Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.7 Syndikus-Steuerberater

Eine Tätigkeit als sog. Syndikus-Steuerberater ist mit dem Beruf des Steuerberaters unter bestimmten Voraussetzungen vereinbar.[1] Laut BFH[2] gilt dies auch dann, wenn durch die in Vollzeit ausgeübte Angestelltentätigkeit die selbstständige Steuerberatertätigkeit nur als Nebenberuf ausgeübt werden kann. Gem. § 46 Abs. 2 Nr. 1 StBerG ist die Bestellung als Steuerberater zu wi...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.8 Tätigkeit als Vormund, Pfleger oder Betreuer

Die Tätigkeiten des Steuerberaters als Vormund, Pfleger oder Betreuer, aber auch als gerichtlich bestellter Vertreter gem. § 81 AO, sind gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 8 BOStB mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar. Auch die Tätigkeit des Steuerberaters auf der Grundlage einer Vorsorgevollmacht zählt zu den vereinbaren Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sind ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.3 Haftung für Mitarbeiter

Besonders bedeutsam ist die Haftung für Dritte. Gem. § 278 Satz 1 BGB hat der Steuerberater ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, denen er sich zur Erfüllung seiner (vertraglichen) Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.[1] Diese Bestimmung greift auch, wenn die Hilfsperson sich nicht an die Weisung des Ber...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.1 Private Altersvorsorge

Die Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge des Mandanten ist eine berufsübliche Wahrnehmung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten (Beratung über verschiedene Anlageformen und Aufzeigen von deren steuerlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen; Alterseinkünftegesetz; Grundstücksübertragungen gegen Versorgungsleistungen etc.) und dah...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.5 Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation eignet sich zur außergerichtlichen Lösung von Nachfolgefragen, Firmenauseinandersetzungen oder gesellschaftsrechtlichen Konflikten. In § 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG ist ausdrücklich geregelt, dass die Mediation nicht als Rechtsdienstleistung zu qualifizieren ist, und so auch dem Steuerberater erlaubt ist. Die Erlaubnis und damit der Versicherungsschutz findet ihr...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.2 Haftung gegenüber Dritten

Der Steuerberater macht sich u. U. auch Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Das Zivilrecht kennt den Begriff "Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" (ähnlich der Vorschrift des § 328 BGB), d. h. der Beratungsvertrag zwischen Steuerberater und Mandant kann Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten beinhalten. Ein Steuerberater, der einen Jahresabschluss erstellt und bes...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.12 Amtliche Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

Die bayerische Finanzverwaltung[1] hat gemeinsam mit den Steuerberaterkammern München und Nürnberg eine Standard-Vollmacht entwickelt. Zugleich empfehlen sie den Gebrauch dieses Formulars. Die Vollmacht zur Vertretung im Besteuerungsverfahren kann nicht nur schriftlich, sondern auch auf andere Weise erteilt werden. Sie ist für die Finanzbehörde nur dann beachtlich, wenn sie ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10 Haftungsfallen und sonstige Gefahren für den Steuerberater

§ 57 StBerG und § 15 BOStB listen die für den Steuerberater erlaubten Tätigkeiten auf. Viele erlaubte Tätigkeiten beinhalten ein gewaltiges Haftungspotenzial, über das sich viele Steuerberater nicht bewusst sind. Viele Steuerberater "stolpern" auch in Haftungsfallen, weil sie ihren Mandanten "helfen" wollen oder auch, weil man ihnen vonseiten Dritter sehr viel Geld für ihre ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.3 Deliktische Haftung

Eine deliktische Haftung des Steuerberaters kann sich unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung ergeben. Z. B. eine Bilanz oder ein Vermögensstatus, von dem der Steuerberater weiß, dass diese Unterlagen zur Vorlage bei einem Kreditgeber erforderlich sind, wird schuldhaft falsch erstellt, um (im falsch verstandenen Interesse des Mandanten) bestimmte Kredite zu erhalten...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.5 Insolvenzgefahr beim Mandanten

