Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Die Regelung im bisherigen § 183 AO galt bis 31.12.2023 für alle Gesellschaften und Gemeinschaften, bei denen das Einkommen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG oder im Fall einer nur vermögensverwaltenden Tätigkeit unmittelbar bei den Feststellungsbeteiligten steuerlich zu erfassen war. Ab 1.1.2024 gilt die inhaltlich weitgehend gleiche Regelung für nichtrechtsfähige Pers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 54 Die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG, wonach bei der Soll-Besteuerung die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, gilt gem. S. 2 auch für Teilleistungen. Eine Teilleistung liegt nach S. 3 vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart ...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 43 Zwangsverwalter

Die Vergütung des Zwangsverwalters richtet sich nach der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV). Gem. § 17 Abs. 1 ZwVwV hat der Zwangsverwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung seiner Auslagen. Die Umsatzsteuer ist gem. § 17 Abs. 2 ZwVwV erstattungsfähig. Die Vergütungshöhe orientiert sich an der Art und dem Umfang der Aufgabe s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 129 Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln sich gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (sog. Überschusseinkünfte). 5.1 Einnahmen Rz. 130 Einnahmen sind nach § 8 EStG alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Stpfl. im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen. Zu den...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung

1 Allgemeines 1.1 Begriff Rz. 1 Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG i. V. m. § 21 Abs. 1 EStG unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der ESt. Die Einkünfte ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Für die zeitliche Erfassung der Einnahmen und Werbungskosten gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Grundlage für die...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vermietung und Verpachtung

Literatur: Bippus, BB 1993, 407; Spindler, DStZ 1999, 706; Risthaus, DB 2000, 293; Söffing, Stbg 2005, 112; Paus, EStB 2018, 252; Paus, EStB 2018, 220; Günther, EStB 2018, 187; Schmitz-Herscheidt, NWB 2018, 1556 Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden 4 Gruppen von Werbungskosten den Schwerpunkt: Schuldzinsen gem. § 9 S. 2 Nr. 1 EStG (§ 21 EStG Rz. 191ff.), Ste...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erhaltungsaufwand, Vermietung und Verpachtung

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ABC der Werbungskosten / Betriebskosten, Vermietung und Verpachtung

Betriebskosten eines vermieteten Hauses sind Werbungskosten.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.4 Verbilligte Vermietung

5.4.1 Rechtslage bis Vz 2011 Rz. 212 Bei einer verbilligten Überlassung der Wohnung zu Wohnzwecken ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen (§ 21 Abs. 2 EStG). Das Gesetz ist dabei von einem Prozentsatz ausgegangen, bei dem die Aufteilung zu erfolgen hat. Rz. 213 Bis Vz 2003 war eine Aufteilung vorzunehmen, wenn die ortsübli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2 Abgrenzung Erhaltungsaufwand – Anschaffungs- und Herstellungskosten

5.3.2.1 Allgemeines Rz. 138 Die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand, der als Werbungskosten sofort abziehbar ist, und Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nur über AfA geltend gemacht werden können, war schon immer lebhaft umstritten. Die Rspr. hat die Grenzen mehr und mehr zum Erhaltungsaufwand verschoben. Nach Aufgabe der Rspr., dass eine sog. Generalüberholung stet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3 Werbungskosten

5.3.1 Begriff Rz. 134 Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Demgegenüber sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind danach kausal, Werbungskosten final definiert. Nach dem Gesetzeswortlaut ist somit der Werbungskostenbegriff...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3 Zurechnung bei dinglichen und obligatorischen Nutzungsrechten

Rz. 54 Ein dinglich oder obligatorisch Nutzungsberechtigter erzielt Einkünfte aus § 21 EStG, wenn er den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht. Das ist gegeben, wenn ihm die volle Besitz- und Verwaltungsbefugnis zusteht, er die Nutzungen tatsächlich zieht, das Grundstück in Besitz hat und es verwaltet, sodass er zivilrechtlich als Vermieter anzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.1 Allgemeines

Rz. 226 Bei einer Personenmehrheit (GbR, KG, OHG, Grundstücksgemeinschaft) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte anhand einer zweistufigen Prüfung. Zunächst ist festzustellen, wer die Einkünfte erzielt. Das ist die Personenmehrheit, wenn die Gesellschafter (Gemeinschafter) in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit den Tatbestand des § 21 EStG erfüllen (Rz. 52f.). Einkünfte au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG i. V. m. § 21 Abs. 1 EStG unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der ESt. Die Einkünfte ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Für die zeitliche Erfassung der Einnahmen und Werbungskosten gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Grundlage für die Auslegung der Begriffe ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.7 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 222 Aufwendungen können auch noch nach Beendigung der Vermietungstätigkeit entstehen. Es sind nachträgliche Werbungskosten, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Vermietung stehen (§ 9 EStG Rz. 32ff.). Rz. 223 Das ist der Fall bei den Aufwendungen für einen Räumungsprozess gegen einen Mieter und Abstandszahlungen an einen Mieter, die Rückzahlung von Miete nach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 9 Subsidiaritätsprinzip (§ 21 Abs. 3 EStG)

