Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 17 Internationales Pflich... / IX. Internationales Unterhaltsrecht und internationales Pflichtteilsrecht

Rz. 217 Zwischen Pflichtteils- und Unterhaltsstatut ergeben sich Berührungspunkte, da das Pflichtteilsrecht Versorgungsfunktionen erfüllt – und zwar selbst dann, wenn es bedarfsunabhängig gewährt wird. So erhält z.B. der im französischen Recht neben Abkömmlingen pflichtteilslose Ehegatte im Fall seiner Bedürftigkeit einen Unterhaltsanspruch gegen den Nachlass (Art. 767 c.c.)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Vorbemerkung vor KSÜ

Rn 1 Das Haager Übereinkommen vom 19.10.96 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung u Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung u der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) (BGBl II 09, 603; dazu Ges vom 25.6.09, BGBl II 09, 602) gilt unter den Vertragsstaaten (Albanien, Armenien, Australien, Belgien, Bulgarien, Costa R...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 2. Kollisionsrechtliche Behandlung des Trusts

Rz. 234 In Art. 1 Abs. 2 lit. j EuErbVO werden die Errichtung, Funktionsweise und Auflösung eines Trusts ausdrücklich vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgeschlossen. Pflichtteile unterliegen aber gem. Art. 23 lit. h EuErbVO dem Erbstatut. Daher dürfte sich unter der Erbrechtsverordnung an der vorgenannten Problemlage und der bisherigen Lösung wenig ändern. Rz. 235 Für das a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prüfungsaufbau.

Rn 16 Das Internationale Schuldvertragsrecht ist als Verweisungsrecht nur anwendbar, soweit der Fall nicht bereits durch vorrangig anwendbares Sachrecht als Entscheidungsrecht gelöst wird (s Kropholler IPR § 12 S 95; Brödermann/Rosengarten/Brödermann, 8. Aufl Rz 276f): (i) durch unionsrechtliches Sachrecht (zB das Kartellverbot in Art 101 AEUV; EG-Verordnungsrecht), das kraf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betreuung und Pflegschaft über Volljährige oder unbekannte Beteiligte.

Rn 27 Das Haager Übereinkomme über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.00 (ErwSÜ) ist am 1.1.09 in Kraft getreten. Es hat Vorrang vor Art 24 (BRDrs 564/20 S 433; Wagner FamRZ 22, 405, 412). Vertragsstaaten sind außer Deutschland (BGBl 07 II 323), Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Monaco, Österreich, Portugal, die Schweiz, Tschech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der bescheiden elegante Wortlaut von § 242 lässt nicht erkennen, welche zentrale Bedeutung der Vorschrift wie dem mit ihr verknüpften Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben im deutschen Recht zukommt. Nach diesem Wortlaut enthält § 242 lediglich Vorgaben für die Ausfüllung des schuldnerischen Pflichtenprogramms, genauer: für die Konkretisierung der von ihm geschuldeten Le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift steht im Kontext mit der kollisionsrechtlichen Regelung zum Eheschließungsstatut in Art 13 I EGBGB. Danach ergeben sich die materiellen Voraussetzungen der Eheschließung – unabhängig vom Ort der Eheschließung – für jeden Verlobten aus dem Recht des Staates, dem er unmittelbar vor der Eheschließung angehörte (BGH NJW 66, 1811 [BGH 14.07.1966 - IV ZB 243/66...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine kollisionsrechtliche Sonderregel für dingliche Rechte an bestimmten Arten von Transportmitteln. Bei diesen Transportmitteln brächte die Anknüpfung an die lex rei sitae nicht die erstrebte Rechtssicherheit infolge der häufigen Veränderung des Lageorts. Sie würde insofern nicht den Verkehrsinteressen gerecht. Art 45 I knüpft stattdessen an das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltungsbereich.

