Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / b) Die Ehewohnung anlässlich der Scheidung

Rz. 213 Gerade anlässlich einer Scheidung kann die Einigung über das weitere Bewohnen der ggf. gemeinsam angeschafften Immobilie sinnvoll sein. Gerade dann, wenn es Eheleuten um die gemeinsam angeschaffte Immobilie geht, in der ein Ehepartner ggf. mit den gemeinsamen Kindern verblieben ist, wird diesem Ehegatten daran gelegen sein, nicht noch unmittelbar die Wohnung räumen zu...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Die Bestimmung des Unterhalts für das minderjährige Kind

Rz. 23 Eltern können durch Vereinbarung wählen, ob Bar-, Natural- oder Betreuungsunterhalt geleistet wird. Haben sich Eltern darauf verständigt, dass das Kind überwiegend etwa von der Kindesmutter betreut wird, ist ohne abweichende Vereinbarung vom anderen Elternteil Barunterhalt zu leisten. Unter bestimmten Umständen kann es jedoch sinnvoll sein, sich auf die Erbringung von ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 6. Notargebühren

Rz. 41 Zu den Kosten von Eheverträgen: Bei Eheverträgen bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten und, wenn der Ehevertrag nur das Vermögen eines Ehegatten betrifft, nach diesem (§ 39 Abs. 3 KostO). Die Schulden werden gemäß § 39 Abs. 3 S. 2 KostO abgezogen, aber nur von dem Vermögen des betroffenen Ehegatte...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / g) Zahlungsantrag

Rz. 143 Ansprüche wegen unbenannter/ehebedingter Zuwendungen während der Ehe sind in aller Regel auf eine Ausgleichszahlung gerichtet. Nur unter besonderen Umständen sieht die Rechtsprechung einen Rückübertragungsanspruch hinsichtlich zugewandter Vermögensgegenstände vor. Auch der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist auf eine Ausgleichszahlung in Geld gerichtet. Rz. 144...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Bewertung des Endvermögens

Rz. 67 Ebenso wie zum Anfangsvermögen können Eheleute bereits zu Beginn ihrer Ehe durchvertragliche Vereinbarung eine Bewertung des Endvermögens oder Teile desselben vornehmen. Rz. 68 Da man noch nicht weiß, wann ggf. eine solche Vereinbarung zur Anwendung kommt, in wie viel Jahren man also eine Bewertung des Endvermögens vornehmen muss, wird man sich schlecht auf einen besti...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 385 Die gemeinsame elterliche Sorge besteht unabhängig davon, ob Eheleute noch miteinander verheiratet sind oder nicht mehr und gemeinsam oder getrennt voneinander leben, es sei denn, abweichendes wird bei dem Familiengericht beantragt und durchgesetzt. Stirbt einer der (ehemaligen) Ehegatten, geht die alleinige elterliche Sorge auf den überlebenden Elternteil über, § 168...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Bewertung des Anfangsvermögens

Rz. 62 Wer sich im Falle von Trennung und Scheidung darauf beruft, über Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung verfügt zu haben, muss dies voll umfänglich nachweisen.[129] Nach Jahren der Ehe wird dies häufig unmöglich sein, da z.B. die Aufbewahrungspflicht von Banken hinsichtlich der bei ihnen geführten Konten bereits nach zwei Jahren endet. Während der Ehe aufgelöste Spa...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Die Zuordnung von Vermögen

Rz. 107 Ehegatten leben im Güterstand der Gütertrennung, wenn sie dies durch notariell beurkundeten Ehevertrag ausdrücklich vereinbaren oder den gesetzlichen Güterstand ausschließen, den gesetzlichen Güterstand oder die Gütergemeinschaft aufheben oder den Ausgleich des Zugewinns ausschließen, ohne etwas Anderes zu vereinbaren, § 1414 BGB. Rz. 108 Die (künftigen) Eheleute könn...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Gütertrennung

Rz. 111 Mit der Vereinbarung der Gütertrennung können die folgenden Alternativen in den Ehevertrag eingearbeitet werden.[164] Muster 3.7: Gütertrennung Muster 3.7: Gütertrennung Die Erschienenen wollen einen Ehevertrag errichten. Sie erklären bei gleichzeitiger Anwesenheit gemeinsam mündlich mit dem Ersuchen um Beurkundung was folgt: 1. Allgemeines Wir sind in beiderseits erster Eh...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Die Vollmacht zwischen Eltern

