Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Ausfall nicht verbriefter Kapitalforderungen (Rz. 60)

Unter Hinweis auf das BFH-Urteil v. 24.10.2017 (BFH v. 24.10.2017 – VIII R 13/15, BStBl. II 2020, 831 = ErbStB 2018, 69 [Anemüller]) handelt es sich bei der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nunmehr um einen steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, soweit keine Berücksichti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Ende der Betreuung, §§... / IV. Gegenstand

Rz. 25 Die Herausgabe des Vermögens des Betreuten versteht sich von selbst, ist es doch Eigentum des Betreuten, nach seinem Tod das der Erben gem. § 1922 BGB. Regelmäßig wird ein Betreuer seinen Besitz an Eigentum des Betreuten so gering wie möglich halten, so dass z.B. eher Schlüssel zur Wohnung und zu einem Bankschließfach, Sparbücher u.Ä. herausgegeben werden. Die Erweiter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Vorsorgevollmacht – Sus... / B. Widerruf, § 1820 Abs. 5 BGB n.F.

Rz. 8 Der Vollmachtswiderruf[7] wird genehmigungsbedürftig, § 1820 Abs. 5 BGB n.F. Damit wird von den durch den BGH aufgestellten Grundsätzen abgewichen, nach denen die Kompetenz für den Widerruf einer Vorsorgevollmacht in einem eigenen Aufgabenkreis zugewiesen werden muss.[8] Einerseits kann kritisch gese hen werden, dass bei einem solch wichtigen Aspekt mit einem erheblich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Führung der Betreuung ... / IV. Inhalt

Rz. 35 Wichtige Eckpunkte des Vermögensverzeichnisses sind: In das Vermögensverzeichnis sind alle Aktiva und Pas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Führung der Betreuung ... / III. Voraussetzungen

Rz. 34 Voraussetzung ist das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine Erforderlichkeit einer Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit des Verzeichnisses. Erforderlich sein muss die Kontrolle zum Schutz des Vermögens des Betreuten oder zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Das Vermögensverzeichnis nach § 1835 BGB n.F. ist nur zu erstellen, wenn auch der Aufgabenkreis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Führung der Betreuung ... / A. Wunsch statt Wohl, § 1821 BGB n.F.

Rz. 1 Schon bisher waren die Betreuer verpflichtet, bei der Betreuungsführung nicht ihre eigenen Vorstellungen, sondern möglichst die des Betreuten umzusetzen. Gem. § 1901 Abs. 2, 3 BGB a.F. war allerdings zuvorderst das Wohl des Betreuten der Maßstab (Abs. 2) und die Wunschentsprechung konnte als nachrangig im Rahmen von Wohl des Betreuten und Zumutbarkeit für den Betreuer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / D. Schenkungen, § 1854 Nr. 8 BGB n.F.

Rz. 19 Möglichkeiten bei der Gestaltung kann die Aufhebung des Schenkungsverbots im Betreuungsrecht gem. § 1854 Nr. 8 BGB n.F. eröffnen. Schenkungen sind nun (bis auf Gelegenheitsgeschenke) nur noch genehmigungsbedürftig. Für Vormünder bleibt es bei der bisherigen Form des Schenkungsverbotes, also der Untersagung mit Ausnahme von Pflicht- und Anstandsschenkungen, § 1798 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Führung der Betreuung ... / 1. Allgemeine Voraussetzungen, § 1860 Abs. 4, 5 BGB n.F.