Rn 1 Durch G v 17.7.17 wurde Abs 3 nF eingeführt, der alte Abs 3 wurde Abs 4 (BGBl 17 I 2429). Die Vorschrift umfasst zwei Regelungsbereiche. Art 13 I und II betreffen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Eheschließung unter Einschluss der Wirksamkeitsfrage bei fehlerhafter Eheschließung. Davon zu unterscheiden ist das Statut für die Eheschließungsform; das Formstat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 30 ROM II – Überprüfungsklausel.

Gesetzestext (1) 1Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis spätestens 20. August 2011 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor. 2Diesem Bericht werden gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung der Verordnung beigefügt. 3Der Bericht umfasst:mehr

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zfs 08/2024, Fahrradfahrend... / 1. Fahrradbegriff

Was ist ein Fahrrad? Das Wiener Übereinkommen definiert Fahrräder folgendermaßen: Jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.[3] Mit der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.5.2017 wur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Grenzen.

Rn 28 Vereinbarungsgrenzen folgen aus §§ 134, 138, 242 BGB (vgl etwa BGH ZMR 21, 405 Rz 33; 16, 711 = NJW 16, 2878 Rz 32; AG München ZMR 12, 306) sowie auch der ›Kernbereichslehre‹ (dazu Vor §§ 1–49 Rn 18).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vorauszahlung.

Rn 6 Nach II ist die Überbaurente jährlich im Voraus zu zahlen (zur Rentenhöhe s § 912 Rn 23). Rentenberechtigter und Rentenpflichtiger können allerdings abw Vereinbarungen treffen, die nur bei Eintragung in das Grundbuch dingliche Wirkung haben.mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / hh) Vor der Zuwendung erbrachte Übernehmeraufwendungen – Mitarbeit, Bauleistungen

Rz. 166 In der Praxis findet sich häufig der Fall, dass der Erwerber bereits vor der Zuwendung Eigenleistungen erbrachte, etwa Bauaufwendungen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann demjenigen, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem fremdem Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, ein Bereicherungsanspruch zustehen, wenn d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungen.

Rn 2 Die Regelung bezweckt, dass der Zahlungsdienstnutzer die ordentliche Kündigung nutzen kann, um relativ leicht den Zahlungsdienstleister zu wechseln. Auf der anderen Seite soll er sich auf die Folgen der ordentlichen Kündigung durch den Zahlungsdienstleister sachgerecht vorbereiten können. Vereinbarungen sind zulasten des Zahlungsdienstnutzers nur sehr begrenzt möglich. I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Dauer.

Rn 3 Der Beginn der Hemmung und ebenso wie ihr Ende ergeben sich aus der getroffenen Vereinbarung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Die Befugnis zu einseitiger Änderung.

Rn 1 § 332 stellt zunächst klar, dass es zu einer Änderung nicht (wie man nach § 328 II annehmen könnte) allemal einer Vereinbarung zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfänger bedarf. Vielmehr kann vertraglich auch das Recht zu einseitiger Änderung vorbehalten werden. Dem entspricht § 159 I VVG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. 2Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat. (2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Handeln der WEigtümer.

Rn 21 Die Rechte nach § 9a II Fall 1 können grds nur von der GdW wahrgenommen werden. Der einzelne WEigtümer kann nicht handeln und ist zB nicht prozessführungsbefugt. Nach einer Vereinbarung kann etwas anderes gelten (Rn 22). Ferner kann die GdW einen WEigtümer ermächtigen (Rn 18).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Gläubiger erwirbt, sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist, die Hypothek erst, wenn ihm der Brief von dem Eigentümer des Grundstücks übergeben wird. 2Auf die Übergabe finden die Vorschriften des § 929 Satz 2 und der §§ 930, 931 Anwendung. (2) Die Übergabe des Briefes kann durch die Vereinbarung ersetzt werden, dass der Gläubiger berechtigt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen). (2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich. (3) Aufwendungen, die der...mehr

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AGS 08/2024, Vereinbartes H... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Anrechnung einer vereinbarten Vergütung Die Entscheidung des OLG Hamburg ist zutreffend. Die Anrechnungsregelung in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV spricht nämlich davon, dass eine Geschäftsgebühr entsteht. Eine gesetzliche Regelung, die die – teilweise – Anrechnung einer vereinbarten Vergütung für die vorprozessuale Tätigkeit anordnet, existiert im RVG hingegen nicht. Dami...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Pächter ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er die Sache versehen hat, wegzunehmen. 2Der Verpächter kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Pächter ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. 3Eine Vereinbarung, durch die das Wegnahmerecht des Pächters ausgeschlossen wird, ist nur wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Sonstige Gegenstände.