Rz. 313 Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht.[366] Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Rz. 314 Hinweis Um die (Teil-)Übertragung der elterlichen Sorge bei groß...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Das Kindergeld beim Wechselmodell

Rz. 183 Es ist in Literatur und Rechtsprechung außerordentlich umstritten, wie die Aufteilung des Kindergeldes beim Wechselmodell erfolgt.[197] Es wird die Auffassung vertreten, dass dem einkommensschwächeren Elternteil ein seinem Einkommen entsprechender Prozentsatz angerechnet wird.[198] Würde sich der entsprechende Elternteil wegen seines geringeren Einkommens lediglich mi...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Sonderfall: Aufhebung der Ehe

Rz. 66 Eine Ehe kann nicht nur durch Scheidung aufgelöst werden, sondern auch durch Aufhebung der Ehe, §§ 1313 ff. BGB. Ist eine Eheschließung durch wesentliche formale oder materiellrechtliche Mängel behaftet, kann sie aufgehoben werden. Die Gründe für eine Aufhebbarkeit sind abschließend in § 1314 BGB aufgezählt und betreffen entweder Voraussetzungen zur Eheschließung oder...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Die Grundsätze der Haftung

Rz. 18 Der BGH hatte zu den grundsätzlichen Pflichten des Rechtsanwalts und demgemäß zum Rahmen seiner Haftung 1968[19] – und später immer wieder[20] – erklärt: Zitat "Nach fester Rechtsprechung ist der Rechtsanwalt, soweit sein Auftraggeber nicht unzweideutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, zur allgemeinen, umfassenden und möglichs...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / VI. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 142 Leistungsfähig nach § 1603 Abs. 1 BGB ist, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen im Stande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Gem. § 1603 Abs. 2 BGB müssen Eltern hierfür gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern alle verfügbaren Mittel einsetzen. Dasselbe gilt gem. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB fü...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / II. Wiederverheiratung des Unterhaltsschuldners

Rz. 1016 Heiratet der Schuldner erneut, so können sich für ihn Steuervorteile ergeben, wenn der neue Ehegatte ein deutlich geringeres steuerpflichtiges Einkommen hat. Nach einigem Hin und Her hat der BGH nach Entscheidungen des BVerfG,[1168] die die frühere BGH-Rechtsprechung als verfassungswidrig angesehen hatten, seine Rechtsprechung – erneut – geändert und ist weitgehend ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Auskunftsanspruch zwischen Eltern

Rz. 202 Eltern schulden zusätzlich untereinander Auskunft, wenn ihre Haftungsanteile nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB festgestellt werden müssen. Dies ist dann der Fall, wenn beide Eltern barunterhaltspflichtig sind, regelmäßig mit Volljährigkeit des Kindes. Im Ausnahmefall gilt dies aber auch bei minderjährigen Kindern, wenn ausnahmsweise – auch – der betreuende Elternteil Baru...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 366 Miteinander verheiratete Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt, es sei denn, einem Elternteil ist das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen worden. Wird im Scheidungsverfahren kein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gestellt, verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht der Kindeseltern in der Ausgestaltung nach Trennung der Parteien. Dies ist statistisch der ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / II. Besondere Umgangssituationen und ihr Streitpotential

Rz. 431 Umgang soll dem Kindeswohl dienen, ihm nicht abträglich sein. Streit der Eltern um die Ausgestaltung des Umgangs mit dem Kind bewirkt das Gegenteil. Streitbereite Eltern werden vor allem in besonderen Umgangssituationen Möglichkeiten sehen, unterschiedliche Auffassungen zu kultivieren und Gegensätze zuzuspitzen. Um das Kind unter den Auswirkungen solcher "Streitkultu...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Beginn und Ende des Unterhaltsanspruchs

Rz. 411 Der nacheheliche Unterhaltsanspruch beginnt mit dem Tag der Rechtskraft der Ehescheidung. Die frühere Streitfrage, ob nicht der Trennungsunterhalt bis zum Ende desjenigen Monats geschuldet wird, in welchem die Scheidung fällt[467] ist dahingehend entschieden, dass der Trennungsunterhalt bis einschließlich des Tages geschuldet wird, der dem Eintritt der Rechtskraft des...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / h) Dauer der Trennung

