Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg...mehr

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Jansen, SGB VI Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Johannes Jansen, Vors.r Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB VI – Rentenversicherung – ist Herr Dr. Johannes Jansen, Jahrgang 1955. Seit 1984 war er Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen und seit Dezember 2006 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Im September 2021 Eintritt in den ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.6 Ausbildungsförderung

Rz. 47a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 bis 5 regelt wie schon Nr. 1 und 2, anders als die Überschrift der Vorschrift vermuten lässt, im Wesentlichen zu berücksichtigendes Einkommen, um dem Vorrang der Ausbildungsförderung vor dem Bürgergeld gerecht zu werden. Absetzungen bestimmte § 11b Abs. 2. Vor diesem Hintergrund konnte der frühere § 1 Abs. 1 Nr. 10 Bürgergeld-V mit Wirkung zum 1.8...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.1 Abgrenzungen

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der Bürgergeld-V seit dem 1.1.2023 i. d. F. der Elften Änderung der Bürgergeld-Verordnung v. 13.2.2023 (BGBl. I Nr. 38) ergeben. Inso...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 3 ordnet die Leistungen nach ihren Charakteren bzw. Erbringungsformen und Zielsetzungen, dagegen nicht mehr wie bis zum 31.3.2012 nach den am Geschehen auf dem Arbeitsmarkt maßgeblich beteiligten Gruppen, nämlich der Aufzählung der Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Träger als Empfänger bzw. Anspruchsberechtigte. Die Leistungen werden seither vielme...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschreibt die Umsetzung des der Bemessung zugrunde zu legenden Bruttoentgelts aus dem Bemessungszeitraum nach § 151 oder aufgrund einer fiktiven Bemessung nach § 132 in ein Leistungsentgelt als Nettoentgelt, aus dem das konkrete Arbeitslosengeld (Alg) nach Maßgabe des § 149 als allgemeiner Leistungssatz oder erhöhter Leistungssatz prozentual errechnet wer...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.4.2 Flexible Arbeitszeitvereinbarungen

Rz. 34 Abs. 3 Nr. 2 stellt allein auf Zeiten einer flexiblen Arbeitszeitvereinbarung i. S. d. § 7 Abs. 1a SGB IV ab, die Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. § 7b SGB IV sind und in den Bemessungszeitraum fallen. Daraus kann der Bemessungszeitraum allein mit Zeiten der Arbeitsleistung, allein mit Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung oder mit Entgeltabrechnungszeitr...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung trifft Bestimmungen zum Versicherungspflichtverhältnis als Oberbegriff für alle Lebenssachverhalte, die eine Versicherung in der Arbeitslosenversicherung nach dem Recht der Arbeitsförderung auslösen. Damit geht die Ablösung des Begriffs der Beitragspflicht durch Versicherungspflicht einher. Als Folge werden wie auch in den anderen Bereichen der Sozialversi...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.2 Berufsausbildung

Rz. 15 Versicherungspflicht besteht auch bei einer Beschäftigung zur Berufsausbildung. Im Grundsatz treffen auf Berufsausbildungsverhältnisse dieselben Merkmale und Kriterien zur Beurteilung der Versicherungspflicht der Regelbeschäftigungsverhältnisse zu. Beschäftigungen zur Ausbildung sind insbesondere von persönlicher Abhängigkeit gekennzeichnet. Anders als bei Regelbeschä...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Abs. 1 stellt Beamte und beamtenähnliche Personen wie Richter, Soldaten und andere Personen mit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe bzw. Heilfürsorge bei Krankheit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, Geistliche und Mitglieder geistlicher Gen...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.4 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen

Rz. 29 Für folgende Bedarfe nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden Leistungen von den Jobcentern für den Bund gesondert erbracht: Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von orthopädischen Schuhen, therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten. Dabei handelt es sich um eher seltene und nicht typische Bedarfslagen. Gleichwohl hat der Gesetzgeber...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.5 Sonstige Regelungen

Rz. 59 Pflegegeld wird bei Vollzeitpflege und bei Tagespflege gezahlt (§ 39 i. V. m. § 33 SGB VIII, § 23 SGB V). § 11a Abs. 3 Satz 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Relevant ist der Teil, der tatsächlich für den erzieherischen Einsatz gewährt wird, nicht der Aufwendungsersatz. Das betrifft die Vollzeitpflege, nic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Zahlung an Dritte

Rz. 377 Abs. 7 soll die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährleisten. Dazu werden die kommunalen Träger bei der Aufgabenerledigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. die Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b) aufgefordert, diese Leistungen nicht mehr als Geldleistung an den Hilfebedürftigen, sondern an den Vermieter bzw. ander...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.5 Vergütungen jeder Art

