Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 1. Antrag

Nach wie vor erfolgt die Einleitung des VV nach den §§ 249 ff. FamFG nur durch einen Antrag. Die Antragstellung erfolgt mittels eines Antragsformulars, das Herrmann [10] ihrem Aufsatz nebst dem dazu gehörenden Merkblatt[11] beigefügt hat. Ein Vordruckzwang besteht nicht mehr.[12] An die Stelle des strengen Einwendungsformulars tritt nunmehr das fakultativ zu verwendende Daten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfang der Anzeige (Abs. 2 Sätze 1 und 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse bezüglich einer wirtschaftlichen Einheit, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögens- oder die Grundstücksart auswirken, zu einer erstmaligen Feststellung führen oder geht das (wirtschaftliche) Eigentum an einem auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäude über, besteht eine Anzeigepflicht an d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Einkommensteuerrecht unterscheidet streng zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb (vgl. §§ 15 und 16 EStG) und solchen aus selbstständiger Arbeit (vgl. § 18 EStG). An diese Unterscheidung knüpft zwar auch das Bewertungsrecht an. Jedoch ordnet § 96 BewG ausdrücklich die Gleichbehandlung des den Freiberuflern (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und den Einnehme...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / XI. Nachlasspfleger

Rz. 84 Die Vergütung des Nachlasspflegers hängt von seiner beruflichen Qualifikation ab. Für einen als Nachlasspfleger tätigen Rechtsanwalt oder für Personen mit vergleichbarer Qualifikation ist in der Regel ein Stundensatz von 90 EUR bei einfacher, 110 EUR bei mittlerer oder 130 EUR bei schwieriger Nachlassabwicklung angemessen.[109] Für weitere Qualifikationen, wie z.B. Re...mehr

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§ 14 Internationale Bezüge / 1. Muster

Rz. 4 Muster 14.2: Erwerbsvollmacht (englisch) Muster 14.2: Erwerbsvollmacht (englisch)mehr

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§ 14 Internationale Bezüge / I. Muster

Rz. 3 Muster 14.1: Umfassende Vollmacht zur Aufteilung (englisch) Muster 14.1: Umfassende Vollmacht zur Aufteilung (englisch) Hinweis zu Muster.[1]mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Steckengebliebene Stufenklage

Rz. 57 Die Bewertung der Leistungsstufe ist problematisch, wenn diese nach Auskunft nicht beziffert wird (sogenannte "steckengebliebene Stufenklage"). Richtigerweise[56] ergibt sich der Wert aus der bei Klageerhebung erkennbar gewordenen Vorstellung des Klägers zum Zeitpunkt der Klageerhebung.[57] Dies gilt nicht für einen später gestellten Leistungsantrag. Notfalls muss der v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 20 [Autor/Stand] § 95 BewG in seiner vor 1993 maßgebenden Fassung entsprach in seinem Wortlaut § 54 BewG vom 16.10.1934.[2] Rz. 21 [Autor/Stand] Eine § 95 Abs. 1 BewG bis 1992 entsprechende Regelung war vor dem BewG 1934 schon in § 26 Abs. 1 Satz 1 BewG 1925 und in § 26 Abs. 1 Satz 1 BewG 1931 enthalten. Der Vorschrift des § 95 Abs. 2 BewG bis 1992 entsprachen § 26 Abs. 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Verfahren zur Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens

Rz. 40 [Autor/Stand] Gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG i.V.m. § 179 AO ist der Wert des inländischen Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95 bis 97 BewG) durch das Betriebsfinanzamt gesondert festzustellen, wenn dieser Wert für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer (oder eine andere Feststellung i.S. dieser Vorschrift) von Bedeutung ist. Kommt es...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / a) Die BGH-Rechtsprechung zur Nachlassbewertung

Die Frage, ob die latente Steuer abgezogen werden kann, betrifft auch im Pflichtteilsrecht vor allem Unternehmen und Grundstücke. Zu Unternehmen gibt es einzelne ältere BGH-Urteile. Ausgangspunkt ist hier zunächst, dass eine Ertragsteuer, die im Fall einer nach dem Erbfall tatsächlich erfolgenden Unternehmensveräußerung anfällt, nicht als Nachlassverbindlichkeit eingeordnet ...mehr