Rn 109 Mangel ja: Fehlende Wiederverkäuflichkeit/Handelbarket/Verkehrsfähigkeit von Arzneimitteln beim Verkauf an einen Händler (Stuttg PharmR 23, 481, 485f); Geschwindigkeits-Messanlage, mit welcher keine ›standardisierten Messverfahren‹ iSd höchst- und obergerichtlichen Rspr zum Bußgeldverfahren durchgeführt werden können (Celle MDR 23, 555, 555f); fehlende Kennzeichnung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verpflichtungsübernahme

Rn. 1478 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die vormals passvierungsbeschränkte Verpflichtung muss "übernommen" worden sein. Korrespondierend zum Tatbestandsmerkmal der Übertragung iS § 4f EStG ist bzgl des Tatbestandsmerkmals der Übernahme auf einen Wechsel der personellen Zurechnung der Verpflichtung abzustellen (s § 4f Rn 52 (Briesemeister)). Liegt ein solcher Zurechnungswechsel ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Anspruch gegen die GdW.

Rn 24 Liegt ein Verstoß gegen einen Beschl, eine Vereinbarung oder das Gesetz vor, kann jeder WEigtümer von der GdW nach § 18 II Nr 2 ein Einschreiten verlangen. Dies müssen die WEigtümer beschließen; ggf ist nach § 44 I 2 vorzugehen. Der Verw kann grds nicht handeln, auch nicht nach § 27 I, II.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1142 BGB – Befriedigungsrecht des Eigentümers.

Gesetzestext (1) Der Eigentümer ist berechtigt, den Gläubiger zu befriedigen, wenn die Forderung ihm gegenüber fällig geworden oder wenn der persönliche Schuldner zur Leistung berechtigt ist. (2) Die Befriedigung kann auch durch Hinterlegung oder durch Aufrechnung erfolgen. Rn 1 § 1142 ergänzt § 267 (da der Eigentümer keine Zahlung schuldet, hat er nach § 267 kein Recht zur E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Erzwingung (§ 10 II).

aa) Vorrang der Auslegung. Rn 19 Eine (ggf ergänzende) Auslegung (allg § 157 BGB Rn 15 ff) hat nach hM Vorrang vor einer Anpassung gem § 10 II (BGH ZMR 19, 518 Rz 8; NZM 16, 727 Rz 18). bb) Anwendungsbereich. Rn 20 § 10 II bezweckt es, unbillige Härten zu beseitigen (BGH ZMR 18, 242 Rz 11; ZMR 16, 713 Rz 11). Nach § 10 II kann verlangt werden: eine vom Gesetz abweichende schuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Üblicher Lohn.

Rn 4 Die Anwendung der Auslegungsregel des II setzt voraus, dass die Entgeltlichkeit des Maklervertrags feststeht und lediglich die Höhe der Vergütung nicht bestimmt ist. Eine Taxe gibt es für Maklerleistungen nicht, so dass in solchen Fällen der übliche Lohn als Vergütung vereinbart ist. Der übliche Lohn ist auf der Grundlage und am Maßstab der allg Verkehrsanschauung in de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abweichende Parteivereinbarung.

Rn 5 § 184 ist dispositiv. Den Parteien des zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäfts ist es daher nach zutr Ansicht nicht verwehrt, die Rückwirkung durch Vereinbarung, die auch konkludent erfolgen kann, auszuschließen (BGHZ 108, 380, 384; aA Flume II § 56). Dagegen kann der Genehmigende die Rückwirkung nicht einseitig ausschließen (Staud/Klumpp Rz 86; aA BGHZ 108, 380, 384).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Unabdingbarkeit.