Rz. 29 Befreiungen nach § 1860 Abs. 1–3 BGB n.F. sind gem. § 1860 Abs. 3 BGB n.F. nur zulässig, wenn keine erhebliche Gefährdung der Person des Betreuten oder seines Vermögens, bei krankheitsbedingt nicht vorhandener Einsichtsfähigkeit des Betreuten trotz seiner Zustimmung (§ 1821 Abs. 3 Nr. 1 BGB n.F.), vorliegt. Sie sind aufzuheben, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / II. Zweiter Bevollmächtigter, Vermögensbericht

Rz. 21 Es wird von hier aus davon abgeraten, eine Kontrollbetreuung zu untersagen (siehe Rdn 12). Vielmehr ist die Benennung eines unabhängigen, zweiten Bevollmächtigten ein erwägenswertes Mittel, um die Selbstbestimmung doppelt zu wahren: Ein staatlicher Eingriff wird unwahrscheinlicher[33] und die Verwirklichung des Willens des Vollmachtgebers durch seinen Bevollmächtigten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Führung der Betreuung ... / VI. Aufhebung einer gesetzlichen Befreiung, § 1859 Abs. 3 BGB n.F.

Rz. 27 Eine von dem Betroffenen in einer Betreuungsverfügung gewünschte Befreiung ist gar nicht erst zu erteilen, wenn der Wunsch nicht mehr besteht, § 1859 Abs. 2 S. 3 BGB n.F. Die in § 1859 Abs. 2 S. 1 BGB n.F. genannten Personen sind allerdings von Gesetzes wegen befreit. Diese Befreiung muss ggf. durch Beschluss aufgehoben werden. Rz. 28 § 1859 Abs. 3 BGB n.F. setzt für e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Führung der Betreuung ... / 3. Befreiung bei Erwerbsgeschäft oder besondere Gründe, § 1860 Abs. 2 BGB n.F.

Rz. 32 Interessant bei der Betreuung von Unternehmern und vermögenden Personen können die Befreiungen nach § 1860 Abs. 2 1. Alt. BGB n.F. im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Erwerbsgeschäftes sowie nach § 1860 Abs. 2 2. Alt. BGB n.F. bei Besonderheiten der Vermögensverwaltung, etwa bei umfangreichen Vermögen mit vielen Transaktionen sein.[38] Sie entsprechen § 1825 BGB a.F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Betreuungsverfügung, § 1816 Abs. 2 BGB

Rz. 1 Wie nach dem bisherigen § 1901c BGB a.F. ist das Betreuungsgericht bei einem Betreuungsverfahren über bestehende Betreuungsverfügung zu unterrichten, § 1816 Abs. 2 BGB n.F. Gem. § 1859 Abs. 2 S. 2 BGB n.F. kann in einer Betreuungsverfügung vor Bestellung des Betreuers für andere als in § 1859 Abs. 2 S. 1 BGB n.F. genannte Personen eine Befreiung gewünscht werden (siehe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Führung der Betreuung ... / II. Einleitung

Rz. 32 Die Vorschrift zum Vermögensverzeichnis zu Betreuungsbeginn wurde in § 1835 BGB n.F. im Vergleich zu § 1802 BGB a.F. deutlich detaillierter ausgestaltet; dies sollte also verlässlicher und informativer werden. Zu beachten sind insbesondere die Regelungen zur Hinzuziehung einer weiteren Person zum Schutz des Vermögens des Betreuten sowie die Möglichkeit der Aufnahme du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Ende der Betreuung, §§... / E. Grund: Tod des Betreuten, § 1870 2. Fall BGB n.F.

Rz. 8 Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten, § 1870 2. Fall BGB n.F. Bislang war das nicht gesetzlich geregelt, sondern wurde als selbstverständlich vorausgesetzt.[6] Ein Aufhebungsbeschluss war und ist nicht notwendig. Als Folge endet das Vertretungsrecht des Betreuers, er darf die Erben also nicht vertreten. In dieser Deutlichkeit neu und dies im Ergebnis relativie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 8: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – SGB VIII

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe neu gefasst durch Bek. v. 11.9.2012, BGBl. I, 2022 BGBl. III 860–8 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 965mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / E. Verwaltung einer Erbschaft des oder Schenkung an den Betreuten, § 1837 BGB n.F.

