Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.6 Folgen fehlerhafter Zustellung

Rz. 57 Wesentliche Verfahrensmängel führen zur Unwirksamkeit der Zustellung mit der Folge, dass eine Frist nicht in Gang gesetzt wird. Nach § 189 ZPO werden aber Zustellungsmängel geheilt, wenn der Zustellungszweck erreicht wird. Hiernach kann in allen Fällen, auch wenn mit der Zustellung eine Frist zur Erhebung der Klage beginnt, ein etwaiger Zustellungsmangel in dem Zeitpu...mehr

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Anwendungserlass zur Abgabenordnung wurde geändert

Kommentar Durch den Anwendungserlass zur Abgabenordnung – kurz AEAO – werden die Regeln der AO und deren Anwendung im Besteuerungsverfahren aus der Sicht der Finanzverwaltung erläutert. Das BMF hat den AEAO nun in Teilbereichen geändert; die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend erläutert. Schnellüberblick Die umfangreichen Änderungen des AEAO betreffen vor allem die Grund...mehr

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zfs 8/2017, Anforderungen an Beschaffenheitsvereinbarungen zu Stickstoffoxidwerten; Verjährung des Nacherfüllungsanspruchs; arglistiges Verschweigen eines Mangels beim Kauf

BGB § 218 § 311a § 323 Abs. 5 S. 2 § 346 § 434 Abs. 1 S. 1 und 2 § 437 Nr. 2 § 438 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 S. 1 § 440 § 812 Abs. 1 § 818; ZPO § 522 Abs. 2 Leitsatz 1. Für die Annahme einer Beschaffenheitsvereinbarung reicht es nicht aus, dass die Kaufvertragsparteien lediglich über umweltfreundliche Dieselfahrzeuge und entsprechende Emissionswerte gesprochen haben. 2. Ist in ei...mehr

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zfs 8/2017, Anforderungen a... / 2 Anmerkung:

I. Bedeutung der Nacherfüllungsphase 1. Auf der Grundlage der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (RL 1999/44/EG v. 25.5.1999), ergänzt durch die Verbraucherschutzrichtlinie (RL 2011/83/EU v. 25.10.2011), ist die Sachmängelhaftung in § 323 Abs. 2 BGB neu geregelt worden. In Fortschreibung der in § 433 Abs. 1 S. 2 BGB ausgesprochenen Verpflichtung des Verkäufers werden ...mehr

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zfs 8/2017, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen:

"Die Kl. verlangt von der Bekl. als Rechtsnachfolgerin der L GmbH & Co KG Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein aufgrund verbindlicher Bestellung v. 24.9.2010 zum Preis von 21.617,93 EUR erworbenes, am 18.2.2011 ausgeliefertes Neufahrzeug vom Typ X." Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mit einem Motor des Typs EA 189 ausgestattet und nach der – von der Bekl. mit Nicht...mehr

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zfs 8/2017, Sachmangel bei ... / Leitsatz

1. Für die Beurteilung der Frage, ob eine in der Mangelhaftigkeit der Kaufsache liegende Pflichtverletzung unerheblich ist (§ 323 Abs. 5 BGB), ist bei einem behebbaren Mangel grds. auf die Kosten der Mangelbeseitigung abzustellen, nicht dagegen auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung ist der Zeitpunkt des Rücktritts. 2. Für die B...mehr

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FoVo 08_09/2017, Zwangsvoll... / 3 Der Praxistipp

§ 750 ZPO als zentrale Norm schon bei der Titulierung bedenken Dass die Zwangsvollstreckung nur für und gegen die im Titel genannten Personen betrieben werden kann, muss schon bei der Titulierung bedacht werden. Dabei darf die weitere Forderungseinziehung nicht zu kurz in den Blick genommen werden. Sie kann sich über Monate und Jahre hinziehen. Der titulierte Anspruch verjähr...mehr

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zfs 8/2017, Sachmangel bei ... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage ist überwiegend begründet." I. Die Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Zahlung von 20.901,39 EUR aus §§ 346 Abs. 1, 437 Nr. 2, 440, 323 BGB. 1. Das erworbene Fahrzeug war bei Übergabe mit einem Sachmangel behaftet, da es nicht die Beschaffenheit aufwies, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten konnte...mehr

