Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 2.1 Vertretung durch den Verwalter

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 2.2 Vertretung durch die Wohnungseigentümer

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 3.2.4 Recht zur Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen

Neu: Einsichtsrecht in Verwaltungsunterlagen Gemäß § 18 Abs. 4 WEG n. F. kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Obwohl gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, war längst anerkannt, dass es sich bei dem Recht der Wohnungseigentümer auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen um einen Individ...mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 2.3 Vertretung gegenüber dem Verwalter

Nach § 9b Abs. 2 WEG n. F. vertritt der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder ein durch Beschluss hierzu ermächtigter Wohnungseigentümer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter. Praxis-Beispiel Regress gegen den Verwalter Infolge fehlerhafter Beschlussdurchführung ist der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Schaden entstanden. Diesen möchte sie nu...mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 1.2 Verwaltungsorgane

Die beiden wichtigsten Organe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind der Verwalter sowie die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit. Die Funktion des Verwaltungsbeirats wird sich nicht mehr nur in der Unterstützung des Verwalters erschöpfen, er hat den Verwalter vielmehr auch zu überwachen, womit ihm durchaus ebenfalls eine Organstellung zukommen dürfte. Die Stellung de...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Grundsätzliches zur Sanierung und Insolvenzverwaltung

Die Anzahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen in den letzten Jahren ist relativ konstant. Mit 19.900 Unternehmensinsolvenzen wurde 2018 der niedrigste Wert seit 1994 (18.820 Fälle) registriert. 12,45 % aller insolventen Unternehmen 2018 firmierten als Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt. Fast 40 % der Insolvenzen entfielen 2018 auf die GmbH.[1] 2019 meldeten ...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.17 Hilfsmittel mit Festbeträgen

Rz. 14 Für Hilfsmittel, für die ein Festbetrag festgesetzt wurde, können nach Abs. 4 der Vorschrift in den Verträgen nach Abs. 1 und 3 Preise höchstens in Höhe des Festbetrags vereinbart werden. Die Vertragsfreiheit, nach Abs. 1 (Rahmenvertrag) oder Abs. 3 (Einzelvereinbarung) für Hilfsmittel, die nicht nach § 34 von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung a...mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.1 Empfehlungen zu den Voraussetzungen einer Lieferberechtigung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 6 Die Empfehlungen sind Teil der dem GKV-Spitzenverband zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben (vgl. § 217f). Sie dienen nach Abs. 1 Satz 3 dazu, die Anforderungen der Krankenkassen an die Leistungserbringer von Hilfsmitteln zentral vorzugeben und damit eine bundeseinheitliche Anwendung der Anforderungen an die Leistungserbringer durch die Krankenkassen zu gewährleisten. Der...mehr

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Jung, SGB VII § 165 Nachweise / 2.3 Schätzung (Abs. 3)

Rz. 11 Für Unternehmer, deren Angaben nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig erfolgen, kann der Unfallversicherungsträger gemäß Abs. 3 eine Schätzung vornehmen. Rz. 12 Das Recht des Unfallversicherungsträgers zur Schätzung ist seitens der Rechtsprechung für rechtmäßig erachtet worden (vgl. zur Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Ermächtigung zur Aufstellung der Lohnn...mehr

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FF 10/2020, Übertragung der... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des im November 2012 geborenen Sohnes N. L. Sie streiten über das Sorgerecht. [2] Die 1974 geborene Kindesmutter ist kroatische Staatsangehörige, der 1956 geborene Kindesvater besitzt die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina. Beide leben seit geraumer Zeit in Deutschland und s...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung des Nacherben durch den Vorerben aufgrund einer trans- oder postmortalen Vollmacht

1 Post- und transmortale Vollmachten sind ein wichtiges Instrument der Vermögensnachfolge. Sie sichern die Handlungsfähigkeit des Nachlasses unmittelbar nach dem Versterben des Erblassers. Umstritten ist allerdings ob und inwieweit im Fall der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft insbesondere dem Vorerben eine trans- oder postmortale Vollmacht eingeräumt werden kann. Inso...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / VIII. Missbrauch der Vertretungsmacht

Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Vorerbe auf diesem Weg von den Beschränkungen, die sich aufgrund einer durch den Erblasser angeordneten Vor- und Nacherbfolge ergeben, freigestellt wäre. Ebenso wie im Fall einer Testamentsvollstreckung verlagert sich der Nacherbenschutz bis zum Widerruf der Vollmacht durch den Nacherben auf das Innenverhältnis.[47] Aufgrund der im In...mehr

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FF 10/2020, Übertragung der... / Leitsatz

1. Dem sich aus der gesetzlichen Gesamtvertretung des minderjährigen Kindes durch gemeinsam sorgeberechtigte Eltern ergebenden Bedürfnis für eine Autorisierung eines Elternteils zur alleinigen Wahrnehmung elterlicher Vertretungsbefugnisse kann durch Erteilung einer Vollmacht entsprochen werden. (Rn 19) (Rn 28) 2. Das Grundverhältnis für diese Vollmacht ist regelmäßig das sich...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / IV. Postmortale Vertretung des Nacherben

Fraglich ist allerdings, ob ein post- oder transmortal Bevollmächtigter vor Eintritt des Nacherbfalls auch den Nacherben vertreten kann. Insoweit wird vertreten, dass der Nacherbe vor Eintritt des Nacherbfalls mangels seiner Beteiligung an dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis den Vorerben nicht wirksam vertreten werden könne.[20] Tatsächlich können Vollmacht...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / III. Postmortale Vertretung des Vorerben

Soweit es um die Rechtsstellung des Vorerben geht, soll die Bevollmächtigung einer dritten Person über den Tod hinaus durch den Erblasser nach ganz allgemeiner Meinung zulässig sein.[13] Fraglich ist allerdings, ob dies auch für den speziellen Fall zu gelten hat, dass nicht ein beliebiger außenstehender Dritter bevollmächtigt wird, sondern gerade der Vorerbe selbst. Von eine...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / I. Begriff und Funktion

Die transmortale Vollmacht wird unter Lebenden unbefristet und unbedingt erteilt. Anders als die normale Vollmacht erlischt sie nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers.[1] Die transmortale Vollmacht wirkt über den Tod hinaus, ohne dass der Bevollmächtigte dies in besonderer Weise nachweisen müsste. Er benötigt neben der ihn ausweisenden Vollmachtsurkunde weder einen Erbschein ...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / V. Postmortale Vertretung des Nacherben durch den Vorerben

Heftig umstritten ist weiterhin, ob speziell dem Vorerben eine postmortale Vollmacht mit Wirkung für den Nacherben erteilt werden kann. Insoweit wird vertreten, der Gebrauch einer solchen dem Vorerben erteilten Vollmacht sei nicht erforderlich, da sich in der transmortalen Vollmacht regelmäßig eine postmortale Vollmacht zur Vertretung des Nacherben während der Zeit der Vorer...mehr

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FF 10/2020, Übertragung der... / 2 Anmerkung

Der BGH entscheidet in diesem Beschluss den zwischen Rechtsprechung und Literatur bestehenden Meinungsstreit unter welchen Voraussetzungen die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 1 BGB verhindern kann. Dies ist für die familienrechtliche Praxis von erheblicher Bedeutung. Eine sachgerechte Umsetzung dieser Ents...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / II. Problemstellung

Fraglich ist, ob und inwieweit eine postmortalen Vollmacht in Zusammenhang mit der. Anordnung einer Nacherbfolge eingesetzt werden kann. Es stellt sich die Frage, ob eine über den Tod hinaus wirkende Vollmacht des Erblassers nach dessen Versterben den Bevollmächtigen bis zum Eintritt des Nacherbfalls auch zur Vertretung des Nacherben legitimiert. In diesem Zusammenhang kann ...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / 1

Post- und transmortale Vollmachten sind ein wichtiges Instrument der Vermögensnachfolge. Sie sichern die Handlungsfähigkeit des Nachlasses unmittelbar nach dem Versterben des Erblassers. Umstritten ist allerdings ob und inwieweit im Fall der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft insbesondere dem Vorerben eine trans- oder postmortale Vollmacht eingeräumt werden kann. Insowei...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / VI. Anwendbarkeit der Beschränkungen der §§ 2113, 2115 BGB

