Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 4.1 Auflösung des Wohnförderkontos

Rz. 40 Das Wohnförderkonto ist aufzulösen, wenn der Zulageberechtigte die geförderte Wohnung vor vollständiger Rückzahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags nicht nur vorübergehend nicht mehr für eigene Wohnzwecke nutzt (§ 92a Abs. 3 S. 1 EStG). Aus der zulässigen, nicht schädlichen Verwendung des geförderten Kapitals wird grundsätzlich – mit Ausnahme in § 92a Abs. 3 S. 9 ...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / II. Abgrenzung: Einkommen – Vermögen

Der Hilfeempfänger ist zunächst gehalten, sein Einkommen und das gesamte verwertbare Vermögen einzusetzen, ehe er staatliche Leistungen in Anspruch nehmen darf (Nachranggrundsatz gem. § 2 SGB XII). Die Frage der Abgrenzung zwischen Positionen, die dem Einkommen und solchen, die dem Vermögen zuzurechnen sind, ist im Rahmen der Gestaltung von Behindertentestamenten deshalb rele...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 5. Vermögenseinsatz nach der Scheidung (Vermögen aus Erbschaft)

Bedarfsdeckung findet in der Regel durch verfügbares unterhaltsrelevantes Einkommen statt. Ist dieses nicht, auch nicht fiktiv, vorhanden oder ist es unzureichend, kann der Zugriff auf vorhandenes Vermögen in Betracht kommen. Grundsätzlich obliegt es gem. § 1569 BGB jedem Ehegatten, nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Er muss daher zur Deckung seines Un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Das übertragene Vermögen wird Betriebsvermögen und Sicherstellung der späteren Besteuerung der stillen Reserven (§ 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

5.4.2.1 Übergang auf einen Rechtsträger mit Betriebsvermögen Tz. 75 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG erlaubt den Bw- oder einen Zwischenwertansatz nur, soweit die übergehenden WG BV des übernehmenden Rechtsträgers werden. Es kommt nicht darauf an, ob das BV im Inl oder im Ausl belegen ist (s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.15). Diese Regelung hat für die Fälle Bedeut...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.5 Ausländisches Vermögen

Tz. 111 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 In der Übertragungs-Bil (s Tz 22ff) der Kap-Ges ist grds auch das im Ausl belegene BV auszuweisen, das im Wege der Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolge auf die Pers-Ges oder natürliche Person übergeht. Wegen einer Ausnahme, s Tz 115. Der St-Status einer ausl BetrSt wird durch die Umwandlung der Kap-Ges nicht berührt (Ausnahme: s Tz 103). Fragli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.8 Übernahmegewinn-/Übernahmeverlust-Ermittlung nicht zwingend für das gesamte übergehende Vermögen (§ 4 Abs 4 S 3 UmwStG)

Tz. 83 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Wie vorstehend erläutert, ergibt sich der Übernahmegewinn bzw -verlust aus dem Unterschiedsbetrag, um den sich das BV der übernehmenden Pers-Ges erhöht bzw verringertmehr

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ZErb 12/2021, Tatsächliche ... / 2 Gründe

II. Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte, form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige befristete Beschwerde hat aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses vom 14.12.2020, in dem sich das Nachlassgericht zutreffend mit den Argumenten der Beschwerdebegründung auseinandergesetzt hat, keinen Erfolg. Der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugniss...mehr

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Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften

Leitsatz 1. Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben und nach dessen Tod denselben Nacherben eingesetzt, steht dem Nacherben auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen insgesamt lediglich ein Freibetrag zu. 2. Der Nacherbe muss in seinem Antrag angeben, welches Verhältnis zu welchem ursprünglichen Erblasser der Versteuerung zugrunde gelegt werden soll. Da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.2 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Tz. 82 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1, 2. HS UmwStG erlaubt den Bw-Ansatz nur, soweit sichergestellt ist, dass die in dem übergehenden Vermögen enthaltenen stillen Reserven (dh die Wertsteigerungen, s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.17) später bei dem übernehmenden Rechtsträger der ESt oder KSt unterliegen. Sichergestellt ist die Besteuerung der stillen Reserven grds bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Überblick über den Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 4 UmwStG enthält die grundlegenden Vorschriften über die Auswirkungen des Vermögensüberganges auf den Gewinn der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person im Fall der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf den alleinigen Gesellschafter der Kö. Wegen des sachlichen Anwendungsbereichs im Übrigen, s Tz 2 und s Tz 3. Er wird dur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.1 Übergang auf einen Rechtsträger mit Betriebsvermögen

Tz. 75 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG erlaubt den Bw- oder einen Zwischenwertansatz nur, soweit die übergehenden WG BV des übernehmenden Rechtsträgers werden. Es kommt nicht darauf an, ob das BV im Inl oder im Ausl belegen ist (s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.15). Diese Regelung hat für die Fälle Bedeutung, in denen die übertragende Kö nur vermögensverwaltend tä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.6 Ausländische Verschmelzung oder grenzüberschreitende Hereinverschmelzung mit Inlandsbezug

Tz. 115 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 3 UmwStG ist auch dann einschlägig, wenn eine reine Ausl-Umwandlung oder eine grenzüberschreitende Hereinverschmelzung vorliegt, bei der aber ein inl Anknüpfungspunkt (inl BetrSt oder unbeschr bzw beschr stpfl AE) vorhanden ist (s Tz 8). Ebenso s Kraft/Poley (FR 2014, 1, 3). Besteht im Inl nur eine BetrSt ohne dass inl AE beteiligt sind, m...mehr

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Zurechnung von Grundstücken einer Untergesellschaft

Leitsatz 1. Ein inländisches Grundstück "gehört" einer Gesellschaft i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG nur dann, wenn es ihr im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 2a GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgang aufgrund eines zuvor unter § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG fallenden und verwirklichten Erwerbsvorgangs grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen i...mehr

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FF 12/2021, Vermischtes im Zugewinnausgleich

Gerd Uecker Im vergangenen Jahr gab es einige Entscheidungen zur Behandlung latenter Belastungen im Zugewinnausgleich. Bekanntlich werden latente steuerliche Belastungen im Zugewinnausgleich jedenfalls bei der Bewertung von Gegenständen des Betriebsvermögens in die Berechnung mit einbezogen. Dabei wird der fiktive Veräußerungsfall unterstellt. Es wird also davon ausgegangen, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Tz. 104 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Zu einem Ausschluss bzw zu einer Beschränkung des dt Besteuerungsrechts kann es auch im Fall der grenzüberschreitenden Hinausverschmelzung einer inl Kö auf eine EU- bzw EWR-ausl Übernehmerin kommen. Die Verschmelzung auf eine in einem Drittstaat ansässige Übernehmerin wird von den §§ 3ff UmwStG nicht erfasst (s Tz 13). Ebenso s Schmitt (in S...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 3 Der Praxistipp

Es entscheidet der Richter Nach § 802g ZPO erlässt "das Gericht" gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl. Nach § 764 Abs. 1 ZPO gehört die den Gerichten zugewiesene Anordnung von Vollstreckungshandlungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Bewertung der Wirtschaftsgüter der Überträgerin, an denen ein deutsches Besteuerungsrecht nicht bestand (§ 4 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 57 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Gehört zum BV der übertragenden unbeschr stpfl Kö eine ausl BetrSt in einem Staat, bei dem das betr DBA auf der Freistellungsmethode beruht (s Art 13 Abs 3 OECD-MA) oder handelt es sich um im Ausl belegenen Grundbesitz, für den D aufgrund einer mit Art13 Abs 1 OECD-MA vergleichbaren Regelung kein Besteuerungsrecht hat, können in der stlichen ...mehr

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zfs 12/2021, Hausratversich... / 1 Aus den Gründen:

1) Das LG hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, bereits unter Zugrundelegung des klägerischen Vorbringens sei der – in den auf den Vertrag anzuwendenden Versicherungsbedingungen VHB 2012, § 3 benannte – Versicherungsfall des Einbruchsdiebstahls nicht erfüllt, da es hierfür auf subjektiver Seite an der dem strafrechtlichen Begriff des Diebstahls innewohnenden Zueignung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Verschmelzung einer Mutter- auf ihre Tochtergesellschaft (downstream-merger)

Ausgewählte Literaturhinweise: Hannemann, Downstream-Merger einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges, DB 2000, 2497; Pluskat, Akquisitionsmodelle beim Erwerb einer Kap-Ges nach der UntStRef, DB 2001, 2216; Bruski, Step-Up-Modelle beim Unternehmenskauf, FR 2002, 181. Tz. 116 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Verschmelzung einer Mutter-Kap-Ges auf ihre Tochter-Pers-Ges ist in Inl-Fällen eine U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Die Übernehmerin ermittelt ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG

Tz. 124 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Auch wenn die Übernehmerin ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt, ist das Übernahmeergebnis nach § 4 UmwStG zu berechnen. Ermittelt die übernehmende Pers-Ges auch nach der Umwandlung ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung, ist hinsichtlich des übernommenen Vermögens von einem Wechsel der Gewinnermittlungsart auszugehen, so das...mehr

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ZErb 12/2021, Erbrechtssymposium 2021

Am 8.10. und 9.10. fand in Heidelberg das 24. Deutsche Erbrecht-Symposium statt. Auch in diesem Jahr wurde die Veranstaltung als Hybridveranstaltung angeboten, vor Ort mit 59 Teilnehmern. Es herrschte eine Atmosphäre wie im Fernsehstudio. Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn FAErbR Michael Rudolf und Herrn FAErbR Jan Bittler. Eröffnen durfte erstmals Herr FAErbR Dr. Di...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / III. Anspruchsüberleitung

Der Sozialleistungsträger kann auf das Vermögen des Hilfeempfängers zugreifen, sofern an diesen zuvor staatliche Leistungen geflossen sind. Kommt der Hilfeempfänger über einen Erwerb von Todes wegen zu verwertbarem Einkommen oder Vermögen, kann der Sozialleistungsträger Ansprüche des Hilfeempfängers auf sich überleiten, § 93 SGB XII. Die Vorschrift dient der Verwirklichung d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 10. Kosten

Rn 38 Das SchVG regelt an verschiedenen Stellen, dass der Schuldner die Kosten eines bestimmten Vorgangs zu tragen hat. So heißt es etwa in § 7 Abs. 6, dass dem Schuldner die durch die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger entstehenden Kosten und Aufwendungen zur Last fallen. Gleiches gilt für die Kosten der Gläubigerversammlung/Abstimmung ohne Versammlung un...mehr

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AGS 12/2021, Erhöhung der M... / IV. Keine Anwendbarkeit für juristische Personen – beschränktes Haftungsrisiko und grundsätzliches Kostenerstattungsrisiko

Der BGH stellt klar, dass im Verfahren juristischer Personen – anders als bei natürlichen Personen – eine Kostenstundung, mithin ein subsidiärer staatlicher Anspruch, nicht in Betracht kommt. Somit bestehe hier stets ein höheres bzw. das volle Kostenerstattungsrisiko zu Lasten des Insolvenzverwalters. In Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person sei die ...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Errichtun... / 2 Gründe

II. Die nach §§ 58 Abs. 1, 352e FamFG statthafte und nach §§ 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 2, 64 Abs. 1 FamFG zulässige Beschwerde ist unbegründet. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1) ist nicht aufgrund des Testaments vom 26.6.2014 Alleinerbe der Erblasserin geworden, we...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.1 InsO und SchVG

Rn 5 Ist über das Vermögen eines Emittenten ein Insolvenzverfahren eröffnet, haben die Vorschriften der InsO grundsätzlich Vorrang vor den Normen des SchVG. Nur § 19 enthält in seinen Absätzen 2 bis 5 den Bestimmungen der InsO ausnahmsweise vorgehende Sondervorschriften.[4] Der Vorrang der InsO reicht wiederum jedoch nur so weit, wie sich der Regelungsgehalt der InsO überhau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6. Besteuerung des Übertragungsgewinns

Tz. 132 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Ein durch die Bewertung über dem Bw sich ergebender Übertragungsgewinn unterliegt, soweit nicht für einzelne WG Sonderregelungen (insbes § 8b Abs 2 KStG [s Tz 141], DBA-Freistellung [s Tz 112]) eingreifen, bei der Überträgerin ungemildert der KSt und GewSt (s § 18 Abs 1 S 1 UmwStG). GlA s IDW (Ubg 2011, 549, 554), s Förster (in FS Schaumbur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Grundsätzliches

Tz. 8 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 4 Abs 1 S 1 UmwStG regelt die Verknüpfung zwischen den in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö ausgewiesenen Werten und den Werten, mit denen die Übernehmerin das auf sie übergegangene Vermögen zu übernehmen hat (Prinzip der Bw-Verknüpfung). Die Übernehmerin hat die übernommenen WG zwingend mit den Werten zu übernehmen, mit denen d...mehr

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AGS 12/2021, Erhöhung der M... / III. Zuschnitt der Erhöhungsregelungen wegen Anzahl der beteiligten Gläubiger bei der Mindestvergütung nur für natürliche Personen

Nach dem BGH diene die Anzahl der beteiligten Gläubiger nur als Korrektiv und solle gewährleisten, dass auch Insolvenzverwalter, die überwiegend mit Kleininsolvenzen befasst sind, eine auskömmliche Vergütung erzielen können (s. Begründung des Verordnungsgebers zur Neuregelung InsVV, hier zu § 2 Abs. 2 InsVV-E, abgedr. in ZIP 2004, 1927, 1930). Das Wesen der Mindestvergütung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Änderung der Anleihebedingungen als Beschlussgegenstand nach Insolvenzeröffnung?

