Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Zeitlicher Aufwand

Rz. 165 In Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, die Geschäftsgebühr zu bemessen. Eine Möglichkeit: Die Gebühr wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG bis 2,5 bemessen. Sodann erfolgt eine...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Verfahrenswert bei Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 652 In der Praxis kommt es recht häufig vor, dass der Unterhaltsberechtigte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den Unterhaltsverpflichteten stellt. Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ergibt sich aus § 1360a Abs. 4 BGB: § 1360a Abs. 4 BGB Umfang der Unterhaltspflicht (4) Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die ...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Begriffe im FamFG

Rz. 4 Im FamFG werden Begriffe definiert, die im Kostenrecht wieder auftauchen. Im Nachfolgenden erfolgt daher ein entsprechender Überblick, da ohne Verständnis über die im FamFG geregelten Verfahren nicht nachvollziehbar ist, welche Verfahren welche Kosten auslösen. Rz. 5 Familiensachen, § 111 FamFG Was unter den Begriff "Familiensachen" fällt, regelt § 111 FamFG. Danach sind ...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / VI. Erklärungspflichten der Rechtssuchenden und Überprüfungsmöglichkeiten des Gerichts

Rz. 31 Die bis zum 31.12.2013 gesetzlich geregelten Erklärungspflichten hat der Gesetzgeber als nicht mehr ausreichend empfunden, weshalb zum 1.1.2014 eine Ausdehnung dieser Pflichten einschließlich erweiterter Überprüfungsmöglichkeiten des Gerichts in § 4 BerHG erfolgen sollte. § 4 Abs. 2 S. 3 u. 4 BerHG a.F. wurde daher durch die folgenden Abs. 3 bis 6 ersetzt:[20] § 4 Ber...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 8. Rechtsmittelverfahren, § 40 FamGKG

Rz. 272 Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Verfahrenswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder, wenn eine Frist für die Rechtsmittelbegründung vorgeschrieben ist, werden innerhalb dieser Frist Rechtsmittelanträge nicht eingereicht, ist die Beschwer maßgebend, § 40 FamGKG. Rz. 273 Der Wert des...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 627 Seit dem 1.9.2009 gilt: Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, § 41 S. 1 FamGKG. Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen. Rz. 628 Zur Abrechnung (Vergütung) der einstweiligen Anordnungsverfahren vg...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / h) Ersetzung der notariellen Beurkundung durch Vergleich?

Rz. 294 Grundsätzlich ist der erkennende Richter berechtigt, im Rahmen eines Vergleichs gem. § 127a BGB, Erklärungen aufzunehmen, die ansonsten der notariellen Beurkundung bedürfen. Ein solcher Vergleich wahrt nach Ansicht des BGH [214] auch die Form des § 127a BGB. Rz. 295 In dem vom BGH entschiedenen Fall wurden unter anderem die Veräußerung der gemeinsamen Immobilie sowie d...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / I. Gesetzliche Änderungen zum 1.1.2014 und 1.8.2021

Rz. 1 Zum 1.8.2013 sind einige kostenrechtliche Änderungen im Bereich der Beratungshilfe erfolgt, insbesondere wurden die Festbeträge angehoben.[1] Weitere verfahrensrechtliche Änderungen ergaben sich zum 1.1.2014 durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts. Das Gesetz wurde am 6.9.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist zum 1.1.2014 in...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Bei Antragseinreichung fällige Beträge

Rz. 408 Fällige Unterhaltsbeträge, die mit dem Unterhaltsantrag für laufende Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, werden bei der Berechnung des Gegenstandswertes addiert. Nach § 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG sind die bei Einreichung des Antrags (somit Anhängigkeit, nicht notwendig Rechtshängigkeit) fälligen Beträge dem Verfahrenswert hinzuzurechnen. Die fälligen Unterhaltsbet...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / c) Betriff der "verständigen Betrachtung"

Rz. 134 Voraussetzung bei Erfolgshonorarvereinbarungen gem. § 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RVG ist, dass der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Rz. 135 Der Gesetzgeber definiert den Begriff der "verständigen Betrachtung" wie folgt: Zitat "Die "vers...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 9. Beschwerdeverfahren

