Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Poolvereinbarungen / a) Grundsätzliches

Rz. 16 Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeteiligungsquote (mehr als 25 %) besteht schon seit langem. Allerdings wurde durch das ErbStG 2009 erstmals die Möglichkeit geschaffen, neben den vom Erblasser/Schenker selbst gehaltenen Anteilen auch Anteile weiterer Gesellschafter in die Berechnung der Quote einzubeziehen. Eine solche Zusammenrechnung setzt eine Vereinbarung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grundlagen und Methoden... / IV. Bewertungsanlässe

Rz. 8 Anlässe für Unternehmensbewertungen sind so vielfältig, dass eine eindeutige Klassifizierung nur schwer möglich ist. Insofern existiert eine Vielzahl von Klassifizierungsansätzen. Regelmäßig ergibt sich die Notwendigkeit einer Unternehmensbewertung aus einer (geplanten) Änderung der Eigentumsverhältnisse.[17] Nach IDW S 1 werden die Anlässe danach unterschieden, ob sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Unternehmertestament / c) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 44 Ist der gesellschaftsvertraglich bestimmte Nachfolger weder als Erbe noch als Vermächtnisnehmer berufen, liegt eine sog. rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel vor, die jedoch nur dann zulässig ist, wenn der ins Auge gefasste Nachfolger selbst am Vertragsschluss beteiligt war.[62] Hier fällt der Gesellschaftsanteil nicht in den Nachlass, sodass – vorbehaltlich abweichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 334 Bei Vereinbarung einer einfachen Nachfolgeklausel rücken sämtliche Erben des verstorbenen Gesellschafters automatisch in dessen Gesellschafterstellung ein.[469] Sind mehrere Erben vorhanden, erhält zwar jeder von ihnen grundsätzlich die volle (seiner Erbquote entsprechende) Gesellschafterstellung (Singularsukzession), hinsichtlich der Ausübung ihrer Mitgliedschaftsre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Erbschaftsteuer

Rz. 360 Das Eingreifen einer gesellschaftsvertraglichen Fortsetzungsklausel führt zu einem Anwachsungserwerb der verbleibenden Gesellschafter, der (an und für sich) erbschaftsteuerlich keine Bereicherung darstellen muss. Wird im Gegenzug zur Anwachsung an die Erben des Verstorbenen eine vollwertige Abfindung (entsprechend dem gesetzlichen Regelfall § 738 Abs. 1 S. 2 BGB) gez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / VII. Verkauf des Unternehmens unter Verkehrswert

Rz. 150 Auch beim Verkauf des Unternehmens unter dem Verkehrswert handelt es sich grundsätzlich um eine Art der gemischten Schenkung, allerdings mit der Besonderheit, dass hier die kaufrechtlichen Gesichtspunkte den Charakter des Rechtsgeschäfts prägen. Vor diesem Hintergrund gelten hier prinzipiell dieselben Regeln wie bei einem regulären Verkauf an einen fremden Dritten. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Gestaltung von Nießbra... / d) Surrogate

Rz. 36 Wird die Gesellschaft liquidiert oder scheidet der Besteller aus, so setzt sich der Nießbrauch im Wege der Surrogation am Auseinandersetzungsguthaben des Bestellers fort, §§ 1074, 1075 BGB.[69] Beabsichtigt der Gesellschafter den nießbrauchsbelasteten Gesellschaftsanteil zu veräußern, wird er regelmäßig den Nießbraucher um einen Verzicht auf sein Recht ersuchen. Wird d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / VI. M&A-Berater/Unternehmensberater

Rz. 21 Soweit keine Investmentbank involviert ist, bieten auch M&A-Berater Hilfestellung bei der Suche geeigneter Erwerbsinteressenten. Im Falle ihrer Einschaltung stellen sie in der Regel auch das Informationsmemorandum zusammen und sind bei der Strukturierung des gesamten Verkaufsprozesses behilflich. Im Wesentlichen erfüllen sie die Aufgaben von Investmentbanken, allerdin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Fremdmanagement im Fam... / aa) Allgemeines

Rz. 52 Eine Alternative zu Direkt- bzw. Treuhandbeteiligungen bilden Management-Optionsprogramme. Deren Grundlage bildet eine Vereinbarung zwischen dem Management und der Eigentümerfamilie, der zufolge dem Management unter bestimmen Voraussetzungen vergünstigte Kapitalbeteiligungen am Unternehmen eingeräumt werden.[73] Dabei werden sowohl die Bedingungen, von denen das Optio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / aa) Grundsätzliches

