Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Fortführung des alten Rechtes

Rz. 7 Nach Bekunden der Gesetzesmaterialien will die neue Fassung der Zuständigkeitsvorschrift im Wesentlichen die Rechtspraxis nach früherem Recht fortsetzen.[6] Es bleibt also insbesondere bei der weiten Handhabung der Vorschrift. So erfasst § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG etwa den Streit mit ausgeschiedenen Wohnungseigentümern,[7] mit Verwaltungsbeiräten, die nicht (mehr) Wohnungse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beschlussrecht / c) Praktische Folgen

Rz. 4 Die Gesetzesänderung kann gerade in beiden oben skizzierten Problemfällen, der Wohnungseigentümergemeinschaft im Gründungsstadium und der kleinen Gemeinschaft ohne Verwalter zumindest teilweise die Einberufung einer Eigentümerversammlung ermöglichen. Da die Wohnungseigentümergemeinschaft nunmehr bereits mit Anlage der Wohnungsgrundbücher existent wird, kann der teilend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / b) Verletzung von Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 74 Neu als Grund für die Entziehung in das Gesetz eingefügt ist die Verletzung von Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Sache nach war dies schon nach altem Recht selbstverständlich. Denn die Nichterfüllung der Zahlungspflichten gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG a.F., die zur Entziehung führen konnte, war eine Verletzung von Pflichten gegenüber der Wohnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beschlussrecht / b) Voraussetzungen einer Beschlussfassung

Rz. 2 Voraussetzung der Ermächtigung ist, ebenso wie bei der Einberufung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats oder seinen Stellvertreter, dass ein Verwalter fehlt oder pflichtwidrig die Einberufung der Eigentümerversammlung verweigert. Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt sein; es bedarf nach ausdrücklichem Bekunden der Gesetzesmaterialien auch keines konkre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beschlussrecht / d) Fehler des Beschlusses

Rz. 6 Abgesehen von formellen Fehlern kann ein Beschluss nach § 24 Abs. 3 WEG insbesondere an zwei Mängeln leiden: Bereits die ermächtigende Eigentümerversammlung war nicht ordnungsgemäß einberufen oder es wurde fälschlich eine Weigerung des Verwalters angenommen, eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Bereits nach bisher h.M. führten Fehler in der Einberufung durch den Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tarifgestaltung

Rz. 34 [Autor/Stand] Rechtsstaatlich erhobene Steuern setzen Tarife voraus, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen, die Steuerschuld vorab zu ermitteln und sich beizeiten darauf einzurichten.[2] Allgemein wird der Steuertarif T(X) als funktionale Beziehung zwischen der Bemessungsgrundlage (X) und dem Steuerbetrag T bezeichnet.[3] Er gibt das Maß der steuerlichen Belastung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 13 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Schrifttum: Andel, Finanzwissenschaft, Tübingen 1983; Andreae, Zur Systematik der Steuertariflehre, FinanzArchiv 1929, 45; Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung (Teil I), DStR 2016, 1766; Bayer, Steuerlehre, Berlin/New York 1998; Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, Gütersloh 2019; Brümmerhoff/Büttner, Finanz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 1.2 Verwaltungsorgane

Die beiden wichtigsten Organe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind der Verwalter sowie die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit. Die Funktion des Verwaltungsbeirats wird sich nicht mehr nur in der Unterstützung des Verwalters erschöpfen, er hat den Verwalter vielmehr auch zu überwachen, womit ihm durchaus ebenfalls eine Organstellung zukommen dürfte. Die Stellung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 2.3 Vertretung gegenüber dem Verwalter

Nach § 9b Abs. 2 WEG n. F. vertritt der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder ein durch Beschluss hierzu ermächtigter Wohnungseigentümer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter. Praxis-Beispiel Regress gegen den Verwalter Infolge fehlerhafter Beschlussdurchführung ist der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Schaden entstanden. Diesen möchte sie nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 2.2 Vertretung durch die Wohnungseigentümer

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 2.1 Vertretung durch den Verwalter

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 1.1 Verwaltung des Gemeinschaftseigentums