Rz. 25 Der Regelungsinhalt des bisherigen § 1803 BGB a.F., der gem. § 1908i Abs. 1 BGB a.F. für das Betreuungsrecht gilt, geht in § 1837 BGB n.F. über. Der erste Absatz enthält weitgehend nur sprachliche Änderungen. Neu ist, dass durch die Formulierung "Zuwendung auf den Todesfall" auch Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall erfasst werden, was bisher nicht der Fall wa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Ende der Betreuung, §§... / III. Berechtigte, § 1872 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 BGB n.F.

Rz. 22 Gemäß § 1872 Abs. 1 BGB n.F. ist in erster Linie der ehemals Betreute Empfänger der Unterlagen. Endet die Betreuung durch Tod des Betreuten, treten seine Erben an seine Stelle, was der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB entspricht. Welche Art Nachweis verlangt werden kann, ist nach den allgemeinen Regelungen zu ermitteln. Einen Gutglaubensschutz gibt der Erbschein,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Führung der Betreuung ... / V. Vermögensübersicht statt Rechnungslegung, § 1859 Abs. 1 S. 2, 3 BGB n.F.

Rz. 25 Grundsätzlich bleibt es bei der Pflicht zur Einreichung eines Vermögensberichts, wie nach §§ 1908i Abs. 2, 1857, 1854 BGB a.F. Anders als bisher muss das aber grundsätzlich jedes Jahr geschehen, nicht nur alle zwei Jahre.[34] Das ist sinnvoll, da Betreuungen älterer Menschen, im Gegensatz zu Vormundschaften, für den § 1854 BGB a.F. konzipiert wurde, oft nicht lange an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Führung der Betreuung ... / 4. Befreiung bei Wertpapiergeschäften, § 1860 Abs. 3 BGB n.F.

Rz. 33 Ebenso bei größeren Vermögen kann ein Betreuer bei Wertpapiergeschäften von Beschränkungen befreit werden. Er muss dazu aber über hinreichende Kenntnisse vom Kapitalmarkt und Erfahrungen verfügen. Die mögliche Überschneidung mit § 1860 Abs. 2 2. Alt. BGB n.F. wurde gesehen und in Kauf genommen.[40]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Pflegschaften, §§ 1809–1813 BGB

Rz. 1 Bislang waren die Pflegschaften in den §§ 1909 ff. BGB a.F. normiert. Sie sind nun unterteilt.[1] Die Pflegschaft für Minderjährige wird nun in den §§ 1809–1813 BGB n.F. geregelt:[2]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / VII. Betreuungsrecht

Rz. 10 Das Betreuungsrecht ist am stärksten von Änderungen betroffen und hat das Vormundschaftsrecht als zentrales Regelungssystem abgelöst. In allen Bereich gab es Änderungen, zum Teil umfassende:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Ende der Betreuung, §§... / II. Einleitung

Rz. 21 Ein repetitiver Quell für Unstimmigkeiten ist die Herausgabe von Unterlagen durch den Betreuer. Zwar ist die Motivation nachvollziehbar, bei Haftungsfragen auf diese zurückgreifen zu können. Eine Prüfung unter datenschutzrechtlichen Aspekten ist dem Autor diesbezüglich nicht bekannt. Offensichtlich ist aber der Herausgabeanspruch bei Beendigung der Betreuung bislang g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Ende der Betreuung, §§... / II. Notgeschäftsführung

Rz. 15 Über das Vertretungsrecht gem. § 1874 Abs. 1 BGB n.F. hinaus wird der Betreuer nach § 1874 Abs. 2 BGB n.F. zu einer Notgeschäftsführung nach dem Tod verpflichtet. Sie bezieht sich nur auf seinen Aufgabenkreis. Anders als in § 1698b BGB, auf den § 1908i BGB a.F. über § 1893 BGB a.F. verwies, fehlt der Begriff der "Gefahr" und es wird auf "Angelegenheiten, die keinen Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / VI. Rechtsfolgen, § 30 Abs. 1 i.V.m. § 27 BtOG

