Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. Nachhaftung

Rz. 45 Nach Ziff. 8.1 UHV besteht bei Beendigung des Versicherungsvertrages darüber hinaus für die versicherten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auch dann Versicherungsschutz, wenn diese Schäden während der Wirksamkeit der Versicherung zwar eingetreten, aber zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses noch nicht festgestellt worden sind. Dies gilt aller...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden

Rz. 163 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind solche Vergiftungen, die infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund aufgetreten sind. Erfasst werden Giftstoffe jeder Art, auch falsch eingenommene Medikamente oder verdorbene Nahrungsmittel.[296] Entscheidender Gesichtspunkt ist die für ein Gift typische Wirkungsweise. "Einnahme" ist das willentliche Ei...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Allgemeines

Rz. 83 In einzelnen Sparten der Sachversicherung ist es dem Versicherungsnehmer ohne Weiteres möglich, den Anspruchsgrund nachzuweisen, wenn sich der Versicherungsfall aus dem vorliegenden Schadenbild erschließt.[128] Demgegenüber ist der Versicherungsfall in der Einbruchdiebstahlversicherung von dem besonderen Problem geprägt, dass sich die Entwendung versicherter Sachen im...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Verkehrsverträge (Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 159 Gegenstand der Verkehrshaftungsversicherung sind nach Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011 Verkehrsverträge, namentlich Fracht-, Speditions- und Lagerverträge. Frachtverträge sind nur versichert, wenn es sich um Straßengüterverkehre handelt. Andere Transportarten, insbesondere See-, Luft- und Eisenbahnfrachtverträge sind damit vom Deckungsschutz ausgenommen. Der konkrete Umfan...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VI. Erstprämie (§ 33 VVG)

Rz. 129 § 33 VVG unterscheidet zwischen der einmaligen und der laufenden Prämie. Eine einmalige Prämie wird insbesondere bei kurzfristigen Versicherungsverträgen, wie beispielsweise der Reisegepäckversicherung, vereinbart. Erstprämie und einmalige Prämie werden rechtlich gleich behandelt (§ 37 Abs. 1 VVG). Die Erstprämie und die Einmalprämie müssen "unverzüglich nach Ablauf ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / t) Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls (Ziff. 6.20 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 211 Nur die Haftung für vorsätzliches Handeln oder Unterlassen des Versicherungsnehmers ist vom Deckungsumfang der Versicherung ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit i.S.d. § 435 HGB bleibt versichert. Den Vorsatz, der sich neben der Schädigungshandlung auch auf den Schädigungserfolg beziehen muss, hat der Versicherer zu beweisen. Rz. 212 Der Versiche...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / V. Strafrechtsschutz

Rz. 116 Die Allgemeine Haftpflichtversicherung enthält nur einen eingeschränkten Rechtsschutz im Strafverfahren (Ziff. 5.3 AHB) "wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann". Ein erweiterter Strafrechtsschutz bedarf einer besonderen Vereinbarung (2.1.4 BBR). Teilweise haben die Berufsverbände ein...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Sozialgerichts-Rechtsschutz, § 2 f ARB bzw. Nr. 2.2.6 ARB 2012

Rz. 139 Nach § 2 f ARB wird Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten gewährt. Das sozialgerichtliche Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) fällt also nicht unter den Versicherungsschutz. Die Klausel ist so zu verstehen, dass auch erst nach Beginn des Versicherungsverhältnisses den Sozialgerichten zugewiesene Streitigkeiten grundsät...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden

Rz. 169 Der Versicherungsschutz entfällt bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, selbst wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. Ausgeschlossen werden damit alle Gesundheitsschäden, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder die krankhaften Störungen des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Plötzlichkeit

Rz. 25 Das Ereignis muss plötzlich eingetreten sein. In Rechtsprechung und Literatur hat sich bisher keine einheitliche Interpretation des Merkmals der Plötzlichkeit durchgesetzt. Rz. 26 Der Begriff "Plötzlichkeit" enthält zunächst unstreitig ein objektiv zeitliches Element des Unfallbegriffs, indem durch ihn schon nach seinem Wortsinn nur solche Ereignisse einen Unfall darst...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / a) Vier Fallgruppen des Abs. 1 d bzw. Nr. 3.2.2 ARB 2012