Steuerberater beraten immer häufiger Mandanten, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden bzw. in eine solche geraten. Zur Vermeidung der Haftung des Steuerberaters für einen Insolvenzverschleppungsschaden ist u. a. die Lektüre des BGH-Urteils v. 26.1.2017 [1] Pflicht.[2] Wichtig sind auch die Änderungen in der InsO ab 1.2.2021. Z. B. wurde § 15 Abs. 1 InsO neu gef...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d ff. bis 138k...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / Zusammenfassung

Auch ein sorgfältig arbeitender Steuerberater riskiert Haftungsansprüche seines Mandanten oder Dritter oder setzt sich u. U. gar dem Verdacht strafbaren Handelns aus. Ein Blick u. a. auf die Internetseiten des BGH und BFH unter Eingabe der Suchbegriffe "Steuerberater und Haftung" bzw. "Steuerberater und Fristversäumnis" etc. zeigt, über wie viele Regressansprüche gestritten ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.6 Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung durch einen Steuerberater ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG zulässig, da die wirtschaftlichen Beratungsanteile überwiegen und rechtliche Beratung im Rahmen des Aufgabenbereichs erlaubt ist.[1] Das Haftungsrisiko ist enorm: §§ 60 und 61 InsO regeln ausdrücklich die Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber allen Beteiligten (vor allem Gläubigern) und den Um...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 6.1 Pflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dient v. a. dem Schutz des Steuerberaters, wenn er auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.[1] Schadensfälle gefährden u. U. die Existenz des Steuerberaters. Der Versicherer reguliert begründete Schadensersatzansprüche und unterstützt den Berater bei der Abwehr nicht berechtigter Forderungen durch spezialisierte Juristen. Bei...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit – Neuregelungen im Berufsrecht

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten (gilt analog auch für Steuerberater) eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt und ist nichtig.[1] Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich künftig mit allen Vertretern der frei...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.11 Geldwäschegesetz und Transparenzregister

Das Geldwäschegesetz ist zuletzt geändert worden durch Gesetz v. 3.6.2021, BGBl I 2021 S. 1534. [1] § 11 GwG regelt ausdrücklich die Angaben, die zur Feststellung der Identität des Mandanten (§ 10 GwG) erhoben werden müssen, und legt in § 12 GwG die Dokumente fest, anhand derer die Angaben zur Identität zu überprüfen sind. Erfasst werden müssen auch Angaben und die zur deren ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.4 Sanierungsberatung

Die Sanierungsberatung enthält als wirtschaftliche Beratungsanteile die Erstellung von Sanierungsplänen und Sanierungsmaßnahmen und ist im Rahmen des Mandatsverhältnisses nach § 5 Abs. 1 RDG erlaubt.[1] Achtung Steuerberater muss sich mit SanInsFoG und StaRUG beschäftigten Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) ab 1.1.2021 wurde u. a...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 2 Maßnahmen vor und bei Beginn des Mandats

Am 17.5.2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Die DL-InfoV schreibt in Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie auch Steuerberatern vor, welche Informationen sie künftigen Mandanten unaufgefordert, und welche Informationen sie nur auf Anfrage zur Verfügung stellen müssen. Steuerberater mit Internetpräsenz könn...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.8 Haftung des Steuerberaters nach der Abgabenordnung

Wer kraft Gesetzes für eine fremde Steuerschuld einzustehen hat, ist nach § 191 Abs. 1 AO Haftungsschuldner und kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Finanzamts mittels Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Haftungsschuld setzt grundsätzlich eine originäre Steuerschuld voraus. Die Haftungsmöglichkeit bezweckt, die Befriedigung des Steueranspruchs auf weitere Pers...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11 Vereinbare Tätigkeiten der steuerberatenden Berufe

Gewerbliche Tätigkeiten sind gem. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG verboten. Die Steuerberaterkammer kann die gewerbliche Tätigkeit genehmigen, soweit dadurch keine Verletzung von Berufspflichten zu erwarten ist.[1] Kauft eine Steuerberatungsgesellschaft gewerblich Honorarforderungen von Steuerberatern auf und lässt sich diese Forderungen abtreten, führt das für Steuerberater gelten...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.1 Informationsaufnahme/Informationsverarbeitung

