Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Haftung bei Beschädigung des Dienstwagens

Rz. 541 Bei der Haftung des Arbeitnehmers für Sachschäden am Dienstwagen sind die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung anzuwenden. Diese Grundsätze über die Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten sind einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht. Sie finden auch auf Auszubildende Anwendung (vgl. BAG v. 18.4.200...mehr

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§ 69 Arbeitsrechtliche Impl... / D. Betriebsvereinbarung

Rz. 14 Bei Bestehen eines Betriebsrates ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung nahezu unvermeidbar, da elementare Inhalte von Compliance-Management-Systemen ohnehin der Mitbestimmungspflicht unterliegen (Schreiber, NZA-RR 2010, 617, 623; Vogt, NJOZ 2009, 4206, 4209; v. Steinau-Steinrück/Glanz, NJW-Spezial 2008, 146, 147, Mengel/Hagemeister, BB 2007, 1386, 1391; detaill...mehr

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§ 46 Streik / A. Funktion des Streiks

Rz. 1 Streiks sollen die Unterlegenheit der Arbeitnehmer im Vergleich zu den Arbeitgebern und den von ihnen geführten Unternehmen abmildern. Es geht dabei zuerst um die Vereinbarung verbesserter Arbeitsbedingungen, insb. im Entgeltbereich. Vor diesem Hintergrund sind Streiks durchaus ein Mittel, um den Machtvorsprung und die Überlegenheit der Unternehmer einzuschränken, um n...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / (2) Umwandlung künftiger Entgeltansprüche

Rz. 87 Hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "künftige" Entgeltansprüche ist fraglich, bis zu welchem Zeitpunkt Entgelt umgewandelt werden kann. Nach dem hierzu bislang einzigen vorliegenden höchstrichterlichen Urteil setzt eine Entgeltumwandlung i.S.d. § 1 Abs. 5 BetrAVG a.F. insoweit voraus, dass im Umwandlungszeitpunkt bereits eine Rechtsgrundlage für den betroffenen Entge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Vergütungspflicht

Rz. 468 Während das ArbnErfG für qualifizierte technische Verbesserungsvorschläge nach § 20 Abs. 1 ArbnErfG auf die sinngemäße Anwendung der Regelungen des ArbnErfG verweist, bietet die Rechtsordnung für nicht qualifizierte (einfache) Verbesserungsvorschläge keine vergütungsrechtliche Regelung. § 20 Abs. 2 ArbnErfG verweist für einfache technische Verbesserungsvorschläge auf...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Aufstellen des Sozialplans

Rz. 1348 Die Höhe des Sozialplanvolumens wird zwischen den Betriebspartnern vereinbart; diese sind in der Insolvenz an die Obergrenze des § 123 Abs. 1 InsO gebunden. Wird der Sozialplan durch Spruch der Einigungsstelle festgelegt, hat diese bei der Bildung des Sozialplanvolumens den in § 112 Abs. 5 Nr. 3 BetrVG niedergelegten Ermessensgrundsatz zu beachten. Die Einigungsstel...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 15. Tatsachenvergleich zu offenen Urlaubstagen, Ansprüchen aus TV oder BV

Rz. 400 Obwohl die genannten durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kollektivrechtlich begründeten Rechte sowie die gesetzlich begründeten Ansprüche aus dem BUrlG (s. aber oben Rdn 399 zur nachvertraglichen Verzichtbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs) im Grundsatz unverzichtbar sind (vgl. zu den Alternativ-Möglichkeiten § 4 Abs. 3 u. 4 TVG bzw. § 77 Abs. 4 BetrVG),...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / VI. Zusammensetzung von Arbeitsentgelt und -vergütung

Rz. 309 Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses stehen sich die in § 611a Abs. 1 BGB kraft Gesetzes ausdrücklich festgelegten Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien ggü., nämlich die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers einerseits und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers andererseits. Die Arbeitsvergütung ist der Ober- bzw. Sammelbegriff für die verschiedensten Ausge...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. Grundlagen des Arbeitnehmerurheberrechts

Rz. 1023 Der Arbeitnehmerurheber ist immer mehr in den Blickpunkt des rechtlichen Interesses getreten. Dies liegt insb. daran, dass Computerprogramme einem patent- bzw. gebrauchsmusterrechtlichen Schutz und damit dem Anwendungsbereich des ArbnErfG weitgehend entzogen sind und stattdessen nach den Maßgaben der §§ 69a ff. UrhG "nur" urheberrechtlicher Schutz beansprucht werden...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Erfüllungsanspruch nach Vertragsabschluss

