Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Klagearten

Rz. 112 Solange der Haftpflichtanspruch noch nicht als berechtigt feststeht (vgl. Rdn 52), kann der Versicherungsnehmer seinen Versicherer lediglich im Wege der Feststellungsklage auf Deckung in Anspruch nehmen und zwar mit dem Klageantrag: Zitat "festzustellen, dass die Beklagte (Versicherungsgesellschaft) dem Kläger (Versicherungsnehmer) aus der Haftpflichtversicherung mit d...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / b) Erweiterung der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers durch Vertrag

Rz. 25 Soweit der Versicherungsnehmer die gesetzlichen Haftpflichttatbestände durch vertragliche Absprachen (Garantien, Verjährungsfristverlängerungen bzw. abändernde Bedingungen zu den Rügepflichten nach § 377 HGB) erweitert, ist dies nicht insgesamt "deckungsschädlich". Der Versicherungsschutz besteht in Fällen dieser Art insoweit, als die gesetzlichen Haftpflichtbestimmun...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle (§ 5 Abs. 1 b MB/KK, § 201 VVG)

Rz. 480 Die Leistungspflicht des Versicherers ist gem. § 5 Abs. 1 b MB/KK bei auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen ausgeschlossen. Vorsatz ist die bewusste und gewollte Herbeiführung einer Krankheit oder eines Unfalls. Der Vorsatz muss sich auf die Krankheit bzw. den Unfall beziehen; liegt er vor, sind auch die Behandlungsfolgen der Kran...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Ende der Versicherung

Rz. 96 Die Versicherung endet nach Ziff. 8.2, 8.2.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 5.2, 5.2.1 ADS Güterversicherung 73/84/94, sobald die Güter am Ablieferungsort an die Stelle gebracht sind, die der Empfänger bestimmt hat (Ablieferungsstelle). Ablieferungsstelle kann ein Lager, Freilager, Kaischuppen, eine Produktionsstätte oder ein anderes Transportmittel sein. Es spielt keine ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Niedergelassener Arzt

Rz. 81 Die Berufshaftpflichtversicherung des niedergelassenen Arztes umfasst die gesetzliche Haftpflicht für seine berufliche Tätigkeit in der eigenen Praxis, unabhängig davon, ob diese als Einzelpraxis oder als Gemeinschaftspraxis organisiert ist. Versichert ist auch die Tätigkeit als Vertreter eines z.B. wegen Urlaubs oder Erkrankung vorübergehend verhinderten Kollegen. Eb...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Schulterschäden

Rz. 67 Problematisch ist seit der BGH-Entscheidung vom 1.4.2015[134] die Einordnung der Schulter. Wichtig ist dies für die praxisrelevante Problematik der sog. Rotatorenmanschettenruptur.[135] Bisher wurde überwiegend die Schulter als zu den Gliedmaßen zählend angesehen.[136] Damit waren Leistungen auch für behauptete Verletzungen an der Schulter bei einer erhöhten Kraftanstr...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Versicherte Folgekosten

Rz. 51 Ausdrücklich mitversichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten der Aufräumung, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, Schloßänderungs- und Bewachungskosten, bestimmte Reparaturkosten, Kosten für provisorische Maßnahmen, Kosten für Wasser-, Gas und Stromverlust, Rückreisekosten, Schäden an Tiefkühlgut wegen Strom...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 3. BEW

Rz. 16 Nach den "Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer elementarer Schäden in der Wohngebäudeversicherung" (BEW) bestand die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf Elementarschäden, also Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen, zu erweitern. In den VGB 2010 ist der Versicherungsschutz auf diese Risiken erweitert worden (A § 4...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Folgeprämie

Rz. 52 § 38 VVG regelt die Folgen der Nichtzahlung bzw. der verspäteten Zahlung einer Folgeprämie. Wenn die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird, besteht der Versicherungsschutz zunächst fort. Die nicht fristgerechte Zahlung der Folgeprämie hat erst nach einer vergeblichen qualifizierten Mahnung nachteilige Folgen für den Versicherungsnehmer. In der Mahnung muss der Pr...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / 1. Umfang der Versicherung und versicherte Risiken

