Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Italien / a) Rechtsstellung der Gesellschafterversammlung

Rz. 123 Die Gesellschafterversammlung (assemblea dei soci) ist das höchste Organ der Gesellschaft. Sie setzt sich aus allen Gesellschaftern zusammen, die sich an einem bestimmten Ort zusammenfinden, um den Willen der Gesellschaft zu den Tagesordnungspunkten durch Beschluss zu bilden. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung hat gem. Art. 2479-bis c.c. vorbehaltlich ande...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Verlegung des Sitzes einer inländischen GmbH

Rz. 332 Wird ausschließlich der Sitz einer GmbH, die bisher sowohl (Satzungs-)Sitz als auch Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hatte, in das Ausland verlegt, verbleibt es zunächst gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG grundsätzlich bei der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht dieser Gesellschaft, weil sie ihre Geschäftsleitung noch im Inland hat. Damit ist kein Fall...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Sitzverlegung nach Spanien (Zuzug)

Rz. 358 Verlegt eine ausländische Gesellschaft ihren satzungsgemäßen Sitz nach Spanien, so soll dies auf ihre Rechtspersönlichkeit grundsätzlich keine Auswirkungen haben. Sie kann bei Erfüllung der in Art. 94 LME genannten Voraussetzungen eine spanische Gesellschaft des entsprechenden Typs werden, wenn siemehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 96 Die Beschlüsse der Gesellschafter einer Sp. z o.o. werden grundsätzlich auf der Gesellschafterversammlung gefasst (Art. 227 § 1 HGG). Ohne die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung können Beschlusse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden, wenn alle Gesellschafter schriftlich die Zustimmung zu der Entscheidung, welche beschlossen werden soll, oder zu der s...mehr

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Griechenland / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 142 Eine EPE kann in den folgenden Fällen aufgelöst werden:mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Zwischenergebnis

Rz. 26 Damit ist im Bereich der Anerkennung von Auslandsgesellschaften aus EU- und EWR-Staaten sowie aus den USA grundsätzlich die Gründungstheorie, die das Recht des Gründungsstaates zum Gesellschaftsstatut erklärt, an die Stelle der Sitztheorie getreten. Damit steht europäischen Unternehmern grundsätzlich die volle Bandbreite der europäischen Gesellschaftsformen zur Auswah...mehr

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Italien / II. Insolvenzabwendendes Vergleichsverfahren

Rz. 204 Das insolvenzabwendende Vergleichsverfahren (concordato preventivo, Art. 160 f. LF), das nunmehr weitgehend reformiert wurde, bietet weitere Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer, die in der Lage sind, den Gläubigern einen überzeugenden Vorschlag zu unterbreiten. Der Plan kann verschiedene Lösungen anbieten:mehr

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Schweden / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 87 Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Wenigstens einmal im Jahr, und zwar innerhalb der ersten sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres, muss eine Hauptversammlung stattfinden, um über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung von Gewinn und Verlust und die Entlastung und (Wieder-)Wahl der Leitungs- und Kontrollorgane zu ...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Überblick

Rz. 196 Ausgangspunkt zum Verständnis der Existenzvernichtungshaftung ist der Umstand, dass das als Korrelat zur Haftungsbeschränkung zu verstehende Schutzsystem der §§ 30, 31 GmbHG lückenhaft bleibt; so bspw. im Hinblick auf stille Reserven.[569] Aus Gläubigerschutzgründen bedarf es daher anderer Rechtsgrundlagen für einen etwaigen Zugriff auf das Vermögen abziehende Gesell...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Verlegung des statutarischen Sitzes einer deutschen GmbH ins Ausland

Rz. 53 Da eine deutsche GmbH nur Bestand hat, wenn sie durch Eintragung in ein deutsches Handelsregister gegründet worden ist, die Eintragung in das deutsche Handelsregister allerdings wiederum die Zuständigkeit des deutschen Handelsregisters durch einen Satzungssitz im Inland voraussetzt, ergibt sich – unabhängig von § 4a GmbHG – eine unmittelbare Verkettung von inländische...mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Arbeitnehmerstatus des Geschäftsführers

