Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (a) Die (Mit-)Erbschaft

Rz. 45 Nach alter und neuer Rechtslage werden Einnahmen aus einem Erbfall vor dem Leistungszeitraum mit Zuflüssen daraus im Leistungszeitraum – wie auch heute noch im SGB XII – differenziert betrachtet. Zuflüsse aus Erbschaften – auch, wenn sie in Geld zufließen – werden generell als "Versilbern" von Vermögen und damit weiterhin als Vermögen behandelt. Falllösung Fallbeispiel...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 1. Die Zweckzuwendung

Rz. 91 Die unterschiedliche Behandlung von Verbindlichkeiten spielt bei Zuflüssen aus Schenkung eine besondere Rolle. Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist die Voraussetzung für den Einsatz von Einkommen und Vermögen deren bedarfsbezogene Verwendungsmöglichkeit, nicht notwendig dagegen eine Zweckbestimmung.[71] Rz. 92 Von einer Zweckzuwendung geht die Rechtsprechung aus, wenn...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Werbungskosten und Absetzung für Abnutzung (AfA)

Rz. 95 Aufwendungen, die der Vorbehaltsnießbraucher nach den Bestimmungen des BGB zu tragen hat, und solche, die er im Rahmen der Nießbrauchsbestellung aufgrund einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung übernommen und tatsächlich getragen hat,[68] kann er bei vermieteten Grundstücken grundsätzlich nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Vervielfältiger

Rz. 8 In der Regel werden Vorbehaltsnießbrauch bzw. -wohnrecht und Rentenzahlungen auf Lebenszeit des Veräußerers vereinbart. Gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 BewG leiten sich dabei die Vervielfältiger aus der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts ab und gelten für das ab dem 1.1. des auf die Veröffentlichung der Sterbetafel folgenden Kalenderjahres. Das Bundesministerium für Finan...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Allgemeines

Rz. 110 Die steuerlichen Folgen der Herausgabe wegen eines (gesetzlichen oder vertraglichen) Rückforderungsrechts regelt § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Diese "Steuerstorno"[78] führt zur Rückabwicklung des Steuerfalls bei gleichzeitiger Schenkungsteuerfreiheit der Rückgabe des Geschenks. Dabei muss die Herausgabe tatsächlich stattfinden; die (bloße) Anspruchsinhaberschaft reicht ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / b) Bewertung des Erbbaurechts

Rz. 83 Der Wert des Erbbaurechts ist im Vergleichswertverfahren nach § 183 BewG (siehe Rdn 45 ff.>) zu ermitteln, wenn für das zu bewertende Erbbaurecht Vergleichskaufpreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren vorliegen, § 193 Abs. 1 BewG. Entsprechende Vergleichsdaten werden in Praxis regelmäßig nicht zur Verfügung stehen, da es sich bei den Vergleichsobjekt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Satzungsmäßige Vermögensbindung (§ 61 Abs 1 und 2 AO)

Tz. 142 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur erforderlichen satzungsmäßigen Vermögensbindung s § 61 AO, AEAO Nr 1 und Nr 5–7 zu § 61 sowie die Mustersatzung (Anl 1 zu § 60 AEAO). Der Grundsatz der Vermögensbindung kann nach § 5 der amtl Mustersatzung wie folgt verankert werden: Namentliche (konkrete) Benennung der öff-rechtlichen oder st-begünstigten Kö, auf welche das Vermögen übe...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / c) Die Besonderheit: Die vorweggenommene Erfüllungshandlung

Rz. 80 Die Rechtsprechung akzeptiert als rechtlichen Grund für einen entgeltlichen Leistungsaustausch die sog. vorweggenommene Erfüllungshandlung. Nach der Rechtsprechung des BGH gilt, dass Zuwendungen, die zur Erfüllung einer Verbindlichkeit geleistet werden, entgeltlich sind, weil die dadurch bewirkte Befreiung von der Verbindlichkeit einen Vermögensvorteil für den Leisten...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Voraussetzung der Anerkennung der mittelbaren Grundstücksschenkung