Rz. 183 § 3 Abs. 1 d aa ARB bzw. Nr. 3.2.2 Alt. 1 ARB 2012 schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vom Versicherungsschutz aus, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks stehen. Nach dieser Bestimmung, die für Veräußerer und Erwerber gilt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein angebliches Baug...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Schadenereignisbegriff

Rz. 121 Die meisten Arzthaftpflichtversicherer treffen in ihren Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung Ärzte (BBR) keine eigenen Regelungen zur zeitlichen Bestimmung des Deckungsschutzes, sondern legen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) zugrunde. Die AHB knüpfen die Leistungspflicht des Vers...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Kein Direktanspruch bei vorsätzlicher Herbeiführung

Rz. 225 Es besteht kein Direktanspruch nach § 117 Abs. 1 VVG gegen den KH-Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung des Verkehrsunfalls durch den Versicherungsnehmer.[290] Denn der KH-Versicherer haftet nach § 103 VVG bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls nicht, so dass in einem solchen Fall der Versicherungsschutz auch im Außenverhältnis zum Geschädigten ...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / II. Entwicklungen

Rz. 2 Die D&O-Versicherung stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum. Einige Syndikate bei Lloyd’s boten ab 1933 erste D&O-Versicherungen an.[4] Letztlich wird der D&O-Vertrag als Reaktion auf den "schwarzen Freitag" – den Zusammenbruch der New Yorker Börse am 25.10.1929 – und den Erlass von Bundeswertpapiergesetzen in den USA verstanden ("Securities Act 1933" und "Securities...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Primäre Risikobegrenzungen

Rz. 170 In der Betriebshaftpflichtversicherung ist jeweils genau zu prüfen, welchen Versicherungsschutz der Versicherungsnehmer genießt. Sinnvollerweise ist bei Vertragsabschluss auf die richtige Beschreibung des Risikos des zu versichernden Unternehmens zu achten. Betriebstypisch sind nicht nur Risiken, die man üblicherweise mit einem bestimmten Betriebsbild verbindet, sond...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / a) Allgemeines

Rz. 54 Die Rohrbruchversicherung ist in den VGB 2010 in die Klauseln über Leitungswasserschäden integriert (A § 3 Ziff. 1 VGB 2010). In den VGB 88 wurden die Regelungen noch in getrennten Klauseln behandelt. Rz. 55 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Rohrbruch oder Frost an den in A § 3 Ziff. 1 VGB 2010 (§ 7 VGB 88) genannten Rohren und Einrichtungen. Dab...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / I. Mängel der versicherten Bauleistung

Rz. 28 Insoweit wird auf die Ausführungen oben verwiesen (siehe Rdn 25 f.).mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / V. Nicht einsatzbereite oder ausreichend redundante Anlagen zur Wasserhaltung

Rz. 32 Nicht versicherte Gefahren und Schäden liegen dann sowohl in der ABN-Versicherung wie der ABU-Versicherung vor, wenn die Schäden durch nicht einsatzbereite oder nicht ausreichend redundante Anlagen zur Wasserhaltung verursacht worden sind. Die mit unzureichender Wasserhaltung für den Bau verbundenen Risiken können bei fehlenden oder nicht einsatzbereiten Wasserhaltung...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (2) Einsteigen

Rz. 32 Das Einsteigen im Sinne der Versicherungsbedingungen setzt voraus, dass der Täter die zum Eintritt in einen Raum eines Gebäudes bestehenden Hindernisse dadurch überwindet, dass er einen nicht bestimmungsgemäßen Zugang zum Versicherungsort gebraucht.[40] Dabei muss der Täter auf einem unüblichen Weg in das Gebäude gelangen. Im Rahmen des Einbruchdiebstahls ersetzt die ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Abs. 4 bzw. Nr. 3.1.4 ARB 2012