Rz. 277 Nach § 21 Abs. 3 EStG sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer anderen Einkunftsart zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören. § 21 EStG ist also subsidiär, tritt gegenüber anderen Einkunftsarten zurück. Das ist der Fall, wenn die Einkünfte ihrer Art nach mehreren Einkunftsarten unterfallen. Das ist nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 253 Geschlossene Immobilienfonds werden regelmäßig in der Rechtsform der GbR oder KG betrieben. Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Grenzen der Vermögensverwaltung nicht überschritten sind oder die KG nicht gewerblich geprägt ist (Rz. 277f.). Erzielt die Gesellschaft als solche die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sind die Einkünfte a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.3 Auf Dauer angelegte Vermietung

Rz. 26 Eine auf Dauer angelegte Vermietung ist gegeben, wenn der Mietvertrag keiner Befristung unterliegt[1], wenn die Vermietung 30 Jahre oder mehr umfassen soll[2], wenn nach Auflösung eines unbefristeten Mietvertrags ein neuer unbefristeter geschlossen wird, bzw. mehrere befristete Mietverträge sich aneinander anschließen.[3] Auch mündliche Mietverträge sind unschädlich, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.1 Allgemeines

Rz. 47 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt derjenige, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[1] Das ist derjenige, der eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Verwalter wirtschaftlich ausübt und ein in § 21 EStG genanntes Wirtschaftsgut oder Recht entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.1 Unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 112 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind solche aus der Vermietung unbeweglichen Vermögens (Abs. 1 S. 1 Nr. 1). Zum unbeweglichen Vermögen gehören unbebaute Grundstücke, Gebäude- und Gebäudeteile, also insbesondere unmöblierte Wohnungen und Zimmer. Zu den Gebäudeteilen gehören das Wohnungseigentum nach § 1 Abs. 2 WEG bzw. Teileigentum an nicht Wohnzwecken dienen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.2 ABC der Mieteinnahmen

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1.1 Nießbrauch

Rz. 63 Ein Zuwendungsnießbrauch ist gegeben, wenn der Eigentümer einem Dritten den Nießbrauch an seinem Grundstück zuwendet. Dies kann entgeltlich, teilentgeltlich und unentgeltlich geschehen. Der Nießbrauch ist entgeltlich zugewendet, wenn die Parteien den Wert des Nießbrauchs und der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subje...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.4 Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 127 Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören auch die Einnahmen, die aus der Veräußerung (Abtretung) von Miet- und Pachtzinsforderungen erzielt werden. Hierzu gehört insbesondere der Fall, dass laufende oder rückständige Miet- und Pachtzinsforderungen im Zusammenhang mit einer Grundstücksveräußerung auf den Erwerber übertragen werden. Dies gilt auch dann, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.1 Begriff

Rz. 134 Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Demgegenüber sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind danach kausal, Werbungskosten final definiert. Nach dem Gesetzeswortlaut ist somit der Werbungskostenbegriff (§ 9 EStG Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2 Gesamtobjekte und vergleichbare Modelle mit einem Kapitalanleger

6.2.2.1 Abgrenzung Bauherr – Erwerber Rz. 244 Für den Erwerber sind alle Aufwendungen, die er tätigt, um Eigentümer der Immobilie zu werden, regelmäßig Anschaffungskosten, während der Bauherr in größerem Umfang (Rz. 251f.) seine Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen kann. Rz. 245 Bauherr ist, wer ein Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr baut oder bauen lässt und das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.1 Allgemeines

Rz. 264 Nach § 21 Abs. 1 S. 2 EStG gelten die Vorschriften des § 15a EStG im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sinngemäß. Mit der sinngemäßen Anwendung soll die Gleichbehandlung vermögensverwaltender mit gewerblich tätigen oder geprägten KGs erreicht werden.[1] Sie gilt insbesondere für vermögensverwaltende Personengesellschaften in der Rechtsform der KG[2]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.1 Allgemeines

