Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

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Verwaltungsbeirat: Umfang d... / 1 Leitsatz

Es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsbeiräte, die Jahresabrechnung auf die richtige Zuordnung einzelner Kostenpositionen oder Einnahmen hin zu überprüfen.mehr

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Verwaltungsbeiräte: Stimmbe... / 1 Leitsatz

Die Verwaltungsbeiräte sind nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts (Aufwandsentschädigung) mit ihnen betrifft.mehr

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Verwaltungsbeirat: Umfang d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können die Verwaltungsbeiräte für ein Geschäftsjahr entlasten. Diese "Entlastung" ist erstens die Billigung einer Amtsführung für einen bestimmten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und den ggf. vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig. Zweitens wird dem Amtsträger für die künftige Tätigkeit das Vertrauen a...mehr

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Verwaltungsbeiräte: Stimmbe... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern vor allem um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten eine Pauschale für ihre Aufwendungen zahlen darf. Aufwendungsersatz Jeder Verwaltungsbeirat hat als Beauftragter nach §§ 662, 670 BGB und neben einer etwaigen Vergütung grundsätzlich einen Anspruch auf einen Aufwendungsersatz. Die Aufwendungen müss...mehr

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Verwaltungsbeirat: Umfang der Pflichten

1 Leitsatz Es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsbeiräte, die Jahresabrechnung auf die richtige Zuordnung einzelner Kostenpositionen oder Einnahmen hin zu überprüfen. 2 Normenkette § 29 Abs. 2, Abs. 3 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer entlasten die Verwaltungsbeiräte. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschluss vor. Die Verwaltungsbeiräte hätten offensichtliche Fehler d...mehr

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Verwaltungsbeiräte: Stimmberechtigung

1 Leitsatz Die Verwaltungsbeiräte sind nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts (Aufwandsentschädigung) mit ihnen betrifft. 2 Normenkette §§ 25 Abs. 4, 29 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage mit über 1.000 Wohnungseigentümern bestimmen durch Beschluss eine Aufwandsentschädigung für Verwaltungsbeiräte un...mehr

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Verwaltungsbeirat: Umfang d... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer entlasten die Verwaltungsbeiräte. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschluss vor. Die Verwaltungsbeiräte hätten offensichtliche Fehler der Jahresabrechnung im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfung nicht erkannt und die Wohnungseigentümer nicht ordnungsmäßig informiert.mehr

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Verwaltungsbeiräte: Stimmbe... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage mit über 1.000 Wohnungseigentümern bestimmen durch Beschluss eine Aufwandsentschädigung für Verwaltungsbeiräte und Ersatzbeiräte. Für die Teilnahme an Sitzungen sollen pauschal 50 EUR gezahlt werden. Ferner soll es eine Pauschale von 300 EUR für die Prüfung einer Jahresabrechnung geben. Bei diesem Beschluss stimmen auch di...mehr

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Verwaltungsbeiräte: Stimmbe... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Beschluss leide zwar unter einem formalen Mangel. Denn die Verwaltungsbeiräte seien nach § 25 Abs. 4 WEG nicht stimmberechtigt gewesen. Dieser Mangel habe sich aber nicht ausgewirkt, da der Beschluss auch ohne die Stimmen der Verwaltungsbeiräte zustande gekommen wäre. Die Höhe der Aufwandsentschädigung sowie der Umstand, dass diese auch den Ersatzbeiräten g...mehr

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Verwaltungsbeirat: Umfang d... / 2 Normenkette

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Verwaltungsbeirat: Umfang d... / 6 Entscheidung

AG München, Urteil v. 31.8.2023, 1293 C 11654/22 WEGmehr

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Verwaltungsbeiräte: Stimmbe... / 2 Normenkette

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Verwaltungsbeiräte: Stimmbe... / 6 Entscheidung

LG Braunschweig, Urteil v. 14.12.2023, 6 S 295/22mehr

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Nachschuss-Beschluss: Anfec... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! In der Jahresabrechnung habe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unstreitig Umlageschlüssel eingesetzt, die den Umlagevereinbarungen nicht entsprächen. Ein Umlage-Beschluss, der etwas von diesen Vereinbarungen Abweichendes bestimme, sei weder vorgetragen noch ersichtlich. Die Verträge mit Dritten und die dort angesetzten Schlüssel seien unerheblich....mehr

