Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Die Praxis der Zwangsverwal... / III. Anlagen

Rz. 56 Dem Antrag sind die "für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden" beizufügen (§ 16 Abs. 2 ZVG). Außer dem vollstreckbaren Titel und den Kostenbelegen ist darzulegen, dass der Schuldner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Die in § 17 Abs. 2 S. 1 ZVG vorgesehene Vorlage eines Grundbuchzeugnisses hat kaum noch praktische Bedeutung, nachdem aus...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Kaution

Rz. 614 Der Verwalter wird versuchen, in den Besitz der Kaution zu gelangen, welche der Mieter dem Schuldner übergeben hat. Dies dürfte relativ problemlos sein, wenn der Schuldner korrekt i.S.d. § 551 Abs. 2 BGB gehandelt und die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt hat oder aber wenn die Kaution durch Stellung einer Bürgschaft geleistet worden ist. In diesem Fall er...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Die Entscheidung über die Aufhebung

Rz. 439 Wenn aber der Ersteher bereits durch den Zuschlag die mitversteigerten beschlagnahmten Gegenstände und Erträge beschlagnahmefrei erhalten hat, bedarf es hierfür keiner nochmaligen Entscheidung. Verblieben ist (nur) die Verwaltungsbefugnis des Verwalters, welche sich zwar von der Beschlagnahme ableitete (§ 148 Abs. 2 ZVG), jedoch – einmal "in die Welt gesetzt" – vom F...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Einzelrechtsnachfolge

Rz. 230 Wegen der Konkurrenz zwischen Beschlagnahme und einer Verfügung durch den Schuldner siehe oben (vgl. § 1 Rn 150 ff.). Wechselt der Gläubiger im Laufe des Verfahrens, weil z.B. die Forderung abgetreten oder gepfändet/überwiesen wurde oder Ablösung erfolgte, kann das Gericht als neuen Gläubiger nur anerkennen, wer sich durch eine auf ihn lautende (titelübertragende – § ...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Schuldner übergibt den Besitz nicht freiwillig

Rz. 559 Übergibt der Schuldner den Besitz nicht freiwillig, so ist der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung mit Zustellungsvermerk zusammen mit der Ermächtigung (§ 150 Abs. 2 ZVG) Vollstreckungstitel gegen den Schuldner,[28] mit welchem (ohne Klausel[29] und erneute Zustellung) im Auftrag des Verwalters ein Gerichtsvollzieher den Schuldner gem. § 885 Abs. 1 ZPO ...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Nießbrauch, Leibgeding, Altenteil, Wohnungsrecht

Rz. 65 Im Grundbuch eingetragene Rechte, welche dem Berechtigten gegenüber dem Eigentümer ein Recht zum Besitz gewähren, können dazu führen, dass die Zwangsverwaltung nur beschränkt angeordnet werden darf. In Betracht kommen insbesondere ein Nießbrauch, ein Leibgeding (Altenteil) oder eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsrecht). Rz. 66 Der BGH[60] hat den bishe...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Betriebskosten (Nutzungsgebühren)

Rz. 250 Der Verwalter muss alle Betriebskosten zahlen, welche auf die Zeit seiner Tätigkeit entfallen, also insbesondere für Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Müllabfuhr. Er zahlt sie zunächst aus den (nicht beschlagnahmten) Abschlägen der Mieter. Reichen diese nicht aus, zahlt er aus beschlagnahmten Einnahmen, wobei die ungeklärte Rechtslage für ihn Probleme aufwirft (wegen der...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 4. Entbehrliche Räume

Rz. 583 Dem Schuldner sind nur die unentbehrlichen Räume zu belassen. Entbehrliche Räume kann der Schuldner nur gegen die Vereinbarung eines Nutzungsentgeltes nutzen. Es ist aber fraglich, ob der Verwalter dem Schuldner entbehrliche Räume zwangsweise entziehen kann, obwohl es keine Möglichkeit gibt, diese Räume irgendwie anderweitig zu vermieten. Immerhin sollte er dem Schul...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Form und Inhalt der Entscheidung

Rz. 75 Liegen alle Voraussetzungen für die Anordnung vor und sind evtl. Mängel beseitigt, ordnet das Gericht durch Beschluss die Zwangsverwaltung an (§§ 146, 15 ZVG). Neben den üblichen Angaben, alsomehr

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Die Praxis der Zwangsverwaltung, Abkürzungsverzeichnis

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 5. Bei Verfahrensende

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / II. § 3 RVG (Vollstreckung in sozialrechtlichen Angelegenheiten)