Rz. 320 Für die Verfahrenskostenhilfe werden die §§ 567 bis 572, 127 Abs. 2 bis 4 ZPO für anwendbar erklärt, § 76 Abs. 2 FamFG, für Ehe- und Familienstreitsachen gelten diese Bestimmungen über den Verweis in § 113 Abs. 1 FamFG ebenso. Wird die VKH versagt, ein Anwalt nicht oder nur eingeschränkt beigeordnet oder aber werden die Ratenzahlungen zu hoch angesetzt, kann gegen di...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Wertberechnung bei Volljährigenadoption

Rz. 166 Um Erwachsene adoptieren zu können, reichen die Adoptiveltern gemeinsam mit dem adoptionswilligen Volljährigen gemeinsam einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Bei der Volljährigenadoption wird vorrangig gem. § 42 Abs. 2 FamGKG bewertet; der Auffangwert mit 5.000,00 EUR kommt nur bei Fehlen genügender Anhaltspunkte in Betra...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GNotKG

Rz. 111 Bewertet werden nach § 100 Abs. 1 GNotKG z.B.:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Mehrere Regelungen/Güterstandsschaukel

Rz. 118 Auch bei Modifikation des Güterstands durch Ehevertrag (i.S.v. § 1408 BGB) berechnet sich der Geschäftswert nach § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 GNotKG.[75] Für Eheverträge, in denen ausschließlich Modifikationen zu den Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365, 1369 BGB geregelt werden, richtet sich die Wertbestimmung für den Notar nach § 51 Abs. 2 GNotKG; es gilt als W...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Streit oder Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis

Rz. 271 Eine Einigungsgebühr kann nur entstehen, wenn durch die Mitwirkung des Rechtsanwalts an einem wirksamen Vertrag Streit oder zumindest Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beendet wird. Dies bedeutet, dass für die Mitwirkung an rechtsbegründenden Verträgen die Einigungsgebühr nicht entstehen kann, es sei denn, zumindest eine Partei hat sich zuvor einer Rechtspositio...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Versicherungen: Diese Arten... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Zu den Betriebsausgaben gehören auch die Prämien für Versicheru...mehr

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Jung, SGB XII § 145 Sofortz... / 2.1 Monatlicher Sofortzuschlag

Rz. 3 Anspruch auf den Sofortzuschlag haben gemäß Abs. 1 Satz 1 Minderjährige, sofern sie Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII) nach den Regelbedarfsstufen 4, 5 oder 6 (Anlage zu § 28) haben. Dies sind vor allem Kinder, deren Eltern oder Elternteil Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.4 Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 31 Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten ergeben sich grundsätzlich aus Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 (i. d. F. ab 1.7.2020) und Satz 3 (i. d. F. ab 1.7.2020), Abs. 2 und Abs. 4. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zum 31.12.1997 sind darüber hinaus die Übergangsregelungen des § 252 Abs. 2 Nr. 1, Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.12 Arbeitslosigkeit mit eingeschränkter Vermittlungsbereitschaft

Rz. 33 Anrechnungszeiten sind gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Zeiten, in denen Versicherte wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen eines zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben. Die Anerkennung einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 172 Betrieb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 orientiert sich an der Ausgestaltung des § 260 SGB V und legt die Verwendung von Betriebsmitteln in Nr. 1 und 2 abschließend fest. Rz. 4 Die vormalige Regelung des Abs. 2 Satz 1 wurde infolge der Ergänzungen zu den allgemeinen Bestimmungen zum Finanzgebaren sämtlicher Sozialversicherungsträger in den §§ 80 ff. SGB IV und insoweit insbesondere im Hinblick auf den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / 1.3 Vertragliche Regelung

Eine verpflichtende vertragliche Regelung ist zwar allein bei der Telearbeit vorgeschrieben, es empfiehlt sich jedoch auch zur mobilen Arbeit und dem Homeoffice klare vertragliche Regelungen zur Begründung, Umfang, Beendigung und Ausgestaltung zu treffen, um im Nachgang Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Das gilt für neu abzuschließende Arbeitsverträge genauso wie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 55a Sonstig... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 erstreckt die Betriebs- und Haushaltshilfe auf die nach § 2 Abs. 1 Nr. 5c versicherten Personen, also die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig Tätigen. Dabei muss es sich auch bei den Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschafte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung einer § 6b-Rücklage auf Wirtschaftsgüter einer KGaA

