Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.9.1 Einführung

Rz. 552 Anders als im Aktienrecht (vgl. § 130 Abs. 1 AktG) ist für die GmbH das Erfordernis einer Protokollierung der Gesellschafterversammlung nicht generell vorgeschrieben. Zwingend erforderlich ist ein Protokoll nur in Fällen einer Satzungsänderung (§ 53 Abs. 2 GmbHG i. V. m. §§ 36, 37 BeurkG), bei Ein-Personen-Gesellschaften (§ 48 Abs. 3 GmbHG), bei Umwandlungsbeschlüsse...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.10 Eintragung im Handelsregister

Rz. 744 Jede Änderung in der Person der Geschäftsführer ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 39 Abs. 1 GmbHG). Ferner sind Änderungen der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführungsmitglieds anzumelden (§ 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG, § 15 HGB), es sei denn, eine solche ergibt sich bereits deutlich aus einer Gesellschaftsvertragsänderung.[1] Es sind nur Änderung...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6 Nicht-notarielles Protokoll einer Gesellschafterversammlung

Protokoll der Gesellschafterversammlung der … GmbH, … am … , … :00 Uhr in den Geschäftsräumen der … Anwesend: … (Geschäftsanteil: … EUR) Rechtsanwalt … unter Vollmachtsvorlage als Vertreter der folgenden Gesellschafter: … (Geschäftsanteil: … EUR) … (Geschäftsanteil: … EUR) Wirtschaftsprüfer und Steuerberater … als Steuerberater der Gesellschaft. Die Vollmachten werden zu Protokoll g...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 5.6 Ordnungsmaßnahmen

Rz. 505 Der Versammlungsleiter ist für einen geordneten Ablauf der Gesellschafterversammlung verantwortlich. Zur Erfüllung dieser Aufgabe steht ihm die Ordnungsgewalt zu. Stört ein Versammlungsteilnehmer den reibungslosen Ablauf der Gesellschafterversammlung und kann die Störung nicht auf andere Weise behoben werden, darf der Versammlungsleiter Ordnungsmaßnahmen ergreifen.[1...mehr

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II Gründung / 1.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 105 Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gründer – wenn es sich um mehrere handelt - die Gründung einer GmbH verabredet haben, existiert eine Vorgründungsgesellschaft. Rechtlich handelt es sich dabei um eine BGB-Gesellschaft, deren Zweck auf Gründung einer GmbH gerichtet ist.[1] Zu diesem Zweck gehören die Gründungsvorbereitungen wie die Erstellung wirtschaftlicher, steuerlicher...mehr

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II Gründung - Muster / 1.3 Satzung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.3 Gestaltungsmöglichkeiten für die Errichtung

Rz. 898 Die Grundlage für die Errichtung eines Aufsichtsrats oder Beirats mit organschaftlichen Befugnissen muss im Gesellschaftsvertrag verankert sein. Nicht erforderlich ist jedoch die konkrete Ausgestaltung der Kompetenzen dieses Gremiums im Gesellschaftsvertrag selbst. Es genügt, wenn der Gesellschaftsvertrag die Einrichtung eines Aufsichtsrats oder Beirats vorsieht und ...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 1.6 Beteiligungspublizität

Rz. 1545 Gemäß § 20 Abs. 1 AktG hat ein Unternehmen, das mehr als 25 % der Aktien einer AG hält, dies der AG unverzüglich mitzuteilen. Nach § 20 Abs. 6 AktG hat sodann die AG die ihr mitgeteilte 25 %-ige Beteiligung unverzüglich in den Gesellschaftsblättern, also zumindest im elektronischen Bundesanzeiger, bekannt zu machen (Beteiligungspublizität). Die sich hieraus ergebend...mehr

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II Gründung / 2.4.1 Geschäftsführer

Rz. 195 Die Geschäftsführer werden entweder im Gesellschaftsvertrag oder durch die Gesellschafterversammlung bestellt, § 6 Abs. 3 Satz 2 GmbHG. Der erste Geschäftsführer einer neu zu gründenden GmbH kann im Gründungsprotokoll bestellt werden; in diesem Fall handelt es sich um eine Bestellung durch die Gesellschafterversammlung.[1] Vorgeschrieben ist die notarielle Form nicht...mehr