Rz. 171 Nach Ansicht der Finanzverwaltung setzt eine mittelbare Grundstücksschenkung voraus, dass dem Bedachten nach dem erkennbaren Willen des Zuwendenden im Zeitpunkt der Ausführung der Geldschenkung ein bestimmtes (siehe Rdn 175>) Grundstück oder Gebäude verschafft werden soll.[130] Wesentlich ist, dass der Geldbetrag vom Schenker (bereits) bis zu dem Zeitpunkt des Erwerb...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / c) Recht und Pflicht zur Vermietung?

Rz. 209 Dem Berechtigten bleibt nach § 1090 Abs. 1 S. 2 BGB die Möglichkeit, mit Gestattung des Grundstückseigentümers die Ausübung seines Rechts einem anderen zu überlassen und dadurch für sich einen Mietanspruch gegen den Besitzer der dem Recht unterliegenden Räume zu begründen. Das passiert aber in den praktisch relevanten Fällen, bei denen Störfallregelungen vergessen wu...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Vorbehalt oder Einräumung von Nutzungsrechten an dem übertragenen Grundvermögen

Rz. 59 Regelmäßig behält sich der Übertragende dingliche Nutzungsrechte (insbesondere Nießbrauch oder Wohnrecht) am übertragungsgegenständlichen Grundbesitz vor (siehe Rdn 6 ff.>). Motive können zum einen das Versorgungsinteresse der älteren Generation und zum anderen die schenkungsteuerliche Erwerbsreduzierung sein. Rz. 60 Bei fremdvermieteten Objekten wird sich der Überlass...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9.3 Fiktion

Die Formulierung des § 69 Abs. 2 Satz 2 NPersVG legt nahe, dass durch Ablauf der Frist ohne Ablehnung die Zustimmung als erteilt gilt. Die Dienststelle ist zur Durchführung der Maßnahme binnen angemessener Frist verpflichtet, wenn sie nicht in der Frist des § 69 Abs. 2 Satz 1 – ggf. i. V. m. Satz 5 – mit schriftlicher Begründung oder per E-Mail gegenüber dem Personalrat abgel...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (4) Geltendmachung und § 14 ErbStG

Rz. 20 Der Pflichtteilsanspruch entsteht steuerlich gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung. Er stellt mithin zu diesem Zeitpunkt einen Vermögensvorteil i.S.d. § 14 ErbStG dar (siehe § 7 Rdn 1 ff.>). Durch die Wahl des richtigen Zeitpunktes der Geltendmachung hat der Pflichtteilsberechtigte daher die Möglichkeit, eine Zusammenrechnung mit frü...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (4) Gegenstand und Höhe der Abfindung

Rz. 27 Erhält der Pflichtteilsberechtigte als Abfindung begünstigtes Vermögen (z.B. ein gem. § 13d ErbStG zu Wohnzwecken fremdvermietetes Grundstück; siehe § 6 Rdn 58 ff.>), greifen – anders als bei der Erfüllung eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs durch Hingabe begünstigten Vermögens – für diesen Erwerb die Begünstigungen.[21] Anders als bei der Erfüllung eines gel...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 3. Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 88 Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden im steuerlichen Sinne liegt dann vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grunds und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude steuerlich zuzurechnen ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Gebäude Scheinbestandteil i.S.d. § 95 BGB ist.[40] Sofern dem Nutzungsberechtigten des Gebäudes für den Fall der ...mehr

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§ 15 Mietverträge unter nah... / B. Verbilligte Vermietung an nahe Angehörige

Rz. 2 Bei einer verbilligten Vermietung an nahe Angehörige ist die sog. Entgeltlichkeitsgrenze zu beachten, wenn der Werbungskostenabzug in voller Höhe erhalten bleiben soll. Diese Grenze beträgt 66 % der ortsüblichen Miete, § 21 Abs. 2 S. 2 EStG. Auch bei Vereinbarung einer Miete von 50 % und mehr, jedoch weniger als 66 %, ist eine volle Anerkennung der Werbungskosten mögli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Vertragliche Rückforderungsrechte