Vollstreckung gegen Behörden in Sozialsachen Bislang fehlten Gebühren für eine Vollstreckung nach § 201 Abs. 1 S. 1 SGG gegen Behörden in Sozialsachen, da es in der Vollstreckung keine Rahmengebühren gibt. In § 3 Abs. 1 S. 2 RVG wird jetzt angeordnet, dass sich die Gebühren in der Vollstreckung nach dem Gegenstandswert richten, sodass damit die Wertgebühren nach den Nrn. 3309...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / IV. Die Entscheidung in der Auskunftsstufe, Rechtsmittel und Vollstreckung

1. Die erstinstanzliche Entscheidung Das Gericht wird häufig versuchen – ggf. mithilfe einer Mediation, § 278 Abs. 5 Satz 2 ZPO – eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Gelingt dies nicht, hat es nach streitiger Verhandlung über den Auskunftsantrag zu entscheiden. a) Entscheidung durch Teilurteil Das Gericht entscheidet grundsätzlich durch Teilurteil, das den Auskunftsantr...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 5. Einzeltätigkeiten einschließlich der Vertretung in der Vollstreckung und in Gnadensachen (Anm. Abs. 4 zu Nr. 5200 VV)

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / c) Rechtsmittel und Zwangsvollstreckung

Die Optionen des Klägers und des Beklagten nach einer gerichtlichen Entscheidung über den Wertermittlungsantrag entsprechen denen der Auskunftsstufe.mehr

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FoVo 6/2013, Antrag auf Abg... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung des AG überzeugt in der Begründung wie im Ergebnis nicht. Hinweis auf Gesetzesbegründung fehlerhaft Die Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung trägt nicht, weil übersehen wird, dass nach altem Recht (§ 915a ZPO a.F.) die Löschungsfrist für eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis drei Jahre beginnend mit dem Schluss des Jahres beträgt, in dem die eidesstattliche...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 4. Zwangsvollstreckung

Die Vollstreckung der Verurteilung zur Auskunftserteilung durch ein privatschriftliches bzw. durch ein notarielles Verzeichnis richtet sich nach § 888 ZPO, da sie eine unvertretbare Handlung zum Gegenstand hat.[31] Eine außergerichtliche Fristsetzung muss dem Antrag auf Festsetzung eines Zwangsmittels nicht vorausgehen,[32] ist aber seitens des Klägers ratsam. Der Antrag kan...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / a) Grundsätzliches

Die Möglichkeiten der unterlegenen Partei, gegen die in der Auskunftsstufe ergehende Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, richten sich nach den allgemeinen Regeln: Sie kann die Berufung bei dem Berufungsgericht fristgerecht einlegen (§ 519 Abs. 1 ZPO). Antrag für die Berufung gegen Teilurteil Namens und in Vollmacht des Beklagten lege ich gegen das Teilurteil vom 5.9.2012, L...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / Einführung

Nachdem Teil 1 dieses Beitrags (ZErb 2013, 105) die Herangehensweise aus Sicht des Klägers an die Stufenklage behandelt hat, erörtert Teil 2 die Reaktionsmöglichkeiten des Beklagten nach Klagezustellung. Es folgen die Entscheidung des Gerichts in der Auskunftsstufe, Rechtsmittel und Vollstreckung. Die steckengebliebene Stufenklage und der Übergang in die nächsten Stufen werd...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 1. Die erstinstanzliche Entscheidung

Das Gericht wird häufig versuchen – ggf. mithilfe einer Mediation, § 278 Abs. 5 Satz 2 ZPO – eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Gelingt dies nicht, hat es nach streitiger Verhandlung über den Auskunftsantrag zu entscheiden. a) Entscheidung durch Teilurteil Das Gericht entscheidet grundsätzlich durch Teilurteil, das den Auskunftsantrag abweist oder – ggf. unter Teilabw...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 3. Rechtsmittel

a) Grundsätzliches Die Möglichkeiten der unterlegenen Partei, gegen die in der Auskunftsstufe ergehende Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, richten sich nach den allgemeinen Regeln: Sie kann die Berufung bei dem Berufungsgericht fristgerecht einlegen (§ 519 Abs. 1 ZPO). Antrag für die Berufung gegen Teilurteil Namens und in Vollmacht des Beklagten lege ich gegen das Teilurte...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 5. Steckengebliebene Stufenklage

Wenn die Auskunft und/oder die Wertermittlung ergeben hat, dass kein Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht, tritt zwar keine Erledigung ein. Der Kläger kann aber zu einer Klage auf Feststellung der materiellrechtlichen Kostentragungspflicht des Beklagten übergehen (§§ 280, 286 Abs. 1 BGB), die Erfolg hat, wenn der Beklagte sich mit der Auskunftserteilung ...mehr