Rz. 231 Auch wenn, wie eben ausgeführt, ein Übergang von Verbindlichkeiten prinzipiell nicht möglich ist, führt der Erwerb eines Einzelunternehmens regelmäßig dazu, dass der Erwerber für die vor dem Erwerb begründeten Geschäftsverbindlichkeiten neben dem ursprünglichen Inhaber/Veräußerer haftet (§ 25 Abs. 1 S. 1 HGB, beim Erwerb von Todes wegen: § 27 Abs. 1 HGB). Dies gilt i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unterbeteiligung / 2. Atypische Unterbeteiligung

Rz. 19 Im Fall der atypischen Unterbeteiligung wird der Unterbeteiligte hingegen wirtschaftlich an der Substanz des Hauptanteils beteiligt, d.h. er partizipiert anteilig an der Wertentwicklung der Hauptbeteiligung mit der Folge, dass bei Beendigung der Unterbeteiligungsgesellschaft neben dem Anspruch auf Rückzahlung der nominellen Kapitaleinlage auch einer auf die anteiligen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 4. Gestaltung von Versorgungsverträgen

Rz. 134 Wie bei allen anderen vertraglichen Vereinbarungen auch, so muss insbesondere bei Versorgungsverträgen klar und eindeutig geregelt werden, welchen konkreten Umfang die gegenseitigen Rechte bzw. Pflichten haben sollen. Insbesondere die Frage der Abänderbarkeit sollte unbedingt ausdrücklich geregelt werden. Soweit eine dauernde Last gewollt ist, also die Änderung insbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / VII. Grenzen der Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten

Rz. 35 Die Freiheit des Übergebers, über sein Vermögen zu Lebzeiten zu verfügen, ist grundsätzlich unbeschränkt.[101] Dies gilt freilich nur so lange, wie der Praxis- bzw. Kanzleiinhaber keinen Erbvertrag errichtet hat und der Inhaber nicht unentgeltlich über seine Praxis bzw. seinen Kanzleianteil verfügt. Stellt der unentgeltlich übertragene Anteil nämlich einen Großteil de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / ff) Besonderheiten bei minderjährigen Beschenkten

Rz. 58 Die bloße Vereinbarung eines Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechts ist grundsätzlich nicht als rechtlich nachteilig anzusehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Art und Weise der Rückabwicklung allein nach den gesetzlichen Vorgaben richtet, insbesondere dann, wenn – wie beim Widerrufsvorbehalt – die Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen eine Beruf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / 1. Geheimhaltungspflicht

Rz. 33 Wie die Bezeichnung als Vertraulichkeitsvereinbarung bereits deutlich macht, ist einer der wesentlichen Kernpunkte das Einvernehmen darüber, dass die im Rahmen der Verhandlungen offenbarten Informationen sowie in der Regel auch der Umstand, dass überhaupt Verhandlungen stattfinden, geheim zu halten ist. Dabei sollte insbesondere auch definiert werden, was überhaupt un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / 2. Aufnahme als nicht persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 45 In Bezug auf nicht persönlich haftende Gesellschafter ist ergänzend Folgendes anzumerken: Die unentgeltliche Einräumung der Stellung eines nicht persönlich haftenden Gesellschafters – vor allem eines Kommanditisten – kann ohne Weiteres eine ergänzungspflichtige Zuwendung darstellen.[74] Ob die Einräumung der Kommanditistenstellung durch Aufnahme in eine bestehende Gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Bewertung auf Basis des Nennkapitals

Rz. 334 Der gemeine Wert eines nicht notierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft bestimmt sich unabhängig vom anzuwendenden Bewertungsverfahren nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag.[552] Soweit die Gesellschaft eigene Anteile hält, m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 3. Vermächtnisnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 73 Beim Vermächtnisnießbrauch wird der Nießbrauch am Kapitalvermögen durch einen Erben aufgrund einer letztwilligen Verfügung bestellt. Dies führt (wenn man der alten Ansicht der Finanzverwaltung folgt) ebenso wie der Vorbehaltsnießbrauch grundsätzlich zu einer Besteuerung der Kapitalerträge beim Nießbraucher.[152] Auch hier gelten jedoch die oben genannten Bedenken von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / 1. Grundsätzliches

Rz. 302 Ob Anteile an Personengesellschaften überhaupt vererblich sind, richtet sich zum einen nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, zum anderen aber auch nach etwa vorhandenen individuellen gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen. Die heute geltenden gesetzlichen Regelungen zum Recht der Personengesellschaften, insbesondere auch zu ihrer Vererblichkeit, sind deutl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nachfolgeprozess / II. Lebzeitige Vorempfänger