Rz. 20 [Autor/Stand] Das vertragliche Rückforderungsrecht muss bereits bei der Schenkung vereinbart worden sein (z.B. Schenkung unter Widerrufsvorbehalt,[2] Rücktrittsrecht)[3]. Die freiwillige nachträgliche Vereinbarung eines Rückforderungsrechts führt nicht zu einem Erlöschen der Steuerpflicht, sondern zu einer steuerpflichtigen Rückschenkung.[4] Üblich in der Praxis sind a...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / aa) Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang

Rz. 54 Wird im Rahmen der Erbauseinandersetzung von Privatvermögen durch Realteilung von einem Miterben ein Spitzen- oder Wertausgleich (Abfindung) geleistet, weil er wertmäßig mehr erhält, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor. Die Abfindungszahlung (also das über seine Erbquote hinausgehende "Mehr") stellt beim E...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 110 Der Erwerb von üblichen Gelegenheitsgeschenken ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Für die Bestimmung des Begriffs "übliches Gelegenheitsgeschenk" ist eine relative Bewirtschaftungsweise anzuwenden.[107] Ausschlaggebend ist also nicht nur der reine Geldwert des Geschenks, sondern auch das Verhältnis des Geldwerts zur (individuellen) Leistungsfähigkeit des ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Tarifvertragliches Sterbegeld

Rz. 80 Sterbegeld aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen ist nicht von einem Träger öffentlich-rechtlicher Verwaltung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbracht worden. Es handelt sich auch nicht um zweckbestimmte Einnahmen i.S.d. § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II. Nach der Rechtsprechung des BSG wäre für eine Privilegierung nach dieser Vorschrift erforderlich, dass es...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 1. Allgemeines

Das RVG sieht an vielen Stellen eine Anrechnung bestimmter Gebühren vor, um Tätigkeiten, welche bereits ein einem vorgelagerten Verfahrensabschnitt entfaltet und vergütet worden sind, nicht erneut zu honorieren. Durch die Vorbefassung sei die anwaltliche Tätigkeit in der nachfolgenden Angelegenheit verringert und weniger arbeitsintensiv. Es findet also zur Vermeidung einer Do...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (1) Bemessungsgrundlage: Nennwert der Forderung

Rz. 34 Nach Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs besteht – jedenfalls in der geltend gemachten Höhe – kein steuerlicher Spielraum für Vereinbarungen der Beteiligten.[29] Für die Besteuerung des Erwerbs beim Pflichtteilsberechtigen ist die Bereicherung gem. § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG, d.h. der Nennwert der Geldforderung, maßgeblich.[30] Hinweis Eine fü...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (b) Rohertrag

Rz. 55 Rohertrag ist gem. § 186 Abs. 1 S. 1 BewG das Entgelt, das für die Benutzung des bebauten Grundstücks nach den am Bewertungsstichtag geltenden vertraglichen Vereinbarungen für den Zeitraum von zwölf Monaten zu zahlen ist. Etwaige Mietrückstände spielen dabei keine Rolle.[25] Gleiches gilt für Wertsicherungsklauseln und künftige Staffelmieterhöhungen. Mieteinnahmen für...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / c) Bewertung des Erbbaugrundstücks

