Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Der gebührenrechtliche Begriff der Zwangsvollstreckung

Rz. 14 Der prozessrechtliche Begriff der Zwangsvollstreckung weicht von dem gebührenrechtlichen Begriff ab, was sich auswirkt, wenn der RA, vor allem aber auch ein registrierter Inkassodienstleister, den Gläubiger – oder auch Schuldner – nicht schon im Erkenntnisverfahren vertreten hat. Rz. 15 Zu beachten sind folgende Fälle:mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Geschäftsgebühr statt Vollstreckungsgebühr?

Rz. 123 In der Praxis ist nicht selten die Situation zu betrachten, dass ein Rechtsdienstleister auf verschiedenste Weise, im Ergebnis aber erfolglos, versucht hat, einen Vollstreckungstitel durchzusetzen. Der Gläubiger unternimmt nun nach einiger Zeit den Versuch, einen anderen RA mit der Durchsetzung zu beauftragen. In manchen Fällen werden die Forderungen auch verkauft, w...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / P. Die Kostenerstattung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 180 Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind vom Schuldner nach § 788 ZPO zu tragen, soweit sie notwendig sind. Für die Frage, wann die Kosten der Zwangsvollstreckung notwendig sind, verweist § 788 Abs. 1 ZPO auf § 91 ZPO, so dass auf die dortige Regelung und die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Die Notwendigkeit der Kostenverursachung dem Grun...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Einigungsgebühr bei gütlicher Erledigung

Rz. 47 Die allgemeinen Gebühren, darunter die Einigungsgebühr nach Nr. 1000, 1003 VV RVG wurden bereits oben in § 3 Rdn 1 ff. dargestellt. Danach gilt:mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / III. Terminsgebühr

Rz. 27 In eingeschränktem Umfang kann auch in der Zwangsvollstreckung die Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG beim Gläubigervertreter ebenso wie beim Schuldnervertreter anfallen. Allerdings handelt es sich um eine eigenständige Regelung, auf die die Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG keine Anwendung findet, so dass insbesondere eine Besprechung mit dem Gegner keine Terminsgebühr auslöst...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die Gebühren im Verfahren nach § 887 ZPO

Rz. 74 Das Verfahren zur Vollstreckung einer vertretbaren Handlung stellt sich zweiaktig dar. Zum einen ist die Ermächtigung zur Beauftragung eines Dritten auf Kosten des Schuldners zu beantragen, zum anderen sollte regelmäßig ein Vorschussanspruch geltend gemacht werden. Aufgrund der Mehraktigkeit und unabhängig davon, ob nur einer oder beide Anträge oder die Anträge zeitli...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / 1. Gebührenrechtlicher Begriff der Immobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 100 Während die Immobiliarzwangsvollstreckung nach § 866 Abs. 1 ZPO die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nach den §§ 867 ff. ZPO sowie die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung von Grundstücken nach dem ZVG umfasst, werden gebührenrechtlich nach der Vorbem. 3.3.3 VV RVG hiervon lediglich die Zwangsverwaltung und die Zwangsversteigerung erfasst. Rz. 101 Hi...mehr

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Autoren

Frank-Michael Goebel ist Vorsitzender Richter am OLG Koblenz und führt dort neben dem Arzthaftungssenat auch den Kostenrechtssenat. Er ist Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Zivilprozessrecht (u.a. AnwaltFormulare Zivilprozessrecht, Die Praxis des Beschwerderechts), zum Zwangsvollstreckungsrecht (AnwaltFormulare Zwangsvollstreckungsrecht, Reform der Sach...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 3. Spezielle Wertvorschriften

Rz. 42 In Ergänzung zur allgemeinen Wertvorschrift des § 23 RVG ergeben sich aus den §§ 23a–31b RVG speziellere Regelungen. Entsprechend dem allgemeinen Lex-specialis-Grundsatz hat die Anwendung der spezielleren Vorschriften Vorrang vor der allgemeinen Regelung gem. § 23 RVG. Rz. 43 Bei der Bearbeitung von Forderungsmandaten sind die speziellen Wertvorschriften gem. § 25 RVG ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / VIII. Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Rz. 177 Ziel des RA ist es regelmäßig, mit dem Schuldner, der sich nicht in der Lage sieht, die Forderung unmittelbar auszugleichen, eine gütliche Erledigung in Form eines Abfindungs-, Teilzahlungs-, oder Ratenzahlungsvergleiches zu erreichen. Die Zwangsvollstreckung dient häufig nur als Druckmittel, um den Schuldner zu einer hierauf gerichteten Kommunikation anzuhalten. Rz....mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / E. Die Gebühren für die Sachpfändung