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AGS 01/2022, Vergütung bei ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Beim Nachlassinsolvenzverfahren handelt es sich um ein sog. "Sonderinsolvenzverfahren" gem. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Gleichwohl folgt es "verfahrenstechnisch" den Bestimmungen des Regelinsolvenzverfahrens, allerdings mit den Besonderheiten, wie sie die Bestimmungen §§ 315 ff. InsO (bis § 331 InsO) regelt. Ein Nachlassinsolvenzverfahren kann nur über das (ehem.) Vermögen einer...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) System der Zeitaufzeichnung

Rz. 88 Bei der Frage nach einem überzeugenden System der Zeitaufzeichnung für den Mandanten muss der Rechtsanwalt im Einzelfall die Festlegung eines angemessenen Abrechnungsintervalls, die Angemessenheit des Stundensatzes sowie die hinreichende Dokumentation beachten. Rz. 89 Zunächst sollte der Rechtsanwalt eine transparente Abrechnung mit dem Mandanten eine Zeiteinheit – Tag...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beteiligte zu 1 aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments der Ehegatten vom 15.6.1992 Alleinerbin der Erblasserin ist. 1. Die (erläuternde) Auslegung des Testamentes ergibt, dass nach dem für die Testamentsauslegung maßgeblichen Willen der Erblasse...mehr

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ZErb 01/2022, Auslegung Erb... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat teilt im Ergebnis die Auffassung des Nachlassgerichts, dass sich die Erbfolge nach dem Testament vom 26.10.2015 bestimmt und nicht nach dem von der Erblasserin und ihrem vorverstorbenen Ehemann niedergelegten Erbvertrag vom 17.8.1965. Letzterer enthält für die hier inmitten stehende Erbfolge nach der Erbla...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Interessenkollision bei der Erbengemeinschaft

Rz. 71 Relativ häufig wird der Rechtsanwalt mit der Vertretung mehrerer Miterben beauftragt, die das gemeinsame Ziel einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft haben. Zu Beginn des Mandats werden die Mandanten häufig die schnellstmögliche Erbauseinandersetzung anstreben. Dabei muss der Rechtsanwalt für Erbrecht, eine Interessenkollision nicht von vornherein fürchten, sol...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] Seit der ab 1.1.1993 anzuwendenden Neufassung des § 96 BewG durch Art. 13 Nr. 9 StÄndG 1992 vom 25.2.1992[2] erfasst die Vorschrift sämtliche freien Berufe i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die frühere Ausklammerung der (selbstständigen) künstlerischen und wissenschaftlichen Betätigung entfiel (näher dazu Rz. 22). Rz. 12 [Autor/Stand] Daneben erfasst § 96 Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 85 [Autor/Stand] Da die selbständigen Tätigkeiten i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG einem Gewerbebetrieb gleichstehen, richten sich Begriff und Umfang des Betriebsvermögens nach der sinngemäß anzuwendenden Vorschrift des § 95 BewG. Das Betriebsvermögen umfasst daher grundsätzlich alle Teile eines Betriebes i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen G...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / b) Lösung über Berücksichtigung der wirtschaftlichen Steuerlast als Verbindlichkeit

Im Schrifttum wurde als mögliche Lösung vorgeschlagen, die Steuerlast hier in allen Fallvarianten als Abzugsposten zu berücksichtigen, also unabhängig davon, ob bzw. wann die Steuerverbindlichkeit im Rechtssinne entsteht. Danach könnte auch derjenige, der die Veräußerung kurz vor dem Stichtag vornimmt, die Steuer abziehen bzw. als Verbindlichkeit im Sinne der §§ 1374, 1375 B...mehr

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FF 07+08/2022, Erstausbildu... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsteller sind die Söhne des Antragsgegners. Beide Kinder verfügen über kein eigenes Einkommen und kein Vermögen. Sie leben im Haushalt ihrer Mutter. Diese erhält das staatliche Kindergeld. [2] Im vorliegenden Verfahren verlangten sie mit Antragsschrift vom 19.4.2021 Kindesunterhalt in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Mindestunterhalts der jeweiligen Al...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / e) Kombination

Es bietet sich an, die vorgestellten Alternativen zur Sanktionierung der Nichtvereinbarung eines Ehevertrags miteinander zu kombinieren. So wird zum einen ein abgestuftes Vorgehen möglich und zum anderen behalten die verbleibenden Gesellschafter so einen gewissen Entscheidungsspielraum. So muss nur in Fällen reagiert werden, in denen der Gesellschaft tatsächlich eine Gefahr ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur freiberuflichen und sonstigen selbstständigen Arbeit