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zfs 8/2017, Sachmangel bei ... / Sachverhalt

Die Kl. erwarb von der bekl. unabhängigen Autohändlerin im März 2014 ein Neufahrzeug zum Kaufpreis von 34.202,28 EUR. Das Fahrzeug wurde am 12.5.2014 übergeben. Das mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattete Fahrzeug war mit einer Software versehen, die je nachdem, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand oder in realem Fahrbetrieb befindet, unterschiedliche Abgasre...mehr

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zfs 8/2017, Beck/Berr/Schäpe: OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, C.F. Müller, 7. Aufl. 2017, 584 Seiten, 64,99 EUR, ISBN 978-3-8114-3967-2

Aus dem ADAC-Autorenteam (Schäpe, Kärger, Nissen und Bergmann) ist Bergmann ausgeschieden. Für ihn ist Heberlein eingesprungen. Das Werk ist, wie bisher, in neun Teile (OWiG, Haltertragungspflicht, Fahrtenbuchanordnung, Fahreignungsregister, Bußgeldkatalog, Messverfahren, Anwaltshonorar, Umgang mit Rechtsschutzversicherern und OWi-Verfahren im Ausland) gegliedert. Der Anhang...mehr

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Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände

Leitsatz Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das FA aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände. Normenkette § 88 Abs. 1, § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO Sachverhalt Der Kläger ...mehr

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AGS 7/2017, Gerichtsgebühre... / b) Verjährung der Rückzahlung von Gerichtskosten

Die Frage, wie das Nichtbetreiben des Verfahrens zu bewerten ist, stellt sich auch hinsichtlich der Verjährung der Rückzahlung geleisteter Gerichtskosten. Ansprüche auf Rückerstattung von Kosten verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Zahlung erfolgt ist (§ 5 Abs. 2 S. 1 GKG), jedoch beginnt die Verjährung nicht vor dem in § 5 Abs. 1 GKG bezeichnete...mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / 3. Verjährung

Der Bundesgerichtshof hat in einer wichtigen Entscheidung verschiedene Fragen zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern angesprochen und teilweise geklärt. Er hat seine Rechtsprechung aus dem Vorjahr zur gespaltenen Verjährungsfrist[37] bestätigt, dass grundsätzlich die Verjährungsfrist des § 195 BGB gilt (3 Jahre), im Falle einer Grundstücksschenkung j...mehr

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zfs 7/2017, Erforderlichkei... / 2 Aus den Gründen

" … Die Klage ist unbegründet. Der Kl. ist nicht gem. §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB wirksam von dem mit der Bekl. geschlossenen Kaufvertrag zurückgetreten und hat deshalb auch nicht gem. § 346 Abs. 1 BGB Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises." 1. Dabei kann zugunsten des Kl. davon ausgegangen werden, dass die Tatsache, dass das streitgegenständliche Fahrzeug uns...mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / 2. Anspruchsfälligkeit

Siehe zu BGH FamRZ 2016, 457 im Folgenden unter 3. Verjährung.mehr

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zfs 7/2017, Verjährungseint... / 2 Aus den Gründen:

" … Gegen den Betr. ist am 22.1.2016 ein Bußgeldbescheid erlassen worden, weil der Betr. hinreichend verdächtig war, sich einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, 49 StVO, § 24 StVG schuldig gemacht zu haben. Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ist ausgeschlossen, weil inzwischen Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Die letzte die Verfolgung...mehr

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AGS 7/2017, Mutwilligkeit e... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist bedenklich, da sie ausschließlich das Interesse der Landeskasse berücksichtigt, Kosten zu sparen. Abgesehen davon, dass schon ausgehend von diesem Interesse die Entscheidung unzutreffend ist, berücksichtigt sie in keiner Weise, dass auch verfahrenstaktische Fragen zu beachten sind. Soweit das Gericht der Auffassung ist, es sei kostengünstiger, einen Stufen...mehr

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FoVo 7/2017, Aktualisieren Sie die Lohnpfändung regelmäßig

Die Lohnpfändung ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortdauernder Prozess. Der nachfolgende Beitrag will einen Überblick zu den wichtigsten Aufgaben des Gläubigers oder seines Rechtsdienstleisters geben. Wenn Sie eine Lohnpfändung ausgebracht haben, sind noch einige Dinge zu tun. Es gilt zunächst: Drittschuldnererklärung Die Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO ist auszuwer...mehr

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Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung: Verjährung

Leitsatz In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung ist die Zeit nicht einzuberechnen, während der die bauliche Veränderung durch einen später für ungültig erklärten Beschluss genehmigt war. Normenkette WEG § 22; BGB § 203 Das Problem Wohnungseigentümer B verglast seine Terrasse – es entsteht eine Art Wintergarten. Die anderen Wohnungseig...mehr

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AGS 6/2017, Verjährung eines Kostenerstattungsanspruchs

BGB §§ 194 ff.; RVG § 53 Abs. 2 S. 1 Leitsatz Der Kostenerstattungsanspruch des Nebenklägerbeistands gegen den Verurteilten gem. § 53 Abs. 2 S. 1 RVG verjährt in dreißig Jahren. KG, Beschl. v. 9.5.2016 – 1 Ws 4/16 1 Aus den Gründen Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Rechtspflegers des LG, mit dem die nach dem rechtskräftigen Urteil des LG v. 15.3.20...mehr

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AGS 6/2017, Verjährung eine... / Leitsatz

Der Kostenerstattungsanspruch des Nebenklägerbeistands gegen den Verurteilten gem. § 53 Abs. 2 S. 1 RVG verjährt in dreißig Jahren. KG, Beschl. v. 9.5.2016 – 1 Ws 4/16mehr

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zfs 6/2017, Gewinnabschöpfu... / VIII. Verjährung des Verfallsbescheides

Da im Falle einer Verfolgungsverjährung ein Verfahrenshindernis vorliegt mit der Folge, dass das Verfahren eingestellt werden muss, muss besonders sorgsam überprüft werden, ob der Erlass eines Verfallsbescheides nicht verspätet war. 1. Verjährungsdauer § 31 Abs. 1 OWiG bestimmt, dass durch die Verjährung die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolge...mehr

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AGS 6/2017, Verjährung eine... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Rechtspflegers des LG, mit dem die nach dem rechtskräftigen Urteil des LG v. 15.3.2011 von dem Verurteilten gesamtschuldnerisch – gem. § 53 Abs. 2 S. 1 RVG an den Beistand des Nebenklägers, Rechtsanwalt S. – zu erstattenden notwendigen Auslagen des Nebenklägers auf 1.133,36 EUR nebst Zinsen festgesetzt worden ...mehr

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zfs 6/2017, Gewinnabschöpfu... / 3. Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

Die Unterbrechungshandlungen der Verfolgungsverjährung, die dazu führen, dass nach jeder Unterbrechung die Verjährung von neuem beginnt (§ 33 Abs. 3 S. 1 OWiG), sind in § 33 Abs. 1 S. 1 OWiG aufgelistet. § 33 Abs. 1 S. 2 OWiG bestimmt, dass S. 1 der Vorschrift im selbstständigen Verfahren wegen der Anordnung einer Nebenfolge gegen eine juristische Person oder Personenvereini...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Scheinvaterregress

Zur Verjährung des Regressanspruchs eines Scheinvaters (BGH, Beschl. v. 22.3.2017 – XII ZB 56/16).mehr

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zfs 6/2017, Gewinnabschöpfu... / 1. Verjährungsdauer

§ 31 Abs. 1 OWiG bestimmt, dass durch die Verjährung die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen werden. Ohne dass der Verfall als Nebenfolge gesetzlich definiert wäre, soll der Verfall wie die Einziehung Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit sein.[21] Bei Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften im Straßenv...mehr

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zfs 6/2017, Gewinnabschöpfu... / 2. Verjährungsbeginn

Die Verjährungsfrist beginnt mit Beendigung der Tathandlung zu laufen (§ 31 Abs. 3 OWiG). Abzustellen ist dabei auf die mit Geldbuße bedrohte Handlung i.S.v. § 29a OWiG, aus der der Täter oder ein Dritter etwas erlangt haben soll. Die Beendigung fällt bei Ordnungswidrigkeiten in der Regel mit der Vollendung zusammen.mehr

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zfs 6/2017, Geltendmachung ... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… I. Das BG hat die Prozessführungsbefugnis des Kl. verneint, da nach § 8.1. der AVB-O nur die versicherten Personen den Anspruch geltend machen könnten, wodurch die Regelung der §§ 44 Abs. 2, 45 Abs. 1 VVG wirksam abbedungen sei." [10] Die Klage sei – wegen des Trennungsprinzips – auch unbegründet, solange im Haftpflichtprozess nicht die Haftung der versicherten Persone...mehr

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zfs 6/2017, Kfz-Herstellerh... / 2 Aus den Gründen:

" … I. Die Klage ist hinsichtlich der Hauptforderung aus § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB begründet." Die Bekl. hat dem Kl. in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt. Die Handlung, durch die die Bekl. den Kl. geschädigt hat, war das Inverkehrbringen – unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung – von Dieselmotoren zum Zweck de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verwirkung

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 "Verwirkung" ist ein spezieller Anwendungsfall des allgemeinen Grundsatzes von > Treu und Glauben (BFH 83, 441 = BStBl 1965 III, 657): Derjenige, der mit der Verfolgung seines Rechts so lange zurückhält, dass die Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt, kann das Recht nicht mehr ausüben. Der Einwand der Verwirkung kann sowohl vom FA al...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verzögerungsgeld

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Mit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes (§ 146 Abs 2b AO) erhält die FinVerw ein Druckmittel für den Fall, dass der Stpfl > Mitwirkungspflichten iSv § 200 Abs 1 AO nicht zeitnah erfüllt, besonders im Rahmen der > Außenprüfung Rz 43. Die Festsetzung liegt im > Ermessen des FA (vgl BFH 239, 1 = BStBl 2013 II, 266; BFH 245, 499 = BStBl 2014 II, 8...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fristen

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Fristen sind abgegrenzte, bestimmte oder jeweils bestimmbare Zeiträume (vgl BFH 203, 26 = BStBl 2003 II, 898). Für die Berechnung von Fristen vgl § 108 AO (> Anh 10.1). Fälligkeitstermine geben das Ende einer Frist an (AEAO zu § 108). Härten, die sich aus einer Ausschlussfrist ergeben, führen nicht zur Verfassungswidrigkeit (vgl BFH 189, 401 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vorbehalt der Nachprüfung

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Steuern dürfen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (VdN) festgesetzt werden, solange das FA den Fall nicht abschließend geprüft hat (§ 164 Abs 1 AO). Das beschleunigt die Bearbeitung, weil die Steuer idR ohne nähere Prüfung nach der Steuererklärung festgesetzt wird. Das FA darf jedoch auch bei einer Steuerfestsetzung unter VdN von der Steuere...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vorläufigkeit

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die vorläufige Festsetzung von Steuern ist – neben dem > Vorbehalt der Nachprüfung und dem > Ruhen des Verfahrens – eine Maßnahme, die dem FA einen vorläufigen Abschluss der Fallbearbeitung erlaubt. Das FA kann eine Steuer vorläufig festsetzen, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für ihre Entstehung eingetreten sind (§ 165 Abs 1 Satz 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wechsel der Finanzamtszuständigkeit bei Wohnsitzwechsel.

