Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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§ 28 Rechtsmittel / 3. Unselbstständigkeit der Anschlussberufung

Rz. 186 Die unselbstständige Anschließung – eine selbstständige Anschlussberufung ist seit der ZPO-Reform nicht mehr vorgesehen – verliert ihre Wirkung, wenn die (Haupt-)Berufung zurückgenommen (§ 516 ZPO), verworfen (§ 522 Abs. 1 ZPO) oder durch Beschluss zurückgewiesen (§ 522 Abs. 2 ZPO) wird (§ 524 Abs. 4 ZPO). Das Gleiche gilt bei einem Verzicht auf die (Haupt-)Berufung[...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / C. Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Rz. 15 Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Halter von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit regelmäßigem Standort im Inland, wenn die Fahrzeuge auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet werden (vgl. im Einzelnen § 1 PflVG). Rz. 16 Versicherungsfrei sind die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern, siehe § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / II. Antrag

Rz. 21 Das Adhäsionsverfahren wird durch einen Antrag des Verletzten oder seines Erben[22] eingeleitet. Die Antragstellung ist erforderlich: ein Adhäsionsausspruch, dass sich das zuerkannte Schmerzensgeld aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung ergebe, ist rechtsfehlerhaft, wenn der Geschädigte diese Feststellung nicht beantragt hat.[23] Ebenso genügt die bloße Inaussic...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / G. Binnenschifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren

Rz. 43 Bei dem Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren nach den §§ 34 ff. SVertO handelt es sich um ein teilweise dem Insolvenzverfahren vergleichbares, besonders ausgestaltetes Vollstreckungsverfahren, das nicht der freiwilligen, sondern der streitigen Gerichtsbarkeit angehört.[75] Die Funktion des Verteilungsverfahrens besteht darin, die Haftungssumme in möglichst ger...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VIII. Verschulden

Rz. 541 Nach § 823 Abs. 2 S. 2 BGB tritt eine Ersatzpflicht nur ein, wenn ein Schutzgesetz schuldhaft verletzt wurde. Dies bedeutet, dass nur hinsichtlich der Verletzung des Schutzgesetzes Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen muss, nicht aber bezüglich der Verletzung des betreffenden Rechtsguts, soweit dies nicht zur Tatbestandserfüllung des Schutzgesetzes gehört. Maßgeblic...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Prozessführungsbefugnis

Rz. 115 Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen Prozess als die richtige Partei im eigenen Namen zu führen.[212] Sie zählt zu den Prozessvoraussetzungen[213] und ist daher von der in der Begründetheit – insbesondere im Hinblick auf einen Forderungsübergang (siehe hierzu § 23 und § 37 B) – zu prüfenden Sachbefugnis, das heißt der Aktivlegitimation des Klägers und Pas...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Halter

Rz. 43 § 7 Abs. 1 StVG richtet die Gefährdungshaftung an den Halter. Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist derjenige, der das Kfz für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.[113] Rz. 44 Bei der Beurteilung, wem die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug zusteht, kommt es nicht entscheidend auf das Rechtsverhältnis...mehr

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§ 1 Einführung / F. Internationale Aspekte des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 34 Zahlreiche Unfallhaftpflichttatbestände – etwa aus den Bereichen des Straßen-, Luft- oder Schiffsverkehrs oder der Produkthaftung – sind nicht auf den deutschen Bereich beschränkt, sondern weisen Auslandsbezüge auf, sei es durch den Ort des Geschehens oder die Nationalität von Beteiligten oder durch die Zulassung eines beteiligten Fahrzeugs in einem vom Unfallstaat ab...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / 9. Verjährung eines Erstattungsanspruchs

Der rechtskräftig festgestellte Erstattungsanspruch des Freigesprochenen gegen die Staatskasse unterliegt der 30-jährigen Verjährungsfrist, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.[51] Diese Verjährungsfrist gilt auch für den Rückerstattungsanspruch der Staatskasse wegen grundlos erstatteter notwendiger Auslagen.[52] Autor: Dipl.-RPfleger Joachim Volpert, Willich AGS 7/2021, S. 289 - 293mehr

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zfs 07/2021, Konkretisierun... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Koblenz greift eine für den Betr. wesentliche Rechtsfrage und zugleich eine tatsächliche Problematik auf. Es wird zutreffend (vgl. dazu auch Krenberger, Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens: Reformüberlegungen zu Verjährung und Rechtsbeschwerde, NZV 2020, 393 ff.) zwischen § 33 OWiG und § 66 OWiG unterschieden, was die Frage der Bestimmtheit der ...mehr