Ist es demnach also grundsätzlich möglich, dass im Fall der Anordnung einer Nacherbschaft dem Vorerben eine postmortale Vollmacht zur Vertretung des Nacherben eingeräumt wird, dann stellt sich weiterhin die Frage, ob der bevollmächtigte Vorerbe beim Gebrauchmachen von dieser Vollmacht an die Beschränkungen der §§ 2113 ff. BGB gebunden ist. Dies gilt insbesondere auch im Hinb...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / 10

Auf einen Blick Der Erblasser kann im Nacherbschaftsfall eine trans- oder postmortale Vollmacht erteilen, die zur Vertretung des Vor- und des Nacherben berechtigt. Auch der Vorerbe kann auf diese Weise zur Vertretung des Nacherben ermächtigt werden. Er kann in einem derartigen Fall als Vertreter des Nacherben seine Zustimmung zu von ihm als Vorerben vorgenommenen Geschäften ...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / VII. § 181 BGB

Weiterhin stellt sich die Frage, welche Auswirkungen § 181 BGB im konkreten Fall hat. Das OLG München stellte sich auf den Standpunkt, dass eine gleichzeitige Vertretung von Vor- und Nacherbe unzulässig sei, wenn es um die Vornahme eines Rechtsgeschäfts zwischen dem Vor- und dem Nacherben gehe. So soll der Bevollmächtigte die Zustimmung zu einer Verfügung namens des Nacherbe...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Errichtun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

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ZErb 10/2020, Aufgebotsverf... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte begehrt in seiner Eigenschaft als Nachlasspfleger die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zu dem Zweck, einen Grundschuldbrief für kraftlos erklären zu lassen. Das Amtsgericht bestellte am 10.3.2008 den Beteiligten zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben der am […] verstorbenen Erblasserin mit dem Wirkungskreis Sicherung und Verwaltung des Nachlasses...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Untreue

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei einer Kö kann eine vGA grds nur angenommen werden, wenn die Vermögensminderung bzw die verhinderte Vermögensmehrung auf einer Rechtshandlung der Kö beruht, also auf einer Rechtshandlung ihrer Organe; s Urt des BFH v 18.07.1990 (BStBl II 1991, 484). Als Rechtshandlungen der Kö wurden insoweit nicht nur Handlungen der GF und Beschl der GV angeseh...mehr

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ZErb 10/2020, Aufgebotsverf... / Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen für die Durchführung des Aufgebotsverfahrens durch einen Nachlasspfleger zum Zwecke der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs. 2. Nach § 1960 Abs. 2 BGB hat der Nachlasspfleger die Vertretungsmacht, einen Antrag auf Durchführung des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs zu stellen. OLG München, Beschl. v. 27....mehr

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ZErb 10/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, RA, FA ErbR und Notar, Kiel steuer-lexikon, Die efv-Steuerrechts-Datenbank, Erich Fleischer Verlag, ISBN 978-3-8168-8200-8, 99 EUR. Zweimal im Jahr ...mehr

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FF 10/2020, Rechtsprechung ... / Betreuung

BGH, Beschl. v. 29. 7. 2020 – XII ZB 106/20 a) Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden, bleibt es bei der wirksamen Bevollmächtigung (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 3.2.2016 – XII ZB 425/14, FamRZ 2016, 701). b) Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht ...mehr

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AGS 10/2020, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen

I. Der Einspruch des Beklagten gegen das Teilversäumnisurteil der Kammer ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden. Der Einspruch hat den Prozess in die Lage vor Eintritt der Versäumnis zurückversetzt (§ 342 ZPO). II. Das Teilversäumnisurteil der Kammer v. 14.12.2018 ist im aus der Urteilsformel ersichtlichen Umfange aufrechtzuerhalten und i.Ü. aufzuhe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die GAufzVO wurde aufgr der Ermächtigung des § 90 Abs 3 S 5 AO erlassen. Aus den nach § 90 Abs 3 AO zu erstellenden Aufzeichnungen muss ersichtlich sein, welchen Sachverhalt der Stpfl iR seiner Geschäftsbeziehungen iSd § 1 Abs 4 AStG mit nahe stehenden Pers iSd § 1 Abs 2 AStG verwirklicht hat, sowie ob und inwieweit er diesen Geschäftsbeziehungen B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 156 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – stpfl Bereich (stpfl wG) und ihren stfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, ZwB, Vermögensverw). § 8 Abs 2 KStG ist nur für den stpfl Bereich (stpfl wG) maßgebend, dagegen innerhalb der stfreien Bereiche nicht anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 323). Im Einzelnen gilt Fol...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerungsbefugnis für Geschäftsführervergütungen und ‐abfindungen nach dem DBA-Polen 2003

