Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Zahlungsform.

Rn 35 Ohne abw Vereinbarung ist Käufer zur Barzahlung berechtigt und verpflichtet (HP/Faust Rz 61). Bei höheren Kaufpreisen liegt Vereinbarung unbarer Zahlung nahe (HP/Faust aaO).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien können das Recht wählen, dem das außervertragliche Schuldverhältnis unterliegen soll: 2Die Rechtswahl muss ausdrückli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 751 BGB – Ausschluss der Aufhebung und Sondernachfolger.

Gesetzestext 1Haben die Teilhaber das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder eine Kündigungsfrist bestimmt, so wirkt die Vereinbarung auch für und gegen die Sondernachfolger. 2Hat ein Gläubiger die Pfändung des Anteils eines Teilhabers erwirkt, so kann er ohne Rücksicht auf die Vereinbarung die Aufhebung der Gemeinsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Ehegatten können über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung Vereinbarungen treffen. 2Eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. 3 § 127a findet auch auf eine Vereinbarung Anwendung, die in einem Verfahren in Ehesachen vor dem Prozessgericht protokolliert wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Höhe der Vergütung.

Rn 61 Für die Höhe der Vergütung ist primär die vertragliche Vereinbarung und bei Fehlen einer Vereinbarung § 653 II maßgebend (zur ergänzenden Berücksichtigung von Handelsbräuchen BGHZ 94, 98). Sonderregelungen sind für den Darlehensvermittlungsvertrag (Angabe eines Prozentsatzes: § 655b I), die Arbeitsvermittlung (§ 296 III SGB III) und die Wohnungsvermittlung (§§ 3 I, 7 W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 47 soll sicherstellen, dass die mWv 1.12.20 geänderten Bestimmungen idR auch in den Gemeinschaften gelten, in denen Wohnungseigentum vor dem 1.12.20 begründet worden ist (BRDrs 168/20, 95). Der Gesetzgeber sah diese Vorschrift als notwendig an, da viele Gemeinschaftsordnungen den Wortlaut des bei ihrer Errichtung geltenden Gesetzes wiederholen (BRDrs 168/20, 95). Die ...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / b) Ehevertragliche Wahl des Güterstatuts

Rz. 182 Die Möglichkeiten einer güterrechtlichen Rechtswahl bestimmen sich ab dem 29.1.2019 ausschließlich nach den Regeln der EuGüVO. Das gilt auch dann, wenn die Ehe vor dem Stichtag geschlossen wurde und sich das anwendbare Recht damit bislang nach Art. 15 EGBGB a.F. bestimmt hat. Folgende Rechtsordnungen stehen zur Wahl:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss.

Rn 2 Die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung iSd § 639 ist grds zu unterscheiden von den rechtsgeschäftlichen Abreden der Vertragsparteien über die Beschaffenheit des herzustellenden Gewerkes. Es steht ihnen iRd Privatautonomie bspw frei, eine hinter den anerkannten Regeln der Technik (zur Bedeutung für die Mangelfreiheit des Werkes s § 633 Rn 23) zurückbleibende Art der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 2 § 675e I enthält den Grundsatz, dass durch eine Vereinbarung von den Vorschriften über die Zahlungsdienste nicht zum Nachteil des Zahlungsdienstnutzers abgewichen werden kann. Ausnahmen bestehen, wenn die Regelungen ausdrücklich eine Abweichung erlauben (zB II–IV). Liegt keine gesetzliche Erlaubnis vor, haben abweichende Vereinbarungen keine Rechtswirkungen. Im Umkehrsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1501 BGB – Anrechnung von Abfindungen.

Gesetzestext (1) Ist einem anteilsberechtigten Abkömmling für den Verzicht auf seinen Anteil eine Abfindung aus dem Gesamtgut gewährt worden, so wird sie bei der Auseinandersetzung in das Gesamtgut eingerechnet und auf die den Abkömmlingen gebührende Hälfte angerechnet. (2) 1Der überlebende Ehegatte kann mit den übrigen anteilsberechtigten Abkömmlingen schon vor der Aufhebun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umgehung durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO)

a) Allgemeines Rz. 1237 [Autor/Stand] Durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 Abs. 1 AO) kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Das gilt damit auch dann, wenn eine unangemessene Gestaltung zur Verwirklichung des Tatbestands einer begünstigenden Gesetzesvorschrift gewählt wird.[2] Nach § 42 Abs. 2 AO liegt ein Missbrauch vor, wenn eine unangemesse...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / I. Problem von sog. Eigengeschenken

Rz. 216 Ein Alltagsfall in der Praxis ist, dass der Erblasser nicht nur Dritte ergänzungspflichtig beschenkt hat, sondern auch der Pflichtteilsberechtigte von ihm zu Lebzeiten Schenkungen erhalten hat. Da über den Pflichtteilsergänzungsanspruch der Pflichtteilsberechtigte, wenn auch begrenzt über die Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB, auch aus lebzeitigen Schenkungen des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ergänzende Anwendung.

Rn 5 Obhutspflichten können in zahlreichen Verträgen als Nebenpflichten zu beachten sein. Die §§ 688 ff sind insoweit aber im Grundsatz nicht anwendbar (Grüneberg/Retzlaff § 688 Rz 6; aA BeckOKBGB/Gehrlein § 688 Rz 3). Es fehlt regelmäßig an einem typischen Element der Verwahrung, nämlich der Übergabe der Sache. Das gilt insb für die Fälle, bei denen eine Person zwar veranla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kollektivarbeitsrecht.

Rn 18 Verträge auf dem Gebiet des Kollektivarbeitsrechts (Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, zu kirchlichen Arbeitsbedingungen BAG NZA 20, 379 [BAG 30.10.2019 - 6 AZR 465/18] Rz 33) sind nach IV 1 von der Anwendung des 2. Abschn ausgenommen. Arbeitsvertraglich insgesamt in Bezug genommene Tarifverträge unterliegen ebenfalls keiner Inhaltskontrolle, weil eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Aufhebungsvertrag.

Rn 1 Durch einen in der Form des § 2348 geschlossenen Vertrag kann jederzeit ein zwischen den Parteien vereinbarter Erbverzicht ganz oder teilw aufgehoben werden (BGH NJW 80, 2307, 2308 [BGH 12.06.1980 - IVa ZR 5/80]). Der Aufhebungsvertrag ist wie der Erbverzicht ein abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft unter Lebenden (Staud/Schotten § 2346 Rz 93). Er ist auf alle Ar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamkeit.

Rn 3 Die Erklärung kann wegen Treuwidrigkeit unwirksam sein, zB wenn Berechtigter offenkundig Vertrag nicht erfüllen kann (RG HRR 32 Nr 1208; Erman/Grunewald Rz 4) oder dies ablehnt (RG aaO; BGH MDR 62, 974; HP/Faust Rz 2; zum Vorpachtrecht BGHZ 102, 237, 240 f; zum Vormietrecht LG Karlsruhe NJW-RR 13, 1479, 1481; aA BGH LM § 505 BGB Nr 5; zur Abgrenzung vgl Karlsr NJW-RR 96...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Selbstwiderspruch; Verwirkung.

Rn 18 Auf eine Grundlagenstörung kann sich idR nicht berufen, wer diese selbst vorsätzlich herbeigeführt hat (BGH ZIP 04, 2384, 2388; BGH FamRZ 21, 1846 zu Übertragungsvertrag mit Pflegeverpflichtung); das wäre nach § 242 unzulässig (§ 242 Rn 55 ff). Die durch eine (angebliche) Grundlagenstörung benachteiligte Partei kann ihr Rücktrittsrecht verwirken, wenn sie den Vertrag g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. VerbraucherrechteRL.

Rn 4 Die VerbraucherrechteRL gilt wie gewohnt fort und wird durch die WKRL nicht tangiert. Diese tritt ausweislich deren Erw 11 vielmehr ergänzend hinzu. I dient der Umsetzung des Garantiebegriffs in Art 2 Nr 14 VRRL: ›Gewerbliche Garantie‹ ist ›jede dem Verbraucher gegenüber zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eingegangene Verpflichtung des Unternehmers oder eines He...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verfahren und Entscheidung.

Rn 10 Der Abfindungsanspruch kann als Nebenanspruch zum schuldrechtlichen VA entweder schon im Scheidungsverbundverfahren (BGH FamRZ 13, 1021 Rz 14; 16, 1576 Rz 10) oder aber später in einem selbständigen Verfahren geltend gemacht werden. Das Gericht entscheidet – auch im Scheidungsverbund – nur auf Antrag (§ 223 FamFG). Die Antragstellung unterliegt nur im Scheidungsverbund...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschluss der Bindung (Hs 2).

Rn 11 Die von Hs 1 vorgesehene Bindungswirkung kann vom Antragenden durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung ausgeschlossen werden. Diese Erklärung muss dem Empfänger spätestens gleichzeitig mit dem Angebot zugehen, ein späterer Bindungsausschluss ist unwirksam (NK-BGB/Rademacher/G. Schulze Rz 15). Der Ausschluss der Bindung erfolgt mit Klauseln wie ›freibleiben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Post- und Telekommunikationsbedingungen (Nr 2).

Rn 3 Die Einbeziehungserleichterung für amtlich veröffentlichte und in den Geschäftsstellen bereitgehaltene AGB für Postbeförderungsverträge (lit a) gilt nur dann, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsstellen durch Einwurf von Sendungen in Briefkästen zustande kommt. An Postkästen innerhalb einer Geschäftsstelle muss also ein Aushang (s § 305 Rn 20) angebracht sein (Grüne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Folge der Statutenspaltung.

Rn 16 Ein weitaus größeres Problem ergibt sich zusätzlich aufgrund der oben erwähnten Statutenspaltung. Da Art 7 ROM I sich im Fall eines Risikos, welches nicht in einem Mitgliedstaat belegen ist, für unanwendbar erklärt, kommen in diesem Fall auch die Regeln des IV nicht zur Anwendung. Die Frage, ob der Vertrag der Versicherungspflicht entspricht, richtet sich dann nach dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zuordnung der Anrechte im Versorgungsausgleich.

Rn 3 Das Anrecht aus einer privaten Rentenversicherung ist derjenigen Person zuzurechnen, zu deren Versorgung die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag dienen sollen (vgl BGH FamRZ 13, 1715 Rz 8). Das wird meist – muss aber nicht stets – der Versicherungsnehmer sein. Für den VA kommt es primär auf das Bezugsrecht an und nicht darauf, auf wessen Leben die Versicherung abges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Baubeschreibungspflicht als Vertragsinhalt – § 650k.

Rn 10 Wenn die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, wird der Inhalt der vorvertraglich vom Unternehmer beizubringenden Baubeschreibung mit Vertragsschluss in der Weise Vertragsinhalt, dass der Umfang der vertraglichen Leistungspflicht des Unternehmers festgelegt wird. Auf diese Weise dürften die Angaben in der Baubeschreibung regelmäßig zu vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Versicherungsverträge, VI.

Rn 33 Für Versicherungen und ihre Vermittlungen gelten die §§ 8 f VVG, so dass es eines darüber hinausgehenden Schutzes des Verbrauchers nicht mehr bedarf. Die Informationspflichten des § 312a III, IV und VI sind aber auch auf derartige Verträge anwendbar. Im Vergleich zu IV und V ist § 312a I nicht genannt. Grund ist, dass § 5 der VVG-Informationspflichtenverordnung eine § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nichtigkeit.

Rn 40 Ein sittenwidriges Rechtsgeschäft ist nach der gesetzlichen Rechtsfolge uneingeschränkt, dh von Anfang an ex tunc (BaRoth/Wendtland Rz 29), und grds auch insgesamt nichtig (BGH NJW 89, 26 [BGH 17.05.1988 - VI ZR 233/87]). Die Nichtigkeit erfasst das gesamte Rechtsgeschäft. Das insgesamt nichtige Rechtsgeschäft kann nicht geheilt werden. Eine geänderte Preisabrede kann ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Regelungsorte und Regelungstechnik.

Rn 8 Der Kernbestand schuldrechtlicher Regeln findet sich im zweiten Buch des BGB, also in den §§ 241–853. Jedoch ist das Schuldrecht nicht auf diesen Regelungsort beschränkt; vielmehr finden sich schuldrechtliche Bestimmungen – vorwiegend Anspruchsgrundlagen – auch in sämtlichen anderen Büchern des Gesetzbuchs. Außerdem enthält das deutsche Recht schuldrechtliche Regelungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Leistungsstörungen.

Rn 9 Bei Nichtleistung einzelner Rentenzahlungen kann der Gläubiger Ersatz des Verzugsschadens nach §§ 280 I, 286 ff verlangen. Da das Grundgeschäft mit der Bestellung des Rentenstammrechts erfüllt wird (s.o. Rn 2), besteht kein Rücktrittsrecht nach § 323 (RGZ 106, 93, 96; Hambg MDR 64, 414; Grüneberg/Sprau § 759 Rz 4; aA die Kritiker der Einheitstheorie: zB Celle NJW-RR 90,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapier-Pensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen? DB 1984, 159; Meyer-Sievers, Gewinnrealisierung bei Wertpapier-Pensionsgeschäften, WPg 1988, 291; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; von Treuberg/Scharpf, Pe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätze.

