Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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FoVo 4/2017, Örtliche Zustä... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

Das LG Frankfurt hält die sofortige Beschwerde des Gläubigers für unbegründet, nachdem der Rechtspfleger beim AG der Erinnerung des Schuldners abgeholfen und den PfÜB aufgehoben hat. Vorsicht! Während für den Schuldner die Erinnerung gegeben ist, kommt der Gläubiger mit einem Rechtsmittel nur dann in Berührung, wenn beide Vollstreckungsparteien angehört wurden oder aber sein ...mehr

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FoVo 4/2017, Nachzahlung vo... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung in das P-Konto Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin und hat im Wege des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) das bei der Drittschuldnerin befindliche Guthaben auf dem als Pfändungsschutzkonto geführten Girokonto der Schuldnerin gepfändet. Nachzahlung auf das Arbeitslosengeld pfändungsfrei? Der Schuldner erhielt im Novembe...mehr

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FoVo 4/2017, Örtliche Zustä... / Leitsatz

Besitzt der Schuldner keinen Gerichtsstand im Inland, besteht eine Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts bei einer Vollstreckung in eine Guthabenforderung einer Bank nicht am Sitz der Niederlassung, sondern alleine am Sitz des Drittschuldners. LG Frankfurt, Beschl. v. 7.3.2016 – 9 T 85/16mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2.2 Einstweilige Anordnung (§ 732 Abs. 2 ZPO)

Vor seiner Entscheidung über die eingelegte Erinnerung kann das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der insbesondere angeordnet werden kann, dass die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung einzustellen oder fortzusetzen ist (§ 732 Abs. 2 ZPO). Das Eilverfahren ist jedoch wegen § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG dem Erinnerungsverfahren zuzurechnen, so dass keine geso...mehr

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FoVo 4/2017, BGH klärt Stre... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung aus einem Zuschlagbeschluss Der Gläubiger vollstreckt als Mitglied einer Erbengemeinschaft aus einem Zuschlagbeschluss, in dem eine Forderung der Erbengemeinschaft von 152.306,60 EUR festgestellt wurde. Hinsichtlich dieser Forderung aus dem Zuschlagbeschluss wurde dem Gläubiger eine Vollstreckungsklausel erteilt. Pfändung in das Konto des Schuldners Auf dieser Gru...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2. Kosten

Es handelt sich um ein normales Zivilklageverfahren, so dass dieselben Kosten wie für ein Klageverfahren nach § 731 ZPO anfallen. Bei Gericht entstehen Gerichtsgebühren nach Nrn. 1210, 1211 GKG-KostVerz. Handelt es sich um eine Familiensache fallen Gerichtsgebühren nach Nrn. 1220, 1221 FamGKG-KostVerz. an. In beiden Fällen soll die Klage- bzw. Antragsschrift erst nach Zahlung...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / V. Rechtsmittel des zur Auskunft Verpflichteten

So dringend der Unterhaltsberechtigte auf die Erteilung der Auskunft nach §§ 1605, 1580 BGB angewiesen sein kann, so sehr ist der Unterhaltspflichtige bemüht, der Auskunftsverpflichtung zu begegnen. Sein Rechtsmittel gegen den zur Auskunft verpflichtenden Beschluss muss aber die Hürde des § 61 FamFG nehmen. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde nur zuläs...mehr

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FoVo 4/2017, Kein europäisc... / 1 Der Praxistipp

Vollstreckung in ganz Europa Der europäische Vollstreckungstitel soll die Möglichkeit geben, in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffene Vollstreckungstitel in Deutschland und in Deutschland geschaffene Vollstreckungstitel in den anderen Mitgliedstaaten zu vollstrecken. Damit wird ein gesondertes Verfahren auf Erlangung einer Vollstreckungsklausel entbehrlic...mehr

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AGS 4/2017, Terminsgebühr i... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend, allerdings nicht in der Begründung. Grundsätzlich gilt auch in Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren zunächst einmal § 128 Abs. 1 ZPO, so dass die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[1] Anders als im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 117 Abs. 1 ZPO) ist nicht vorgeschrieben, dass ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden ...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten zu 1 (im Folgenden: Vater) und 2 (im Folgenden: Mutter) sind die geschiedenen Eltern ihres im April 2003 geborenen Sohnes K. Sie sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Sohn hält sich überwiegend bei der Mutter auf. Die Eltern trafen im Januar 2013 eine Umgangsregelung, nach welcher der Sohn den Vater alle 14 Tage am Wochenende besucht. Außerdem vereinbart...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.14 Veranlagung und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 15 Nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung der Nr. 12 war das BZSt für die Durchführung des vereinfachen Erstattungsverfahrens nach § 50 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 EStG für beschränkt Stpfl. zuständig, wenn es sich um die ESt auf Einkünfte handelte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn oder vom Kapitalertrag unterlegen hatten. Mit der Änderung des § 50 durch das JStG 2009 v....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4.6 Verteilung und Auszahlung des Aufkommens der nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 FVG zugeflossenen Einkommen- und KSt (Abs. 7)

