Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall und vorweggenommene... / 4.2 Teilentgeltliche Übertragung

Rz. 37 Häufig wollen Eltern ihr Vermögen, insbesondere ihren Betrieb, mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge auf einen oder mehrere Abkömmlinge übertragen und dabei für sich einen ausreichenden Lebensunterhalt ausbedingen. Derartige Vereinbarungen werden Übergabeverträge [1] genannt. Die Besonderheit dieser Übergabeverträge besteht darin, dass der folgenden Generation unter ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.3 Gewährung von Versorgungsleistungen (betriebliche Veräußerungsrente)

Rz. 47 Hierunter fallen Übergabeverträge, durch die Eltern ihren Betrieb im Hinblick auf die künftige Erbfolge auf einen oder mehrere Abkömmlinge übertragen. Sind bei derartigen Versorgungs-Vereinbarungen Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen, liegt ein vollentgeltliches Veräußerungsgeschäft vor. Eine betrieb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haustechnik (ZertVerwV) / 2 Versorgungstechnik

Die Versorgungstechnik bei Wohngebäuden umfasst zunächst die Versorgung mit Energie (Strom, Gas, Wärme) zur Beheizung und Kühlung von Gebäuden einschließlich der Warmwasseraufbereitung. Die Versorgung mit Frischwasser und eventuell Frischluft ist ebenso ein Bestandteil der Versorgungstechnik. Auch die Entsorgung von Abwasser und Abfall sowie die Herstellung von Kommunikation...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haustechnik (ZertVerwV) / 3.4 Sanitärinstallation

Die Sanitärinstallation umfasst zunächst die Rohinstallation, bestehend aus Rohren und Leitungen für die Versorgung mit Gas und Wasser sowie Abwasser- und Entlüftungsrohre. Zum Gewerk Sanitärinstallation zählen weiterhin Auslässe und Einrichtungsgegenstände beispielsweise in Küchen, Bädern und Hauswirtschaftsräumen. Wasserenthärtungsanlagen, Schmutz- und Kleinhebeanlagen sin...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haustechnik (ZertVerwV) / 3.1 Wärme- und Heizungstechnik

Wohngebäude in unseren Breitengraden benötigen im Winter und häufig auch in den Übergangszeiten eine Heizung zur Temperierung von Innenräumen. Ganzjährig muss zudem die Versorgung mit Warmwasser sichergestellt sein. Die Matrix aus Energieträgern und Arten von Heizungsanlagen ergibt eine sehr große Zahl möglicher Kombinationen. Die wichtigsten Energieträger für Heizung und Wa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rn. 126 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Pensionsrückstellungen sind gesondert zu zeigen. Hinsichtlich ihrer Bildung besteht allerdings ein Wahlrecht. Dieses Wahlrecht gilt für vor dem 01.01.1987 gegebene Pensionszusagen (sog. Altzusagen) und deren Erhöhungen (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Wird von diesem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass für Altzusagen keine Rückst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Beispiele möglicher immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ergänzend zu den in § 266 Abs. 2 A. I. 1. und A. I. 2. aufgeführten Gegenständen sind neben der bereits oben erörterten IT-Software (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 22ff.) die folgenden Beispiele für den Ansatz von immateriellen VG zu nennen, die keinen erschöpfenden Katalog bilden, sondern vielmehr Interpretationshinweise für den häufig schwierig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 1.1 Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation

Der Bereich der Heilbehandlung umfasst Leistungen, die die Folgen des Versicherungsfalls vor allem durch medizinische Versorgung beheben sollen. Dazu zählen insbesondere die Erstversorgung, ärztliche Behandlung, zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege, Behandlung in Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1.2 Ruhen des Leistungsanspruchs

Für die Dauer des Wehrdienstes ruht der Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.[1] Bundeswehrangehörige erhalten ihre Leistungen im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (UTV). Gesetzlich versicherte Familienangehörige werden von der Ruhensvorschrift allerdings nicht erfasst; sie erhalten weiterhin Leistungen der Krankenkasse.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1 Steuerfreie Bezüge