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II Gründung / 2.6.2 Zuständigkeit

Rz. 217 Zuständig für die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister sind alle Geschäftsführer, auch stellvertretende Geschäftsführer (§ 78 GmbHG). Benötigt wird daher die Anmeldung aller dieser Personen, die aber nicht notwendig Gegenstand einer einzigen Urkunde sein muss. Rz. 218 Die Anmeldung der GmbH hat nach h. M. höchstpersönlich zu erfolgen, eine rechtsgeschäftlic...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.7.2.1 Grundlagen

Rz. 702 Nach der Geschäftsführungsbefugnis bestimmt sich, ob der handelnde Geschäftsführer im Innenverhältnis zur Vornahme der Tätigkeit legitimiert ist oder nicht. Nimmt er Rechtshandlungen gegenüber Dritten vor, ohne im Innenverhältnis geschäftsführungsbefugt zu sein (z. B. aufgrund eines anderslautenden Gesellschafterbeschlusses oder eines von der Gesellschaftsversammlung...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.9.2 Ausnahme: § 46 Nr. 8, 2. Alt. GmbHG

Rz. 726 Ausnahmsweise darf die Vertretung jedoch durch andere übernommen werden, wenn Aktiv- oder Passivprozesse gegen Geschäftsführer geführt werden sollen. In diesem Fall bestimmt § 46 Nr. 8, 2. Alt. GmbHG, dass die Vertretung der Gesellschaft in solchen Prozessen der Bestimmung der Gesellschafter unterliegt. Das bedeutet, dass die Gesellschafterversammlung darüber beschli...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 4.1.3 Bevollmächtigte und Beistände

Rz. 468 Die Gesellschafter können sich in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen, ihr Teilnahmerecht also Dritten überlassen.[1] Hält ein Gesellschafter mehrere Geschäftsanteile, kann ihm – auch ohne entsprechende Regelung in der Satzung – untersagt werden, mehr als einen Stimmrechtsvertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Denn anderenfalls bestünde d...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 4.3 Elektronische Gesellschafterversammlung: Teilnahme per E-Mail und Internet

Rz. 478 § 118 Abs. 1 AktG räumt Aktiengesellschaften die Möglichkeit ein, in der Satzung vorzusehen oder den Vorstand oder den Versammlungsleiter dazu zu ermächtigen, dass Aktionäre auf elektronischem Wege an der Hauptversammlung teilnehmen und ihre Rechte ganz oder teilweise per elektronischer Kommunikation wahrnehmen können. Obwohl eine entsprechende Regelung im GmbH-Recht...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 5.2 Ablauf der Gesellschafterversammlung

Rz. 488 Die Gesellschafterversammlung beginnt üblicherweise, nachdem ggf. zunächst ein Versammlungsleiter bestimmt wurde, mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit[1] durch den Versammlungsleiter. Rz. 489 Im Anschluss hieran werden die einzelnen Tagesordnungspunkte durch den Versammlungsleiter aufgerufen und – entsprechend ihrer Reihenfolge in der Einladung – nacheinander a...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 7.1.6 Sonderkonstellation: Einziehung eigener Anteile

Rz. 338 Die Einziehung eigener Anteile der Gesellschaft ist grundsätzlich zulässig und bedarf lediglich einer Ermächtigung in der Satzung und eines darauf gerichteten Gesellschafterbeschlusses mit einfacher Mehrheit oder, sofern keine Zulässigkeit in der Satzung verankert ist, eines Beschlusses unter Mitwirkung aller Gesellschafter.[1] Die Zustimmung des Geschäftsführers ist...mehr

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VI Das Kapital / 2.3.1 Voraussetzungen

Rz. 1223 Durch anfängliche oder nachträgliche Satzungsbestimmung können die Geschäftsführer der GmbH ermächtigt werden, das Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch Ausgabe neuer Anteile gegen Einlagen zu erhöhen (§ 55a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 GmbHG). Dies hat den Vorteil, dass damit eine vereinfachte Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung besteht, die die Geschäft...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 7.1 Zuständigkeit

Rz. 573 Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung (§ 53 Abs. 1 GmbHG). Die Gesellschafterversammlung kann diese Zuständigkeit nicht auf andere Organe übertragen, es handelt sich um eine zwingende Zuständigkeit. Dies gilt auch für Änderungen, die nur die Fassung betreffen, also die sprachliche Form und nicht den Inhalt (an...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 7.1.1 Allgemeines

Rz. 320 § 34 GmbHG regelt die Einziehung von Geschäftsanteilen. Die Einziehung führt die vollständige Vernichtung des eingezogenen Geschäftsanteils herbei, ohne dass dies Auswirkungen auf das Stammkapital der GmbH hat. Die Rechten und Pflichten aus dem eingezogenen Geschäftsanteil entfallen pro rata auf die übrigen Gesellschafter, ohne dass sich deren Nennbeträge automatisch...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 2.4 Handelsregisteranmeldung Durchführung Kapitalerhöhung

Amtsgericht – Handelsregister – … GmbH, … (HRB … ) Als sämtliche und gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer der … GmbH überreichen wir Beschluss der Geschäftsführer vom … über die Kapitalerhöhung kraft der ihnen erteilten Ermächtigung nach Ziff. … der Satzung; Notariell beglaubigte Übernahmeerklärungen; Liste der Übernehmer der neuen Geschäftsanteile; Liste der Gesellschafter...mehr

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VI Das Kapital / 2.3.6 Besonderheiten bei Sacheinlagen

Rz. 1241 Auch bei der Kapitalerhöhung mit genehmigtem Kapital sind Sacheinlagen zulässig. Voraussetzung ist, dass die Ermächtigung der Geschäftsführer die Erbringung von Sacheinlagen ausdrücklich vorsieht (§ 55a Abs. 3 GmbHG). Rz. 1242 Gleichwohl verbleibt der Geschäftsführung die Entscheidung über die Details der Ausgabebedingungen wie beispielsweise den Gegenstand der Sachei...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.17.7 Bildung von Ausschüssen

Rz. 982 Das Aufsichtsorgan kann aufgrund seiner Organisationshoheit[1] aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse (z. B. Präsidium/Präsi­dialausschuss, Personalausschuss, Prüfungsausschuss [vgl. Ziff. 5.3.2 Deutscher Corporate Governance Kodex], Finanzausschuss, Investitionsausschuss; für Kredit- und Finanzinstitute ab einer bestimmten Größe und Organisation ist ein Nomi...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.17.2 Geschäftsordnung

Rz. 964 Die innere Ordnung des Aufsichtsorgans kann auch außerhalb des Gesellschaftsvertrags in einer durch Gesellschafterbeschluss erlassenen Geschäftsordnung umfassend geregelt werden. Äußerst umstritten ist, ob in diesem Fall eine Gesellschaftsvertragsgrundlage erforderlich ist. Dies ist anzunehmen. Wird ein Aufsichtsorgan durch den Gesellschaftsvertrag eingerichtet, ohne...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 2.3 Beschluss der Geschäftsführung zur Durchführung der Kapitalerhöhung

Als Geschäftsführung der … GmbH beschließen wir gem. Ziff. … der Satzung Das Stammkapital der Gesellschaft wird von … EUR um … EUR auf … EUR erhöht. Es werden … neue Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils [1] EUR mit den laufenden Nummern … – … ausgegeben. Die neuen Geschäftsanteile werden zum Nennwert ausgegeben und die Einlagen sind in vollem Umfang sofort in bar zu e...mehr

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I Grundlagen / 1.1.2 Vorgaben des Europäischen Rechts

Rz. 6 Eine Vielzahl der in den letzten Jahren erfolgten Gesetzesänderungen im Bereich des GmbH-Rechts ist auf europäische Vorgaben zurückzuführen. Ihr Einfluss tritt zwar im GmbH-Recht weniger hervor als im Aktienrecht, ist aber auch hier bedeutsam. Zur Harmonisierung des europäischen Gesellschaftsrechts im engeren Sinne sind bisher folgende Richtlinien mit Bezug zum GmbH-Re...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 7.1.2.2 Zwangseinziehung

Rz. 327 Handelt es sich um eine Zwangseinziehung, so sind die Voraussetzungen zwar grundsätzlich ähnlich wie bei der freiwilligen Einziehung, allerdings zum Schutz bestehender Minderheiten etwas enger gesteckt. Denn in diesen Fällen kann ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft gegen seinen Willen verlieren. Im Wesentlich kann für die Grundvoraussetzungen ...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 1 Einleitung

Rz. 1334 Die Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 41 GmbHG von der Gründung der GmbH bis zu ihrer Löschung[1] für eine ordnungsgemäße Buchführung zu sorgen. Diese Aufgabe trifft grundsätzlich alle Geschäftsführer der GmbH [2] und zwar den oder die aktuell bestellten [3] sowie auch faktische Geschäftsführer.[4] Diese Pflicht kann nicht qua Satzung oder sonstige Vereinbarung ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.9.7 Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB)

Rz. 739 Die Geschäftsführer einer GmbH unterliegen grundsätzlich dem Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB. Dies gilt gem. § 35 Abs. 3 GmbHG auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Personengesellschaft, vgl. § 35 Abs. 3 GmbHG. Die Geschäftsführung einer GmbH kann jedoch von der Gesellschafterversamlung ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft Geschäfte (...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 8.1 Gerichtliche Durchsetzung von Informationsrechten durch den Gesellschafter

Rz. 360 Wird dem Gesellschafter die ihm nach § 51a GmbHG zustehende Auskunft oder Einsicht nicht gewährt, so ist die Möglichkeit einer gerichtlichen Durchsetzung seines Anspruches erforderlich. § 51b GmbHG stellt hierfür ein Informationserzwingungsverfahren zur Verfügung, das den Regelungen bei der AG (§ 132 Abs. 1, 3 und 4 AktG) vergleichbar ist. Antragsberechtigt ist gem. §...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.14 Vergütung

Rz. 948 Den Mitgliedern des Aufsichtsorgans "kann" für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden (§ 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 1 AktG). Sie wird dann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung oder in dem Gesellschaftsvertrag festgelegt (§ 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 2 AktG). Die Vergütung sollte der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 5.5 Rederecht

Rz. 498 Jeder in der Gesellschafterversammlung anwesende Gesellschafter oder Vertreter hat das Recht, in der Gesellschafterversammlung das Wort zu ergreifen (Rederecht) und Beschlussanträge zu stellen (Antragsrecht). Das Rederecht kann weder durch Satzung noch durch Gesellschafterbeschluss entzogen werden. Das Rederecht hat auch ein Gesellschafter, dessen Stimmrecht ruht, de...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 7.1.2.1 Einziehung mit Zustimmung (sog. Freiwillige Einziehung)

Rz. 323 Ausreichend für die freiwillige Einziehung ist eine generell gefasste oder auch z. B. durch die Statuierung eines Rücktritts- oder Kündigungsrechtes konkludent verankerte Ermächtigung in der Satzung. [1] Zu beachten ist allerdings, dass die überwiegende Meinung in einer die Zwangseinziehung ermöglichenden Klausel nicht im Wege des Erst-Recht-Schlusses auch die Möglich...mehr

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ZErb 11/2019, Beweislast fü... / Sachverhalt

Die Kläger sind die unbekannten Erben der am ... 2014 verstorbenen E...U... W..., die, vertreten durch den am 10.11.2015 durch das Amtsgericht Potsdam bestellten Nachlasspfleger, die Beklagte auf Herausgabe eines Betrages von 274.196,55 EUR, hilfsweise auf Schadensersatz in gleicher Höhe in Anspruch nehmen. Bei dem Geldbetrag handelt es sich um Mittel, die sich die Beklagte n...mehr

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ZErb 11/2019, Beweislast fü... / Aus den Gründen

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist – soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von 82.241,90 EUR wegen der Vereinnahmung des Guthabens auf dem Girokonto der Erblasserin, der Lebensversicherung und aus dem Wertpapierdepot richtet – unzulässig und im Übrigen unbegründet. A. Die Berufung ist hinsichtlich der Verteidigung der Beklagten gegen die Ansprüche...mehr

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AGS 11/2019, Abtretung des ... / 1 Aus den Gründen

Die gem. den §§ 46 OWiG, 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S.1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPfIG statthafte und auch i.Ü. zulässig erhobene sofortige Beschwerde gegen den, die Kostenfestsetzung zugunsten des Beschwerdeführers ablehnenden Beschluss des AG hat überwiegend Erfolg. I. Entgegen der Ansicht von AG und Bezirksrevisorin bestehen im konkreten Fall keine Bedenken gegen die Aktivlegiti...mehr

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FoVo 11/2019, Die weitere vollstreckbare Ausfertigung als Grundlage einer effektiven Vollstreckung

Grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung Der Gläubiger erhält grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels, bestehend aus dem Rubrum, der Beschlussformel und dem Tenor, § 317 Abs. 2 S. 3 ZPO, die um die Vollstreckungsklausel nach § 724 ZPO ergänzt und so zur vollstreckbaren Ausfertigung wird. Das soll den Schuldner vor wiederholten und letztlich über...mehr

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ZErb 11/2019, Zur Kostentra... / Aus den Gründen

Verfahrensgegenständlich ist nach der Rücknahme der Beschwerde, die die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zum Gegenstand hatte, nur noch die Kostenentscheidung durch den Senat. Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 84, 81 FamFG. 1. Gemäß § 84 FamFG soll das Gericht die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels dem Beteiligten auferlegen, der es eingelegt...mehr

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zfs 11/2019, Die neuere Rec... / II. Rechtliche Würdigung

Die Revision hatte keinen Erfolg. Das OLG ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die von ihrem Ehemann erklärte Kündigung nicht nach den Regeln der Stellvertretung gem. §§ 164 ff. BGB der Klägerin zuzurechnen ist. Zwar hat der Ehemann offensichtlich im Namen der Klägerin gehandelt, weil das von ihm unterzeichnete Kündigungsschreiben im Briefkopf (ausschließlich) den...mehr

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AGS 11/2019, Streitwertände... / 2 Aus den Gründen

1. Die vom Prozessbevollmächtigten des Antragstellers im eigenen Namen erhobene und auf die Heraufsetzung des Streitwerts auf 5.000,00 EUR gerichtete Beschwerde ist statthaft (§ 32 Abs. 2 RVG), aber unzulässig. Nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG findet die Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Wert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist (§ 63 Abs. 2 GKG), nur statt, ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Sachausschüttungen im deutschen Rechtskreis

Tz. 45 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Sachausschüttungen im Rahmen der Gewinn-/Ergebnisverwendung wurden für Aktiengesellschaften mit dem Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (TransPuG) im Jahre 2002 ausdrücklich gesetzlich geregelt (vgl. ausführlich Orth, WPg 2004, S. 778ff.). Nach § 58 Abs. 5 AktG kann die Hauptversammlung mit e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.10 Nachweis- und Mitwirkungsfragen (§ 68b EStDV, § 90 Abs 2 AO), Feststellungslast

Tz. 123 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fast alle der behandelten Tatbestandsmerkmale des § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1, 5 EStG beziehen sich auf im Ausl verwirklichte Sachverhalte (ausl Eink, im Ausl festgesetzte und gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende St, St-Objekt- und -Subjektidentität sowie zeitliche Identität bzgl dieser ausl St); dies gilt i...mehr

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zfs 11/2019, Herstellerhaft... / 2 Aus den Gründen:

"[29] … Nach Art. 5 Abs. 1 VO 715/2007/EG hat der Hersteller von ihm gefertigte Neufahrzeuge dergestalt auszurüsten, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen den Vorgaben der Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht. Damit soll si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bekanntgabeerleichterungen nach § 122 Abs 6 u 7 AO