Rn 44 Unzulässig sind Vereinbarungen, die eine Erlaubnis des Vermieters zur Durchführung der privilegierten baulichen Veränderungen von vornherein erschweren oder gar ausschließen. Der Anspruch des Mieters darf auch nicht von einer generellen Kautionsleistungspflicht durch den Mieter abhängig gemacht werden. Auch die Anlagepflicht für die Kaution ist zwingend.mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Aufschiebend bedingter Pflichtteilsverzicht

Rz. 17 Bei einem entgeltlichen Pflichtteilsverzicht ist die Vereinbarung eines aufschiebend bedingt durch die Erbringung der Abfindungsleistung wirksamen Pflichtteilsverzichts an sich die geeignetste Lösung, um das Austauschverhältnis zu sichern. Gefahr droht dieser sinnvollen Gestaltung jetzt u.U. durch die Rechtsprechung des BGH, wonach ein Angebot auf Abschluss eines Pfli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfd) Aufdeckung stiller Reserven nach einer BP

Rn. 70d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ein steuerlicher Mehrgewinn kann schließlich auf der Aufdeckung stiller Reserven anlässlich der Erhöhung der Wertansätze einzelner Aktivposten anlässlich einer Bp beruhen. Wird – wie in der Praxis üblich – die HB des betreffenden Jahres nicht nachträglich angepasst, so sind die steuerlichen Mehrgewinne im Weg der Schätzung – also unter Berü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Drittnutzer.

Rn 21 Da WEigtümer Drittnutzern keine Rechte vermitteln können, die sie selbst nicht haben, sind auch Drittnutzer der Sache nach Beschl, Vereinbarungen und dem Gesetz unterworfen und können bei Verstößen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (§ 13 Rn 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Briefhypothek: Abtretungserklärung, Briefübergabe.

Rn 2 Die Abtretung der Forderung erfordert eine Einigung zwischen Zedenten und Zessionar; seitens des Letzteren genügt die Entgegennahme des Hypothekenbriefs in der Absicht, das Recht zu erwerben. Dagegen bedarf die Erklärung des Zedenten der Schriftform (§ 126). Die Erklärung muss ›erteilt‹, aber nicht notwendig im Original ausgehändigt werden (Celle OLGRep 08, 163) und die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Käufer haftet von dem Abschluss des Kaufs an den Nachlassgläubigern, unbeschadet der Fortdauer der Haftung des Verkäufers. 2Dies gilt auch von den Verbindlichkeiten, zu deren Erfüllung der Käufer dem Verkäufer gegenüber nach den §§ 2378, 2379 nicht verpflichtet ist. (2) Die Haftung des Käufers den Gläubigern gegenüber kann nicht durch Vereinbarung zwischen dem Käufe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 8 Beruft sich ein Ehegatte auf die Vereinbarung eines abw Stichtages, hat er hierfür die Darlegungs- und Beweislast (Grüneberg/Brudermüller Rz 10). Der Stichtag kann nicht isoliert festgestellt werden (Köln FamRZ 03, 539).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verwertung des Gegenstands.

Rn 1 Zum Verhältnis zwischen § 752 und § 753 vgl § 752 Rn 1. § 753 begründet mangels abw Vereinbarung ein Recht auf Verkauf, wenn der Gegenstand nicht nach § 752 teilbar ist. Nach Versilberung des Gegenstands setzt sich die Gemeinschaft zunächst am Erlös als Surrogat des gemeinschaftlichen Gegenstands fort (BGH NJW 96, 2310, 2312), ebenso dingliche Belastungen am gemeinschaf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1181 BGB – Erlöschen durch Befriedigung aus dem Grundstück.