Rz. 12 Im Rahmen des Umfangs der Versicherung und der entsprechenden versicherten Risiken kann auf die Ausführungen zur Umwelthaftpflichtversicherung verwiesen werden.[17] Nach den Ziff. 2.1–2.6 USV sind exakt die Anlagen- und Tätigkeitsrisiken versichert, die auch nach Ziff. 2.1–2.6 UHV in Deckung genommen werden. Aufgrund der Besonderheit, dass für die USV die AHB nicht ge...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 26 Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für bestimmte und abschließend genannte Schäden, die durch ebenso abschließend genannte Gefahren verursacht worden sein müssen. Rz. 27 Die versicherten Gefahren werden in drei Gefahrengruppen zusammengefasst, nämlich inmehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Eigentum des Versicherungsnehmers

Rz. 126 Damit eine bewegliche Sache in der Feuerversicherung unter Versicherungsschutz fällt, muss sie grundsätzlich im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen. Gemäß § 2 Nr. 3 AFB 87/A § 3 Nr. 3 AFB 2010 wird der Kreis der unter Versicherungsschutz fallenden beweglichen Sachen um diejenigen erweitert, die unter Eigentumsvorbehalt erworben oder zu Sicherungszwecken übereigne...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 3. Einheit des Versicherungsfalles

Rz. 24 In der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich der Versicherungsfall häufig auf einen längeren Zeitraum. Werden während dieses Zeitraums durch dasselbe Schadenereignis versicherte Sachen nacheinander auf unterschiedliche Art und Weise beschädigt oder zerstört, stellt dies dennoch einen einheitlichen Versicherungsfall dar.[15] Die Rede ist hierbei vom "Grundsatz der Ein...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Versicherungsbeginn und -ende

Rz. 115 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung der Prämie (Ziff. 8 AHB). Der Vertrag endet mit der fristgerechten Kündigung zum Vertragende, Kündigung nach Prämienerhöhung und nach Schadensersatzzahlung bzw. -verweigerung (Ziff. 16 ff. AHB) sowie bei Kündigung nach Verzug mit der Prämienzahlung (Ziff. 10.4 AHB).mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Tatbestände

Rz. 250 Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, "das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag". Damit sind Schäden an Fahrzeugteilen ausgeschlossen, die bestimmungsgemäß Feuer ausgesetzt sind (z.B. Zündkerzen oder Sicherungen brennen durch). Seng- und Schmorschäden erfüllen nicht den Begri...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, § 2 c ARB bzw. Nr. 2.2.3 ARB 2012

Rz. 126 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wird gem. § 2 c ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, gewährt. Diese Leistungsart kann ausschließlich Gegenstand des Rechtsschutzes für Eigentümer und Mieter von Wohn...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Vorbemerkung

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Reformvorschläge und Reformen

Rz. 13 Die Deutsche Ärzteversicherung, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG, verwaltete zwischenzeitlich 186.000 Arzthaftpflichtversicherungsverträge. In den Jahren 2007 bis 2009 stellte die Deutsche Ärzteversicherung mehr als eine Verdopplung des Verlustes in der Sparte Arzthaftpflicht fest.[23] Die Schadensaufwendungen betrugen ungefähr das Doppelte der Einnahmen. Di...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / c) Schäden außerhalb des versicherten Gebäudes, A § 3 Nr. 2 VGB 2010, A 4.4 VGB 2022

Rz. 66 Da Wasser führende Rohrleitungen außerhalb des versicherten Gebäudes in besonderem Maße der Gefahr eines frostbedingten oder durch andere Ursachen herbeigeführten Bruchs ausgesetzt sind, ist die Haftung des Versicherers für derartige Schäden in erheblichem Maße eingeschränkt. Er hat bedingungsgemäß nur für Frost- und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasse...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Versicherungsvertreter

Rz. 259 Den selbstständigen Versicherungsvertretern werden Angestellte eines Versicherers, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Versicherungsverträge betraut sind, gleichgestellt (§ 73 VVG). Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt alle maßgeblichen Erklärungen des Versicherungsnehmers zum Versicherungsvertrag sowie Zahlungen des Versicherungsnehmers entg...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Vereinbarkeit der Ausschlussklausel mit §§ 19, 32 VVG