Rz. 43 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 FVG und der dazu ergangenen Rechtsverordnung v. 24.6.2013[1] fällt für Vergütungen, die nach dem 31.12.2013 zufließen, die Durchführung der Veranlagung nach § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 EStG und nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG sowie die Durchführung des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Abs. 1 EStG einschließlich des Erlasses von Haftungs- und Nachforderu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.1.3 Bestimmtheit der Steuer (sachlicher Regelungsbereich)

Rz. 27 Der Steuerbescheid muss angeben, über welche Steuerart und welchen Steuertatbestand er entscheidet (sachlicher Regelungsbereich). Diese Angabe muss so unzweideutig sein, dass der Stpfl. nach den Grundsätzen der Erklärungstheorie eindeutig erkennen kann, über welchen Lebenssachverhalt (steuerpflichtiger Sachverhalt) für welche Steuerart entschieden worden ist. Außerdem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.2.2 Gegenstand der Hinweispflicht

Rz. 11 Die Hinweispflicht gilt für Erklärungen und Anträge. Eine Erklärung ist nach dem Normzweck jede Rechtshandlung, d. h. jedes erlaubte rechtswirksame Handeln, an das sich die für die Wahrung der rechtlichen Interessen des Beteiligten im Besteuerungsverfahren erforderlichen Rechtsfolgen knüpfen. Die rechtlichen Interessen können rechtsbegründenden, -verbessernden und/ode...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.3.2 Gegenstand der Auskunftspflicht

Rz. 28 Die Auskunftspflicht nach § 89 Abs. 1 S. 2 AO ist auf die Verfahrensrechte und -pflichten (z. B. steuerliche Erklärungspflichten, Mitwirkungspflichten, Fristen, Rechtsbehelfe, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aussetzung der Vollziehung, Beschränkung der Vollstreckung oder formales Außenprüfungsrecht) des Beteiligten beschränkt.[1] Rz. 29 Auskünfte über materielle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.6 Formen der Amtshilfe

Rz. 17 Amtshilfe kann für sehr unterschiedliche Fallgruppen in Betracht kommen. Die Zustellung im Ausland geschieht gem. § 9 Abs. 1 VwZG grundsätzlich mittels Ersuchen der zuständigen Behörde des fremden Staates oder entsprechend völkerrechtlicher Übung durch die konsularischen oder diplomatischen Vertretungen des Bundes.[1] Ob eine Auslandsbekanntgabe durch Zustellung zu ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.1.5.3 Rechtliches Gehör

Rz. 54 Vor der Übermittlung von Auskünften und Unterlagen ist einem inländischen Beteiligten entsprechend § 91 AO rechtliches Gehör zu gewähren, § 117 Abs. 4 S. 3 AO. Durch das SteuerbereinigungsG 1986[1] ist diesem Satz ein zweiter Halbsatz angefügt worden, demzufolge der inländische Beteiligte bei den von den Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern abweichend von § 91 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.1.3 Sicherung des Lebensunterhalts

Rz. 10 Die Möglichkeit der Abzweigung ist zudem auf laufende Geldleistungsansprüche beschränkt, die der Sicherung des Lebensunterhaltes zu dienen bestimmt sind, die also typischerweise für Ernährung, Unterkunft, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat und für sonstige persönliche Bedürfnisse auch der Angehörigen verwandt werden. Ob die Geldleistungen im Einzelfall tatsächlich dafü...mehr

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zfs 3/2017, Parallelvollstr... / 2 Anmerkung:

Es gibt keine klare gesetzliche Regelung zur Parallelvollstreckung von Fahrverboten, vgl. § 25 Abs. 2a S. 2 StVG, so dass im Zweifel eine gerichtliche Klärung über § 103 OWiG erfolgen muss. Es gibt dabei insgesamt vier Konstellationen: (1) mehrere privilegierte Fahrverbote; (2) mehrere sofortige Fahrverbote; (3) Mischfall aus (1) und (2); (4) Fahrverbot während einer Fahrerl...mehr

