Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / D. Besondere Versicherungsbedingungen für die Reiseabbruch-Versicherung 2008/2021 (VB-Reiseabbruch 2008/2021)

I. Gegenstand der Versicherung, Punkt 1 Rz. 70 Nach Punkt 1.1 VB-Reiseabbruch 2008/2021 sind die Kosten der Rückreise bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund abgesichert. Voraussetzung ist, dass die Rückreise mit gebucht und mit versichert war. Die Kosten entsprechen der ursprünglichen Art und Qualität. Rz. 71 Anders als in den AVBR sieht Punkt 1.2 VB...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 26 Schon aus der Überschrift der Ziff. A-8 AVB-D&O wird deutlich, dass die D&O-Versicherung eine "Versicherung für fremde Rechnung" ist.[111] Die Versicherung für fremde Rechnung ist in den §§ 43–48 VVG geregelt. § 43 Abs. 1 lautet: "Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für einen anderen, mit oder ohne Benennung der Person des Versichert...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / II. Einzelheiten zu den GDV-Modellen zur Rückrufkosten-Versicherung

1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Rz. 182 Nach Ziff. 1.1 der Modellbedingungen[348] (Stand: Februar 2016) ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden i.S.v. Ziff. 2.1 AHB versichert, die dadurch entstehen, dassmehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Versicherung

A. Allgemeines Rz. 1 Die Umwelthaftpflicht-Versicherung stellt einen weiteren eigenständigen Baustein der Betriebs-Haftpflichtpolice dar. Damit wird insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass über mehrere Ausschlusstatbestände der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) Risiken aus dem Bereich der Umweltschäden ausgeschlossen sind. Insbesondere enthält Ziff. 7.10 AHB e...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Versicherung für fremde Rechnung (Ziff. 10.1)

Rz. 172 Wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 26 ff.) handelt es sich bei der D&O-Versicherung grundsätzlich um eine Versicherung für fremde Rechnung (vgl. § 43 VVG).[433] Bei der Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ("ausschließlich", vgl. Ziff. A-8.1 AVB-D&O) dem Versicherten zu (§ 44 Abs. 1 VVG); dies gilt nur in den Fällen der compa...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 1. Gegenstand der Versicherung (Ziff. 1 DTV-VHV 2003/2011)

a) Verkehrsverträge (Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011) Rz. 159 Gegenstand der Verkehrshaftungsversicherung sind nach Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011 Verkehrsverträge, namentlich Fracht-, Speditions- und Lagerverträge. Frachtverträge sind nur versichert, wenn es sich um Straßengüterverkehre handelt. Andere Transportarten, insbesondere See-, Luft- und Eisenbahnfrachtverträge sind damit ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

A. Einleitung Rz. 1 Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (FBUV) ist eine Schadensversicherung und gleichzeitig Teil der Feuerversicherung. Entgegen der Feuer-Sachversicherung, welche die Versicherung der Sachsubstanz vorsieht, ist der Deckungsschutz der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung auf den Ausgleich der planwidrig entgehenden Erträge abgestellt, die info...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / II. Gegenstand der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Rz. 18 Die Mehrdimensionalität des Sachschadens kommt insbesondere durch das Leistungsversprechen der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung zum Ausdruck. Der Gegenstand des Versicherungsschutzes wird in § 1 Nr. 1 FBUB 2010 wie folgt beschrieben: Zitat Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens nach diesem Vertrag unterbrochen oder beeinträchtigt, ...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Zweck der Versicherung

Rz. 3 Ein Reiserücktritt liegt vor, wenn der Reisende vor Antritt der Reise den Reisevertrag gegenüber dem Reiseveranstalter kündigt. Dies ist unabhängig vom Versicherungsschutz jederzeit möglich. Nach § 651i Abs. 1 BGB hat der Pauschalreisende das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn der Reisende eine einzelne Le...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Gründe für die Einführung der D&O-Versicherung in Deutschland

Rz. 5 Zunächst hat man in Deutschland kein echtes Bedürfnis zur Absicherung der Haftpflichtrisiken von Managern – nicht einmal als Schutz vor der Existenzvernichtung[8] – gesehen, sogar rechtspolitisch gegen die Absicherung durch eine D&O-Versicherung vorgebracht, dass eine derartige Versicherungslösung die verhaltenssteuernde Wirkung des "aktienrechtlichen Verantwortlichkei...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Gegenstand der Versicherung, Punkt 1

Rz. 70 Nach Punkt 1.1 VB-Reiseabbruch 2008/2021 sind die Kosten der Rückreise bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund abgesichert. Voraussetzung ist, dass die Rückreise mit gebucht und mit versichert war. Die Kosten entsprechen der ursprünglichen Art und Qualität. Rz. 71 Anders als in den AVBR sieht Punkt 1.2 VB-Reiseabbruch 2008/2021 grundsätzlich a...mehr

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§ 18 Transportversicherung / cc) Dauer der Versicherung

Rz. 36 Die Dauer der Versicherung wird in Ziff. 8 DTV-Güter 2000/2011 bzw. in Ziff. 5 ADS Güterversicherung 73/84/94 geregelt. Für Aufenthalte und Lagerungen enthält Ziff. 9 DTV-Güter 2000/2011 eigene Bestimmungen.mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / c) D&O-Versicherung

Rz. 18 Zur Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos von Unternehmensleitern hat die Versicherungswirtschaft die sog. Directors and Officers Liability Insurance (D&O-Versicherung) – in Deutschland etwa ab 1986 – entwickelt (dazu auch Lenz, in diesem Handbuch, siehe § 24 Rdn 2 ff.).[71] In D&O-Versicherungsbedingungen finden sich – allerdings heute nur noch ganz vereinzelt...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / J. Versicherung für fremde Rechnung, Abtretung des Versicherungsanspruches

I. Versicherung für fremde Rechnung (Ziff. 10.1) Rz. 172 Wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 26 ff.) handelt es sich bei der D&O-Versicherung grundsätzlich um eine Versicherung für fremde Rechnung (vgl. § 43 VVG).[433] Bei der Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ("ausschließlich", vgl. Ziff. A-8.1 AVB-D&O) dem Versicherten zu (§ 44 Ab...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / E. Checkliste: Reiserücktrittskosten-Versicherung

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / G. Versicherungsbedingungen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung

Rz. 80 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / E. Versicherungsbedingungen zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Rz. 133 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk: Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / F. Muster: Klage auf Leistung aus einem Vertrag über Reiserücktrittskosten-Versicherung

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Klage auf Leistung aus einem Vertrag über Reiserücktrittskosten-Versicherung An das Amtsgericht Hamm Borbergstr. 1 59065 Hamm 15.4.2023 Klage des Kaufmanns Ingo Hausmann, Marktplatz 7, Hamm, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die XY-Versicherung AG, Arabellaufer 15–20, München, v...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Transportversicherung als laufende Versicherung

Rz. 22 Nach § 210 VVG wird neben den Großrisiken auch die laufende Versicherung im Sinne des § 53 VVG von den Beschränkungen der Vertragsfreiheit befreit. Von einer laufenden Versicherung spricht man, wenn das versicherte Interesse bei Vertragsschluss nur der Gattung nach bezeichnet und erst nach seiner Entstehung einzeln dem Versicherer aufgegeben wird. Wenn der Versicherer...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / IV. Grundkonzept der D&O-Versicherung

Rz. 14 Die D&O-Versicherung ist gesetzlich nicht geregelt. Lediglich in § 93 Abs. 2 S. 3 AktG wird erwähnt, dass ein Selbstbehalt zu vereinbaren ist, wenn die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft abschließt. Im Übrigen sind die Regelungen der D&O-Versicherung den jeweils ve...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Ende der Versicherung

Rz. 96 Die Versicherung endet nach Ziff. 8.2, 8.2.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 5.2, 5.2.1 ADS Güterversicherung 73/84/94, sobald die Güter am Ablieferungsort an die Stelle gebracht sind, die der Empfänger bestimmt hat (Ablieferungsstelle). Ablieferungsstelle kann ein Lager, Freilager, Kaischuppen, eine Produktionsstätte oder ein anderes Transportmittel sein. Es spielt keine ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / IV. Versicherung auf eigenes oder fremdes Leben

Rz. 37 Die Lebensversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers selbst oder auf das Leben eines anderen genommen werden (§ 150 Abs. 1 VVG). Wird die Versicherung auf das Leben eines anderen genommen, bedarf es nach Maßgabe des § 150 Abs. 2 und 3 VVG der Zustimmung der versicherten Person.mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Beginn und Ende der Versicherung (§ 10 VVG)

Rz. 60 Die formelle und materielle Vertragsdauer können voneinander abweichen, das Ende der Deckungszeit und des Versicherungsvertrages fallen grundsätzlich zusammen. Enthält der Vertrag keine anders lautende Bestimmung, gilt § 10 VVG: Die Versicherung beginnt mit Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird und endet mit Ablauf des letzten Tages der Vertragszeit.mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-Versicherung

A. Einführung I. Versicherungsbedingungen Rz. 1 Nach der Deregulierung des Versicherungsmarktes und der Reform des VVG im Jahr 2008 (vgl. auch § 7 Rdn 1) wurden neben den Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung 2002/2021 (ABRV 2002/2021) die Besonderen Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittkostenversicherung 2008/2021 (VB-Reiserücktritt 2008/...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung

A. Einführung I. Begriff Rz. 1 Unternehmensleiter, Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haften bekanntlich unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten privaten Vermögen für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen innerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit auf Schadensersatz. Neben den allgemeinen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen sind ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / I. Gründe für die Einführung einer Rückrufkosten-Versicherung

Rz. 179 Auf Wunsch der Automobil- und Zuliefererindustrie haben die Versicherer zunächst für den Kfz-Bereich 1981 eine Rückrufkosten-Versicherung eingeführt.[336] Diese hatte Vorbildfunktion für andere Industriezweige, vereinzelt auch in der Lebensmittelbranche. Ein Anknüpfungspunkt für die Einführung der Rückrufkosten-Versicherung war die Überlegung, die damit verbundenen e...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 1. Versicherung des Transportmittels

Rz. 5 Die Versicherung von See-, Fluss- und Binnenschiffen, die gewerblich genutzt werden, fällt unter die Transportversicherung. Nicht einheitlich ist die Zuordnung der Wassersportkaskoversicherung (Yachtkaskoversicherung). Sie wird teilweise als Sachversicherung angesehen.[5] Der BGH[6] geht davon aus, dass sie Transportversicherung sein kann, jedenfalls aber Sachversicher...mehr

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§ 18 Transportversicherung / III. Verkehrshaftungsversicherung als Großrisiko und laufende Versicherung

Rz. 158 Nach Nr. 10b der Anlage A zählen die Haftpflicht aus Landtransporten, die Luftfahrzeughaftpflichtversicherung sowie die See-, Binnen- und Flussschifffahrthaftpflicht (Nr. 11 und 12 Anlage A) zu den Großrisiken. Die Frachtführerhaftpflichtversicherung aus Landtransporten wie auch die Versicherung der Haftpflicht eines Frachtführers oder Spediteurs nach Frachtrecht (La...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Begriff der "Versicherung"

Rz. 2 Der Begriff der Versicherung ist weder im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) noch im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) definiert. Eine Versicherung liegt dann vor, wenn durch privaten Vertrag in einer Gefahrengemeinschaft gleichartiger Risiken ein Leistungsanspruch gegen den Versicherer für den Versicherungsnehmer begründet wird, bei dem sich ein Risiko- zum Schadenfal...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / F. Anderweitige Versicherungen

Rz. 150 In den verschiedenen marktgängigen Bedingungen sind – entsprechend der Ziff. B4–1 AVB-D&O – Regelungen enthalten für das Verhältnis der D&O-Versicherungen zu anderen Versicherungen, sog. Subsidiaritätsklauseln. Da Überschneidungen zu anderen Versicherungen denkbar sind, kann es zu Mehrfachversicherungen nach § 78 VVG (früher: Doppelversicherungen, § 59 a.F. VVG) komm...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 2. Umfang der Versicherung (Ziff. 2 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 1 ADS Güterversicherung 73/84/94)

a) Allgefahrendeckung aa) Universalität der Gefahren Rz. 34 Es gilt nach Ziff. 2.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.1.1 ADS Güterversicherung 73/84/94 der uneingeschränkte Grundsatz der Universalität oder Totalität der Gefahren. Jede Gefahr, d.h. auch kommerzielles Risiko, ist versichert.[35] Soll eine Gefahr ausgeschlossen werden, muss sie in den Katalog der Ausschlüsse aufgenomm...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 6. Ende der Versicherung

Rz. 25 Die Feuerversicherung kann nach allgemeinen oder nach spezifischen und nur für die Feuerversicherung geltenden Regeln beendet werden. a) Allgemeine Beendigungsgründe Rz. 26 Die Beendigung eines Feuerversicherungsvertrages richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln. In Betracht kommen:mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / O. Versicherungsbedingungen zur D&O-Versicherung

Rz. 192 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / D. Versicherung unternehmerischer Haftpflichtrisiken

Rz. 158 Auch das Geschäftsleben birgt Risiken, die durch Haftpflichtversicherungen absicherbar sind und zwar je nach Art der Tätigkeit entweder in der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Nachfolgend wird aufgrund der zahlreichen am Markt erhältlichen Produkte nur auf die AVB-BHV abgestellt – zu den einzelnen betrieblichen und beruflichen Risiken kann es in den jewe...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / C. Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung 2008/2021, Reisegepäck-Versicherung VB-Reisegepäck 2008/2021

I. Einführung Rz. 125 Neben einer Reisegepäck-Versicherung als Einzelversicherung in der oben dargestellten Form, kann der Versicherungsschutz für Reisegepäck auch im Rahmen einer Paketversicherung abgeschlossen werden. Diese Reiseversicherungspakete decken die verschiedensten Versicherungssparten ab. Üblicherweise sind in diesen Paketen eine Reiserücktritts-Versicherung, ein...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Gegenstand der Versicherung, Punkt 1

Rz. 57 Punkt 1.1 VB-Reiserücktritt 2008/2021 behandelt den Versicherungsfall, dass die versicherte Person die gebuchte Reise von vornherein aus bestimmten wichtigen Gründen (vgl. Rdn 16 f.) nicht antreten kann. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat der Versicherte Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten (vgl. Rdn 6). Reiseabbruch i...mehr

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§ 18 Transportversicherung / IV. DTV-Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen für die laufende Versicherung für Frachtführer, Spediteure und Lagerhalter 2003/2011 (DTV-VHV 2003/2011)

1. Gegenstand der Versicherung (Ziff. 1 DTV-VHV 2003/2011) a) Verkehrsverträge (Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011) Rz. 159 Gegenstand der Verkehrshaftungsversicherung sind nach Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011 Verkehrsverträge, namentlich Fracht-, Speditions- und Lagerverträge. Frachtverträge sind nur versichert, wenn es sich um Straßengüterverkehre handelt. Andere Transportarten, insbes...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 3. Versicherung auf Erstes Risiko

Rz. 139 Der Einwand der Unterversicherung kann gem. § 11 Nr. 4 AERB 87 (A § 8 Nr. 6 AERB 2008, A § 8 Nr. 5 AERB 2010) nicht hinsichtlich der Schäden durch Raub und hinsichtlich der in § 3 Nr. 3 AERB 87 genannten versicherten Kosten eingewendet werden, soweit dies zu sonstigen Versicherungssummen besonders vereinbart ist. Dies gilt bei den AERB 2008 und AERB 2010 nur, wenn es...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 4. Ertragsausfallschaden

a) Definition Rz. 52 Mit der Reform der FBUB wurde nunmehr der Begriff Unterbrechungsschaden klarstellend in den Begriff Ertragsausfallschaden umbenannt, um so den Gegenstand des Leistungsversprechens stärker zum Ausdruck zu bringen. Der Ertragsausfallschaden besteht gemäß § 1 Nr. 2 a FBUB 2010 A aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / IV. Prämienrückstand bei einer der Pflicht genügenden Versicherung, § 193 Abs. 5 und Abs. 6 VVG

