Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.2 § 130 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2: Grundurteil als Zwischenurteil, Klage nach § 54 Abs. 5

Rz. 11 Die 2. Alt. betrifft die allgemeine Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5. Voraussetzung für die echte Leistungsklage ist ein Gleichordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten, das gleichzeitig eine (einseitig) hoheitliche Regelung der handelnden Behörde durch Verwaltungsakt gegenüber dem Adressaten – und damit eine Klage nach § 54 Abs. 4 – ausschließt (vgl. BSG, SozR 3-25...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.4 Ne ultra petita

Rz. 6 Das Gericht darf gemäß § 123 nicht mehr, aber auch nichts anderes zusprechen, als vom Kläger begehrt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 14.12.2007, L 13 R 132/07; Grundsatz des römischen Rechts: ne ultra petita). So darf es z. B. nicht zur Leistung verurteilen, wenn der Kläger lediglich Feststellung begehrt, und nicht einen anderen Verwaltungsakt aufheben, als de...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die zunächst seit Inkrafttreten des SGG unverändert gebliebene Vorschrift wurde zum 1.9.2004 durch Art. 8 des 1. Justizmodernisierungsgesetzes v. 24.8.2004 (BGBl. I S. 2198) durch Anfügen des Abs. 5 geändert. Nachfolgend wurde § 131 zum 1.4.2008 durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (SGGuaÄndG) v. 26.3.2008 (BG...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.3 Sonstige Voraussetzungen

Rz. 24 Erforderlich ist zunächst ein Antrag des Klägers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit. Ob auch ein Beigeladener diese Möglichkeit hat, ist streitig (verneinend Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 131 Rz. 8c unter Hinweis auf BVerwGE 31, 320; a. A. Behn, SGb 1996, 140, 148). Der Antrag kann hilfsweise gestellt werden (BSGE 44, 82, 88;), er muss auch nic...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.1 Normzweck

Rz. 41 Absatz 5 ist durch Art. 8 Nr. 1 des 1.Justizmodernisierungsgesetzes v. 24.8.2004 (BGBl. I S. 2198) eingefügt worden. Nach dem Vorbild des § 113 Abs. 3 Satz 1 VwGO und des § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO sollte im Interesse einer zügigen Erledigung des Rechtsstreits nunmehr auch für sozialgerichtliche Verfahren eine Möglichkeit geschaffen werden, den Verwaltungsakt und den Wid...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.2.1 Bedeutung des § 131 Abs. 1 Satz 1 und 2

Rz. 7 Wenn durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist, der noch andauert, ist nach allg. Meinung ein Folgenbeseitigungsanspruch gegeben (vgl. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, § 113 Rz. 28). Der Folgenbeseitigungsanspruch, der nicht durch § 131 gewährt, sondern vorausgesetzt wird, ist ein in der Rechtsprechung des B...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.1 Isolierte Anfechtungsklage

Rz. 42 Die mit § 131 Abs. 5 in der Fassung des 1. Justizmodernisierungsgesetzes v. 24.8.2004 (§ 131 Abs. 5 a. F.) erstmals eröffnete Aufhebung des Verwaltungsakts für den Fall bestimmter Ermittlungsdefizite war auf die Situation der isolierten Anfechtungsklage zugeschnitten, weil deren Rechtsschutzziel auf die Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts geht und sich nur bei...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.4 Beweislast

Rz. 8 Im sozialgerichtlichen Verfahren muss das Gericht gemäß § 103 den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. Die Beteiligten tragen deshalb keine subjektive Beweislast. Es gilt aber der Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast). Nach dem Grundsatz der objektiven oder materiellen Beweis- oder Feststellungslast ist zu entscheiden, wenn sich entscheidungserhebli...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 3 Literatur

Rz. 51 Behn, Zu § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG – Wider die herrschende Meinung für die Sozialgerichtsbarkeit, Sozialversicherung 1996, 144. Bienert, Der neue Absatz 5 des § 131 SGG, SGb 2005, 84. Faber, Folgenbeseitigungsanspruch nach ehrverletzenden Meinungsäußerungen, NVwZ 2003, 159. Fechner, Die Rechtswidrigkeitsfeststellungsklage, NVwZ 2000, 121. Gaentzsch, Ermittlungs- und Bewertu...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.5 Anfechtungs- und Leistungsklage, Abs. 2 Sätze 3 und 4 a. F., Abs. 3