Rz. 198 Wie die Dauer der Ehe spielt auch die Dauer der Trennung für die Frage der Erwerbsobliegenheit eine wichtige Rolle. Je länger die Trennung dauert, desto geringer wird das Vertrauen in den Fortbestand der Ehe sein. In der Regel wird man während des ersten Trennungsjahres keine Erwerbsobliegenheit annehmen können.[220] Sie setzt in der Regel erst nach Ablauf des ersten...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 4. Sonderbedarf des Kindes

Rz. 138 Sonderbedarf ist im Gegensatz zum regelmäßigen Mehrbedarf aufgrund besonderer Umstände wie beispielsweise Krankheit ein unregelmäßiger, außerordentlich hoher Bedarf, der nicht auf Dauer besteht und deshalb zu einem einmaligen, mindestens zeitlich begrenzten Ausgleich neben dem regelmäßig geschuldeten Barunterhalt führen kann.[154] Rz. 139 Voraussetzung für eine Festst...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 4. Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes

Rz. 147 Die mit einer Gütertrennung verbundenen Nachteile und umfassenden Konsequenzen sind häufig unerwünscht. Die Gütertrennung nimmt zwar für sich den – nur scheinbaren – Vorteil der Klarheit und Einfachheit in Anspruch. Gleichzeitig führt er in vielen Fällen zu einer Benachteiligung eines Ehegatten. Namentlich die Kürzung der Erbansprüche durch Wegfall des Zugewinnausgle...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Pauschalierung und Höchstbetrag des Zugewinnausgleichs

Rz. 71 Für Unternehmer und/oder Freiberufler ist das eigene Unternehmen oder die eigene Praxis häufig ebenso aktuelle Lebensgrundlage wie wesentliche Altersvorsorge. Rz. 72 Nimmt man einen solchen Betrieb vom Zugewinnausgleich nicht aus, bietet es sich an, eine Pauschalierung und/oder einen Höchstbetrag in die Bewertung des Endvermögens einzustellen. So kann man z.B. vereinbar...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung

Rz. 168 Muster 3.21: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung Muster 3.21: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung Sollte aufgrund der vorstehenden Vereinbarungen der Ehegatte, der wegen Geburt eines gemeinschaftlichen Kindes seine Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgegeben ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das früher in § 554 Abs. 3 Satz 2 a.F. geregelte Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung ist durch § 555e Abs. 1 übernommen worden. Mit der Veränderung des Wortlauts sind inhaltliche Änderungen nicht verbunden. Gem. § 578 Abs. 2 Satz 1 besteht dieses Sonderkündigungsrecht auch für Gewerberaummietverhältnisse. Das Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig davon, ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Die Pflichten aus dem Anwaltsvertrag

Rz. 19 Voraussetzung für das Einsetzen eines Haftungstatbestandes ist selbstverständlich zunächst, dass ein Vertrag mit dem Mandanten geschlossen worden ist. Fraglich kann vor allem bei Freundschafts- und/oder Gefälligkeitsverhältnissen sein, ob – ggf. konkludent – ein Anwaltsvertrag zustande gekommen ist.[26] Dies ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Rz. 20 Gegen einen Vertr...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Unterhalt für die Vergangenheit, Verzug

Rz. 463 Für die Vergangenheit kann Unterhalt grundsätzlich nicht verlangt werden. In Ausnahme davon kann Sonderbedarf nach § 1585b Abs. 1 BGB für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Häufig ist es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, den Verpflichteten zuvor in Verzug zu setzen oder einen Unterhaltsantrag gegen ihn einzureichen. Rz. 464 Im Übrigen kann nach § 1585b A...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 153 Gemäß Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ, BGBl II 1990, 206), insoweit verbunden mit dem Europäischen Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechtsverhältnisses in Verb...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 8. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Rz. 105 Die §§ 20–24 VersAusglG behalten die früheren Regelungen der §§ 1587f ff. BGB a.F. zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich im Wesentlichen bei. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung als Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente, § 20 VersAusglG, oder auf Abfindung, § 23 VersAusglG, bestehen in Bezug auf ein bei Scheidung noch nicht ausgeglichenes Anrecht.[145...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ff) Wertermittlungsverlangen gegen M