Rz. 85 Wie bei der Besteuerung des Erbbaurechts (siehe Rdn 82>) ist gem. § 194 Abs. 1 BewG der Wert des Erbbaugrundstücks im Vergleichswertverfahren nach § 183 BewG (siehe Rdn 45 ff.>) zu ermitteln, wenn für das zu bewertende Grundstück Vergleichskaufpreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren vorliegen. Auch hier werden Vergleichsdaten in der Praxis regelmäßi...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 43 Neben dem Interesse des Übergebers, sich für den Alters- und Pflegefall durch eine Verpflichtung zur häuslichen Pflege durch den Übernehmer abzusichern, ist Motiv der Vereinbarung einer entsprechenden Verpflichtung im Rahmen der lebzeitigen Immobilienübergabe regelmäßig, den entgeltlichen Teil der Zuwendung zu erhöhen. Auf diese Weise können Pflichtteilsergänzungsansp...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 107 Bei der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge gehören Rückforderungsrechte zum Standard. Neben den gesetzlichen Rückforderungsrechten spielen vertragliche Vereinbarungen zur Rückabwicklung eine wesentliche Rolle. Rz. 108 Gesetzliche Rückforderungsrechte sind insbesondere:mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Umfang der Besteuerung

Rz. 107 Ist der Erbvergleich der Erbschaftbesteuerung zugrunde zu legen, richtet sich auch der Umfang der Besteuerung nach den getroffenen Vereinbarungen. Die seitens der Beteiligten geltend gemachten (strittigen) Rechtspositionen sind nicht ausschlaggebend.[106] Für die Steuerbemessung und -berechnung kommt es auf die Verhältnisse am Todestag an. Erhält ein Vermächtnisnehmer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verdacht einer Steuerstraftat

Schrifttum: Ebert, Der Tatverdacht im Strafverfahren, 2000; Kammann, Der Anfangsverdacht, 2003; Schulz, Normiertes Misstrauen, 2001; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003. Ergänzender Hinweis: Nr. 14, 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 14, 26) Rz. 5 [Autor/Stand] Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Anfangsverdachts. Es genügt ein "einfacher" Verdacht, der von dem...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 2 Gründe

II. Die Revision ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Maßgebend für den Lauf der Revisionsfrist ist die Entgegennahme des mittels Empfangsbekenntnisses zugestellten Urteils. 1. Die Frist zur Einlegung der Revision von grundsätzlich einem Monat beginnt nach § 120 Abs. 1 S. 1 FGO mit Zustellung des vollständigen Urteils. Urteile des FG werden gemäß § 53 Abs. 1 und ...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / III. Wer ist eigentlich Schenker?

Rz. 34 Bei der Abwehr von Schenkungsrückforderungsansprüchen muss der konkreten Vereinbarung der Beteiligten ebenso wie allen Elementen des "sozialhilferechtlichen" Regress-Dreiecks besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Eine Zuwendung muss sich an den nachrangigen Leistungstatbeständen ausrichten und mit diesen wie "Schloss und Schlüssel" zusammenpassen, wenn man vermeid...mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / B. Voraussetzung der Zusammenrechnung

Rz. 2 Erfasst werden nur Erwerbe (lebzeitig und von Todes wegen) zwischen denselben Personen auf Zuwender- und Empfängerseite. Dabei sind auch Erwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.2009 einzubeziehen.[1] § 14 ErbstG gilt auch für eine lebzeitige vorweggenommene Übertragung von Teilen der (Nach-)Erbmasse vom Vorerben auf den Nacherben mit dem restlichen Nacherbfall, auch wenn der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zugrunde (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer). Für die ersten beiden Stufen, die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, ist das Lagefinanzamt (§ 22 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) zuständig. Die Grundsteuerfestsetzung hingegen obliegt – au...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 2. Die Schenkung mit Widerrufsvorbehalt

Rz. 102 In der Praxis der vorweggenommenen Erbfolge wird eine Zuwendung unter Widerrufsvorbehalt – gesichert durch eine Rückauflassungsvormerkung – als probates Mittel angesehen, um den Zugriff des Zuwendungsempfängers oder Dritter auf eine Zuwendung abzuwenden. Die Zulässigkeit und die Wirksamkeit solcher Konstrukte sind zivilrechtlich anerkannt,[92] im Sozialrecht aber nich...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / b) "Verschieben" und Belasten