Neu: Verwaltung obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Künftig obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Praktische Auswirkungen hat dieser Systemwechsel in erster Linie für das Haftungssystem und Individualansprüche der Wohnungseigentümer.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132i Versor... / 2.2 Hämophiliezentren

Rz. 4 Hämophiliezentren sind nach Satz 1 ärztliche Einrichtungen, die auf die qualitätsgesicherte Behandlung von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie spezialisiert sind. Nach der Gesetzesbegründung kann die Versorgung insbesondere vertragsärztlich oder ambulant spezialfachärztlich erfolgen oder auch in ambulanten Zentren in Krankenhäusern angegliedert sein. Spezialisierte ärzt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Beirat

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei GmbHs ist ein Aufsichtsrat ges nicht vorgeschrieben. Statt dessen wird in manchen Fällen ein sog Beirat als Überwachungsorgan eingerichtet. Wie bei AR-Vergütungen (dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Aufsichtsratsvergütungen") können überhöhte Zahlungen an einen Beirat dann zu einer vGA führen, wenn dieser auch gleichzeitig Gesellschafter der Kö oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Aufsichtsratsvergütungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aufsichtsratsmitglieder gehören in manchen Fällen (zumindest bei personalistisch strukturierten Gesellschaften) zum Kreis der Gesellschafter, so dass auch die AR-Vergütungen insoweit unter dem Gesichtspunkt der vGA auf ihre Angemessenheit geprüft werden müssen. Sind Nichtgesellschafter im Aufsichtsrat vertreten, so sind deren Beziehungen zu den Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.6 Beirat

Rz. 77 Die Tatsache, dass bei einer GmbH & Co. mit größerem Gesellschafterbestand die Geschäftsführung oft in Händen von gesellschaftsfremden Personen liegt, hat den Wunsch entstehen lassen, den Kommanditisten auf andere Weise laufend Einblick in sowie Einflussnahme auf die Gesellschaft zu geben. Aus diesem Grund findet man vermehrt freiwillig eingerichtete, zusätzliche Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.8 Beiratsvergütungen

Rz. 128 Anhand der allgemeinen Grundsätze zur Behandlung von Vergütungen im Rahmen von Mitunternehmerschaften sind auch Vergütungen an Mitglieder eines Beirats, Verwaltungsrats oder Gesellschafterausschusses zu beurteilen. Es kommt also insoweit nicht darauf an, ob der Beirat usw. bei der GmbH – abgesehen von der Abzugsbeschränkung des § 10 Nr. 4 KStG für Beiräte mit Aufsich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

Rz. 1016 § 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Rz. 1017 Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstleris...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 1 Heberecht

Schrifttum: Becker, Die Reform der Grundsteuer – wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz?, BB 2013, 861; Broer, Grundsteuer: Gemeindesteuer und "Reichensteuer"?, Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung 2013, 198; Bertelsmann (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, Gütersloh 2019; Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 21. Aufl., Heidelberg 2018; Brümmerhoff/Büttner, Finanzwissensc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Öffentlich Private Partnerschaft (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 561 [Autor/Stand] Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG kommt die Grundsteuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 GrStG auch dann zur Anwendung, wenn Grundbesitz von einem nicht begünstigten Rechtsträger im Rahmen einer sog. Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP oder auch Public Private Partnership (PPP) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 2 Steuergegenstand

Schrifttum: Bayerischer Staatsminister der Finanzen und Minister der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz (Hrsg.), Bericht an die Finanzministerkonferenz, Reform der Grundsteuer, München und Mainz 2004; Brümmerhoff/Büttner, Finanzwissenschaft, 12. Aufl., Berlin/Boston 2018; Claus/Nehls/Scheffler, Grundsteuern in der Europäischen Union, IFSt-Schrift Nr. 509, Berlin 2016; Creife...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 GrStG bestimmt mit dem inländischen Grundbesitz den Steuergegenstand der Grundsteuer. Während § 1 GrStG regelt, ob von der hebeberechtigten Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz überhaupt Grundsteuer erhoben wird, legt § 2 GrStG den Steuertatbestand fest. Das Steuerobjekt der Grundsteuer erfasst dasjenige Steuergut, das der Gesetzgebe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Judgement Rule: Ve... / 9 Literaturhinweise