Rz. 433 Für diese Leistungsart (§ 2 e ARB) sieht § 4 Abs. 4 ARB eine dritte Voraussetzung des Rechtsschutzes in zeitlicher Hinsicht vor, die zusätzlich zum Versicherungsfall i.S.d. § 4 Abs. 1 c ARB (z.B. rechtswidriger Steuerbescheid) und zur Willenserklärung/Rechtshandlung i.S.d. § 4 Abs. 3 a ARB (z.B. Abgabe der Steuererklärung) in versicherter Zeit erfüllt sein muss. Zusä...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Konkrete Beschreibung des Produktions- und Tätigkeitsumfangs

Rz. 61 Nach Ziff. 2 des Produkthaftpflichtmodells bezieht sich der Versicherungsschutz auf den in der Betriebsbeschreibung genannten Produktions- und Tätigkeitsumfang. Vielfach ist zu lesen, dass der Versicherer durch diese Erläuterungen in die Lage versetzt werden soll, festzustellen, welche besonderen Produktionsrisiken bei dem (künftigen) Versicherungsnehmer bestehen.[159...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Fälle des § 2 Ziff. 5 AVB

Rz. 49 Forderungen gegen staatliche Institutionen oder öffentlich-rechtliche Unternehmen (z.B. Verkehrsbetriebe, Rundfunkanstalten, Energieversorgungsbetriebe) sind nicht versichert, es sei denn, diese sind privatrechtlich als juristische Personen organisiert. Rz. 50 Hinweis Es besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Forderungen gegenüber natürlichen Personen, sowe...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Rechtsgrundlagen des Haftpflichtanspruchs

Rz. 29 Für den Versicherungsschutz ist nach A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB die Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts maßgebend. Rz. 30 Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen ergeben sich aus deliktischen, quasi deliktischen und sonstigen gesetzlichen Anspruchsnormen, die den Ausgleich eines Schadens bezwecken. Rz. 31 Au...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / d) Ausschlüsse bei Rohrbruch und Frost

Rz. 68 In der Rohrbruchversicherung werden gem. A § 3 Ziff. 4 b VGB 2010 (§ 9 Nr. 3a VGB 88) Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen, solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist. Dabei muss sich die Unbenutzbarkeit auf das gesamte versicherte Gebäude beziehen.[64] Einen weiteren Haftungsaussch...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / e) Neufassung Stand Februar 2014

Rz. 130 Die aktualisierten Musterbedingungen (AHB Stand Februar 2014) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beinhalten unter Ziff. 1.1 AHB den Versuch einer Definition des "Schadenereignis": Zitat "Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Vers...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Fahrlässigkeit

Rz. 168 Die Berufs-Haftpflichtversicherung deckt jeden fahrlässig begangenen Verstoß (Pflichtverletzung). Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert, § 103 VVG.[439] Nicht versichert sind in der Regel konsequenterweise auch Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Mandanten ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Bedingungsfassungen der VHB

Rz. 4 Versicherungsbedingungen wie die für die Hausratversicherung maßgeblichen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) mussten und müssen dem jeweils geltenden Recht (und weitgehend auch) dem Stand der Rechtsprechung entsprechen. Die VHB haben deshalb immer wieder erhebliche Veränderungen erfahren. Die heutigen Fassungen gehen auf die noch aufsichtsamtlich genehmig...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / d) Aus- und Einbaukosten (Ziff. 4.4)

Rz. 102 Ziff. 4.4 gewährt Versicherungsschutz für gesetzliche "Schadensersatzansprüche"[195] Dritter wegen Vermögensschäden, die infolge der Mangelhaftigkeit von Gesamtprodukten entstanden sind. Voraussetzung ist, dass die Mangelhaftigkeit des Gesamtprodukts durch den Einbau, das Anbringen, Verlegen oder Auftragen von mangelhaft hergestellten oder gelieferten Erzeugnissen de...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 262 Anders als Hauptleistungspflichten des Versicherungsvertrages sind Obliegenheiten keine erzwingbaren Rechtspflichten, sondern Voraussetzungen für die Erhaltung des Versicherungsschutzes. Während ein Risikoausschluss den Anspruch auf Versicherungsschutz gar nicht erst entstehen lässt, hat die Verletzung einer Obliegenheit die Verwirkung eines bereits entstandenen Vers...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Anzeigepflichtiger Zeitraum