Rz. 81 Die Vorschrift erfasst Vergütungen jeder Art. Hierzu gehören nicht nur Barzahlungen, sondern auch Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen, z. B. die Lieferung von Wirtschaftsgütern ohne Entgelt oder zu Vorzugspreisen, die Zurverfügungstellung einer freien Wohnung, die unentgeltliche Nutzungsüberlassung eines Pkw und die Leistung von Beiträgen zur Altersversorgung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.8 Absetzung bei Ausbildungsförderung und Freiwilligendienst

Rz. 86 Abs. 2 Satz 5 a. F. sah aus Gründen der Vereinfachung und der Gleichbehandlung einen Grundabsetzbetrag von 100,00 EUR wie beim Erwerbseinkommen auch bei den Leistungen der Ausbildungsförderung vor. Damit wurden die Ausgaben nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 pauschaliert. Geringere tatsächliche Ausgaben für diese Posten veränderten an der Höhe des Grundabsetzbetrages nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.2 Regelung des Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 259 Durch das SGB II-Fortentwicklungsgesetz ist allgemein für jegliche Einstehensgemeinschaft die Partnerschaft nach Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c normiert worden. Der Gesetzgeber darf mit einem Zusammenleben von Personen bei Vorliegen der besonderen tatbestandlichen Voraussetzungen der verschiedenen Formen von Bedarfsgemeinschaften auch jenseits von gesetzlichen Unterhaltspfli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.1 Motivlage

Rz. 3 Ausgangsüberlegung für das Qualifizierungschancengesetz zum 1.1.2019 waren die neuen Herausforderungen, vor die der digitale und demografische Strukturwandel das (erfolgreiche) deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell stellt. Einerseits kann der höchste Beschäftigungsstand seit der Wiedervereinigung, andererseits eine anhaltend hohe Nachfrage insbesondere nach qualifizie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 2.4 Ende der freiwilligen Versicherung

Die freiwillige Versicherung kann jederzeit beendet werden, endet darüber hinaus mit Beginn des Kalendermonats, wenn eine der vorab genannten Voraussetzungen nicht mehr vorliegt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 2.1.2 Ende der freiwilligen Versicherung

Die freiwillige Versicherung kann jederzeit auf eigenen Wunsch beendet und später – sofern deren Voraussetzungen noch vorliegen – fortgesetzt werden. Dagegen endet die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung, wenn Versicherungspflicht oder -freiheit begründet oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen, Rente aus eigener Versicherung bezogen oder die Regela...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (Landwirte)

Zusammenfassung Begriff Landwirte, ehemalige Landwirte sowie mitarbeitende Familienangehörige von Landwirten können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der Kranken- und Rentenversicherung versichern. Die freiwillige Versicherung wird nur dann notwendig, soweit aufgrund bestimmter Ausschlusstatbestände keine Versicherungspflicht besteht. Gesetze, Vorschriften u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 2.5 Beitragsrechtliche Konsequenzen der freiwilligen Versicherung

Freiwillig Versicherte haben – unabhängig von der Höhe ihres Einkommens – den gleichen Beitrag wie versicherungspflichtige Landwirte zu zahlen.[1] Im Unterschied zur Pflichtversicherung besteht bei einer freiwilligen Versicherung kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 2.1.1 Beginn der freiwilligen Versicherung

Die freiwillige Versicherung muss beantragt werden. Sie beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der auf den Wegfall der Versicherungspflicht folgt, sofern der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht gestellt wurde; ansonsten mit dem Tag des Antragseingangs bei der landwirtschaftlichen Alterskasse (keine Ausschlussfrist wie bei Landwirten; siehe u...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 8.1 Beginn der Versicherung

Sofern der Antragsteller kein späteres Datum genannt hat, beginnt die Versicherung mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt. Der Antrag braucht nicht bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, sondern kann auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern gestellt werden.[1] Zu Beweiszwecken ist es aber empfehlenswert, den Antrag direkt bei der BG zu stellen und eine Versan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Freiwil... / 8 Beitritt zur freiwilligen Versicherung

Der Beitritt zur freiwilligen Versicherung muss schriftlich erklärt und eigenhändig unterzeichnet werden. Eine Ausnahme davon gilt im Fall des Beitritts zur freiwilligen Versicherung bei bürgerschaftlichem Engagement.[1] In der schriftlichen Erklärung sollten die Personalien (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer), Art und Gegenstand des Unternehmens bzw. der Selbstständig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Freiwil... / 8.3 Leistungen der freiwilligen Versicherung

Beim Leistungsangebot für Pflicht- und freiwillig Versicherte gibt es fast keine Unterschiede. 8.3.1 Geldleistungen Freiwillig Versicherte erhalten z. B. nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld sowie Voll- und Teilrente. Hinterbliebene erhalten bei Tod des Versicherten Rente. Alleiniger Maßstab für die Höhe dieser Geldleistungen ist die frei gewählte Versicherungssumme (Ausnah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Versicherung des Verleihers