Rz. 57 Mit den vorbereitenden Handlungen und/oder der Einleitung der Sachpfändung nach § 808 ZPO i.V.m. § 802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO entsteht für den RA eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Sie deckt die Antragstellung wie die nachfolgende Kommunikation mit dem Gerichtsvollzieher und der vertretenen Partei ab. Rz. 58 Auch die in diesem Zusammenhang veranlasste Durchsuch...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Die Gebühren im Verfahren nach § 888 ZPO

Rz. 78 Wird eine nicht vertretbare Handlung nicht freiwillig erfüllt, kann der Schuldner nur mit Zwangsgeld oder Zwangshaft zu deren Erfüllung angehalten werden. Der entsprechende Antrag stellt sich als besondere Angelegenheit nach § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG dar und löst die 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. Die Gebühr fällt dabei auch dann nur einmal an, wenn das Z...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Wert eines Vollstreckungstitels realisiert sich nur, wenn er auch durchgesetzt werden kann. Das – und nicht die Titulierung – ist dem Mandanten wichtig. Dabei wird der Mandant in der Regel davor bewahrt werden wollen, "gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen", d.h. die anwaltliche Vergütung tragen zu müssen, ohne eine Erstattungschance zu sehen. Der Zwangsvollstre...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die gütliche Erledigung nach § 802b ZPO

Rz. 45 Nach § 802b Abs. 1 ZPO hat der Gerichtsvollzieher in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Diese Aufgabe gehört zu seinen Regelbefugnissen nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO und zwar nach S. 2 der Vorschrift auch dann, wenn sie nicht besonders beauftragt wird. Soll eine gütliche Erledigung ausgeschlossen werden, muss dies im Vollstreckungsau...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / 4. Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 108 Die Vergütung wird jeweils für die gesamte Tätigkeit des RA innerhalb einer Angelegenheit gezahlt. Während für die Mobiliarzwangsvollstreckung die verschiedenen und besonderen Angelegenheiten in den §§ 17 und 18 RVG geregelt sind, wird der Umfang der Abgeltung der Tätigkeit in der Immobiliarzwangsvollstreckung in Nr. 3311 VV RVG selbst bestimmt und insoweit von dem G...mehr

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zfs 3/2017, Parallelvollstr... / 2 Anmerkung:

Es gibt keine klare gesetzliche Regelung zur Parallelvollstreckung von Fahrverboten, vgl. § 25 Abs. 2a S. 2 StVG, so dass im Zweifel eine gerichtliche Klärung über § 103 OWiG erfolgen muss. Es gibt dabei insgesamt vier Konstellationen: (1) mehrere privilegierte Fahrverbote; (2) mehrere sofortige Fahrverbote; (3) Mischfall aus (1) und (2); (4) Fahrverbot während einer Fahrerl...mehr

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FoVo 3/2017, Abtretung statt Pfändung von Arbeitseinkommen

Hohe Kosten für den PfÜB Pfändet der Gläubiger den Arbeitslohn, ist dieses Vorgehen mit erheblichen Kosten belastet. Nicht nur, dass die Pfändung erst möglich ist, wenn die Forderung tituliert ist, setzt sie doch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) sowie dessen Zustellung voraus. Insgesamt entstehen folgende Kosten: Hinweismehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. Sonstige Ansprüche

Rn 25 § 27 ArbnErfG enthält nicht zu sämtlichen im Verhältnis zwischen Arbeitnehmererfinder und Insolvenzverwalter bestehenden Ansprüchen Regelungen. Namentlich werden Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche von ihm nicht erfasst.[87] Insoweit ist auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückzugreifen. Das soll beispielsweise zur Konsequenz haben, dass ein Insolvenzverwalter einem...mehr

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zfs 3/2017, Parallelvollstr... / 1 Aus den Gründen:

"Die Stadt Frankfurt am Main hat das im Bußgeldverfahren gegen den ASt., Az. … zu vollstreckende einmonatige Fahrverbot parallel mit dem seit dem 10.10.2016 von der Stadt Stuttgart, Az. … bereits in der Vollstreckung befindlichen einmonatigen Fahrverbot zu vollstrecken." Die Verwaltungsbehörde hat die dem ASt. in diesem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung entstandenen not...mehr

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AGS 3/2017, Keine Wertfests... / 2 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen erhobene Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin gegen die Streitwertfestsetzung des VG Würzburg, über die gem. § 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 GKG der Berichterstatter als Einzelrichter entscheidet, ist zulässig (§ 68 Abs. 1 GKG) und führt zur Aufhebung der Streitwertfestsetzung. 1. Bei der Entscheidung des VG handelt es...mehr

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AGS 3/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen eingelegte Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten ist statthaft gem. §§ 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG, 32 Abs. 2 S. 1 RVG und auch sonst zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das AG hat im Ergebnis zutreffend allein den Wert des Auskunftsanspruchs berücksichtigt. 1. Die Frage, wie der Verfahrenswert des in einem Stufenverfahren in Familienstreitsachen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Aufnahme anhängiger Rechtsstreitigkeiten (§ 24 Abs. 2)

Rn 30 Durch den Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners auf den starken vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 22 Abs. 1) werden laufende Zivilprozesse gemäß § 240 Satz 2 ZPO unterbrochen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Klageschrift bereits zugestellt worden ist.[62] Über eine Verweisung in den jeweiligen Prozessordnungen gilt dies auch für Arbeits-, V...mehr

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zfs 3/2017, Unfallflucht – ... / IV. Strafzumessung

Das LG Frankfurt hatte im Jahr 2010 folgenden Fall zu entscheiden: Der Angeklagte A hatte mit seinem Kraftfahrzeug den 14-jährigen D angefahren, der unvermittelt mit dem Skateboard auf die Straße geraten war. D wurde schwer verletzt. A stieg aus, besah sich den Verletzten und entfernte sich sodann von der Unfallstelle. D verstarb zwei Stunden später. Da nicht festgestellt we...mehr

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FoVo 3/2017, Der Streit um ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung überzeugt nicht Der Gläubiger muss der Entscheidung nicht folgen, sondern kann sich für eine Vergütung aus einem höheren Wert auf die anderslautenden Entscheidungen des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2011, 501) und des OLG Naumburg (NJW-RR 2014, 1151 = FoVo 2014, 215) beziehen. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung Dem OLG Brandenburg ist insoweit zu folgen, wi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 23 Buschmann, Finanzplankredit und MoMiG, NZG 2009, 91; Fleischer, Der Finanzplankredit im Gesamtgefüge der einlagegleichen Gesellschafterleistungen – Zugleich eine Besprechung von BGH, Urteil vom 28.06.1999, II ZR 272–98, DStR 1999, 1774; Gehrlein, Die Behandlung von Gesellschafterdarlehen durch das MoMiG, BB 2008, 846; Habersack, Gesellschafterdarlehen nach MoMiG: Anwen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 37 Bock, Die Auswirkung der Konkurseröffnung und des Veräußerungsverbots nach § 106 I 3 KO auf den Grundbuchverkehr (Diss.), Bonn 1980; Eickmann, Das allgemeine Veräußerungsverbot nach § 106 KO und sein Einfluß auf das Grundbuch-, Vollstreckungs- und Zwangsversteigerungsverfahren, KTS 1974, 202; Frind, Insolvenzgerichtliche Veröffentlichungsnotwendigkeiten bei der vorläuf...mehr

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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich

Leitsatz Ehegatten/Lebenspartner sind Gesamtschuldner der aufgrund der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG sich ergebenden Steuerschuld. Durch die Aufteilung nach den §§ 268 ff. AO wird die Gesamtschuld für Zwecke der Vollstreckung unwiderruflich in Teilschulden aufgeteilt. Sachverhalt Nach Zusammenveranlagung mit der zwischenzeitlich geschiedenen Ehefrau beantragte der Kläge...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber

Einführung Weiterbeschäftigungsanspruch hat hohe Praxisbedeutung In der Praxis ist der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn dieser die Berechtigung einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung bestreitet, von hoher praktischer Relevanz. Da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer eigentlich nicht mehr beschäftigen möchte und die Weiterbeschäftigung auch den betriebl...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / V. Der Übergang vom Weiterbeschäftigungsanspruch zum Ersatzanspruch

Entschädigung statt Weiterbeschäftigung Im Rahmen des Weiterbeschäftigungsanspruchs besteht – ebenso wie bei anderen Ansprüchen zur Vornahme vertretbarer und unvertretbarer Handlungen – die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer nach § 61 Abs. 2 ArbGG auf die spätere Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach Ablauf einer zu bestimmenden Frist verzichtet und beantragt, ...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / Einführung

Weiterbeschäftigungsanspruch hat hohe Praxisbedeutung In der Praxis ist der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn dieser die Berechtigung einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung bestreitet, von hoher praktischer Relevanz. Da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer eigentlich nicht mehr beschäftigen möchte und die Weiterbeschäftigung auch den betrieblichen Abla...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / II. Anderer Arbeitsplatz und Beschäftigungsausschluss