Rn 20 Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 können die Gläubiger nach Insolvenzeröffnung durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestellen. Diese Vorschrift soll dahin gehend zu verstehen sein, dass in Abweichung zu § 5 Abs. 1 Satz 1 "nur" die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters möglich ist.[41] Eine Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 39 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bei der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person ergibt sich durch den Vermögensübergang infolge der Verschmelzung zwangsläufig ein bilanzieller Übernahmegewinn oder -verlust, soweit die Übernehmerin an der Überträgerin beteiligt ist. Dieser ergibt sich im Regelfall aus der Differenz zwischen dem übergehenden Vermögen und der untergehe...mehr

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zfs 12/2021, Genehmigungsbe... / 2 Aus den Gründen:

1. Der Klageantrag zu Ziffer II., dem das LG unter Ziffer 2. der Urteilsformel stattgegeben hat, ist zulässig gemäß § 258 ZPO. Diese Sichtweise ist schon deshalb geboten, weil es dem Kl. unter den Gesichtspunkten von effektivem Rechtsschutz und Prozessökonomie bei einem bereits begonnenen Versicherungsfall ermöglicht werden muss, seine Rechte frühzeitig zu wahren, ohne auf d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nachstehend werden in tabellarischer Form die Auswirkungen bei Umwandlungen dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dassmehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / 2. Lebzeitige Übertragungen

Menschen mit behinderten Angehörigen und größeren Vermögen bewegt neben Erwägungen der Absicherung des Behinderten und dem Schutz des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers regelmäßig auch der Gedanke nach einer steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung. Die Schenkungsteuerfreibeträge von Kindern liegen aktuell bei 400.000 EUR pro Kind und Elternteil (§ 16 Ab...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / 1

Das Behindertentestament birgt in der klassischen Vor- und Nacherbenvariante infolge des Entstehens gesamthänderisch gebundenen Vermögens diverse Schwierigkeiten für die Beteiligten. Es wird daher nach alternativen Möglichkeiten gesucht, die das Erblasserinteresse nach dem Schutz des behinderten Angehörigen, insbesondere vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers auf den Nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz. 44 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG ergibt sich infolge des Vermögensübergangs ein Übernahmegewinn oder -verlust iHd Differenz zwischen dem Wert, mit dem die übergegangenen WG zu übernehmen sind, den Umwandlungskosten und dem Wert der Anteile an der übertragenden Kö (§ 4 Abs 1 und 2, § 5 und § 27 Abs 3 Nr 1 UmwStG). Wegen der Frage, in welchen Fällen e...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Nachlassv... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist teilweise begründet. I. Die Vergütung des Beteiligten zu 2 für seine Tätigkeit als Nachlassverwalter in der Zeit von seiner Bestellung am 17.12.2014 bis zur Aufhebung der Nachlassverwaltung am 19.12.2017 war gemäß § 168 Abs. 5 FamFG i.V.m. §§ 1987, 1975 BGB auf insgesamt 46.410 EUR festzusetzen (= 600 Stunden x 65 EUR pro Stunde +19 % Umsatzsteuer). Zur Überz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / Gesetzestext

(1) Ist über das Vermögen des Schuldners im Inland das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so unterliegen die Beschlüsse der Gläubiger den Bestimmungen der Insolvenzordnung, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. § 340 der Insolvenzordnung bleibt unberührt. (2) Die Gläubiger können durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift enthält in Abs. 1 i.V.m. Abs. 2–5 einige Sonderbestimmungen für den Fall, dass über das Vermögen des Emittenten ein inländisches Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Ähnliches kannte auch bereits das SchVG 1899. Dort regelten §§ 18, 19 und 19a diese Materie. Rn 1a Durch Art. 18 des zum 01.01.2021 in Kraft getretenen SanInsFoG wurde die Norm (neben der E...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.3 § 340 InsO