Rz. 15 Wie bei allen Einkunftsarten ist auch bei den Einkünften aus § 21 EStG das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht (Überschusserzielungsabsicht) als Voraussetzung steuerbarer Einkünfte erforderlich (§ 2 EStG Rz. 76ff.).[1] Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss während der Periode der Nutzung des Wirtschaftsguts. Erforderlich ist, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2 Gesamtobjekte, vergleichbare Modelle mit nur einem Kapitalanleger und gesellschafts- sowie gemeinschaftsrechtlich verbundene Personenzusammenschlüsse (geschlossene Fonds)

6.2.1 Allgemeines Rz. 235 Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu Erwerber- oder Bauherrengemeinschaften oder zu geschlossenen Immobilienfonds diente auch dem Ziel, Immobilieninvestitionen durch eine Vielzahl von in der Anfangsphase zu erbringenden Gebühren usw., die als Werbungskosten sofort abziehbar sein sollten, teilweise über Steuerersparnis zu finanzieren. Die steuerre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.6 Feststellungslast

Rz. 181 Der Stpfl. trägt die Feststellungslast hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten. Demgegenüber trägt das FA die Feststellungslast für das Vorliegen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Da das FA i. d. R. nicht in der Lage sein wird, den ursprünglichen Zustand des Gebäudes festzustellen, trifft den Stpfl. ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.5 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 218 Aufwendungen, z. B. für Reparaturen oder Finanzierungskosten, können bereits dann den Charakter von Werbungskosten haben, wenn aus der Einkunftsart noch keine Einnahmen erzielt werden, sog. vorab entstandene Werbungskosten oder vorweggenommene Werbungskosten (§ 9 EStG Rz. 25ff.).[1] Erforderlich ist aber, dass zwischen den Aufwendungen und der Vermietung ein ausreich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1.2 Dingliches Wohnrecht

Rz. 82 Ein zugewendetes dingliches Wohnrecht ist entsprechend den Grundsätzen zum Zuwendungsnießbrauch zu behandeln (Rz. 63ff.). Wie ein entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch ist der Sachverhalt zu behandeln, wenn sich der Erwerber eines Grundstücks verpflichtet, dieses mit einem Wohnhaus zu bebauen und dem Veräußerer an einer Wohnung ein dingliches Wohnrecht zu bestellen. Der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.3.1 Anschaffungskosten

Rz. 258 Die rechtliche Einordnung der Kosten richtet sich danach, ob es sich um einen Fonds mit oder ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten handelt. Rz. 259 Bei einem Fonds ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Projekts in der Investitionsphase anfallen. Es gelten daher ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.5 Absetzung für Abnutzung

Rz. 210 Aufwendungen für den Erwerb oder die Herstellung eines Gebäudes, für nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten und für anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG können nicht sofort als Werbungskosten abgezogen werden, sondern sind gem. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG nur über AfA geltend zu machen. Für die Gebäude-AfA gelten die Vorschri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.1 Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts

Rz. 164 Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten führen dann zu Herstellungskosten, wenn ein neues Wirtschaftsgut entsteht. Das setzt voraus, dass das Gebäude so sehr abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist[1], weil das Gebäude so schwere Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen hat.[2] Dies ist reg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4 Herstellungskosten

Rz. 163 Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 HGB, der wie der Anschaffungskostenbegriff auch im Steuerrecht gilt (Rz. 145), alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Gebäudes, seine Erweiterung oder für eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Aufwendu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 1.3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Die Vorschrift gilt für unbeschränkt und beschr. stpfl. natürliche Personen. Zur beschr. Steuerpflicht vgl. § 49 EStG Rz. 1ff und § 49 EStG Rz. 363ff. Unter § 21 EStG fallen auch Einkünfte aus im Ausland belegenem Grundbesitz. Regelmäßig weisen aber DBA in diesen Fällen das Besteuerungsrecht dem Belegenheitsstaat zu (Art. 6 OECD-Musterabkommen). Als Ausnahmen sind z. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.4 Steuern vom Grundbesitz, öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge

Rz. 208 Zu den Werbungskosten gehören Steuern vom Grundbesitz, öffentliche Abgaben sowie Versicherungsbeiträge, die mit dem Gebäude zusammenhängen. Rz. 209 Zu den Steuern vom Grundbesitz zählt die GrSt. Sonstige öffentliche Abgaben auf den Grundbesitz sind Müllabfuhr-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren. Diese Aufwendungen sind auch dann Werbungskosten, wenn sie von eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.4 Sinngemäße Anwendung des § 15a Abs. 3 EStG