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FoVo 6/2013, Antrag auf Abg... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung Haftbefehl nach altem Recht vorrangig? Aufgrund Kombiauftrages der Gläubigerin vom 27.9.2012 wurde am 9.1.2013 Haftbefehl nach § 901 ZPO a.F. wegen Nichterscheinens zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung am 19.12.2012 erlassen (01 M 161/13). Mit Schreiben vom 17.1.2013 stellte die Gläubigerin Antrag auf Abgabe einer Vermögenauskunft nach neuem R...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / a) Entscheidung durch Teilurteil

Das Gericht entscheidet grundsätzlich durch Teilurteil, das den Auskunftsantrag abweist oder – ggf. unter Teilabweisung eines zu weit gefassten Antrags – zur Auskunftserteilung verurteilt. Eine Kostenentscheidung ergeht nicht. Wird der Beklagte zur Auskunftserteilung verurteilt, ist das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, wobei gem. den §§ 708 Nr. 11, 709 ZPO ein...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / c) Die Entscheidung des Berufungsgerichts

Auf die zulässige Berufung prüft das Berufungsgericht grundsätzlich lediglich die Auskunftsverurteilung, die es bestätigt bzw. ganz oder teilweise abändert. Im Berufungsverfahren sind – anders, als es nach verbreiteter Meinung im ersten Rechtszug der Fall ist – auch eine streitige Feststellung der Erledigung[28] sowie eine Entscheidung über die Kosten der Berufung bei überei...mehr

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AGS 6/2013, Gerichtsgebühre... / 3 Anmerkung

I. Gerichtsgebühren Die Entscheidung ist in der Hauptsache unzutreffend und äußerst bedenklich. In § 1 S. 1 FamGKG heißt es: "In Familiensachen einschließlich der Vollstreckung durch das Familiengericht und für Verfahren vor dem Oberlandesgericht nach § 107 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden Kost...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / b) Entscheidung durch Schlussurteil

Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass kein Pflichtteilsrecht besteht oder bereits sicher ist, dass kein Pflichtteilsanspruch gegeben ist, weist es die gesamte Klage ab.[17] Nach herrschender, nicht unbedenklicher Ansicht[18] geschieht dasselbe, wenn der Kläger nicht verhandelt und Versäumnisurteil gegen ihn ergeht. Bei Säumnis des Beklagten ergeht dagegen nur ein Teil-Vers...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 5

Auf einen Blick Der zweite Teil widmet sich dem Verlauf einer Pflichtteilsstufenklage nach Zustellung der Klageschrift einschließlich der Vollstreckung. Sowohl der Prozessbevollmächtigte des Klägers als auch derjenige des Beklagten müssen auf der Basis der geltenden Rechtslage die beste Taktik für ihre Mandanten entwickeln und umsetzen. Nur so können optimale Ergebnisse erzi...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 2. Möglichkeiten der Parteien nach gerichtlicher Entscheidung

Nach einer gerichtlichen Entscheidung über die Auskunftsstufe stehen den Parteien verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Aus Klägersicht stellen sich nach einem (Teil-)Urteil über den Auskunftsantrag folgende Optionen:mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Leistet ein geschiedener Elternteil aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt für sein volljähriges Kind, so ist er, solange er gegenüber dem anderen Elternteil keinen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch verfolgt, diesem gegenüber nicht zur Auskunft über seine Einkünfte verpflichtet (BGH, Beschl. v. 17.4.2013 – XII ZB 329/12). Zwischen den Ausbildungsberufen "Mass...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / b) Wert des Beschwerdegegenstandes

Hat das Gericht durch Teilurteil ausschließlich über den Auskunftsanspruch entschieden, richtet sich die Beschwer der unterlegenen Partei allein nach dem Wert dieses Anspruchs, weil die Entscheidung hinsichtlich der Pflichtteilsberechtigung weder in materielle Rechtskraft erwächst noch innerprozessuale Bindungswirkung hat. Die Beschwer wird für Kläger und Beklagten unterschi...mehr

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FoVo 5/2013, Auslegung Zahl... / 1 I. Der Fall

Tenoriert: "8 % Zinsen über dem Basiszinssatz" Der Gläubiger betreibt gegen die SU die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil, dessen Urteilsformel in Ziffer 1 und 2 wie folgt lautet: “1. Die Beklagte [= SU] wird verurteilt, an den Kläger [= Gläubiger] ab 1.12.2009 bis zu seinem Tod eine monatliche Altersrente von jeweils weiteren 934,19 EUR, fällig zum 1. eines ...mehr