Rz. 411 Ob ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht vorliegt, hängt weiter davon ab, in welchem Zeitraum für den Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht bestand. Rz. 412 Dabei ist zu beachten, dass die Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG für den Versicherungsnehmer "bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung" besteht. Abweichend von der ­Regelung im alten VVG bes...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Chefarzt

Rz. 73 Ein im medizinischen Bereich völlig weisungsfrei arbeitender Chefarzt ist haftungsrechtlich als verfassungsmäßig berufener Vertreter des Trägers zu behandeln. Das gilt – bei Erfüllung dieser Kriterien – nicht nur für den ärztlichen Direktor, sondern auch für den Leiter einer nichtselbstständigen Klinik.[104] Der Chefarzt wäre ohne abweichende Vereinbarung für seine di...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Allgemeine Straftaten, § 2 i bb ARB

Rz. 155 "Allgemeine" Straftaten fallen als "sonstige Vergehen" i.S.d. § 2 i bb ARB nur unter den Rechtsschutz, wenn es sich um Delikte handelt, deren vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Demgegenüber fallen Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, von vornherein nicht unter den Rechtsschutz (z.B. §§ 185, 242, 246, 263 StGB), völlig unabhängig...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Zustandekommen der vorläufigen Deckung

Rz. 17 Für die Zeit vor Einlösung des Versicherungsscheines kann eine vorläufige Deckungszusage erteilt werden. Durch die VVG-Reform sind mit den §§ 49–52 VVG erstmals Regelungen über die vorläufige Deckung in das Gesetz aufgenommen worden. Daneben ist die vorläufige Deckung in B.2 AKB geregelt. Rz. 18 Die vorläufige Deckungszusage ist ein selbstständiger Versicherungsvertrag...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Besondere Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittkostenversicherung 2008 (VB-Reiserücktritt 2008)

Rz. 81 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / bb) Innenhaftung

Rz. 76 Die für die "Innenhaftung" relevanten allgemeinen Haftungsgrundlagen sind für Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter bei der Aktiengesellschaft insbesondere die §§ 93 Abs. 2, 94 AktG. Bei der GmbH gelten insbesondere die §§ 43 Abs. 2, 44 GmbHG [227] in Bezug auf Geschäftsführer und deren Stellvertreter. Daneben kommen für die zitierten versicherten Personen beson...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Verkehrs-Rechtsschutz, § 21 Abs. 1 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 243 Im Rahmen dieser Rechtsschutzart genießt der Versicherungsnehmer Rechtsschutz in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes Motorfahrzeuges zu Lande (sowie Anhängers), das bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist. Außerdem wird dem Versicherungsnehmer in sein...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Besondere Versicherungsbedingungen für die Reiseabbruchversicherung 2008 (VB-Reiseabbruch 2008)

Rz. 82 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (1) Allgemeines

Rz. 298 Mit wirksamem Widerspruch des Versicherungsnehmers verliert der bis dahin schwebend unwirksame Versicherungsvertrag endgültig seine Wirksamkeit.[432] Dem Versicherungsnehmer steht ein bereicherungsrechtlicher Rückgewähranspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt BGB auf Rückzahlung der geleisteten Prämien zu, wobei er sich den erbrachten Versicherungsschutz als Vermögensv...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Zeitliche Faktoren des Unterbrechungsschadens

Rz. 56 In der FBUV handelt es sich um einen gedehnten Versicherungsfall. Dabei darf nicht der zeitraumbezogene Versicherungsfall mit dem gedehnten Versicherungsfall gleichgesetzt werden. Wesensmerkmal eines gedehnten Versicherungsfalls ist nicht sein schrittweises Eintreten, sondern die Fortdauer des mit dem Eintritt geschaffenen Zustands über einen – mehr oder weniger lange...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / (2) Erwerbslosigkeit