Die Vorteile aus einer unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung, die Soldaten nach § 16 Wehrsoldgesetz erhalten, bleiben steuerfrei.[1] Bezüge von Reservisten bleiben steuerfrei Ebenfalls steuerfrei bleiben an Reservisten der Bundeswehr gezahlte Bezüge i. S. d. § 1 Reservistinnen- und Reservistengesetz. Diese Bezüge von Reservisten sind unabhängig vom Dienstantritt vollstä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 5.3 Direktzusage und Unterstützungskasse

In der Praxis wird die betriebliche Versorgung oft über mehrere Gestaltungsformen abgewickelt. Die verschiedenen Vorteile alternativer Durchführungswege können so miteinander kombiniert werden. Wird z. B. eine Unterstützungskasse eingesetzt, so liegt ein Vorteil in der Finanzierungsflexibilität, mit der das Unternehmen die Zuwendungen in Anlehnung an die jeweilige Ertragslag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.1.1 Definition und handelsrechtliche Behandlung

Der Arbeitgeber erbringt im Leistungsfall unmittelbar an seinen ehemaligen Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebenen aus eigenen Mitteln die Versorgungsleistungen. Das Unternehmen übernimmt mit einer Direktzusage unmittelbare Versorgungsverpflichtungen und ist – im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen – selbst Träger der Versorgung. Damit geht das Unternehmen eine aufsch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Digitale Gesundheitsanwendu... / 1 Versorgung

Digitale Gesundheitsanwendungen werden nur nach einer auf die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichteten Prüfung ihrer Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und -sicherheit eine GKV-Leistung. Außerdem muss deren positive Versorgungseffekte durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgestellt sein. Liegt dies ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 1 Vertragsärztliche/vertragszahnärztliche Versorgung

1.1 Leistungsumfang Versicherte haben Anspruch auf Leistungen, die in Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen.[1] Dabei hat die Krankenkasse das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.[2] Der G-BA ist ebenfalls an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, wenn er neue Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / Zusammenfassung

Begriff Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung sind therapeutische Maßnahmen, deren diagnostischer und therapeutischer Nutzen sowie medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit anerkannt sind. Die Anerkennung wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie ausgesprochen. Fehlt es daran, dürfen diese Leistungen in d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 1.1 Leistungsumfang

Versicherte haben Anspruch auf Leistungen, die in Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen.[1] Dabei hat die Krankenkasse das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.[2] Der G-BA ist ebenfalls an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, wenn er neue Untersuchungs- und Behan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.6.2 Systemversagen

Durch die Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (MVV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringer (z. B. Ärzte oder Zahnärzte) Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden zulasten der Krankenkassen erbringen und abr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.9 Nicht zugelassene Leistungserbringer

Wählt der Versicherte einen Arzt oder Zahnarzt, der nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, ist im Einzelfall eine Kostenerstattung möglich.[1] Dazu ist eine vorherige Zustimmung der Krankenkasse erforderlich. Im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung hat die Krankenkasse medizinische oder soziale Gründe zu berücksichtigen. Sie muss dabei gleichzeitig bewerten, o...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 1.2 Erlaubnisvorbehalt

§ 135 Abs. 1 SGB V regelt die Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Rahmen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung durch den G-BA. Neue Methoden dürfen erst dann zulasten der GKV erbracht werden, wenn der G-BA eine positive Empfehlung abgegeben hat (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Die Empfehlungen sind für Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 1.2.2 Seltenheitsfall

Vom Erlaubnisvorbehalt der Richtlinien ist auch in einem Seltenheitsfall abzuweichen.[1] Kosten einer selbst beschafften Leistung sind zu erstatten. Ein Seltenheitsfall setzt voraus, dass eine Krankheit weltweit nur extrem selten auftritt und deshalb im nationalen wie im internationalen Rahmen weder systematisch erforscht[2] noch systematisch behandelt werden kann.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 9.2 Schutz von Pensionskassenzusagen nach dem 1.1.2022

Wird ein Arbeitgeber nach dem 31.12.2021 insolvent, sichert der PSVaG grundsätzlich die unverfallbaren Anwartschaften der Arbeitnehmer sowie der Betriebsrentner in Höhe der Ausfalldifferenz zwischen der vom Arbeitgeber zugesagten Versorgung und der tatsächlichen Betriebsrentenzahlung der Pensionskassen. Im Ergebnis wird die vom Arbeitgeber zugesagte Leistung vollständig abge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.5 Verspäteter Entscheid der Krankenkasse über Leistungsantrag