Rz. 190 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbständigen Arbeit ergibt sich aus der Aufzählung in § 18 EStG. In § 18 EStG sind erfasst: die sog. freien Berufe, d.h. die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgeführten Katalogberufe und die ihnen ähnlichen Berufe sowie die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Personengesellschaften

Rz. 63 [Autor/Stand] Anders als die Kapitalgesellschaften unterhalten die Personengesellschaften grundsätzlich nicht schon kraft ihrer Rechtsform einen Gewerbebetrieb. Vielmehr betreibt eine Personengesellschaft nur dann ein Gewerbe i.S.d. Ertragsteuerrechts, wenn ihre Betätigung die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG erfüllt oder die besonderen Voraussetzungen des § 15 Ab...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Fl...mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 2.2 Verhältnis zur Umsatzsteuer

Rz. 4 Das Verhältnis der Grunderwerbsteuer zur Umsatzsteuer bestimmt sich nach § 4 Nr. 9a UStG. Diese Vorschrift beruht unionsrechtlich auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k sowie auf Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 der Richtlinie des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG. Danach besteht für die Mitgliedstaaten die Befugnis, die Lief...mehr

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Grenzen für die Übernahme des Gründungsaufwands durch die GmbH

Zusammenfassung Eine GmbH kann ihre Gründungskosten im angemessenen Umfang selbst tragen. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall (z.B. dem Vorhandensein von Kapitalrücklagen) ab. Zum Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG wurde in eine GmbH umgewandelt. Die damit einhergehende Neugründung der GmbH wurde zum Handelsregister angemeldet. Mit der Anmeldung wurde die Satzung der GmbH beim ...mehr

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Liquidation: Keine Löschung der GmbH bei laufendem Passivprozess

Zusammenfassung Die Liquidation einer GmbH kann nicht abgeschlossen werden, wenn die Gesellschaft noch beklagte Partei in einem laufenden Zivilprozess ist. Zum Sachverhalt In dem vom KG Berlin entschiedenen Fall ging es um die Liquidation einer GmbH. Das Liquidationsverfahren, also die Abwicklung der Gesellschaft, war bereits weitgehend abgeschlossen. Die GmbH war lediglich no...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 19–22 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 49. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

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Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung – Bekanntgabeadressat bei angeordneter Nachtragsverteilung

Leitsatz 1. Der (Einkommen‐)Steuerbescheid ist nicht dem ehemaligen Insolvenzschuldner, sondern dem Insolvenzverwalter/Treuhänder als Inhaltsadressaten bekannt zu geben, wenn wegen des Einkommensteuererstattungsanspruchs die Nachtragsverteilung angeordnet worden ist. 2. Die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung ist beim Insolvenzschuldner nicht al...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abweichender Betrag in übrigen Fällen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 ZPO sind im Wesentlichen die bislang in § 850k Abs. 4 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung aufgeführten Fälle geregelt. Hierdurch wird i. d. R. auf Schuldnerantrag sichergestellt, dass der Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen (§§ 850a ff. ZPO) auch bei der Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto Beachtung findet (BT-Drucks. 19/19850, 43). Das Vollst...mehr

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Kindergeld für behinderte Kinder; Berücksichtigung eines Teils der Kapitalleistung aus einer Rentenversicherung mit Gewinnbeteiligung (Altvertrag) als Bezug des Kindes im Zuflussjahr

Leitsatz 1. Zu den Bezügen des Kindes gehört der Anteil der Kapitalleistung einer Rentenversicherung mit Gewinnbeteiligung (Altvertrag), welcher von der Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet wurde. Dagegen handelt es sich bei dem Teil der Auszahlung, der auf angesparten Beiträgen beruht, um Vermögen. 2. Die mangelnde Bestimmung eines Bezuges für Unterhaltszwecke muss sich ...mehr

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Seminarkosten zur Geldanlage und Persönlichkeitsentwicklung sind keine vorweggenommenen Betriebsausgaben

Leitsatz Das FG Düsseldorf entschied, dass ein selbstständiger IT-Berater die Kosten für Seminare zur Geldanlage und allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehen kann, da die inhaltliche Ausrichtung der Kurse zu unspezifisch ist. Sachverhalt Der klagende Diplom-Ingenieur hatte nach eigenen Angaben eine langjährige "IT-Karriere in ...mehr

