Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Die Ausländerehe

Rz. 126 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, wird der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet, § 17 Abs. 3 BeurkG.[104] Rz. 127 Hinweis Belehrt der Notar über den Inhalt einer ausländischen Rechtsordnung, muss die Belehrung richtig...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Schutz vor unangemessener Benachteiligung

Rz. 21 In dieser Entscheidung und noch einmal deutlich in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [8] ist deutlich erklärt worden, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unangemessene Berück...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Verrechnungen

Rz. 472 Die Beteiligten können selbstverständlich auch Verrechnungen vornehmen, sowohl im Rahmen der verschiedenen Versorgungsausgleichsansprüche als auch mit weiteren bzw. sonstigen Ansprüchen. Im Falle zweier Beamter bietet sich hinsichtlich der beiderseitigen Beamtenversorgung z.B. Folgendes an: Muster 7.122: Verrechnung von Beamtenversorgungen Muster 7.122: Verrechnung vo...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Die Haushaltssachen werden verteilt

a) Naturalteilung Rz. 462 Eine Vereinbarung über die Herausgabe von Gegenständen kann folgenden Inhalt haben: Muster 7.114: Vereinbarung über die Verteilung von Haushaltssachen Muster 7.114: Vereinbarung über die Verteilung von Haushaltssachenmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / I. Muster zu Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

1. Allgemeiner Eingangstext für eine Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarung Rz. 234 Der Eingangstext entspricht dem Text zum – vorsorgenden – Ehevertrag. In § 1 ist die unterschiedliche Ausgangslage kurz darzustellen. Muster 7.76: Allgemeiner Eingangstext für eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung Muster 7.76: Allgemeiner Eingangstext für eine Ehescheidungsfolgenvereinba...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Ehewohnung und Teilungsversteigerung

a) Grundsätze Rz. 451 Im Rahmen einer Ehescheidung kommt es häufig zu Teilungsversteigerungsverfahren nach § 180 ZVG. Grundsätzlich kann niemand am gemeinsamen Eigentum mit dem geschiedenen Ehegatten festgehalten werden. Einigt man sich nicht über eine Zuordnung oder den Verkauf gemeinsamer Immobilien, wird häufig ein Teilungsversteigerungsverfahren eingeleitet. Dies geschieht...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / II. Haushaltssachen

1. Begriffe, Definitionen Rz. 459 Der Begriff "Haushaltssachen" wird jetzt einheitlich für Verfahren nach § 1361a BGB und § 1368b BGB sowie nach § 13 LPartG und § 17 LPartG verwendet, §§ 111 Nr. 5 Alt. 2, 200 Abs. 2, 269 Abs. 1 Nr. 6 FamFG. Haushaltsgegenstände sind alle beweglichen Sachen, die nach den ehelichen Lebens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten für die gemeins...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Verzicht auf Anschlussunterhalt zum Betreuungsunterhalt

Rz. 360 Bei einem Verzicht auf Anschlussunterhalt ist zu prüfen, ob und ggf. welches Risiko der kinderbetreuende Elternteil mit der Aufgabe seiner Berufstätigkeit auf sich nimmt oder – insbesondere bei Scheidungsvereinbarungen – auf sich genommen hat, wenn die Betreuungsbedürftigkeit der Kinder endet, ob also ein Wiedereinstieg in den erlernten und ausgeübten Beruf nicht ode...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Rechtswahl in vorsorgendem Ehevertrag

Rz. 58 Muster 7.7: Rechtswahl deutsches Recht im Ehevertrag Muster 7.7: Rechtswahl deutsches Recht im Ehevertrag § _________________________ Rechtswahl Wir wählen für die allgemeinen Wirkungen unserer Ehe das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Uns ist bekannt, dass die Wirkungen der Rechtswahl enden, wenn wir eine gemeinsame Staatsangehörigkeit erlangen. Unabhängig von der v...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Zeitliche Einschränkung

Rz. 471 Im Übrigen können von den Beteiligten namentlich bei ehevertraglichen Regelungen auch zeitabschnittsbezogene Möglichkeiten des Ausschlusses gewählt werden, z.B. betr. des Getrenntlebens der Beteiligten: Muster 7.121: Zeitlicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs Muster 7.121: Zeitlicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs Für den Fall der Scheidung unserer Ehe verei...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Verzicht auf Zugewinnausgleich