Rz. 64 Für vor der Antragstellung rechtsmissbräuchlich auf eine dritte Person übertragenes Vermögen hat die Rechtsprechung die Rechtsfigur der rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung entwickelt. Neben dem ohnehin zu berücksichtigenden Schenkungsrückforderungsanspruch nach §§ 528 ff. BGB handelt es sich um eine Fallkategorie, wonach Vermögen, das rechtsmissbräuchlich versc...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Ermittlung des Jahreswerts

Rz. 10 Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), sind "mit den üblichen Mittelpreisen" des Verbrauchsorts anzusetzen, § 15 Abs. 2 BewG. Bei der Ermittlung des Nießbrauchs am Haus und Grundbesitz ist von dem nachhaltig in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielbaren Reinertrag auszugehen, § 15 Abs. 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 Zeitpunkt des Zuflusses der steuerabzugspflichtigen Einkünfte

Tz. 18 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 44 Abs 1 S 2 EStG entsteht die KapSt in dem Zeitpunkt, in dem die Kap-Erträge dem Gläubiger zufließen. Die Abzugs-St nach § 50a Abs 1 EStG entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung dem Gläubiger zufließt (s § 50a Abs 5 S 1 EStG). Wann die stabzugspflichtigen Eink zugeflossen sind, bestimmt sich grds nach § 11 Abs 1 EStG (s Urt d...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VII. Verbindlichkeiten und Nießbrauch

Rz. 39 In der Regel werden objektbezogene Verbindlichkeiten im Rahmen des Überlassungsvertrags mit Beendigung des Nießbrauchs (aufgrund Ablebens oder Verzichts) soweit vorhanden vom Erwerber durch aufschiebend bedingte Schuldübernahme zur weiteren Zins- und Tilgungsleistung (bei Ableben des Nießbrauchers durch Freistellung der erbrechtlichen Rechtsnachfolger des Schenkers) ü...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / e) Vorbehaltsnießbrauch bei Ehegatten

Rz. 21 Übertragen Ehegatten alleine oder gemeinsam Immobilienvermögen unter Vorbehaltsnießbrauch, stellen sich neben einkommensteuerlichen (siehe Rdn 101 ff.>) auch schenkungsteuerliche Fragen: Wird eine im Alleineigentum eines Ehegatten stehende Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Veräußerers auf ein Kind übertragen und zugleich dem anderen Ehegatten aufschieb...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / g) Erbengemeinschaft und Miteigentümergemeinschaft

Rz. 245 Die Verfügungsmacht eines Rechtsinhabers kann auch dadurch beschränkt sein, dass dem Rechtsinhaber die erforderliche Verfügungsbefugnis nicht allein zusteht. Typische Fälle sind die Miteigentümergemeinschaft oder die Erbengemeinschaft. Die Tatsache, dass ein Hilfesuchender nur Miteigentümer einer Immobilie ist, steht der Verwertbarkeit des Vermögens aus rechtlichen G...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IV. Schontatbestand Einkommen II: Nach Zweck und Inhalt geschontes Einkommen – § 83 SGB XII

Rz. 115 Auf die Herkunft von Einkommen und Vermögen kommt es für die Frage, ob Zuflüsse eingesetzt werden müssen, im Sozialhilferecht in der Regel nicht an. Ausnahmen müssen normativ gestaltet sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, dem das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung folgt, kommt es deshalb bei der Berücksichtigung von Einkommen auf...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (1) Enterbung und die Absicherung des Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 155 Zwischen Ehe- und Lebenspartnern ist das vorrangige Ziel einer letztwilligen Verfügung häufig, den anderen Ehegatten auf den Tod des Erstversterbenden abzusichern und die Abkömmlinge zunächst durch Enterbung vom Nachlass fernzuhalten. Das ist bei Behindertentestamenten kontraindiziert. Als Fehler [193] beim Testament in Familien mit pflichtteilsberechtigten und sozialh...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (b) Anhaltspunkte für eine Schätzung: Die übliche Vergütung

