Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / II. Bedeutungslosigkeit der Grenzziehung zwischen Werk- und Dienstvertrag

Rz. 16 Das BAG hatte in der Vergangenheit verschiedentlich Gelegenheit, sich mit der Abgrenzung zwischen dem Fremdpersonaleinsatz aufgrund eines Werkvertrages und der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG auseinanderzusetzen. Von gefestigten Rechtsprechungsgrundsätzen kann freilich bislang nicht die Rede sein. Die Diskussion um die arbeitsrechtlich relevante Beurteilung eines ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Überlassungshöchstdauer im Wandel der Zeit

Rz. 64 Die zulässige Dauer einer erlaubnispflichtigen Arbeitnehmerüberlassung unterliegt einem stetigen Wandel. Bei Inkrafttreten des AÜG am 12.10.1972 galt eine Überlassungshöchstdauer von drei Monaten. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a.F. war die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis oder ihre Verlängerung zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass der Verleiher de...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Überblick über die aktuelle Regelung

Rz. 71 Mit der zum 1.4.2017 eingeführten Regelung in § 1 Abs. 1 S. 4, Abs. 1b AÜG kehrte der Gesetzgeber wieder zu einer ausdrücklichen Regelung einer Überlassungshöchstdauer zurück. Mit der Regelung sollte ausweislich der Gesetzesmaterialien das Kriterium der vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung konkretisiert und so Rechtssicherheit geschaffen werden.[163] Rz. 72 Nach § 1...mehr

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ZErb 07/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Baur/Stürner/Bruns Zwangsvollstreckungsrecht Lehrbuch/Studienliter...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / dd) Rechtsmissbrauch/Verwirkung/Treu und Glauben

Rz. 150 Die Geltendmachung des Arbeitnehmerstatus durch den Solo-Selbstständigen kann an Treu und Glauben scheitern. Es verstößt allerdings grds. nicht gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft und ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift. Widersprüchliches...mehr

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AGS 07/2022, Einwand der Za... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) ist zuzustimmen. Zwar war hier die Zahlung des Erstattungsbetrages al solche unstreitig. Nicht offensichtlich und wohl auch nicht unstreitig war indes die Frage, ob durch diese Zahlung auch die Erfüllungswirkung eingetreten war. Dies hat das VG zu Recht verneint. Denn nur eine unstreitig vorbehaltlose Zahlung ist im Kostenfestsetzungs...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Umsatzsteuer

Rz. 260 Die Thematik der Rückabwicklung der Umsatzsteuer ist komplex. Wird der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich Freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt, so kann nach Auffassung des LAG Baden-Württemberg der Dienstberechtigte die auf die Rechnungen des vermeintlich Freien Mitarbeiters an diesen gezahlte Umsatzsteuer im Wege der Leistungskondiktion zurückverlangen. E...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / VII. Koalitionsvertag vom 7.12.2021

Rz. 59 Rund zweieinhalb Monate nach der Bundestagswahl 2021 hat die sog. Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP am 7.12.2021 ihren 177 Seiten starken Koalitionsvertrag unterzeichnet. Rz. 60 Vorliegend von Relevanz sind auszugsweise insb. folgende Vereinbarungen: Selbstständige Zitat "Selbstständige sind wesentlicher Teil unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Nach der aktuellen Ref...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / c) Erstattung der Arbeitnehmeranteile

Rz. 222 Erstattung i.H.d. Arbeitnehmeranteile, also der Hälfte der Beiträge, kann der Arbeitgeber zwar im Prinzip von dem Beschäftigten verlangen, soweit nicht ausnahmsweise eine Nettolohnabrede vereinbart sein sollte. Der Anspruch kann allerdings nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden, und auch nur,mehr

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zfs 07/2022, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht hat das LG das Vorliegen eines Versicherungsfalls gemäß § 28 Nr. 4a) 4. Spiegelstrich GWW 2014 verneint. Danach liegt ein Einbruchdiebstahl vor, "wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat". 1. Die Tatsachenfeststellung des LG, wo...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Regelungskontext und frühere Rechtslage

Rz. 352 Die Vorschrift des § 80 BetrVG enthält in Abs. 1 die Zuweisung allgemeiner Aufgaben an den Betriebsrat sowie in Abs. 2 ein für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderliches Informations- und Unterrichtungsrecht und ferner einen Anspruch auf Herausgabe einschlägiger Unterlagen.[783] Der nicht abschließende Aufgabenkatalog in § 80 Abs. 1 BetrVG ist dabei als Ergänzung...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / VI. Gesetz zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens mit Wirkung zum 1.4.2022

Rz. 47 Niemand würde auf den ersten Blick vermuten, dass sich hinter dem sog. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz v. 16.7.2021[80] eine grundlegende und weitreichende Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV n.F. verbirgt. Dabei ist an sich nicht überraschend, dass sich die Koalition aus CDU, CSU und SPD (Merkel IV) der notwendigen Reform im Jahr 2021 (noch kur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Den Gewerkschaftsbeauftragten kommt nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ein originäres Zugangs- und Teilnahmerecht zu, dass weder von einer Einladung des Betriebsrats oder der Betriebsratsversammlung noch von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängt. Es besteht daher selbst dann, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber die Teilnahme nicht wünschen. Das Teilnahmerecht ist nicht abdi...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG

Rz. 48 Die Vorschrift betrifft solche Konstellationen, bei denen die Arbeitsaufgaben eines Tarifbeschäftigten von einem Arbeitgeber zu einem anderen Arbeitgeber verlagert werden und der Beschäftigte unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber dem neuen Aufgabenträger zwecks Erbringung der Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wird. Vorausgesetz...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Unternehmensmitbestimmung

Rz. 392 Neben einer Normierung der Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten des BetrVG und des EBRG sowie der Wahlordnungen bei dem Entleiher (§ 14 Abs. 2 S. 4 AÜG) wird vom Gesetzgeber zusätzlich eine Bestimmung getroffen, nach der Leiharbeitnehmer ab dem 1.4.2017 ergänzend bei der Unternehmensmitbestimmung mitzuzählen sein sollen. Dies überrascht, ers...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 8 Eintritt in Verträge

Rz. 593 In der Regel werden vom Bauträger eine ganze Reihe "gemeinschaftsbezogener" Verträge geschlossen, vor allem, aber nicht nur solche mit Versorgungsunternehmen für die Versorgung der Anlage mit Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme, ferner mit Versicherungen wegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Haftpflicht, Verträge wegen des Leasings oder der Wartung von Heizkost...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2 Abschluss des Vertrags

2.1 Form 2.1.1 Beurkundungspflicht Rz. 426 Eine der Hauptpflichten des Bauträgers ist es, dem Erwerber Eigentum an einem Grundstück zu übertragen. Zu seiner Wirksamkeit muss der Bauträgervertrag gem. § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB daher notariell beurkundet werden. Auch Änderungen müssen grundsätzlich beurkundet werden. 2.1.2 Umfang der Formbedürftigkeit Rz. 427 Zu beurkunden sind säm...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.5.1 Rechtswirksamer Vertrag (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MaBV)

Rz. 494 Der Bauträgervertrag muss rechtswirksam sein. Außerdem müssen die für seinen Vollzug etwaig erforderlichen Genehmigungen vorliegen, z. B. nach § 5 Abs. 1 ErbbauRG, § 12 WEG, §§ 51, 144, 169 Abs. 3 Nr. 3, 172 Abs. 4 Satz 4 Nr. 6, Satz 5 und Satz 6 BauGB.[1] Diese Voraussetzungen muss der Notar durch eine schriftliche Mitteilung gegenüber dem Erwerber (str.) bestätigen...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.4.5.3 Vereinbarungen zur Abnahme

Rz. 539 Ob die Wohnungseigentümer für die Abnahme eine Vereinbarung schließen können, ist umstritten, im Ergebnis aber zu bejahen.[1] Zu unterscheiden sind schuldrechtliche und verdinglichte Vereinbarungen. Schließen die Wohnungseigentümer über die Abnahme einen Vertrag, wollen sie diesen aber nicht zum Gegenstand eines Sondereigentums machen (= "schuldrechtliche" Vereinbarun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Bedeutung ehevertraglicher Vereinbarungen (§ 5 Abs. 1 S. 2–4 ErbStG)

2.4.1 Hintergrund der Regelungen Rz. 43 Ehegatten steht es zivilrechtlich frei, durch Ehevertrag die Höhe des Zugewinnausgleichsanspruchs zu beeinflussen (vgl. oben Rz. 3 ff.). Den Streit darüber, ob solche Vereinbarungen auch bei der Berechnung der fiktiven Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 zu beachten sind, hat erst ein Machtwort des Gesetzgebers mit Wirkung ab 1.1.1994 b...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Erlöse

Rz. 49 Ausgangsgröße der GuV-Rechnung sind gemäß IAS 1.82 a) die (Umsatz-)Erlöse. IFRS 15. Appendix A definiert Erlöse als Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Eine nähere Präzisierung des Begriffs der „gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ oder Abgrenzung von den nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählenden Erträgen fehlt in IFRS 15. Zudem dü...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.2.2 Überblick einiger Entscheidungen zum AGB-Recht

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.3.7 Funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk

Rz. 470 Die Vereinbarungen im Bauträgervertrag sind für die Frage, inwieweit die vereinbarte Beschaffenheit eingehalten ist, nicht allein entscheidend. Eine solche Auslegung des § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB führt dazu, eine Leistung des Bauträgers selbst dann als mangelfrei einzuordnen, wenn die im Vertrag vorgesehene Leistung oder Ausführungsart nicht geeignet ist, ein funktions...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.1.2.4 Gegenleistung

Rz. 431 Die Gegenleistung des Erwerbers wird zumeist in einem "Kaufpreis" bestehen; in Betracht kommen aber auch andere Leistungen, z. B. bei einem Tausch ein Teil des zu bebauenden Grundstücks. Die Gegenleistung ist immer dann mitzubeurkunden, wenn die Beteiligten vor oder bei Vertragsabschluss eine Einigung erzielt haben, aber auch dann, wenn die Gegenleistung bereits vor ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.3.8 Schallschutz

Rz. 471 Welchen Schallschutz die Parteien eines Vertrags über den Erwerb einer Eigentumswohnung vereinbart haben, richtet sich in erster Linie nach der im Vertrag getroffenen Vereinbarung. Maßgeblich sind die im Vertrag zum Ausdruck gebrachten Vorstellungen von der Qualität des Schallschutzes, also der Beeinträchtigung durch Geräusche.[1] Vorzunehmen ist eine Gesamtabwägung,...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 5.4 Durchsetzung bei Problemen mit Sonderwünschen

Rz. 551 Bei der Durchsetzung bei Problemen mit Sonderwünschen muss unterschieden werden, in welchem Vertragsverhältnis Rechte geltend gemacht werden. Überblickmehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.1 Einführung

Rz. 452 Der Bauträger schuldet dem Erwerber als Hauptleistungen in der Regel die Übertragung – anteiligen – Eigentums an einem mangelfreien Grundstück sowie des – anteiligen – gemeinschaftlichen und des Sondereigentums sowie eine mangelfreie werkvertragliche Herstellung des meist schlüsselfertigen gemeinschaftlichen – und des Sondereigentums einschließlich der Außenanlagen. ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.3.3 Zustimmung Dritter

Rz. 448 Vollmachten des Bauträgers können nicht in einer die dinglich Berechtigten bindenden Weise als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden.[1] Diese Bindung wäre ein unzulässiger Vertrag zulasten Dritter. Soll daher etwa eine verdinglichte Vereinbarung geändert werden, und liegt kein Fall des § 5 Abs. 4 Satz 2 oder Satz 3 WEG vor, müssen Dritte einer Änderung ausdrü...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 458 Nach § 633 Abs. 1 Satz 1 BGB muss der Bauträger das Sonder- und das gemeinschaftliche Eigentum frei von Sach- und Rechtsmängeln herstellen.[1] Rz. 459 Sachmängel Sonder- und gemeinschaftliches Eigentum sind frei von Sachmängeln, wenn sie jeweils die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Beschaffenheit haben, § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB. Zur vereinbarten Beschaffenheit ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.1.4 Verdeckte Bauträgerschaft

Rz. 435 Von einer verdeckten Bauträgerschaft spricht man, wenn Bauträger und Bauunternehmen die spezifischen Haftungsrisiken aus dem Bauträgervertrag und die besonderen Sicherungspflichten der MaBV zu umgehen versuchen. Dies geschieht vor allem dadurch, dass der Vertrag über den Grundstückserwerb und der über die Bauerrichtung aufgespalten werden und das Grundstück zwar nich...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.1.2.3 Teilungserklärung

Rz. 430 Die Teilungserklärung selbst braucht weder in der Form des § 13a BeurkG noch überhaupt in den Vertrag einbezogen zu werden.mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.6.5 Zahlung ohne Bauleistung (Vorauszahlungsvereinbarung)

Rz. 513 Etwas anderes soll hingegen in Fallkonstellationen gelten, in denen der Erwerber nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bauträger abweichend vom dispositiven Recht des § 641 Abs. 1 BGB und den Vorgaben des § 3 Abs. 2 MaBV Vorauszahlungen auf den Erwerbspreis zu erbringen hatte, ohne dass Bauleistungen erbracht worden waren. In diesen Fällen soll es dem Zweck e...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.4.1.5 Teilabnahmen

Rz. 530 Der Erwerber ist aus seinem Vertrag mit dem Bauträger heraus verpflichtet, sowohl das Gemeinschaftseigentum als auch das Sondereigentum abzunehmen. Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum können, müssen dabei nicht getrennt abgenommen werden. Im Fall einer Trennung handelt sich rechtlich um Teilabnahmen.[1] Ein Anspruch des Bauträgers auf Abnahme fertiggestellter Te...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.6 Fertigstellungstermin

Rz. 474 Die termingerechte Herstellung gehört zu den wesentlichen Pflichten des Bauträgers. Der Erwerber muss unter Umständen seine bisherige Wohnung fristgemäß räumen, sich ein Darlehen bereitstellen lassen und den Umzug auf einen bestimmten Zeitpunkt fixieren.[1] Der Fertigstellungstermin kann sich aus dem Bauträgervertrag oder aus den Umständen ergeben (§ 271 Abs. 1 BGB)....mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.1.5.1 Vor Auflassung

Rz. 438 Änderungen des Bauträgervertrags vor Auflassung sind grundsätzlich formbedürftig.[1] Dabei ist es grundsätzlich gleichgültig, ob es sich um eine wesentliche oder unwesentliche Änderung handelt.[2] Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn durch eine nachträgliche Vereinbarung nur unvorhergesehen aufgetretene Schwierigkeiten bei der Vertragsa...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.4.2 Schiedsgutachterabrede

Rz. 450 Zwischen Bauträger und Erwerber kann sich – z. B. in einem Vergleich[1] – ferner eine Schiedsgutachterabrede empfehlen. Diese ist von einer Schiedsabrede zu unterscheiden: Die Wirkung der Schiedsgutachterabrede beschränkt sich darauf, dass für beide Vertragsparteien die durch den Schiedsgutachter festgestellten Tatsachen verbindlich sind, es sei denn, diese sind offe...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.2 Größe (Wohn- oder Nutzfläche)

Rz. 461 Im Bauträgervertrag finden sich in der Regel Angaben zur Wohn- oder Nutzfläche. Die geschuldete Fläche kann sowohl im Vertrag als auch in dessen Anlagen, etwa den Bauplänen, genannt sein. Die Angabe ist ein zentrales Beschaffenheitsmerkmal.[1] Fehlen in einem Bauträgervertrag Angaben zur Wohnfläche, ist die einseitige Vorstellung des Erwerbers für den Inhalt des Vert...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 1.7.2 Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen

Rz. 423 Um jedenfalls Verbraucher vor den Gefahren des Bauträgervertrags zu schützen, findet nach § 1 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen für nach dem 1. Januar 2009 geschlossene Verträge § 632a Abs. 3 BGB entsprechende Anwendung. Nach dieser Bestimmung ist dann, wenn der Besteller ein Verbraucher ist und der Vertrag die Errichtung ode...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.3 Vertriebskosten

Rz. 85 Die Vertriebskosten sind nach IFRS grundsätzlich[1] nicht aktivierungsfähig.[2] Sie sind zeitlich abzugrenzen und stellen Periodenaufwand dar. Unter diesen Posten fallen sämtliche Personal-, Materialaufwendungen, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen, welche sich entweder direkt oder indirekt (über entsprechende Schlüssel) dem Vertriebsbereich zuordnen lassen. Rz. ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 1.2.2 Neubauten

Rz. 402 Von einem Bauträgervertrag ist vor allem dann zu sprechen, wenn Gegenstand des Vertrags die Neuerrichtung eines Wohnungs- und/oder Teileigentums ist. Weiter gehören hierher Verträge, bei denen der Vertragspartner mit dem Bau bereits begonnen hat, die wesentlichen Leistungsphasen aber noch nicht begonnen haben.mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 440 Veräußert der Bauträger mehrere Wohnungen unter Nutzung von gleichlautenden formularmäßigen Bauträgerverträgen, ist auf diese und ihre Klauseln das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) anzuwenden.[1] Handelt es sich – wie zumeist – um einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (Verbrauchervertrag[2]) i. S. v. § 310 Abs. 3 BGB...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.3.1.3 Innenverhältnis

Rz. 445 Das Innenverhältnis – das Verhältnis zwischen Bauträger und vollmachtgebenden Erwerber – unterliegt hingegen den Beschränkungen der §§ 305 ff. BGB.[1] Die Änderungsvollmacht muss sich vor allem an § 308 Nr. 4 BGB messen lassen.[2] Danach ist eine Klausel, die dem Verwender das Recht einräumt, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, unwirksam, we...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.5.7 Bezugsfertigkeit

Rz. 501 Bezugsfertigkeit setzt voraus, dass dem Erwerber bereits zugemutet werden kann, die Wohnung zu beziehen.[1] Das Sondereigentum muss zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch genutzt werden können. Für die Annahme einer Bezugsfertigkeit muss – mit Ausnahme der Außenanlage und der Beseitigung von Mängeln, die nicht die Sicherheit des Wohnens beeinträchtigen – gr...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 1.4.2 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)

Rz. 413 Ob die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B für einen Bauträgervertrag insgesamt vereinbart werden kann, ist unsicher[1], im Ergebnis aber abzulehnen.[2] Die Regelungen der VOB/B harmonieren nicht mit einem typengemischten Bauträgervertrag. Der Bauträgervertrag weist im Vergleich zu einem VOB/B-Bauvertrag häufig derart viele Besonderheiten auf,...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.1.2 Eigenleistungen

Rz. 479 Der Bauträger kann dem Erwerber – wohl nur für das Sondereigentum – das Recht zubilligen, Eigenleistungen zu erbringen. Dies hat zur Folge, dass sich der (pauschale) Festpreis vermindert (es sind dann Gutschriften zu erteilen, entweder in Höhe der für diesen Fall bereits vorsorglich getroffenen Vereinbarung im Bauträgervertrag oder aber anteilig angemessen entspreche...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.1.2 Umfang der Formbedürftigkeit

Rz. 427 Zu beurkunden sind sämtliche Abreden, die Gegenstand der vertraglichen Pflichten werden sollen.[1] Der notariellen Beurkundung unterliegen vor allem die Vertragspartner, die Bezeichnung des Kaufgegenstands, die geschuldete Gegenleistung und sonstige, beurkundungsbedürftige Abreden. Daneben sind aber auch sonstige Abreden der Kaufvertragsparteien, aus denen sich das V...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.1.2.1 Vertragspartner

Rz. 428 Die Beteiligten des Kaufvertrags sind namentlich zu bezeichnen. Es genügt allerdings, einem Vertragspartner das Recht einzuräumen, einen Dritten, dem das Grundstück letztlich übertragen werden soll, später namentlich zu benennen oder diesen zu einem späteren Zeitpunkt bestimmen zu dürfen. Praxis-Beispiel Veräußerung von Reihenhäusern Ein unbebautes Grundstück, bei dem ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.8.2 Stundungsmodell

Rz. 520 Beim Stundungsmodell werden 2 eigenständige Verträge zwischen dem Erwerber als Grundstückseigentümer und dem Bauträger geschlossen. Nämlich ein Grundstückskaufvertrag und ein Bauträgervertrag über den (Rück-)Erwerb eines realen Grundstücksteils bzw. eines Miteigentumsanteils verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung jeweils nebst entsprechender Herstellungsve...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.2 Einführung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Rz. 483 Führt jemand gewerbsmäßig als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben durch oder bereitet er diese vor und verwendet er dazu Vermögenswerte von Erwerbern, ist er als Bauträger ein Gewerbetreibender i. S. d. Gewerbeordnung und bedarf gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO einer Erlaubnis. Zum Schutz der Allgemeinheit und der Auftraggeber ist für di...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.7.1 Überblick

Rz. 579 Zur Geltendmachung eines Mangelrechts ist dem Bauträger grundsätzlich eine angemessene Frist zu setzen, §§ 281 Abs. 1 Satz 1, 637 Abs. 1 BGB. Die Fristsetzung ist zum Teil entbehrlich, etwa wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendma...mehr