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FoVo 3/2017, Abtretung statt Pfändung von Arbeitseinkommen

Hohe Kosten für den PfÜB Pfändet der Gläubiger den Arbeitslohn, ist dieses Vorgehen mit erheblichen Kosten belastet. Nicht nur, dass die Pfändung erst möglich ist, wenn die Forderung tituliert ist, setzt sie doch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) sowie dessen Zustellung voraus. Insgesamt entstehen folgende Kosten: Hinweismehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. Sonstige Ansprüche

Rn 25 § 27 ArbnErfG enthält nicht zu sämtlichen im Verhältnis zwischen Arbeitnehmererfinder und Insolvenzverwalter bestehenden Ansprüchen Regelungen. Namentlich werden Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche von ihm nicht erfasst.[87] Insoweit ist auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückzugreifen. Das soll beispielsweise zur Konsequenz haben, dass ein Insolvenzverwalter einem...mehr

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zfs 3/2017, Parallelvollstr... / 1 Aus den Gründen:

"Die Stadt Frankfurt am Main hat das im Bußgeldverfahren gegen den ASt., Az. … zu vollstreckende einmonatige Fahrverbot parallel mit dem seit dem 10.10.2016 von der Stadt Stuttgart, Az. … bereits in der Vollstreckung befindlichen einmonatigen Fahrverbot zu vollstrecken." Die Verwaltungsbehörde hat die dem ASt. in diesem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung entstandenen not...mehr

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AGS 3/2017, Keine Wertfests... / 2 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen erhobene Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin gegen die Streitwertfestsetzung des VG Würzburg, über die gem. § 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 GKG der Berichterstatter als Einzelrichter entscheidet, ist zulässig (§ 68 Abs. 1 GKG) und führt zur Aufhebung der Streitwertfestsetzung. 1. Bei der Entscheidung des VG handelt es...mehr

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zfs 3/2017, Unfallflucht – ... / IV. Strafzumessung

Das LG Frankfurt hatte im Jahr 2010 folgenden Fall zu entscheiden: Der Angeklagte A hatte mit seinem Kraftfahrzeug den 14-jährigen D angefahren, der unvermittelt mit dem Skateboard auf die Straße geraten war. D wurde schwer verletzt. A stieg aus, besah sich den Verletzten und entfernte sich sodann von der Unfallstelle. D verstarb zwei Stunden später. Da nicht festgestellt we...mehr

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AGS 3/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen eingelegte Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten ist statthaft gem. §§ 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG, 32 Abs. 2 S. 1 RVG und auch sonst zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das AG hat im Ergebnis zutreffend allein den Wert des Auskunftsanspruchs berücksichtigt. 1. Die Frage, wie der Verfahrenswert des in einem Stufenverfahren in Familienstreitsachen...mehr

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FoVo 3/2017, Der Streit um ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung überzeugt nicht Der Gläubiger muss der Entscheidung nicht folgen, sondern kann sich für eine Vergütung aus einem höheren Wert auf die anderslautenden Entscheidungen des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2011, 501) und des OLG Naumburg (NJW-RR 2014, 1151 = FoVo 2014, 215) beziehen. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung Dem OLG Brandenburg ist insoweit zu folgen, wi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Aufnahme anhängiger Rechtsstreitigkeiten (§ 24 Abs. 2)

Rn 30 Durch den Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners auf den starken vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 22 Abs. 1) werden laufende Zivilprozesse gemäß § 240 Satz 2 ZPO unterbrochen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Klageschrift bereits zugestellt worden ist.[62] Über eine Verweisung in den jeweiligen Prozessordnungen gilt dies auch für Arbeits-, V...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 23 Buschmann, Finanzplankredit und MoMiG, NZG 2009, 91; Fleischer, Der Finanzplankredit im Gesamtgefüge der einlagegleichen Gesellschafterleistungen – Zugleich eine Besprechung von BGH, Urteil vom 28.06.1999, II ZR 272–98, DStR 1999, 1774; Gehrlein, Die Behandlung von Gesellschafterdarlehen durch das MoMiG, BB 2008, 846; Habersack, Gesellschafterdarlehen nach MoMiG: Anwen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 37 Bock, Die Auswirkung der Konkurseröffnung und des Veräußerungsverbots nach § 106 I 3 KO auf den Grundbuchverkehr (Diss.), Bonn 1980; Eickmann, Das allgemeine Veräußerungsverbot nach § 106 KO und sein Einfluß auf das Grundbuch-, Vollstreckungs- und Zwangsversteigerungsverfahren, KTS 1974, 202; Frind, Insolvenzgerichtliche Veröffentlichungsnotwendigkeiten bei der vorläuf...mehr