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FF 5/2013, Rechtsprechung k... / Vollstreckungsrecht

Die Vollstreckung einer Entscheidung des Familiengerichts zur Räumung und Herausgabe der (Ehe-)Wohnung richtet sich nach der ZPO. Durch die Verweisung des § 95 FamFG ist die Möglichkeit für den Schuldner eröffnet, Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO zu suchen. Über diesen Vollstreckungsschutzantrag entscheidet das Vollstreckungs-, nicht das Familiengericht. Auf die Unzustän...mehr

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FF 5/2013, Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes

Katrin LackSchriften zum deutschen, europäischen und vergleichenden Zivil-, Handels- und Prozessrecht, Band 256, 2012, 612 S., 139 EUR, Verlag Gieseking, ISBN 978-3-7694-1102-7 Die unter Obhut von Prof. Salgo geschriebene Dissertation ist ein voluminöses Werk geworden, das die neuere Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zum Kinderschutz durchdringt. Ziel der Arbeit ist,...mehr

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ZErb 5/2013, Verlauf und Op... / Einführung

Ist eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem Erben nicht möglich, wird oftmals eine Stufenklage erhoben. Der aus zwei Teilen bestehende Beitrag orientiert sich an dem üblichen Ablauf einer solchen Klage. Teil 1 stellt die Rechtslage und die Optimierungsoptionen und damit auch Beschleunigungsmöglichkeiten aus Klägersicht dar. Im nächsten H...mehr

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ZErb 5/2013, Erbverträge in... / Einführung

Der im deutschen Recht beliebte, in anderen Rechten verbotene Erbvertrag erfährt im kollisionsrechtlichen Teil der neuen europäischen Erbrechtsverordnung (ErbRVO)[1] eine ausdrückliche Regelung. Zentrale Bestimmung ist Art. 25 ErbRVO, der Zulässigkeit, materielle Wirksamkeit und Bindungswirkungen des Erbvertrags betrifft. Das auf die Form des Erbvertrags anwendbare Recht wir...mehr

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FoVo 5/2013, Zuleitung des ... / I. Der Fall

Kombinierter Antrag: gütliche Erledigung und VA Die Gläubigerin hat dem Gerichtsvollzieher (GV) den Auftrag erteilt, mit dem Schuldner (SU) zunächst eine gütliche Einigung nach §§ 802a Abs. 2 Nr. 1, 802b ZPO zu versuchen und im Falle der Erfolglosigkeit dem SU die Vermögensauskunft (VA) nach §§ 802a Abs. 2 Nr. 2, 802c ZPO abzunehmen. Im Rahmen des Auftrages heißt es: "Hat der ...mehr

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ZErb 5/2013, Verlauf und Op... / 3. Mögliche Anträge in der Pflichtteilsklage

Unter den Ziffern II 3. a) bis e) werden die Anträge für eine Stufenklage dargestellt. Die Besonderheit der Stufenklage nach § 254 ZPO besteht darin, dass der Zahlungsantrag in der letzten Stufe zunächst unbeziffert gestellt werden kann. Über jede Stufe ist gesondert zu verhandeln und mit Teilurteil zu entscheiden. Nach jedem Teilurteil ist jeweils die Vollstreckung möglich,...mehr

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FoVo 5/2013, Zuleitung des ... / II. Die Lösung

GV verkennt die Rechtslage – gütliche Einigung nicht tangiert Die Weigerung des GV, den erteilten Auftrag auszuführen, ist rechtswidrig und verletzt die Gläubigerin in ihren Rechten. Die Gläubigerin hat zunächst den Auftrag erteilt, mit dem SU die gütliche Erledigung nach §§ 802a Abs. 2 Nr. 1, 802b ZPO zu versuchen. Es ist schon im Ansatz nicht ersichtlich, inwieweit die nur ...mehr

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FF 5/2013, Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

Beschluss vom 8.5.2013 – XII ZB 192/11 – (AG Leipzig, Beschl. v. 3.9.2010 – 338 F 1219/10 –, OLG Dresden, Beschl. v. 6.4.2011 – 24 UF 880/10 –) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen. D...mehr

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AGS 5/2013, Kosten des Nebe... / 2 Aus den Gründen

1. Als Beschwerdeführer ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht die Nebenklägerin X, vertreten durch Rechtsanwalt T, sondern dieser selbst anzusehen. Er ist auch beschwerdebefugt. Nach § 53 Abs. 2 S. 1 RVG steht dem gem. § 397a Abs. 1 StPO dem Nebenkläger als Beistand bestellten Rechtsanwalt nur gegen den Verurteilten, nicht aber gegen den Nebenkläger, ein Anspruch auf ...mehr