Rz. 102 Der gesetzlich vorgesehenen Versicherungspflicht entspricht es, dass im Falle eines Prämienrückstandes der Krankenversicherungsvertrag nicht mehr beendet werden kann. Vielmehr bestimmt § 193 Abs. 6 VVG für den Fall eines Rückstandes mit einem Beitrag in Höhe von Prämienanteilen für zwei Monate in Bezug auf eine der Pflicht nach § 193 Abs. 3 VVG genügenden Versicherung...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 3. Benannte, unbenannte Versicherung

Rz. 47 Im Rahmen der benannten Versicherung setzt der Versicherer für den jeweiligen Kunden des Versicherungsnehmers eine Versicherungssumme (Limit) fest und teilt dem Versicherungsnehmer dieses Limit, gegebenenfalls mit weiteren Konditionen (Beginn, Kreditziel, Selbstbehalt), mit (§ 2 Nr. 2 AVB). In Höhe dieses Limits besteht Deckungsschutz für Forderungen gegen das in der ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Versicherungsort

a) Regelung zum Versicherungsort Rz. 37 Der räumliche Geltungsbereich für den Eintritt des Sachschadens wird durch die Norm des § 4 FBUB 2010 A bestimmt. Als Versicherungsort gelten demnach die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Übereinstimmend mit der herrschenden Meinung in der Literat...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / IV. Versicherungsfall

1. Begriffsbestimmung Rz. 40 Die Haftpflichtpraxis ist traditionell vehement betroffen von der Diskussion um die Definition des Versicherungsfalles. Im Rahmen der UHV aber ist – verglichen mit anderen Haftpflichtmodellen – eine gesonderte Definition des Versicherungsfalls gewählt worden, die sich loslöst von den viel diskutierten Fragestellungen der Kausalereignis- oder Folge...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 4. Versicherung auf verbundene Leben

Rz. 18 Im Rahmen der Versicherung auf verbundene Leben werden zwei Personen versichert. Hier sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden: Rz. 19 Im ersten Fall wird vereinbart, dass die Versicherungsleistung nur bei Ableben der zuerst versterbenden versicherten Person fällig wird. Ein Versicherungsvertrag dieser Art empfiehlt sich z.B. als sog. Teilhaberversicherung in Form e...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / II. Anfertigung eines Gutachtens durch Versicherung

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.2: Anfertigung eines Gutachtens durch Versicherung _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________ Schaden vom _________________________ Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________ Sehr geehr...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 289 Zunächst ist eine Versicherung für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG denkbar. Diese liegt vor, wenn mit dem Vertrag das Interesse eines anderen versichert werden soll, trotzdem aber der Versicherungsnehmer selbst Vertragspartner des Versicherers bleibt. Der versicherten Person soll jedoch die Leistung aus dem Vertrag zu Gute kommen. Neben den §§ 43 ff. VVG, auf die...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Beginn der Versicherung

Rz. 92 Unter Absendungsort sind nicht die geographischen Grenzen eines Ortes zu verstehen. Absendungsort können das Produktionsgelände einer Firma, die Verpackungs- oder Auslieferungsstelle sowie Vorrats- oder Konsignationslager sein.[112] Rz. 93 Ein Entfernen von der bisherigen Aufbewahrungsstelle liegt noch nicht vor, wenn es noch Teil eines betrieblichen Vorgangs ist. Das ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 1. Sachschaden

a) Versicherter Sachschaden Rz. 29 Das Leistungsversprechen des Versicherers bedingt als erste Voraussetzung einen versicherten Sachschaden. Gemäß § 2 Nr. 1 ist der versicherte Sachschaden der FBUB 2010 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen einer dem Betrieb dienenden Sache infolge vonmehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Ausgewählte Rechtsprechung zu Versicherungen für fremde Rechnung

Rz. 190 In zwei Beschlüssen hat sich der BGH, allerdings zu einer anderen Versicherung für fremde Rechnung als die D&O-Versicherung, geäußert. Die nachfolgend dargestellten Beschlüsse ergingen zur sog. Valorenversicherung (Versicherung gegen den Verlust und Diebstahl beim Versand oder Transport von Wertsachen) als Versicherung für fremde Rechnung. Der BGH stellte im Rahmen v...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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