Leitsatz § 6b EStG lässt die Übertragung eines Veräußerungsgewinns aus dem Einzel- oder Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, an der der Gesellschafter beteiligt ist, zu. Dazu muss der Steuerpflichtige nicht zivilrechtlicher Eigentümer der Reinvestitionswirtschaftsgüter sein. Eine in der Ergänzungsbilanz eines Komman...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 124 Berech... / 2.2 Ermittlung von Renten/Rentenanwartschaften für Zeitabschnitte

Rz. 4 Abs. 2 enthält eine Regelung zur Berechnung von Renten oder Rentenanwartschaften, die auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallen. Sie ist insbesondere bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach dem VersAusglG oder eines Rentensplittings unter Ehegatten oder Lebenspartnern nach §§ 120a, 120e anzuwenden. Rz. 5 Bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.3 Betriebssteuer

Rz. 86 Der Gedanke einer Betriebssteuer ist besonders in den ersten Jahren nach der Währungsreform eingehend erörtert worden. Ein im Jahr 1948 eingesetzter "Betriebssteuer-Ausschuss" hat drei Modelle aufgezeigt (vgl. StuW 1949, 929ff.). Ein Modell sah vor, die Doppelbelastung für Körperschaftsgewinne auf alle betrieblichen Gewinne auszudehnen, auch soweit sie von Einzelunter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.3 Beziehungen zwischen Körperschaft und Anteilseigner

Rz. 15 Die Körperschaft ist ein eigenständiges Steuerrechtssubjekt, das von dem Anteilseigner zu unterscheiden ist. Dies ist eine systematisch notwendige Folge der zivilrechtlichen Selbstständigkeit der Körperschaft, unabhängig davon, ob sie juristische Person ist oder nicht. Das Steuerrecht folgt insoweit dieser legislatorischen Wertungsentscheidung. Es nimmt die zivilrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.4 Thesaurierung und lock-in Effekt

Rz. 129 Das Teileinkünfteverfahren reduziert die Doppelbelastung, die mit dem "klassischen System" verbunden ist, auf doppelte Weise. Zum einen wird das Einkommen der Körperschaft mit einem niedrigen Satz von 15 % besteuert, der für Thesaurierung und Ausschüttung identisch ist. Aus der Sicht der Körperschaft ist der Steuersatz daher entscheidungsneutral. Auf der Ebene des An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.2 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Körperschaften

Rz. 10 Da die KSt eine Personensteuer ist, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufgrund persönlicher Leistungsmerkmale erfasst, gilt auch für die Besteuerung der Körperschaft das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dieser Befund könnte zweifelhaft sein, wenn man die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in untrennbarem Zusammenhang mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.4.2 Steuerliche Benachteiligung der Eigenfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung

Rz. 57 Das Körperschaftsteuersystem kann erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung des Eigenkapitals verglichen mit dem für (Gesellschafter-)Fremdkapital haben. Nimmt eine Kapitalgesellschaft Fremdkapital auf, kann sie die Zinsen als Betriebsausgaben absetzen. Nur beim Gläubiger werden die Zinsen als Einkommensbestandteil versteuert. Zu berücksichtigen sind aller...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Durch die Vorschrift des § 53 (und § 54) werden Ansprüche auf Sozialleistungen in Geld verkehrsfähig gemacht, d. h., der Berechtigte kann außerhalb der Sozialrechtsverhältnisse über sie verfügen und sie zur Erfüllung anderer Verbindlichkeiten und zur Schaffung von Kreditfähigkeit einsetzen, so wie er den an ihn gezahlten Geldbetrag verwenden kann. Zur Begründung der R...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Widerspruch gegen eine Gutschrift und Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach Ausgliederung

Leitsatz 1. Ab der Eintragung einer Ausgliederung im Handelsregister muss der Widerspruch gegen eine Gutschrift, die auf einem von der Ausgliederung umfassten Vertrag beruht, dem übernehmenden Rechtsträger gegenüber erklärt werden. 2. Hat ein Unternehmer auf die Steuerfreiheit eines Umsatzes dadurch verzichtet, dass er dem Leistungsempfänger den Umsatz unter gesondertem Auswe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.1 Mehrebenenbesteuerung als strukturelles Problem

