Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / IV. Schadenminderung

1. Schadenminderungsmaßnahmen Rz. 118 Den Maßnahmen zur Schadenminderung kommt eine überragende Bedeutung im Rahmen der FBUV zu. Fast ohne Ausnahme wird jeder FBU-Schaden von Schadenminderungsmaßnahmen begleitet. Rz. 119 Schadenminderungsmaßnahmen im Rahmen der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung können beispielsweise sein:[111]mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / D. Reichweite des Versicherungsschutzes

I. Gegenstand der Versicherung Rz. 40 Nach Ziff. A-1 AVB-D&O gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen)mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Vertragsdauer/Kündigung/Erlöschen des Vertrags

I. Vertragsdauer Rz. 169 Nach dem Modell wird der Vertrag für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen (Ziff. B2–1.1 AVB D&O). Dies ist im Regelfall bei D&O-Versicherungsverträgen in der Praxis eine zeitliche Periode von einem Jahr. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bed...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Führungsklauseln in der D&O-Versicherung

Rz. 187 Bei den kaum abschätzbaren Risiken im Bereich der D&O-Haftpflichtversicherung übernimmt in der Praxis zumeist nicht mehr nur ein Versicherer das Vermögensrisiko. Vielmehr teilen sich mehrere Versicherer – ein sog. Versicherungskonsortium – das Risiko. Dies kann "verdeckt" geschehen (sog. verdeckte Mitversicherung: "Kellerpolice") oder offen gelegt werden ("offene Mitv...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / B. ABRV im Einzelnen

I. Versicherungsumfang, Punkt 1 Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / IV. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

1. Allgemeines Rz. 100 Obliegenheiten sind nach h.M. abzugrenzen von vertraglichen Pflichten wie die der Prämienzahlung. Vertraglichen Pflichten sind einklagbar; Obliegenheiten hingegen sind Verhaltensnormen, die der Versicherungsnehmer sowohl vor dem Versicherungsfall als auch nach dem Versicherungsfall beachten muss, wenn er seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung nic...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / D. Feststellung des Unterbrechungsschadens

I. Systematik der Schadenfeststellung Rz. 108 Die Form der Schadenfeststellung ist in den FBUB nicht verbindlich festgelegt.[98] Den Rahmen der Ersatzfähigkeit bestimmen insbesondere die Rechtsnormen der FBUB, welche die Ersatzpflicht dem Grunde und der Höhe nach bestimmen. Daneben verlangt die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung betriebswirtschaftliche Grundlagen im Ra...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / V. Entschädigungsberechnung

1. Grundsätzliches Rz. 129 Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist eine Vollwertversicherung. Somit ist zur Berechnung der Entschädigung auch das Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert zu berücksichtigen; ist nämlich bei Eintritt des Sachschadens die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, so wird gem. § 6 Nr. 2a FBUB 2010 A nur der ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Konsequenzen für den D&O-Markt

Rz. 11 Längst wird aber auch berechtigte Kritik erhoben und überlegt, die Rahmenbedingungen für die D&O-Versicherung anzupassen, wobei neben etwaigen Erhöhungen der Prämien [69] auch Einschränkungen des Versicherungsschutzes umgesetzt wurden.[70] Bereits mit den 2005 vom GDV herausgegebenen Bedingungen wurde versucht, einem ausufernden Bedingungswettbewerb entgegenzusteuern, ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (FBUV) ist eine Schadensversicherung und gleichzeitig Teil der Feuerversicherung. Entgegen der Feuer-Sachversicherung, welche die Versicherung der Sachsubstanz vorsieht, ist der Deckungsschutz der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung auf den Ausgleich der planwidrig entgehenden Erträge abgestellt, die infolge eines Sac...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Claims-made-Prinzip

Rz. 77 Der D&O-Versicherung liegt – lange Jahre unangefochten – das sog. claims-made-Prinzip, das Anspruchserhebungsprinzip zugrunde.[253] Der Versicherungsfall ist nicht schon die (behauptete) Pflichtverletzung oder das etwaig daraus resultierende Schadenereignis, vielmehr erst die Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs gegenüber den in der jeweiligen Klausel zitierten Per...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Interne Zuständigkeit für den Vertragsschluss