Rz. 687 In den AVB wird oft der Wegfall der beruflichen Tätigkeit, also die Erwerbslosigkeit, als Wegfall der Versicherungsfähigkeit definiert. Dabei ist bislang in Rechtsprechung und Literatur danach unterschieden worden, ob die Erwerbslosigkeit bzw. die zur Erwerbslosigkeit führende Kündigung auf der Erkrankung des Versicherten beruht oder ob sie hiervon unabhängig erfolgt ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 804 Voraussetzung der Eintrittspflicht der Auslandsreisekrankenversicherung ist regelmäßig der Eintritt des Versicherungsfalles im Ausland. Ausland ist dabei in den Versicherungsbedingungen unterschiedlich definiert. Der umfassendste Versicherungsschutz in der Reisekrankenversicherung wird diesbezüglich dann geboten, wenn als Ausland das Gebiet außerhalb Deutschlands bzw....mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / II. Gegenstand der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Rz. 18 Die Mehrdimensionalität des Sachschadens kommt insbesondere durch das Leistungsversprechen der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung zum Ausdruck. Der Gegenstand des Versicherungsschutzes wird in § 1 Nr. 1 FBUB 2010 wie folgt beschrieben: Zitat Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens nach diesem Vertrag unterbrochen oder beeinträchtigt, ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Versicherungsfall

Rz. 613 Der Versicherungsfall ist in der Krankentagegeldversicherung definiert als die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall, soweit in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit muss unbedingt zu der medizinisch notwendigen Heilbehandlung hinzutreten; die krankheits- oder unfallb...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Rechtsfolgen des Widerrufs (§ 9 VVG)

Rz. 118 § 9 VVG ist lex specialis zu den §§ 346 ff. BGB, so dass auf diese Vorschriften zurückzugreifen ist, soweit eine Sonderregelung in § 9 VVG nicht erfolgt ist.[99] Bis zum Ablauf der Widerrufsfrist ist der Vertrag auflösend bedingt wirksam. Bei ordnungsgemäßer Belehrung hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie zu e...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 5. Nachträgliche Ausdehnung der versicherten Risiken

Rz. 36 Da sich Lebenssachverhalte und auch Rechtsvorschriften regelmäßig ändern können, sehen A 1 Ziff. 8 und 9 AVB/Ziff. 3 und 4 AHB zur Vereinfachung die automatische Ausdehnung des Versicherungsschutzes für bestimmte Konstellationen vor. Rechtsfolge ist jeweils der Versicherungsschutz auch für die hinzukommenden bzw. sich ändernder Risiken. Hauptanwendungsbereich ist die B...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / c) Das Problem der "ernsthaften Inanspruchnahme"

Rz. 88 Im Hinweis unmittelbar vor Beginn der Bedingungen wird explizit erläutert, dass der Versicherungsfall die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine versicherte Person während der Dauer des Versicherungsvertrages bedeutet. Entsprechend heißt es wortgleich in Ziff. 2 Satz 1 unter der Überschrift (claims-made-Prinzip). Ferner heißt es in Satz 2 der ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Definition "Arbeitsunfähigkeit"

Rz. 615 Nach § 1 Abs. 3 MB/KT liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine schlüssige Darlegung der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung ist erst dann gegeben, wenn der Vers...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / aa) A § 3 Ziff. 4 VGB 2010

Rz. 46 Gemäß A § 3 Ziff. 4 VGB 2010 sind Leitungswasserschäden nicht versichert, solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig ist. Die Regelung in § 9 Nr. 3a VGB 88 schließt darüber hinaus auch die Zeit vom Versicherungsschutz aus, in denen das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht benutzbar ist. Der Ausschluss des Versicherungsschutzes ist darauf zurückzuführen, dass...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / I. Gegenstand der Versicherung (Ziff. 1)

Rz. 56 Nach Ziff. 1.1 gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen)mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Sekundäre Risikobegrenzungen – Allgemeine Ausschlüsse

Rz. 78 Einen Ausschlusstatbestand hat der Versicherer darzulegen und zu beweisen. Versicherungsbedingungen sind dabei so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges sie verstehen muss (vgl. § 1 Rdn 33). Im Hinblick auf das Interesse des Versicherungsnehm...mehr