Rz. 245 Die Möglichkeit des Verzichts auf die Geltendmachung von Zugewinnausgleich ist in denselben Grenzen möglich, in denen auch zu Beginn der Ehe der Verzicht auf Zugewinnausgleichsansprüche möglich war. Rz. 246 Der Verzicht ist in zwei verschiedenen Konstellationen denkbar. Zunächst einmal kann es sein, dass sich bei beiderseits erheblichen Vermögenswerten Schwierigkeiten ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Die Haushaltssachen sind verteilt

Rz. 461 Zu Haushaltssachen wird in notariellen Vereinbarungen in der Regel festgestellt, dass er verteilt ist, weil tatsächlich die Beteiligten in der Zeit bis zum Abschluss eines Ehevertrages bzw. einer Scheidungsfolgenvereinbarung die Verteilung vorgenommen haben oder kein Interesse mehr an Gegenständen besteht, die der Andere ja schon längere Zeit nach der Trennung in Bes...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Unterhaltsverstärkung mit Güterrechtsverzicht

Rz. 409 Eine Unterhaltsverstärkung verbunden mit einem teilweisen oder vollständigen güterrechtlichen Verzicht begegnet solange und soweit keinerlei Bedenken, als die Parität, die ausgeglichene Belastung erhalten bleibt. Grundsätzlich gilt die volle Vertragsfreiheit bei der Wahl des Güterstandes. Beteiligte können zu jeder Zeit ihren Güterstand wählen und auch vermögensrechtl...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Allgemeiner Eingangstext zu einem Ehevertrag

Rz. 51 Muster 7.1: Allgemeiner Eingangstext zu einem vorsorgenden Ehevertrag Muster 7.1: Allgemeiner Eingangstext zu einem vorsorgenden Ehevertrag Verhandelt am _________________________ Zu _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________ _________________________ erscheinen 1. Herr _________________________, ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Konkrete Festlegung von Einzelbeträgen

Rz. 168 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[147] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtb...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / e) Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

Rz. 161 Nach § 1357 BGB ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet. Die Vorschrift ist an die Stelle, der bis zum 1.7.1977 geltenden Regelung über die sog. Schlüsselgewalt getreten. Der Regelung ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Alterssicherung im Familienunterhalt

Rz. 180 Im Gegensatz zum teilweisen oder vollständigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Falle der Scheidung einer Ehe wird gerade im Rahmen der Betrachtung von Familienunterhalt für den nur teilweise oder aufgrund familiärer Absprachen gar nicht erwerbtätigen Ehegatten das Bedürfnis bestehen, über das Bestreiten des Haushalts mit Hilfe des Familienu...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Pauschalierung und Höchstbetrag des Zugewinnausgleichs

Rz. 113 Für Unternehmer und/oder Freiberufler ist das eigene Unternehmen oder die eigene Praxis häufig ebenso aktuelle Lebensgrundlage wie wesentliche Altersvorsorge. Rz. 114 Nimmt man einen solchen Betrieb vom Zugewinnausgleich nicht aus, bietet es sich an, eine Pauschalierung und/oder einen Höchstbetrag in die Bewertung des Endvermögens einzustellen. Muster 7.25: Bewertung H...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Ausschluss des Zugewinns für den Fall der Scheidung

Rz. 90 Jüngere Eheleute verstehen die Ehe häufig nicht als Institution, mit deren Hilfe man sich gegenseitig zu Vermögen verhilft. Die Ehe trägt für solche Partner keinen Versorgungscharakter. Sind beide berufstätig und wollen es auch bleiben, wünschen sie zwar die Weitergabe ihres Vermögens im Falle funktionierender Ehe bis zum Tode, jedoch keine Teilungspflicht im Falle des...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Die inhaltlich begrenzte Vollmacht für Dritte

Rz. 231 Eine Vollmacht für Dritte kann natürlich auch inhaltlich begrenzt werden. Dies bietet sich in Fällen an, in denen beispielsweise ein Zusammenhang zwischen den Dritten und dem Kind besteht, wie etwa bei gemeinsamem Eigentum. Eine Vollmacht kann dann wie folgt erteilt werden: Muster 7.75: Inhaltlich begrenzte Vollmacht für Dritte Muster 7.75: Inhaltlich begrenzte Vollmach...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Die zeitlich beschränkte Vollmacht