Rz. 39 Nach dem durch Art. 1 Nr. 22 Buchst. a SGGArbGGÄndG eingefügten Abs. 2 Satz 2 galt die Anordnung des Satzes 1 ("dies gilt ...") u. a. auch bei Klagen nach § 54 Abs. 4. Wie bei unechten Leistungsklagen, die auf (die Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts und) die Verurteilung unmittelbar zur Leistung zielen (§ 54 Abs. 4), die in § 131 Abs. 2 Satz 1 angeordnete Ver...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, 24 m. w. N.). Es wird durch das BSG auch als echtes Grundurtei...mehr

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Jansen, SGG § 11 Ernennung ... / 2.1 Berufsrichter

Rz. 2 Aus § 28 DRiG ergibt sich bereits, dass als (Berufs-)Richter bei einem deutschen Gericht nur Richter auf Lebenszeit tätig werden dürfen, soweit nicht durch ein Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. Dieser Grundsatz gilt auch für die Sozialgerichtsbarkeit. § 11 Abs. 1 bestimmt darüber hinaus jedoch, dass vor der Ernennung zum Richter auf Lebenszeit der beratende Auss...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.4 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Rz. 9 Eine spezielle erstinstanzliche und örtliche Zuständigkeit wird in Abs. 4 für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg begründet. Die örtliche Zuständigkeit dieses Landessozialgerichts ist primär aufgrund des Sitzes der entsprechenden Spitzenverbände zurückzuführen. In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist geklärt, dass die Partner der jeweiligen Verträge d...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.5 Sogenannte zeitliche Grenze der Rechtskraft

Rz. 37a Die materielle Rechtskraft eines Urteils wirkt zwar grundsätzlich zeitlich unbegrenzt (vgl. BVerwGE 91, 256, 259). Verbunden mit der Begrenzung der materiellen Rechtskraft auf den entschiedenen Streitgegenstand ist aber auch eine zeitliche Dimension der materiellen Rechtskraft eines Urteils (zum zivilgerichtlichen Verfahren ausführlich Vollkommer, in: Zöller, ZPO, vo...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.4.2 Bezugnahme

Rz. 15 Absatz 3, der mit Wirkung zum 1.3.1993 angefügt worden ist, hat – wie § 153 Abs. 2 – die Aufgabe, überflüssige Formulierungs- und Schreibarbeit zu ersparen und damit die Sozialgerichtsbarkeit zu entlasten. Das Gericht kann danach von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung des Verwaltungsakts oder des Widerspruchsbescheids ...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.1 Berufungs- und Beschwerdegericht

Rz. 2 Die Landessozialgerichte sind in erster Linie Berufungs- und Beschwerdegerichte. In diesen Funktionen sind sie – wie die Sozialgerichte – Tatsachengerichte, die die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen feststellen. Eine Entscheidung eines Landessozialgerichts ist nur dann möglich, wenn ein Sozialgericht im ersten Rechtszug durch Urteil, Gerichtsbescheid oder Besc...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 138 Abs. 1 nennt zwar nur das Urteil, die Vorschrift ist aber auch auf den Gerichtsbescheid (§ 105) und gemäß § 142 auch auf Beschlüsse anwendbar, soweit diese nicht ohnehin wie Verfügungen frei abänderbar sind, weil sie nicht der Bindung nach § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG) unterliegen. Das Protokoll wird nicht nach § 138 berichtigt, sondern gemäß § 122 SGG i. V. m. ...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.2.1 Spruchreife

Rz. 33 Die Verurteilung zur Erteilung eines (bestimmten) Verwaltungsakts setzt gemäß § 131 Abs. 2 neben der Rechtswidrigkeit der ablehnenden Entscheidung voraus, dass die Sache in jeder Beziehung spruchreif ist, das Gericht also in der Lage ist, abschließend über das Vorliegen eines Anspruchs zu entscheiden (vgl. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, § 113 Rz. 38). Das Gericht muss g...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.2.3 Entscheidung über Antrag nach § 131 Abs. 1 Satz 1 und 2

Rz. 14 Das Gericht "kann" nach Abs. 1 Satz 1 aussprechen, dass und in welcher Weise die Vollziehung des Verwaltungsakts rückgängig zu machen ist. Durch diese Formulierung wird lediglich die Befugnis des Gerichts zum Ausdruck gebracht, nicht aber, dass es bei Erfüllung aller Voraussetzungen des § 131 Abs. 1 und 2 dem Ermessen des Gerichts überlassen wäre, über den Anspruch au...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.4.1 Aufgabe, Anforderungen