Rz. 11 Ist das Personentableau klar, sollte die Frage geklärt werden, ob, in welchem Umfang und mit welchen vertraglichen Vereinbarungen bereits lebzeitig Vermögen (insbesondere auf Familienangehörige des Unternehmers) übertragen wurde. Denn sog. lebzeitige Vorempfänge können sich sowohl im Rahmen der Ausgleichung nach §§ 2050 ff. BGB auf die gesetzlichen Erbteile auswirken ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Gesellschaftsanteile

Rz. 88 Auch bei Gesellschaftsanteilen steht im Falle des Ertragsnießbrauchs dem Nießbraucher lediglich der entnahmefähige Gewinn bzw. bei Kapitalgesellschaften die ausgeschüttete Dividende zu.[108] Da der Nießbraucher hier keine Gesellschaftsrechte wahrnehmen kann,[109] stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Besteller des Nießbrauchs verpflichtet ist, sein Stimmrecht im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 2. Mitwirkungsrechte des Nießbrauchers

Rz. 65 Auch bei einem Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen und an Aktien ist die Aufteilung der gesellschaftsrechtlichen Rechte- und Pflichten im Einzelnen – ebenso wie bei Personengesellschaftsanteilen – umstritten.[127] Nach derzeit wohl herrschender Meinung verbleiben die Verwaltungsrechte einschließlich der Stimmrechte – solange keine abweichende Vereinbarung getroffen w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Familienholding / H. Anmerkungen zur Vertragsgestaltung

Rz. 96 Die Gesellschaftsverträge von Familiengesellschaften weisen in vielerlei Hinsicht Besonderheiten gegenüber Gesellschaften, die unter fremden Dritten geschlossen werden, oder gar gegenüber Publikumsgesellschaften auf. Dies liegt insbesondere daran, dass zum Zwecke des langfristigen Vermögenserhalts für die Familie ein Eindringen fremder Gesellschafter, die nicht blutsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Rechtsanwälte

Rz. 14 Bei der Beratung des Verkäufers liegt der Fokus der anwaltlichen Tätigkeit zunächst auf der Überprüfung der für die Due Diligence zur Verfügung zu stellenden Unterlagen. Dies betrifft insbesondere die Dokumente für die Legal Due Diligence, ggf. aber auch den gesamten Inhalt der DD bzw. des Datenraums. Rz. 15 Daneben haben die Rechtsanwälte auch die Aufgabe, sämtliche m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Familienholding / I. Hintergrund – § 13a Abs. 9 ErbStG

Rz. 69 Prinzipiell werden Familienunternehmen ebenso bewertet wie Publikumsunternehmen. Besondere gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen, wie z.B. Entnahmebeschränkungen oder insbesondere Vinkulierungsklauseln und sonstige Verfügungsbeschränkungen, wirken sich auf den gemeinen Wert (§ 9 BewG) nicht aus.[139] Hieran hat sich auch durch das ErbStG 2016 nichts geändert.[140] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / 5. Abwerbeverbot

Rz. 37 Mitunter hängt der Erfolg des zum Verkauf stehenden Unternehmens ganz wesentlich von der Mitarbeit bestimmter Schlüsselpersonen ab. In diesen Fällen wird oftmals in die Vertraulichkeitsvereinbarung auch ein Abwerbeverbot integriert, demzufolge es dem Erwerbsinteressenten untersagt wird, Mitarbeiter des Zielunternehmens binnen einer bestimmten Frist (z.B. zwei Jahre) s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Unternehmertestament / aa) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 36 Bei Vereinbarung einer einfachen Nachfolgeklausel rücken sämtliche Erben des verstorbenen Gesellschafters automatisch in dessen Gesellschafterstellung ein. Sind mehrere Erben vorhanden, erhält zwar jeder von ihnen grundsätzlich die volle Gesellschafterstellung, hinsichtlich der Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte sind sie aber zur Bestimmung eines gemeinsamen Vertret...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / C. Weg in die Schiedsgerichtsbarkeit

Rz. 16 Wie bereits eingangs dargestellt, kann das Schiedsgericht bei Erbstreitigkeiten in zwei Formen in der Praxis auftauchen, nämlich durch eine Vereinbarung der Beteiligten nach Eintritt des Erbfalls im Sinne eines vertraglichen Schiedsgerichts oder aber durch die einseitige Anordnung des Testators im Testament oder Erbvertrag gemäß § 1066 BGB. Die Möglichkeit einer einse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / 1. Tatbestand

