Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 1. Verstoß gegen § 3a Abs. 1 und 2 RVG

Unberührt bleibt die Regelung, dass eine Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG (Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung, Textform, Trennung von Vollmacht, deutliches Absetzen von sonstigen Regelungen) entspricht, zwar wirksam, aber unverbindlich ist, soweit eine höhere als die gesetzliche Vergütung gefordert wird.[4]mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Einspruchsberechtigte

Rz. 165 [Autor/Stand] Einspruchsberechtigt ist der durch den Strafbefehl betroffene Angeklagte. Daneben kann auch der gesetzliche Vertreter des Angeklagten für diesen selbständig – selbst gegen dessen Willen[2] – Einspruch einlegen (§ 410 Abs. 1 Satz 2, § 298 StPO). Rz. 166 [Autor/Stand] Für den Angeklagten kann auch der Verteidiger – aber nicht gegen dessen ausdrücklichen Wi...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 3. Das von Notaren gern betonte "weite Ermessen" besteht nicht

Gerne argumentieren die Notare mit einem "weiten Ermessen", das ihnen "bei Ausgestaltung, Umfang und Reichweite der Ermittlungen" im Zusammenhang mit dem notariellen Nachlassverzeichnis zustehe.[14] Zuzugeben ist, dass auch der Gesetzgeber von einem (allerdings nicht weiten) Ermessen des Notars bei der Verfahrensausgestaltung ausgegangen ist, dies, weil gesetzliche Verfahrens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachweisanforderungen

Rn. 55 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 33b Abs 7 EStG enthält die Ermächtigung, das Nachweisverfahren durch Rechts-VO zu regeln. Dies ist durch § 65 EStDV erfolgt (s Rn 186).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Zeitliche Anwendung

Rz. 9 [Autor/Stand] Rückwirkende Anwendung. Nach § 52 Abs. 8c Satz 1 EStG i.d.F. des ATADUmsG ist § 4k EStG erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 entstehen. Aufwendungen, die rechtlich bereits vor dem 1.1.2020 verursacht wurden, gelten nur insoweit als nach dem 31.12.2019 entstanden, als ihnen ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Darlehensvertrag, Mietvert...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / (2) Abweichende Ansicht

Aus dieser Phalanx ist lediglich der 1. Senat des OLG Stuttgart[61] in der Beurteilung des Aufenthaltsverbots ausgeschert. Hiernach soll die in § 32 Satz 1, § 28 Abs. 1 IfSG i.d.F. vom 27.3.2020 normierte Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, auf der die tatbestandliche Ausgestaltung der Bußgeldbestimmung in § 9 Nr. 1, § 3 Abs. 1 CoronaVO Baden-Württemberg beruht, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung bis 1974

Rn. 2 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Körperbehinderten entstehen aufgrund ihrer Behinderung besondere Aufwendungen. Aus diesem Grunde anerkannten schon Abschn 153 EStR 1953 und Abschn 40 LStR 1954 aus Vereinfachungsgründen den Körperbehinderten wegen ag Belastung gewisse Pauschbeträge. Eine Rechtsgrundlage für derartige Vereinfachungsregeln brachte dann das StNeuOG 1954 vom 16.1...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / 1. Aufenthalt und Zusammenkunft im öffentlichen Raum

"Zusammenkunft oder Ansammlung" ist jedes Zusammenkommen einer Mehrzahl von Personen mit einem inneren Bezug oder einer äußeren Verklammerung. Nicht erfasst ist jede zufällige gleichzeitige Anwesenheit mehrerer Menschen im öffentlichen Raum.[65] Das Verbot des gemeinsamen Aufenthalts mit mehr als einer nicht dem eigenen Haushalt angehöriger Person im öffentlichen Raum ist im...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / e) Abgrenzung zur Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV (einfaches Schreiben)

aa) Auftragslage Bei der außergerichtlichen Geltendmachung einer Forderung aus einer Inkassodienstleitung kann sich zudem die Frage stellen, ob hierfür lediglich eine 0,3-Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV zu erheben ist. Diese fällt nur an, wenn sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt. Ein Schreiben einfacher Art liegt vor, wenn dieses weder schwierige rechtlich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Verdeckte Stellvertretung

Rz. 87 [Autor/Stand] Nach zutreffender überwiegender Meinung[2] steht der Wirksamkeit einer Selbstanzeige durch Dritte grundsätzlich nicht entgegen, dass der Beauftragte nach außen nicht zu erkennen gibt, dass er für einen anderen (Täter oder Teilnehmer) die Berichtigungserklärung abgibt (sog. verdeckte Stellvertretung). Entscheidend ist, dass der Täter tatsächlich hinter de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Personenkreis