Rz. 135 Der sachliche Wert von Dienstleistungen lässt sich auch im Sinne von § 612 BGB als die Kosten der üblichen Vergütung feststellen:[333] Heute kann man Pflege und Alltagsbegleitung durch Dritte "einkaufen". Sie werden von professionellen Pflege-/Betreuungsdiensten erbracht, und seit 2008 auch von ausgebildeten Alltagsbegleitern.mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / c) Berücksichtigung später eintretender Umstände

Rz. 17 Grundsätzlich finden später eintretende Umstände (insbesondere ein erheblich vor der Lebenserwartung des Berechtigten eintretender Todesfall) keine Berücksichtigung. Zu beachten ist allerdings in allen Fällen der lebzeitigen Übertragung unter Nutzungs-, Duldungs- und Leistungsvorbehalten die Regelung des § 14 Abs. 2 S. 1 BewG . Der Regelung liegt der Gedanke zugrunde, ...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / C. Vermögen

Rz. 21 Die Berücksichtigung des Vermögens im WoGG kann von Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung beeinflusst sein. Das WoGG kennt keine eigenen Vermögensvorschriften, sondern nur einen Versagenstatbestand wegen Rechtsmissbräuchlichkeit in § 21 Nr. 3 WoGG, der an ein tatsächliches, auf die Herbeiführung der Leistungsgewährung gerichtetes Verhalten anknüpft, das mit dem Zweck de...mehr

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zfs 09/2021, Zur Berechnung... / 2 Aus den Gründen:

Die Berufung des Klägers ist überwiegend begründet; ihm steht ein weitergehender Ersatz seines Verdienstausfallschadens (28.550,18 EUR) … zu … Es ist davon auszugehen, dass der Kläger auch im Falle weitergehender Bewerbungen wegen seines Alters, seines Ausbildungstandes und seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen keine wesentlich andere oder besser bezahlte Arbeitstätigkei...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Prüfungsschema

Rz. 208 Neben dem Einkommen hat der Hilfesuchende im SGB XII nach § 90 Abs. 1 SGB XII sein verwertbares Vermögen einzusetzen, soweit es nicht ausdrücklich normativ geschont ist. Prüfungsschema Vermögen: Die Prüfung, ob und inwieweit Vermögen bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII als zur Verfügung stehende Bedarfsdeckungsmöglichkeit zu berücksichtigen ist, erf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.7 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs 1 AO)

Tz. 147 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Neben der Satzung muss auch die tats Geschäftsführung auf die ausschl und unmittelbare Erfüllung der st-begünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entspr (s § 63 Abs 1 AO). Ebenso hierzu s Urt des FG Ddf v 09.05.1989 (EFG 1990, 2); insbes darf danach die tats Geschäftsführung grds nicht über den Satzungszweck hinausgehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Auslagerung wirtschaftlicher Aktivitäten zur Vermeidung einer partiellen Steuerpflicht

Tz. 186 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Fall 1 : Verpachtung von Werberechten Tz. 187 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Verpachtete Trikotwerbung und Verpachtung der Werberechte auf den Sportgeräten ist immer ein wG (vgl AEAO Nr 9 zu § 67a). Die Trikotwerbung bei Sportvereinen ist grds ein stpfl wG. Allerdings kann nach dem Urt des FG Köln v 17.02.2006 (EFG 2006, 1108) hiervon eine Ausnah...mehr

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FoVo 09/2021, Der Schuldner führt Sie in der Zwangsvollstreckung zu Zugriffsobjekten

Verschuldung hat Ursachen. Nicht selten teilt der Schuldner diese Ursachen im Rahmen der schriftlichen, fernmündlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme mit. Der nachfolgende Beitrag soll an drei Beispielen zeigen, wie solche Mitteilungen Anhaltspunkte für weitere Forderungsbeitreibungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geben können, obwohl sie auf den ersten Blick die Zah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Prüfung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung

Rn. 23 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG hat der AP zu prüfen, ob bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistungen betreffender AG/KGaA/SE nicht unangemessen hoch waren. Nach dem Gesetzeswortlaut – und auch im Zusammenhang mit dem nach § 313 Abs. 3 AktG vorgesehenen ...mehr