Leitsatz Die vom OECD-Musterabkommen abweichende Sonderregelung des Art. 16 Abs. 2 DBA‐Polen 2003, in der die Besteuerungsbefugnis für Vergütungen einer Person in ihrer Eigenschaft als "bevollmächtigter Vertreter" geregelt wird, gilt auch für Geschäftsführer einer deutschen GmbH. Sie erfasst auch Abfindungen. Normenkette Art. 16, Art. 3 Abs. 2 DBA-Polen 2003, § 39b Abs. 6, § ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine allgemeine Änderungssperre durch § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG

Leitsatz 1. § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31.12.2013 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Eine Anwendung auf alle Änderungsanträge, über die nach dem 31.12.2013 zu entscheiden ist, unabhängig davon, ob sie Lohnsteuer-Anmeldungen für Veranlagungszeiträume vor 2014 betreffen, kommt nicht in Betrach...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.8.3 Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses (Art. 66 Europäische Erbrechtsverordnung)

Das Zeugnis wird auf Antrag dem/den Erben, dem Vermächtnisnehmer bzw. dem Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter ausgestellt. Die einzelnen Staaten wurden verpflichtet, bis August 2015 ein Formblatt für diese Antragsstellung zu erstellen (Art. 80 ff Europäische Erbrechtsverordnung). Dieses kann der Antragsteller dann verwenden. Der Antrag muss die folgenden Angaben enth...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 81 Schiedss... / 2.5 Erlass von Rechtsverordnungen

Rz. 46 § 81 Abs. 5 enthält nunmehr die bis zum 31.12.2019 in § 81 Abs. 1 enthalten Verordnungsermächtigung. Diese ist mit höherrangigem Recht, insbesondere Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, vereinbar (Schoenfeld, in: Grube/Wahrendorf, 2. Aufl. 2008, § 81 Rz. 9 m. w. N.). Rz. 47 Zur Klarstellung wird seit dem 1.1.2020 in Abs. 5 Nr. 1 geregelt, dass die Ermächtigung auch die Zahl der S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 80 Rahmenve... / 2.1 Abschluss und Verbindlichkeit der Rahmenvereinbarungen (Abs. 1)

Rz. 3 Ähnlich wie § 75 SGB XI regelt § 79, dass die Verbände der Leistungsträger und der Leistungserbringer auf überörtlicher Ebene Rahmenvereinbarungen zum Leistungserbringerrecht der Sozialhilfe schließen sollen. Ziel ist dabei ein landesweit einheitlichen Grundsätzen folgendes Vertragsrecht. Rz. 4 Der Konfliktlösungsmechanismus ist bei § 80 indessen anders gestaltet als be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 40 Bereits vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland verlangten die ehemaligen westlichen Besatzungsmächte, dass die für die ausgeführten Umsätze an die Besatzungstruppen und an angegliederte oder unterstellte Organisationen sowie an nichtdeutsche Stellen, Missionen oder bestimmte andere Organisationen (z. B. PX-Organisationen, European Exchange System (EES), Ameri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 2 Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den USA im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben v. 15.10.1954[1] – Offshore-Steuerabkommen (OffshStA) – ist am 8.11.1955 in Kraft getreten.[2] Der Deutsche Bundestag hatte dem OffshStA und seinem Anhan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 131 Die Parteien des Nordatlantikvertrags hatten am 28.8.1952 in Paris ein Protokoll über die NATO-Hauptquartiere zu dem am 19.6.1951 in London unterzeichneten Abkommen über die Rechtsstellung ihrer Truppen[1] vereinbart. Ergänzend hatte die Bundesrepublik Deutschland mit dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte, Europa (Supreme Headquarters Allied Powers Europe ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217e Satzung / 2.3 Bindungswirkung