Rz. 422 Die Bestellung zum Geschäftsführer bewirkt grundsätzlich nur das Entstehen einer Organstellung des Geschäftsführers. Nach dem englischen Fallrecht hat ein Geschäftsführer als Organ grundsätzlich noch keinen Anspruch auf eine Vergütung für seine Tätigkeit. Die Mustersatzung in Table A, Art. 19, 20 ermächtigen die Gesellschaft, mit ihren Geschäftsführern Arbeits- oder ...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Sitztheorie als Mobilitätshindernis

Rz. 8 Zwar geben die Art. 49, 54 AEUV, die keinen spezifisch kollisionsrechtlichen Gehalt haben, die Geltung der Gründungstheorie nicht positiv vor; sie bedingen aber die Nichtanwendbarkeit solcher Rechtsnormen, die sich als Einschränkung der Niederlassungsfreiheit erweisen. Nach dem sehr weit gefassten Begriffsverständnis des EuGH erweisen sich solche Maßnahmen als eine Bes...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / N. Anhang: Glossar (deutsch/spanisch)

Rz. 392 Spanisches Gesetz über Kapitalgesellschaften Nr. 1/2010 – Ley de Sociedades de Capital (Real Decreto Ley 1/2010) [232]mehr

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Russland / A. Einführung

Rz. 1 Das russische Gesellschaftsrecht ist ganz überwiegend Körperschaftsrecht und gehört daher zum Recht der juristischen Personen, in dem auch die grundlegenden Regelungen für alle Gesellschaftstypen zu suchen sind. Das Recht der juristischen Personen unterscheidet zwischen nicht gewerblichen (sog. nicht kommerziellen) und gewerblichen (kommerziellen) Organisationen. Nicht...mehr

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Griechenland / 2. Pflichten der Geschäftsführer

Rz. 117 Die wichtigsten Pflichten des Geschäftsführers sind folgende: a) Treuepflicht. Die Treuepflicht des Geschäftsführers besteht in der Förderung der Belange und Interessen der Gesellschaft und in der Unterlassung jeglicher Handlung, die diesen Belangen und Interessen schaden könnte. Aus dieser Pflicht werden das Wettbewerbsverbot und die Verschwiegenheitspflicht (Nichtwe...mehr

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Schweden / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 79 Der einzelne Aktionär hat nach schwedischem Aktienrecht zunächst einmal kaum eigene Rechte, abgesehen vom Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung und dem Recht auf Dividende, vorausgesetzt ein entsprechender Beschluss auf der Hauptversammlung wurde gefasst. Ist er Mehrheitsaktionär, ergebe sich aus dieser Stellung allerdings eine Reihe von besonderen Rechten. Eige...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 107 Der Aufsichtsrat ist ein Kollegialorgan, dem die Überwachung der Tätigkeit der Gesellschaft obliegt. Der Aufsichtsrat wird von seinem Vorsitzenden geleitet. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wird durch die Satzung der Gesellschaft festgesetzt. Es müssen mindestens drei und es dürfen höchstens 15 Aufsichtsratsmitglieder sein. Der Aufsichtsrat wird für die in der Sa...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Grundsätzliche Fortgeltung der Sitztheorie

Rz. 30 Für den Bereich, der damit noch der Regelung durch das autonome deutsche internationale Gesellschaftsrecht verblieben ist, ist das Gesellschaftsstatut weiterhin nach der Sitztheorie zu bestimmen. Das Personalstatut der Gesellschaften ist also an den tatsächlichen Sitz der Hauptverwaltung anzuknüpfen. Da sich für die Anknüpfung an den Sitz der Gesellschaft zunehmend we...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / Literaturtipps

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Dänemark / III. Kapitalerhaltung

Rz. 32 Die Gesellschafter haben – vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in der Satzung – einen Anspruch auf einen Anteil an den Überschüssen der Gesellschaft nach Maßgabe ihres Anteils am Gesellschaftskapital (§ 1 Abs. 2 SEL). Eine Verteilung von Gesellschaftsmitteln unter die Gesellschafter darf nach § 179 Abs. 1 SEL nur erfolgenmehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 66 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter werden vom AGG festgelegt (4. Kapitel "Rechte und Pflichten der Gesellschafter"). Die Gesellschafter haben u.a. folgende Vermögensrechte:mehr