Rz. 597 [Autor/Stand] Unstreitig können danach Vertreter sein die gesetzlichen Vertreter i.S.d. §§ 34, 35 AO [2]; die gewillkürten Vertreter, z.B. der Steuerberater[3] und Bevollmächtigte i.S.d. §§ 80, 81 AO [4]. Rz. 598 [Autor/Stand] Nach dem soeben skizzierten Sphärengedanken (s. Rz. 596) zählen hierzu aber auch Personen ohne Vertretungsmacht, die in den betrieblichen Machtbere...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / (1) Herrschende Ansicht

Bei den Obergerichten hat sich diese Linie indessen nicht durchgesetzt. Die Oberlandesgerichte haben die Bußgeldandrohungen auf der Grundlage der Schutzvorschriften in den Corona-Schutz-Verordnungen nahezu durchgehend für verfassungsgemäß und wirksam erklärt:mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / 4. Verstoß gegen die "Maskenpflicht"

Die Corona-Schutz-Verordnungen der Länder und der Bundesgesetzgeber in § 28a Abs. 1 Nr. 2 IfSG sehen eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) vor.[75] Die gilt insbesondere bei der Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und ist bußgeldbewehrt, etwa aktuell in § 6 Abs. 2 Nr. 2 CoronaSchutzVO NW i.d.F. vom 15.9.2021. Der Verordnungsgeber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.2 Zentralisierung durch Rechtsverordnung, Abs. 2 S. 2-5

Rz. 12a Die Übertragung geschieht gem. § 387 Abs. 2 S. 2 AO durch Rechtsverordnung entweder des BMF für den Bereich der Bundesfinanzverwaltung oder der obersten Finanzbehörde des Landes für den Bereich der Landesfinanzverwaltung.[1] Sofern der BMF eine Rechtsverordnung erlässt, bedarf diese gem. § 387 Abs. 2 S. 3 AO nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Durch Gesetz v. 3...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Zahlung der verkürzten Steuern und der Hinterziehungszinsen

a) Zahlung durch Dritte Rz. 396 [Autor/Stand] § 371 Abs. 3 AO verlangt von dem an der Tat Beteiligten nicht, dass er die geschuldeten Steuerbeträge aus eigenen Mitteln beschafft oder sie selbst bezahlt. Die Pflicht zur Nachentrichtung der verkürzten Steuern ist keine höchstpersönliche Pflicht. Ähnlich wie bei der Berichtigungserklärung kann der Selbstanzeigende sich eines Dri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 93a AO wurde durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 v. 19.12.1985, BGBl I 1985, 2436 in die AO eingefügt und weist den Behörden und öffentlichen Stellen eine besondere Verantwortung für die steuerliche Erfassung der von diesen gezahlten Beträge an die Auftragnehmer zu. Die Gesetzgebungskompetenz für das Kontroll- und Mitteilungswesen ergibt sich aus Art. 108 Abs. 5 ...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / c) Abstrakte Bestimmung genehmigungspflichtiger Geschäfte

Das Erfordernis der formal abstrakten Bestimmung genehmigungspflichtiger Geschäfte ist zentrale Leitlinie[57] bei der Auslegung der §§ 1821 f. BGB und für die Sicherheit im Rechtsverkehr von wesentlicher Bedeutung. Es muss für die Betroffenen (Eltern, gesetzliche Vertreter) und prüfenden Stellen (Familiengericht, Registergericht) schnell erkennbar sein, ob das Geschäft einer...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 3.1.4.1.1 Ermächtigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts i. S. v. § 112 BGB

Rz. 21 Nach § 112 BGB gilt der beschränkt Geschäftsfähige, der von seinem gesetzlichen Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts ermächtigt worden ist, für solche Rechtsgeschäfte, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt, als unbeschränkt geschäftsfähig. Ausgenommen sind nur solche Rechtsgeschäfte, für die nach § 112 Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 3.1.4.1.2 Ermächtigung zum Eintritt in ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis i. S. v. § 113 BGB

Rz. 23 Nach § 113 BGB ist der beschränkt Geschäftsfähige, den sein gesetzlicher Vertreter ermächtigt hat, "in Dienst oder Arbeit zu treten", für solche Rechtsgeschäfte als unbeschränkt geschäftsfähig anzusehen, "welche die Eingehung oder die Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 1.3 Begriff der (Verfahrens-) Handlungsfähigkeit