Mittel der Wahl: § 767 ZPO Möchte der Arbeitgeber in Erfüllung der Weiterbeschäftigungspflicht den Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen oder mit anderen als in dem Vollstreckungstitel bezeichneten Tätigkeiten beauftragen, so kann der Arbeitgeber seine diesbezügliche materiell-rechtliche Position allein im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gelte...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / IV. Einwände des Arbeitgebers

Vollstreckung trotz Freistellung Der Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber nach der Verurteilung zur Weiterbeschäftigung den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellt. Von dieser Möglichkeit kann der Arbeitgeber nur dann Gebrauch machen, wenn er dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt hat o...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / VI. Die Vollstreckungsanträge beim Weiterbeschäftigungsanspruch

Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft Der titulierte Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Weiterbeschäftigung wird nach § 888 ZPO vollstreckt, d.h. durch den Antrag des Gläubigers auf Festsetzung eines Zwangsgeldes, ersatzweise von Zwangshaft oder originärer Zwangshaft. Hinweis Wird nach § 62 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 888 Abs. 1 ZPO auf Antrag des Gläubigers ein Zwang...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / III. Die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Wegfall des Arbeitsplatzes Voraussetzung der Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber objektiv in der Lage ist, den Arbeitnehmer auch tatsächlich weiter zu beschäftigen und damit den Anspruch zu erfüllen. Ist der Arbeitsplatz etwa durch die Stilllegung des gesamten Betriebes oder einer Betriebsstätte oder einer Produktionss...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / I. Die Bestimmtheit des Titels

Als Vollstreckungstitel kommt jedes vorläufig vollstreckbare Urteil des Arbeitsgerichts einschließlich eines Versäumnisurteils oder auch ein Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren in Betracht. Im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung muss schon im Erkenntnisverfahren beachtet werden, dass die Pflicht zur Weiterbeschäftigung im Einzelnen bestimmt bezeichnet sein muss, ...mehr

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FoVo 2/2017, Der Vollstreckungsantrag beim arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch

Vollstreckung als unvertretbare Handlung Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist als unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO anzusehen (vgl. Goebel, FoVo 2017, 21 – in diesem Heft). Erfüllt der Arbeitgeber diesen Anspruch nach Titulierung nicht freiwillig, muss er dementsprechend nach § 888 ZPO durch Festsetzung eines Zwangsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beiget...mehr

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zerb 2/2017, Pflicht des Er... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist statthaft (§§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO) und auch sonst zulässig. Die Beschwerdefrist von 2 Wochen (§ 569 Abs. 1 ZPO) ist gewahrt. 2. Die sofortige Beschwerde ist begründet. a) Rechtsgrundlage für die von der Gläubigerin beantragte Festsetzung eines Zwangsgelds ist § 888 ZPO. Danach is...mehr

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FoVo 2/2017, Es bedarf kein... / 3 Der Praxistipp

Damit der Drittschuldner auch tatsächlich an den Zessionar, den Neugläubiger, zahlt, ist es erforderlich, dass die Rechtsnachfolge sowie der Übergang des durch den Pfändungsbeschluss begründeten Pfandrechts nach § 401 Abs. 1 BGB dem Drittschuldner gegenüber angezeigt wird. Dies kann durch eine entsprechende Abtretungsanzeige (hierzu FoVo 2017, 7) oder aber durch Vorlage der ...mehr

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FoVo 2/2017, Heilung einer ... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

BGH hilft dem Gläubiger bei der Beweislast Wer den Sachverhalt liest, der kann erfassen, in welcher Not die Gläubigerin sich sieht. Die Vollstreckung soll ersichtlich ver- oder jedenfalls behindert werden. Aber der BGH hilft und ändert die Entscheidung der Vorinstanzen. Die Feststellungen des LG tragen die Beweislastentscheidung zum Nachteil der Gläubigerin nicht. Die bislang...mehr

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FoVo 2/2017, Die verzögerte... / II. Die Lösung

Drittauskünfte: verifiziert mit Überraschungseffekt Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers nach § 802l ZPOmehr

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FoVo 2/2017, Heilung einer ... / 1 I. Der Fall im Überblick

Vollstreckung gegen eine GbR mit ausländischen Gesellschaftern Die Schuldnerin ist eine GbR mit mehreren Gesellschaftern, wovon einer in Mexiko und ein weiterer in Israel lebt. Sie war von 2005 bis 2006 Eigentümerin eines Grundstücks, das sie 2006 an die S-Hotel Grundbesitz GmbH amp Co. Vermietungs KG übertrug. Die Gläubigerin ist Inhaberin einer auf dem Grundstück lastenden ...mehr