Rz. 12 § 136 nennt selbst nicht die Anforderungen, die an die Entscheidungsgründe eines Urteils zu stellen sind. In § 128 Abs. 1 Satz 2 wird diesbezüglich ausgeführt, dass im Urteil die Gründe anzugeben sind, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (vgl. die Komm. zu § 128 Rz. 26 f.). Gemäß dem nach § 202 entsprechend anwendbaren § 313 Abs. 3 ZPO (BSG, SGb ...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.3.1 Voraussetzungen

Rz. 48 Seit der durch die Ergänzung des Abs. 2 flankierten Neufassung des Abs. 5 durch das SGGArbGGÄndG (vgl. Rz. 39 a. E.) kommt die Aufhebung nach Abs. 5 nunmehr ausdrücklich auch bei kombinierter Anfechtungs- und Leistungsklage und Verpflichtungsklage in Betracht. Unter den im Übrigen aber unveränderten Voraussetzungen wird sie jedoch auch hier kaum erhebliche Bedeutung g...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.2 Klärung des Klageziels

Rz. 3 Nach § 123 darf das Gericht nur über die vom Kläger erhobenen Ansprüche entscheiden. Auch im sozialgerichtlichen Verfahren wird der erhobene Anspruch als Streitgegenstand nach Inhalt und Umfang allein vom Kläger mit seiner Klage – seinem prozessualen Begehren – bestimmt (vgl. BSG, SozR 3-5555 § 15 EKV-Zahnärzte Nr. 1; BSG, SozR 3-1500 § 96 Nr. 9). Streitgegenstand ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / 2 Art und Weise der Beteiligung

Die Verpflichtung der Beteiligung aus § 8 SGB VIII bezieht sich auf "Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe". Eine Beteiligung muss also nicht nur vor Erlass eines Verwaltungsakts erfolgen, sondern immer bevor der Träger der öffentlichen Jugendhilfe sich zu einem Handeln oder Nichthandeln entschließt. Die Entscheidung betrifft das Kind/den Jugendlichen immer, wenn seine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrückstellungen

Rn. 131 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Steuern, die sich auf das abgelaufene GJ beziehen, sind bereits bei der Bilanzaufstellung zu erfassen. Eine Veranlagung zu der einzelnen Steuerart liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aber noch nicht vor, da die HB eine wesentliche Grundlage für die Anfertigung der Steuererklärung ist, die wi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Nichterhebung der USt gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 26 Gem. § 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete USt nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahrs 22.000 EUR [1] nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird. Die Grenze von 50.000 EUR gilt seit dem 1.1.2003 (s. Rz. 24). Sie blieb bei der Anhebung der Vorjahresumsatzgrenze auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Digitalisierung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Unter Digitalisierung ist einerseits die Übertragung analoger Informationen in eine Form, die sich elektronisch speichern und bearbeiten lässt, und andererseits der Wandel hin zu elektronisch unterstützten Prozessen durch Informations- und Kommunikationstechniken zu verstehen. Die Digitalisierung hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig zuge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Justizvollzugsanstalt

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Häftlinge, die nach § 41 StVollzG zur Arbeitsleistung in der JVA verpflichtet sind, sind keine > Arbeitnehmer , weil sie die Leistungen nicht freiwillig erbringen (> Arbeitslohn Rz 40 ff; > Gefangene). Das gilt nicht für Freigänger, die zu einem Dritten ein Arbeitsverhältnis begründet haben. Diese haben jedoch in der JVA keine > Doppelte Haush...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ermessen: Reduziert auf null? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Schnittstelle zwischen Wohnungseigentums- und öffentlichem Recht. Nach dem Sachverhalt gab es für die Errichtung einer Dachterrasse keine Baugenehmigung. Dies ist ein schriftlicher Bescheid (= Verwaltungsakt) der zuständigen Baubehörde, dass dem Bauvorhaben nach öffentlichem Recht keine Hindernisse entgegenstehen. Der Bescheid kann vor ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Juristische Person

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine juristische Person (Gegensatz zu einer natürlichen Person) nimmt als eigenständige Rechtsperson selbständig am Rechtsleben teil. Welche Zusammenschlüsse von Personen, Organisationen oder Einrichtungen selbständig am Rechtsleben teilnehmen, wird durch die jeweilige Rechtsordnung bestimmt und muss nicht für alle Rechtsgebiete einheitlich s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einzelheiten

Rz. 6 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einige der folgenden Regelungen sind vor der Privatisierung der Post ergangen. Die sich als Folge der Privatisierung ergebenden Änderungen sind ggf entsprechend zu berücksichtigen (> Rz 3, 4). Dienstkleidung Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Dienstkleidung an Pflichtmitglieder der Postkleiderkasse führt nicht zu stpfl > Arbeit...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.2 Nicht erzwingbare und durchsetzbare Verwaltungsakte