Rz. 14 Die vom GKV-Spitzenverband geschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für die Mitgliedskassen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Versicherten. Sie sind als untergesetzliches Recht verbindlich, womit dem GKV-Spitzenverband insoweit eine gesetzgeberähnliche Befugnis verliehen wird. Der Gesetzgeber leitet die Legitimation für den Abschlus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2.2 Altersvorsorgezulage (§§ 79ff. EStG)

Rz. 533 Die staatliche Förderung erfolgt durch Grundzulage und Kinderzulage. Die Altersvorsorgezulage wird nicht ausgezahlt, sondern dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben. Grundzulage Jeder Zulageberechtigte (erhält auf Antrag für seine gezahlten Altersvorsorgebeiträge eine Grundzulage. Die Grundzulage beträgt jährlich 175 EUR (§§ 83, 84 EStG). Förderberechtigte, die zu Beg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Rechtswidrige Satzungsbestimmung (Abs. 1)

Rz. 3 Erkennt die Aufsichtsbehörde nachträglich, dass eine Satzung rechtswidrig ist und nicht hätte genehmigt werden dürfen, kann sie anordnen, dass der Spitzenverband innerhalb einer bestimmten Frist die erforderlichen Änderungen vornimmt (Satz 1). Adressat ist der Verwaltungsrat, der über die Satzung und ihre Änderung beschließt (vgl. § 217 e). Das gleiche gilt für Satzung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.8 Wahlordnung (Abs. 8)

Rz. 19 Die Norm ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit, durch Rechtsverordnung das Nähere in einer Wahlordnung zur Durchführung der Wahl des Verwaltungsrates, insbesondere zum Verfahren zur Erstellung der Vorschlagslisten und der Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung zu regeln. Die Zustimmung des Bundesrates zu einer entsprechenden Rechtsverordnung ist nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.3 Wahl des Verwaltungsrates (Abs. 3)

Rz. 8 Zur Wahl sind Vorschlagslisten zu erstellen (Satz 1), die für jede Kassenart gesondert und getrennt nach Versicherten- und Arbeitgebervertretern zu fertigen sind (Ausnahme: Ersatzkassen, deren Verwaltungsrat nicht hälftig besetzt ist). Jede Vorschlagsliste enthält mindestens 40 % weibliche und 40 % männliche Bewerberinnen und Bewerber (Satz 2). Die Regelung bildet eine...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 5 Vollmacht

Rz. 18 [Empfangsvollmacht → Zeilen 35–41] Hier können Sie z. B. Ihren Steuerberater zur Entgegennahme Ihres Steuerbescheids bevollmächtigen oder sich den Steuerbescheid an eine von den Eintragungen in den Zeilen 11–14 abweichende Anschrift (z. B. Zweitwohnsitz) schicken lassen. Beachten Sie, dass die Eintragungen nur für den Einkommensteuerbescheid und eventuelle Änderungsbes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Die allgemeine Vertretungsbefugnis

Rz. 12 Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vertritt der Vorsitzende den Betriebsrat im Rahmen der gefassten Beschlüsse. Er hat folglich keine eigene Entscheidungsbefugnis, er ist kein Vertreter im Willen, sondern lediglich in der Erklärung. Nur im Rahmen von Beschlüssen des Betriebsrats kann und darf der Vorsitzende Erklärungen abgeben. Ein Verstoß hiergegen stellt eine schwerwie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 (Stufe 2) neu in Kraft getreten und setzt teilweise Art. 26 Abs. 1 der UN-BRK um. Sie besitzt weder eine Vorgängernorm im SGB IX noch BSHG. Ein Bezugspunkt besteht jedoch zu den gemeinsame...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 4. Keine Vertretungsmacht des Obhutselternteils für Rückübertragungsvereinbarung nach § 33 Abs. 4 SGB II

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge hat der Obhutselternteil eines minderjährigen Kinders gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB das Recht, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend zu machen. Werden für das Kind Sozialleistungen nach dem SGB II erbracht, geht der Unterhaltsanspruch des Kindes gemäß § 33 Abs. 1 SGB II bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen a...mehr

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ZErb 09/2020, Kein Antragsr... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr