Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Erbvergleich

Rz. 43 Auch sog. Erbvergleiche, also Einigungen unter den (tatsächlichen oder präsumtiven) Rechtsnachfolgern können der Besteuerung zugrunde zu legen sein. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass durch den Erbvergleich eine Ungewissheit über die tatsächlich bestehende Erbrechtslage beseitigt wird.[56] Dient der Vergleich demgegenüber lediglich einer einvernehmlichen Abänd...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Allgemeines

Rz. 221 Pflichtteilsergänzungsansprüche können nur durch diejenigen Schenkungen ausgelöst werden, die der Erblasser selbst ausgeführt hat.[667] Der Schenkungsbegriff des § 2325 Abs. 1 BGB ist zwar grundsätzlich identisch mit dem der §§ 516, 517 und 1624 BGB.[668] Das bloße Fehlen der objektiven Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung reicht aber für die Annahme einer unent...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 104 Pflichtteilsansprüche gefährden die Unternehmensnachfolge in vielen Fällen vor allem auch dadurch, dass sie mit dem Erbfall grundsätzlich sofort fällig sind und daher die Liquidität zu einem kaum vorhersehbaren Zeitpunkt unerwartet belasten. Eine Stundung des Pflichtteilsanspruchs kommt nach der gesetzlichen Regelung in der Praxis kaum jemals in Betracht (§ 2331a BGB...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / 1. Zwecke und Wechselwirkungen

Rz. 17 Situative oder turnusmäßige Bewertungsanlässe ergeben sich i.d.R. aus gesetzlichen Bestimmungen, vertraglichen Vereinbarungen/einseitigen Verfügungen oder Informationsbedürfnissen für Planungs-, Entscheidungs- oder Kontrollzwecke und gehen nicht nur mit unterschiedlichen Vereinfachungs- und Objektivierungserfordernissen bei der Wertermittlung, sondern auch mit untersc...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / VII. Haftungsbeschränkungen

Rz. 35 Der anwaltliche Berater kann grundsätzlich Haftungsbeschränkungen auf die Haftpflichtversicherungssumme mit dem Mandanten vereinbaren. Aus § 52 BRAO ergibt sich, unter welchen Voraussetzungen eine vertragliche Begrenzung der Ersatzansprüche möglich ist. Grundsätzlich sind drei Möglichkeiten einer Haftungsbeschränkung vorgesehen:[10]mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Pflichtteilsergänzungsfeste Zuwendungen durch Gütergemeinschaft?

Rz. 54 Die große Besonderheit der Gütergemeinschaft ist das Entstehen von verschiedenen Vermögensmassen, einem gemeinschaftlichen Vermögen sowie das jeweilige Sondervermögen oder Vorbehaltsgut der Ehegatten. Die Pflichtteilsquote der Abkömmlinge wird erhöht.[66] Neben dem Nachteil der Haftungsgemeinschaft der Ehegatten kommt somit ein weiterer erbrechtlicher hinzu. Dieser ka...mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / 1. Vollstreckung in den Nachlass

Rz. 16 Eine Vollstreckung in den Nachlass kann der Erbe allerdings auch dann nicht verhindern. Hinweis Der Erbe ist allerdings gehalten, eine Einzelzwangsvollstreckung zu verhindern, wenn ein Nachlassinsolvenzeröffnungsgrund gemäß § 320 InsO vorliegt, will er einer Haftung aus §§ 1979, 1980 BGB entgehen. Ferner muss er eine Vollstreckung von Eigengläubigern in den Nachlass ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Minderheitsgesellschafter

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Auch bei Minderheitsgesellschaftern sind vGA und verdeckte Einlagen nicht ausgeschlossen. Je niedriger die Beteiligungsquote des Minderheitsgesellschafters ist, desto weniger wird jedoch eine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis vorliegen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die übrigen AE nicht als nahe stehende Pers zu dem betroffenen Gesellsc...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Gütergemeinschaft ohne Fortsetzungsvereinbarung

Rz. 37 Ist die Gütergemeinschaft durch notarielle Vereinbarung als eine solche ohne Fortsetzungsvereinbarung begründet worden, bedarf es beim Tod eines Ehegatten einer gesonderten Auseinandersetzung dieser Gesamthandgemeinschaft. Dies kann auch durch Vermittlung des Nachlassgerichts geschehen, §§ 487 ff. FamFG (§§ 373, 363 FamFG). Wird eine Einigung nicht erzielt, kann jeder...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / III. Nachteile