Leitsatz Ein Wechsel der Zuständigkeit ist bei einem Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge zu berücksichtigen. Sachverhalt Auf Antrag des Klägers erließ das Finanzamt einen Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge für das Jahr 2005. Die verwirkten Säumniszuschläge wurden in dem Bescheid näher erläutert. Gegen den Bescheid führte der Kläger ein erfolgloses Einspruchsverfa...mehr

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zfs 5/2017, Regress gegen P... / 2 Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 2.2.2017 – 2 C 22.16 (zfs 2017, 296 [in diesem Heft]) und VG Münster, Urt. v. 5.9.2016 – 4 K1534/15:

I. Die Pflicht des Beamten zum Schadensersatz nach pflichtwidrigem Verhalten ist für Beamte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände in § 48 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) i.V.m. dem jeweiligen Landesrecht, für Bundesbeamte in § 75 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt. Nach § 48 BeamtStG i.V.m. dem jeweiligen Landesrecht (vgl. dazu Art. 78 BayBeamtenG, § 59 LandesbeamtenG BW,...mehr

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zerb 5/2017, Kein Schmerzen... / Aus den Gründen

Die Berufung der Klägerin, die sich nur auf die Abweisung des Zahlungsantrags und nicht zugleich auf die für sie teilweise nachteilige Entscheidung über den Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten bezieht, bleibt erfolglos. Zwar hat das Amtsgericht rechtsfehlerhaft Vortrag übergangen und aus Sicht der Kammer zugleich einen Gesichtspunkt iSv § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Unterbrechung der Außenprüfung bei sog. qualifizierten Prüfungshandlungen

Leitsatz 1. Auch sog. qualifizierte Prüfungshandlungen, die nur ein Prüfungsjahr betreffen, führen dazu, dass die Außenprüfung insgesamt – also auch bezogen auf andere Prüfungsjahre – als nicht unmittelbar nach dem Prüfungsbeginn unterbrochen i.S. des § 171 Abs. 4 Satz 2 AO gilt. 2. Die Entgegennahme von Buchführungsdaten am Prüfungsort ist eine vom Prüfer veranlasste und dam...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.1 Erstattung durch die zuständige Einzugsstelle

Rz. 2 Zuständig für die Erstattung ist nach § 211 Satz 1 die zuständige Einzugsstelle oder der Leistungsträger, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Sind Beiträge nach § 174 Abs. 1 SGB VI i. V. m. § 28 h Abs. 1 SGB IV an die zuständige Einzugsstelle gezahlt worden, ist diese nach § 211 Satz 1 Nr. 1 auch für die Erstattung zuständig, wenn der Erstattungsanspruch no...mehr

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zerb 4/2017, Zur Pflichttei... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist auf der Leistungsstufe größtenteils begründet und nur zu einem geringfügigen Teil unbegründet. Dem Kläger steht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner ein ordentlicher Pflichtteilsanspruch in Höhe von 916.946,16 EUR aus den §§ 2303 Abs. 1, 2309 BGB zu. Der Kläger ist Abkömmling des Erblassers iSv § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB, denn er ist sein Enkel. Insowe...mehr

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zerb 4/2017, Zur Pflichttei... / Sachverhalt

Der Kläger macht Pflichtteilsansprüche am Nachlass des am 25.10.2011 verstorbenen Horst Werner L, nachfolgend Erblasser genannt, geltend. Die Beklagte zu 1) ist die vormalige Lebensgefährtin des Erblassers, der Beklagte zu 2) dessen Bruder. Der Erblasser hatte zwei Söhne, zum einen den am 9.1.1962 geborenen und 1990 kinderlos vorverstorbenen Herrn L3, zum anderen den am 2.4.1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Keine Festsetzungsverjährung

Rz. 41 [Autor/Stand] Nach dem aus der RAO abgeleiteten Recht war davon auszugehen, dass die Einheitswertfeststellung keiner selbständigen Verjährung unterliegt.[2] Allerdings hat die Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass eine Einheitswertfeststellung unterbleiben muss, wenn sämtliche Steuern verjährt sind, die aufgrund dieser Feststellung für das Jahr erhoben werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zum Innenverhältnis zw. Schenker und Erwerber