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WEG-Streitigkeit: Kosten / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Kosten für eine WEG-Streitigkeit (eine Beschlussersetzungsklage). Ein Wohnungseigentümer will eine Versammlung einberufen. Das kann er aber nur, wenn ihn die anderen Wohnungseigentümer hierzu ermächtigen. Das ist nach § 24 Abs. 3 WEG möglich. Dieser lautet: "Fehlt ein Verwalter oder weigert er sich pflichtwidrig, die Versammlung der Woh...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Anfec... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung sind die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen umzulegen. Am 21.3.1977 bestimmen die Wohnungseigentümer durch Beschluss, dass die Warmwasserkosten nach dem reinen Verbrauch umgelegt werden sollen. Im Mai 2023 beschließen die Wohnungseigentümer die Nachschüsse auf Grundlage der Jahresabrechnung 202...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 1 Grundlagen des Bundesfreiwilligendienstes

Mit Wirkung ab 1.7.2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. An ihre Stelle tritt der freiwillige, mindestens 6-, regelmäßig 12- und höchstens 18-monatige Bundesfreiwilligendienst.[1] Die Höchstdauer kann bei Vorliegen eines entsprechenden pädagogischen Konzepts auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Anders als der rein verteidigungspolitisch begründete Zivildienst (als Wehrersa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 318 Aufgaben des Beirats

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.5 Information (Abs. 5)

Rz. 7 Um dem Beirat die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Abs. 1 bis 3 zu ermöglichen, hat die gematik dem Beirat alle erforderlichen Informationen und Unterlagen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen (Satz 1). Die Informationen und Unterlagen sind so rechtzeitig vorzulegen, dass der Beirat sich mit ihnen inhaltlich befassen und innerhalb der zweiwöchige Frist (Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.1 Beratung (Abs. 1)

Rz. 3 Der Beirat (§ 317) hat den Auftrag, die gematik in fachlichen Belangen zu beraten (Satz 1). Ihm wird dazu ein Initiativ-, ein Anhörungs- und ein Informationsrecht eingeräumt. Dabei vertritt er die Interessen der im Beirat Vertretenen gegenüber der gematik und fördert den fachlichen Austausch zwischen der gematik und den im Beirat Vertretenen (Satz 2). Die Regelung beto...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.2 Anhörung (Abs. 2)

Rz. 4 Der Beirat ist vor der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der gematik zu Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu hören (Satz 1). Dazu ist dem Beirat eine Gelegenheit zu geben. Ohne die eingeräumte Anhörung kann die Gesellschafterversammlung der gematik keine rechtmäßigen Beschlüsse fassen. Das Anhörungsrecht ist von zentraler Bedeutung, damit der F...mehr

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Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.3 Initiative (Abs. 3)

Rz. 5 Der Beirat kann der Gesellschafterversammlung der gematik Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zur Befassung vorlegen. Die gematik hat sich dazu schriftlich zu äußern (Abs. 5). Dem Beirat steht damit ein eigenständiges Initiativrecht zu.mehr

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Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.6 Ergebnis der Prüfung (Abs. 6)

Rz. 8 Die gematik ist verpflichtet, die Stellungnahmen des Beirats im Rahmen der Anhörung (Abs. 2) oder aufgrund seines Initiativrechts (Abs. 3) fachlich zu prüfen (Satz 1) und den Beirat schriftlich über das Ergebnis zu unterrichten (Satz 2). Dabei ist darauf einzugehen, wie weitgehend die Empfehlungen des Beirats berücksichtigt werden. Die Gesellschafterversammlung der gem...mehr

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Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die gematik richtet einen Beirat ein, der sie in fachlichen Belangen berät. Der Beirat nimmt zu Grundsatzthemen Stellung und ist vor der entsprechenden Beschlussfassung zu hören. Grundsätzliche Bedeutung haben insbesondere Fachkonzepte zu Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, Planungen und Konzepte für Erprobung und Betrieb der Telematikinfrastruktur sowie Konz...mehr

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Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.4 Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung (Abs. 4)

Rz. 6 Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sind insbesondere Fachkonzepte zu Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, Planungen und Konzepte für die Erprobung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur sowie Konzepte zur Evaluation von Erprobungsphasen und Anwendungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.mehr

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Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 gematik (Herausg.), Unternehmensstruktur, www.gematik.de (abgerufen: 14.7.2022). gematik (Herausg.), Corporate Governance, www.gematik.de/ueber-uns/corporate-governance (abgerufen: 14.7.2022).mehr

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Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beratung (Abs. 1) Rz. 3 Der Beirat (§ 317) hat den Auftrag, die gematik in fachlichen Belangen zu beraten (Satz 1). Ihm wird dazu ein Initiativ-, ein Anhörungs- und ein Informationsrecht eingeräumt. Dabei vertritt er die Interessen der im Beirat Vertretenen gegenüber der gematik und fördert den fachlichen Austausch zwischen der gematik und den im Beirat Vertretenen (Satz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 318a Digita... / 2.3 Aufgaben (Abs. 3)