Rz. 108 Ausgangspunkt der Prüfung von Sachmängelgewährleistungsansprüchen ist § 434 Abs. 1 BGB (beim Share Deal gilt über die Verweisung in § 453 Abs. 1 BGB im Ergebnis dasselbe), dem zufolge die verkaufte Sache mangelfrei ist, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat (subjektiver Fehlerbegriff).[21] Fraglich ist vor diesem Hintergrund, welche Sachumstä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 394 Bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i.S.v. § 15 EStG regelt § 16 EStG, dass es sich auch insoweit um gewerbliche Einkünfte handelt. Der Veräußerungsgewinn wird auf Antrag nach § 16 Abs. 4 EStG zur Einkommensteuer nur herangezogen, wenn er 45.000 EUR übersteigt und der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder er im sozialversicherungsrechtlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / bb) Übertragung von Kommanditanteilen

Rz. 19 Auch die Übertragung von Kommanditanteilen muss im Gesellschaftsvertrag zugelassen sein.[11] Andernfalls ist eine Vereinbarung mit sämtlichen bisherigen und zukünftigen Gesellschaftern erforderlich.[12] Um eine persönliche Haftung des Kommanditisten mit seinem Eigenvermögen vollständig auszuschließen, sollte die Übertragung im Wege der Sonderrechtsnachfolge erfolgen (v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Verzichtsverträge / 3. Bewertungsverfahren

Rz. 68 Gegenstand eines beschränkten Pflichtteilsverzichts kann darüber hinaus auch die Festlegung eines bestimmten Bewertungsverfahrens für den Pflichtteil sein, etwa – auch insoweit wieder im Zusammenhang mit einer Unternehmensbewertung – die Vereinbarung, dass eine Gesellschaftsbeteiligung nur zum Buchwert anzusetzen ist. Zwar verbietet § 2311 Abs. 2 BGB die Festlegung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 1. Vorbehaltsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 71 Inwieweit dem Nießbraucher eines GmbH-Geschäftsanteils oder Aktien Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 EStG zuzurechnen sind, ist im Einzelnen nicht abschließend geklärt. Die Finanzverwaltung erkennt in der Praxis (allerdings auf Basis eines sehr alten Erlasses) beim Vorbehaltsnießbrauch bei schenkweise übertragenen Kapitalgesellschaftsanteilen grundsätzlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Gestaltung von Nießbra... / aa) Gesetzliche Regelung

Rz. 22 Ob und inwieweit dem Nießbraucher oder dem Gesellschafter das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung zusteht, ist umstritten. Die unterschiedlichen Auffassungen reichen vom Stimmrecht des Gesellschafters[25] über das Stimmrecht des Nießbrauchers[26] über eine gemeinsame Stimmrechtsausübung bis hin zum Stimmrecht des Nießbrauchers in laufenden Angelegenheiten und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Familienholding / a) Entnahmebeschränkungen

Rz. 73 Zunächst verlangt § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, durch die Entnahmen/Ausschüttungen auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen anfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerrechtlichen Gewinns[151] beschränkt werden. Rz. 74 Diejenigen Beträge, die zur Begleichung der auf die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 9 Die auf den ersten Blick einfachste Gestaltungsaufgabe bildet die reine Schenkung, also die vollständig ohne Gegenleistung und/oder sonstige Verpflichtungen des Übernehmers erfolgende Unternehmensübertragung. Sie kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn das Privatvermögen (neben dem Unternehmen) einen solchen Umfang hat, dass es – ggf. zusammen mit einer Altersverso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / II. Abgrenzung zum Schiedsgutachten

Rz. 11 Die Abgrenzung zwischen dem Schiedsgerichtsverfahren und einem Schiedsgutachterverfahren wird in der Praxis oft nicht präzise vollzogen. Aus dem zuvor Gesagten ergibt sich bereits, dass in einem Schiedsgerichtsverfahren ein Rechtsstreit entschieden wird, im Gegensatz dazu stellt ein Schiedsgutachter nur Tatsachen verbindlich fest. Es mag eingeräumt werden, dass die Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Kleine und mittlere Un... / D. Besonderheiten beim Nachfolgekonzept

Rz. 67 Das Nachfolgekonzept muss den Besonderheiten sowohl des übertragungsgegenständlichen Unternehmens als auch der jeweiligen familiären Verhältnisse angemessen Rechnung tragen. Dies gilt selbstverständlich in allen Fällen der Unternehmensnachfolge, also unabhängig von der Größe des Unternehmens oder vom Umfang des im Übrigen vorhandenen Vermögens. Nichtsdestotrotz machen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Poolvereinbarungen / c) Stimmrechtsbindung