Rz. 26 Über den eigentlichen Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB hinaus wird den Ehegatten durch § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB die Verpflichtung auferlegt, den Wert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Dabei hat die Kosten der Wertermittlung der Auskunftspflichtige zu tragen.[47] Lediglich die Kosten eines Sachverständigen hat derjenige Ehegatte zu ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Bestellung eines Ergänzungspflegers

Rz. 33 Ist eine Vertretung des Kindes durch den einen Ehegatten nach § 1629 Abs. 1 und Abs. 2 BGB nicht möglich, insb. weil dies an §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 BGB scheitert, könnte allerdings ein Ergänzungspfleger bestellt werden (§ 1909 BGB), was mit erheblichem Verfahrensaufwand verbunden ist und in der Praxis nicht nachgefragt wird.mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Die Festlegung von Ausgaben

Rz. 75 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[91] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtbed...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Mutterschaft, § 1591 BGB

Rz. 229 Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat, § 1591 BGB. Diese Regelung, eingeführt durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz mit Wirkung zum 1. 7. 1998, war notwendig geworden durch die Fortschritte der Fortpflanzungsmedizin, insbesondere angesichts von Ei- bzw. Embryonenspenden, die zu einem Auseinanderfallen der genetischen und der gebärenden Mutter führen k...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Verlängerter Unterhaltsanspruch aus elternbezogenen Gründen

Rz. 604 Der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils aus § 1570 Abs. 1 BGB als Basisunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes sowie der verlängerte Unterhaltsanspruch ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB stellen Ansprüche des betreffenden Elternteils aus kindbezogenen Gründen dar. Es kann aber auch di...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Pflichtteilsverzicht und § 1586b BGB

Rz. 447 Welche Auswirkungen ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag gem. § 2346 BGB auf die Rechte aus § 1586b BGB hat, ist außerordentlich umstritten. Weite Teile der Literatur gehen davon aus, dass ein Erbverzichtsvertrag ebenso wie ein Pflichtteilsverzichtsvertrag die Haftung des Erben des unterhaltspflichtigen Ehegatten entfallen lasse. Etwas anderes soll danach nu...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / a) Güterrechtliche bzw. vermögensrechtliche Auseinandersetzungen

Rz. 26 Die Lebenspartner konnten seit dem 1.1.2005 ohne vertragliche Regelung in Zugewinngemeinschaft leben und im Übrigen unter Verweis auf §§ 1409–1563 BGB güterrechtliche Vereinbarungen wie Eheleute treffen, §§ 6, 7 LPartG n.F.mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

Rz. 64 Nach § 1357 BGB ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet. Die Vorschrift ist an die Stelle, der bis zum 1.7.1977 geltenden Regelung über die sog. Schlüsselgewalt getreten. Der Regelung d...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Die Berechnung des Kindesunterhalts im Wechselmodell

Rz. 158 Die Einordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts. Liegt die Betreuung schwerpunktmäßig bei einem Elternteil, befindet sich das Kind in seiner Obhut mit der Folge, dass der Barbedarf des Kindes allein am Einkommen des anderen Elternteils auszurichten und von diesem zu zahlen ist.[182] Stellt man den zu zahlenden Unterhalt im Residenzmod...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Ausschluss bei Rechtskraft der Scheidung

Rz. 150 Durch ehevertragliche Vereinbarungen kann – in Kernsätzen – das Folgende vereinbart werden:[229] (1) Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung Rz. 151 Muster 3.17: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung Muster 3.17: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidungmehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 8. Antrag auf Aufhebung der Ehe

Rz. 77 Eine Ehe kann nicht nur durch Scheidung aufgelöst werden, sondern auch durch Aufhebung der Ehe, §§ 1313 ff. BGB. Ist eine Eheschließung durch wesentliche formale oder materiell rechtliche Mängel behaftet, kann sie aufgehoben werden. Die Gründe für eine Aufhebbarkeit sind abschließend in § 1314 BGB aufgezählt und betreffen entweder Voraussetzungen zur Eheschließung oder...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Rechtslage ab dem 1.9.2009