Rz. 5 Der Digitalbeirat berät die gematik laufend zu Belangen des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie zur Nutzerfreundlichkeit der Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen (Satz 1). Er ist außerdem vor der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der gematik zu Angelegenheiten des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie zur Nutzerfreundlichkeit der Tele...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 318a Digita... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) v. 22.3.2024 (BGBl. I Nr. 101) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 26.3.2024 eingefügt. Zusätzlich zum bereits bestehenden Beirat (§§ 317, 318) wird ein Digitalbeirat eingerichtet.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 318a Digita... / 2.1 Mitglieder (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik errichtet bis zum 30.6.2024 einen Digitalbeirat (Satz 1). Dem Beirat gehören dauerhaft als "geborene" Mitglieder das BSI und der BfDI an (Satz 2). Weitere Mitglieder werden durch die Gesellschafterversammlung der gematik berufen (Satz 3). Bei der Besetzung des Digitalbeirats sind insbesondere medizinische und ethische Perspektiven zu berücksichtigen (Satz 4).mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 6 Feststellung des Jahresabschlusses

Von der Aufstellung des Jahresabschlusses ist dessen Feststellung zu unterscheiden. Den Jahresabschluss aufzustellen bedeutet, das Rechenwerk zu entwickeln; die Feststellung entspricht dagegen der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gem. § 46 Nr. 1 GmbHG. Denn der vom Geschäftsführer erstellte und gegebenenfalls geprüfte Jahresabschluss, Anh...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 5 Prüfung des Jahresabschlusses

Mittelgroße und große GmbHs sind dazu verpflichtet, den Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.[1] Ohne diese Prüfung kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Zweck der Prüfung ist es, Fehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu vermeiden bzw. – gewollte und ungewollte – Fehler aufzudecken und zu korrigieren. Dadu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 2.2 "Sachverständigen-Budget"

Insbesondere im Fall von Feuchtigkeitsschäden sollten unverzüglich Maßnahmen der Ursachenerforschung eingeleitet werden. In aller Regel führt kein Weg an einer entsprechenden Sachverständigenbegutachtung vorbei. In den häufigsten Fällen zeigen sich Feuchteerscheinungen im Bereich von Sondereigentumseinheiten. Soweit Ursache für Schäden am Gemeinschaftseigentum etwa ein Nutze...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 3 Begehungen und Kontrollen vornehmen

Den Verwalter treffen grundsätzlich Überwachungs-, Kontroll- und Hinweispflichten. Die Pflicht des Verwalters erstreckt sich insbesondere darauf, Mängel und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu ermitteln sowie nach Ursache und Umfang festzustellen, was Kontrollaufgaben mit umfasst. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so haftet der Verwalter für den Schaden der betroffenen W...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 2.1 "Erhaltungsbudget"

Der Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG im Innenverhältnis gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, "die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen". Im Außenverhältnis verleiht § 9b Abs. 1 WEG dem Verwalter die Befugnis zur außergerichtlichen und gerichtliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 5.2.3 Maßstabskontinuität

Nach alter Rechtslage war ein Beschluss anfechtbar, wenn er die Gefahr einer Ungleichbehandlung von Wohnungseigentümern barg. Praxis-Beispiel Balkonsanierung Von den in der Wohnanlage vorhandenen 10 Balkonen sind 5 instandsetzungsbedürftig. Die Wohnungseigentümer beschließen daher die Instandsetzung dieser Balkone. Die Kosten der Erhaltungsmaßnahme sollen lediglich von den 5 W...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.5 Beschlussfassung herbeiführen

Liegt keine Notmaßnahme vor und handelt es sich auch nicht nur um eine unbedeutende Maßnahme, hat der Verwalter Beschlüsse über die erforderlichen Maßnahmen der Erhaltung bzw. Instandhaltung und Instandsetzung fassen zu lassen. Grundsätzlich genügt eine einfachmehrheitliche Beschlussfassung. In aller Regel wird hier eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren des § 23 Abs. 3 WE...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.1 Eigentümer informieren und Entscheidung herbeiführen

Auf Grundlage eines Begehungsprotokolls und der Ergebnisse einer ergänzenden Kontrolle bestimmter Bereiche des Gemeinschaftseigentums durch Fachunternehmen sollte hinsichtlich des ermittelten Erhaltungsbedarfs eine Prioritätenliste erarbeitet und die Wohnungseigentümer entsprechend informiert werden. Die Entscheidung über das "Ob" und "Wie" erforderlicher Maßnahmen der Erhalt...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 6 Rechtsprechungsübersicht