Rz. 218 Die Vereinbarkeit einer Ausschlussklausel für gefahrrelevante Umstände in der Kreditlebensversicherung mit §§ 19, 32 VVG ist umstritten.[289] Rz. 219 So wird die Ansicht vertreten, dass derartige Risikoausschlussklauseln in der Kreditlebensversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 19 VVG abweichen und daher nach § 32 VVG unwirksam sind.[290] Denn die Au...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / cc) Keine andere Erwerbstätigkeit

Rz. 608 Der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person darf konsequenterweise auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / M. Risikoausschlüsse

Rz. 212 Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den AVB, die im Einzelnen regeln, welche Ereignisse welchen Leistungsanspruch bei Eintritt des Versicherungsfalles auslösen. Die Grenzen des Versicherungsschutzes werden entweder durch positive Beschreibungen (primäre Risikobegrenzung) oder durch den Ausschluss bestimmter Gefahren vom Versicherungsschutz (sekundäre ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Versicherungsbeginn (§§ 2, 3 MB/KT)

Rz. 616 Der Versicherungsschutz beginnt nach § 2 MB/KT mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Rechtsfolgen des Widerrufs

Rz. 321 Die Rechtsfolgen eines Widerrufs[503] ergeben sich grundsätzlich aus §§ 346 i.V.m. 357 Abs. 1 BGB.[504] Dem entsprechend sind nach Ausübung des Widerrufsrechts im Grundsatz die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Ob der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, dem Versicherer Wertersatz für die erbrachte abstrakte Gefahrtragun...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Nachmeldefrist und Nachhaftung, Abs. 3 b bzw. Nr. 3.1.3 ARB 2012

Rz. 431 Nach § 4 Abs. 3 b ARB besteht kein Rechtsschutz, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird. § 4 Abs. 4 ARB 75 sieht dagegen vor, dass schon dann kein Versicherungsschutz besteht, wenn Versicherungsfälle dem Versicherer später als zwei...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 4. Überblick zur Systematik des Modells

Rz. 14 Versichert ist nach Ziff. 1.1[64] die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Während der "Gegenstand der Versicherung", das "versicherte Risiko" und di...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Überblick

Rz. 58 Mit gutem Grund wird Ziff. 4 als der "Kern des Modells", bezogen auf die Frage des Umfanges des Versicherungsschutzes verstanden.[156] Während das sog. konventionelle Produkthaftpflichtrisiko[157] in den AHB i.V.m. Ziff. 1 des Produkthaftpflicht-Modells geregelt ist, erweitert insbesondere Ziff. 4 den Versicherungsschutz auf bestimmte, abschließend benannte, vertragli...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / III. Entwicklung und Verbreitung der Vertrauensschadenversicherung

Rz. 7 Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Wirtschaftskriminalität überrascht der nach wie vor vergleichsweise geringe Verbreitungsgrad der VSV in Deutschland.[23] Während die VSV als Fidelity Insurance und Fidelity Bond in den USA zu den Standardprodukten der Unternehmen gehört,[24] wird die Bedeutung der VSV hierzulande noch als gering beschrieben.[25] Entwicklungsgesc...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / c) Ende der vorläufigen Deckung

Rz. 31 Das Ende der vorläufigen Deckung ist in § 52 VVG sowie B.2.3–B.2.6 AKB 2015 geregelt. Die vorläufige Deckung endet,mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 40 Die Haftpflichtpraxis ist traditionell vehement betroffen von der Diskussion um die Definition des Versicherungsfalles. Im Rahmen der UHV aber ist – verglichen mit anderen Haftpflichtmodellen – eine gesonderte Definition des Versicherungsfalls gewählt worden, die sich loslöst von den viel diskutierten Fragestellungen der Kausalereignis- oder Folgeereignistheorie. In A...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Krankentagegeldversicherung als Summenversicherung

Rz. 577 Gegenstand der Krankentagegeldversicherung ist gem. § 1 MB/KT der Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfall, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Rz. 578 Bei der Krankentagegeldversicherung ist der Versicherer also verpflichtet, den als Folge von Krankheit oder Unfall durch Arbeitsunfähigkeit verursachten Verdiensta...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Raub, Diebstahl, Betrug