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zfs 07/2021, Konkretisierun... / Sachverhalt

Gegen den Betr. erging wegen einer als Führer eines Lkw begangenen fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße i.H.v. 160 EUR mit Fahrverbot. Auf seinen hiergegen gerichteten Einspruch hat das AG mit dem angefochtenen Beschluss gem. § 72 OWiG das Verfahren wegen des Verfahrenshindernisses der Verjährung e...mehr

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zfs 07/2021, Konkretisierun... / 2 Aus den Gründen:

"… Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG statthafte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg." Zu Unrecht ist das AG davon ausgegangen, dass aufgrund einer unzureichenden Bezeichnung des Tatorts im Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid keine Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 OWiG eingetreten sei. Um die in § 33 Abs. 1 OWiG...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / VI. Stichentscheid

Der Stichentscheid darf sich darauf beschränken, sich mit den Gründen der Deckungsablehnung auseinanderzusetzen. 1. Eine offenbare Abweichung liegt nur dann vor, wenn die Rechtslage gröblich verkannt wird; dies ist nicht der Fall, wenn der Rechtsanwalt eine Mindermeinung vertritt, die höchstrichterlich noch nicht geklärt ist.[21] 2. Die Klausel, dass bei erfolglosem Schiedsgut...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / III. Repräsentant

Dem Versicherungsnehmer kann ein Versäumnis seines Rechtsanwalts nach den Grundsätzen der Repräsentantenhaftung in Ausnahmefällen dann zugerechnet werden, wenn der Anwalt mit der umfassenden Betreuung des Vertragsverhältnisses betraut ist und der Versicherungsnehmer die Betreuung des Rechtsschutzfalls vollständig in die Hände des Rechtsanwalts legt. Der beauftragte Rechtsanw...mehr

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zfs 07/2021, Konkretisierun... / Leitsatz

1. Die Frage, ob eine Anhörung oder der zugestellte Bußgeldbescheid die Verjährung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. 9 OWiG unterbrechen kann, ist von der Frage der Wirksamkeit oder Fehlerhaftigkeit des Bußgeldbescheids im Sinne des § 66 OWiG zu unterscheiden. Zur Beurteilung der Frage, ob ein wirksamer Bußgeldbescheid im Sinne des § 66 OWiG vorliegt, kann ergänzend auf den...mehr

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Spenden/Sponsoring / 9 Haftung

Rz. 160 Die Vertrauensschutzregelung ist mit einem Haftungstatbestand versehen worden. Danach haftet, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, vorsätzlich oder grob fahrlässig veranlasst, dass die Zuwendungen nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen Zweck verwendet werden. Die Haftung umfasst die entgangene Steuer, die mit 30 % des zugewend...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts

Rz. 31 Über die Herabsetzung des unpfändbaren Betrages entscheidet auf zwingenden Antrag des Gläubigers das Vollstreckungsgericht (Rpfleger, § 20 Nr. 17 RPflG). Der Antrag kann zugleich mit dem Pfändungsgesuch eingereicht werden. Der Schuldner ist in diesem Fall nicht anzuhören (§ 834 ZPO; OLG Koblenz, MDR 1975, 939; LG Bochum, Rpfleger 1997, 395; a. A. OLG Hamm, NJW 1973, 1...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 8.1 Neubeginn der Verjährung (Verjährungsunterbrechung)

Der Neubeginn der Verjährung ist in § 212 BGB geregelt. Soweit der Schuldner den Anspruch anerkannt oder Teilzahlungen leistet, läuft die Verjährung in vollem Umfang neu. Verjährungshemmung durch Verhandlungen und Neubeginn der Verjährung durch Anerkenntnis schließen sich nicht aus, sondern sind zu addieren. Wird im Laufe von Verhandlungen, während derer die Verjährung gehemm...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 8 Schadensersatz und Verjährung

Die Verjährung ist in § 194 BGB geregelt. Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Steuerberater nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Verjährungsregelungen sollen zur Wahrung des Rechtsfriedens dienen. Für die Verjährung vo...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 8.3 Vereinbarungen zur Verjährung