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Griechenland / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 104 Die Gesellschafterversammlung stellt das oberste Organ einer EPE dar. Sie ist berechtigt, über jegliche Angelegenheit der Gesellschaft zu entscheiden (Art. 14 Abs. 1 G. 3190/1955). Rz. 105 Die Gesellschafterversammlung darf nur von den Geschäftsführern einberufen werden (Art. 10 Abs. 2 G. 3190/1955). Die Einberufung liegt grundsätzlich im freien Ermessen der Geschäfts...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XIX. Liquidation und Löschung

Rz. 159 Das Gesellschaftsstatut regelt nicht nur die Geburt, sondern auch die Bestattung der Gesellschaft. Aus dem Gesellschaftsstatut ergibt sich also, wie die Liquidation eingeleitet wird, welche Auswirkungen diese auf die Geschäftsführungsbefugnisse der bisherigen Geschäftsführer und die Liquidatoren hat, wie die Gesellschaft abzuwickeln ist und in welchem Zeitpunkt diese...mehr

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Argentinien / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrages

Rz. 24 Im Gesellschaftsvertrag können sämtliche Vereinbarungen aufgenommen werden, die die Gesellschafter für erforderlich halten, sofern diese nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen oder der Grundprinzipien der SRL stehen. Rz. 25 Eine Regelung, nach der nur einem Gesellschafter unter Ausschluss der restlichen Gesellschafter die Ausschüttung des gesamten Gewinns gara...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / II. Nationale steuerrechtliche Ausgangslage

Rz. 48 Im Rahmen des Steuerrechts spielen Unternehmensverträge eine Rolle, sofern hierdurch eine Organschaft begründet wird, §§ 14 ff. KStG. Zur Verwirklichung der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Folgen der Organschaft bedarf es neben der finanziellen Eingliederung des Abschlusses eines Ergebnis- bzw. Gewinnabführungsvertrags, §§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 17 KStG. Darin ...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 2. Pflichten der Gesellschafter

Rz. 92 Die grundlegende Verpflichtung der Gesellschafter besteht zunächst in der Erbringung der übernommenen Stammeinlage. Spiegelbildlich zum Anspruch der Gesellschafter auf anteilige Ausschüttung des Unternehmensgewinns sind die Gesellschafter zur Tragung der Verluste entsprechend der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder, in Ermangelung solcher Regelungen, im Verhäl...mehr

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Argentinien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 92 Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Argentinien besteht für alle Gesellschaften, die nach argentinischem Recht gegründet wurden oder soweit sich deren satzungsmäßiger Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Argentinien befindet. Rz. 93 Bemessungsgrundlage für die Besteuerung sind grundsätzlich die weltweit erzielten Einkünfte der Gesellschaft (unter zusätzlicher Beachtun...mehr

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Brasilien / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 49 Eine Herabsetzung des Gesellschaftskapitals ist möglich (Art. 1082 CC), wenn (1) uneinbringbare Verluste der Limitada entstanden sind oder (2) das Stammkapital eine unverhältnismäßige Höhe in Relation zum Gesellschaftszweck aufweist. Kapitalherabsetzungsbeschlüsse im Sinne von vorstehend (2) sind im Bundesanzeiger und in einer Tageszeitung mit großer Auflage am Sitz d...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / IV. Eigene Anteile

Rz. 62 Der Erwerb eigener Geschäftsanteile durch eine französische SARL ist nach Art. L 223–34 Abs. 4 Satz 1 C.com. grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt nach Art. L 223–34 Abs. 4 Satz 2 C.com. im Rahmen einer Kapitalherabsetzung, die nicht aufgrund von eingetretenen Verlusten erfolgt (siehe hierzu Rdn 71).mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Inlandsbezug

Rz. 236 Obgleich der Gesetzgeber den sog. doppelten Inlandsbezug für die Qualifikation einer (EU-/EWR-) ausländischen Gesellschaft als Voraussetzung für die Eigenschaft als Organgesellschaft aufgegeben hat, verbleibt die Notwendigkeit der inländischen Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft. Um Organgesellschaft zu sein, muss die ausländische Gesellschaft deshalb unb...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Zulässigkeit und Anwendungsfälle