Rz. 229 Soll die Vollmacht zeitlich begrenzt werden, weil etwa der Ehemann für eine Zeit als Berufssoldat in das Ausland abkommandiert worden ist oder andere Gründe zeitweiser Abwesenheit vorliegen, kann eine solche grundsätzlich unbeschränkte Vollmacht auch auf einen bestimmten Zeitabschnitt bezogen werden. Dies kann beispielsweise wie folgt formuliert werden durch Hinzufügu...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Unterhaltsverzicht

Rz. 266 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360 a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann.[200] Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht ko...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Aufhebung der Gütertrennung

Rz. 114 Selbstverständlich kann die Gütertrennung jederzeit wieder aufgehoben werden. Man kann dies verbinden mit einer Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft ab Ehebeginn wie folgt:[166] Rz. 115 Muster 3.9: Aufhebung der Gütertrennung Muster 3.9: Aufhebung der Gütertrennung Ehevertragliche Vereinbarungen Ehevertraglich vereinbaren wir Folgendes:mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Belehrungspflicht

Rz. 28 Der Notar hat die Beteiligten gem. § 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG über die rechtliche Tragweite des Rechtsgeschäftes zu belehren. Rz. 29 Muster 1.2: Belehrung nach § 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG Muster 1.2: Belehrung nach § 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG Der Notar hat die Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen des Ehevertr...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Die Eigentumsvermutung, § 1362 BGB

Rz. 63 Zugunsten von Gläubigern eines Ehemannes oder einer Ehefrau wird gem. § 1362 BGB vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. Die Vorschrift dient dem Schutz des Gläubigers vor einer Verschleierung der Eigentumslage durch Zusammenwirken beider Ehegatten.[66] Rz. 64 Die Eigentumsvermutung betri...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 2. Die Gütergemeinschaft

Rz. 101 Siehe zur Gütergemeinschaft auch: Kappler, Die Aufhebungsklage bei Beendigung der Gütergemeinschaft, FamRZ 2007, 696 ff.; ders., Die Auseinandersetzung des Gesamtgutes der Gütergemeinschaft, FamRZ 2010, 1294 ff; Moeller, Die Gütergemeinschaft im Wandel der Gesellschaft. Der Wahlgüterstand (§§ 1410, 1415 BGB) der Gütergemeinschaft kommt in der Praxis nur noch relativ s...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Unterhaltsverstärkung mit Unterhaltsverzicht

Rz. 405 An erster Stelle im "Unterhaltsranking" steht der Betreuungsunterhalt. Im Grundsatz können die Abstufungen, die der BGH betr. Unterhalt zur "Kernbereichslehre" vorgenommen hat,[320] zur Grundlage herangezogen werden.[321]mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Erbschaft, Schenkungen

Rz. 103 Geht es nicht um Betriebsvermögen, sondern darum, dass ein Ehepartner erhebliches Vermögen bei Eheschließung bereits geerbt hat oder er mit hoher Wahrscheinlichkeit erben wird, besteht ein Interesse daran, solches Vermögen in seiner Wertsteigerung aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen. Rz. 104 Beispiel Die Ehefrau erbt Ackerland zur Größe von 20.000 m², das im Lauf...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 6. Sonderfall: Der Deutsch-Französische Wahlgüterstand

Rz. 137 Die Länder Frankreich und Deutschland haben durch ein Abkommen vom 4.2.2010 eine Wahlzugewinngemeinschaft als weiteren Wahlgüterstand geschaffen.[112] Der Güterstand wurde durch Einfügung des § 1519 BGB in das deutsche Recht übernommen.[113] Der Güterstand kann in den folgenden Fallkonstellationen gewählt werden, wenn nämlichmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Begriffe, Definitionen

Rz. 459 Der Begriff "Haushaltssachen" wird jetzt einheitlich für Verfahren nach § 1361a BGB und § 1368b BGB sowie nach § 13 LPartG und § 17 LPartG verwendet, §§ 111 Nr. 5 Alt. 2, 200 Abs. 2, 269 Abs. 1 Nr. 6 FamFG. Haushaltsgegenstände sind alle beweglichen Sachen, die nach den ehelichen Lebens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten für die gemeinsame Wohnung, die Hauswirt...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Ausgleich der Haushaltssachen in Geld