Angermüller/Gleißner, Verbindung von Controlling und Risikomanagement: Eine empirische Studie der Gegebenheiten bei H-DAX Unternehmen, in Controlling, 6/2011, S. 308–316. Bantleon/d'Arcy/Eulerich/Hucke/Knoll/Köhler/Pedell (Wissenschaftlicher Beirat des DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e. V. (2017)), Das Three-Lines-of-Defence-Modell: ein Beitrag zu einer bessere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorgehen bei der Profession... / 5.2 Entscheidungsarten in Kategorien einteilen

In Abb. 4 ist eine Liste an Entscheidungsarten mit einer beispielhaften Zuordnung in die Kategorien dargestellt. Diese Liste ist dabei nur ein kleiner Ausschnitt aller im Unternehmen zu treffenden Entscheidungen. Abb. 4: Entscheidungsliste mit einer Aufzählung von Entscheidungstypen und möglicher Einordnung in die jeweiligen Kategorien Greifen wir ein Beispiel heraus: betracht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.5 Forschungsbereiche und Forschungsgruppen

Rz. 24 Schwerpunkte der Forschung des IAB sind Gesamtwirtschaftliche Arbeitsmarktforschung, Regionale und internationale Arbeitsmärkte, Arbeitsmarktpolitik, Betriebe und Beschäftigung, Lebenschancen und soziale Ungleichheit, Methoden und Datenzugang. Über ein Regionalbüro verbindet das IAB die Erforschung regionaler Arbeitsmärkte mit einem regionalen Forschungsnetz. Schwerpunktthem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.2 Referenzprüfung zur Zulassung von Maßnahmen

Rz. 23 Abs. 3 eröffnet für den Träger die Möglichkeit einer vereinfachten Prüfung durch die fachkundige Stelle durch eine Referenzprüfung (vgl. schon § 9 Abs. 2 AZWV). Eine solche Referenzprüfung ist nicht bezogen auf eine Zulassung als Träger möglich. Insoweit kommt eine Vereinfachung der Prüfung nur aufgrund vorgelegter Zertifikate und Anerkennungen i. S. v. Abs. 4 Satz 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.6 Entziehung der Zulassung

Rz. 47 Die fachkundige Stelle ist nach § 181 Abs. 7 SGB III verpflichtet, die Zulassung zu entziehen,wenn der Träger die rechtlichen Anforderungen auch nach Ablauf einer von ihr gesetzten, drei Monate nicht überschreitenden Frist nicht erfüllt. Diese Regelung ist nach der Begründung der AZAV insbesondere mit Blick auf die Zulassung der Maßnahme wichtig. Dabei ist z. B. zu be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Zusammenfassung Gemeinnützige Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sind möglich und können mit dem Rechtsformzusatz "gUG" firmieren. Der BGH klärte diese bislang umstrittene Rechtsfrage. Hintergrund: Eintragung gemeinnütziger Unternehmergesellschaft als "gUG"? Eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) begehrte ihre Eintragung in das Handelsregis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 3. Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF

Rz. 336 [Autor/Stand] Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF vertrat die Auffassung, dass die weitreichenden Verschonungsregelungen beim Unternehmensvermögen im Hinblick auf die Beschäftigungseffekte nicht zu rechtfertigen seien. Als Lösung schlug er vor, alle Vergünstigungen abzuschaffen, deutlich abgesenkte Steuersätze einzuführen und eine erleichterte Inanspruchnahme einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / aa) Vorgeschichte und verfassungsrechtliche Problematik des Bewertungsgesetzes in den Fassungen vor In-Kraft-Treten des Jahressteuergesetzes 1997

Rz. 73 [Autor/Stand] Bereits mit Beschluss v. 12.5.1978 [2] hatte der BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Einheitsbewertung von Wohngrundstücken auf der Grundlage der preisrechtlich zulässigen Miete gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße. Der BFH führte in seinem Vorlagebeschluss u.a. aus, aus Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BewG 1965 folge, dass für die Einheitsbewertu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.3 Anhang