Rz. 43 Die Zulässigkeit von Kapitalherabsetzungen wird nicht in Frage gestellt, nicht zuletzt wegen des Hinweises einer möglichen Kapitalherabsetzung um den Nennwert der Anteile des verstorbenen Gesellschafters (Art. 710–12 LSC). Wie bei den Aktiengesellschaften wird eine Kapitalherabsetzung in folgenden Fällen angewandt:mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 138 Der Gesellschaftsvertrag einer Sp. z o.o. kann vorsehen, dass diese einen Aufsichtsrat oder eine Revisionskommission bzw. beide dieser Organe hat. Bei Gesellschaften, in denen das Stammkapital einen Betrag von 500.000 PLN (ca. 111.000 EUR) übersteigt und die mehr als 25 Gesellschafter haben, muss ein Aufsichtsrat oder eine Revisionskommission bestellt werden. Beide V...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 3. Negative Einkünfte der ausländischen Personengesellschaft

Rz. 205 Die Finanzverwaltung wendet regelmäßig auch auf negative Einkünfte aus ausländischen Personengesellschaften die in Rdn 191–195 dargestellten Grundsätze an. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Verlusten der ausländischen Personengesellschaft sind jedoch auch die in Rdn 176–184 für Betriebsstättenverluste erläuterten Prinzipien maßgeblich.mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / III. Kapitalerhaltung

Rz. 41 Zu den Bestimmungen über den Kapitalschutz gehört, dass außer im Fall der vorweggenommenen Gewinnentnahme ohne einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss kein Gesellschaftsvermögen verteilt bzw. ausgeschüttet werden darf. Fällt die Gesellschaft nach einem derartigen Gesellschafterbeschluss in eine Vermögenskrise,[79] darf die Geschäftsführung trotz Vorhandenseins de...mehr

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Argentinien / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 40 Eine freiwillige Kapitalherabsetzung ist gem. Art. 203 i.V.m. Art. 204 LSC zulässig, wenn die Gesellschafter diese beschließen. Gemäß Art. 205 i.V.m. Art. 206 LSC ist eine Herabsetzung des Gesellschaftskapitals zwingend, wenn Verluste der SRL mehr als 50 % des Gesellschaftskapitals aufgezehrt haben.mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 294 Steuerpflichtig für die Einkommensteuer (Inkomstenbelasting) sind natürliche Personen, die Einwohner der Niederlande sind (inländische Steuerpflichtige), und natürliche Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen und – bestimmte – niederländische Einkünfte erzielen. Der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer von natürlichen Personen entspricht dem Kalenderja...mehr

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Liechtenstein / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 44 Die gesetzliche Regelung in Art. 422 PGR sieht vor, dass der Betrag der Herabsetzung sowie der Betrag der einzelnen Stammeinlagen nicht unter die allenfalls für die Gründung verlangten Mindestbeträge gebracht werden dürfen, es sei denn, dass sich die Stammeinlage infolge Verlustes vermindert hat. Im Übrigen finden die Bestimmungen über die Herabsetzung des Aktienkapit...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Praktischer Leitfaden

Rz. 44 Die Durchführung einer Kapitalherabsetzung ist die gleiche wie bei der Kapitalerhöhung, mit einer Ausnahme: Hier muss sich der Notar durch das Vorzeigen der Konten der Gesellschaft vergewissern, dass entweder die Mittel vorhanden sind, um eine Rückzahlung an die Gesellschafter vorzunehmen, oder dass diese Konten Verluste ausweisen, welche die beabsichtigte Kapitalhera...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 103 Vergleichbar einer Kapitalerhöhung ist die Hauptversammlung befugt, eine Kapitalherabsetzung durch Rücknahme der Anteile oder durch Herabsetzung des Betrags der Geschäftsanteile im Wege einer Änderung des Gesellschaftsvertrags zu beschließen (Art. 2:208 Abs. 1 NL-BGB). Der Beschluss muss die Anteile, auf die der Beschluss sich bezieht, benennen und auch die Ausführun...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 1. Kapitalschutz

Rz. 39 Gem. Art. 406 ZTD können die Gesellschafter keine Rückzahlung ihrer Einlage verlangen. Zur Erhaltung des Kapitals kann außerdem die Ausschüttung des Gewinns soweit ausgeschlossen werden, als dies zum Ausgleich eines Verlustes oder einer Verringerung des Stammkapitals notwendig ist, wenn dies der Geschäftsführung zwischen Ende des Geschäftsjahrs und der Feststellung de...mehr