Rz. 43 Der Gesetzestext untersagt die Annahme der Leistung, auch bei solcher durch Erbfall, bei denen die Annahme gar nicht ausdrücklich erklärt wird,[51] sondern durch Ablauf der Ausschlagungsfrist erfolgt, die Erbschaft (nur) als angenommen gilt, § 1943 BGB.[52] Die Schenkung oder die Zuwendung mittels letztwilliger Verfügung bleiben wirksam.[53] Zu einer Ausschlagung ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / H. Informationsrechte durch Vermögensverzeichnis, § 1835 BGB n.F., und Auskunftsrecht Angehöriger, § 1822 BGB n.F.

Rz. 50 Streitige Erbfälle beginnen regelmäßig schon vor dem Erbfall. Letztwillige Verfügungen werden errichtet und lebzeitige Übertragungen finden statt, die gegen bindende, letztwillige Verfügungen verstoßen und spätere Ansprüche gem. § 2287 BGB (ggf. analog) begründen können.[65] Lebzeitige Verfügungen können auch indirekt die Nachfolge von Todes wegen ändern. Das kann ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / F. Vergütung, §§ 1875–1881 BGB n.F., VBVG n.F.

Rz. 27 Die Regelungen zu Vergütung und Aufwendungsersatz finden sich im Untertitel 5, §§ 1875–1881 BGB n.F. sowie im VBVG. Systematisch sollen nun alle nicht-ehrenamtlichen Betreuervergütungen im VBVG geregelt werden, § 1875 Abs. 2 BGB n.F. Entsprechend enthalten gem. § 1875 Abs. 1 BGB n.F. die §§ 1876–1881 BGB n.F. Regelungen für die ehrenamtlichen Betreuer. Wichtige Regelu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Ehegattenvertretungsre... / IV. Zivilrechtlicher Vertragsschluss, Kostenregelung, § 1358 Abs. 1 Nr. 2, 4 BGB n.F.

Rz. 47 Neben der die Strafbarkeit des körperlichen Eingriffs beseitigenden Einwilligung (i.S.v. § 630a BGB) ist auch der Abschluss zivilrechtlicher Verträge notwendig, was § 1358 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. ermöglicht. Insbesondere bei Privatpatienten ist das wichtig.[68] Es gibt aber hinsichtlich der Pflege und Rehabilitation eine Begrenzung auf "eilig" vorzunehmende Maßnahmen (s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Vollrisikozertifikate – sonstige Kapitalforderungen (Rz. 105)

Die Ausführungen in Rz. 105 wurden durch Zeitablauf im Vergleich zur bisherigen Fassung gekürzt. Im Ergebnis bleibt es dabei, dass die Regelungen in § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG auch auf Vollrisikozertifikate Anwendung finden, sofern die Andienung nach dem 31.12.2009 erfolgt und diese Zertifikate nach dem 14.3.2007 angeschafft wurden. Definition von Vollrisikozertifikaten: Vollr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 6. Ausbuchung wertloser Wertpapiere (Verfall) (Rz. 63)

Die Ausbuchung wertloser Wertpapiere führt gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 7 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust. Ein Wertpapier ist wertlos, wenn es aufgrund der Insolvenz des Emittenten eingezogen, infolge der Herabsetzung des Kapitals ausgebucht (vgl. BFH v. 3.12.2019 – VIII R 34/16, BStBl. II 2020, 836) oder infolge des Erreichens der Knock-out-Sc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / V. Kapitalherabsetzung/Ausschüttung aus dem Einlagekonto (Rz. 92)

Die Herabsetzung des Nennkapitals einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG. Wird der Herabsetzungsbetrag nicht an die Anteilseigner ausgekehrt, ergibt sich keine Auswirkung auf die Anschaffungskosten der Anteile. Im Auskehrungsfall mindert der Auskehrungsbetrag die A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 6: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BtOG