Rz. 21 Die Wirksamkeit einer Gesellschafts-finanzierten D&O-Versicherung war, was die Vertretung nach außen angeht, nie wirklich Thema und warf auch keine Probleme auf. Im Schrifttum wurde aber bisweilen unterschiedlich beurteilt, wer intern für den Abschluss einer D&O-Versicherung nach aktienrechtlichen Vorgaben zuständig ist, und die Frage erörtert, ob ein nicht vom Aufsic...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 2. Gegenstand der Versicherung, Punkt 2

Rz. 148 Versicherungsschutz genießt mitgeführtes Reisegepäck, das abhandengekommen oder beschädigt (Totalbeschädigung, d.h. Zerstörung mit eingeschlossen) worden ist durch strafbare Handlungen, (Transportmittel-)Unfall oder Feuer und Elementarereignisse (Punkt 2.1 VB-Reisegepäck 2008/2021). Der Versicherungsschutz für mitgeführtes Reisegepäck ist gegenüber den in den AVB Rei...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Adäquate Kausalität

Rz. 60 Wie in der Feuersachversicherung wird auch in der FBUV die Schadenszurechnung zunächst von der Äquivalenztheorie bestimmt. Zur Einschränkung der conditio sine qua non-Formel tritt die Adäquanztheorie als stetiges Zurechnungskriterium hinzu und kann durch den Schutzzweck der Norm ergänzt werden.[52] Rz. 61 Der Versicherungsfall der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicher...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. Behördliche Anordnungen

Rz. 52 Das Vorliegen einer behördlichen Anordnung – unter Außerachtlassung des Begriffes der Störung des Betriebes – bedeutet, dass durch Aufsichtsbehörden oder auch andere Behörden im Rahmen zum Beispiel der polizeirechtlichen Generalklauseln Maßnahmen angeordnet werden, die der Versicherungsnehmer zu beachten hat. Unbeachtet bleibt nach dem Bedingungswortlaut, ob es sich u...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Überholende Kausalität

Rz. 64 Im Rahmen des gedehnten Versicherungsfalls der FBUB müssen auch hypothetische Ursachen mit in die Bewertung einbezogen werden. Gemäß § 6 Nr. 1 a S. 2 FBUB 2010 A sind alle zusätzlichen Ereignisse[56] zu berücksichtigen, die bei Eintritt des Versicherungsfalls bestehen und während des Schadenfalls eingetreten wären und die auch ohne Versicherungsfall Einfluss auf die B...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / IV. Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls, Punkt 4

Rz. 76 Nach 4.1 VB-Reiseabbruch sind die Rückreisekosten möglichst gering zu halten. Dies entspricht der allgemeinen Schadenminderungspflicht des § 82 VVG. Im Weiteren sind die Auskunftsobliegenheiten spezifiziert. Zu diesen gehört wie auch schon bei der Reiserücktrittskosten-Versicherung die Pflicht, behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden.mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 1. Schadenminderungsmaßnahmen

Rz. 118 Den Maßnahmen zur Schadenminderung kommt eine überragende Bedeutung im Rahmen der FBUV zu. Fast ohne Ausnahme wird jeder FBU-Schaden von Schadenminderungsmaßnahmen begleitet. Rz. 119 Schadenminderungsmaßnahmen im Rahmen der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung können beispielsweise sein:[111]mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / III. Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, Punkte 3 und 4

Rz. 37 Punkt 3 ABRV entspricht den Regelungen der §§ 19–22 VVG. Die Reiserücktritts-Versicherung gehört zu einer der Massensparten, die auch bedingt durch den Umstand, dass der Vertrag vielfach nur für eine Reise abgeschlossen wird, kaum zu einer Abfrage von Gefahrumständen (in Textform) kommt. In der Reiserücktrittskosten-Versicherung ist die Vornahme einer Gefahrerhöhung, a...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Keine gesetzliche Pflichtversicherung

Rz. 24 Nach geltender Rechtslage – de lege lata – besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer D&O-Versicherung.[102] Der Vorstand hat einen weiten Ermessensspielraum bei der Frage, ob er eine D&O-Versicherung abschließt oder nicht. Die D&O-Versicherung ist – nach wie vor – eine freiwillige Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Frage, ob ein Anspruch des Vor...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Begriff: Vermögensschäden