Der Steuerberater nimmt ständig Informationen des Mandanten auf, während des persönlichen Beratungsgesprächs oder in Telefonaten bzw. über seine Mitarbeiter. Der Steuerberater muss grundsätzlich alle relevanten Unterlagen und Informationen vor der jeweiligen konkreten Beratung beim Mandanten (und beim Finanzamt) anfordern, um die Sachlage zu klären und die Rechtslage richtig ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 4 Maßnahmen bei Beendigung des Mandats

Beendet wird das Mandat durch die Erledigung des Auftrags, durch einvernehmliche Vertragsbeendigung oder durch einseitige Mandatskündigung.[1] Da die Erledigung des Auftrags von konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt, gibt es keine standardisierten Maßnahmen. Kündbar ist das Mandat (außer im Fall einer Beiordnung nach § 142 FGO) grundsätzlich jederzeit, unabhängig von w...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.9.1 Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung

Unter gewissen Voraussetzungen kann gegen den Steuerberater selbst steuerstrafrechtlich und/oder bußgeldrechtlich ermittelt werden bzw. kann er ggf. auch bestraft werden. Wichtig Individuelle Beratung nicht ersetzbar Zu beachten ist, dass die folgenden Ausführungen zur strafrechtlichen Relevanz für den Steuerberater selbst im Ernstfall keineswegs eine individuelle Beratung dur...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.3 Organisation der Kanzlei

Der Steuerberater kann mit einer guten Organisation seiner Kanzlei (vgl. § 4 Abs. 1 BOStB) und entsprechend zuverlässigem Personal die Haftungsrisiken minimieren. Zur ordnungsgemäßen Organisation gehört es, Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Verhinderung des Steuerberaters zu treffen, v. a. wenn er "Einzelkämpfer" ist. Die dauerhafte wechselseitige Zusammenarbeit für solche ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.10 Schweigepflicht

Die Verschwiegenheit gehört zu den wichtigsten Berufspflichten des Steuerberaters. Sie ist sehr umfassend und erstreckt sich auch auf Mitarbeiter und Angehörige. Wird dagegen verstoßen, liegt die Verantwortung dafür allein beim Steuerberater. Rechtsgrundlagen Berufsrecht – § 57 Abs. 1 StBerG bestimmt u. a. , dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf verschwiegen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.3 Fördermittelberatung/Subventionsberatung

Die Fördermittel-/Subventionsberatung bewegt sich auf der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung. Insbesondere dann, wenn die Subventionsberatung nicht Teil eines umfassenden Mandats ist. Allerdings hat der BGH entschieden, dass die Fördermittelberatung durch einen Unternehmensberater nicht unter das Rechtsberatungsgesetz fällt.[1] Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 RD...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.1 Anlageberatung

Mandanten haben das vorrangige Ziel, um jeden Preis Steuern zu sparen. Der BGH leitet aber aus dem Vertrauen, das einem Steuerberater von Berufs wegen entgegen gebracht wird, ein vorvertragliches Schuldverhältnis ab, aus dem sich u. U. Beratungs- und Hinweispflichten ergeben können. Steuerberatung und wirtschaftliche Anlageberatung sollten unbedingt auseinander gehalten werden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 2.1 Auftragsklarheit/Auftragsumfang

Auftragsklarheit beinhaltet die Frage, wer wen beauftragt. Aufseiten der Mandanten muss klargestellt werden, ob z. B. beide Ehegatten den Berater beauftragen, da die gewünschte Zusammenveranlagung allein, wenn nur ein Ehepartner gegenüber dem Steuerberater tätig ist, den anderen nicht ohne Weiteres (u. U. aber stillschweigend) auch zum Auftraggeber macht. Schließt der Geschä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.1 Haftung gegenüber dem Mandanten