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vom 4.5.2021, BGBl I, 882, 917 mWv 1.1.2023 BGBl III 404–33 zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.6.2022, BGBl I, 959, 963mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] Begünstigt ist der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG) und selbst bewirtschaftete Grundstücke i.S.d. § 159 BewG sowie entsprechendes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das einer Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Erwerb des Vermögens durch Anteilstausch gem § 21 UmwStG

3.1.4.1 Rechtslage bis zur Änderung des § 23 UmwStG durch das JStG 2009 Tz. 44 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG ist auch auf Fälle des Anteilstauschs unterhalb des gW anzuwenden; dies ergibt sich aus dem durch das JStG 2009 ergänzten Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG, der ausdrücklich das Bewertungswahlrecht gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG einschließt. Die Ges-Ergänzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abgrenzung des begünstigten Vermögens (Abs. 2)

I. Allgemeines Rz. 70 [Autor/Stand] Das begünstigungsfähige Vermögen ist begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (begünstigtes Vermögen). Abweichend davon ist der Wert des begünstigungsfähigen Vermögens vollständig nicht begün...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Grundprinzipien der Besteuerung des übernommenen Vermögens (steuerliche Rechtsnachfolge und Besitzzeitanrechnung)

2.1 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 23 Abs 1 iVm § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG) 2.1.1 Aufnehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers Tz. 17 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Abgrenzung des begünstigungsfähigen Vermögens (Abs. 1)

I. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 5 [Autor/Stand] Begünstigt ist der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG) und selbst bewirtschaftete Grundstücke i.S.d. § 159 BewG sowie entsprechendes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das einer Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Anschaffungskosten für das übernommene Vermögen

Tz. 121 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Höhe der AK der einzelnen WG der Sacheinlage ergeben sich durch den Ansatz mit dem gW bei Einbringung (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Der Zeitpunkt der Anschaffung ist der Ablauf des (regelmäßig rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags iSd § 20 Abs 5 S 1 UmwStG (s § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG). Denn zu diesem Stichtag gelten die eingebrachten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen

A. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln nunmehr die §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28 und § 28a ErbStG aktuell die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Erwerb des Vermögens durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG

Tz. 43 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auf Grund der Zugehörigkeit des § 23 UmwStG zum Sechsten Teil des UmwStG ("Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und Anteilstausch") und des klaren Verweises in § 23 Abs 1 UmwStG auf die Bewertung des Sacheinlagegegenstands iSd "§ 20 Abs 2 S 2 UmwStG" (s Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG) gelten die Rechtsfolgen des § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Übernahme des Vermögens mit einem Zwischenwert (§ 23 Abs 3 UmwStG)

4.1 Zwischenwertansatz Tz. 82 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV auf Antrag mit einem über dem Bw, aber unter dem gW liegenden Wert an (Zwischenwertansatz), gelten hinsichtlich der stlichen Rechtsnachfolge die besonderen Regelungen des § 23 Abs 3 S 1 UmwStG. Insoweit ist § 23 Abs 3 S 1 UmwStG gegenüber § 23 Abs 1 UmwStG vorrangi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Formwechsel einer Personengesellschaft als steuerliche Einbringung von Vermögen

2.1 Entsprechende Anwendung der §§ 20 bis 23 UmwStG (§ 25 S 1 UmwStG als Rechtsgrundverweisung) Tz. 26 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Vorschriften der §§ 20 bis 23 UmwStG gelten in den Fällen des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen iSd § 190 UmwG (oder vergleichbarer ausl Vorgänge) entspr (s § 25 S 1 UmwStG). Es stellt sich die Frage, ob durch die Verweisung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Übernahme des Vermögens mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert (§ 23 Abs 1 UmwStG)

3.1 Sachlicher Anwendungsbereich des § 23 Abs 1 UmwStG 3.1.1 Bewertungsansatz "unter dem gemeinen Wert" Tz. 39 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG bezieht sich auf alle Einbringungsvorgänge – unabhängig vom zivilrechtlichen Vollzug (s Tz 49) –, bei denen das eingebrachte BV mit einem "unter dem gW liegenden Wert" in der St-Bil der Übernehmerin angesetzt worden ist. Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Übernahme des Vermögens zum gemeinen Wert (§ 23 Abs 4 UmwStG)

5.1 Grundlagen Tz. 108 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV mit dem gW an (s Tz 110), regelt § 23 Abs 4 UmwStG – wie bei der Vorgängernorm des § 22 Abs 3 UmwStG aF im Fall eines Tw-Ansatzes – dass hinsichtlich des durch Einbringung erlangten Vermögens bei Sacheinlage durch Einzelrechtsnachfolge eine (entgeltliche) Anschaffung durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Bewertungskonzeption für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen

Rz. 18 [Autor/Stand] Das Landesgrundsteuergesetz BW setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Weise um, dass für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens an das bestehende Bewertungssystem angeknüpft wird und eine Bewertung mit dem Ertragswert erfolgt.[2] Die Gesetzesbegründung verweist hierbei auf das Verhältnis zur Gewerbesteuer, das durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Rz. 73 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftliches Vermögen wird mit dem Ertragswert bewertet. Absatz 2 verweist auf die §§ 26–36 LGrStG BW, die den §§ 232–242 BewG inhaltlich entsprechen. Auch die zugehörigen Anlagen 1-9 weisen eine Deckung mit den Anlagen 27–35 des BewG auf. Die Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens ist damit in der Weise erfolgt, dass für die beiden Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2022, Beratungshilfe... / 2. Einsatz von Vermögen und Einkommen in Zeiten gestiegener Preise

Gem. § 115 Abs. 1 S. 1 ZPO ist das frei verfügbare Einkommen einzusetzen. Hierzu zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO. Der Einkommensbegriff knüpft an denjenigen des Sozialhilferechts an (vgl. insoweit § 82 Abs. 1 S. 1 SGB XII), da die PKH/VKH eine Form der staatlich gewährten Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege ist. Gem. § 82 Abs. 1 S. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1.1 Keine Verwertung von Verlusten aus eingebrachtem Vermögen durch die Übernehmerin

Tz. 233 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der maßgebende Gewerbeertrag der übernehmenden Gesellschaft (dh Kap-Ges oder Gen) kann nicht um die vortragsfähigen Fehlbeträge des Einbringenden iSd § 10a GewStG gekürzt werden (s § 23 Abs 5 UmwStG). Diese Regelung in § 23 Abs 5 UmwStG hat (nur) eine klarstellende Wirkung, weil sich die Rechtsfolge schon nach den allg Grundsätzen des GewSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Vorsteuern aus der Übertragung des Vermögens

Tz. 173 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hat der Veräußerer für nichtstbare Leistungen iR einer Geschäftsveräußerung im Ganzen (s Tz 163, 168) zu Unrecht USt gesondert ausgewiesen (s Tz 166), steht dem Erwerber (übernehmende Gesellschaft) aus diesen Leistungen der VorSt-Abzug nicht zu. Nach der Rspr des BFH setzt der VorSt-Abzug nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 UStG bei (EU-)richtlini...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.2 Formwechsel als ertragsteuerliche Veräußerung von Vermögen

Tz. 5 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der durch die Änderung der Rechtsform beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen oder bei der Option gem § 1a KStG eintretende stliche Wechsel der Besteuerungsregime (s Tz 23) würde nach allg Grundsätzen zu einer Schlussbesteuerung bei der Pers-Ges/MU-Schaft gem § 16 EStG (ggf iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 EStG) führen. Der heterogene...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundregel (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und der Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) können nur gewährt werden, wenn bei der Übertragung des land- und forstwirtschaftliche Vermögens oder des Betriebsvermögens von Betrieben oder der Übertragung von Gesellschaften begünstigtes Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG übergeht. Das begünstigungsfähige Vermö...mehr