Rz. 41 Bei der bedeutsamsten Gruppe der Körperschaftsteuersubjekte, den Kapitalgesellschaften, sowie den anderen Körperschaften, die Gewinne ausschütten, ergibt sich aus der Tatsache, dass sie Gewinn ausschütten oder auf andere Weise Vermögen auf den Anteilseigner übertragen, ein strukturelles Problem. Diese Körperschaften sind selbstständige Steuerrechtssubjekte mit einer s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 2 Wirkung der ­Organschaft

Umsatzsteuerlich gilt die Organgesellschaft (Betriebsgesellschaft) als unselbstständiger Teil des Unternehmens des Organträgers (Besitzunternehmer). Alleiniger Unternehmer und Steuerschuldner innerhalb des Organkreises ist der Organträger (Besitzunternehmer). In dessen Umsatzsteuererklärung sind die von der Organgesellschaft nach außen getätigten Umsätze an Dritte sowie die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.4.1 Interessengegensatz zwischen Groß- und Kleinaktionären

Rz. 54 Anteilseigner mit niedrig besteuertem Einkommen, meist Kleinaktionäre, haben im Allgemeinen nur eine verhältnismäßig lockere Bindung an das Unternehmen, in das sie ihr Kapital investiert haben. Vor die Wahl gestellt, höhere Ausschüttungen zu verlangen oder einer Rücklagenbildung zuzustimmen, werden sie sich im Zweifel für die Ausschüttung entscheiden. Die Ausschüttung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Disquotale Einlage in eine KGaA ist keine freigebige Zuwendung

Leitsatz Erbringt nur ein Kommanditaktionär eine Vermögenseinlage in eine KGaA, stellt diese disquotale Einlage keine Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG zugunsten des nicht am Grundkapital beteiligten persönlich haftenden Gesellschafters dar. Sachverhalt Der Kläger K war persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA, sein Vater Kommanditaktionär der KGaA. Der Vater hat eine so...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Finanzielle Eingliederung" bei unterjährigem qualifizierten Anteilstausch

Leitsatz 1. Stellt bei einem qualifizierten Anteilstausch im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 der übernehmende Rechtsträger (Organträger) den Antrag, die Anteile unter dem gemeinen Wert anzusetzen, tritt er hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) nach § 12 Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 in ...mehr

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"Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Personen­gesellschaft; Feststellungsgegenstand des § 14 Abs. 5 KStG

Leitsatz 1. Im Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft tritt der übernehmende Rechtsträger (Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) auch dann nach § 4 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der umwandlungssteuerliche Übert...mehr

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Güterrecht / 2.1.1 Der Begriff "Vermögen im Ganzen"

Rz. 8 Der gesetzlich verwendete Begriff "Vermögen im Ganzen" ist nach der herrschenden Einzeltheorie[8] so zu verstehen, dass § 1365 BGB auch dann gilt, wenn sich das Rechtsgeschäft auf einen einzelnen Vermögensgegenstand bezieht, dieser im Ergebnis aber nahezu das gesamte Vermögen ausmacht. Für die Frage, ab wann wertmäßig das Vermögen im Ganzen erreicht ist, muss ein Vergl...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.7 Veruntreuung von Vermögen

Rz. 265 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Damit verbunden ist ein schuldrechtlicher Vertrag (unentgeltlicher Auftrag nach §§ 662 ff. BGB), der auch durch schlüssiges Verhalten zu Stande kommen kann, wenn auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille vorhanden ist.[329] Die Verwendung einzelner Gelder muss in diesem Fall von d...mehr

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Güterrecht / 2.1 Verfügungen über Vermögen im Ganzen

Rz. 5 § 1365 BGB regelt, dass ein Ehegatte sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten kann, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Die Vorschrift des § 1365 BGB bezweckt zweierlei: Zum einen soll sie die Anwartschaft der Ehegatten auf den Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes schützen.[3] Zum anderen soll sie verhindern, dass ein Ehegatte ohn...mehr

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Güterrecht / 3.6.4 Beharrliche Weigerung, über den Bestand des Vermögens zu unterrichten

Rz. 243 Ein besonders praxistauglicher Weg zur Gelangung zu einem vorzeitigen Zugewinnausgleich führt über § 1385 Nr. 4 BGB. Danach kann ein vorzeitiger Zugewinnausgleich beantragt werden, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert oder sich ohne ausreichenden Grund bis zur Erhebung des Auskunftsantrages beharrlich geweigert hat, den jeweils an...mehr