Rn 3 Das angefochtene Geschäft ist gem § 142 als von Anfang an nichtig anzusehen (BGH NJW 10, 289 [BGH 28.10.2009 - IV ZR 140/08] Tz 16). Die Anfechtung vernichtet das Geschäft rückwirkend. Diese Wirkung ist nicht durch Widerruf oder Rücknahme der Anfechtung zu beseitigen (RGZ 74, 3; aA AnwK/Feuerborn § 142 Rz 15). Aufgrund dieser Rückwirkung schließt sie andere, parallel au...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / I. Allgemeines

Rz. 373 Nach § 852 Abs. 1 ZPO kann der Pflichtteilsanspruch gepfändet werden, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist. Dem Pflichtteilsgläubiger obliegt daher allein die Entscheidungsbefugnis darüber, ob er seinen Pflichtteilsanspruch gegenüber den Erben geltend macht oder nicht. Sinn und Zweck der Regelung des § 852 Abs. 1 ZPO ist es, dass in diese En...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Disponibilität des Krankheitsunterhalts.

Rn 12 Die Erkrankung eines Ehegatten kann die Berufung des anderen Ehegatten auf einen ehevertraglich vereinbarten Ausschluss von nachehelichem Unterhalt grds als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen. Dies führt idR aber nicht dazu, dass nun die gesetzlichen Regelungen über Scheidungsfolgen eintreten. Vielmehr hat sich die ggf gebotene richterliche Anpassung des Vertrages ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Dingliches Recht.

Rn 2 Die Dienstbarkeit ist ggü dem Verpflichtungsgeschäft abstrakt. Zugrunde liegen können Kauf, Schenkung oder Verpflichtungen sui generis. Die Kennzeichnung der Dinglichkeit als unmittelbare Unterwerfung einer Sache unter die Herrschaft einer Person, weist die Richtung (RGZ 53, 98, 100), transportiert aber noch keinen Hinweis auf die Absolutheit (Soergel/Münch vor § 1018 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Das BGB billigt demjenigen, der Verwendungen auf die herauszugebende Sache gemacht hat, neben oder anstatt des Aufwendungsersatzes in bestimmten Fällen ein Wegnahmerecht zu. Damit soll den Interessen des Herausgabepflichtigen Rechnung getragen werden, der mit der herauszugebenden Sache eine ›Einrichtung‹ verbunden hat, die für ihn auch nach der Trennung einen eigenständ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Angebot über Vergütungsänderung (Abs 1 S 2).

Rn 3 Eine konkrete Pflicht benennt I 2: Der Unternehmer ist als Reaktion auf ein zulässiges Änderungsbegehren des Bestellers (also bei einer Änderung nach I 1 Nr 1 nur, wenn sie ihm zumutbar ist, s Rn 9) verpflichtet, ein Angebot über die mit der Änderung verbundene Mehr- oder Mindervergütung zu erstellen (I 2). Dies wird unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) geschehen müs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wohnungseigentum.

Rn 36 § 556a III ist anwendbar, wenn ein WEigtümer ab dem 1.12.20 SonderE vermietet (s.a. § 13 Rn 3 ff WEG). Für das SonderE, das einem Teileigentümer zusteht (idR Gewerberaummiete), ist § 556a III hingegen nicht – auch nicht entspr – anwendbar (Martini AnwZert MietR 21/21). Auf Verträge vor dem 1.12.20 ist § 556a III anwendbar, soweit die Vertragsparteien bislang keine Umla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Betätigung des Annahmewillens.

Rn 7 Nach § 151 1 ist nur der Zugang der Annahmeerklärung entbehrlich. Es bedarf daher auch in diesen Fällen einer Willenserklärung, sodass die Vorschriften über Willenserklärungen anwendbar sind. Da es allerdings am Zugangserfordernis fehlt, kommt auch eine Widerrufsmöglichkeit analog § 130 I 1 nicht in Betracht (Staud/Bork Rz 22). Der Annahmewille muss in jedem Fall objekt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 31 Die Kündigung ist eine bedingungsfeindliche (Rn 39) einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Rn 32 Das Dienstverhältnis kann unproblematisch mit den Fristen des § 622 gekündigt werden, das nach § 620 I befristete Dienstverhältnis vor Ablauf der Befristung nur, wenn die ordentliche Kündigung im Vertrag ausdrücklich vorbehalten ist (München BeckRS 22, 7942). Für di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 647a BGB – Sicherungshypothek des Inhabers einer Schiffswerft.