Rz. 7 Gerade aus psychologischer Sicht kann sich die vorweggenommene Erbfolge für den Schenker aber auch nachteilig auswirken. In der Praxis kommt es durchaus vor, dass Schenker es bereuen, Teile ihres Vermögens frühzeitig aus der Hand gegeben zu haben. Insbesondere wenn die selbstgenutzte Immobilie – gegen Nutzungsrecht – auf die eigenen Kinder übertragen wird, kann sich – ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / a) Internationale Zuständigkeit

Rz. 133 Die internationale Zuständigkeit für das Verfahren zur Beantragung des ENZ ergibt sich aus Art. 4 ff. EuErbVO.[302] Danach fällt die internationale Zuständigkeit dem Land zu, in welchem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Bei einer getroffenen Rechtswahl gemäß Art. 5 EuErbVO können die Erben durch Vereinbarung einer Gerichtsstandsvereinbarung ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / c) Ausschluss der Erbunwürdigkeit

Rz. 106 Die Erbunwürdigkeit ist ausgeschlossen, sofern der Erblasser dem Erbunwürdigen verziehen hat, § 2343 BGB. Die Verzeihung setzt voraus, dass der Erblasser den Unwürdigkeitsgrund kennt. Sie ist, da sie ein auf verzeihende Gesinnung beruhendes Verhalten ist,[171] formlos möglich. Der Anfechtungsberechtigte kann auf die Anfechtung auch verzichten. Dies ist auch durch ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Nahe stehende Personen

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Auch Vorteilszuwendungen an nahe stehende Pers eines Gesellschafters können zur Annahme einer vGA führen. Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff. Handelt es sich um die nahe stehende Pers eines beherrschenden Gesellschafters oder einer beherrschenden Pers-Gr mit gleichgerichteten Interessen, so sind für die Prüfung einer vGA die strengen Maßstäbe für...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Verzichtserklärung und Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 173 Das Familiengericht soll einem Scheidungsantrag nach § 133 FamFG stattgeben, wenn sich die Ehegatten über die dort bezeichneten Gegenstände dergestalt geeinigt haben, dass ein vollstreckbarer Schuldtitel herbeigeführt wurde. Dies wird regelmäßig durch Scheidungsfolgenvereinbarungen erzielt. Nach § 1933 S. 1 BGB verliert der Ehepartner sein gesetzliches Erbrecht erst ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / a) Abtretungsklausel

Rz. 324 Im Unterschied zur GmbH kann die Nachfolge in der Satzung einer Aktiengesellschaft aufgrund der Satzungsstrenge (§ 23 Abs. 5 AktG) nur sehr eingeschränkt geregelt werden. Rz. 325 Eine Abtretungsverpflichtung kann in der Satzung einer Aktiengesellschaft nicht begründet werden, da darin ein Verstoß gegen das Verbot der Begründung von Nebenleistungsverpflichtungen gesehe...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Verbot der Gebührenunterschreitung

Rz. 45 Für die Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung ist das Gebührenunterschreitungsverbot von § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO zu beachten. Danach ist es unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das RVG vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Durch das Gebot soll das RVG als staatliches Tarifgesetz geschützt und ein Preiswettbewerb ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Die Schenkung unter Auflage als mögliche Rückforderungsregelung

Rz. 95 Will sich der Schenker die Möglichkeit einer angemessenen Reaktion offenhalten, ist rechtstechnisch zunächst die in § 525 BGB geregelte Schenkung unter Auflage denkbar: Diese gibt dem Schenker bei Nichtvollzug der Auflage die freie Wahlmöglichkeit, ob er das Geschenk zurückverlangen möchte (§ 527 Abs. 1 BGB), vermeidet also die Schwächen der oben dargestellten Lösunge...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / V. Bindungswirkung des Erbscheinsverfahrens/Beschwerdeverfahren

Rz. 140 Die Ergebnisse des Erbscheinsverfahrens entfalten keine Bindungswirkung für das angerufene Prozessgericht.[149] Das angerufene Prozessgericht kann das Verfahren auch nicht bis zum Abschluss des Erbscheinsverfahrens aussetzen, § 148 ZPO. Das Nachlassgericht ist jedoch an das Ergebnis des Prozessgerichts gebunden.[150] Auch kann das Nachlassgericht das Erbscheinsverfah...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 4. Prozessführung und Zwangsvollstreckung

Rz. 44 Muss eine Forderung gegen den Nachlass, die auf eine Verfügung gerichtet ist, im Wege der Klage durchgesetzt werden, so sind nur die nicht zustimmenden Erben zu verklagen. Der Klageantrag lautet auf Mitwirkung des nicht zustimmenden Erben bei der von den übrigen Miterben vorzunehmenden Verfügung.[117] Praxishinweis Im Vorfeld des Prozesses sollte der Gläubigervertreter...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Fortsetzungsklausel