Rz. 817 Der Arbeitgeber kann gegen seinen Arbeitnehmer auf Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten klagen. Bei vertretbaren Arbeitsleistungen, bei denen es also für den Arbeitgeber unerheblich ist, ob sie der Arbeitnehmer oder ein Dritter erfüllt, kann der Arbeitgeber gem. § 887 ZPO vom Vollstreckungsgericht ermächtigt werden, einen Dritten auf Kosten des Arbeitnehmers ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (3) Treue- oder Anwesenheitsprämien

Rz. 378 Auch Treue- oder Anwesenheitsprämien können je nach Ausgestaltung gratifikationsähnliche Sonderleistungen sein. Mit einer Treueprämie soll zumeist die langjährige Betriebszugehörigkeit und/oder die treue Pflichterfüllung während eines bestimmten Bezugszeitraumes belohnt werden. Auch die Jubiläumszuwendung gehört hierher (BAG v. 28.5.2008 – 10 AZR 274/07; BAG v. 23.10...mehr

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Mietereinbauten, Geschäftsr... / 6.1 Beispiel 1: Der Mieter verrechnet seine Aufwendungen mit der Miete

Hat der Unternehmer (Mieter) mit dem Vermieter vereinbart, dass er seine Aufwendungen für Ein- oder Umbauten oder Renovierungsmaßnahmen von der Miete abziehen kann, handelt es sich um Mietvorauszahlungen. Von einer Mietvorauszahlung kann aber nur dann ausgegangen werden, wenn der Unternehmer mit seinem Vermieter ausdrücklich vereinbart hat, wie hoch die tatsächlich vereinbarte...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Tarifvertragliche Abweichungen

Rz. 240 Gem. § 622 Abs. 4 S. 1 BGB können durch Tarifvertrag Regelungen vereinbart werden, die von § 622 Abs. 1–3 BGB abweichen. Die Tarifvertragsparteien können sowohl die Grundkündigungsfrist als auch die verlängerten Kündigungsfristen für länger beschäftigte Arbeitnehmer und die Kündigungstermine abändern. Dies kann auch zuungunsten der Arbeitnehmer geschehen. Insoweit ka...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Inhaltskontrolle durch die Rechtsprechung

Rz. 705 Die Rspr. beschränkte den Schutz vor unangemessenen allgemeinen Arbeitsbedingungen nicht auf arbeitsvertragliche Einheitsregelungen, sondern bezog auch Individualvereinbarungen und besonders ausgehandelte Arbeitsverträge in seiner Inhaltskontrolle mit ein (Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 28 ff.). Die hierfür verwendeten Kontrollinstrumente waren unterschie...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)

Rz. 945 Arbeitszeitregelungen bilden einen Schwerpunkt der Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten. Auszugleichen ist das unternehmerische Interesse an einem möglichst effektiven Einsatz der Arbeitskräfte und das Interesse der Arbeitnehmer, die Arbeitszeit bestmöglich mit der arbeitsfreien Zeit zu harmonisieren. Gerade bei der Arbeitszeitverteilung des vi...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag

Rz. 722 Es entspricht nunmehr der Rspr., den Arbeitsvertrag regelmäßig als sog. Verbrauchervertrag i.S.d. § 310 Abs. 3 BGB einzuordnen. Dies klärt sich an der Beantwortung der Frage, ob ein Arbeitnehmer als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB anzusehen ist (Boemke, BB 2002, 96; Däubler u.a., AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Einl. Rn 72; Hümmerich/Holthausen, NZA 2002, 178; Lakies, AGB...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Förderungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 426 Das SGB IX verpflichtet den beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, seinen Betrieb so zu gestalten, dass schwerbehinderte Menschen darin auch tatsächlich arbeiten können. Dies gilt sowohl für die räumliche Gestaltung der Betriebsräume als auch für die Gestaltung der Organisation. Praktisch gehören dazu Behindertenparkplätze, Rollstuhlfahrerrampen sowie entsprechende s...mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / E. Muster