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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich

Leitsatz Ehegatten/Lebenspartner sind Gesamtschuldner der aufgrund der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG sich ergebenden Steuerschuld. Durch die Aufteilung nach den §§ 268 ff. AO wird die Gesamtschuld für Zwecke der Vollstreckung unwiderruflich in Teilschulden aufgeteilt. Sachverhalt Nach Zusammenveranlagung mit der zwischenzeitlich geschiedenen Ehefrau beantragte der Kläge...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber

Einführung Weiterbeschäftigungsanspruch hat hohe Praxisbedeutung In der Praxis ist der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn dieser die Berechtigung einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung bestreitet, von hoher praktischer Relevanz. Da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer eigentlich nicht mehr beschäftigen möchte und die Weiterbeschäftigung auch den betriebl...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / V. Der Übergang vom Weiterbeschäftigungsanspruch zum Ersatzanspruch

Entschädigung statt Weiterbeschäftigung Im Rahmen des Weiterbeschäftigungsanspruchs besteht – ebenso wie bei anderen Ansprüchen zur Vornahme vertretbarer und unvertretbarer Handlungen – die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer nach § 61 Abs. 2 ArbGG auf die spätere Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach Ablauf einer zu bestimmenden Frist verzichtet und beantragt, ...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / Einführung

Weiterbeschäftigungsanspruch hat hohe Praxisbedeutung In der Praxis ist der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn dieser die Berechtigung einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung bestreitet, von hoher praktischer Relevanz. Da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer eigentlich nicht mehr beschäftigen möchte und die Weiterbeschäftigung auch den betrieblichen Abla...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / II. Anderer Arbeitsplatz und Beschäftigungsausschluss

Mittel der Wahl: § 767 ZPO Möchte der Arbeitgeber in Erfüllung der Weiterbeschäftigungspflicht den Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen oder mit anderen als in dem Vollstreckungstitel bezeichneten Tätigkeiten beauftragen, so kann der Arbeitgeber seine diesbezügliche materiell-rechtliche Position allein im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gelte...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / IV. Einwände des Arbeitgebers

Vollstreckung trotz Freistellung Der Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber nach der Verurteilung zur Weiterbeschäftigung den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellt. Von dieser Möglichkeit kann der Arbeitgeber nur dann Gebrauch machen, wenn er dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt hat o...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / VI. Die Vollstreckungsanträge beim Weiterbeschäftigungsanspruch

Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft Der titulierte Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Weiterbeschäftigung wird nach § 888 ZPO vollstreckt, d.h. durch den Antrag des Gläubigers auf Festsetzung eines Zwangsgeldes, ersatzweise von Zwangshaft oder originärer Zwangshaft. Hinweis Wird nach § 62 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 888 Abs. 1 ZPO auf Antrag des Gläubigers ein Zwang...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / III. Die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Wegfall des Arbeitsplatzes Voraussetzung der Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber objektiv in der Lage ist, den Arbeitnehmer auch tatsächlich weiter zu beschäftigen und damit den Anspruch zu erfüllen. Ist der Arbeitsplatz etwa durch die Stilllegung des gesamten Betriebes oder einer Betriebsstätte oder einer Produktionss...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / I. Die Bestimmtheit des Titels

Als Vollstreckungstitel kommt jedes vorläufig vollstreckbare Urteil des Arbeitsgerichts einschließlich eines Versäumnisurteils oder auch ein Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren in Betracht. Im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung muss schon im Erkenntnisverfahren beachtet werden, dass die Pflicht zur Weiterbeschäftigung im Einzelnen bestimmt bezeichnet sein muss, ...mehr

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FoVo 2/2017, Es bedarf kein... / 3 Der Praxistipp

Damit der Drittschuldner auch tatsächlich an den Zessionar, den Neugläubiger, zahlt, ist es erforderlich, dass die Rechtsnachfolge sowie der Übergang des durch den Pfändungsbeschluss begründeten Pfandrechts nach § 401 Abs. 1 BGB dem Drittschuldner gegenüber angezeigt wird. Dies kann durch eine entsprechende Abtretungsanzeige (hierzu FoVo 2017, 7) oder aber durch Vorlage der ...mehr

