Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Verjährung

Tz. 57 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die aus der AO bekannten Verjährungsregelungen, insbesondere diejenigen der Festsetzungsverjährung nach §§ 169ff. AO, finden im Zollrecht keine Anwendung. Das Zollrecht kennt vielmehr eine dreijährige Verjährungsfrist, die in Art. 103 UZK jedoch nicht als solche, sondern als Mitteilungsfrist für den Abgabebetrag beschrieben wird (in der nich...mehr

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zfs 11/2022, Verjährung des... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung zeigt einmal mehr die Grundsätze auf, die für den Beginn der Verjährung von entscheidender Bedeutung sind. Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (Nr. 1) und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne ...mehr

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zfs 11/2022, Verjährung des... / Leitsatz

1. Für den Beginn der Verjährung gemäß § 199 Abs. 1 BGB genügt, dass der geschädigte Fahrzeugkäufer Kenntnis vom sogenannten Dieselskandal im Allgemeinen, von der konkreten Betroffenheit seines Fahrzeugs und von der Relevanz dieser Betroffenheit für seine Kaufentscheidung hat (Fortführung BGH, Urt. v. 10.2.2022 – VII ZR 365/21). (Rn. 12) 2. Bis Ende 2016 ist von einer grob fa...mehr

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zfs 11/2022, Verjährung des... / 2 Aus den Gründen:

[6] Die Revision hat Erfolg. [7] I. Das Berufungsgericht hat – soweit für das Revisionsverfahren von Interesse – ausgeführt, der Klägerin stehe gemäß §§ 826, 31 BGB analog i.V.m. § 249 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatzes zu; des Weiteren könne sie Verzugszinsen, vorgerichtliche Anwaltskosten und die Feststellung des Annahmeverzugs beans...mehr

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zfs 11/2022, Verjährung des... / Sachverhalt

[1] Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in ihrem Fahrzeug Audi Q5 2.0 TDI, das im Dezember 2011 bei einem Autohändler als Neuwagen zum Preis von 54.000 EUR erworben wurde, auf Schadensersatz in Anspruch. [2] Das Fahrzeug ist mit einem von der Beklagten hergestellten Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet. Der Motor ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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zfs 11/2022, Verjährungsunt... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Ziff. 2 OWiG statthafte, Zulässigkeitsbedenken nicht unterliegende Rechtsbeschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg, weil diese durchgreifende, den Betroffenen beschwerende Rechtsfehler nicht aufzeigt. Über den Verwerfungsantrag der Generalstaatsanwaltschaft hinaus bedarf freilich Folgendes der Erörterung: 1. Der Senat kann zunächst offenlassen, o...mehr

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zfs 11/2022, Einzelne Schad... / 2 Aus den Gründen:

Die im Berufungsverfahren streitgegenständlichen Ansprüche aus der Gebäudeversicherung stehen dem Kl. nicht zu. 1. Zu Recht hat das LG die Klage auf Zahlung des fiktiven Mietausfalles in Höhe von 2.394,00 EUR (versehentlich im Urteilstenor mit 2.681,88 EUR angegeben) abgewiesen. Der Kl. beanstandet die Annahme des LG nicht, dass fiktive Hotelkosten nach den Bestimmungen der Ha...mehr

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zfs 11/2022, Einzelne Schad... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung versagt einem VN einen Anspruch auf die Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung, weil eine Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung innerhalb der Dreijahresfrist nicht eingehalten worden war. Der VN hatte sich allerdings vor deren Ablauf bei dem Versicherungsvertreter erkundigt, ob die Frist "eingehalten" werden könne. Der Versicherungsvertreter, dem der Unter...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 3. Scheidungsverbund

Der Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und vorzeitigen Zugewinnausgleich kann nicht nach § 137 FamFG mit der Scheidungssache verbunden werden, da gerade eben nicht eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist.[75] Ein Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich kann neben dem Scheidungsverfahren isoliert erhoben werden.[76] Da es sich um zwei...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / hh) Verjährungsfragen zu Vermächtnissen bei der Wiederverheiratungsklausel in der Einheitslösung

Die allgemeinen Verjährungsvorschriften §§ 194 ff. BGB gelten (bereits seit dem 1.1.2010) auch für Ansprüche aus Vermächtnissen (§ 2174 BGB), seit die Sonderregelung für erbrechtliche Ansprüche (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F.) aufgehoben worden ist. Es fragt sich was passiert, wenn Gegenstand des Vermächtnisses auch die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück darstellt. Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Herbeiführen der Pauschalierungswirkung

Rn. 55 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Pauschalierung unterscheidet sich vom LSt-Regelabzug dadurch, dass von einem dem ArbN zugeflossenen Arbeitslohn LSt nicht nach den Merkmalen seiner individuellen LSt-Abzugsmerkmalen, sondern mit einem festen oder einem Durchschnittssteuersatz erhoben wird und dass der einbehaltene Betrag nicht auf die Jahres-LSt bzw auf die veranlagte ESt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Unterschiede Zollprüfung zur steuerlichen Außenprüfung

Tz. 107 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Bei der Zollprüfung handelt es sich ähnlich der "normalen" Außen- oder Betriebsprüfung um die bedeutsamste Möglichkeit der Zollverwaltung, seitens der Zollpflichtigen im Rahmen ihrer Zollanmeldungen erklärte Sachverhalte auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen zu können. Aus dem Umstand, dass die europäischen Regelwerke das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Inkrafttreten des Unionszollkodex zum 01.05.2016

Tz. 9 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Bis zum 30.04.2016 galt der frühere Zollkodex (ZK), am 01.05.2016 trat der aktuelle Unionszollkodex (UZK) in Kraft, der bereits am 10.10.2013 veröffentlich worden war. Mit Datum vom 28.07.2015 wurden die delegierten Rechtsakte (UZK-DelVO (DA), "delegated acts") und mit Datum vom 24.11.2015 die Durchführungsrechtsakte (UZK-DVO (IA), "implement...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Fällige Zahlungspflichten

Rn 8 Für die Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners sind die fälligen Zahlungspflichten zu berücksichtigen. Zahlungsunfähigkeit bedeutet danach ausschließlich Geldilliquidität, d.h. einen Mangel an Zahlungsmitteln.[13] Die Unfähigkeit, andere Leistungspflichten zu erfüllen, wie die Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen, begründet keine Zahlungsunfähigkeit.[14...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7 Anordnungen zu Aus- und Absonderungsrechten (Abs. 2 Satz 1 Nr. 5)

Rn 76 Gemäß Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 kann das Insolvenzgericht anzuordnen, dass Gegenstände, die im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von § 166 erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, vom Gläubiger nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen.[211] Sie dürfen darüber hinaus zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, soweit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Inhaltliche Bestimmtheit

Rn. 77 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben der hinreichenden Trennung von Haftungs- und Pauschalierungsschuld werden an die inhaltliche Bestimmtheit von Haftungsbescheiden weitere Anforderungen an die Aufgliederung nach Besteuerungsabschnitten und nach den auf die einzelnen ArbN entfallenden Steuerschulden für erforderlich gehalten. Hinsichtlich der Trennung nach ArbN dürften die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Empfehlungen

Tz. 120 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es sollte auch in den Verwaltungen (großer) (gemeinnütziger) Vereine dafür Sorge getragen werden, dass das Zollrecht neben dem Steuerrecht ernst genommen wird. Hierzu ist es erforderlich, eine professionelle Zollabteilung vorzuhalten, die gewährleistet, dass den zollrechtlich existierenden Verpflichtungen nachkommen wird. Insbesondere sollt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.4 Haftung (§§ 60, 61)

Rn 32 Wie der spätere Insolvenzverwalter haftet der vorläufige Insolvenzverwalter über die Verweisung in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 für eine schuldhafte Verletzung seiner insolvenzspezifischen Pflichten nach § 60 und bei einer Nichterfüllbarkeit von ihm begründeter Masseverbindlichkeiten nach § 61. Daneben ist aber auch eine Haftung aus allgemeinen Rechtsvorschriften nicht aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 3.1.2 Regelbeispiele

