Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Vollmacht

Rz. 95 Der Antrag muss nicht höchstpersönlich gestellt werden. Eine Bevollmächtigung ist zulässig, diese bedarf wegen § 30 GBO keiner Form (aber str.). Das Antragsrecht kann auch von einem dazu berechtigten Dritten ausgeübt werden. Wurde der Anteil eines Miterben rechtswirksam gepfändet, ist jedoch noch der Erblasser im Grundbuch eingetragen, so ist der Pfändungsgläubiger be...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 1. Umfassende Vollmacht des Prokuristen

Rz. 15 Der Umfang der Prokura ist in §§ 49, 50 HGB gesetzlich beschrieben. Gem. § 49 Abs. 1 HGB ermächtigt die Prokura zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt (Ausnahme: Grundstücksgeschäfte i.S.d. § 49 Abs. 2 HGB; s. hierzu unten Rdn 18 ff.). Es muss sich also nicht um bra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Sonderfall: Postmortale Vollmacht

Rz. 19 Keine Voreintragung der Erben ist erforderlich beim Handeln eines postmortal Bevollmächtigten, selbst wenn die Eintragung weder Rechtsübertragung noch Rechtsaufhebung (dann ohnedies § 40 Abs. 1 Alt. 1 GBO) betrifft. Materiell handelt der Bevollmächtigte zwar nicht mehr für den Erblasser, sondern für die Erben.[39] Ein Zwang zu deren Aufdeckung wäre aber mit dem Vertra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Aussage zur abstrakten Vertretungsmacht

Rz. 14 Nach der Formulierung des § 21 Abs. 3 S. 1 BNotO scheint sich die Notarbescheinigung auf eine Aussage zur abstrakten Vertretungsmacht beziehen zu müssen. Dafür spricht jedenfalls der Wortlautvergleich mit § 164 Abs. 1 S. 1 BGB, der mit "Vertretungsmacht" den Gesamtrahmen aller auf den Bevollmächtigten delegierten Handlungsberechtigungen bezeichnet. Rz. 15 Man wird aber...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / D. Vertretungsmacht von Ladenangestellten

Rz. 82 Gem. § 56 HGB gilt derjenige, der in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt ist, als ermächtigt zu Verkäufen und Empfangnahmen, die in einem derartigen Laden oder Warenlager gewöhnlich geschehen. Die rechtliche Natur des § 56 HGB ist umstritten. Nach wohl überwiegender Auffassung begründet die Vorschrift im Interesse des Verkehrsschutzes eine unwiderl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Vertretungsmacht

Rz. 54 Das Personalstatut erstreckt sich auch auf die Vertretungsmacht der Organe der Gesellschaft.[218] Es klärt etwa, welches Organ bzw. welche Person zur Vertretung befugt ist, welchen Umfang die Vertretungsbefugnis hat und ob sich die Vertretungsverhältnisse bei Liquidation oder Insolvenz ändern. Das gilt insbesondere für Gesamtvertretungserfordernisse und Verbote des Se...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Vertretungsmacht

Rz. 251 Grds. ist die Vertretungsmacht der Geschäftsführer[768] nach außen unbeschränkt und unbeschränkbar.[769] Beschränkungen, die sich aus dem Geschäftsführervertrag oder aus den in der Satzung festgelegten Zustimmungserfordernissen ergeben, wirken nicht gegenüber Dritten (§ 37 Abs. 2 GmbHG). Anderes gilt bei kollusivem Zusammenwirken zwischen Geschäftsführer und Dritten ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Umfang der Vertretungsmacht beim Vereinsvorstand

Rz. 25 Besondere Probleme kann die im Außenverhältnis beschränkte Vertretungsmacht eines Vereinsvorstands mit sich bringen (vgl. Rdn 51, § 29 GBO Rdn 181).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Vertretungsmacht des Vorstands

Rz. 749 Die Vor-AG begründet ihre Rechte und Verbindlichkeiten durch ihre für sie handelnden Organe, besonders den Vorstand.[2384] Nach h.M. ist die Vertretungsmacht des Vorstands bei der Vor-AG auf den Rahmen begrenzt, der durch die von den Gründern eingebrachten Geschäfte vorgegeben wurde.[2385] Der Umfang der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglie...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Umfang der Vertretungsmacht

Rz. 253 Die Vertretungsmacht der Gesellschafter erstreckt sich auf alle Geschäfte der Gesellschaft (§ 720 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F.). Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht ist Dritten gegenüber unwirksam (§ 720 Abs. 3 Satz 2 BGB n.F.). Dies gilt insb. für die Beschränkung, dass sich die Vertretung nur auf bestimmte Geschäfte oder Arten von Geschäften erstreckt oder...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Vertretungsmacht

Rz. 18 Die Bescheinigung weist als wichtigsten Anwendungsfall im Grundbuchverfahren die Vertretungsmacht der für eine registrierte Gesellschaft (oder einen registrierten Einzelkaufmann) handelnden Personen nach. Dabei wirkt sich der Bewilligungsgrundsatz aus: Die Vertragsmacht ist nur auf Seiten des bewilligenden Betroffenen zu prüfen,[19] beim gewinnenden Teil nur im Fall d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Die Bewilligung durch Vertreter ohne Vertretungsmacht

Rz. 172 Die Bewilligung kann von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegeben und nachträglich vom Vertretenen[424] oder dessen Erben[425] nach § 11 S. 5 FamFG i.V.m. § 89 Abs. 2 ZPO wirksam genehmigt und damit bis zur Grundbucheintragung geheilt werden.[426] § 180 BGB gilt für die Bewilligung nicht.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Entziehung der Vertretungsmacht

Rz. 533 In der Praxis wird fast immer die Entziehung der Vertretungsmacht mit der Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis verbunden werden. So korrespondieren auch die beiden einschlägigen Vorschriften der §§ 116 und 124 Abs. 5 HGB bereits durch ihren Wortlaut. Auch für die Entziehung der Vertretungsmacht bedarf es eines wichtigen Grundes und der Berücksichtigung der Verhäl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Umfang der Vertretungsmacht

aa) Regelmäßige Unbeschränktheit Rz. 534 § 124 Abs. 4 HGB umschreibt handelsrechtlich die Unbeschränktheit der Vertretungsmacht. Im Gegensatz zur Geschäftsführungsbefugnis, die bereits gesetzlich beschränkt ist, kann sie nicht durch Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag limitiert werden. Sie umfasst alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Durch den Notar

Rz. 7 Für die Rücknahmeberechtigung durch den Notar wird die Anwendung der §§ 15, 31 GBO überlagert durch die weitere gesetzliche Ermächtigung des § 24 Abs. 3 BNotO. Somit gilt: a) Wurde der Antrag von ihm selbst aufgrund der Ermächtigung des § 15 GBO ohne Nachweis einer Vollmacht gestellt, so ist der Notar zur Zurücknahme, Teilrücknahme oder Einschränkung des Antrags ermächti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Form; Vermutung des Fortbestehens

Rz. 181 Materiell-rechtlich bedarf die Vollmacht wegen § 167 Abs. 2 BGB keiner Form. Für das Grundbuchverfahren gilt dann aber – aus Nachweisgründen – § 29 GBO, weswegen eine bloß unterschriftsbeglaubigte, in Urschrift vorzulegende Vollmacht genügt. Die h.M. verlangt als teleologische Reduktion eine beurkundete Vollmacht nur dann, wenn schon durch die Erteilung der Vollmacht...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Stellvertretung

Rz. 1160 Nach § 134 Abs. 3 AktG kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Werden mehrere Bevollmächtigte bestellt, kann die Gesellschaft einen oder mehrere davon zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG). Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung ggü. der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn in der Satzung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 127 [Ermächtigung/Erlass Rechtsverordnung]

Gesetzestext (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dassmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 134 [BMJ/Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen]

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften zu erlassen übermehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Rechtsdurchsetzung, Gerichtliche Ermächtigung

Rz. 1081 Das Minderheitsverlangen nach § 122 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ändert nichts an der Zuständigkeit für die Einberufung der Hauptversammlung und Bekanntmachung der Tagesordnung durch den Vorstand (§ 121 Abs. 2 AktG). Für die Einberufung selbst gilt die normale Einberufungsfrist von 30 Tagen gem. § 123 Abs. 1 AkG. Dem Vorstand ist eine angemessene Frist von ein bis zwei Wo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Reichweite des Vollmachtsstatuts