Rz. 463 Die Teilung des Haushaltes erfolgt grundsätzlich durch Naturalteilung. Gleichwohl kann natürlich eine Ausgleichszahlung bei Überlassung der Haushaltssachen vereinbart werden. Rechtlich durchsetzbar ist eine Ausgleichszahlung jedoch nicht. Muster 7.115: Ausgleich der Haushaltssachen in Geld Muster 7.115: Ausgleich der Haushaltssachen in Geldmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Allgemeiner Eingangstext für eine Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 234 Der Eingangstext entspricht dem Text zum – vorsorgenden – Ehevertrag. In § 1 ist die unterschiedliche Ausgangslage kurz darzustellen. Muster 7.76: Allgemeiner Eingangstext für eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung Muster 7.76: Allgemeiner Eingangstext für eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung § 1 Ausgangslage Wir haben am _________________________ vor dem Standesbeamten i...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Grundsätze

Rz. 451 Im Rahmen einer Ehescheidung kommt es häufig zu Teilungsversteigerungsverfahren nach § 180 ZVG. Grundsätzlich kann niemand am gemeinsamen Eigentum mit dem geschiedenen Ehegatten festgehalten werden. Einigt man sich nicht über eine Zuordnung oder den Verkauf gemeinsamer Immobilien, wird häufig ein Teilungsversteigerungsverfahren eingeleitet. Dies geschieht schon deshal...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Prüfung der Wirksamkeit des Ehevertrages

Rz. 133 Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG[205] und des BGH[206] ist zu prüfen, ob ein Gütertrennungsvertrag wirksam oder nicht etwa aufgrund eines strukturellen Ungleichgewichtes und einseitiger Benachteiligung eines Ehepartners sittenwidrig und unwirksam ist.[207] Zweifel an der Wirksamkeit können insbesondere bei Eheverträgen mit Globalverzicht (Verzicht auf Unt...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Ehevertrag bei früherer Scheidung und Kindern aus früherer Ehe

Rz. 52 Muster 7.2: Vorsorgender Ehevertrag bei früherer Scheidung und Kindern aus früherer Ehe Muster 7.2: Vorsorgender Ehevertrag bei früherer Scheidung und Kindern aus früherer Ehe _________________________ [Notarielle Urkundenformalien (Muster siehe Rdn 51 )] § 1 Ausgangslage Wir sind Beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und werden am ________________________________...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Verzicht auf weitere Unterhaltstatbestände

Rz. 363 Bei der Frage nach der Möglichkeit des Verzichts auf einzelne Unterhaltstatbestände außerhalb des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB ist von der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre auszugehen. Da die übrigen sechs Unterhaltstatbestände nicht die Rechte des Kindes zum Inhalt haben, ist dieses Thema anhand der Grundsätze der unangemessenen Benachteiligung durch den...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Inhaltlicher Ausschluss

Rz. 467 Auch Teilverzichte sind möglich, z.B. der Ausschluss aller Rechte mit Ausnahmen: Muster 7.118: Ausschluss aller Rechte außerhalb gesetzlicher Rentenanwartschaften Muster 7.118: Ausschluss aller Rechte außerhalb gesetzlicher Rentenanwartschaften Für den Fall der Scheidung unserer Ehe verzichten wir auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Hinblick auf sämtliche...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / IV. Formulare

Rz. 119 Muster 1.16: Anträge zum Versorgungsausgleich Muster 1.16: Anträge zum Versorgungsausgleich An das Amtsgericht – Familiengericht[170] –[171] Antrag der Frau Marion Müller, geborene Maier, wohnhaft in _________________________, – Antragstellerin und Antragsgegnerin des Ehescheidungsverfahrens –[172] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Schmitz, in ______________...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 11. Verhandlungen mit dem Versorgungsträger über den Ausgleich eines Anrechts durch externe Teilung?