Rn 10 Mit der Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 2, dass § 340 InsO unberührt bleibt, wird klargestellt, dass die insolvenzrechtliche Vorschrift auch im Fall der ausländischen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Emittenten Anwendung findet, solange nur im Inland zumindest ein Sekundär- oder Partikularinsolvenzerfahren eröffnet wird. Dies bedeutet, dass bei ...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / C. Gesetzliches Güterrecht und nebengesetzliches Güterrecht

Das gesetzliche Güterrecht ist Ordnungsrecht. Es ordnet die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten subsidiär, indem es festlegt, dass der Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Gesetzes wegen (nur) dann gilt, "wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren",[25] § 1363 Abs. 1 BGB. Abschnitt 1 Titel 6 des 4. Buchs des BGB lautet "eheliches Güterrecht". Die Üb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2. Reformbedarf am SchVG 1899

Das SchVG 1899, das regelte, auf welche Weise die Gläubiger einer Anleihe auf die in den Schuldverschreibungen verbrieften Rechte durch Änderung der Anleihebedingungen einwirken konnten, erwies sich insbesondere in Krisenzeiten und erst recht während eines laufenden Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anleiheschuldners als zu restriktiv, indem es eine Aufgabe oder Besc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Antragserfordernis

Tz. 59 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Vor Inkrafttreten des SEStEG entschied die Bilanzierung bei dem übertragenden Rechtsträger über den Wertansatz (s Urt des BFH v 28.05.2008, BStBl II 2008, 916 zum Wahlrecht nach § 20 Abs 2 UmwStG aF und s Urt des BFH v 20.08.2015, BFH/NV 2016, 41 zu § 3 UmwStG aF ). Nach Inkrafttreten des SEStEG ist ein wirksamer Antrag Voraussetzung dafür, da...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Hat dem Schuldenbereinigungsplan mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger zugestimmt und beträgt die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der benannten Gläubiger, so ersetzt das Insolvenzgericht auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners die Einwendungen eines Gläubigers gegen den Schuldenbereinigungsplan du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 In dem letzten Wirtschaftsjahr vor dem Übertragungsstichtag vorgenommene Ausschüttungen

Tz. 96 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die vor dem Übertragungsstichtag beschlossenen und abgeflossenen Leistungen sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, und zwar unabhängig davon, ob diese Ausschüttungen an ausgeschiedene oder an verbleibende Gesellschafter geleistet worden sind. Sie werden nicht über die Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG in Entnahmen bei der Über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Ansatz der Anteile an der Überträgerin bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses (§ 4 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 14 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der durch das SEStEG eingefügte § 4 Abs 1 S 2 UmwStG regelt eine Ausnahme von der Bewertung nach § 6 EStG hinsichtlich der Anteile der Übernehmerin an der Überträgerin. Danach sind die Anteile an der Überträgerin mit dem Bw, erhöht um Tw-Abschr, die in früheren Jahren (ganz oder tw) stwirksam vorgenommen (und nicht zwischenzeitlich rückgängig...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Verfahrensabwicklung und die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens können in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften dieses Gesetzes geregelt werden. 2Ist der Sch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 9. Veröffentlichung

Rn 37 Ist über das Vermögen des Emittenten ein Insolvenzverfahren eröffnet, sind sämtliche Bekanntmachungen nach dem SchVG auf Veranlassung des Insolvenzgerichts zusätzlich unter der durch § 9 InsO vorgegebenen Adresse im Internet zu veröffentlichen (§ 19 Abs. 5). Bei der erwähnten Internetadresse handelt es sich um www.insolvenzbekanntmachungen.de. Auf dieser Internetseite ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.8 Fremdfinanzierung bei Anteilen an der übertragenden Kapitalgesellschaft

Tz. 69 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Durch die Umwandlung werden die Darlehenszinsen zu Sonder-BA (s Tz 75), wenn nicht die Übenehmerin selbst, sondern deren AE die Beteiligung an der Überträgerin halten. Hält die Übernehmerin selbst die Beteiligung an der Überträgerin, waren die Darlehenszinsen vor dem stlichen Übertragungsstichtag ggf aufgrund des § 3c Abs 2 EStG nur zu 60 % (...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2. Anwendungsbereich

Rn 2 Die in § 19 Abs. 2–5 enthaltenen Bestimmungen gelangen gem. Abs. 1 unmittelbar nur dann zur Anwendung, wenn (und sobald) über das Vermögen eines Schuldners, also des Emittenten, ein Insolvenzverfahren im Inland eröffnet worden ist. Maßgeblich für die Anwendbarkeit von § 19 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; ein vorläufiges Insolvenzverfahren – auch wenn ein sog....mehr