Rz. 179 Zum Vollmachtsstatut gehört zum einen die wirksame Begründung und Gültigkeit der Vollmacht.[597] Hierzu rechnet die Frage nach der Erteilung der Vollmacht (durch einseitige Willenserklärung oder durch Vertrag)[598] ebenso wie die Relevanz etwaiger Willensmängel bei der Erteilung[599] und die Frage, wem gegenüber die Vollmachtserklärung abzugeben ist.[600] Weiterhin s...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 2. Guter Glaube an die Vertretungsmacht

Rz. 75 Der gute Glaube an die Vertretungsmacht ist im Rechtsverkehr grds. unerheblich. Da in der Praxis jedoch zwischen der Vertretungs- und der Verfügungsmacht zumeist nicht streng getrennt wird und oftmals beim Handeln im Betrieb auch nicht feststellbar ist, ob der Betriebsinhaber im eigenen oder im fremden Namen auftritt, wird von der bislang wohl herrschenden Meinung mit...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Reichweite der Ermächtigung des Vorstands

Rz. 1387 Nach einer Ansicht in der Lit. ist eine solche uneingeschränkte Ermächtigung in der Satzung unzulässig. Es könne nicht Aufgabe des Vorstands sein, dass dieser aufgrund der Satzungsermächtigung berechtigt ist, die Rechte der Aktionäre nach eigenem Gutdünken zu beschneiden. Die Satzung selbst oder die Vorstandsermächtigung müsse daher nähere Regelungen enthalten.[3885...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / b) Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken

Rz. 21 Der Geschäftsherr kann den Umfang der Prokura gem. § 49 Abs. 2 HGB jederzeit auf die Veräußerung und Belastung von Grundstücken erweitern (sog. Immobiliar- oder Grundstücksklausel). Diese Ermächtigung ist Bestandteil der Prokura und daher zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.[57] Aus Gründen der Rechtssicherheit muss die Ermächtigung ausdrücklich erteilt w...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Erteilung nach nationalem Recht, aber Umsetzung im Übrigen im Ermessen der Mitgliedstaaten

Rz. 2387 Die digitale EU-Vollmacht ist im Einklang mit den jeweiligen nationalen rechtlichen und förmlichen Voraussetzungen zu erteilen, abzuändern und zu widerrufen (Art. 16c Abs. 1 UAbs. 3 GesRRL-E). Allerdings müssen zumindest die Identität, Geschäftsfähigkeit und Vertretungsbefugnis des erteilenden organschaftlichen Vertreters durch Gerichte, Notare oder andere zuständig...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Überblick

Rz. 142 Die Bewilligung kann gem. § 15 Abs. 1 S. 1 GBO durch einen Vertreter erklärt werden. In diesem Fall gehört die Vertretungsmacht zu den Eintragungsvoraussetzungen im Grundbuchverfahren. Rz. 143 Ein Mangel in der Vertretungsmacht verstößt gegen § 19 GBO, ein Mangel im Nachweis der Vertretungsmacht gegen § 29 GBO und muss deshalb vom GBA beanstandet werden (vgl. § 18 GBO...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / IV. Stellvertretung

Rz. 25 Gesellschaftsrechtliche Rechtsgeschäfte, die der notariellen Beurkundung bedürfen, werden in der Praxis häufig von Vertretern abgeschlossen. Grds. ist auch im Gesellschaftsrecht die mündliche Bevollmächtigung ausreichend, da die Vollmacht nicht der Form bedarf, die für das Rechtsgeschäft selbst vorgeschrieben ist (§ 167 Abs. 2 BGB; zu den praxisrelevanten Ausnahmen vg...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Erteilung einer Handelsregistervollmacht durch die Eltern

Rz. 32 Bei der Vollmachtserteilung durch die Eltern ist zunächst zu beachten, dass die elterliche Vertretungsmacht gem. § 1629 BGB mit dem Sorgerecht oder mit dem Eintritt des alleinigen Selbstentscheidungsrechts des Minderjährigen endet.[66] Es ist im Grundsatz aber unstreitig, dass die von einem gesetzlichen Vertreter erteilte Vollmacht nicht mit der Beendigung der gesetzl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Grundbuchverfahren