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Ehegatten / 4.1 Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Jeder Ehegatte behält sein Vermögen in seinem Eigentum und verwaltet es selbstständig.[1] In der Verwaltung seines Vermögens ist jeder Ehegatte insoweit eingeschränkt, als er eine Verpflichtung, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen, nur mit Zustimmung seines Ehegatten eingehen kann. Eine ohne solche Zustimmung des anderen Ehegatten eingegangene Verpflichtung kann er nur m...mehr

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Güterrecht / 11.1 Das Gesamtgut

Rz. 267 Das Gesamtgut ist das wesentliche Merkmal der Gütergemeinschaft. Gemäß § 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB wird das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Zu dem Gesamtgut gehört nach Satz 2 dieser Vorschrift auch das Vermögen, welches der Mann oder die Frau während der Gütergemeinschaft jeweils er...mehr

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Güterrecht / 3.5.6 Begrenzung der Ausgleichsforderung nach § 1378 Abs. 2 BGB

Rz. 206 Nach § 1378 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Höhe der Ausgleichsforderung durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstandes vorhanden ist. Diese Vorschrift hat im Rahmen der Reform eine Korrektur erhalten. Nach der alten Gesetzeslage war die Höhe der Zugewinnausgleichsforderung auf dasjenige Vermögen begrenzt, welch...mehr

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Güterrecht / 2 Wirkungen des gesetzlichen Güterstands während der Ehe

Rz. 2 Dem Kern nach ist auch die Zugewinngemeinschaft eine Gütertrennung, denn während der Ehe entsteht keine Gemeinschaft. § 1363 Abs. 2 BGB bestimmt, dass das Vermögen der Frau und das Vermögen des Mannes während der Ehe nicht zu einem gemeinschaftlichen Vermögen der Ehegatten verschmelzen. Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seines jeweiligen Vermögens. Rz. 3 Damit einhergehe...mehr

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Güterrecht / 3.2 Das Anfangsvermögen

Rz. 61 Bei dem Anfangsvermögen handelt es sich nach der gesetzlichen Regelung des § 1374 Abs. 1 BGB um das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Das Anfangsvermögen ist ebenso wie das Endvermögen eine reine Rechengröße, die gemäß § 1373 BGB zur Ermittlung des Zugewinns eines Ehegatten erforderlich ist. Rz. 62 Nac...mehr

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Güterrecht / 2.1.2 Positive Kenntnis des Dritten

Rz. 10 Nach heute herrschender Meinung enthält § 1365 BGB zudem das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der positiven Kenntnis. Dies bedeutet, der Dritte muss wissen, dass das Rechtsgeschäft über einen Gegenstand das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Verfügenden erfasst. Zumindest muss er die Verhältnisse kennen, aus denen sich Rückschlüsse hierauf positiv ergeben.[13] ...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.1 Von Todes wegen erworben

Rz. 75 Der ersten Alternative des § 1374 Abs. 2 BGB ist dasjenige Vermögen zuzuordnen, welches ein Ehegatte nach der Eheschließung aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge erhält. Grundsätzlich gehört jeglicher Vermögenserwerb, der seinen Ursprung in den Vorschriften des Erbrechts hat, unter diese Begrifflichkeit subsumiert; insbesondere also dasjenige Vermögen, welc...mehr

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Güterrecht / 3.6.2 Befürchtung von Gefährdungshandlungen

Rz. 237 Nach Nr. 2 des § 1385 BGB kann der vorzeitige Zugewinnausgleich verlangt werden, wenn Handlungen der in § 1365 BGB oder § 1375 Abs. 2 BGB bezeichneten Art zu befürchten sind und dadurch eine erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist. Die vermögensmindernde Verfügung des ausgleichspflichtigen Ehegatten muss dementsprechend nicht mehr ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.1 Aus Vermögensverwaltung und Treuhandverhältnissen

Rz. 315 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Dies geschieht durch einen schuldrechtlichen Vertrag, der aber auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann, falls auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille angenommen werden kann. Ein Widerruf der Überlassung ist jederzeit formfrei möglich. Wollen die Ehegatten die Wider...mehr