Rn. 61 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Durch das StBereinG 1999, BGBl I 1999, 2601, mit dem Abs 6 u 7 an § 122 AO angefügt wurden, ist die Bekanntgabe zusammengefasster Steuerbescheide gegenüber Ehegatten (auch Lebenspartner gemäß § 2 Abs 8 EStG) entscheidend vereinfacht worden. Nach § 122 Abs 6 AO ist die Bekanntgabe an einen der Ehegatten mit Wirkung für und gegen den anderen E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bezeichnung des Adressaten

Rn. 60 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ein Steuerbescheid muss die Person bezeichnen, der er bekannt zu geben ist, um wirksam zu werden, §§ 122 Abs 1, 124 Abs 1, 155 Abs 1 AO. Das sind bei Zusammenveranlagung zur ESt beide Ehegatten. Der zusammengefasste Bescheid ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn er an "Herrn und Frau" iVm dem Vor- und Zunamen des Ehemannes gerichtet ist, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfsverfahren

Rn. 68 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Durch den Zusammenveranlagungsbescheid ist nur der Ehegatte beschwert, dem gegenüber er wirksam bekannt gegeben worden ist. Der andere Ehegatte ist bei unwirksamer Bekanntgabe nicht rechtsbehelfsbefugt, BFH BStBl II 1972, 287; 1984, 285. Im Falle der wirksamen Bekanntgabe gegen beide Ehegatten kann sich jeder Ehegatte unabhängig vom anderen ...mehr

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Gesellschafterversammlung - genügt Stimmrechtsvollmacht in chinesischer Sprache?

Zusammenfassung Auch eine in chinesischer Sprache abgefasste Stimmrechtsvollmacht genügt zur ordnungsgemäßen Vertretung eines Gesellschafters, wenn diese von einem anwesenden, vereidigten Dolmetscher übersetzt und die Übersetzung ebenfalls notariell beurkundet wird. Hintergrund Die antragstellende GmbH beantragte bei dem Registergericht die Eintragung der Änderung des Gesellsc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung

Leitsatz 1. Die Bezeichnung der erbrachten Leistungen als "Trockenbauarbeiten" kann den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung genügen, wenn sie sich auf ein konkret bezeichnetes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort bezieht. 2. Die Angabe des Leistungszeitpunkts kann sich aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalls davon ausz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.2.6 Plausibilitätsprüfung der KV bei Praxisgemeinschaften, KV-bereichsübergreifender Berufsausübung, bei Ermächtigung nach § 24 Ärzte-ZV oder einer Berufsausübungsgemeinschaft

Rz. 24 Nach § 11 Abs. 2 der Richtlinien liegt für die Plausibilitätsprüfung bei Praxisgemeinschaften bereits bei 20 % Patientenidentität in (teil-)gebietsgleichen/versorgungsbereichsidentischen bzw. 30 % bei gebietsübergreifenden/versorgungsübergreifenden Praxisgemeinschaften die Annahme einer Abrechnungsauffälligkeit vor. Diese Aufgreifkriterien lassen die in den Richtlinie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.12 Regionale Prüfvereinbarungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 53 Abs. 5 Vorschrift verpflichtet die KZV, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, Inhalt und Durchführung der Abrechnungsprüfungen nach den Abs. 2 bis 4 der Vorschrift zu vereinbaren. In den regionalen Prüfvereinbarungen sind auch Maßnahmen für den Fall von Verstößen gegen Abrechnungsbestimmungen sowie den Fall des Nichtbestehens einer Leistungspflich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 83 Gesamtve... / 2.4 Bindungswirkung des Gesamtvertrages für den Vertragsarzt bzw. die Krankenkasse

Rz. 9 Für den einzelnen Vertragsarzt, den Psychotherapeuten, das medizinische Versorgungszentrum bzw. die ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtung wird der öffentlich-rechtliche Gesamtvertrag durch die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (Zulassung bzw. Ermächtigung) verbindlich (§ 95 Abs. 3 und 4). Ein besonderes Mitwirkungsrecht oder eine Zustimmung des Vertra...mehr