Rz. 114 Während im Regelfall die interne Teilung im System nach Maßgabe der §§ 10 ff. VersAusglG durchzuführen ist, sieht § 14 VersAusglG als Ausnahme eine sogenannte externe Teilung vor. Möglich ist diese auf Verlangen des ausgleichspflichtigen Versorgungsträgers, wenn der Ausgleichswert gering ist. Für Träger der betrieblichen Altersversorgung wird in § 17 VersAusglG die M...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Mitarbeit im Betrieb und wegen besonderer Leistungen für einen bestimmten Vermögensgegenstand

Rz. 126 Nach §§ 1353, 1360 BGB sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft und dazu verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.[185] Der Ehegatte, dem die Haushaltsführung überlassen wird, erfüllt seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, i.d.R. durch die Führung des Haushaltes....mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Die Unterhaltsvereinbarung mit dem volljährigen Kind

Rz. 25 Das volljährige Kind schließt eigene Vereinbarungen über Art und Höhe des ihm zustehenden Unterhaltsanspruchs mit den Eltern. Da beide Elternteile grundsätzlich anteilig barunterhaltspflichtig sind, bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem unterhaltsberechtigten Kind und beiden Eltern. Hierbei sind folgende Konstellationen denkbar:mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Beistand und Rücksichtnahme

Rz. 56 Jeder Ehegatte hat im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft auf die berechtigten Interessen des anderen Rücksicht zu nehmen. Eine solche Rücksichtnahme ist selbstverständlich und kann in seiner Allgemeinheit nicht – ausschließliche – Vereinbarung der Ehegatten sein. Es kann jedoch Konstellationen geben, in welchen die Rücksichtnahme auf die Interessen des anderen Eh...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 166 Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinnsmehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 5. Nachweis von Belehrungen

Rz. 39 Der Beweis einer erteilten Belehrung wird durch einen Vermerk in der Urkunde sichergestellt. Unterbleibt ein Belehrungsvermerk in der Niederschrift, so hat der Notar die gleichwohl erteilte Belehrung zu beweisen. Die Nichterfüllung der anderen Belehrungspflichten hat dagegen der behauptende Anspruchsteller zu beweisen.[53] Rz. 40 Muster 1.6: Belehrung über Ausschluss d...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Sachliche Beschränkung

Rz. 45 Nicht jeder Notar darf einen Vertrag für jedwede Person beurkunden. Das Beurkundungsgesetz sieht ein abgestuftes System der Tätigkeitsbeschränkungen eines Notars vor:mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 4. Freistellungsvereinbarungen der Eltern

Rz. 196 Grundsätzlich kann auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden, § 1640 BGB. Es können daher zwischen Eltern auch keine Vereinbarungen getroffen werden, die sich zu Lasten der Kinder auswirken. Eltern können allerdings im Innenverhältnis Vereinbarungen treffen, die den Kindesunterhalt betreffen. So ist es möglich, dass Eltern Freistellungsvereinbarungen...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Die Ehewohnung bei Getrenntleben

Rz. 212 Im Falle des Getrenntlebens wird der namentlich die gemeinsamen Kinder betreuende Elternteil gegenüber dem Verlangen eines Auszugs aus der Ehewohnung einwenden, dass eine unbillige Härte nach § 1361b Abs. 1 S. 2 BGB vorliegt, weil das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder beeinträchtigt ist. Wie bei nahezu allen Streitfragen im Familienrecht, ist es sinnvoll, sich über...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Offene Stellvertretung

Rz. 29 Der nicht barunterhaltspflichtige Elternteil (= Obhutselternteil) handelt in offener Stellvertretung für das Kind.[32] Dabei ist zu beachten, dass die Eltern grds. das Kind gemeinschaftlich vertreten (§ 1629 Abs. 1 S. 2 BGB), der sich zum Barunterhalt verpflichtende Elternteil aber von der Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten ausgeschlossen ist (§§ 1629 Abs. 2 S. 1...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Sonderfall: Die Güterstandsschaukel

Rz. 121 Vereinbaren die Eheleute Gütertrennung und beenden damit den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, löst dies zwingend die gesetzlichen Zugewinnausgleichsansprüche nach § 1378 Abs. 3 S. 1 BGB aus.[179] Nach § 1408 BGB ist die Vereinbarung der Gütertrennung jederzeit möglich. Damit haben die Ehegatten die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 ErbStG geschaffen, so ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Verpflichtungen von Eheleuten

Rz. 48 Ebenso frei wie die Eheleute dagegen in der Gestaltung ihrer Ehe sind, können sie den Zuschnitt des Familienunterhalts bestimmen. Verpflichtungen erwachsen aus der Eheschließung wenige: Nach § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Diese Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft schließt die Verpflichtung ...mehr