Gesetzestext (1) Wird der Gläubiger aus dem Grundstück befriedigt, so erlischt die Hypothek. (2) Erfolgt die Befriedigung des Gläubigers aus einem der mit einer Gesamthypothek belasteten Grundstücke, so werden auch die übrigen Grundstücke frei. (3) Der Befriedigung aus dem Grundstück steht die Befriedigung aus den Gegenständen gleich, auf die sich die Hypothek erstreckt. Rn 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist. (2) Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche o...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / IV. Aufteilung des Vermögens bei Ehegatten/Lebenspartnern und Lebensgefährten

Rz. 47 War der Erblasser verheiratet bzw. lebte in eingetragener Lebenspartnerschaft, ist zu entscheiden, ob und inwieweit bestimmte Vermögensgegenstände (und Schulden) überhaupt ihm gehörten und nun zu seinem Nachlass zu zählen sind. Dabei sind auch etwaige Auswirkungen des jeweiligen Güterstandes zu beachten. Bestand Gütergemeinschaft, fallen die Vermögensgegenstände des G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kenntnis von den Abweichungen (Nr 1).

Rn 8a Die Abweichung muss dem Verbraucher ›eigens‹ zur Kenntnis gebracht werden, und zwar, bevor dieser seine auf Abschluss des Kaufvertrags gerichtete Erklärung abgibt. Was konkret unter dem Begriff zu verstehen ist, wurde nicht näher definiert. Zwar wird er im BGB (§ 632a I 6) bereits verwendet, jedoch kann aufgrund des völlig unterschiedlichen Regelungszusammenhangs keine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. 2Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist Wohnraum im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen, so gelten für die Beendigung des Rechtsverhältnisses hinsichtlich des Wohnraums die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete den Wohnraum überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat oder in dem Wohnraum mit seiner Familie oder Personen lebt, mit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Mindestkriterien zur Anerkennung einer Mitunternehmerstellung

Rn. 23e Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Verwaltungsanweisungen: OFD Ffm vom 14.03.2001, DStR 2001, 1159 und vom 03.11.2008, S 2241 A – 37 St 213 (Ertragsteuerliche Behandlung der atypisch stillen Gesellschaft); OFD Erfurt vom 23.10.2003, S 2241 A – 08 – L 221, GmbHR 2004, 209 (Steuerliche Behandlung der typisch und atypisch stillen Gesellschaft). Grundsätzlich s Rn 23 und zur Ansich...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Arten der beschränkten Pflichtteilsverzichte im Überblick

Rz. 25 Nach ganz überwiegender Meinung kann Gegenstand eines beschränkten Pflichtteilsverzichts sein:[32]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 7 Behauptet ein WEigtümer, dass eine Vereinbarung, welche die Tatbestandsvoraussetzungen des § 47 erfüllt, für das Verhältnis der WEigtümer untereinander anwendbar ist, ist es nach § 47 S 2 an ihm, diese Behauptung darzulegen und im Streit zu beweisen (BRDrs 168/20, 95).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. 2Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Teilung.

Rn 3 Verteilung ist der nach Bewertung der Nachlassgegenstände erfolgende Vollzug der Auseinandersetzung unter Berücksichtigung der Erbquoten nach §§ 752–754, der Teilungsanordnungen des Erblassers bzw der Vereinbarungen der Erbengemeinschaft zur Nachlassteilung, wobei sich die Teilungsquoten durch eine Ausgleichung nach §§ 2050 ff ggü den Erbquoten verschieben können (BGH N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausübung der Rechtswahl.

Rn 3 Art 14 regelt nicht, nach welchem Recht Zustandekommen und Wirksamkeit der Rechtswahl zu beurteilen sind. Insoweit sollte – entspr Art 3 V ROM I – das gewählte Recht maßgeblich sein (s zB Heiss/Loacker JBl 07, 613, 623; BeckOK/Spickhoff Art 14 Rz 3; Erman/Stürner Anh Art 42 EGBGB Art 14 ROM II Rz 10; jurisPK/Wurmnest Art 14 Rz 28; Grüneberg/Thorn Art 14 Rz 11; BeckOGK/R...mehr