Rz. 23 Muster 38.1: Unterrichtung über Betriebsübergang Muster 38.1: Unterrichtung über Betriebsübergang Mitteilung über einen geplanten Betriebsübergang Sehr geehrte(r) Herr/Frau _________________________ (Name), hiermit teilen wir Ihnen mit, dass _________________________ (genaue Bezeichnung des Betriebes) auf _________________________ (genaue Bezeichnung des Erwerbers, Firme...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 1039 Die Regelung des § 43 UrhG gilt für sämtliche Werke, die der Urheber in Erfüllung seines Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses geschaffen hat. Rz. 1040 Nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG sind Werke nur "persönlich geistige Schöpfungen". Dieser Werkbegriff gilt grds. für sämtliche Werkarten. Auch § 69a Abs. 3 UrhG, der für Computerprogramme darauf abstellt, dass...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 3. Verarbeitung nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BDSG

Rz. 25 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts gem. § 611 a Abs. 1 S. 2, 3 BGB, § 106 S. 2 GewO anordnen, dass Arbeitnehmer sich Torkontrollen zu unterziehen ha...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Schriftführer und Geschäftsordnung

Rz. 424 Es muss ein Schriftführer bestellt werden, der die Protokollführung in der Betriebsratssitzung übernimmt. Es muss geregelt werden, wann und wie der Betriebsrat für Geschäftsleitung und Mitarbeiter erreichbar ist (z.B. Postfach, Briefkasten, Sekretärin des Betriebsrates, Büro des Betriebsratsvorsitzenden), wie die Büroorganisation ausgestaltet wird, wer bei Abwesenhei...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XII. Auskunfts- und Kopieansprüche gem. Art. 15 DSGVO

Rz. 134 Gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 DSGVO ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informati...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte, Zielsetzung und Grundkonzeption des § 15a EStG

Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Übergeordnetes Ziel der Einführung des § 15a EStG war als systembasierte Strukturnorm die Durchsetzung des Prinzips der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (BT-Drucks 8/3648, 16 linke Spalte) durch die Einschränkung von Verlustausgleich, -vortrag oder -rücktrag bei beschränkt haftenden Kommanditisten oder durch vergleichbaren Haftungsverh...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. "Einstufiges" Verfahren bei Vorhandensein eines Wahlvorstands

Rz. 323 Ist ein Wahlvorstand durch den Betriebsrat, den Gesamtbetriebsrat, den Konzernbetriebsrat oder das ArbG bestellt, findet das vereinfachte "einstufige Verfahren" mit nur einer Wahlversammlung statt. Auch hierbei findet zwingend Persönlichkeitswahl statt. Hinsichtlich von Wahlausschreiben und Wahlvorschlägen ähnelt das Verfahren aber dem normalen Wahlverfahren. Rz. 324...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Verdachtskündigung

Rz. 273 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG v. 31.1.2019 – 2 AZR 426/18, Rn 20; BAG v. 18.6.2015 – 2 AZR 256/14, Rn 20). Der Verdacht kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers bedi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.2 Form der Vereinbarung

Rz. 150 Eine bestimmte Form für die Vereinbarung ist steuerlich nicht vorgeschrieben. Da die Vereinbarung jedoch "klar und eindeutig" sein und auch der Zeitpunkt des Abschlusses feststehen muss, geht jede Unklarheit über Inhalt und Abschlussdatum, die durch juristische Auslegung nicht beseitigt werden kann[1], zulasten des Steuerpflichtigen. Aus Beweisgründen empfiehlt es si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.4 Vorherige Vereinbarung

Rz. 163 Die Vereinbarung muss im Vorhinein abgeschlossen worden sein. Das bedeutet, dass in dem Zeitpunkt, in dem der Gesellschafter die Leistung erbringt, die vergütet werden soll, bzw., wenn die Gesellschaft ihre Leistung vor dem Gesellschafter erbringt, in dem Zeitpunkt, in dem bei der Gesellschaft die Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung eintritt, eine ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.1 Notwendigkeit einer Vereinbarung

Rz. 143 Aus den beiden Grundgedanken, die die Rechtsprechung des BFH zum beherrschenden Gesellschafter prägen (vgl. Rz. 117), folgt, dass eine Leistung an den beherrschenden Gesellschafter, auch wenn sie angemessen ist, nur dann schuldrechtlich veranlasst und damit keine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wenn sie im vorhinein, klar und eindeutig nach Grund und Höhe durch ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.5 Klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarung

Rz. 167 Der Inhalt der Vereinbarung muss nach Grund und Höhe eindeutig und klar sein.[1] Das ist der Fall, wenn ein unabhängiger Dritter sicher feststellen kann, welche Verpflichtungen beide Vertragsparteien zu erfüllen und welche Rechte sie haben. Rechte und Pflichten müssen ausreichend konkretisiert sein, d. h. sie müssen so konkret umschrieben werden, dass sie keiner weit...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 3 Anforderungen an die Vereinbarung