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ZErb 5/2013, Verlauf und Op... / a) Die Auskunftsstufe

Der Pflichtteilsberechtigte kann wählen, ob er ein privatschriftliches Verzeichnis (§ 2314 Abs. 1 S. 1 BGB) oder ein amtliches Verzeichnis, das gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufzunehmen ist, verlangt. Er kann erst das privatschriftliche und danach das amtliche Verzeichnis verlangen, aber nicht umgekehrt. Wird ein amtliches Verzeichnis ...mehr

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ZErb 5/2013, Erbverträge in... / 2. Offensichtlich engere Verbindung (Art. 21 Abs. 2 ErbRVO)

Art. 25 ErbRVO ordnet sowohl in Absatz 1 als auch in Absatz 2 Unterabsatz 1 an, das Recht zu bestimmen, das "nach dieser Verordnung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden wäre". Danach ist auch die Ausweichklausel nach Art. 21 Abs. 2 ErbRVO, die bei offensichtlich engerer Verbindung des Erblassers zu einem anderen Staat erlaubt, von der Anknüpfung an den gewöhnli...mehr

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AGS 5/2013, Sparen, koste es, was es wolle

Die Bundesländer haben zur Zeit zwei Gesetzesvorhaben zur Begrenzung der Prozesskosten- und Beratungshilfe eingebracht. Getragen sind diese Gesetzesinitiativen von dem Gedanken, möglichst viel Geld zu sparen und die Ausgaben im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe zu begrenzen. Über die Konsequenzen haben sich die Länder offenbar gar keine Gedanken gemacht. Hauptsac...mehr

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AGS 4/2013, Vollstreckung einer Geldforderung aus einem sozialgerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschluss

SGG §§ 201, 198 Abs. 1, 183, 131, 130 S. 1 Leitsatz Für Vollstreckungen aus sozialgerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschlüssen sind nach § 198 Abs. 1 SGG die Regelungen des Achten Buches der ZPO entsprechend anzuwenden. Eine Vollstreckung nach § 201 SGG scheidet aus. Dem steht die in § 183 SGG geregelte Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens nicht entgegen, denn dies...mehr

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AGS 4/2013, Vollstreckung e... / Leitsatz

Für Vollstreckungen aus sozialgerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschlüssen sind nach § 198 Abs. 1 SGG die Regelungen des Achten Buches der ZPO entsprechend anzuwenden. Eine Vollstreckung nach § 201 SGG scheidet aus. Dem steht die in § 183 SGG geregelte Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens nicht entgegen, denn diese bezieht sich allein auf die Gerichtskosten des Ve...mehr

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AGS 4/2013, Vollstreckung e... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen den Beklagten zur Vollstreckung einer Forderung aus zwei Kostenfestsetzungsbeschlüssen. Das SG hatte mit Beschlüssen vom 13. und 14.1.2011 aufgrund des Kostenanerkenntnisses des Beklagten in zwei sozialgerichtlichen Klageverfahren die von diesem der Klägerin zu erstattenden Kosten auf je 166,60 EUR festgesetzt. Da...mehr

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AGS 4/2013, Vollstreckung e... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 173 SGG form- und fristgerecht eingelegten und nach § 172 Abs. 1 SGG statthaften Beschwerden sind unbegründet. Das SG hat zu Recht die Anträge auf Festsetzung eines Zwangsgeldes abgelehnt. Kommt die Behörde in den Fällen des § 131 SGG der im Urteil auferlegten Verpflichtung nicht nach, so kann das Gericht des ersten Rechtszugs nach § 201 SGG auf Antrag unter Frists...mehr

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FoVo 4/2013, Vollstreckungs... / 1 I. Der Fall

Bargeldloser Zahlungsverkehr des SU über Konto eines Dritten Die Klägerin erwirkte gegen die Streitverkündete, die Mutter der Beklagten, einen vollstreckungsfähigen Titel, wonach sie zur Zahlung von 49,50 EUR (Hauptforderung) verpflichtet ist. Die SU wickelt ihren bargeldlosen Zahlungsverkehr über das Konto der Beklagten ab. Die Gl hat die der SU gegen die Beklagte zustehende...mehr

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FoVo 4/2013, Vollstreckungs... / Leitsatz

Nutzt der SU das Konto eines Dritten zur Abwicklung seines bargeldlosen Zahlungsverkehrs, hat der Dritte die Vollstreckungsforderung und die Zinsen auszugleichen und auch die Rechtsverfolgungskosten zu tragen, wenn er nicht unmittelbar auf den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zahlt. AG Wuppertal, 28.11.2012 – 36 C 256/12mehr