Rz. 7 § 79 AO – weitgehend identisch mit § 12 VwVfG – beschreibt die rechtliche (Verfahrens-) Handlungsfähigkeit im Steuerverwaltungsverfahren. Die Vorschrift regelt nach allgemeiner Auffassung nicht nur die sog. aktive, sondern auch die sog. passive Handlungsfähigkeit.[1] Sie ist zu unterscheiden von der natürlichen Handlungsfähigkeit, die ausschließlich natürliche Personen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 2 Vornahme von Verfahrenshandlungen

Rz. 10 Verfahrenshandlungen i. d. S. sind, wie aus der Formulierung des § 80 Abs. 1 S. 2 AO zu entnehmen ist, alle das Verwaltungsverfahren der Finanzbehörde in jedem Abschnitt betreffenden Handlungen. Handlungen sind alle Maßnahmen jeglichen Inhalts, wie Willenserklärungen, Wissenserklärungen oder Realakte, an die Rechtsfolgen geknüpft sind.[1] Diese Maßnahmen müssen in Zus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 3.1.4 Partielle Verfahrenshandlungsfähigkeit i. S. v. § 79 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 18 Partiell handlungsfähig sind nach § 79 Abs. 1 Nr. 2 AO ausnahmsweise auch natürliche Personen, die zwar beschränkt geschäftsfähig sind, aber aufgrund zivilrechtlicher oder öffentlich rechtlicher Vorschriften für den Gegenstand des Verwaltungsverfahrens als geschäfts- bzw. handlungsfähig behandelt werden. Im Übrigen bleiben aber beschränkt geschäftsfähige natürliche Pe...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.5 Unwirtschaftliche Arzneimittel (Abs. 3)

Rz. 14 Abs. 3 in seiner ursprünglichen Fassung ermächtigte verfassungskonform (BVerfG, Urteil v. 20.9.1991, 1 BvR 879/90), durch Rechtsverordnung unwirtschaftliche Arzneimittel aus der Versorgung der Versicherten auszuschließen. Der Begriff der Unwirtschaftlichkeit hat sich an § 12 Abs. 1 zu orientieren, d. h., das infrage stehende Arzneimittel darf nicht ausreichend oder ni...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.6 Ausschluss von Hilfsmitteln (Abs. 4)

Rz. 16 Abs. 4 ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Hilfsmittel (§ 33) und bisher auch Heilmittel (§ 32) von der Kostenpflicht der gesetzlichen Krankenkasse auszuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Heil- und Hilfsmittel von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis (Bagatellmittel) handelt. Da...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll die gesetzliche Krankenversicherung im Wesentlichen keine Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel aufbringen, deren Verordnung dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 2 Abs. 4) widersprechen würde und deren Kostentragung dem Versicherten durchaus zumutbar ist. Vor dem Hintergrund des umfassenden Anspruchs auf Krankenbehandlung und...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.7 Ausschluss durch Richtlinien (Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 5, in Kraft bis 31.12.2010)

Rz. 21 Die durch das GMG angefügten Regelungen sollten klarstellen, dass subsidiär zur Befugnis des Verordnungsgebers, Arzneimittel nach § 34 Abs. 3 sowie Heil- und Hilfsmittel nach § 34 Abs. 4 von der Verordnungsfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen, auch der Richtliniengeber nach § 92 Leistungsausschlüsse aufgrund seiner Befugnis zur Regelung der...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die als Folgeregelung zu § 182f RVO in das SGB aufgenommene Vorschrift wurde durch das 2. Gesetz zur Änderung des SGB V v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert. Die folgenden Änderungen durch das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurden noch vor dem Inkrafttreten durch das 5. SGB V-ÄndG v. 19.12.1995 (BGBl. I S. 1986) wieder aufgehoben. Rz. ...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.4 Arzneimittel zur Tabakentwöhnung (Abs. 2 n. F.)

Rz. 13 Ebenso wie früher § 182f Abs. 3 RVO enthielt § 34 Abs. 2 eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung. Hierdurch konnten über Abs. 1 hinausgehende weitere Arzneimittel von der Versorgung ausgeschlossen werden, die ihrer Zweckbestimmung nach üblicherweise bei geringfügigen Gesundheitsstörungen verordnet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit und ...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für andere Mitgliedstaaten

Malta hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung: Gemäß Art. 287 Nr. 13 MwStSystRL kann Malta drei Kategorien von Steuerpflichtigen eine Befreiung von der Mehrwertsteuer gewähren: Warenlieferung: Steuerpflichtigen, deren Jahresumsatz 37.000 EUR nicht übersteigt, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit hauptsächlich in der Lieferung von Waren besteht, Dienstleistungen mit geringer We...mehr