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FoVo 2/2017, Formerforderni... / 3 Der Praxistipp

Was ist ein Faksimile wert? Dem LG kann insoweit gefolgt werden, dass eine Faksimile-Unterschrift keine rechtliche Wirkung entfalten kann. Sie hat keine Aussagekraft. Eine vorgeschriebene Form – § 126 BGB verlangt bei der Schriftform eine eigenhändige Unterschrift – repräsentiert sie nicht und wenn es keiner Unterschrift bedarf, kommt ihr ebenso kein Wert zu. Gibt es überhaupt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4 Vollstreckung in die gepfändeten Vermögensgegenstände

Rz. 32 Wird die durch die Arrestanordnung gesicherte Geldforderung nach Vollstreckung des Arrests vollstreckbar[1] und erfüllt der Schuldner seine Leistungspflicht nicht, so kann die Vollstreckungsbehörde die durch die Art der Vollziehung oder durch deren Abwendung erlangten Sicherheiten nach § 327 AO verwerten. Zweck des § 327 AO ist es, ein neues Vollstreckungsverfahren zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Arrestgrund

Rz. 7 Die Anordnung des Arrests dient der Sicherung der Vollstreckung.[1] Demgemäß ist die Anordnung nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO dann gerechtfertigt, wenn zu befürchten ist, dass – ohne alsbaldige Vollziehung des Arrests[2] – die Beitreibung, d. h. die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[3] Erforderlich ist also ein Sicherungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Zweck der Bestimmungen

Rz. 2 Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis[1] durch einen Verwaltungsakt festgesetzt[2], ein Leistungsgebot nach § 254 Abs. 1 S. 1 AO erlassen und vor Beginn der Vollstreckung eine einwöchige Schonfrist eingehalten worden ist.[3] Da die Durchführung des regulären Steuerfestsetzungsverfahrens und der Beginn des Vollstrecku...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.1 Arrestanspruch

Rz. 3 Die Anordnung des dinglichen Arrests setzt zunächst das Bestehen eines Arrestanspruchs voraus, also nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO eines Anspruchs auf eine Geldforderung, deren Vollstreckung nach den §§ 249–323 AO erfolgt. Nach den §§ 249–323 AO können nur öffentlich-rechtliche Geldforderungen vollstreckt werden, über die durch einen Verwaltungsakt zu entscheiden oder entsc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.7 Rechtsschutz gegen die Anordnung

Rz. 18 Die Arrestanordnung ist mit dem Einspruch anfechtbar.[1] Gegen sie kann nach § 45 Abs. 4 FGO jedoch auch unmittelbar "Sprungklage" beim FG erhoben werden, wobei die Sprungklage nicht abhängig von der Zustimmung der Finanzbehörde ist. Der Arrestschuldner hat insoweit bis zur Einspruchseinlegung[2] bzw. Klageerhebung[3] das Wahlrecht, da sich Sprungklage und Einspruchsv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.2.2 Vollziehungsfrist

Rz. 22 Nach § 324 Abs. 3 S. 1 AO hat die Vollziehung der Arrestanordnung zu unterbleiben, wenn seit dem Tag, an dem die Anordnung unterzeichnet worden ist[1], ein Monat verstrichen ist. Für die Fristberechnung gilt § 108 AO. Ziel des Arrests ist die schnelle Erlangung einer Sicherheit.[2] Verzögert die Finanzbehörde selbst dieses Verfahren, so verwirkt sie ihr Sicherungsrech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2 Nichtanwendung des § 325 AO

Rz. 3 Die Anordnung des dinglichen Arrests[1] gibt die Rechtsgrundlage für die Arrestvollziehung.[2] Wird die Arrestvollziehung durch Hinterlegung oder anderweitige Sicherheitsleistung abgewendet[3], so muss die Arrestanordnung weiterhin bestehen bleiben, da anderenfalls die Sicherheitsleistung bzw. das hinterlegte Geld zurückgegeben werden müsste. Eine Aufhebung der unanfech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Zweck und Gliederung des dinglichen Arrestverfahrens

Rz. 1 Der dingliche Arrest[1] dient nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO der Sicherung der künftigen Vollstreckung von Geldforderungen aus dem Steuerschuldverhältnis[2], die zzt. noch nicht vollstreckbar sind.[3] Rz. 1a Das dingliche Arrestverfahren gliedert sich in zwei rechtlich getrennt zu betrachtende Verfahrensabschnitte[4]: die Arrestanordnung [5], d. h. die Schaffung der rechtliche...mehr