Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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Zigarettengeruch: Was muss man hinnehmen?

Leitsatz Eine Geruchsbelästigung der Mitmieter durch Zigarettenrauch kann eine Störung des Hausfriedens und eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten des Mieters darstellen. Normenkette §§ 535, 543, 569 BGB; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3,18 WEG Das Problem Der 75-jährige B ist seit 40 Jahren Mieter einer Wohnung der K. K kündigt das Mietverhältnis gestützt auf § 569 Abs. 2 BGB fri...mehr

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Anwendung der Entfernungspauschale für Fahrten des Eigentümers zum Vermietungsobjekt

Leitsatz Bei 166 bzw. 215 Fahrten eines Vermieters in einem Jahr zu zwei Vermietungsobjekten, um dort z. B. Kontrollen und regelmäßige Arbeiten vorzunehmen, stellen beide Mietobjekte für den Steuerpflichtigen jeweils eine regelmäßige Tätigkeitsstätte dar, sodass die Fahrtkosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur in Höhe der Entfernungspauschale als We...mehr

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Zwangsverwaltung – Einkommensteuerentrichtungspflicht des Zwangs­verwalters

Leitsatz 1. Der Zwangsverwalter hat auch die Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung der im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt (Änderung der Rechtsprechung). 2. An der Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters ändert sich nichts, wenn während der Zwangsverwaltung das Insolvenzverfahren über das Verm...mehr

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FoVo 2/2015, Pfändung einer Mietkaution

Der Schuldner als Mieter Die meisten Schuldner wohnen zur Miete. Auch wenn sie dann grundsätzlich verpflichtet sind, Mietzins zu entrichten, haben auch sie Geldansprüche gegen den Vermieter. Zu nennen ist hier der Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung oder am Ende des Mietverhältnisses den die Mietkaution betreffenden Rückzahlungsanspruch. Ents...mehr

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FoVo 2/2015, Aufenthaltserm... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung ist erfolgreich Der Gläubiger hat Vollstreckungsauftrag erteilt und seinen Auftrag nicht auf die Aufenthaltsermittlung beschränkt. Der GV durfte die Zwangsvollstreckung mit der Begründung des unbekannten Aufenthalts des Schuldners nicht ohne Weiteres einstellen. Anforderungen an GV Bei einem Mehrfamilienhaus trifft den GV die Pflicht zur Erkundung, ob der unter der A...mehr

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AGS 2/2015, Wirksamkeit ein... / Leitsatz

Die Bestimmung im Mietvertrag über eine Rechtsanwaltskanzlei, dass sich die Höhe der Miete nach dem erzielten Umsatz richtet, ist auch dann nicht wegen Gebührenunterschreitung nichtig, wenn der Mieter den Vermieter anwaltlich vertritt. Ob eine Vergütungsvereinbarung, die unzulässigerweise die gesetzlichen Gebühren unterschreitet, unwirksam ist oder ob sie wirksam, aber unverb...mehr

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FoVo 2/2015, Aufenthaltserm... / 3 Der Praxistipp

GV als Dienstleister In Fällen wie dem vom AG Bremen entschiedenen zeigt sich die Ineffektivität der Ermittlungen des GV. Naheliegende Überlegungen werden nicht angestellt, vor allem wird der Auftrag nicht im verfassungsrechtlich geschützten Befriedigungsinteresse des Gläubigers betrieben, sondern nur in einem schnellen (Nicht-) Erledigungsinteresse. Das überzeugt nicht. Vom ...mehr

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FF 2/2015, AnwaltFormulare Mandanteninformationen

Michael Sattler (Hrsg.)2015, 320 Seiten, 49 EUR, Deutscher Anwaltverlag Kompakt und übersichtlich – so lassen sich in zwei Worten die vielseitigen Muster, Erläuterungen und Checklisten in "AnwaltFormulare Mandanteninformationen", herausgegeben von Michael Sattler, zusammenfassen. Mustertexte für "Standardsituationen" helfen dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin bei der täglichen...mehr

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Zerb 2/2015, Die Anfechtung... / Aus den Gründen

II. Die gemäß den §§ 58 ff FamFG statthafte, form- und fristgerecht erhobene und auch im Übrigen zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge durch die funktionell zuständige Rechtspflegerin (§ 3 Nr. 2 c) RPflG) entschieden; ein Richtervorbehalt (§ 16 Abs. 1 Nr. 6 RP...mehr

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AGS 2/2015, Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht. Von Dr. Hans Langenberg und Dr. Kai Zehelein. 7. aktualisierte und überarbeitete Aufl. Verlag C.H. Beck München 2014. XXIX, 687 S. 49,00 EUR.