Rz. 40 Nach Abs. 4 hat der Entleiher der Anmeldung nach Abs. 3 eine Versicherung des Verleihers beizufügen, in der dieser erklärt, dass er in seiner Funktion als Arbeitgeber die Verpflichtungen nach § 20 MiLoG einhält. Diese Erklärung muss er dem Entleiher so rechtzeitig zur Verfügung stellen, dass dieser die Versicherung der Anmeldung beifügen kann, bevor er die ihm überlas...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Geschäftsführerhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)

Rz. 489 Angesichts des strengen Haftungsregimes kann der Abschluss einer Geschäftsführerhaftpflichtversicherung,[962] einer sog. D&O-Versicherung[963] angeraten sein. Grds. können die Risiken bzw. Schäden aus Geschäftsführungsmaßnahmen durch eine D&O-Versicherung[964] abgesichert werden. aa) Zum Versicherungsvertrag Rz. 490 Versicherungsnehmer ist regelmäßig die Gesellschaft, ...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 7 Die Grundlagen der freiwilligen Versicherung

7.1 Personenkreis 7.1.1 Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten Freiwillig versichern können sich Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfischereien oder Imkereien, von nicht gewerbsmäßig betriebenen landwirtschaftlichen Unternehmen und ihre Ehe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Maßgebender Zeitpunkt für die Richtigkeit der Versicherung

Rz. 88 In der Praxis hat sich folgende Vorgehensweise eingebürgert, um einerseits eine nicht schuldtilgende Vorausleistung der Einlage[347] und andererseits das zweimalige Erscheinen des Mandanten beim Notar zu vermeiden:[348] Im Beurkundungstermin wird die Gründung der GmbH bzw. die Kapitalerhöhung beurkundet und noch im gleichen Termin die Versicherung nach § 8 Abs. 2 bzw....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 2 Rentenversicherung

Zur freiwilligen Fortsetzung der in der Alterssicherung der Landwirte bestehenden Versicherung bestehen folgende Möglichkeiten: 2.1 Ehegatten von ehemaligen Landwirten In der Alterssicherung der Landwirte können sich Ehegatten von ehemaligen Landwirten freiwillig versichern.[1] Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu beachten: es bestehen keine Versicherungspflicht, Versicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Landw... / 4.3 Ausschluss der Rentenversicherungspflicht und freiwillige Versicherung

Versicherungspflicht von Ehegatten besteht nicht, wenn eine Versicherungsfreiheit[1] oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht[2] bestehen. Ehegatten von ehemaligen Landwirten und Landwirte, die nicht mehr versicherungspflichtig sind, können sich freiwillig versichern bzw. die Versicherung freiwillig fortsetzen.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 1 Krankenversicherung

In der Krankenversicherung der Landwirte ist eine freiwillige Versicherung in zweifacher Hinsicht möglich. 1.1 Aus der Versicherungspflicht ausgeschiedene Personen Personen mit zwischen- oder überstaatlichen Sachverhalten Die Vorversicherungszeit wird nur noch für die Personen, bei denen zwischen- oder überstaatliche Sachverhalte zu berücksichtigen sind (z. B. Rückkehrer nach e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 2.6 Mitarbeitende Familienangehörige

Ehemalige mitarbeitende Familienangehörige sind weder nach § 4 ALG noch nach § 5 ALG zur freiwilligen Versicherung berechtigt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 2.3 Antragsfrist

Die freiwillige Versicherung in der landwirtschaftlichen Alterssicherung ist nur möglich, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht beantragt wird. Sie beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der auf den Wegfall der Versicherungspflicht folgt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Freiwil... / 3 Versicherung kraft Gesetzes

Die meisten Menschen sind während ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihrer Tätigkeit für das Gemeinwohl kraft Gesetzes unfallversichert. Sie brauchen diesen Schutz weder zu beantragen noch können sie ihn ausschließen. Ein Wahlrecht ist ausgeschlossen. Zu diesem gesetzlich versicherten Personenkreis gehören: Beschäftigte sowie Personen, die Unternehmer eines landwirtschaftlichen Un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld: Versiche... / 2.2 Freiwillige Versicherung

Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld werden Mitglieder beitragsfrei versichert, die vor Beginn der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und freiwillig krankenversichert waren. Achtung Beitragsfreie Versicherung Die beitragsfreie Versicherung freiwillig versicherter Arbeitnehmerinnen ist während des Bez...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Freiwil... / 7.1.3 Freiwillige Versicherung bei bürgerschaftlichem Engagement

Auch bestimmte bürgerschaftlich Engagierte können sich versichern, soweit sie nicht bereits gesetzlich pflichtversichert sind. Es gibt für diesen Personenkreis die Möglichkeit, sich bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für zurzeit 4,70 EUR jährlich freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie Wegeunfällen zu versichern. Freiwillig versich...mehr