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Erstattungsberechtigter nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO

Leitsatz 1. Erstattungsberechtigt i.S. von § 37 Abs. 2 Satz 1 AO ist derjenige, auf dessen Rechnung und nicht auf dessen Kosten eine Zahlung bewirkt worden ist. 2. Es kommt nicht darauf an, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt worden ist, sondern nur darauf, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, so wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem FA gegenüber erkennbar herv...mehr

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Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

Leitsatz 1. Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer. 2. Bei der pauschalierten Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Unterneh...mehr

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Wiederaufleben einer Steuerforderung nach § 144 Abs. 1 InsO

Leitsatz 1. Bei einer Streitigkeit darüber, ob eine erloschene Abgabenschuld nach § 144 Abs. 1 InsO rückwirkend wieder aufgelebt ist, handelt es sich um eine Streitigkeit über die Verwirklichung eines Steueranspruchs i.S. von § 218 Abs. 2 AO. 2. § 144 Abs. 1 InsO setzt auch bei einem in einem Drei-Personen-Verhältnis geschlossenen Vergleich voraus, dass die Leistung anfechtba...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 1.3 Adressaten der Steuerbilanzpolitik

Rz. 9 Gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG entspricht der steuerliche Gewinn dem "… Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen." Ein solcher unvollständiger Betriebsvermögensvergleich erfordert die...mehr

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Ausschluss oder Beschränkung des nationalen Besteuerungsrechts ist kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG

Leitsatz § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass durch die unentgeltliche Anteilsübertragung auf den beschränkt Steuerpflichtigen das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste. Normenkette § 6 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 4 AStG,...mehr

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Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts

Leitsatz 1. Allein der Umstand, dass zur Bestimmung der zutreffenden Höhe des steuerlichen Einlagekontos nicht die mechanische Übernahme der im Jahresabschluss angegebenen Kapitalrücklage ausreicht, sondern auf einer zweiten Stufe noch weitere Sachverhaltsermittlungen zur tatsächlichen Höhe des steuerlichen Einlagekontos erforderlich sind, schließt eine offenbare Unrichtigke...mehr

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Insolvenzrechtliche Anfechtung und folgende Einfuhrumsatzsteuerrückzahlung; Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Leitsatz Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, wenn die Einfuhrumsatzsteuer entstanden ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG). Korrespondierend dazu wird der Vorsteuerabzug berichtigt (§ 17 Abs. 3 Satz 1 UStG), wenn die Einfuhrumsatzsteuer erstattet wird. Mit "erstattet" ist unionsrechtlich der tatsächliche Vorgang der Rückzahlung gemeint. Sachverhalt Nach Stellung eines Insolv...mehr

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Verrechnung von Vorsteuerüberhängen aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Leitsatz Vorsteuerüberhänge aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung können nicht mit später entstandenen Steuerschulden verrechnet werden. Sachverhalt Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der X GmbH & Co. KG, deren Unternehmenszweck unter anderem der Betrieb und die Verwaltung von Windkraftanlagen war. Über das Vermögen der KG wurde mit Beschluss vom 27.2.2015 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 2 Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 5 § 92a Abs. 1 EStG erlaubt bis zum Beginn der Auszahlungsphase die Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals zu bestimmten wohnwirtschaftlichen Zwecken. Diese Verwendung ist i. S. v. § 93 EStG unschädlich. Rz. 6 Bis zu 100 % des vorhandenen, geförderten Kapitals können entnommen werden. Wird das Kapital nicht in vollem Umfang entnommen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 1 Altersvorsorge und Förderung mietfreien oder mietgünstigen Wohnens im Alter

Rz. 1 Im Gesetzgebungsverfahren zu den §§ 10a und 79ff. EStG wurde immer wieder gefordert, den Erwerb eigengenutzten Wohneigentums in die Förderung einzubeziehen, weil diese Maßnahme sowohl der sozialen Sicherung im Alter als auch dem Kapitalbildungsgedanken entspricht. Aus diesem Grund wurde mit Kodifizierung der Altersvorsorgezulage in den §§ 79ff. EStG zunächst ein sog. Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 3.1 Bedeutung, Bestandsveränderungen und Übertragung des Wohnförderkontos