Rz. 162 Verfahrensrechtlich ist dem GBA die Erteilung und der Fortbestand der Vollmacht im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bewilligungs- oder Auflassungserklärung durch den Bevollmächtigten mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Eindeutigkeit in der von § 29 Abs. 1 S. 1 GBO geforderten Form nachzuweisen, da auch eine Verfahrensvollmacht gem. § 11 FamFG und § 8...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Geltungsbereich des § 31 GBO

Rz. 21 Die Bestimmung gilt nur für eine Vollmacht zur Stellung eines Eintragungsantrags. Umfasst werden damit neben einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht des materiellen Rechts die Prozessvollmacht, soweit sie zur Antragstellung berechtigt (vgl. § 30 GBO Rdn 12) und die vermutete Vollmacht des § 15 GBO. Rz. 22 In sinngemäßer Erweiterung des Wortlauts ist § 31 GBO auf die Vollm...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Vermutung der Ermächtigung des Notars ("gilt")

Rz. 22 Der Notar "gilt" im Rahmen des § 15 GBO als ermächtigt: I. Gesetzliche Vermutung Rz. 23 Die h.M. ordnet, ausgehend vom durchaus zu Recht unterstellten Willen der Beteiligten, Abs. 2 als gesetzliche Vermutung ein.[27] Tatsächlich hat aber Abs. 2 eine eigentümliche Zwitterstellung inne, die sich allen sonst üblichen Kategorien des materiellen Rechts und des Verfahrensrech...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Regelung in der Satzung – Ermächtigung des Vorstands

Rz. 1377 Nach § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG kann die Satzung selbst die maßgeblichen Regelungen für eine Online-Teilnahme vorgeben. Um auf den Wechsel der Marktangebote oder auf technische Fortschritte eingehen zu können, gestattet es § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ebenso, qua Satzung den Vorstand in einem "Grundlagenbeschluss" dazu zu ermächtigen, die neuen Verfahren anzubieten.mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / b) Besondere Ermächtigung

Rz. 67 Der Geschäftsherr kann den Umfang der Handlungsvollmacht gem. § 54 Abs. 2 HGB jederzeit auf die dort aufgeführten Geschäfte erweitern. Dies kann ausdrücklich oder konkludent [148] geschehen. Allerdings ist allein in der Erteilung einer Generalhandlungsvollmacht nicht ohne Weiteres eine entsprechende Erweiterung der Handlungsvollmacht zu sehen.[149]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Satzungsregelung oder Ermächtigung

Rz. 1386 § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG gestattet es, dass die Satzung entweder selbst die entsprechenden Regelungen zur Online-Teilnahme anordnet. Die Satzung kann sich darauf beschränken, lediglich den grds. Rahmen vorzugeben und den Vorstand zur konkreten Ausgestaltung innerhalb des Rahmens zu ermächtigen.[3884] Ebenso ist es zulässig, dass die Satzung den Vorstand insgesamt da...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / Literaturtipps

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 3. Ermächtigung zur Billigkeitsentscheidung

Rz. 209 Die Schiedsrichter sind grds. zur Rechtsanwendung verpflichtet. Eine Billigkeitsentscheidung dürfen sie nur treffen, soweit sie von den Parteien hierzu ausdrücklich ermächtigt worden sind. Dies ergibt sich aus § 1051 Abs. 3 ZPO. Art. 24.4 DIS-SchO und Art. 21.3 ICC-SchO enthalten entsprechende Regelungen. Eine Schadensschätzung[370] durch das Schiedsgericht kann unte...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Notwendigkeit der Vorsorgevollmacht

Rz. 1190 Bei der Ausgestaltung einer Vorsorgevollmacht sollten die Gesellschafter in vermögensmäßiger Hinsicht (die ärztlichen und medizinischen Fragen sollen hier nicht näher behandelt werden) unbedingt u.a. auch folgende Punkte beachten:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Umfang

Rz. 66 Für diese rein privatautonom erteilte Verfahrensvollmacht gelten die allgemeinen Vorschriften, z.B. hinsichtlich Erlöschen bei Insolvenzeröffnung[118] und ihrer Gebundenheit an die persönliche Beziehung.[119] Der Umfang ist nach der Formulierung und den dort abgesteckten Befugnissen zu bestimmen.[120] Zu berücksichtigen ist dabei, dass sie sinnvoll nur als Erweiterung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Sonderfälle, insbesondere bei Grundstücksgeschäften