Das Standardwerk zu den Mietnebenkosten ist in 7. Aufl. erschienen. Die aktualisierte Auflage berücksichtigt die weiter veröffentlichte Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte sowie die umfangreiche Literatur. Zahlreiche Fallbeispiele wurden eingefügt. Eingehend bearbeitet und erweitert sind der Flächenschlüssel zum Umlageschlüssel und der Abschnitt zum Betriebskosten...mehr

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Rauchwarnmelder: Beschwer

Leitsatz Die Frage, ob es ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, einen Miteigentümer, der seine Wohnung schon mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat, von der Belastung mit den Kosten der Neuanschaffung auszunehmen, lässt sich nicht einheitlich beantworten. Normenkette § 21 Abs. 4 WEG; § 511 ZPO Das Problem Das AG Bad Homburg weist die Anfechtungsklage des Wohnungseigentümers K ...mehr

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Verbilligte Wohnraumüberlassung: Wie das Finanzamt die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt

Kommentar Wird eine Wohnung zu einer Miete von weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete überlassen, schreibt das Einkommensteuergesetz eine anteilige Werbungskostenkürzung vor. Die OFD Frankfurt erklärt ihren Ämtern mit Verfügung vom 22.1.2015, mit welchen Methoden sie die ortsübliche Marktmiete ermitteln sollen. Auch für Vermieter ist die Weisung interessant. Vermieter e...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters: Verletzung

Leitsatz Sieht der Vermieter pflichtwidrig davon ab, den vorkaufsberechtigten Mieter über den Inhalt des mit einem Dritten über die Mietwohnung abgeschlossenen Kaufvertrags sowie über das Bestehen des Vorkaufsrechts zu unterrichten, so kann der Mieter, der infolgedessen von diesen Umständen erst nach Erfüllung des Kaufvertrags zwischen Vermieter und Drittem Kenntnis erlangt,...mehr

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Gebrauch des Balkons: Rauchen

Leitsatz Einem Wohnungseigentümer steht gegenüber einem anderen Wohnungseigentümer oder einem Mieter eines Wohnungseigentümers, der ihn durch Lärm, Gerüche, Ruß oder Tabakrauch wesentlich stört, grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch zu. Normenkette §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 2 WEG Das Problem Mieter K wohnt im 1. Stock eines Premnitzer Mehrfamilienhauses, Mieter B1 und B2 im Erdge...mehr

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AGS 1/2015, Gegenstandswert... / II. Kein Versicherungsfall

Ebenso häufig sind Anwälte überrascht, wenn der Rechtsschutzversicherer ihnen mitteilt, dass kein Versicherungsfall bestehe. Dem bloßen Überprüfen eine Betriebskostenabrechnung liegt nämlich kein Versicherungsfall zu Grunde. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer behauptet, dass ein anderer (hier der Vermieter) ihm gegenüber gegen Rechte und Pflichten ...mehr

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AGS 12/2014, Streitwert ein... / 1 Aus den Gründen

Die jeweils von den Prozessbevollmächtigten beider Parteien aus eigenem Recht eingelegten Beschwerden sind zulässig (§ 32 Abs. 2 RVG i.V.m. §§ 68, 63 Abs. 2 GKG), jedoch nicht begründet. Das LG hat den Gebührenstreitwert zutreffend gem. § 45 Abs. 5 GKG auf 12 x 273,00 EUR = 3.276,00 EUR festgesetzt. Der Senat verbleibt bei seiner im Beschl. v. 16.7.2012 – 8 W 36/12, NJW-RR 20...mehr