Die Krankenkasse hat nach einem Leistungsantrag innerhalb von 3 Wochen zu entscheiden.[1] Die Frist verlängert sich auf 5 Wochen, wenn die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) einholt. Wird bei zahnärztlichen Leistungen ein Gutachterverfahren nach § 87 Abs. 1c SGB V durchgeführt, verlängert sich die Frist auf 6 Wochen. Wenn die Frist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.3 Unaufschiebbare Leistung

Konnte eine unaufschiebbare Leistung von der Krankenkasse nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der Versicherte Anspruch auf Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen.[1] Dabei handelt es sich um Leistungen, die zum Leistungsumfang der Krankenversicherung gehören, aus medizinischen Gründen nicht aufschiebbar sind und von der Krankenkasse nicht oder nicht in der geboten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 1.2.1 Systemversagen

Das Bundessozialgericht hat in ständiger Rechtsprechung erkannt, dass vom Erlaubnisvorbehalt der MVV-RL abzuweichen ist, wenn ein Systemversagen festzustellen ist. Dann ergibt sich trotz fehlender Empfehlung ein Leistungsanspruch gegen die Krankenkasse.[1] Ein Systemversagen ist anerkannt, wenn der G-BA untätig ist und ein Verfahren nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 1.2.3 Lebensbedrohliche Erkrankungen

Versicherte, die an einer lebensbedrohlichen Erkrankung, regelmäßig tödlichen Erkrankung oder wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung leiden, können Leistungen beanspruchen, die nicht als Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden durch den G-BA zugelassen sind. Es muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankhe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 2.1 Begutachtungsanleitung

Leistungsanträge auf außervertragliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind durch den Medizinischen Dienst (MD) zu begutachten.[1] Dabei sind die für die Krankenkassen geltenden Normen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das Produkterecht (z. B. Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht, Gewebegesetz) und Rechtsäuße...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.6 Höhe/Bemessung des ärztlichen/zahnärztlichen Honorars

Die Höhe des ärztlichen Privathonorars bemisst sich nach dem Einfachen bis 3 1/2-fachen des Gebührensatzes.[1] Innerhalb dieses Gebührenrahmens kann der Arzt unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, des Zeitaufwands sowie der Umstände bei der Ausführung sein Honorar nach seinem Ermessen bestimmen. In der Regel darf ein Honorar nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3-Fachen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.8 Zugelassene Leistungserbringer

Die Aufwendungen des Versicherten werden von der Krankenkasse regelmäßig nur dann erstattet, wenn sie von Leistungserbringern erbracht werden, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind.[1] Falls eine Zulassung nicht erforderlich ist, genügt es, dass der Leistungserbringer im SGB V als solcher benannt ist (z. B. Apotheker).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2 Portabilität

Arbeitnehmer hatten in der Vergangenheit bei einem Arbeitsplatzverlust bzw. -wechsel nur die Möglichkeit, ihre unverfallbaren Anwartschaften auf bAV stehen zu lassen. Eine Übertragung von Betriebsrentenanwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber war nur unter strengen Auflagen möglich. Wurde die bAV über einen externen Träger durchgeführt, hatte der Arbeitnehmer u. U. die Mög...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Digitale Gesundheitsanwendu... / Zusammenfassung

Begriff Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Medizinprodukte niedriger und höherer Risikoklasse, die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstütz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 3 Beschäftigung von Kindern

Die Beschäftigung von Kindern[1] ist verboten.[2] Das Verbot der Kinderbeschäftigung wird durch verschiedene, in § 5 Abs. 2–5 JArbSchG geregelte Ausnahmefälle durchbrochen. Neben Beschäftigungen zur Beschäftigungstherapie, während eines Betriebspraktikums (als schulisch eingebundene, betriebliche Veranstaltung zur Berufsfindung) in der 9-jährigen Vollzeitschulpflicht oder au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.3 Rechtsanspruch auf Übertragung des Übertragungswerts

