmen. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Trier, Urt. v. 19.9.2019 – 5 O 417/18 (nicht rechtskräftig) Sachverhalt Der Kl. hat die Verurteilung des Herstellers eines von ihm am 14.2.2014 gekauften Gebrauchtfahrzeugs verfolgt. Das LG ging von e...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung der Verjährung im Fall des Missbrauchs einer Vorsorgevollmacht

1 Die Gefahr, dass Vorsorgevollmachten missbraucht werden, ist erheblich. Ein Missbrauch der Vorsorgevollmacht zielt meist auf das Vermögen des Vollmachtgebers und führt regelmäßig zu einer Vermögensschädigung (so z.B. bei Überweisung von Bankguthaben des Vollmachtgebers auf eigene Konten, unentgeltlichen Zuwendungen von Immobilien an sich selbst oder Dritte, Änderung von B...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / d) Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen

Rz. 162 Bei den Hemmungstatbeständen für Ansprüche zwischen Ehegatten (auch Lebenspartnern) und für Ansprüche zwischen Eltern und Kindern hat sich gem. § 207 BGB nichts geändert. Das Gleiche gilt für die Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen (§ 210 BGB, § 206 BGB a.F.) sowie in Nachlassfällen (§ 211 BGB). Hemmung bei höherer Gewalt ist nun in § 206 BGB geregelt.mehr

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AGS 01/2020, Verjährung der Kostenforderung gegen den Verurteilten

GKG § 5 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Ansprüche auf Zahlung von Kosten verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung über die Kosten beendet worden ist. BGH, Beschl. v. 6.8.2019 – 4 StR 315/13 1 Sachverhalt 1. a) Mit Beschl. v. 12.9.2013 verwarf der Senat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des LG v. 22.3.2013 – u...mehr

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zfs 01/2020, Verjährung von... / Leitsatz

Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund des Diesel-Skandals ist frühestens zu Ende 2016 anzunehmen. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Trier, Urt. v. 19.9.2019 – 5 O 417/18 (nicht rechtskräftig)mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung

A. Vergleich I. Definition Rz. 1 Ein Vergleich ist nur dann gegeben, wenn der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Er liegt nicht vor, wenn der Schädiger den von ihm für zutreffend gehaltenen Betrag zahlt und sich der Geschädigte damit zufrieden gibt. Rz. 2 Rechtlich handelt es sich um einen schuldr...mehr

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AGS 01/2020, Verjährung der... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Zu beachten ist jedoch, dass die Verjährung der Gerichtskosten nicht von Amts wegen zu berücksichtigen ist (§ 5 Abs. 3 S. 1 GKG), sodass die Kostenbeamten gehalten sind, die Gerichtskosten auch dann anzufordern, wenn ihnen die Verjährung bekannt ist. Es muss dann durch den Kostenschuldner die Einrede der Verjährung, und zwar mit der Erinneru...mehr

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AGS 01/2020, Aktuelle Recht... / 5.1 Hemmung der Verjährung eines Antrags auf Festsetzung einer Pauschgebühr

Das OLG Braunschweig hat zu der in Straf- und Bußgeldsachen zulässigen Pauschgebühr nach § 51 RVG entschieden, dass die Verjährung eines Antrags auf Festsetzung einer Pauschgebühr durch den Eingang des Antrags bei einem unzuständigen Gericht nicht gehemmt wird.[27] Eine Hemmung könne nur eintreten, wenn der Antrag bei dem nach § 51 Abs. 2 S. 1 RVG für die Entscheidung zustän...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / L. Verjährung, Klagefrist, Passivlegitimation

Rz. 433 Die früheren besonderen Regelungen über die Verjährungsfrist gem. § 12 Abs. 1 VVG a.F. sind ersatzlos weggefallen. Nunmehr gilt für die gegenseitigen Ansprüche die Regelverjährung des § 195 BGB von drei Jahren, beginnend gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung. Rz. 434 Ist der Anspruch des Versicherungsnehmers beim Versicherer angemeld...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / b) Vollstreckung

Rz. 139 Die Beantragung oder Vornahme einer gerichtlichen bzw. behördlichen Vollstreckungshandlung führt zum Neubeginn der Verjährung (§ 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB).mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / bb) "Zahlung aus Kulanz"

Rz. 136 Bei einer Kulanzregelung wird ein Rückforderungsverzicht ausgesprochen, sodass die Rückforderung nach § 814 BGB ausgeschlossen ist (BGH WM 1968, 1201; OLG Nürnberg NJW-RR 1991, 109).mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / e) Ablaufhemmung gem. § 210 BGB