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AGS 1/2015, Gegenstandswert... / I. Vergütung für Überprüfung

Bevor man sich fragt, welcher Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit anzusetzen ist, muss man sich zunächst einmal fragen, ob sich die Gebühren für die anwaltliche Tä tigkeit überhaupt nach dem Gegenstandswert berechnen. Dies ist zwar nach § 2 Abs. 1 RVG grundsätzlich der Fall, gilt aber nicht uneingeschränkt. Zunächst einmal ist also zu fragen, welche Gebühren der Anw...mehr

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AGS 1/2015, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Der Streitwert für den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Feststellung, dass er berechtigt ist, ab Februar 2012 die monatliche Miete um 25 % zu kürzen, ist gem. den §§ 48 Abs. 1 S. 1 GKG, 9 ZPO mit 39.007,50 EUR zu bewerten. Zutreffend weist das LG in seinem Nichtabhilfebeschluss darauf hin, dass die Frage, wie der Gebührenstreitwert zu bemessen ist, wenn der Kläger di...mehr

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AGS 1/2015, Streitwert eine... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte mit Schriftsatz vom 10.10.2013 Klage zum LG erhoben mit dem Antrag, festzustellen, dass der Kläger berechtigt ist, ab dem Februar 2012 die monatliche Miete für die Liegenschaft A-straße zu mindern. Außerdem hat er Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.023,16 EUR verlangt. Der vereinbarte Mietzins für das gemischt genutzte Objekt beträgt 3...mehr

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AGS 12/2014, Streitwert ein... / Leitsatz

Die Gebührenprivilegierung des § 41 Abs. 5 GKG greift nach Wortlaut und Zweck nicht nur bei Klagen des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung, sondern auch bei Feststellungsklage nach einer einseitigen Mieterhöhung und demzufolge auch bei einer negativen Feststellungsklage des Mieters, die gegen eine solche gerichtet ist (Bestätigung von Senat, Beschl. v. 16.7.2012 – 8 W...mehr

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AGS 08/09/2015, Klage auf F... / Leitsatz

Der Gebührenstreitwert für eine Feststellungsklage, die eine zwischen den Mietvertragsparteien streitige Modernisierungsmieterhöhung zum Gegenstand hat, ist gem. § 41 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 GKG mit dem Jahreswert des streitigen Erhöhungsbetrages ohne Feststellungsabschlag zu bemessen, selbst wenn es sich um eine positive Feststellungsklage des Vermieters handelt. LG Berlin, Besch...mehr

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AGS 1/2015, Gegenstandswert... / 2

Gegenstandswert für die außergerichtliche Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung 1. Der Gegenstandswert im außergerichtlichen Bereich richtet sich nach den Grundsätzen einer Streitwertberechnung in einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG), sodass letztlich gem. § 3 ZPO ein den Gegenstandswert bildender fiktiver Streitwert zu ermitteln ist. 2. Wird als Gegenstands...mehr

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AGS 08/09/2015, Klage auf F... / 1 Aus den Gründen

Das AG hat die Wertbemessung hinsichtlich der Feststellung der modernisierungsbedingten Mieterhöhung in Übereinstimmung mit der von der Kammer geteilten Rspr. des BGH (Beschl. v. 17.12.2014 – VIII ZR 89/13, GE 2015, 249) und des KG (Beschl. v. 25.9.2014 – 8 W 67/14, WuM 2014, 748 [= AGS 2014, 561]) zutreffend an § 41 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 GKG als lex specialis zu § 9 ZPO gemess...mehr

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AGS 1/2015, Gegenstandswert... / 3

Gegenstandswert für die außergerichtliche Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung 1. Der Gegenstandswert im außergerichtlichen Bereich richtet sich nach den Grundsätzen einer Streitwertberechnung in einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG), sodass letztlich gem. § 3 ZPO ein den Gegenstandswert bildender fiktiver Streitwert zu ermitteln ist. 2. Werden als Gegenstan...mehr

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AGS 1/2015, Addition der St... / 1 Aus den Gründen

Seitens der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wurde im Rahmen der Abrechnung ihrer außergerichtlichen Tätigkeit zu Recht ein Gegenstandwert von 5.947,20 EUR zugrunde gelegt mit der Folge, dass die Klägerin gegen die Beklagte aufgrund der erteilten Deckungszusage über den bereits geleisteten Betrag hinaus einen Anspruch auf Zahlung weiterer 283,75 EUR hat. Der der Abrechnun...mehr

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Leerstand: Auswirkungen auf Umlageschlüssel

Leitsatz Auch bei hohen Wohnungsleerständen hat es grundsätzlich bei der anteiligen Umlage von Warmwasserkosten nach Verbrauch zu bleiben. Normenkette §§ 241 Abs. 2, 242 BGB; §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 4 HeizkostenV Das Problem B ist Mieterin einer 47,46 m2 großen Wohnung in einem 28-Familien-Haus. Da das Haus im Rahmen der Stadtplanung abgerissen werden soll, sind Ende 2011 von den ...mehr

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Gebäudefeuerversicherung – Entschädigung zum Neuwert als steuerbare Einnahme – Persönliche Zurechnung von Zahlungen

Leitsatz 1. Brennt das vermietete Gebäude ab und nimmt der Vermieter deshalb eine AfaA in Anspruch, so führen Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung aufgrund desselben Schadensereignisses bei ihm bis zum Betrag der AfaA zu einer Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, soweit ihm die Zahlungen steuerlich zurechenbar sind. Das gilt unabhängig davon, ob die Versicherung zum...mehr

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zfs 12/2014, Unwirksamer Haftungsvorbehalt in AGB eines gewerblichen Kfz-Vermieters

BGB § 307; VVG § 81 Abs. 2 Leitsatz 1. Ist der in den AGB eines gewerblichen Kfz-Vermieters vorgesehene Haftungsvorbehalt für Fälle grober Fahrlässigkeit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, findet die Regelung des § 81 Abs. 2 VVG entsprechende Anwendung. 2. Zu den Voraussetzungen für die Annahme grober Fahrlässigkeit bei einem selbstverschuldete...mehr

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zfs 12/2014, Unwirksamer Ha... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das angefochtene Urteil hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand." [8] 1. Zutreffend geht das BG allerdings davon aus, dass der in den Allgemeinen Vermietbedingungen der Kl. vorgesehene Haftungsvorbehalt für Fälle grober Fahrlässigkeit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist, denn diese Klausel weicht von wesentlichen Grundg...mehr

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zfs 12/2014, Unwirksamer Ha... / Leitsatz

1. Ist der in den AGB eines gewerblichen Kfz-Vermieters vorgesehene Haftungsvorbehalt für Fälle grober Fahrlässigkeit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, findet die Regelung des § 81 Abs. 2 VVG entsprechende Anwendung. 2. Zu den Voraussetzungen für die Annahme grober Fahrlässigkeit bei einem selbstverschuldeten Unfall mit einem angemieteten Kf...mehr

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AGS 11/2014, Streitwert der... / 1 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des LG erhöht sich der Gegenstandswert der Räumungsklage um die für die Beseitigung erforderlichen Kosten, wenn – wie hier – neben der Herausgabe und Räumung eines Grundstücks ausdrücklich und zusätzlich auch die Beseitigung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten oder ähnliches verlangt wird. Dies entspricht der Rspr. des KG (Beschl. v. 19....mehr

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FF 11/2014, Familiengericht... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligte zu 1) ist eingetragene Eigentümerin des eingangs genannten Grundstücks bzw. Miteigentumsanteils; die Immobilien sind vermietet. Die Grundstücke sind belastet mit einem Nießbrauchsrecht für G, das dieser sich bei einer früheren Übertragung an die Beteiligte zu 1) vorbehalten hat. In notarieller Urkunde vom 18.7.2013 hat die Beteiligte zu 1) den Grundbesitz a...mehr

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zfs 11/2014, Mittelwert aus... / 3 Anmerkung