Der Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Übertragungswert auf seinen neuen Arbeitgeber oder auf die Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG des neuen Arbeitgebers überträgt.[1] Sein Anspruch ist in dreifacher Hinsicht begrenzt: Er kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.[2] Die b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 2.3 Arbeitnehmer und Versorgungseinrichtung

Das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und der Versorgungseinrichtung regelt im Wesentlichen § 22 BetrAVG. Zentrales Element der reinen Beitragszusage ist das sog. "Zielrentenkonzept". Nach diesem dürfen die Versorgungsträger weder die Höhe der erworbenen Anwartschaften noch die Höhe der Leistung garantieren. Sie erbringen ihre laufenden Leistungen auf der Grundlage des pl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.6 Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen

§ 2 Nr. 6 BetrKV Zitat die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, oder b) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ersthelfer / Zusammenfassung

Begriff Ersthelfer sind Personen, die die Erste Hilfe im Betrieb sicherstellen. Sie führen bei Unfällen, Vergiftungen und Erkrankungen im Betrieb entsprechende Maßnahmen der Ersten Hilfe durch, bis der Betroffene einer weiteren rettungsdienstlichen oder ärztlichen Versorgung zugeführt werden kann. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, werden Ersthelfer speziell ausgebildet. G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ersthelfer / 2.2 Fortbildung

Um eine effektive Erste Hilfe im Betrieb sicherstellen zu können, müssen die betrieblichen Ersthelfer entsprechend ihrer Tätigkeit regelmäßig fortgebildet werden. Dazu wird von den Bildungseinrichtungen ein spezielles Erste-Hilfe-Training angeboten, in dem die wichtigsten Maßnahmen (z. B. die Wiederbelebung in der Einhelfer- und der Zweihelfermethode) nochmals wiederholt und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.15 Kosten der Gemeinschaftsantenne, des Breitbandkabelfernsehens und des Glasfaseranschlusses, § 2 Nr. 15 BetrKV

§ 2 Nr. 15 BetrKV Zitat a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, bis zum 30. Juni 2024 außerdem das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.4.3 Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, § 2 Nr. 4c BetrKV

§ 2 Nr. 4c BetrKV Zitat die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a; Hierunter fallen die Kosten der Fernwärme, der Nahwärme und der Blockheizkraftwerke. Auch das Wärmecontracting fällt h...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.3 Bisher ausschließlich dezentrale Versorgung wird künftig auf teilweise dezentrale, teilweise zentrale Versorgung umgestellt

Denkbar ist auch die Konstellation, dass bei einer bisher ausschließlich dezentralen Versorgung der Einheiten mit Etagenheizungen künftig ein Teil der Einheiten mittels Zentralheizung versorgt werden soll. Die Kosten, die mit dem Aufstellen der Heizungsanlage und der Errichtung des Leitungsnetzes verbunden sind, haben dann diejenigen Wohnungseigentümer zu tragen, deren Einhe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.1 Bisher ausschließlich dezentrale Versorgung wird fortgeführt

Entscheiden sich die Wohnungseigentümer mit der doppelt-qualifizierten Mehrheit des § 71n Abs. 6 Satz 1 GEG in einer ausschließlich dezentral versorgten Wohnanlage dafür, diesen Zustand beibehalten zu wollen, trägt jeder Wohnungseigentümer die für die Umrüstung seiner Therme entstehenden Kosten selbst. Weiterhin dezentrale Versorgungmehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erste Hilfe / 3.5 Versorgung von Verletzungen

3.5.1 Entstehung von Verletzungen Wunden entstehen durch: äußere Gewalteinwirkung (z. B. Schnitt-, Stich-, Quetschwunden), offene Knochenbrüche, thermische Einflüsse (Hitze bzw. Kälte), Verätzungen durch Chemikalien, Erkrankungen. 3.5.2 Gefahren Verliert ein Erwachsener etwa 20 % seines Blutes (ca. ein Liter), kommt es zum Schock, der sich durch die in Abschn. 3.4.2 aufgeführten Mer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.2 Bisher ausschließlich dezentrale wird auf ausschließlich zentrale Versorgung umgestellt

Beschließen die Wohnungseigentümer im Fall einer ausschließlich dezentral versorgten Wohnanlage, dass die Wärmeversorgung künftig zentral erfolgen soll, sind die Kosten hierfür unter sämtlichen Wohnungseigentümern nach Miteigentumsanteilen oder dem abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu verteilen. Die Wohnungseigentümer haben aber auch die Kompetenz, a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.5 Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird parallel mit Anschluss weiterer WE an eine neue Heizungsanlage fortgeführt

Im Übrigen werden Konstellationen verbreitet sein, in denen eine Mehrzentralisierung unter Einbau einer neuen Zentralheizung erfolgt, da ggf. die Kapazität der vorhandenen Zentralheizung nicht zur Versorgung weiterer Sondereigentumseinheiten ausreicht. Kann das bereits vorhandene Verteilnetz weiter genutzt werden, haben die neu hinzukommenden Wohnungseigentümer, deren Einhei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 2.1 Vollständig dezentrale Versorgung

§ 71l Abs. 2 GEG – Übergangsfristen bei einer Etagenheizung oder einer Einzelraumfeuerungsanlage (1) (...) (2) 1Entscheidet sich der Verantwortliche bei einem Gebäude, in dem mindestens eine Etagenheizung betrieben wird, innerhalb der Frist nach Absatz 1 für eine teilweise oder vollständige Umstellung der Wärmeversorgung des Gebäudes auf eine zentrale Heizungsanlage zur Erfü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.6 Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird unter Beibehaltung dieses Zustands fortgeführt

Werden Sondereigentumseinheiten teilweise durch Zentralheizung und teilweise mittels Etagenheizungen mit Wärmeenergie versorgt und beschließen die Wohnungseigentümer mit der doppelt qualifizierten Mehrheit des § 71n Abs. 6 Satz 1 GEG die unveränderte Beibehaltung dieses Zustands, haben die Eigentümer der Etagenheizungen erforderliche Umrüstmaßnahmen jeweils auf eigene Kosten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.4 Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird parallel mit Anschluss weiterer WE an eine bestehende Zentralheizung fortgeführt

Wird die Wohnanlage bereits teilweise zentral versorgt und wollen oder müssen sich weitere bislang dezentral versorgte Wohnungseigentümer an die Zentralheizung anschließen, so haben diese die Kosten hierfür nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zu tragen. Auch für diesen Fall gilt § 71n Abs. 7 Satz 2 GEG mit der Folge, dass die Wohnungseigentümer auch über die Vertei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / 5.2 Sterbegeldzahlungen

Wird an Hinterbliebene eines Arbeitnehmers oder eines Versorgungsbeziehers für einen begrenzten Zeitraum ein sogenanntes Sterbegeld gezahlt, unterliegt das Sterbegeld nur dann als Versorgungsbezug der Beitragspflicht, wenn es anstelle einer laufenden Hinterbliebenenversorgung gewährt wird. Für die Zuordnung des Sterbegeldes als Versorgungsbezug ist außerdem Voraussetzung, das...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.4 Kostentragung und Kostenverteilung

Zentrale Regelung über die Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften nach GEG stellt § 71n Abs. 7 GEG dar. Bezüglich der Kosten von Umrüstmaßnahmen sind letztlich 6 Konstellationen zu unterscheiden: ausschließlich dezentrale Versorgung unter Beibehaltung dieses Zustands, ausschließlich dezentrale Versorgung bei künftig ausschließlicher Versorgung durch Zentralheizun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 2 Konstellationen möglicher Entscheidungsfindung

Mit Blick auf die Entscheidungsfindung, sind folgende Konstellationen möglich:mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erste Hilfe / 3.5.4.2 Amputationsverletzungen

Amputationsverletzungen sind völlige oder teilweise Abtrennungen eines Körperteils. Von derartigen Verletzungen sind hauptsächlich die Arme und Beine bzw. Finger betroffen. Bei rascher Hilfe und korrekter Versorgung des abgetrennten Körperteils (Amputat) und des Betroffenen können heutzutage abgetrennte Extremitäten wieder "angenäht" werden. Die Suche nach dem Amputat darf j...mehr