Die Zulässigkeit von Vereinbarungen bez der Verjährung ist in § 202 BGB geregelt. Die grundsätzliche Zulässigkeit von erleichternden und erschwerenden Verjährungsregelungen ergibt sich aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Hinsichtlich Verjährungserleichterungen legt § 202 BGB ausdrücklich fest, dass die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsge...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht: Weitere Urteile zur Haftung, zum Schadensersatz, zur Verjährung und zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. LG Aachen, Urteil v. 14.4.2021, 11 O 241/17: Anfechtungs- und Haftungsansprüche gegen einen Sanierungsberater in der Krise. LG Kassel, Urteil v. 14.10.2020, 8 O 2244/17: Die Zurechnung eines Schadensbeitrags des zweiten Steuerbe...mehr

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Steuerberaterhaftung und Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Zusammenfassung Auch ein sorgfältig arbeitender Steuerberater riskiert Haftungsansprüche seines Mandanten oder Dritter oder setzt sich u. U. gar dem Verdacht strafbaren Handelns aus. Ein Blick u. a. auf die Internetseiten des BGH und BFH unter Eingabe der Suchbegriffe "Steuerberater und Haftung" bzw. "Steuerberater und Fristversäumnis" etc. zeigt, über wie viele Regressansprü...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 8.2 Verjährungshemmung

Bei der Hemmung der Verjährung wird der Lauf der Verjährungsfrist nach § 209 BGB angehalten. Fällt der hemmende Umstand weg, läuft die Verjährung ab diesem Zeitpunkt weiter. Die Hemmung der Verjährung ist die Regel. Für den Steuerberater relevante Hemmungstatbestände sind: Schwebende Verhandlungen mit dem Mandanten über etwaige Regressansprüche nach § 203 BGB (die Hemmung end...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.1 Allgemeine Maßnahmen

Trotz bester Vorsorgemaßnahmen passieren Fehler. Der Steuerberater muss seinem Personal klar machen, dass etwaige Fehler – gleich welcher Art – sofort mitzuteilen sind, da in einigen Fällen dann noch die Chance besteht, den Schadenseintritt ganz oder teilweise zu verhindern. Dem Personal sollte bekannt sein, dass es über die Berufshaftpflichtversicherung des Kanzleiinhabers ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3 Maßnahmen während des Mandats

3.1 Informationsaufnahme/Informationsverarbeitung Der Steuerberater nimmt ständig Informationen des Mandanten auf, während des persönlichen Beratungsgesprächs oder in Telefonaten bzw. über seine Mitarbeiter. Der Steuerberater muss grundsätzlich alle relevanten Unterlagen und Informationen vor der jeweiligen konkreten Beratung beim Mandanten (und beim Finanzamt) anfordern, um d...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.9 Strafrechtliche Verstrickungsgefahr des Steuerberaters

10.9.1 Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung Unter gewissen Voraussetzungen kann gegen den Steuerberater selbst steuerstrafrechtlich und/oder bußgeldrechtlich ermittelt werden bzw. kann er ggf. auch bestraft werden. Wichtig Individuelle Beratung nicht ersetzbar Zu beachten ist, dass die folgenden Ausführungen zur strafrechtlichen Relevanz für den Steuerberater selbst im Ernstfal...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 5 Umfang der Haftung und Beweislast

5.1 Haftung gegenüber dem Mandanten Die Rechtsnatur eines Steuerberatungsvertrags kann regelmäßig entweder als Dienstvertrag oder als Werkvertrag mit dem Charakter der Geschäftsbesorgung eingeordnet werden. Maßgeblich ist insoweit die vom Steuerberater übernommene Verpflichtung. Übernimmt der Steuerberater allgemein und umfassend die Beratung der anderen Partei in steuerliche...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1 Gesetzliche Grundlagen

1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[1] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Keine Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters besteht im...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 4.3 Abrechnung – Rückzahlung von Vorschüssen

Der Anspruch auf Rückgewähr eines geleisteten Vorschusses, der die tatsächlich geschuldete Vergütung übersteigt, richtet sich nach §§ 675, 667 BGB.[1]mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 6 Berufshaftpflichtversicherung

6.1 Pflichtversicherung Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dient v. a. dem Schutz des Steuerberaters, wenn er auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.[1] Schadensfälle gefährden u. U. die Existenz des Steuerberaters. Der Versicherer reguliert begründete Schadensersatzansprüche und unterstützt den Berater bei der Abwehr nicht berechtigter Forderungen durch spezi...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.9 Tätigkeit bei Unternehmensbewertung