Rz. 172 Wenn und soweit Vollmachten zu Verfügungen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und dingliche Rechte an solchen ermächtigen, ist Vollmachtsstatut das Belegenheitsrecht (Lex rei sitae) der fraglichen Immobilie.[572] Dasselbe soll gelten für Vollmachten zur Verwaltung von Immobilien.[573] Diese Anknüpfungsregeln für die rechtsgeschäftliche Vertretung bei Immobil...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Stimmrechtsvollmacht

Rz. 354 Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Satzung kann allerdings den Kreis derjenigen, die bevollmächtigt werden können, begrenzen (vgl. Rdn 230).[1187] Unwiderruflichen, das Stimmrecht des Vollmachtgebers verdrängenden Stimmrechtsvollmachten steht das Verbot der Stimmrechtsabspaltung entgegen.[1188] Zulässig sind "unwiderrufliche" Vollmachten n...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 141 Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften zu erlassen übermehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im modernen arbeitsteiligen Handelsverkehr lassen sich Geschäftsinhaber im Interesse effizienter Arbeitsstrukturen regelmäßig vertreten. Der Stellvertretung des Geschäftsinhabers kommt im Verhältnis zum allgemeinen Zivilrechtsverkehr eine weitaus größere Bedeutung zu. Die Vorschriften der §§ 164 ff. BGB werden den besonderen Bedürfnissen des Handelsverkehrs nach rasche...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vollmachtserteilung

Rz. 159 Die Vollmacht muss wirksam erteilt worden sein und noch bestehen, wenn die in Ausübung der Vollmacht erklärte Bewilligung wirksam werden soll.[379] Ein Widerruf oder Wegfall der Vertretungsmacht nach Wirksamwerden der Bewilligung bzw. Auflassung macht die Vollmacht an sich nicht mehr unwirksam, kann aber dazu führen, dass die Eintragungsbewilligung nicht mehr ins Gru...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verwendung wider besseren Wissens

Rz. 17 Die Notarbescheinigung teilt den Inhalt bzw. die Rechtsfolge des Inhalts der vorgelegten Vollmachtsurkunden mit und ist damit für das GBA bindendes Nachweismittel. Die Notarbescheinigung selbst ist aber kein Rechtsscheinträger für einen gutgläubigen Erwerb kraft Vollmachtscheins. Deswegen schafft die Notarbescheinigung auch keine unwiderlegliche Vermutung.[19] Bei and...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Ständiger Vertreter

Rz. 196 Der ständige Vertreter ist eine Rechtsfigur, welche erstmalig i. R. d. Umsetzung der Zweigniederlassungsrichtlinie in das deutsche Recht eingeführt worden ist. Dabei besteht Einigkeit darüber, dass es sich bei dem ständigen Vertreter um einen gewillkürten und keinen gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft handelt,[379] der keine typisierte handelsrechtliche Vollmacht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, WGV § 10 [Ermächtigung an Landesrecht]

Gesetzestext (1) Die Befugnis der zuständigen Landesbehörden, zur Anpassung an landesrechtliche Besonderheiten ergänzende Vorschriften zu treffen, wird durch diese Verfügung nicht berührt. (2) Soweit auf die Vorschriften der Grundbuchverfügung verwiesen wird und deren Bestimmungen nach den für die Überleitung der Grundbuchverfügung bestimmten Maßgaben nicht anzuwenden sind, ...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Antragsberechtigter

Rz. 31 Der Notar hat kein eigenes Antragsrecht. Es besteht lediglich das Recht, in fremdem Namen prozessual zu behandeln.[43] Er stellt den Antrag im Namen eines materiell Beteiligten. An sich muss der Notar bei Antragstellung offenlegen, für welchen Vertreter er als Bevollmächtigter auftritt. Ohne eine solche Angabe vermutet die einhellige Grundbuchpraxis aber ein Auftreten...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Grundsatz

Rz. 169 Anders als manche andere Rechtsordnung unterscheidet das deutsche Sachrecht scharf zwischen drei verschiedenen Rechtsverhältnissen:mehr