Rz. 21 Das in Wohneigentum investierte, steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital ist wie das übrige geförderte Altersvorsorgekapital nach § 22 Nr. 5 EStG nachgelagert zu versteuern (Rz. 3). Zu diesem Zweck wird es in einem Wohnförderkonto erfasst, das die zentrale Stelle (§ 81 EStG) vertragsbezogen einzurichten und zu führen hat. Den Stand dieses Wohnförderkontos teilt di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.2 Konkretisierung des Begriffs der Wirtschaftstätigkeit

Rz. 73 § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG enthält zwei Konkretisierungen zu dem Begriff der Wirtschaftstätigkeit der eingeschalteten Körperschaft. Nach der ersten Alternative bilden das Erzielen von Einkünften und ihre Weiterleitung an beteiligte oder begünstigte Personen keine Wirtschaftstätigkeit. Gleiches gilt nach der zweiten Alternative, wenn kein angemessen eingeric...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 197 Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit des § 50d Abs. 10 EStG können sich daraus ergeben, dass es sich um ein Treaty Override handelt. Diese Frage ist umstritten. Gegen den Charakter als Treaty Override spricht, dass der Vorschrift die charakteristische Bestimmung fehlt, die Vorschrift solle "ungeachtet der Vorschriften eines DBA" gelten. Auch die Begründung des Gesetze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.1 Wirtschaftstätigkeit und Zusammenhang mit den Einkünften

Rz. 60 Das zweites Tatbestandsmerkmal, das die Vermutung einer missbräuchlichen Gestaltung begründet, besteht nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG darin, dass die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit aufweist (sachliche Entlastungsberechtigung). Gemeinsam mit der fehlenden persönlichen Berechtigung der begünstigten Personen nach Nr. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.6.1 Ausnahme für gewerblich geprägte Personengesellschaften

Rz. 244 Nach § 50d Abs. 10 S. 7 Nr. 1 EStG werden von Personengesellschaften geleistete Sondervergütungen, die nur aufgrund einer gewerblichen Prägung Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, aus der Regelung ausgeschlossen. Diese Personengesellschaften erzielen nach deutschem Recht zwar Einkünfte aus Gewerbebetrieb, originär, d. h. ohne die Qualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.6.1 Entlastungsbeweis

Rz. 85 Hinsichtlich der objektiven Beweislast muss die Finanzbehörde nachweisen bzw. trägt das Risiko der Unerweisbarkeit, dass die Tatbestandsmerkmale des S. 1 vorliegen. Ist der Finanzbehörde dieser Nachweis gelungen, kann der Stpfl. den Entlastungsbeweis nach § 50d Abs. 3 S. 2 EStG erbringen. Danach entfällt die Entlastungsberechtigung nicht, wenn die ausl. Körperschaft n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.3 Zuordnung zu einer Betriebsstätte, Abs. 10 S. 3

Rz. 224 Die Einordnung der Sondervergütungen als Teil des Unternehmensgewinns nach Abs. 10 S. 1 genügt jedoch nicht, um das deutsche Besteuerungsrecht zu sichern. Das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik für die Sondervergütungen nach den DBA ist von zwei Voraussetzungen abhängig, nämlich der Qualifikation als Unternehmensgewinne und zusätzlich die Zugehörigkeit der Sonderve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 3.3 Aufteilung des Wohnförderkontos zur Scheidungsfolgenregelung (§ 92a Abs. 2a EStG)

Rz. 37 § 92a Abs. 2a EStG regelt das Schicksal des Wohnförderkontos bei teilweiser oder vollständiger Übertragung des Eigentums an einer nach § 92a EStG geförderten Wohnung oder Dauerwohnrechts im Rahmen einer Scheidungsfolgenregelung. Die Regelung gilt ab dem Vz 2010. Rz. 38 Da die nachgelagerte Besteuerung des in dem Wohnobjekt investierten geförderten Kapitals ihre Rechtfe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.2 Rechtsform des Entlastungsberechtigten

Rz. 36 Hinsichtlich des persönlichen Regelungsbereichs setzt § 50d Abs. 3 EStG voraus, dass die Gesellschaft, die den Ermäßigungsanspruch geltend macht, eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist. Die Vorschrift nimmt also die Formulierung des § 1 Abs. 1 KStG auf und setzt daher eine Rechtsform voraus, die nach deutscher Auffassung zu einer KSt-Pflicht fü...mehr