Rz. 163 In § 210 BGB ist der Tatbestand einer sog. Ablaufhemmung geregelt. Wenn eine geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ohne gesetzlichen Vertreter ist, tritt eine gegen sie laufende Verjährung nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Person unbeschränkt geschäftsfähig oder der Mangel der Vertretung behoben is...mehr

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AGS 01/2020, Verjährung der... / 2 Aus den Gründen

2. Die Erinnerung des Verurteilten hat Erfolg. Der Anspruch auf Zahlung der im Revisionsverfahren entstandenen Kosten ist verjährt (§ 5 Abs. 1 S. 1 GKG). a) Das Schreiben des in der Kostenrechnung entsprechend belehrten Verurteilten ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz i.S.d. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG auszulegen. b) Für die Entscheidung über die Erinnerung ist die Einzelrichte...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / i) Verjährung des Regressanspruchs

Rz. 166 Durch die Regelung des § 113 SGB VII wird die Verjährungsfrist für den Regressanspruch nach § 110 SGB VII der deliktischen Verjährung nach §§ 195 ff. BGB angepasst. Auch der Regressanspruch verjährt nunmehr in drei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Leistungspflicht für den Unfallversicherungsträger bindend festgestellt oder ein entsprechendes Urteil rechtskrä...mehr

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AGS 01/2020, Verjährung der... / Leitsatz

Ansprüche auf Zahlung von Kosten verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung über die Kosten beendet worden ist. BGH, Beschl. v. 6.8.2019 – 4 StR 315/13mehr

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zfs 01/2020, Verjährung von... / Sachverhalt

Der Kl. hat die Verurteilung des Herstellers eines von ihm am 14.2.2014 gekauften Gebrauchtfahrzeugs verfolgt. Das LG ging von einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus. Im Vordergrund des Streits der Parteien steht die Frage, ob der etwaige Anspruch des Kl. zum Schadensersatz verjährt ist. Das verneinte das LG.mehr

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zfs 01/2020, Verjährung von... / 3 Anmerkung:

1) Die Bestimmung des Zeitpunktes des Verjährungsbeginns setzt entweder positive Kenntnis des Gläubigers von den den Lauf der dreijährigen Verjährungsfrist begründenden tatsächlichen Umständen oder grob fahrlässige Verkennung der Umstände voraus (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). 2) Dabei wird der Gläubiger nicht in der Weise überfordert, dass er erkennen konnte oder grob fahrlässig n...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / aa) "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"

Rz. 134 Einerseits soll eine Zahlung i.d.R. selbst dann zum Neubeginn der Verjährung führen, wenn sie "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" erfolgt (BGH VersR 1972, 398, 399). Auch nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt in einer Abschlagszahlung grundsätzlich der Wille zur Anerkennung des Gesamtanspruchs, es sei denn, es lag offensichtlich eine Kulanzregelung vor oder die Absch...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / 2. Hemmung

Rz. 140 Die Wirkung der Hemmung ist nach § 209 BGB, dass der Zeitraum, währenddessen die Verjährung gehemmt ist, nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Die Regelungen in § 115 Abs. 2 S. 3 VVG sowie §§ 203 ff. BGB zählen die einzelnen Hemmungstatbestände auf. Die Hemmungstatbestände sind: a) Verjährungshemmung nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG Rz. 141 Gem. § 115 Abs. 2 S. 3 ...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / cc) "Zahlung zur Klaglosstellung"

Rz. 137 Die Klaglosstellung durch den Versicherer ist ein taktisch gewähltes Mittel zur Minderung des Prozessrisikos. Der Versicherer zahlt denjenigen Betrag, den er in jedem Falle nach seiner Einschätzung zahlen müsste und führt in dem folgenden Rechtsstreit nur noch eine Auseinandersetzung über streitige Spitzenbeträge. Er erkennt damit den gezahlten Betrag als Mindestbetr...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / A. Vergleich

I. Definition Rz. 1 Ein Vergleich ist nur dann gegeben, wenn der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Er liegt nicht vor, wenn der Schädiger den von ihm für zutreffend gehaltenen Betrag zahlt und sich der Geschädigte damit zufrieden gibt. Rz. 2 Rechtlich handelt es sich um einen schuldrechtlichen V...mehr

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AGS 01/2020, Verjährung der... / 1 Sachverhalt