Die Rechtsnatur eines Steuerberatungsvertrags kann regelmäßig entweder als Dienstvertrag oder als Werkvertrag mit dem Charakter der Geschäftsbesorgung eingeordnet werden. Maßgeblich ist insoweit die vom Steuerberater übernommene Verpflichtung. Übernimmt der Steuerberater allgemein und umfassend die Beratung der anderen Partei in steuerlichen Angelegenheiten, ist dies als Die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kenntnisse über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen sind erforderlich. Die Wiedereinsetzung ist keine Fristverlängerung, sondern der Steuerpflichtige wird nur so behandelt, als habe er die Frist eingehalten. Diese Möglichkeit besteht sowohl nach der Abgabenordnung (§ 110 AO)[1] als auch nach der Finanzgerichtsordnung (§ 56 FGO). Die Gewährung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.4 Haftungsbegrenzung

Generelle summenmäßige Haftungsbeschränkungen sind nach § 309 Nr. 7 und § 307 Abs. 1 BGB unzulässig. Das Steuerberatungsgesetz erlaubt hingegen teilweise Haftungsbegrenzungen. Nach § 67a StBerG kann die Haftung des Steuerberaters für einen fahrlässig verursachten Schaden beschränkt werden durch vorformulierte Vertragsbedingungen im Steuerberatungsvertrag auf einen Betrag von mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[1] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Keine Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters besteht im Widerspruchsverfahren zur Beantragung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.6 Verjährung, Verfall

Rz. 92 Abfindungsansprüche aus Sozialplänen, die vor dem 1.1.2002 abgeschlossen worden sind, verjähren in 30 Jahren (BAG, Urteil v. 30.10.2001, 1 AZR 65/01), Abfindungsansprüche aus Sozialplänen, die nach dem 1.1.2002 abgeschlossen worden sind, in 3 Jahren (vgl. § 195 BGB). Gelten für Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer aus ihrem Arbeitsvertrag tarifliche Ausschlussfristen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 9 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Änderung bereits bestands­kräftiger Steuerbescheide Der gewerbliche Grundstückshandel ist häufig ein zeitlich gestreckter Tatbestand, bei dem erst nach einigen Jahren feststeht, wie der Sachverhalt insgesamt steuerlich zu würdigen ist. Erst mit dem vierten Verkauf innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von 5 Jahren steht fest, dass die Verkäufe insgesamt einen gewerbl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Hemmung der Verjährung nach Abs. 2

a) Regelungsgehalt Rz. 126 Abs. 2 enthält eine spezielle Regelung zur Hemmung der Vergütung in gerichtlichen Verfahren. Es handelt sich also hier um eine spezielle Regelung in Ergänzung des § 204 BGB. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, den Ablauf der Verjährung so lange zu hemmen, als das Verfahren noch anhängig ist. Diese Regelung schafft zahlreiche Unklarheiten, die b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Teilweise Verjährung

Rz. 153 Ebenso wie die Vergütung nur teilweise fällig werden kann, kann auch die Verjährung nur hinsichtlich eines Teils eintreten. Dies wird oft bei Teilurteilen oder Vorabentscheidungen nach § 137 FamFG übersehen. Beispiel 1: Auf die Klage in Höhe von 25.000 EUR erging im Jahr 2016 ein Teilurteil über 20.000 EUR. Das Schlussurteil wurde erst in 2017 verkündet. Die Fälligkei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Hemmung der Verjährung der Wahlvergütung des PKH- oder VKH-Anwalts

Rz. 150 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, so kann er den Auftraggeber für die Dauer der Bewilligung wegen seiner Wahlanwaltsvergütung nicht in Anspruch nehmen (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Dies ist erst nach Aufhebung der Bewilligung und Beiordnung möglich. Daher ist die Verjährung der Wahlanwaltsvergütung gegen den Auftraggeber gemäß ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verjährung von Ansprüchen gegen den Anwalt