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Spediteure / 5.1 Allgemeines

Speditionsunternehmen, soweit sie Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten, sind berechtigt, in einem begrenzten Anwendungsbereich ausländische Unternehmen fiskalisch zu vertreten. §§ 22 a- 22e UStG erlauben die Deklaration ausschließlich steuerfreier Umsätze, für die eine Vorsteuer-Verrechnung entbehrlich ist, in Vollmacht eines ausländischen Steuerpflichtigen. In der Hauptsa...mehr

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Spediteure / 5.3 Administrative Pflichten

Der Fiskalvertreter hat seine Tätigkeit bei dem für ihn zuständigen Finanzamt anzuzeigen und erhält eine zusätzliche, ausschließlich dafür vorgesehene Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die steuerfreien Umsätze aller von ihm vertretenen Unternehmer sind aufzuzeichnen und dem Finanzamt mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu melden. Monatlich sind für die in...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 18.6.2021 einen Bericht an den ER zu Steuerfragen verabschiedet, der auch für den Bereich der Mehrwertsteuer Ausführungen über die laufenden Arbeiten in der Ratsarbeitsgruppe "Steuerfragen" unter der damaligen POR-PRÄS enthält. Den Bericht finden Sie unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9970-2021-INIT/de/pdf. Für den Bereich der Mehrwer...mehr

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Keine Veräußerung von Grundstücken durch Prokuristen ohne Ermächtigung

Zusammenfassung Ein Prokurist ist grundsätzlich nicht zur Veräußerung von Grundstücken ermächtigt; dies gilt auch, wenn die Gesellschaft selbst nicht Eigentümerin des Grundstücks ist. Hintergrund Die beteiligte Aktiengesellschaft (im Folgenden "Beteiligte") ist Testamentsvollstreckerin über den Nachlass der 2019 verstorbenen X. In dem Nachlass befinden sich mehrere Grundstücke...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Steuer (formelle Voraussetzung)

Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zum Begriff der Rechnung s. Abschn. 14.1–14.11 UStAE. Tz. 10 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Grundsätzlich ist der Vorsteuerabzug nur dann möglich, wenn die Steuer in den Rechnungen, die von anderen Unternehmern erteilt werden, gesondert ausgewiesen ist. D.h. im Grundsatz ist das Vorliegen einer Rechnung erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 22f Abs. 5 UStG – Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Rz. 71 Gemäß § 22f Abs. 5 UStG wird das Bundesministerium der Finanzen dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zum Datenübermittlungsverfahren nach Abs. 4 S. 1 zu erlassen. Eine solche Rechtsverordnung liegt bisher nicht vor.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Anwendungsbereich des § 22f UStG seit dem 1.7.2021

Rz. 23 Der Anwendungsbereich der Aufzeichnungspflichten des § 22f UStG hängt in der ersten Fassung und in der seit dem 1.7.2021 geltenden Fassung der Vorschrift (Rz. 4) zunächst entscheidend davon ab, ob der betreffende Unternehmer der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. d. § 25e Abs. 1 und 5 UStG ist. Dafür ist es erforderlich, dass dieser Unternehmer mittels...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung und Überblick der Regelung

Rz. 20 Inhaltlich besteht die Vorschrift des § 22f UStG seit dem 1.7.2021 aus fünf Absätzen, bei denen die eigentlichen Aufzeichnungspflichten der Betreiber elektronischer Schnittstellen im ersten Absatz geregelt werden. Der zweite Absatz enthält eine wichtige Sonderregelung für Anbieter, die sich bei dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle nicht als Unternehmer anmel...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 5 Vollmacht

Rz. 20 [Empfangsvollmacht → Zeilen 35–41] Hier können Sie z. B. Ihren Steuerberater zur Entgegennahme Ihres Steuerbescheids bevollmächtigen oder sich den Steuerbescheid an eine von den Eintragungen in den Zeilen 12–15 abweichende Anschrift (z. B. Zweitwohnsitz) schicken lassen. Beachten Sie, dass die Eintragungen nur für den Einkommensteuerbescheid und eventuelle Änderungsbes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2.2 Altersvorsorgezulage (§§ 79ff. EStG)

Rz. 541 Die staatliche Förderung erfolgt durch Grundzulage und Kinderzulage. Die Altersvorsorgezulage wird nicht ausgezahlt, sondern dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben. Grundzulage Jeder Zulageberechtigte (erhält auf Antrag für seine gezahlten Altersvorsorgebeiträge eine Grundzulage. Die Grundzulage beträgt jährlich 175 EUR (§§ 83, 84 EStG). Förderberechtigte, die zu Beg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Sportwetten