Die nach wie vor große Zahl von Entscheidungen zur Angemessenheit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall, die veröffentlicht werden (vgl. beispielhaft das Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins "Der Verkehrsanwalt" und die Zusendungen an die Redaktion der zfs), zeigen die unveränderte Bedeutung der Problematik. 1. Die Entsche...mehr

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zfs 11/2014, Schwacke-Mietp... / 2 Aus den Gründen:

" … Es ist nicht zu beanstanden, dass das AG die Angemessenheit der Mietwagenkosten anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels von 2011 ermittelt hat." Die Kammer hält es ihrer Rspr. folgend weiter für sachgerecht, im Rahmen der Schadenermittlung nach § 287 ZPO zur Bestimmung der ortsüblichen Normaltarife für Mietwagen auf die im Mietpreisspiegel des Unternehmens Eurotax Schwacke ...mehr

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Funkbasierte Heizkostenverteiler: Wann entspricht der Einbau § 21 Abs. 4 WEG?

Leitsatz Der Einbau funkbasierter Heizkostenverteiler entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn entgegen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes keine konkreten Zwecke festgelegt werden, für welche die erhobenen Verbrauchsdaten verarbeitet und genutzt werden sollen. Normenkette §§ 3 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 2 BDSG; § 21 Abs. 4 WEG Das Problem Wohnungseigentümer besch...mehr

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Abrechnung: Verhältnis zum Mieter

Leitsatz Die Betriebskostenabrechnung für ein vermietetes Sondereigentum ist nicht ordnungsgemäß, wenn lediglich die WEG-Abrechnung "durchgereicht" wird. Normenkette § 556 Abs. 3 BGB Das Problem Wohnungseigentümerin K vermietet ihr Sondereigentum. Sie legt sämtliche ihr in der Hausgeldabrechnung gestellten Nebenkosten nach Miteigentumsanteilen auf Mieter B um, indem sie M ihre...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rücktrittsrecht für Vermieter/Verpächter und Insolvenzverwalter (Abs. 2)

Rn 27 War der Miet- oder Pachtgegenstand zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens dem Schuldner noch nicht überlassen, kann sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Vermieter bzw. Verpächter von dem Vertrag zurücktreten. Rn 28 Der Rücktritt bestimmt sich nach §§ 346 ff. BGB, so dass die bis dahin einander gewährten Leistungen zurückzuerstatten sind.[28] Rn 29 Der Vermieter oder...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 110 Schuldner als Vermieter oder Verpächter

Gesetzestext (1) 1Hatte der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderung für die spätere Zeit verfügt, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete oder Pacht für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieh...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters (Abs. 1 Satz 1)

Rn 11 War dem Schuldner der Miet- oder Pachtgegenstand vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits überlassen, hat nur der Insolvenzverwalter ein Sonderrecht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags aus Anlass des Insolvenzverfahrens, nicht jedoch der Vermieter bzw. Verpächter. Rn 12 Ein Recht des Vermieters bzw. Verpächters zur außerordentlichen Kündigung wegen Verzugs mit ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zahlungsverzug vor Antragstellung (Nr. 1)

Rn 4 War der Schuldner vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Zahlung der Miete bzw. der Pacht in Verzug geraten, ist nach Antragstellung für den Vermieter bzw. Verpächter eine Kündigung des Vertrags wegen der Zahlungsrückstände ausgeschlossen.[4] Rn 5 Hatte der Vermieter wegen der Zahlungsrückstände bereits eine Kündigung ausgesprochen und ist...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Erklärung des Insolvenzverwalters gem. Abs. 1 Satz 2

Rn 24 Handelt es sich bei dem Mietgegenstand um die Wohnung des Schuldners, steht dem Insolvenzverwalter kein Sonderkündigungsrecht zu. Stattdessen kann er gegenüber dem Vermieter eine dahin gehende Erklärung abgeben, dass dessen Ansprüche auf Mietzahlung, die nach Ablauf einer Frist, welche der gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht, fällig werden, nicht mehr im Insolvenzv...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Soweit Miet- oder Pachtverhältnisse gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 ungeachtet der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortbestehen, regelt die Vorschrift Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung der Verträge für den Insolvenzverwalter, soweit der Schuldner Mieter oder Pächter ist. Bezieht sich das Mietverhältnis auf den Wohnraum des Schuldners, besteht kein Sonderkündigungsr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Miet- und Pachtverhältnisse