Gesetzestext 1Der Inhaber einer Schiffswerft kann für seine Forderungen aus dem Bau oder der Ausbesserung eines Schiffes die Einräumung einer Schiffshypothek an dem Schiffsbauwerk oder dem Schiff des Bestellers verlangen. 2Ist das Werk noch nicht vollendet, so kann er die Einräumung der Schiffshypothek für einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bestehen einer Hauptschuld.

Rn 4 Die Hauptschuld muss wirksam begründet sein; bei Nichtigkeit des Hauptvertrages sichert die Bürgschaft nur dann den Bereicherungsanspruch, wenn die Auslegung des Bürgschaftsvertrags einen entspr Willen ergibt (BGH NJW 00, 511 f [BGH 04.11.1999 - IX ZR 320/98]; 01, 1859 f [BGH 15.03.2001 - IX ZR 273/98]; kein solcher Wille: Frankf NJW 80, 2201 f [OLG Frankfurt am Main 09...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erstattungspflicht des Unternehmers, II–IV.

Rn 3 In Umsetzung von Art 16 I DIRL regelt II 1 die Verpflichtung des Unternehmers zur Erstattung der Zahlungen, die der Verbraucher zur Erfüllung des Vertrags geleistet hat. Nach II 2 erlöschen zudem die Gegenleistungsansprüche des Unternehmers im Hinblick auf Leistungen, die der Unternehmer aufgrund der Vertragsbeendigung nicht mehr zu erbringen hat. II 2 findet sowohl auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Tilgung fremder Verbindlichkeiten.

Rn 11 Der Ausgleichsanspruch bei der Geschäftsführung mit dem Ziel der Tilgung einer fremden Verbindlichkeit, die ohne Verpflichtung (zB Vertrag oder Gesetz) ggü dem Schuldner erfolgt – also freiwillig –, wird nach Art 39 II akzessorisch angeknüpft. Eine Verpflichtung des Geschäftsführers ggü dem Gläubiger oder Dritten steht der Anknüpfung des Ausgleichsanspruchs an das Schu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Leistungsnähe des Dritten.

Rn 5 Der Dritte muss sich bestimmungsgemäß in der Nähe (im Gefahrenbereich) der Leistung befinden (BGHZ 70, 323, 329). Dabei wird bisweilen formuliert, der Dritte müsse den Gefahren aus der Leistung in gleicher Weise ausgesetzt sein wie der Gläubiger (etwa BGHZ 129, 136, 168; allgemeiner BGHZ 133, 168, 173; 166, 117 Rz 52). Das trifft aber in einigen Fallgruppen nicht zu. So...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 31 Über die Abberufung ist gem §§ 19 I, 26 I, III 1 zu beschließen. Eine Abbestellung kann schlüssig in der Bestellung eines anderen gesehen werden (KG ZMR 04, 858, 859; LG Düsseldorf ZMR 11, 898, 899). Der Verw darf nicht – auch nicht als Vertreter anderer – abstimmen (BGH ZMR 02, 935), wenn es um eine Abberufung aus wichtigem Grund geht (LG Saarbrücken ZWE 09, 49), iÜ s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragsschluss.

Rn 3 Der Verwahrungsvertrag kommt nach den allgemeinen Regeln mit der Einigung (Konsensualvertrag) zustande. Die Abgrenzung der unentgeltlichen Verwahrung von der ohne Rechtsbindungswillen übernommenen Gefälligkeit kann dabei im Einzelfall schwierig sein. Die Gestattung eines Kfz-Händlers ggü einem Dritten, ein Kfz auf dem Betriebsgelände zum Zwecke des Verkaufs abzustellen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung.

Rn 4 Der Vertrag hebt den Erb- oder Zuwendungsverzicht auf, so dass dieser keinerlei Wirkung entfaltet (BGH NJW 80, 2307 [BGH 12.06.1980 - IVa ZR 5/80]). Der Verzichtende erlangt die Rechtsstellung, die er vor seinem Verzicht innehatte. Hat er auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet, tritt mangels abweichender Verfügung vTw mit Aufhebung wieder gesetzliche Erbfolge ein. Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unterlagen.

Rn 3 Die in I 1 genannten Unterlagen sind das, was früher (§ 716 aF) als ›Geschäftsbücher‹ und ›Papiere‹ bezeichnet war. Erfasst sind alle vorhandenen Aufzeichnungen der GbR zur Geschäftsführung und zu Grundlagengeschäften. Es muss sich um eine Gesellschaftsangelegenheit, also um eine gesellschaftsbezogene Unterlage, handeln. Dazu gehören insb die Buchführung, Verträge, Korr...mehr