Rz. 23 [Autor/Stand] Ob und inwieweit der jeweils in Anspruch genommene Gesamtschuldner intern Ausgleich verlangen kann, richtet sich nach dem Innenverhältnis zwischen Schenker und Erwerber (§ 426 BGB). Ohne entsprechende – rechtlich verbindliche (§ 518 Abs. 1 BGB)[2] – Absprachen wird man dabei von einer alleinigen Zahlungspflicht des Erwerbers ausgehen dürfen; sonst wäre d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2017, Neidhart/Nissen: Verkehrsunfälle in Europa – Schadensabwicklung in 20 Reiseländern, Deutscher Anwaltverlag, 6. Aufl. 2016, 192 Seiten, 29 EUR, ISBN 978-3-8240-1299-2

Wer bedenkt, welche Kopfschmerzen die Schadensabwicklung schon in der einen uns vertrauten Rechtsordnung bereiten kann, ahnt, welche Herkulesaufgabe Neidhart/Nissen mit der Darstellung von gleich 20 Rechtsordnungen auf sich genommen haben. Dass sie das Standardwerk "Unfall im Ausland" (5. Aufl., 2 Bde., ca. 700 Seiten) auf 192 Seiten im kompakten Westentaschenformat geschrum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Beseitigung der Ungewissheit

Rz. 91 Die Ungewissheit ist beseitigt, wenn geklärt ist, ob die Voraussetzungen für das Entstehen einer Steuer eingetreten sind oder wenn geklärt ist, dass eine solche Gewissheit endgültig nicht mehr zu erreichen ist, wenn feststeht, zu welchem Zeitpunkt ein internationaler Vertrag in Kraft tritt bzw. feststeht, dass er für den fraglichen Veranlagungszeitraum endgültig nicht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 2.1.2 Folgen der Sonderrechtsnachfolge

Rz. 14 Tritt Sonderrechtsnachfolge ein, gehen die einzelnen Geldleistungsansprüche auf den oder die Sonderrechtsnachfolger über. Die Ansprüche gehen nicht über bei vorheriger wirksamer Abtretung oder Pfändung. Sie gehen so über, wie sie zuvor bestanden. Beschränkungen der Übertragbarkeit, Verpfändung und Pfändung nach den §§ 53 ff. bleiben grundsätzlich bestehen. Die Beschrä...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / 2. Sachverhaltskenntnis und Rechtsfrieden

Ein Hauptziel des Verjährungsrechts ist der Schutz des Schuldners vor der Inanspruchnahme aus einer möglicherweise unbegründeten Forderung, bei der ihm die Erinnerung des zugrundeliegenden Sachverhalts und damit die Führung eines etwaigen Gegenbeweises aufgrund der lange zurückliegenden Anspruchsentstehung erheblich erschwert sind.[42] Für dieses Ziel wird notfalls auch eine...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / II. Unterlassen der Einredeerhebung gegenüber Dritten als Regelfall des Mitverschuldens

In einem aktuellen Urteil aus dem Jahr 2016 hatte der VII. Zivilsenat des BGH nunmehr die Gelegenheit, die Anknüpfung an § 254 Abs. 2 S. 1 BGB noch deutlicher hervorzuheben.[28] Grundlage dieser Entscheidung war die Honorarforderung eines Fachplaners gegenüber einem als Hauptauftragnehmer agierenden Architekten, der der Klageforderung seinerseits Mängel- und Freistellungsans...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / 1. Einschränkung der Entscheidungsfreiheit

Von Teilen des Schrifttums wurde zumindest dem Drittgläubiger des verjährten Anspruchs jegliche Schutzwürdigkeit abgesprochen; dieser habe es versäumt, seine Forderung rechtzeitig geltend zu machen.[33] Diese Wertung allein wäre aber noch nicht ausreichend, um damit auch das Entscheidungsrecht des Schuldners zu beschränken, dessen Rechtsposition schließlich durch den Verjähr...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / II. Individuelles Interesse des Schuldners an der Erfüllung der verjährten Forderung

Neben der abstrakten Betrachtung von Verjährungszweck und Beteiligteninteresse ist bei der Zumutbarkeitsprüfung im Rahmen von § 254 Abs. 2 S. 1 BGB auch der konkrete Inhalt des verjährten Anspruchs und das diesen umspannende Rechtsverhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger zu berücksichtigen. Die in der Literatur zu findende Annahme, eine Begleichung von "Ehrenschulden" sei...mehr