Die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen ist eine gem. § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 1 BOStB vereinbare Tätigkeit. Die Rückfrage beim Versicherer wird wegen des Umfangs der Deckung dringend empfohlen.mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 7 Maßnahmen bei Fehlern und im Schadensfall

7.1 Allgemeine Maßnahmen Trotz bester Vorsorgemaßnahmen passieren Fehler. Der Steuerberater muss seinem Personal klar machen, dass etwaige Fehler – gleich welcher Art – sofort mitzuteilen sind, da in einigen Fällen dann noch die Chance besteht, den Schadenseintritt ganz oder teilweise zu verhindern. Dem Personal sollte bekannt sein, dass es über die Berufshaftpflichtversicher...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 6.2 Deckungsanspruch und Deckungsumfang

Der Anspruch des Steuerberaters auf Versicherungsschutz besteht aus der Gewährung von Rechtsschutz und der vereinbarungsgemäßen Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche "aufgrund privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen … für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird".[1] Eine zahlenmäßige Selbstbeteiligung des Steuerberaters für jeden Schadensfall ist üblic...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 4.1 Aushändigung aller Unterlagen

Auch wenn im Einzelfall ein Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters (§ 13 Abs. 4 BOStB)[1] an Unterlagen des Mandanten begründet scheint (wegen offener Honorarforderungen[2]), sollte unter Haftungsgesichtspunkten davon kein Gebrauch gemacht werden. Es besteht zugunsten des Mandanten eine umfassende (nachvertragliche) Schadensminderungspflicht seitens des Steuerberaters. Spä...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.2 Fortbildung, Wissens- und Informationsmanagement

Der Steuerberater ist nach seiner Berufsordnung verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Häufig wird das Argument "keine Zeit" angeführt, weil das Tagesgeschäft überfrachtet ist. Auch hier gibt es Möglichkeiten und Gelegenheiten, sich auf dem Laufenden zu halten. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung[1] die Informationspflichten des Beraters zusammengefasst: Der ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.6 Beweislast

Nach allgemeinen Regeln der ZPO trägt jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der für sie günstigen Rechtsvorschrift. Auch im Prozess gegen den Steuerberater wegen Regresses muss daher der geschädigte Mandant alle seinen Schadensersatzanspruch begründenden Tatsachen, wie Zustandekommen eines Beratervertrags, Mandatsinhalt und -umfang, Pflichtverletzu...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.2 Prospekthaftung

Der Prospekthaftung[1] unterliegen die Prospektherausgeber und die für die Prospekterstellung verantwortlichen Personen, d. h. u. a. die Personen, die persönliches oder typisiertes Vertrauen aus einer Art Garantenstellung in Anspruch nehmen, die Kraft ihres Berufs entsteht, oder auf einer besonderen Sachkunde beruht und die durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwi...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.4 Kooperation mit einem Rechtsanwalt

Steuerberater dürfen mit den in § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 2 StBerG genannten Personen, also auch einem Rechtsanwalt, kooperieren. Die laufende Zusammenarbeit – ggf. unter einem Dach – mit einem Rechtsanwalt ist erstrebenswert. Zur Frage, ob bei einer interprofessionellen Sozietät zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern ein Steuerberater für einen Rechtsanwaltsfe...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.11 Verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis – Coronahilfen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Steuerberater ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über kommunale Gebühren und Beiträge sowohl vor den Verwaltungsgerichten als auch im Widerspruchsverfahren gegenüber den Behörden vertreten dürfen.[1] Mit der Einfügung eines neuen § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO wurde die verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis, die bisl...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.4 Rating-Beratung

Die Beratung des Unternehmens im Zusammenhang mit Rating wird als wirtschaftlich zulässige Tätigkeit grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst. Dies gilt sowohl für die wirtschaftliche Beratung des Unternehmens im Hinblick auf ein zukünftiges Rating als auch für die Plausibilitätsbeurteilung im Rahmen von Abschlussprüfungen im Hinblick auf eine Kreditgewährung (Basel II)...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.13 Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag

Mit der Einführung des § 87d Abs. 2 AO [1] (AEAO zu § 87d AO) unterliegen Steuerberater zusätzlichen Pflichten. Danach müssen sie sich z. B. vor Übermittlung der Daten an das Finanzamt, wie der Jahressteuererklärung, Gewissheit über Person und Anschrift des Mandanten verschaffen. Beachtet der Steuerberater die Pflichten nach § 87d Abs. 2 AO vorsätzlich oder grob fahrlässig nic...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.2 Gesetzliche Haftung