Rz. 42 Im Zusammenhang mit etwaigen Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern ist der haftungsrechtlich relevante Terminus des Vermögensschadens i.S.d. §§ 249 ff. BGB von dem sog. deckungsrechtlichen Terminus "Vermögensschaden" zu unterscheiden. Haftungs- und Deckungsrecht können durchaus unterschiedliche Begrifflichkeiten enthalten.[153] Haftungsrechtlich betrachtet stellen ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / B. Rückrufkosten-Versicherungen

I. Gründe für die Einführung einer Rückrufkosten-Versicherung Rz. 179 Auf Wunsch der Automobil- und Zuliefererindustrie haben die Versicherer zunächst für den Kfz-Bereich 1981 eine Rückrufkosten-Versicherung eingeführt.[336] Diese hatte Vorbildfunktion für andere Industriezweige, vereinzelt auch in der Lebensmittelbranche. Ein Anknüpfungspunkt für die Einführung der Rückrufko...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Privatrechtlichen Inhalts

Rz. 55 Die in D&O-Verträgen teilweise in Anlehnung an frühere Bedingungsmodelle des GDV (bis zur Abänderung in den Verbandsempfehlungen im Jahre 2013) vorgesehenen Beschränkungen auf die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen[186] "privatrechtlichen Inhalts", schlossen öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen von der Deckung aus (vgl. Ziff. 1.1 des Modells aus Mai 2011). Wenn...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / C. Besondere Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung 2008/2021 (VB-Reiserücktritt 2008/2021)

Rz. 56 Den unterschiedlichen Bedürfnissen der Reisenden folgend, werden Reiserücktritts-Versicherungen nicht nur singulär angeboten. Oft besteht auch die Möglichkeit diesen Versicherungsschutz um weitere Produkte, wie z.B. dem einer Reisegepäck-Versicherung, zu erweitern. Diesen Kombinationsprodukten ist ein Allgemeiner Teil von Versicherungsbedingungen vorangestellt (vgl. §...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Vorvertragliche Anzeigepflichten

Rz. 152 Die vorvertraglichen Anzeigepflichten (Ziff. B3–1 AVB-D&O) schützen den Versicherer bei der Risikobewertung, bevor er sich mit einem (D&O-)Vertrag bindet. Die Materie der D&O-Versicherung an sich, die komplexere Bewertungslage gegenüber anderen Versicherungen, die Schwierigkeiten bei der Erkennung von Lebenssachverhalten in Konzernen, aus denen Pflichtverletzungen en...mehr

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§ 6 Notarielle Eigenurkunde... / III. Eigenurkunde für Handelsregisteranmeldung, soweit nicht höchstpersönliche Versicherungen erforderlich sind

Rz. 17 Die Eigenurkunde empfiehlt sich zur Erledigung von Beanstandungen durch ein Grundbuchamt, Handelsregister, Genossenschaftsregister oder auch Vereinsregister. Sie genügt nicht zur Umsetzung materiell-rechtlicher Änderungen. Ihr Anwendungsbereich geht über die Feststellung des Eintretens von Ereignissen, die zur Wirksamkeit des Vertrags geführt haben, hinaus. Bedeutsam ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / V. Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages)

Rz. 140 In der Regel enthalten die D&O-Policen, die in der Praxis vorfindbar sind, dem der Ziff. A-7.10, 5.13 AVB-D&O) entsprechende Ausschlüsse wegen Vertragsstrafen, Kautionen, Geldstrafen, Geldbußen und Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages), aber auch hinsichtlich solcher Zuwendungen, die im Zusammenhang mit Bestechungen, Schenkungen, Spenden...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Richtungsweisende Judikatur (Trend zur Haftungsverschärfung)

Rz. 7 Die Reformgesetze wurden begleitet von verschiedenen Unternehmenskrisen[28] – nicht zuletzt der Bankenkrise[29] – und auch durch eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und solcher der Instanzgerichte, so unter anderem mit einer Leitentscheidung zum Organisationsverschulden,[30] zur Insolvenzverschleppungshaftung[31] und – insbesondere was die Geltendmachu...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Serienschaden

Rz. 128 Nach Ziff. A-6.6 AVB-D&O gelten – unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren – mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine oder mehrere versicherte Personen begangen wurde, oder aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Versicherungsnehmer

Rz. 29 Wer Versicherungsnehmer ist, wird im Versicherungsschein (§ 3 VVG) festgehalten. Wenn vom Versicherungsnehmer die Rede ist in den derzeit am Markt befindlichen D&O-Policen, ist damit in aller Regel die Gesellschaft, die SE, die Aktiengesellschaft, die GmbH oder auch die eingetragene Genossenschaft und/oder die ausländische Ltd. gemeint, welche die Versicherung im eige...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Sonstige Anlagen

Rz. 24 Mit Ziff. 2.3 UHV ist ein Auffangtatbestand geschaffen worden, mit dem alle sonstigen umweltrechtlich relevanten Anlagen erfasst werden. Die Versicherungsbedingungen sehen vor, dass Anlagen des Versicherungsnehmers vom Deckungsschutz erfasst sind, die nach den dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen, soweit es keine ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Regelung zum Versicherungsort

Rz. 37 Der räumliche Geltungsbereich für den Eintritt des Sachschadens wird durch die Norm des § 4 FBUB 2010 A bestimmt. Als Versicherungsort gelten demnach die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Übereinstimmend mit der herrschenden Meinung in der Literatur[23] gilt auch im Rahmen der F...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. "Vorbeugende Rechtsschutz"-Klauseln

Rz. 89 Bisweilen finden sich Vorschriften in D&O-Versicherungsverträgen, nach denen eine versicherte Person etwa dann, wenn ihr "konkrete Informationen" bekannt sind, die zu einem Anspruch gegen sie führen könnten, dem Versicherer diese Umstände während der Versicherungslaufzeit – vorsorglich – melden und in diesem Fall vom Versicherer die Kosten eines Rechtsanwalts für die ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Rückgriffsansprüche

Rz. 179 Nach Ziff. A-8.2 AVB-D&O gehen Rückgriffsansprüche der versicherten Personen und deren Ansprüche auf Kostenersatz, auf Rückgabe hinterlegter und auf Rückerstattung bezahlter Beträge sowie auf Abtretung gemäß § 255 BGB in Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung ohne Weiteres auf diesen über. Der Versicherer kann die Ausstellung einer den Forderungsübergang nachwe...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 1. Allgemeines

Rz. 100 Obliegenheiten sind nach h.M. abzugrenzen von vertraglichen Pflichten wie die der Prämienzahlung. Vertraglichen Pflichten sind einklagbar; Obliegenheiten hingegen sind Verhaltensnormen, die der Versicherungsnehmer sowohl vor dem Versicherungsfall als auch nach dem Versicherungsfall beachten muss, wenn er seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht gefährden w...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. UHG-Anlagen

Rz. 21 Nach Ziff. 2.2 UHV sind Anlagen des Versicherungsnehmers gemäß Anhang 1 zum UmweltHG mitversichert. Insgesamt sind in diesem Anhang 1 nicht weniger als 96 verschiedene Anlagentypen aufgeführt. Diese sind aufgeteilt in Gruppen, nämlich solche Anlagen für Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie; Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe; Stahl, Eisen und sonstige Metalle eins...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / aa) Grundlage: Versicherungssumme

Rz. 107 Der Versicherungsschutz wird insbesondere durch die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme (in Verbindung mit dem vereinbarten Selbstbehalt, dazu sub 2.c), siehe Rdn 111) begrenzt. Die D&O-Versicherung ist eine Schadensversicherung. Die im Versicherungsschein genannte Deckungssumme gilt als Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während d...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 5. Ausübung dieser Tätigkeit und Kausalzusammenhang zur Pflichtverletzung

Rz. 67 Es muss ferner ein unmittelbarer innerer Zusammenhang zwischen den ausgeübten Tätigkeiten der versicherten Personen und der Pflichtverletzung bestehen. Ähnlich wie dies die Rechtsprechung zum Verrichtungsgehilfen (zu § 831 BGB) und dem dortigen Merkmal "in Ausführung der Verrichtung" aufgestellt hat, muss der Schaden nicht nur gelegentlich, sondern eben "bei Ausübung ...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Kleckerklausel

Rz. 57 Zunächst sind innerhalb der UHV Schäden nicht versichert, die beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entstehen, zum Beispiel durch Verschütten, Abtropfen, Ablaufen, Verdampfen, Verdunsten oder ähnlichen Vorgängen, bei denen die Stoffe in Boden oder Gewässer gelangen können. Rz. 58 Während das klassisch versicherte Anlagenrisiko der Bausteine Ziff. 2.1–2.5 UHV entwe...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / Literaturtipps