Leitsatz 1. Der Einsatz bei einer Sportwette umfasst den gesamten Betrag, den der Spieler zum Abschluss des Wettvertrags i.S. des § 763 BGB an den Veranstalter zahlt. 2. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sportwettensteuer nach § 17 Abs. 2 Satz 2 RennwLottG a.F. ist nicht um die gegebenenfalls auf den Spieler überwälzte Sportwettensteuer zu kürzen. Normenkette § 10...mehr

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zfs 09/2021, Erstattung der... / 3 Anmerkung:

Das Urteil des BGH belegt erneut, dass so manchem Rechtsanwalt nicht bekannt ist, unter welchen Voraussetzungen ihm für die vorgerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG anfällt, wenn er später in derselben Angelegenheit als Prozessbevollmächtigter tätig wird. Die für den Anfall der Geschäftsgebühr maßgeblichen Umstände sind dann in dem Schadensersatzpr...mehr

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ZErb 09/2021, Bedingungen i... / bb. Besondere Verwirkungsklauseln

Bei den besonderen Verwirkungsklauseln setzt der Erblasser den Bedachten genaue Verhaltensregeln und ordnet für den Fall des Verstoßes als Sanktion den Verlust der Zuwendung an.[38] Die wohl bekanntesten besonderen Verwirkungsklauseln, die auch außerhalb von Unternehmertestamenten zu finden sind, sind Pflichtteilsstrafklauseln und Wiederverheiratungsklauseln. Es gibt jedoch ...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XI. Vollmachtswiderruf und Suspendierung

Der Vollmachtswiderruf[19] wird genehmigungsbedürftig, § 1820 Abs. 5 BGB nF. Ein eigener Aufgabenkreis muss – entgegen der gegenwärtigen Rechtsprechung des BGH[20] – nicht zugewiesen werden, da sich die Vertretungsmacht des Betreuers auf alle in seinen Aufgabenkreis fallenden Tätigkeiten erstreckt. Flankierend gibt es in Zukunft die Möglichkeit einer Anordnung des Betreuungsg...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 2. Tätigkeit

Der Kontrollbetreuer wird die Rechte des Vollmachtgebers aus einem Auftragsverhältnis gem. § 662 BGB [39] geltend machen, wie Auskunfts-, Rechenschafts-, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche, aber auch z.B. Ansprüche aus § 812 BGB.[40] Die auf Anregung aus der Facharbeitsgruppe 3 in § 1815 Abs. 3 2. HS. BGB nF neu aufgenommene Befugnis zur Geltendmachung von Auskunfts- und ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verstoß gegen die Identifikationsprüfungs- und -aufzeichnungspflichten (§ 154 Abs. 2 AO)

Rz. 612 [Autor/Stand] Tathandlung des § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. § 154 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO ist das Unterlassen der Identifizierungs- und Legitimationsprüfung (s. Rz. 542). Da § 154 AO ausschließlich eine Vorschrift ist, die die sog. formale Kontenwahrheit gewährleisten soll, ist es für den Bußgeldtatbestand unerheblich, ob der angegebene Inhaber das Konto für eigene ode...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 3. Aufgabenkreise

Die Notwendigkeit der Erforderlichkeit der Betreuung und ihre Begrenzung auf einzelne Aufgabenkreise wird noch einmal deutlich betont. Indem gem. § 1815 Abs. 1 S. 2 BGB nF jeder Aufgabenkreis einzeln genannt werden muss, soll Betreuungen "für alle Aufgabenkreise" ein Riegel vorgeschoben werden. Die ausdrücklich anzuordnenden Aufgabenkreise sind gem. § 1815 Abs. 2 BGB nF weit...mehr

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zfs 09/2021, Vollmachtserte... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Senat folgt dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg. Der von dem Betroffenen eingelegte Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zwar nach §§ 79 Abs. 1 S. 2, 80 OWiG statthaft, er erweist sich jedoch als unzulässig. Die Beschwerdeanträge und ihre Begründung sind in der nach §§ 344, 345 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG vorgeschriebenen For...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Finanzierungsvollmacht

Rz. 136 Der Schenker kann sich durch Erteilung einer (unwiderruflichen) Vollmacht durch den Erwerber, das Recht vorbehalten, bereits am Grundbesitz bestehende Grundpfandrechte zu revalutieren und/oder den Grundbesitz mit neuen Grundpfandrechten bis zu einem bestimmten Betrag (nebst Zinsen und einmaligen Nebenleistungen) zu belasten, wobei eine persönliche Haftung durch den E...mehr