Bei Tätigkeiten, für die ein Steuerberater gerichtlich bestellt oder in vergleichbarer Weise ernannt wird, gibt es gesetzliche Haftungsregeln wie z. B. Vormund (§ 1833 Abs. 1 Satz 1 BGB)[1] Betreuer (§§ 1897, 1901 BGB)[2]: Rechtsdienstleistungen, die typischerweise von einem Betreuer erbracht werden, sind gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG zulässig. Ansonsten ist zu prüfen, ob es sich ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.9.2 Wirtschafts- und Insolvenzstraftaten

Im Folgenden werden beispielhaft Vorschriften genannt, um das Problembewusstsein des Steuerberaters zu schärfen. Jeder Versuch, jegliche Teilnahme (Beihilfe oder Mittäterschaft) ist strafbar. Selbstverständlich sind Steuerberater regelmäßig gesetzestreu, setzen sich aber ab und zu – im wohl gut gemeinten Interesse – für ihre Mandanten unbewusst eigenen strafrechtlichen Risik...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.2 Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge überwiegen die rechtlichen Beratungsanteile eindeutig. Sie ist daher nur im Rahmen des Mandatsverhältnisses (Lohnbuchhaltung) nach § 5 Abs. 1 RDG zulässig. Dazu gehören u. a. die Feststellungen der Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung einer Altersvorsorge für Mitarbeiter, Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltumwandlung, Unv...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.10 Tätigkeit als Existenzgründungsberater

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater besteht zum einen aus den Vorbehaltsaufgaben (§§ 3, 32 f. StBerG) und zum anderen aus wirtschaftsberatender Tätigkeit. Letztere ist gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 1 BOStB mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar. Die Rückfrage beim Versicherer wird wegen des Umfangs der Deckung dringend empfohlen.mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.5 Haftungsausschluss

Ein Haftungsausschluss im Rahmen eines Mandats ist unzulässig. Einen Problembereich stellt die Haftung für telefonische Auskünfte dar.[1] Eine Haftung für telefonische Auskünfte des Steuerberaters kann ihre Grundlage grundsätzlich nur in einem Vertragsverhältnis haben. Oft kommt es aber vor, dass Mandanten außerhalb eines Beratungsvertrags "eine kurze Frage haben". Hier schüt...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 6.3 Obliegenheiten im Versicherungsfall

Nach § 30 VVG, § 5 AVB ist der Steuerberater bei Eintritt eines Versicherungsfalls verpflichtet, unverzüglich – spätestens innerhalb einer Woche ab Kenntnis – seine Versicherung in Textform zu unterrichten. Von einem Versicherungsfall geht man bereits aus, wenn der Steuerberater bemerkt, dass ihm möglicherweise ein Fehler unterlaufen ist, der einen Vermögensschaden beim Mand...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.3 Treuhandtätigkeit

Bei Treuhandtätigkeiten müssen unterschieden werden: Umfassende Rechtsbetreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, soweit es ganz überwiegend um rechtsbesorgende Tätigkeiten geht, verboten.[1] Insbesondere in den Geschäftsfeldern Kapitalanlage- und Steuersparmodelle sind Treuhandaufträge durch geschäftsführende Elemente ge...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 4.2 Hinweis auf Fristen

Bei jeder Mandatsbeendigung – auch wenn § 14 BOStB dies ausdrücklich nur für die Auftragskündigung durch den Steuerberater artikuliert (insbesondere im Fall einer vorzeitigen Mandatsbeendigung) – ist der Berater verpflichtet, den Mandanten über laufende Fristen (v. a. Festsetzungsverjährung, anstehende Gerichtstermine) und die zur Rechtswahrung nötigen Maßnahmen zur Vermeidu...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 2.2 Richtige Kommunikation

Der Steuerberater sollte seinen Mandanten befragen, aus welchen Gründen dieser zu ihm gekommen ist und welche Erwartungen dieser generell an den Berater stellt. Nur mit der richtigen Einschätzung der Persönlichkeit des Mandanten kann der Steuerberater abschätzen, wie weit seine Beratungspflichten im konkreten Fall gehen können. Der Steuerberater sollte seinem neuen Mandanten ...mehr