Rz. 273 Entsteht oder erhöht sich durch Entnahmen des Kommanditisten oder eine Haftungsherabsetzung ein negatives Ausgleichsvolumen, ist dem Kommanditisten insoweit ein Gewinn zuzurechnen und zugleich ein verrechenbarer Verlust festzustellen, sog. Einlage- oder Haftungsminderung. Die Zurechnung erfolgt als positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Vorschrift sol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.6 Vergebliche Werbungskosten

Rz. 221 Werden Aufwendungen getätigt, die mit zukünftigen Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (vorab entstandene Werbungskosten), kann der Fall eintreten, dass es tatsächlich nicht zur Erzielung von Einnahmen kommt. Die vorab entstandenen Werbungskosten werden dann zu erfolglosen oder vergeblichen Aufwendungen. Auch diese Aufwendungen können grundsätzlich Werbu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.2 Rechtliche Einordnung der vom Erwerber aufzubringenden Kosten

6.2.2.2.1 Anschaffungskosten Rz. 246 Zu den Anschaffungskosten (Rz. 145ff.) gehören alle an die Anbieterseite geleisteten Aufwendungen, die auf den Erwerb des Grundstücks mit bezugsfertigem (betriebsbereitem) Gebäude gerichtet sind.[1] Baukosten für die Errichtung oder Modernisierung des Gebäudes: Baubetreuungsgebühren[2]; Treuhandgebühren[3]; Finanzierungsvermittlungsgebühren; G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.2 Einkunftserzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen

Rz. 21 Die Vermutung der Einkunftserzielungsabsicht gilt auch für ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietete und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltene Ferienwohnungen . Dies gilt unabhängig davon, ob der Stpfl. die Wohnung in Eigenregie oder durch einen Dritten vermietet. Der Stpfl. trägt die Feststellungslast für die ausschließliche Vermietung der Ferienwohnu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.3 Finanzierungskosten

Rz. 191 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG (§ 9 EStG Rz. 84ff.) sind Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar, wenn sie mit einer bestimmten Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang ist dann gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines Vermietungsobjekts zur Nutzung besteht und su...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3 Geschlossene Fonds

6.2.3.1 Allgemeines Rz. 253 Geschlossene Immobilienfonds werden regelmäßig in der Rechtsform der GbR oder KG betrieben. Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Grenzen der Vermögensverwaltung nicht überschritten sind oder die KG nicht gewerblich geprägt ist (Rz. 277f.). Erzielt die Gesellschaft als solche die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.3 Rechtliche Einordnung der von einem Fonds ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten der Anleger aufzubringenden Kosten

6.2.3.3.1 Anschaffungskosten Rz. 258 Die rechtliche Einordnung der Kosten richtet sich danach, ob es sich um einen Fonds mit oder ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten handelt. Rz. 259 Bei einem Fonds ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Projekts in der Investitionsphas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.4.1 Rechtslage bis Vz 2011

Rz. 212 Bei einer verbilligten Überlassung der Wohnung zu Wohnzwecken ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen (§ 21 Abs. 2 EStG). Das Gesetz ist dabei von einem Prozentsatz ausgegangen, bei dem die Aufteilung zu erfolgen hat. Rz. 213 Bis Vz 2003 war eine Aufteilung vorzunehmen, wenn die ortsübliche Marktmiete weniger als 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)

Rz. 184 Nach § 82b EStDV konnten Aufwendungen für größeren Erhaltungsaufwand abweichend von § 11 Abs. 2 EStG gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Die Vorschrift ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 aufgehoben wurden und galt nur noch für vor dem 1.1.1999 entstandenen Erhaltungsaufwand. Durch das HBegleitG 2004 v. 29.12.2003[1] ist die Regelung inhaltsgleich fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 1 Allgemeines

1.1 Begriff Rz. 1 Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG i. V. m. § 21 Abs. 1 EStG unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der ESt. Die Einkünfte ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Für die zeitliche Erfassung der Einnahmen und Werbungskosten gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Grundlage für die Auslegung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2 Einkunftserzielungsabsicht

2.1 Allgemeines Rz. 15 Wie bei allen Einkunftsarten ist auch bei den Einkünften aus § 21 EStG das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht (Überschusserzielungsabsicht) als Voraussetzung steuerbarer Einkünfte erforderlich (§ 2 EStG Rz. 76ff.).[1] Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss während der Periode der Nutzung des Wirtschaftsguts. Erforde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3 Zurechnung der Einkünfte

3.1 Allgemeines Rz. 47 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt derjenige, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[1] Das ist derjenige, der eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Verwalter wirtschaftlich ausübt und ein in § 21 EStG genanntes Wirtschaftsgut oder Recht entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzu...mehr