Rz. 31 § 91 Abs. 2 Nr. 1 AO enthält zwei selten zur Anwendung kommende Alternativen, die den Finanzbehörden die Möglichkeit einräumen, in besonders eilbedürftigen Fällen von einer Anhörung abzusehen. Nach Alt. 1 ist das Anhörungsrecht eingeschränkt, wenn eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug notwendig erscheint. Dies ist der Fall, wenn eine vorherige Anhörung de...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.1 Festsetzung

Rz. 23 Festgesetzt wird die GewSt im GewSt-Bescheid. Zu beachten ist hierbei die Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000.[1] Beim GewSt-Bescheid handelt es sich nach § 184 Abs. 1 S. 4 AO i. V. m. § 182 Abs. 1 AO um einen Folgebescheid des GewSt-Messbescheids. Die Gemeinde ist an den GewSt-Messbescheid gebunden. Entsprechendes gilt für den Zerlegungsbescheid. Die festzuset...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.4.6 Verjährung

Ein Wohnungseigentümer kann einredeweise geltend machen, die Hausgeldforderung sei verjährt. Denn auch die Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung von Hausgeld, Sonderumlagen und Fehlbeträgen können verjähren.[1] Nach Eintritt der Verjährung hat ein Wohnungseigentümer als Hausgeldschuldner nach § 214 Abs. 1 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht. Die Einre...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.2.2 Hemmung des Ablaufs der Verjährung

Die Verjährung wird unter anderem gehemmt durch die Erhebung der Klage auf Leistung[1] und die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren oder des Europäischen Zahlungsbefehls im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens.[2]mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.1 Eintritt der Verjährung

Die Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung von Hausgeld verjähren nach § 195 BGB grundsätzlich in 3 Jahren.[1] Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt der Lauf der Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Hausgeldanspruch entstanden ist (Entstehung) und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person de...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2 Insbesondere Eintritt der Verjährung, § 214 BGB

Ein Wohnungseigentümer kann gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer allerdings einredeweise geltend machen, die Hausgeldforderung sei verjährt.[1] Denn auch die Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der Vor- und/oder Nachschüsse können verjähren.[2] Nach Eintritt der Verjährung steht dann jedem Wohnungseigentümer als Hausgeldschuldner nach §...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.2.1 Überwachung der Fristen

Der Verwalter hat im Rahmen seiner Pflichtaufgaben den Eingang fälliger Hausgeldzahlungen zu überwachen und bei deren Ausbleiben unverzüglich zeit- und sachgerecht zugunsten der Gemeinschaft vorzugehen. Beim Einzug von Hausgeldforderungen handelt der Verwalter in Wahrnehmung von Amtspflichten. Praxis-Beispiel Unterschiedliche Verjährung von Vor- und Nachschüssen Die Wohnungsei...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.2.3 Schadensersatz

Lässt der Verwalter Hausgeld verjähren, kann er auf Schadensersatz haften.[1] Schuldet ein Wohnungseigentümer Hausgeldzahlungen und ergreift der Verwalter keine verjährungshemmenden oder -hindernden Maßnahmen, indem er weder Klage erhebt, noch die übrigen Wohnungseigentümer auf die drohende Verjährung hinweist, verstößt er gegen seine Pflichten aus dem Verwaltervertrag und m...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.1.1 Kenntnis

Grundsätzlich kommt es für die Frage, ob gegen einen Wohnungseigentümer Hausgeldansprüche bestehen, nach § 166 BGB auf die Kenntnis des Verwalters an.[1] Denn der Verwalter ist das primäre Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und hat nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG die Pflicht, bei unterbliebener Zahlung die entsprechenden Vollzugsmaßnahmen zugunsten der Gemeinschaft der...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.1.2 Verhältnis von Vor- und Nachschuss

Der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG stellt für die Vorschüsse verjährungsrechtlich keinen neuen Rechtsgrund dar.[1] Denn der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG wirkt anspruchsbegründend nur hinsichtlich des auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Betrags, welcher die in dem Wirtschaftsplan für das abgelaufene Jahr beschlossenen Vorschüsse übersteigt. Zahlu...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.2 Verwalterpflichten