Rz. 159 Bei einer Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters mit den verbleibenden Gesellschaftern (bzw. bei einer zweigliedrigen Gesellschaft von dem überlebenden Gesellschafter allein) fortgeführt.[130] Der verstorbene Gesellschafter scheidet mit dem Tod aus der Gesellschaft aus. Sein Gesellschaftsanteil geht nicht auf die Erben über...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / II. Formen letztwilliger Verfügungen

Rz. 33 Der Unternehmer kann seinen letzten Willen in einer einseitigen (Testament, §§ 2231 ff. BGB) oder einer zweiseitigen (gemeinschaftliches Testament, §§ 2265 ff. BGB und § 10 Abs. 4 LPartG; oder Erbvertrag, §§ 2274 ff. BGB) Verfügung von Todes wegen niederlegen. Die Frage, ob die mit einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag verbundene Bindungswirkung sac...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / A. Scheidungsvereinbarung und erbrechtliche Verzichtserklärung

Rz. 1 Nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG muss der Scheidungsantrag die Angabe enthalten, ob die Ehegatten bereits ein Einvernehmen über bestimmte Scheidungsfolgen (elterliche Sorge, Umgang, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Hausrat und Wohnung) erzielt haben. Hierbei handelt es sich um ein zwingendes Formerfordernis, bei dessen Fehlen der Scheidungsantrag als unzulässig abzuweisen ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.5 Übernahme einer Dienststelle/Einrichtung

Übernimmt ein Arbeitgeber eine Dienststelle oder geschlossene Teile einer solchen von einem Arbeitgeber, der entweder vom Geltungsbereich des BAT oder des BAT-O erfasst wird oder kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung den BAT /BAT-O oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet, so werden die bei der Dienststelle bis zur Übernahme zurückgelegten Zeiten bei dem ne...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / d) Beratung der Parteien eines Übergabevertrags

Rz. 80 In der Beratung von Parteien bei lebzeitigen Vermögensübertragungen wird das Vorliegen von Interessengegensätzen regelmäßig sehr schnell deutlich. Zwar besteht zwischen Übergeber und Übernehmer regelmäßig grundsätzliches Einvernehmen hinsichtlich der gewünschten Überlassung, jedoch treten dann bei der Erörterung über die einzelnen Details der Übertragung nicht selten ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz

Rz. 103 Die bei Minderjährigen für die Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung bedeutsame Frage nach Aufwendungsersatz ist auch bei volljährigen Beschenkten oftmals Quelle langwieriger Auseinandersetzungen. In der regelmäßig emotional angeheizten Situation der Rückabwicklung entzünden sich nicht selten an der Frage der Bewertung dieser Einzelposten Streitigkeiten, die es mögli...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / V. Einzelkonto des Erblassers

Rz. 129 Beim Einzelkonto ist nur eine Person Inhaber des Kontos.[189] Das Konto bleibt auch beim Tod des Kontoinhabers zunächst bestehen. Auf den Erben gehen das Girovertragsverhältnis und die Einlageforderung über.[190] All dies bedeutet, dass im Außenverhältnis tatsächlich der Erblasser Alleineigentümer des Einzelkontos ist.[191] Von erbrechtlicher Relevanz ist aber auch d...mehr

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FF 12/2023, Auslegung und V... / Leitsatz

1. Welche Formen des Umgangskontakts von einer konkreten Umgangsregelung ausgeschlossen sind, ist es eine Frage der Auslegung des Titels im Einzelfall. 2. Bei der Auslegung von Umgangstiteln gilt der Grundsatz, dass dem Verpflichteten bei verständiger und objektiver Betrachtung hinreichend deutlich sein muss, was mit der Regelung von ihm verlangt wird. Dabei dürfen allerdings...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / e) Auswirkung auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 16 Zu beachten ist, dass ein zu Lebzeiten unter Nießbrauchsvorbehalt übertragener Vermögensgegenstand selbst dann im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs gemäß § 2325 BGB bei der Berechnung des Pflichtteils eines enterbten Angehörigen zu berücksichtigen ist, wenn zwischen Übergabe und Erbfall mehr als zehn Jahre vergangen sind.[14] Da der Erblasser den verschenkten...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Zivilrecht

Rz. 36 Bei der Gestaltung von Übergabeverträgen gegen Versorgungsleistungen ist aus Beratersicht zu bedenken, dass sich zwischen Übergeber und Übernehmer durchaus widerstreitende Interessen ergeben können. Während es dem Übergeber regelmäßig um die Sicherung seiner Altersversorgung geht, möchte der Übernehmer sich nicht zu Leistungen verpflichten, die er nicht aus dem übertr...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / C. Endgültige Einreden

Rz. 26 Stehen vorübergehende Einreden (wegen Zeitablaufs) nicht mehr zur Verfügung, so kann der Erbe den Nachlassgläubigern die eigentlichen Einreden entgegenhalten, um seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Dabei gilt es, verschiedene Fälle zu unterscheidenmehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / i) Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Rz. 277 Mit Wirkung zum 1.1.2024 greift das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).[356] Für die Zulässigkeit und Haftung des Testamentsvollstreckers ergeben sich dadurch keine wesentlichen Änderungen. Weidlich [357] weist aber zu Recht auf das Bedürfnis nach einer Aufrechterhaltung des erbrechtlichen Haftungssystems bei Anordnung einer Testamentsvo...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Ausschluss des Auskunftsanspruchs durch den Erblasser

Rz. 189 Der gesetzliche Inhalt des § 2314 BGB kann durch den Erblasser grundsätzlich nicht abgeändert werden.[581] Etwas anders gilt nur, wenn der Erblasser nach §§ 2333 ff. BGB berechtigt ist, den Pflichtteil zu entziehen. Die Einschränkung der Rechte aus § 2314 BGB wird insoweit als "Minus" gegenüber der völligen Pflichtteilsentziehung angesehen und daher für zulässig geha...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / e) Verzichtsvertrag und Ehegatte

Rz. 125 Da der Erbverzicht nicht per se den Zugewinnausgleichsanspruch des Ehegatten umfasst, sollte zusätzlich ein Ehevertrag abgeschlossen werden, in dem der Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs aufgenommen oder Gütertrennung vereinbart wird. Wird der Ehegatte, der den Erbverzichtsvertrag abgeschlossen hat, dennoch Erbe durch gewillkürte Verfügung von Todes wegen, ve...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / V. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Erbe?!

Rz. 36 Im Erkenntnisverfahren geht es auch im Falle der Einredeerhebung vor allem um den Bestand der eingeklagten Forderung. Wenn diese besteht, verliert der Erbe den Rechtsstreit.[58] Er wird – wenn auch unter Vorbehalt – verurteilt. Daher trägt er nach § 91 ZPO die Kosten des Rechtsstreits. Hinweis Ggf. wird aber zu prüfen sein, ob es sich wenigstens um eine Nachlasserbensc...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. "Nachlassbilanz"

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Vermächtnis

Rz. 42 Mit einem Vermächtnis[41] kann der Erblasser einem anderen einzelne Vermögensgegenstände zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen (§ 1939 BGB).[42] Im Unterschied zum Erben erwirbt der Vermächtnisnehmer den Gegenstand nicht unmittelbar vom Erblasser. Er erlangt vielmehr nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung dieses Gegenstandes (§ 2174 BGB). Der Vermächt...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / Literaturtipps

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Vermögensverschiebung

Rz. 71 Als Schenkung unter Lebenden ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich jede freigebige Zuwendung steuerpflichtig, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Rz. 72 Schenkung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne ist jede substantielle Vermögensbewegung, bei der eine Person (Zuwendender) zugunsten einer anderen Person (Bedachter) einen ...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / b) Fiktives Vermögen/fiktiver Nachlass, Vorempfänge

Rz. 28 Zum Bereich der Erfassung des aktuellen Vermögens bzw. Nachlasses gehört in jedem Fall auch die Erfassung von lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers an die beteiligten Personen bzw. dritte Personen. Auch hier gilt dies grundsätzlich sowohl für die gestaltende Beratung vor dem Erbfall als auch für die Beratung bzw. Vertretung eines Mandanten nach dem Erbfall. Lebzeitig...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Wahlrecht des Erben

Rz. 240 Gehört zum Nachlass der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters, kann der Erbe in folgendes Dilemma geraten:[191] Nimmt der Erbe die Erbschaft an, haftet er unbeschränkt und unbeschränkbar für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§§ 128 ff. HGB). Schlägt er die Erbschaft dagegen aus (§§ 1942 ff. BGB), muss er auf den Nachlass insgesamt verzichten. Die Au...mehr

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zfs 12/2023, Erhebliche Wah... / 1 Aus den Gründen. "…"

1. Ein Anspruch des Kl. aus dem streitgegenständlichen Versicherungsvertrag auf Ersatz der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten (vgl. Ziffer A.2.5.1.1, 2.1.1, 2.2.1 der … AKB 2017) besteht schon dem Grunde nach nicht, weil die Bekl. in Ermangelung eines vom Kl. erfolgreich geführten Beweises des Teilediebstahls aus seinem Pkw nicht zur Leistung verpflichtet ist. Zwar best...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / I. Form

Rz. 12 Für den Erbverzicht schreibt § 2348 BGB die notarielle Beurkundung vor. Beide Erklärungen – Angebot des Verzichtenden und Annahme des Erblassers oder aber auch andersherum[16] – müssen in dieser Form abgegeben werden. Rz. 13 Angebot und Annahme müssen aber nicht gleichzeitig (also nicht bei Anwesenheit beider Teile) angegeben werden, §§ 128, 152 BGB. Die beurkundete An...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Ausgleichung gemäß §§ 2050 ff. BGB

Rz. 113 Wenn ein Übergeber einem seiner Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch sonstige Schenkung lebzeitig Vermögenswerte zuwendet und seine Vermögensnachfolge von Todes wegen entweder gar nicht oder durch ein Testament regelt, das mit der gesetzlichen Erbfolge im Wesentlichen im Gleichklang steht,[197] ist zu beachten, dass bei der Miterbenauseinandersetzu...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 6. Unwiderrufliches Bezugsrecht

Rz. 108 Das unwiderrufliche Bezugsrecht wird oftmals gleich bei Beginn vereinbart bzw. auf Antrag des Versicherungsnehmers kann dem Bezugsberechtigten durch schriftliche Bestätigung des Versicherers mitgeteilt werden, dass der Widerruf ausgeschlossen ist und das Recht auf die Versicherungsleistung sofort und unwiderruflich zugewandt wird, § 9 Abs. 2 ALB. Rz. 109 Bei Einräumun...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Nichteheliche Kinder

Rz. 9 Mit Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) [11] am 1.7.1998 sind die Vorschriften über die Legitimation nichtehelicher Kinder (§§ 1719 bis 1740g BGB a.F.) ersatzlos entfallen.[12] Die Rechtsstellung nichtehelicher Kinder wurde der der ehelichen vollständig angeglichen.[13] So wurde das bisher geltende Erbrecht nichtehelicher Kinder grundlegend revidier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtete Körperschaften

Tz. 144 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 3 S 1 KStG verpflichtet eine Kap-Ges, ihren AE eine Bescheinigung über die Höhe der an sie erbrachten Leistungen, soweit das stliche Einlagekto gemindert wurde, auszustellen. § 27 Abs 7 KStG dehnt diese Verpflichtung auf andere Kö und Pers-Vereinigungen aus (dazu s Tz 250ff). § 27 Abs 1 und 7 KStG knüpfen entweder unmittelbar (Abs 1...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 8. Ausnahme bei der Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG

Rz. 66 Die Formvorschriften gelten teilweise nicht für den Abschluss einer Gebührenvereinbarung im Sinne von § 34 RVG. Gemäß § 3a Abs. 1 S. 4 RVG gelten die Sätze 1 und 2 des § 3a Abs. 1 RVG nicht für eine Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass nur bestimmte Vorschriften über die Vergütungsvereinbarung nicht für die Gebührenvereinbarung nach...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / a) Ausgleichszahlungen

Rz. 342 Im Falle der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft werden regelmäßig Ausgleichszahlungen zwischen den Erben fließen, soweit nicht der gesamte Nachlass versilbert, sondern unter den Erben aufgeteilt worden ist. Derartige Ausgleichszahlungen werden auch dann fällig, wenn der Erblasser im Rahmen einer Teilungsanordnung gem. § 2048 BGB den Erben Gegenstände mit versch...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / Q. Pflichtteil im Erbschaftsteuerrecht

Rz. 345 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt nur der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch der Erbschaftsteuer.[963] Durch diese gesetzliche Regelung wird der Zeitpunkt der Steuerentstehung hinausgeschoben, was in erster Linie dem Schutz des Pflichtteilsberechtigten dient.[964] Er soll davor bewahrt werden, dass für ihn auch dann Erbschaftsteuer anfällt, wenn er seinen An...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / X. Testamentsvollstreckung und Zugriffverbot, insbesondere bei Insolvenz

Rz. 48 Wegen § 2211 BGB kann der Erbe sich hinsichtlich der Nachlassgegenstände schuldrechtlich verpflichten, der Testamentsvollstrecker selbst wird dadurch aber gerade nicht verpflichtet. Die Eigengläubiger können nur wegen persönlicher Forderungen nicht auf den Nachlass zugreifen. Persönliche Forderungen sind dabei alle Forderungen, die sich direkt gegen den Erben als Schu...mehr