Rn 8 Alle Mietverträge und Pachtverträge gemäß §§ 535 ff., 581 ff. BGB, die die Überlassung von unbeweglichen Gegenständen oder Räumen betreffen, bestehen mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, gleichgültig ob der Schuldner als Vermieter/Verpächter oder als Mieter/Pächter fungiert. Rn 9 Die Regelung von spezifischen Folgen der Verfahrenseröffnung auf den Bestand der Verträg...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4.1 Miet- oder Pachtverträge über Immobilien

Rn 38 Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 bestehen Miet- oder Pachtverhältnisse über unbewegliche Sachen oder Räume nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort und begründen daher Masseverbindlichkeiten.[81] Der Insolvenzverwalter kann die Erfüllung nicht ablehnen nach § 103 und damit das Entstehen von Masseverbindlichkeiten nicht verhindern. D...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3.1 Systematik und Regelungszweck

Rn 65 Die Regelung des Abs. 4 zielt ausschließlich auf die singuläre Bevorzugung des Fiskus. [137] Sie wird sachlich begründet mit der gängigen Praxis der Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 (schwache vorläufige Insolvenzverwaltung).[138] Dem Gesetzgeber der InsO schwebte jedoch die starke vorläufige Insolvenz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3 Sonderfall: "Kalte Zwangsverwaltung"

Rn 57 Einen Unterfall der freihändigen Verwertung durch den Insolvenzverwalter stellt auch die sog. kalte Zwangsverwaltung dar. Als "kalte" Zwangsverwaltung bezeichnet man Verwertungsvereinbarungen zwischen dem Insolvenzverwalter und den gesicherten Gläubigern über die Aufteilung von Miet- oder Pachtzins zur Vermeidung des formalisierten Verfahrens der "echten" Zwangsverwalt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Leasingverträge (Abs. 1 Satz 2)

Rn 20 Bereits vor Inkrafttreten der InsO hat eine Reformierung des Gesetzes stattgefunden, indem im Juli 1996 der jetzige Satz 2 in § 108 Abs. 1 eingefügt wurde.[9] Die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers, anders als bislang auch Miet- und Pachtverträge, damit also auch Leasingverträge über bewegliche Sachen und Rechte dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters gemäß § 10...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Kündigung wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse (Nr. 2)

Rn 12 Wurde ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, kann ein vom Schuldner eingegangener Mietvertrag oder Pachtvertrag nicht mehr mit der Begründung gekündigt werden, die Vermögensverhältnisse des Schuldners hätten sich verschlechtert. Insoweit wird nicht an einen expliziten gesetzlichen Kündigungsgrund angeknüpft, jedoch kann die Vermögensverschlechterung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Betroffene Vertragsarten

Rn 5 Den Fortbestand des Vertrags ungeachtet der Verfahrenseröffnung bestimmt Abs. 1 ausdrücklich für Miet- und Pachtverträge sowie für Dienstverhältnisse, wobei § 108 bei den genannten Überlassungsverträgen grundsätzlich nur gilt, soweit es sich bei dem Miet- oder Pachtobjekt um einen unbeweglichen Gegenstand (§ 49) oder Räume handelt. Abs. 2 erweitert den Kreis der fortbes...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.1 Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung vor Inkrafttreten des MoMiG

Rn 41 Der BGH[68] hat in einer Reihe von Entscheidungen den Tatbestand und die Rechtsfolgen der sog. eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung ausgestaltet.[69] Die Praxis konnte sich auf diese Rahmenbedingungen der Fremdfinanzierung der Gesellschaft durch ihre Gesellschafter einrichten. Auf Tatbestandsseite stand die Beantwortung der Frage, ob die Gebrauchsüberlassung der...mehr