Rz. 52 Anders als die Deckung für durch Vertrauenspersonen verursachte Schäden knüpft § 10 AVB-VSV an das Vorliegen einer der benannten Straftaten nach dem StGB an, bei denen es sich jeweils um Vorsatzdelikte handelt. Deckung besteht für Schäden infolge von Raub oder Diebstahl von Bargeld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögensgegenständen, sofern sich diese in einem verschlo...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Klausel bzgl. bereits eingetretener Schäden

Rz. 63 Ausgeschlossen sind ferner solche Schäden, die bereits bei Vertragsbeginn "eingetreten" sind. Damit soll eine unkontrollierte Rückwärtsdeckung verhindert werden. Rz. 64 Verständnis für diesen Ausschluss setzt allerdings voraus, sich nochmals mit der Definition des Versicherungsfalles nach Ziff. 4 UHV auseinanderzusetzen. Nach dieser Definition ist für einen Versicherun...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Aufklärungspflicht

Rz. 159 Die Aufklärungs- und Beratungspflichten des Versicherers gegenüber seinem Versicherungsnehmer sind im VVG normiert, §§ 6 ff. VVG. Das alte VVG ließ eine entsprechende Regelung vermissen, so dass für die Aufklärungspflichten des Versicherers vor und während des Vertrages schuldrechtliche Regelungen, wie z.B. c.i.c. bzw. pVV, § 280 Abs. 1 S. 1 BGB herangezogen wurden. ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Berufshaftpflichtversicherung des Arztes

Rz. 26 Entsprechende Regelungen sind in den einzelnen Kammer-Berufsordnungen enthalten (z.B. § 21 Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe). Ärzte sind also, soweit sie nicht Vertragsärzte sind, durch das Standesrecht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.[48] Dies unterscheidet sie von anderen freien Berufen wie z.B. Rechtsanwälten und Notaren....mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Anwalt in Doppelfunktionen

Rz. 132 Zahlreiche Anwälte sind zugleich Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer. Dadurch, dass heute für die freiberufliche Tätigkeit in der Regel ein einheitliches Bedingungswerk (AVB-WSR, AVB-SWR, AVB-RWSt, …) zugrunde gelegt wird, ist gewährleistet, dass der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für die gesamte Berufstätigkeit eines sog. Mehrfachbänders zur Ver...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 6. Wiederherstellungskosten

Rz. 159 Unter Versicherungsschutz fallen gem. § 3 Nr. 3 d AFB 87/A § 5 Nr. 4 AFB 2010 Kosten für die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen, z.B. Akten, Pläne, Geschäftsbücher, Dateien, Zeichnungen, Lochkarten, Magnetbänder, Magnetplatten und Datenträger (siehe Rdn 132). Letztlich handelt es sich bei "Wiederherstellungskosten" um Reparaturkosten, da sie die für die Wieder...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Abgrenzung selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 285 Der in § 25 Abs. 3 ARB vorgesehene Versicherungsschutz wird gewährt, wenn sich der Versicherungsfall auf den privaten oder beruflichen (nichtselbstständigen) Bereich des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen bezieht. Diese Abgrenzung wird gerade bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Personenversicherungen kontrovers diskutiert.[277] Der Ausschlus...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (4) Ausschlüsse für die Austauschkostendeckung (Ziff. 4.4.4)

Rz. 119 In Ziff. 4.4.4 sind spezielle, für die Austauschkostendeckung geltende Ausschlüsse formuliert. Zu erwähnen sind Ausschlüsse für die sog. Eigenmontage (Ziff. 4.4.4.1). Der Grund liegt auf der Hand: Der Einbau gehört zum Erfüllungsbereich des Versicherungsnehmers und ist damit deckungsschädlich. Rz. 120 Der Grund, weshalb ferner in Ziff. 4.4.4.2 ein Ausschluss für Kraft...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Nachhaftung

Rz. 92 Zahlreiche auf dem Markt befindliche D&O-Policen sehen eine Nachhaftung vor, wenn der Haftpflichtanspruch erst nach Vertragsbeendigung, aber innerhalb der vertraglich vereinbarten Nachhaftungszeit geltend gemacht wird. Das Anspruchserhebungsprinzip führt generell dazu, dass ein Anspruch, der nach Vertragsbeendigung gegen die versicherte Person geltend gemacht wird, gr...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Ausgeschlossene Sachschäden