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Schweiz / 1. Gewinnsteuer

Rz. 193 Bei den Gewinnsteuern sieht die direkte Bundessteuer einen proportionalen Steuersatz vor. Dieser beträgt zurzeit 8,5 % des steuerbaren Reingewinns, zudem unterliegt die Gesellschaft der Gewinnsteuer der zuständigen Kantone und Gemeinden nach deren Steuersätzen. Rz. 194 Zum steuerbaren Gewinn zählen sämtliche ordentlichen und außerordentlichen Erträge. Zu den letztgena...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Einkommensteuer für Nichtansässige

Rz. 380 Natürliche und juristische Personen, die nicht in Spanien ansässig sind, unterliegen hinsichtlich des in Spanien erzielten Einkommens dem Einkommensteuergesetz für Nichtresidente (Ley del Impuesto sobre la Renta de No Residentes, LIRNR).[230] Rz. 381 Die Art der Besteuerung hängt davon ab, ob die Einkünfte durch eine Betriebsstätte (d.h. eine dauernde Niederlassung) e...mehr

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Weißrussland / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 15 Gemäß § 92 des Gesetzes über Wirtschaftsgesellschaften müssen in der Satzung einer GmbH folgende Punkte geregelt sein:mehr

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Deutschland / 1. Grundlagen

Rz. 106 Die Kapitalherabsetzung ist eine Satzungsänderung mit dem Ziel, die Stammkapitalziffer der Gesellschaft herabzusetzen. Daher ist ein entsprechender Beschluss der Gesellschafter notariell zu beurkunden (§§ 53, 58 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG). Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung nicht eine höhere Mehrheit verlangt. Rz...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Nicht-Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat

Rz. 155 Erzielt die Gesellschaft einen Gewinn aus einer in einem Staat belegenen Betriebsstätte, mit dem kein DBA besteht, fällt dieser Gewinn als Teil des Welteinkommens der GmbH unter die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht. Es handelt sich um "ausländische Einkünfte", § 34d Nr. 2 Buchst. a EStG. Der Gewinn ist jedoch von der Gewerbesteuer ausgenommen, weil er nicht au...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 52 Das Stammkapital kann durch Beschluss der Hauptversammlung oder in bestimmten Fällen durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt werden. Das Stammkapital darf nur herabgesetzt werden: Rz. 53 Das herabgesetzte Stammkapital der Gesellschaft darf die festgelegte Mindeststammkapitalsum...mehr

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Griechenland / 5. Pflichten der Gesellschafter

Rz. 90 Den Gesellschafter trifft nur die Einlagepflicht. Da die Einlagen schon beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags voll einzuzahlen sind, gibt es grundsätzlich nach der Gesellschaftsgründung keine andere Verpflichtung. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung kann durch den Übernahmevertrag auch eine Einlageverpflichtung angenommen werden. Rz. 91 Bei einem kollektiven Geschäftsfü...mehr

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Ungarn / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 77 Die Herabsetzung des Stammkapitals unterliegt der ausschließlichen Kompetenz der Gesellschafterversammlung, § 3:202 Abs. 1 Ptk. Zu unterscheiden ist die Herabsetzung aus Entschluss der Versammlung und die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung. Eine Herabsetzung darf nicht dazu führen, dass das Stammkapital der Gesellschaft unter 3 Mio. HUF absinkt; ferner darf der Minde...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / e) Strafrechtliche Haftung

Rz. 207 Laut Art. 51 Abs. 1 Strafgesetzbuch (Wetboek van Strafrecht) kann eine Rechtsperson eine Straftat begehen. Abs. 2 bestimmt, dass in diesem Fall die Strafen und Maßnahmen ausgesprochen werden gegen (nebst der B.V.) diejenigen, die die Tat beauftragt haben, sowie diejenigen, die bei der verbotenen Tat faktisch die Führung innehatten. Rz. 208 Außerdem wurde die zivile Ha...mehr

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Bulgarien / III. Kapitalerhaltung

Rz. 34 Gemäß Art. 133 TZ können die Gesellschafter, solange die OOD besteht, keine Rückzahlung der Stammeinlagen verlangen. Eine Verzinsung der Stammeinlagen kann nicht vorgesehen werden. Die Gesellschafter haben nur das Recht auf Gewinnausschüttung, und zwar – wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde – im Verhältnis der Geschäftsanteile. Die Kapitalerhaltungsvorschriften w...mehr