5.4.2.2.1 Überwachung der Fristen Der Verwalter hat im Rahmen seiner Pflichtaufgaben den Eingang fälliger Hausgeldzahlungen zu überwachen und bei deren Ausbleiben unverzüglich zeit- und sachgerecht zugunsten der Gemeinschaft vorzugehen. Beim Einzug von Hausgeldforderungen handelt der Verwalter in Wahrnehmung von Amtspflichten. Praxis-Beispiel Unterschiedliche Verjährung von Vo...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.1 Grundsatz

Gegenüber dem Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung von Hausgeld ist nach h. M. jedes Zurückbehaltungsrecht aus § 273, § 320 BGB grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Ein Hausgeldschuldner kann ein Zurückbehaltungsrecht auch nicht darauf stützen, dass der gesetzliche oder vereinbarte Umlageschlüssel grob unbillig sei und deshalb gegen die übrigen Wohnungsei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / II. Verteidigung im OWi-Verfahren

Rz. 4 Der Verteidiger muss sich bei der Verteidigung im OWi-Verfahren vorab folgende allgemeine Punkte bewusst machen:mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / dd) Zulassung bei Verfahrenshindernissen (§ 80 Abs. 5 OWiG)

Rz. 282 Verfahrenshindernisse sind im Zulassungsverfahren unbeachtlich, wenn sie vor Erlass des Urteils im ersten Rechtszug vorgelegen haben, der Rechtsfehler des Urteils also darin liegt, dass sie nicht bereits dort beachtet worden sind (BGHSt 36, 59 = NJW 1989, 990; BayObLG, NJW 1992, 641). Diese seit dem 1.4.1987 geltende Regelung verwehrt es dem Rechtsbeschwerdegericht, ...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / 1. Arbeitsgrundlagen

Rz. 14 Um einen Bildvergleich zur Feststellung von Identität oder Nichtidentität durchführen zu können, benötigt der Gutachter Liegt die Ermittlungsakte vor, sind hieraus sowohl die Adresse des Beschuldigten, unter der dieser zeitnah zur Anfertigung von Vergleichsaufnahmen ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / II. Allgemeine tatsächliche Feststellungen

Rz. 129 Handelt es sich nicht um einen "Grenzfall", sondern liegt ein (Rotlicht) Verstoß gegen § 37 StVO vor, stellt sich als Nächstes die Frage, welche Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen im Urteil zu stellen sind (eingehend Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 3371 ff.). Rz. 130 Der Verteidiger muss gerade beim Rotlichtverstoß darauf achten, dass das amtsrichterliche Urte...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / IX. Niedersachsen

Rz. 9 1. Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden Gem. RdErl. d. MI u. d. MW vom 25.11.1994 (Nds. MBl. S. 1555) – 21.2–01461/6 – (geändert durch Nds. MBl. 2010, 1016) 1. Allgemeines Neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei sind nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.1 Kindergeld und Freibeträge

Rz. 557 Familienleistungsausgleich Die vom BVerfG geforderte Freistellung (Familienleistungsausgleich) eines Einkommensbetrags i. H. des Existenzminimums eines berücksichtigungsfähigen Kindes (sächlicher Bedarf wie Wohnung, Kleidung, Nahrung einschließlich Bedarf für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung) wird entweder durch das Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 3 Kindschaftsverhältnis und Alter (Seite 1)

Rz. 106 [Persönliche Angaben → Zeilen 4–9] Für jedes Kind ist eine eigene Anlage Kind auszufüllen, unabhängig davon, ob das Kind bereits als Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) beim LSt-Abzug berücksichtigt wurde. Die Angaben zum Kind (Identifikationsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt) sind für jedes Kind, das berücksichtigt ...mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / I. Bei der Testamentsanfechtung