Vorbemerkung: Die vor Inkrafttreten des WEMoG ergangenen Entscheidungen gelten überwiegend auch nach neuer Rechtslage weiter. Gekennzeichnet ist die Fortgeltung nachfolgend mit (+). Ist die Rechtslage in Ermangelung aktueller Rechtsprechung nicht sicher zu beurteilen, wird die Entscheidung mit (?) gekennzeichnet. Scheint ihre Fortgeltung eher unwahrscheinlich, erfolgt die Ken...mehr

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Ordnungsmäßige Verwaltung (... / 1 Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung

Jeder einzelne Wohnungseigentümer hat einen klagbaren Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG. [1] Der Anspruch nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da dieser nach § 18 Abs. 1 WEG seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 die Verwaltung des Gemeinschaftseige...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.2 Beschlusskompetenz

Unabdingbare Voraussetzung für eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer ist, dass ihnen die Kompetenz eingeräumt ist, eine Angelegenheit durch Beschluss regeln zu können. Ein mangels Beschlusskompetenz gefasster und verkündeter Beschluss ist per se nichtig.[1] Praxis-Beispiel Keine Umzugspauschalen mehr möglich Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sieht das Gesetz die...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.5.1 Mehrheitliche Beschlussfassung

Das WEMoG hat die Willensbildung der Wohnungseigentümer erheblich vereinfacht, indem es den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz dergestalt eingeräumt hat, im konkreten Einzelfall auch eine Mehrheitsentscheidung im Umlaufverfahren herbeiführen zu können. Der Gesetzgeber ist dabei durchaus der Auffassung, dass die Mehrheitsentscheidung nach Diskussion und Erörterung in...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.11 Nichtiger Beschluss

Nichtig ist ein Beschluss dann, wenn den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlt[1], er widersprüchlich oder unbestimmt ist. Wichtig Bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern Die bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern zur Eigentümerversammlung oder deren vorsätzlicher unberechtigter Ausschluss aus einer Versammlung führt zur Nichtigkeit sämtlicher Versamm...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.2.2 Weitere Grenzen nach WEG

Darüber hinaus setzt das WEG der Vereinbarungskompetenz der Wohnungseigentümer weitere Grenzen: So können gemäß § 5 Abs. 2 WEG dem Gemeinschaftseigentum zugeordnete Bestandteile des Gemeinschaftseigentums nicht durch Vereinbarung zu Sondereigentum erklärt werden.[1] Nach § 6 WEG kann es kein isoliertes Sondereigentum ohne Miteigentumsanteil geben.[2] Die Wohnungseigentümer könn...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.4 Versammlungsbeschluss

Gesetzlicher Regelfall der Beschlussfassung ist gemäß § 23 Abs. 1 WEG eine solche in der Eigentümerversammlung. Wichtig Versammlung muss an dem Ort durchgeführt werden, der im Ladungsschreiben benannt ist Ein Einberufungsmangel und somit ein Anfechtungsgrund ist auch gegeben, wenn die Eigentümerversammlung nicht an dem Versammlungsort durchgeführt wurde, den die Wohnungseigent...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.1 Verwaltungsmaßnahmen

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 obliegt nach § 18 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Insoweit obliegen sämtliche Verwaltungsmaßnahmen betreffend das gemeinschaftliche Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Im Innenverhältnis zu den Wohnungseigentümern ist sie demnach auch zur Organisation der Bes...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.2.1 Grundsätze

Für Pflichtverletzungen ihres Organs haftet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsprechend § 31 BGB. Ob infolge einer Pflichtverletzung des Verwalters geschädigte Wohnungseigentümer weiterhin gegen diesen einen unmittelbaren Schadensersatzanspruch aus dem Verwaltervertrag als einem solchen mit Schutzwirkung für Dritte haben, wird überwiegend verneint.[1] Praxisrelevante...mehr

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Kassenprüfer (WEMoG)

Das Wohnungseigentumsgesetz sieht keinen Kassenprüfer vor. Der Grund ist plausibel, da die Wohnungseigentümer einen Verwaltungsbeirat bestellen können. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind die Wohnungseigentümer nach § 29 Abs. 1 WEG nicht mehr gezwungen, eine bestimmte Zahl von Wohnungseigentümern zum Beirat zu bestellen. Sie können die Zahl der Beiräte vielmehr fl...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 4.1 Grundsätze

Im Fall der Amtsbeendigung – aus welchem Grund auch immer – hat der Verwalter sämtliche Verwaltungsunterlagen herauszugeben.[1] Er hat diejenigen Unterlagen herauszugeben, die er aufgrund eigener Verwaltertätigkeit erlangt hat[2], die aus der Geschäftsbesorgung resultieren[3] und die er von seinem Amtsvorgänger erhalten hat.[4] Zu übergeben sind stets die Originalunterlagen. Die...mehr