Rz. 82 Eingeführt durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) gilt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG); im BGB ist nur § 1587 BGB als Grundnorm mit dem Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz verblieben.[84] Verfahrensrechtlich gelten, ebenfalls ab dem 1.9.2009, §§ 111 Ziff. 7, 137 Abs. 2 i.V.m. §§ 217 ff. FamFG. Rz. 83 Die w...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / II. Auslandsbezug

Rz. 43 Für alle Scheidungsverfahren, die nach dem 21.6.2012 eingeleitet werden, gilt für Ehescheidungen mit Auslandsbezug hinsichtlich des anzuwendenden Rechts die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Rom III-VO). Diese verdrängt Art. 17 Abs. 1 EGBGB für Ehescheidungen und Trennungen ohne Auflösung des Ehebandes in denjenigen Fällen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Sta...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Die Betreuung je eines gemeinsamen Kindes

Rz. 166 Betreut jeder Elternteil, etwa durch Geschwistertrennung, ein oder mehrere gemeinsame minderjährige Kinder, bleibt es grundsätzlich bei der Gleichwertigkeitsregelung des § 1603 Abs. 3 S. 2 BGB. Dies bedeutet, dass jeder Elternteil für das bei ihm lebende Kind keinen Barunterhalt, sondern Naturalunterhalt durch Pflege, Betreuung und Versorgung leistet. Jedoch ist jede...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Fehlende Ausgleichsreife, § 19 VersAusglG?

Rz. 97 Versorgungsanrechte, denen die Ausgleichsreife i.S.d. § 19 VersAusglG fehlt, werden in den Ausgleich nach der Scheidung verwiesen, § 19 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. §§ 20 – 26 VersAusglG. Sind solche Anrechte vorhanden, kann es sich zur Vermeidung der Verschiebung einer Regelung in den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung empfehlen, eine Vereinbarung nach §§ 6 – 8 VersA...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (1) Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung

Rz. 151 Muster 3.17: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung Muster 3.17: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidungmehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (4) Ausschluss des Zugewinns bei Scheitern der Ehe

Rz. 164 Um Auslegungsprobleme und Streit ggf. der – anderweitigen – Erben mit dem überlebenden Partner der gescheiterten Ehe zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Begriff der "Beendigung der Ehe" im Ehevertrag auf das Scheitern der Ehe i.S.d. § 1933 BGB auszudehnen. Eine mögliche – zusätzliche – Formulierung wäre folgende: Muster 3.19: Ausschluss des Zugewinns bei Scheitern der ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes

Rz. 169 Schließlich ist die Einschränkung möglich, den Zugewinnausgleich ausschließlich für die Zeit ab der Geburt des gemeinschaftlichen Kindes durchzuführen.[245] In einem solchen Fall formuliert man wie folgt: Muster 3.22: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes Muster 3.22: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes Die Vereinbarung über den Ausschluss des Zugewinnausgleich...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Gütertrennung mit Zugewinnausgleich

Rz. 113 Sind Eheleute ggf. bereits seit längerer Zeit miteinander verheiratet, kann es sein, dass nicht ein Verzicht auf den bisher entstandenen Zugewinn erklärt, sondern dieser ausgeglichen wird. In einem solchen Fall wird man statt der obigen Ziff. 2 beispielsweise in die Urkunde einarbeiten: Muster 3.8: Gütertrennung mit Zugewinnausgleich Muster 3.8: Gütertrennung mit Zugew...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Beiderseitige Barunterhaltspflicht

Rz. 163 Nach dem Gleichwertigkeitsprinzip des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB leistet ein Elternteil nach Trennung bzw. Scheidung der Eltern dem minderjährigen unverheirateten Kind in der Regel durch Pflege, Betreuung und Versorgung Naturalunterhalt, während der andere Elternteil barunterhaltspflichtig ist. Naturalunterhalt und Barunterhalt gelten als gleichwertig. Rz. 164 Ausnahmswei...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Fremdbetreuung eines Kindes

Rz. 170 Überlässt beispielsweise der bisher betreuende Elternteil die Pflege und Erziehung des Kindes vollständig einem Dritten, hat auch dieser Elternteil Barunterhalt zu leisten.[186] Rz. 171 Wegen der Gleichwertigkeit von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt ist sodann von beiden Eltern Barunterhalt pauschal in anfallender Höhe zu zahlen, entsprechend den Einkommensverhält...mehr