Rz. 25 Die Anfechtung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen, § 2082 Abs. 1 BGB . Die Frist beginnt erst zu laufen mit Kenntnis Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210, 211 BGB entsprechende Anwendung.mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / II. Beim Erbvertrag

Rz. 26 Eine Anfechtung durch den Erblasser kann nur binnen Jahresfrist erfolgen, § 2283 Abs. 1 BGB. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 BGB entsprechende Anwendung. Die Jahresfrist für die Anfechtung eines Erbvertrags nach § 2283 Abs. 2 BGB beginnt in den Fällen des Irrtums nach § 2078 Abs. 2 BGB mit dem Zeitpunkt, in w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / C. Ausschlagungsfrist

Rz. 15 Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, § 1944 Abs. 1 BGB . Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält, § 1944 Abs. 3 BGB . Voraussetzung für den Fristlauf ist die Kenntnis vom Anfall und Berufungsgrund, § 1944 Abs. 2 BGB. Ist d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 2.1.1.1 Zerstörende Einreden

Rz. 4 Kann der Kaufmann eine dauernde Einrede (im Gegensatz zu zeitlich befristeten Einreden) erheben, z. B. die Einrede der Verjährung gemäß § 214 Abs. 1 BGB, so ist zu unterscheiden:[1] Der Kaufmann hat die Einrede erhoben und will auch in Zukunft die Zahlung verweigern: Die verjährte Verbindlichkeit ist auszubuchen.[2] Grundsätzlich kommt es nicht darauf an, ob z. B. die Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.1 Verjährung von Vergütungsansprüchen

Nach einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Zeitraum kann ein Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Schuldner der Leistung die sogenannte Einrede der Verjährung erhebt. Die Verjährung des Anspruchs bewirkt nach § 214 Abs. 1 BGB, dass der Verpflichtete zur Leistungsverweigerung berechtigt ist. Wichtig Verjährungseinrede muss geltend gemacht werden Die Einrede ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen

2.1 Verjährung von Vergütungsansprüchen Nach einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Zeitraum kann ein Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Schuldner der Leistung die sogenannte Einrede der Verjährung erhebt. Die Verjährung des Anspruchs bewirkt nach § 214 Abs. 1 BGB, dass der Verpflichtete zur Leistungsverweigerung berechtigt ist. Wichtig Verjährungseinrede ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Verjährung

Rz. 177 [Autor/Stand] Bislang verjährten Vergehen des gewerbsmäßigen, gewaltsamen oder bandenmäßigen Schmuggels (§ 373 AO) gem. § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 StGB regelmäßig nach zehn Jahren. Auf die Spezialregelung in § 376 Abs. 1 AO (seit 1.7.2020: Halbs. 1) für die in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1–6 AO genannten "besonders schweren" Fälle (Regelverjährung bis 28.12.2020 ebenfalls...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Rückwirkende Einziehung von Vermögen

Rz. 319 [Autor/Stand] Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, ordnet das Gericht dessen Einziehung an (§ 73 Abs. 1 StGB). Die Einziehung ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzen aus der Tat auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, erloschen ist (§ 73e Abs. 1 Satz 1 St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 300 [Autor/Stand] Die Vermögensabschöpfung hat keinen strafenden oder strafähnlichen Charakter. Sie ist nach der Rspr. keine dem Schuldgrundsatz unterliegenden Nebenstrafe, sondern eine Maßnahme eigener Art mit kondiktionsähnlichem Charakter.[2] Das materielle Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist in den §§ 73–73e und 75–76b StGB geregelt. Es unterteilt sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anrechnung gezahlter Steuern/Erlöschen des Steueranspruchs

Rz. 357 [Autor/Stand] Ist der Steueranspruch erloschen, ist eine Einziehung unzulässig (§ 73e StGB). Dies gilt nicht für Ansprüche, die durch Verjährung erloschen sind (§ 73e Abs. 1 Satz 2 StGB). Das Erlöschen i.S.v. § 73e StGB ist auch dann gegeben, wenn die Finanzbehörde aus verfahrens- oder prozessrechtlichen Gründen einen (vermeintlichen) Steueranspruch nicht (mehr) verw...mehr