Bestimmte Verwaltungsakte sind nicht erzwingbar, so insbesondere das Auskunftsersuchen bei Vorliegen eines Auskunftsverweigerungsrechts,[1] die Versicherung an Eides statt,[2] die Befolgung von "Soll-Vorschriften", wie z. B. die Bezeichnung des Verwaltungsakts bei Einlegung eines Rechtsbehelfs und dessen Begründung,[3] Amtshilfepflichten der Behörden,[4] die Auskunftserteilung un...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.1 Nur bestimmte Verwaltungsakte sind erzwingbar und durchsetzbar

Als durch Zwangsgeld erzwingbare Verwaltungsakte kommen insbesondere in Betracht: die Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen,[1] die Aufforderung auf Auskunfterteilung,[2] die Aufforderung auf Vorlegung von Urkunden,[3] die Aufforderung auf Duldung einer Außenprüfung und zur Durchführung bestimmter Hilfspflichten,[4] die Aufforderung, das Betreten von Grundstücken und Räum...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.4 Zwangsgeld: Wenn das Finanzamt zum Handeln auffordert –aber nicht gehandelt wird

Die Finanzbehörde kann einen Verwaltungsakt, der auf Vornahme einer Handlung oder Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, mit Zwangsgeld durchsetzen.[1] Dies sind insbesondere alle Verwaltungsakte im Rahmen des Besteuerungsverfahrens. Praxis-Beispiel Zwangsgeldfestsetzung wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärung Der Möbelhändler Franz Skoda hat seine Umsatzsteuererklärung ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.11 Änderung der Steuerfestsetzung

Bei einer Änderung der Steuerfestsetzung ist sowohl eine Rücknahme des Verspätungszuschlags als auch eine Erhöhung desselben möglich. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Festsetzung des Verspätungszuschlags vor dem Hintergrund der Bescheidsänderung rechtswidrig gewesen ist.[1] Ein rechtmäßiger Verspätungszuschlag kann nur unter den Voraussetzungen des § 131 widerrufen werden....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.10 Rechtsschutz gegen Verspätungszuschläge

I. d. R. verbindet das Finanzamt den Verspätungszuschlag mit der Steuerfestsetzung. Dennoch ist die Festsetzung des Verspätungszuschlags ein selbstständiger Verwaltungsakt, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Auch eine Festsetzung vor Erlass des Steuerbescheids ist möglich. Da sich der Verspätungszuschlag nach der verspäteten Steuer richtet, muss bei einer Herabsetzung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.5 Anordnung von Ersatzzwangshaft

Ist das festgesetzte Zwangsgeld uneinbringlich, kann das Amtsgericht auf Antrag der Finanzbehörde nach Anhörung des Pflichtigen Ersatzzwangshaft anordnen, wenn bei der Androhung des Zwangsgelds hierauf hingewiesen worden ist. Die Ersatzzwangshaft beträgt mindestens einen Tag, höchstens 2 Wochen. Praxis-Tipp Androhung des Zwangsgeldes kann angefochten werden Die Androhung des Zw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 9 Feststellung anrechenbarer Steuer, Abs. 5 Nr. 2

Rz. 207 Durch Gesetz v. 21.12.1993[1] ist in Abs. 5 die Nr. 2 angefügt und damit die Möglichkeit geschaffen worden, anrechenbare Steuerbeträge gesondert festzustellen. Diese Feststellung ist sinnvoll, soweit die Erträge mehreren gemeinschaftlich zustehen und damit auch die anrechenbare Steuer auf mehrere Stpfl. zu verteilen ist. Da für die Stpfl. mehrere FÄ zuständig sein kö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.3 Fälle geringerer Bedeutung

Rz. 194 Nach § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO sind Feststellungen sowohl von Einkünften nach Abs. 1 Nr. 2a als auch des Werts der vermögensteuerlichen Wirtschaftsgüter nach Abs. 1 Nr. 3 nicht vorzunehmen, wenn es sich um einen Fall von geringerer Bedeutung handelt. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Höhe des festzustellenden Betrags und seine Aufteilung auf die Beteiligten fe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktore...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.3 Die Durchsetzung des Zwangsgelds ist mehrstufig aufgebaut

Bis es zur Vollstreckung des Zwangsgelds kommt, müssen eine ganze Reihe aufeinander aufbauender Verwaltungsakte ergehen: Am Anfang steht die Aufforderung zur Vornahme der betreffenden Handlung. Wird diese nicht befolgt, erfolgt eine Mahnung. Diese ist jedoch nicht zwingende Voraussetzung. Bleibt der Steuerpflichtige weiterhin tatenlos, erfolgt die Androhung des Zwangsgelds.[1] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.3.6 Außenprüfungen, § 7