Rz. 86 Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Angabepflichten für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften gem. § 264a Abs. 1 HGB im Anhang:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2020, Rechtsprechung ... / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 22.1.2020 – XII ZB 329/19 Der Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung nach § 1897 Abs. 6 S. 1 BGB kommt nur zum Tragen, wenn hierfür eine geeignete Person zur Verfügung steht (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 11.7.2018 – XII ZB 642/17, FamRZ 2018, 1772). BGH, Beschl. v. 8.1.2020 – XII ZB 368/19 Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und der Übertragung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 283a Aufgab... / 2.2 Beirat (Abs. 2)

Rz. 4 Bei der DRV KBS wird ein Beirat für den SMD errichtet (Satz 1). Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand bei seinen Entscheidungen in den Angelegenheiten des SMD zu beraten und durch Vorschläge und Stellungnahmen zu unterstützen. Vor allen Entscheidungen des Vorstandes in Angelegenheiten des SMD ist der Beirat zu hören (Satz 2). Die Anhörung hat vor der Beschlussfassun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 283a Aufgab... / 2.3 Finanzierung des Beirates (Abs. 3)

Rz. 8 Die DRV KBS trägt die Kosten der Tätigkeit des Beirates (Satz 1). Die Vertreter und deren persönliche Stellvertreter erhalten Reisekosten nach den Vorschriften des Bundes über Reisekostenvergütungen, Ersatz des Verdienstausfalls in entsprechender Anwendung des § 41 Abs. 2 SGB IV sowie einen Pauschbetrag für Zeitaufwand in Höhe eines Fünfzigstels der monatlichen Bezugsg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 62 Eignungszweifel und MPU / a) Allgemeines

Rz. 24 In der Anlage 4 zu §§ 11, 13, 14 FeV und der Anlage 5 sind die am häufigsten vorkommenden Erkrankungen, die regelmäßig zu Bedenken Anlass geben, aufgelistet. Die dortige Aufzählung ist allerdings nicht abschließend, so dass nach wie vor die Begutachtungsrichtlinien[7] des gemeinsamen Beirates der Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie bei den Bundesministerien für Ba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Dauerwohnrecht und Dauernutzungsrecht

Rz. 20 [Autor/Stand] Ein Dauerwohnrecht ist gegeben, wenn ein Grundstück in der Weise belastet wird, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluss des Eigentümers eine bestimmte Wohnung in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen. Bezieht sich das Recht auf die Nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Sitz und Befugnisse (Abs. 3)

Rz. 20 [Autor/Stand] Der Sitz des Bewertungsbeirates befindet sich aufgrund der Vorschrift des § 66 Abs. 3 Satz 1 BewG im Bundesministerium der Finanzen. Das schließt allerdings nicht aus, dass Besprechungen und Sitzungen des Beirates, seiner Abteilungen und Unterabteilungen auch an anderen Orten durchgeführt werden. Dies ist z.B. dann zweckmäßig, wenn Werte für bestimmte Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Entscheidungsfindung (Abs. 2)

Rz. 14 [Autor/Stand] § 66 Abs. 2 Satz 1 BewG verordnet dem Bewertungsbeirat ein Mindestquorum. Danach müssen für die Beschlussfähigkeit des Beirates, seiner Abteilungen und Unterabteilungen (vgl. § 63 BewG) mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sein. Mit dieser Regelung soll die Wichtigkeit der Gremien bekräftigt und der Tragweite der Beschlüsse entsprechendes Gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten

Rz. 35 Die Ermittlung der ausl. Einkünfte hat auf Basis der deutschen steuerlichen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen[1]. Rz. 36 Auch für die Frage, inwieweit alle mit den ausl. Einkünften zusammenhängenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anzusetzen sind, hat sich die Rechtslage durch das Gesetz v. 16.5.2003[2] geändert. Rz. 37 einstweilen frei Rz. 38 Ab Vz 2003 hat sich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / G. Zweckauflage in der Unternehmensnachfolge