1. Schadensersatzansprüche Rz. 160 Ansprüche des Auftraggebers gegen den Anwalt auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrags verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist aufgrund der sog. Sekundärhaftung nach § 51 BRAO a.F. kommt nicht mehr in Betracht. 2. Rückzahlung zuviel vereinnahmter Vergütung Rz. 161 Ansprüche aus unger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Hemmung, Unterbrechung und Neubeginn der Verjährung

1. Überblick Rz. 116 Nach der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung des BGB konnte die Verjährung unterbrochen werden (§§ 208 ff. BGB a.F.). Nach Beendigung der Unterbrechung lief eine neue Verjährungsfrist. Diese begann sofort und nicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Verjährung unterbrochen worden war. Diese Vorschriften spielen heute keine Rolle mehr. Zu Über...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Hemmung der Verjährung (Abs. 7)

Rz. 334 Nach Abs. 7 wird der Ablauf der Verjährung durch den Antrag auf Vergütungsfestsetzung wie durch eine Klageerhebung gehemmt. Aus der Formulierung "Durch den Antrag" folgt, dass bereits der Eingang des Antrags bei Gericht zur Hemmung der Verjährung führt.[294] Im Gegensatz zur Klageerhebung ist eine demnächstige Zustellung (§ 270 Abs. 3 ZPO) an den Auftraggeber nicht e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verjährung

Rz. 139 Der Anspruch auf die Pauschvergütung verjährt in demselben Zeitraum, in dem auch die übrigen Vergütungsansprüche des Anwalts verjähren, also gem. § 195 BGB innerhalb von drei Jahren. Rz. 140 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Pauschvergütung erstmals fällig geworden ist (§ 200 BGB). Im Normalfall ergeben sich keine Probleme. Die Fälligk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Hemmung der Verjährung der Vergütung des Pflichtverteidigers

Rz. 151 Beim Pflichtverteidiger stellt sich die Situation anders dar. Er kann den Auftraggeber nach § 52 Abs. 1 S. 1 jederzeit wegen der zuvor verdienten Wahlverteidigergebühren in Anspruch nehmen, sofern die Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 gegeben sind. Die Verjährung seiner Ansprüche richtet sich daher nach § 52 Abs. 5 S. 1; allerdings hemmt der Antrag nach § 55 Abs. 2 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verjährung

Rz. 60 Ebenso wie der privatrechtliche Anspruch des Anwalts gegen die Partei verjährt auch der öffentlich-rechtliche Anspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse,[83] und zwar gem. §§ 195, 199 BGB mit dem Ablauf des dritten Kalenderjahres auf das Jahr, in dem die Fälligkeit erstmalig eingetreten ist.[84] Rz. 61 Diese Frist ist relativ kurz und sollte daher von dem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verjährung

Rz. 59 Auch für die Frage der Verjährung spielt die gesetzliche Regelung des Abs. 1 eine Rolle, weil jede Gebühr selbstständig zu behandeln ist. Beispiel: Der Anwalt war außergerichtlich tätig und hatte hierfür eine 1,5-Geschäftsgebühr nach VV 2300 abgerechnet. Hiernach wurde ihm der Auftrag zur Klageerhebung erteilt. Nach vier Jahren ist der Rechtsstreit rechtskräftig abges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verjährung

Rz. 82 Faktisch ist der Festsetzungsantrag nach Abs. 1 allerdings befristet durch die Verjährungsregelung. Auch die zivilrechtlichen Ansprüche von Rechtsanwälten wegen ihrer Gebühren und Auslagen verjähren gem. § 195 BGB in drei Jahren. Die Verjährungsfrist des Privatrechts gilt ebenso für den Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Anwalts gegen die Staatskasse...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung

Gesetzestext (1) 1Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. 2Ist der Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, wird die Vergütung auch fällig, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. (2) 1Die Verjährung der Vergütung für eine Tätigkeit in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verjährung

Rz. 340 Der titulierte Vergütungsanspruch verjährt in 30 Jahren (§ 197 BGB). Ist der Anspruch nicht tituliert, gilt die dreijährige Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 BGB.[626]mehr