Rz. 164 § 7 der VO zu § 180 Abs. 2 AO, der auf § 180 Abs. 2 Nr. 6 AO beruht, ermöglicht die Außenprüfung bei allen Verfahrensbeteiligten, und zwar sowohl bei den Beteiligten nach § 78 AO als auch den in § 3 Abs. 1 Nr. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO genannten Personen. Diese Vorschrift tritt selbstständig neben § 193 AO; für eine Außenprüfung brauchen also nicht zusätzlich die V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Zur Systematik der Bindungswirkung

Rz. 1 § 182 Abs. 1 S. 1 AO enthält die Regelung über die Wirkung der Feststellungsbescheide, die für die "Folgebescheide" bindend sind. Diese Formulierung in § 182 AO ist systematisch falsch und auch unvollständig. Das Gesetz schafft damit ein Begriffspaar "Feststellungsbescheid – Folgebescheid", das es so nicht gibt. Richtiger wären die Begriffspaare "Feststellungsbescheid ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.8 Bindungswirkung für das Erhebungsverfahren

Rz. 47 Abs. 1 S. 2 enthält eine besondere Vorschrift zur Regelung der Bindungswirkung der Feststellung von Steuerabzugsbeträgen und anrechenbarer KSt (insoweit gegenstandslos). Für diese Fälle sieht § 180 Abs. 5 Nr. 2 AO eine gesonderte Feststellung vor.[1] Diese gesonderte Feststellung unterscheidet sich dadurch von anderen Fällen der Feststellung, dass sie nicht das Steuer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 7.1 Wirksamkeit des Feststellungsbescheids

Rz. 87 Der Feststellungsbescheid kann nach den allgemeinen Regeln des § 125 AO nichtig sein. Das ist insbesondere der Fall, wenn er inhaltlich nach § 119 Abs. 1 AO nicht hinreichend bestimmt ist. Er ist ebenfalls nichtig, wenn die Person, der gegenüber die Feststellung vorgenommen wird, zum Zeitpunkt des Ergehens des Feststellungsbescheides bereits verstorben war. In diesem ...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.3 Entscheidung des BfArM (Abs. 3)

Rz. 12 Das BfArM entscheidet über den Antrag des Herstellers durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X; Satz 1). Der Bescheid ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen zu erlassen. In begründeten Einzelfällen kann die Frist um bis zu 3 Monate verlängert werden. Im vorhergehenden Verwaltungsverfahren ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Inhalt des Feststellungsbescheids

Rz. 80 Der Inhalt des Feststellungsbescheids richtet sich danach, welche Besteuerungsgrundlagen nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung gesondert festzustellen sind. Der sachliche Geltungsbereich des Feststellungsbescheids hängt daher von der jeweiligen gesetzlichen Regelung ab. Gesondert festgestellt werden können, eine gesetzliche Regelung vorausgesetzt, grundsätzlich al...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1 Zulässigkeit der gesonderten Feststellung

Rz. 13 Zulässig ist die gesonderte Feststellung nur, soweit dies in der AO oder anderen Gesetzen bestimmt ist. Steuergesetz kann dabei nach § 4 AO jede Rechtsnorm, also auch eine Rechtsverordnung, sein.[1] Zu den einzelnen gesetzlichen Vorschriften außerhalb der AO, die eine gesonderte Feststellung zulassen, Frotscher, G., in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, Vor § 179 AO Rz. 8ff....mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.6 Anzeigepflicht des Herstellers (Abs. 6)

Rz. 24 Den Hersteller trifft für im Verzeichnis enthaltene Anwendungen eine Anzeigepflicht über wesentliche Tatsachen, die eine Veränderung des Verzeichnisses, der digitalen Gesundheitsanwendungen oder eine neue Entscheidung über deren Aufnahme erforderlich machen (Satz 1). Anzuzeigen sind wesentliche Veränderungen an den digitalen Gesundheitsanwendungen oder Änderungen, die a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Negativer Feststellungsbescheid

Rz. 43 Entgegen dem Wortlaut des § 179 Abs. 2 AO können auch Personen Beteiligte i. S. d. § 78 AO sein, denen der Gegenstand der Feststellung nicht zuzurechnen ist (negativer Feststellungsbescheid). Es ist daher zu unterscheiden zwischen beteiligten am Gegenstand der Feststellung und Beteiligten am Feststellungsverfahren. Ebenso kann ein Feststellungsbescheid inhaltlich nega...mehr