Die Vereinbarung zwischen der GmbH und dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer muss vor Erbringung der Leistung abgeschlossen worden sein. Rückwirkende Vereinbarungen werden steuerlich nicht anerkannt[1] Sie muss ernsthaft gemeint und tatsächlich durchgeführt worden sein.[2] Die zu erbringende Leistung muss nach Grund und Höhe klar und eindeutig vereinbart sein. Es m...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vereinbarung

Literatur: Strnad, DB 2020, 979 Beruht die Leistung auf einer Vereinbarung, muss diese ernsthaft gemeint sein und tatsächlich durchgeführt werden.[1] Ist der begünstigte Gesellschafter beherrschend, muss die Leistung auf einer vorherigen, klaren und eindeutigen Vereinbarung beruhen (formeller Fremdvergleich). Ist das nicht der Fall, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung all...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vorherige, klare und eindeutige Vereinbarung

Eine Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist steuerlich anzuerkennen, mit der Folge, dass eine Pensionsrückstellung zu bilden ist, wenn zusätzlich zu den Merkmalen der betrieblichen Veranlassung, der Angemessenheit, der Finanzierbarkeit und der Erdienbarkeit die Voraussetzung einer vorherigen, klaren und eindeutigen Vereinbarung[1] erfüllt ist...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3 Anforderungen an die Vereinbarung

3.4.5.3.1 Notwendigkeit einer Vereinbarung Rz. 143 Aus den beiden Grundgedanken, die die Rechtsprechung des BFH zum beherrschenden Gesellschafter prägen (vgl. Rz. 117), folgt, dass eine Leistung an den beherrschenden Gesellschafter, auch wenn sie angemessen ist, nur dann schuldrechtlich veranlasst und damit keine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wenn sie im vorhinein, klar u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.1 Einordnung dieses Maßstabs in die Systematik der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 116 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf gesellschaftsrechtlichen Beziehungen bzw. Gründen beruht. Der regelmäßige Maßstab für die Beurteilung, ob eine Rechtsbeziehung auf gesellschafts- oder schuldrechtlicher Grundlage beruht, ist das Verhalten des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleit...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vertragsänderung

Eine Vermögensminderung oder unterlassene Vermögensmehrung mit der Folge einer verdeckten Gewinnausschüttung kann darin bestehen, dass die Körperschaft einer für sie ungünstigen Vertragsänderung zustimmt. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt dann vor, wenn ein gewissenhafter und ordentlicher Geschäftsleiter an dem günstigen Vertrag festgehalten und dessen Erfüllung verlan...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Tatsächliche Durchführung

Literatur: Borst, BB 1989, 38; Höfer/Kister-Kölkes, BB 1989, 1157; Baer, BB 1989, 1529; Felix, GmbHR 1990, 98; Frohnwieser, DB 1990, 1434; Felix, GmbHR 1992, 159 Ein zwischen Gesellschaft und Gesellschafter vereinbartes Geschäft ist nur dann der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn es tatsächlich so, wie es vereinbart ist, auch durchgeführt wird.[1] Wird das Geschäft nicht tat...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vertragsauslegung

Beziehungen zu einem beherrschenden Gesellschafter müssen durch klare und eindeutige Verträge geregelt sein.[1] Rechte und Pflichten der Vertragsparteien müssen für einen unabhängigen Dritten feststellbar sein und dürfen keine Ergänzung durch weitere Vereinbarungen erfordern.[2] Unklare Vereinbarungen sind steuerlich anzuerkennen, wenn das von den Parteien Gewollte durch Vert...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 2 Rückwirkungsprobleme

Wird eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, handelt es sich steuerlich um eine Einbringung.[1] Bei der Einbringung gelten die allgemeinen Regeln über die verdeckte Gewinnausschüttung, insbesondere die Regeln über beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.[2] Alle im Wege der Einbringung auf die Körperschaft übergehenden Verbindlichkeiten werden ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.3 Zeitpunkt der Gesellschafterstellung

Rz. 57 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn der Begünstigte im maßgebenden Zeitpunkt [1] Inhaber der gesellschafts- oder mitgliedschaftsrechtlichen Stellung ist.[2] Maßgebender Zeitpunkt ist dabei grundsätzlich der Zeitpunkt, in dem die Körperschaft sich verpflichtet, die Zuwendung vorzunehmen bzw. wenn sie dies ohne Verpflichtung tut, der Zeitpunkt der Zuwen...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Schenkungsteuer