1. a) Mit Beschl. v. 12.9.2013 verwarf der Senat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des LG v. 22.3.2013 – unter Ergänzung des Adhäsionsausspruchs – als unbegründet. Vom Ansatz der Kosten sah die Kostenbeamtin des BGH gem. § 10 KostVfg. in der Folge zunächst ab. Nachdem die Justizvollzugsanstalt mitgeteilt hatte, der Verurteilte verfüge über pfändbares Eigengeld, b...mehr

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zfs 01/2020, Verjährung von... / 2 Aus den Gründen:

"… [45] Dieser Anspruch ist nicht verjährt. Dies unabhängig [von] der Frage, ob eine Zustellung am 12.2.2019 auf eingegangene Klage am 8.11.2018 noch demnächst i.S.d. § 167 ZPO erfolgte. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, § 195 BGB, und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden [ist] und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden ...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / 2. Rechtskräftig festgestellte Ansprüche

Rz. 127 Gem. § 201 BGB beginnt die Verjährung für rechtskräftig festgestellte Ansprüche mit der formellen Rechtskraft der Entscheidung. Solche rechtskräftig festgestellten Ansprüche verjähren nach wie vor in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Diese Vorschrift besitzt wegen der langen 30-jährigen Frist keine besondere Relevanz.mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / IV. Wirkung der Hemmung

Die Hemmungstatbestände des § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 3-5 BGB sind in Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsverhältnissen beidseitig ausgestaltet. Erfasst werden nicht allein bestimmte Ansprüche, sondern Ansprüche jedweder Art.[23] Im Fall der Rechtsbeziehung des Vollmachtgebers einer Vorsorgevollmacht zu dem Bevollmächtigten bedeutet dies, dass insbesondere die unter I. ...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / 1. Regelmäßige Verjährungsfrist

Rz. 85 Im Zuge der Vereinheitlichung des Verjährungsrechtes wurde die regelmäßige Verjährungsdauer von 30 Jahren (§ 195 BGB a.F.) auf drei Jahre (§ 195 BGB n.F.) verkürzt. Die Verjährungsregel des § 852 BGB a.F. für deliktische Ansprüche wurde aufgehoben. Es gilt nun grundsätzlich für alle Ansprüche die einheitliche Frist des § 195 BGB von drei Jahren. § 195 BGB lautet: "Die...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / a) Verjährungshemmung nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG

Rz. 141 Gem. § 115 Abs. 2 S. 3 VVG tritt mit der Anmeldung des Anspruches beim Haftpflichtversicherer Hemmung der Verjährung ein. Der Direktanspruch gegen den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer ist ebenso wie der Schadensersatzanspruch gegen den Versicherten vom Zugang der Anmeldung beim Versicherer bis zu dessen Entscheidung in Textform gehemmt. Rz. 142 Eine allgemeine Ansp...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / b) Verjährungshemmung durch Verhandlungen (§ 203 BGB)

Rz. 147 § 203 BGB lautet: Zitat Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Rz. 148 Damit soll verhindert werde...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 1

Die Gefahr, dass Vorsorgevollmachten missbraucht werden, ist erheblich. Ein Missbrauch der Vorsorgevollmacht zielt meist auf das Vermögen des Vollmachtgebers und führt regelmäßig zu einer Vermögensschädigung (so z.B. bei Überweisung von Bankguthaben des Vollmachtgebers auf eigene Konten, unentgeltlichen Zuwendungen von Immobilien an sich selbst oder Dritte, Änderung von Bezu...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / c) Systematischer Vergleich zum Schutz des Betreuten

Während der gerichtlich bestellte Betreuer zumindest gegenüber dem Betreuungsgericht Informations- und Rechenschaftspflichten wahrzunehmen hat, ist der Vorsorgebevollmächtigte in der Regel keinem außenstehenden Dritten gegenüber rechenschaftspflichtig. Es bestünde dann nicht einmal das Korrektiv, dass etwaige Schadenersatzansprüche, weil sie während der Tätigkeit des Vorsorg...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / 1. Fristbeginn

Rz. 93 § 199 BGB bestimmt für den Beginn der Frist: Zitat (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in demmehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / V. Fazit

Die geschilderte Problematik des Missbrauchs einer Vorsorgevollmacht wird in Zukunft an Bedeutung zunehmen. Bislang müssen sich die Beteiligten, die einen solchen Missbrauch aufdecken und die Ansprüche des Betroffenen (meist als Rechtsnachfolger) geltend machen, regelmäßig mit der Einrede der Verjährung auseinandersetzen. Dabei besteht schon de lege lata die Möglichkeit, im ...mehr