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FoVo 2/2017, Der Vollstreckungsantrag beim arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch

Vollstreckung als unvertretbare Handlung Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist als unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO anzusehen (vgl. Goebel, FoVo 2017, 21 – in diesem Heft). Erfüllt der Arbeitgeber diesen Anspruch nach Titulierung nicht freiwillig, muss er dementsprechend nach § 888 ZPO durch Festsetzung eines Zwangsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beiget...mehr

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zerb 2/2017, Pflicht des Er... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist statthaft (§§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO) und auch sonst zulässig. Die Beschwerdefrist von 2 Wochen (§ 569 Abs. 1 ZPO) ist gewahrt. 2. Die sofortige Beschwerde ist begründet. a) Rechtsgrundlage für die von der Gläubigerin beantragte Festsetzung eines Zwangsgelds ist § 888 ZPO. Danach is...mehr

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FoVo 2/2017, Die verzögerte... / II. Die Lösung

Drittauskünfte: verifiziert mit Überraschungseffekt Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers nach § 802l ZPOmehr

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FoVo 2/2017, Heilung einer ... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

BGH hilft dem Gläubiger bei der Beweislast Wer den Sachverhalt liest, der kann erfassen, in welcher Not die Gläubigerin sich sieht. Die Vollstreckung soll ersichtlich ver- oder jedenfalls behindert werden. Aber der BGH hilft und ändert die Entscheidung der Vorinstanzen. Die Feststellungen des LG tragen die Beweislastentscheidung zum Nachteil der Gläubigerin nicht. Die bislang...mehr

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FoVo 2/2017, Heilung einer ... / 1 I. Der Fall im Überblick

Vollstreckung gegen eine GbR mit ausländischen Gesellschaftern Die Schuldnerin ist eine GbR mit mehreren Gesellschaftern, wovon einer in Mexiko und ein weiterer in Israel lebt. Sie war von 2005 bis 2006 Eigentümerin eines Grundstücks, das sie 2006 an die S-Hotel Grundbesitz GmbH amp Co. Vermietungs KG übertrug. Die Gläubigerin ist Inhaberin einer auf dem Grundstück lastenden ...mehr

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FoVo 2/2017, Formerforderni... / 3 Der Praxistipp

Was ist ein Faksimile wert? Dem LG kann insoweit gefolgt werden, dass eine Faksimile-Unterschrift keine rechtliche Wirkung entfalten kann. Sie hat keine Aussagekraft. Eine vorgeschriebene Form – § 126 BGB verlangt bei der Schriftform eine eigenhändige Unterschrift – repräsentiert sie nicht und wenn es keiner Unterschrift bedarf, kommt ihr ebenso kein Wert zu. Gibt es überhaupt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4 Vollstreckung in die gepfändeten Vermögensgegenstände

Rz. 32 Wird die durch die Arrestanordnung gesicherte Geldforderung nach Vollstreckung des Arrests vollstreckbar[1] und erfüllt der Schuldner seine Leistungspflicht nicht, so kann die Vollstreckungsbehörde die durch die Art der Vollziehung oder durch deren Abwendung erlangten Sicherheiten nach § 327 AO verwerten. Zweck des § 327 AO ist es, ein neues Vollstreckungsverfahren zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Zweck der Bestimmungen

Rz. 2 Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis[1] durch einen Verwaltungsakt festgesetzt[2], ein Leistungsgebot nach § 254 Abs. 1 S. 1 AO erlassen und vor Beginn der Vollstreckung eine einwöchige Schonfrist eingehalten worden ist.[3] Da die Durchführung des regulären Steuerfestsetzungsverfahrens und der Beginn des Vollstrecku...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Arrestgrund

Rz. 7 Die Anordnung des Arrests dient der Sicherung der Vollstreckung.[1] Demgemäß ist die Anordnung nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO dann gerechtfertigt, wenn zu befürchten ist, dass – ohne alsbaldige Vollziehung des Arrests[2] – die Beitreibung, d. h. die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[3] Erforderlich ist also ein Sicherungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.1 Arrestanspruch

Rz. 3 Die Anordnung des dinglichen Arrests setzt zunächst das Bestehen eines Arrestanspruchs voraus, also nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO eines Anspruchs auf eine Geldforderung, deren Vollstreckung nach den §§ 249–323 AO erfolgt. Nach den §§ 249–323 AO können nur öffentlich-rechtliche Geldforderungen vollstreckt werden, über die durch einen Verwaltungsakt zu entscheiden oder entsc...mehr