Rz. 26 Die in § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG geforderte Stimmrechtsbindung muss zusätzlich zu einer der genannten Varianten der Verfügungsbeschränkung in der Poolvereinbarung enthalten sein.[61] Das Petitum der Einheitlichen Stimmrechtsausübung bedeutet, dass die Einflussnahme einzelner Anteilseigner zum Zwecke einer einheitlichen Willensbildung zurücktreten muss.[62] Die Fin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge bildet eine äußerst vielschichtige Aufgabe, die sich nicht allein auf rechtliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte reduzieren lässt. Betriebswirtschaftliche Aspekte sowie die familiäre Situation und das persönliche Verhältnis der Beteiligten sind für das Gelingen der Nachfolge von entscheidender Bedeutung. An einer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Begünstigtes Objekt – Anspruchsberechtigte Personen

Rz. 6 Voraussetzung ist, dass das begünstigte Objekt (eigenes Gebäude für eigene Wohnzwecke; zur Lage Rz. 1) bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist; maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung (§ 35c Abs. 1 S. 2 EStG).[1] Begünstigt sind auch Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind und Eigentumswohnungen (§ 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / B. Gegenstand der Nachfolge – das Unternehmen

Rz. 6 Da es eine zivilrechtlich orientierte Legaldefinition des Begriffs "Unternehmen" nicht gibt, ist zunächst festzustellen, welche Teile des Vermögens überhaupt zu dem Unternehmen, das Gegenstand der Unternehmensnachfolge sein soll, gehören. Dies gilt nicht nur für Einzelunternehmen, bei denen eine rechtliche Trennung von Unternehmensvermögen und sonstigem Vermögen von vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Mediation in der Unter... / 2. Umfang der Verschwiegenheitspflicht/Sanktionen bei Verstößen

Rz. 55 Die Parteien betreffend ist es ratsam auszuhandeln, wie mit Informationen umgegangen werden soll. Mit wem darf über was gesprochen werden, wie können die Beteiligten Schutz erlangen vor Gefährdungen durch die Informationen selbst. In Unternehmensnachfolgesachen ist z.B. denkbar, dass keine Informationen über persönliche Motivation oder persönliche Gegebenheiten nach a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Unternehmertestament / bb) Vertragliche Regelungen

Rz. 31 Wie sich aus den genannten Vorschriften ergibt, haben die Gesellschafter die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Vereinbarungen zu treffen. In der Praxis sind vor allem die nachfolgend genannten Gesellschaftsvertragsklauseln anzutreffen, aus denen sich hinsichtlich möglicher Pflichtteilsbelastungen sehr unterschiedliche und beim Vertragsschluss oftm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Unternehmertestament / cc) Nachfolgeklauseln und Vermächtnis- bzw. Teilungsanordnungen

Rz. 39 Ein automatischer Übergang der Gesellschafterstellung auf erbrechtlichem Wege, also ein Vonselbsterwerb i.S.v. § 1922 BGB, ist nur denkbar, wenn der (potentielle) Nachfolger tatsächlich Erbe ist (mit welcher Quote auch immer, vgl. oben Rdn 37). Ein (reiner) Vermächtnisnehmer hat demgegenüber nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Erben (oder einem oder mehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 382 Anders als bei einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) in steuerrechtlicher Hinsicht grds. transparent, d.h. die Besteuerung der Einkünfte bei den Gesellschaftern richtet sich nach den Einkünften der Personengesellschaft. Erzielt die Gesellschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Allgemeines – Zielsetzung

Rz. 120 Oftmals ist der Inhaber des Vermögens nur in der Lage bzw. bereit, sein Eigentum aufzugeben, wenn er im Gegenzug eine wirtschaftliche Absicherung in Form wiederkehrender Bezüge erhält. Es geht also hier um Vereinbarungen, in denen der Übernehmer "als Gegenleistung" für die Übergabe eines oder mehrere Vermögensgegenstände zu regelmäßigen Zahlungen an den Übergeber ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Verzichtsverträge / D. Ausschlagung

Rz. 74 In Abgrenzung zu der eigentlichen Verzichtserklärung setzt die Ausschlagung den Anfall der Erbschaft beim Erben voraus. Sie gibt ihm jedoch die Möglichkeit, diese Erbfolge im Regelfall innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls durch eine Ausschlagung abzulehnen. Die Ausschlagung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichtes und durch eine öffentliche Beglaub...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 336 Die qualifizierte Nachfolgeklausel zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmten Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung nachgewiesen haben, das Nachrücken in die Gesellschafterstellung ermöglicht wird.[472] Auch der kraft einer qualifizierten Nachfolgeklausel berufene Gesellschafter-Erbe rückt unmittelbar in die Position des verstorbenen Gesells...mehr