Literatur: Breier, Ubg 2009, 417; Benz/Böing, DStR 2010, 1157; Tolksdorf, DStR 2010, 423; Berizzi/Guldan, BB 2011, 1052; Birnbaum, DStR 2011, 252; Daragan, DStR 2011, 2079; Kortzkij, DStR 2011, 1454; Neufang/Merz, BB 2011, 2397; Viskorf, DStR 2011, 607; Birnbaum, BB 2013, 1371; Binnewies, GmbHR 2013, 449; Loose, DB 2013, 1080; van Lishaut, FR 2013, 891; Rodewald, BB 2018, 66...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.4 Verhältnis zu Art. 9 Abs. 1, 11 Abs. 6, 12 Abs. 4 OECD-MA

Rz. 32 Art. 9 OECD-MA enthält eine Regelung zur Korrektur der Bedingungen von kaufmännischen und finanziellen Beziehungen, wenn beide Partner des jeweiligen Geschäfts in verschiedenen Staaten ansässig sind und eines der Unternehmen an dem anderen Unternehmen, oder eine dritte Person an beiden Unternehmen, unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Dauerschuldverhältnisse

Für Dauerschuldverhältnisse (Miete, Pacht, Darlehen, Arbeitsverhältnis) zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter hat die Rspr. zwar nicht die Voraussetzung der klaren und eindeutigen Vereinbarung gelockert, wohl aber die Anforderungen, die an ihren Nachweis zu stellen sind. Danach kann aus dem langjährigen tatsächlichen Verhalten der Parteien geschlosse...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.1 Begriff des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters

Rz. 174 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zur Konkretisierung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung besagt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wenn das Handeln des Geschäftsleiters im konkreten Einzelfall dem eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprochen hat. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass es Aufg...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kündigung

Eine Vermögensminderung oder unterlassene Vermögensmehrung kann darin bestehen, dass die Gesellschaft von einer ihr rechtlich zustehenden Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, obwohl sie sich dadurch von einem sich für sie ungünstig entwickelnden Dauerrechtsverhältnis hätte lösen oder aufgrund der dann notwendig werdenden Neuverhandlungen bessere Bedingungen hät...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gründung

Literatur: Neufang, INF 1996, 553; Jürgenmeyer/Maier, BB 1996, 2135; Walther, GmbHR 1997, 201; Tiedke/Wälzholz, GmbHR 2001, 223 Die Vorgründungsgesellschaft, d. h. die Gesellschaft vor Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags, ist mit der später entstehenden Kapitalgesellschaft nicht identisch. Ein zwischen Vorgründungsgesellschaft und Gesellschaftern abgeschlossener V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Der Zolltarif

Rz. 76 Der Zolltarif ist maßgeblich für die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben. Es handelt sich um ein systematisch aufbereitetes Warenverzeichnis, in dem sämtliche Waren aufgelistet sind, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr gehandelt werden können, sodass jeder Ware eine bestimmte Zolltarifnummer zugeordnet werden kann.[1] Der Aufbau des Zo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.3 Vertretungsbefugnis, Selbstkontrahieren

Rz. 156 Zivilrechtlich gültig, und damit eine geeignete Basis für die schuldrechtliche Veranlassung, ist das Geschäft nur, wenn der Geschäftsführer der Gesellschaft, der das Geschäft abgeschlossen hat, insoweit vertretungsbefugt war.[1] Grundsätzlich vertritt der Geschäftsführer die GmbH bzw. der Vorstand die AG unbeschränkt und unbeschränkbar. Einschränkungen, die sich aus ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.2 Materielle Wirtschaftsgüter oder erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 235 Besteht die Vermögensminderung in der Übertragung eines materiellen Wirtschaftsguts (einschließlich Geld) oder eines erworbenen immateriellen Wirtschaftsguts, also in bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgütern, erfolgt die Abwicklung nach folgenden Grundsätzen. Bei der den Vorteil gewährenden Gesellschaft ist das Einkommen außerbilanziell um den Betrag der verdeckten Gew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.3 Einbeziehung der Position des Geschäftspartners

Rz. 189 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters bedeutet, dass auch die Position des Geschäftspartners in gewissem Umfang in die Überlegungen einbezogen werden muss. Von der Gesellschaft kann in ihren Geschäftsbeziehungen zum Gesellschafter nicht mehr verlangt werden, als was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter in Vertragsbeziehungen ...mehr