Rz. 34 Der versicherte Sachschaden wird beschränkt durch gefahrspezifische Ausschlüsse, welche die primäre Risikobeschreibung gefahrenspezifisch einschränken indemmehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Begriff "Wohnung"

Rz. 144 Was unter der Wohnung des Versicherungsnehmers zu verstehen ist, wurde in früheren Fassungen der VHB nur unvollkommen durch den Verweis auf den Versicherungsvertrag und dadurch festgelegt, dass bestimmte Örtlichkeiten "auch" zur Wohnung gehören und damit dem Versicherungsschutz unterfallen sollen. Eine eigentliche Beschreibung war dies nicht. Der Begriff wurde vielme...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / aa) Grundlage: Versicherungssumme

Rz. 107 Der Versicherungsschutz wird insbesondere durch die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme (in Verbindung mit dem vereinbarten Selbstbehalt, dazu sub 2.c), siehe Rdn 111) begrenzt. Die D&O-Versicherung ist eine Schadensversicherung. Die im Versicherungsschein genannte Deckungssumme gilt als Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während d...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / d) Karenzregel des § 2 Abs. 1 S. 3 MB/KK

Rz. 336 § 2 Abs. 1 S. 2 MB/KK bestimmt, dass für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, nicht geleistet wird. Für einen Versicherungsnehmer hätte dies zur Folge, dass obschon der Vertrag bereits rechtswirksam abgeschlossen war, dennoch ein erst anschließend eingetretener Versicherungsfall nach § 2 Abs. 1 S. 2 MB/KK insgesamt vom Versich...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / IX. Beihilfeempfänger, § 199 VVG

Rz. 118 Das Anpassungsrecht von Beihilfeberechtigten bei Änderung oder Wegfall ihres Anspruchs auf Beihilfe, das bisher in § 178e VVG a.F. geregelt ist, wird durch § 199 VVG übernommen. Gemäß § 199 Abs. 2 VVG hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Anpassung des Versicherungsschutzes im Rahmen des bestehenden Krankheitskostentarifs innerhalb von sechs Monaten – statt ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Insolvenz

Rz. 100 Im Falle der Insolvenz der Versicherungsnehmerin oder eines Tochterunternehmens (vgl. dazu auch § 16 VVG: Ende des Versicherungsverhältnisses statt früher: Kündigung, § 14 Abs. 1 a.F. VVG) erstreckt sich die Deckung für die versicherten Personen des betroffenen Unternehmens nur auf Haftpflichtansprüche infolge von Pflichtverletzungen, welche bis zum Eintritt der "Ins...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Neu hinzukommende Risiken – Vorsorgeversicherung

Rz. 40 Bedeutsam ist die Abgrenzung einer Risikoerhöhung oder Risikoerweiterung von einem neuen Risiko. Ein solches ist nur im Rahmen der Vorsorgeversicherung nach A 1 Ziff. 9 AVB/Ziff. 3.1 (3), 4 AHB, versichert. Die Vorsorgeversicherung ist eine Besonderheit in der Haftpflichtversicherung. Die bestehende Versicherung schließt ohne besondere Vereinbarung und zunächst auch oh...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Abwehr und Schadenausgleich

Rz. 102 Nach Ziff. 4.1 des Modells von 2005 umfasste der Versicherungsschutz sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter als auch die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche. Die D&O-Versicherung übernahm damit nach dem Modell in sachlicher Übereinstimmung mit den §§ 149, 150 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. eine Abwehr- und Schadenausgleichsfunktion. Die...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / bb) Verteilung bei nicht ausreichender Versicherungssumme

Rz. 108 Ein Verteilungsthema entsteht bei der sog. Unternehmenspolice, [323] wenn sich die vereinbarte Versicherungssumme (vgl. Ziff. A-6.4 Abs. 1 AVB-D&O) im Schadenfall als nicht ausreichend erweist. Beispielsweise sei auf den Fall "schwarzer Kassen" bei der Siemens AG verwiesen.[324] Die D&O Verträge enthalten zu dieser Fragestellung i.d.R. keine (klaren) Regelungen.[325] ...mehr