Rz. 10 Unternehmer sehen sich oft damit konfrontiert, dass es keinen Nachfolger gibt, weder aus Familie noch von außerhalb, oder jedenfalls zurzeit nicht. Dessen ungeachtet muss die Nachfolge geregelt werden. Lässt sich, wenn schon nicht der Nachfolger, so doch der Kreis der Aspiranten bestimmen, z.B. Abkömmling, Verwandter in der Seitenlinie bis zu einem bestimmten Grad, ka...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 66 Eine Testamentsvollstreckung ist im Recht der GmbH ohne Weiteres zulässig, wobei der Geschäftsanteil kraft eigenen Rechts unter Ausschluss der Erben durch den Testamentsvollstrecker verwaltet wird.[109] Eine Zustimmung der Mitgesellschafter ist nicht notwendig. Unter das Verwaltungsrecht fällt auch das Stimmrecht.[110] Probleme können jedoch bestehen, wenn die höchstp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / bb) Bewertung von freiberuflichen Praxen

Rz. 232 Freiberufliche Praxen sind in noch stärkerem Maße durch eine ausgeprägte persönliche Bindung des Praxisinhabers zu seinen Klienten und Patienten gekennzeichnet. Die Gerichte lehnen daher i.d.R. zu Recht hierfür die Anwendung der Ertragswertmethode i.S.v. IDW S 1 ab.[641] Vielmehr wird das Sachwertverfahren[642] zugrunde gelegt und ein "Goodwill" berücksichtigt, sowei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wohnungseigentumsgemeinscha... / 3.2 Wesentliche Inhalte des WEG

Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft kann gem. § 2 WEG begründet werden durch die Teilung eines Gebäudes [1] oder durch die Einräumung von Sondereigentum. [2] Bei der Teilung geben die Eigentümer eines Gebäudes in der sog. Teilungserklärung eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt ab, dass das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden soll. Hierbei mu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.2 Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerrecht

Rz. 12 § 9b Abs. 1 EStG verweist hinsichtlich des Vorsteuerbetrags auf § 15 UStG. Daraus folgt, dass für die Frage, ob die Vorsteuer von der USt abgezogen werden kann, ausschließlich das USt-Recht gilt.[1] Dabei ist zu beachten, dass das USt-Recht einer erheblichen Dynamik ausgesetzt ist, die von gesetzgeberischen Maßnahmen, aber zunehmend auch von zahlreichen Entscheidungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / ff) Reha-Management

Rz. 563 Seit dem 1.7.2001 ist das 9. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" in Kraft getreten, durch das sowohl die medizinische wie auch die berufliche Rehabilitation behinderter Menschen gefördert und die Zusammenarbeit der einzelnen Rehabilitationsträger (§ 6 SGB IX) gefördert und koordiniert wird. So ist in § 8 Abs. 2 SGB I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Testamentsgestaltung un... / 5. Organe der Stiftung

Rz. 33 Gem. § 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 BGB muss die Satzung Regelungen über den Vorstand enthalten. Dieser ist gemäß § 86 S. 1 BGB i.V.m. § 26 Abs. 2 S. 1 BGB gesetzlicher Vertreter der Stiftung und zu deren Vertretung im Außenverhältnis sowie (im Innenverhältnis) zur Geschäftsführung berufen.[29] Dementsprechend entscheidet der Vorstand auch im Rahmen der Satzungsvorgaben darüb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Die Auflage / F. Gestaltungsüberlegungen

Rz. 31 Die Zweckauflage ist im Grunde das offenste aller erbrechtlichen Gestaltungsmittel. Während der Erbe und seine Erbquote gemäß § 2065 Abs. 2 BGB vom Erblasser selbst bestimmt werden müssen und auch im Bereich der Vermächtnisanordnungen nur beim Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB) und beim Bestimmungsvermächtnis Entscheidungsrechte an Dritte delegiert werden können, gilt das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Das Unternehmertestament / VI. Auflagenanordnungen

Rz. 139 Mitunter besteht auch ein Interesse des Erblassers daran, seinen Nachfolger auf bestimmte Verhaltensweisen oder z.B. unternehmerische Werte zu verpflichten. Da es insoweit nicht um die Begünstigung Dritter geht, sondern um reine Handlungsanweisungen, bildet hier die Auflage das richtige erbrechtliche Gestaltungsmittel. Denn mit ihr hat der Erblasser die Möglichkeit –...mehr