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung

Rz. 154 Ob derartige vertragliche Vereinbarungen wirksam getroffen werden können – zu vorvertraglichen Pflichten –, ist aus verschiedenen Gründen zweifelhaft. Dabei steht nicht so sehr die Thematik im Vordergrund, ob man überhaupt mit der Begründung eines Versicherungsvertrags "rückwirkend" noch eingreifende Verpflichtungen begründen kann. Diese Frage dürfte zu bejahen sein;...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Klausel bzgl. bereits eingetretener Schäden

Rz. 63 Ausgeschlossen sind ferner solche Schäden, die bereits bei Vertragsbeginn "eingetreten" sind. Damit soll eine unkontrollierte Rückwärtsdeckung verhindert werden. Rz. 64 Verständnis für diesen Ausschluss setzt allerdings voraus, sich nochmals mit der Definition des Versicherungsfalles nach Ziff. 4 UHV auseinanderzusetzen. Nach dieser Definition ist für einen Versicherun...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Ausgestaltung als Allgefahrendeckung

Rz. 10 Die UHV deckt zwar konkrete Risiken, die durch Umwelteinwirkungen entstehen können, insbesondere die Anlagerisiken nach den Bausteinen Ziff. 2.1 bis 2.5, gilt aber dennoch als Allgefahrendeckung. Es kommt also nicht auf die gesetzliche Norm an, unter der Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden, sondern alleine auf die Frage, ob es sich um einen Schaden durch Umwel...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / c) Versicherte Betriebstätigkeit

Rz. 50 Zur Messung und Bewertung des Risikos ist insbesondere die Frage nach der Betriebstätigkeit des versicherten Betriebs von besonderer Bedeutung. Im Versicherungsschein müssen daher die Betriebsarten des Haupt- und Nebenbetriebs aufgeführt werden. Im Rahmen betrieblicher Aktivitäten sind Veränderungen möglich, die einer Abgrenzung bedürfen und sowohl qualitative als auc...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 5. Produkthaftpflicht-Ausschluss

Rz. 67 In Ziff. 6.7 UHV wird ein gesonderter Ausschluss für das Produkthaftpflicht-Risiko eingeführt, der allerdings bei der Systematik der UHV keinen besonderen Anwendungsbereich hat. Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Ausschluss nicht gelten soll, soweit der Baustein Ziff. 2.6 UHV – also das Umweltprodukte-Risiko – in Deckung genommen worden ist. Auch dies indes ist ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 1. Grundsätzliches

Rz. 129 Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist eine Vollwertversicherung. Somit ist zur Berechnung der Entschädigung auch das Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert zu berücksichtigen; ist nämlich bei Eintritt des Sachschadens die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, so wird gem. § 6 Nr. 2a FBUB 2010 A nur der Teil des Schadens ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Erstmaligkeit

Rz. 70 Im Einzelfall kann es unter Umständen darauf ankommen, wann erstmalig ein Anspruch erhoben wird. Wie noch zu zeigen sein wird, gilt im Rahmen der D&O-Versicherung das sog. claims-made-Prinzip (sub II. 2., siehe Rdn 77). Dies ist bedeutsam etwa bei der Frage der Einordnung, in welche Versicherungsperiode der geltend gemachte Anspruch fällt, aber auch für die ggf. aufke...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / VIII. Auslandsschäden

Rz. 77 Im Zusammenhang mit "Auslandsschäden" sind – was vielfach verkannt wird – zunächst vor allem die Regelungen des internationalen Privatrechts über die Anwendbarkeit des materiellen Umweltrechts zu beantworten. Maßgebliche Leitlinie hierfür ist die sog. ROM-II-Verordnung,[40] dort insbesondere Art. 7. Auch Auslandsschäden können eine Deckung unter der UHV erhalten. Einge...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Globalisierung der Unternehmen und Betonung des "Shareholder Value"

Rz. 10 Mit der Internationalisierung steigt die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Aufgabenbereiche der Unternehmensleiter wachsen. Sie haben nicht nur deutsche, sondern jetzt auch ausländische Haftungsnormen zu beachten.[65] Daher erlaube ich mir die These aufzustellen, dass die Globalisierung gerade – neben verschärften Gesetzen und neben der bereits zit...mehr