Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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FF 7+8/2014, Vollstreckung ... / 2 Anmerkung

Mit seinem Beschluss vom 19.2.2014 hat der BGH eine in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage[1] entschieden. Die dabei erörterten tatbestandlichen Voraussetzungen zur Verhängung eines Ordnungsmittels gem. § 89 Abs. 1 FamFG – wie etwa die Vollstreckungsfähigkeit eines gerichtlich gebilligten Vergleichs[2] oder die Frage, wann von einem schuldhaften Verstoß...mehr

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FF 7+8/2014, Sofort wirksam, aber unausgewogen?

Dr. Mathias Grandel Mit den Regelungen zur Anordnung der sofortigen Wirksamkeit in Unterhaltssachen verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die Interessen des Unterhaltsgläubigers zu stärken. Es drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass Gesetzgeber und Praxis über das Ziel hinausgeschossen sind. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses in Unterhaltssachen "soll" gem. § 116 Abs. ...mehr

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zerb 7/2014, Eingetragene L... / Einführung

Durch die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbRVO)[1] findet im deutschen Kollisionsrecht eine Abkehr vom Staatsangehörigkeitsprinzip (bisher Art. 25 I EGBGB) hin zum Recht des gewöhnlichen Aufenthalts (ab 17.8.2015, Art. 21 I EuErbRVO) statt. Diese Veränderung hat sowohl für Deutsche, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, als auch für in Deutschland lebende eingetr...mehr

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zfs 7/2014, Altbekanntes un... / B. § 68 OWiG: Gerichtszuständigkeit

Zur Prüfung der Gerichtszuständigkeit, § 68 OWiG, gab es zwei nahezu identische Entscheidungen des VG Augsburg.[6] Dort wendete sich ein Betroffener gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der Behörde, mit dem diese Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie Mahngebühren und Vollstreckungskosten hierfür beitreiben wollte. Die Zulässigkeit von Rechtsbehelfen ge...mehr

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zerb 7/2014, Die Entwicklun... / 1

Mit den Beratungen zur Erbrechtsverordnung[2] (EU-ErbVO) war ich zuvorderst als Politiker, nicht als Wissenschaftler befasst, sodass dieser Beitrag durchaus auch politisch zu verstehen ist, gewissermaßen als kleiner Werkstattbericht. Dieser Beitrag konzentriert sich auf einzelne in der gegenwärtigen Diskussion besonders umstrittene Sachpunkte, ohne allzu tief in die dort aus...mehr

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FoVo 7/2014, Abgrenzung der... / 1 Der Praxistipp

Abgrenzung vertretbar/unvertretbar schwierig Die Abgrenzung zwischen einer vertretbaren und einer unvertretbaren Handlung ist in der Praxis nicht immer einfach. Bei einer unvertretbaren Handlung ist die Mitwirkung des Schuldners aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unabdingbar. Beispiel Der Schuldner ist der einzige, der die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beurteilen k...mehr

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AGS 7/2014, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Der Streitwert war für das Berufungsverfahren und auch die erste Instanz nach § 3 ZPO zu bemessen. Der Kläger hat erst- und zweitinstanzlich die Entfernung zweier Fertigteilgaragen begehrt. Dieses Klagebegehren ist nicht auf Räumung und Herausgabe eines Grundstücksteils gerichtet gewesen, sondern auf die Entfernung von Aufbauten. Ein Vollstreckungstitel mit diesem Inhalt wär...mehr

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FoVo 7/2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht

Gerichtsvollzieherkosten nach dem GvKostG Mit dem 2. KostRModG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerich...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 5. Vollstreckbarkeit ausländischer Unterhaltstitel

Ob der Abänderungsantrag oder der Vollsteckungsgegenantrag der richtige Rechtsbehelf ist, bestimmt sich nach deutschem Recht als der lex fori.[31] Für die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Unterhaltstitels gilt der Grundsatz, dass nur Einwendungen i.S.v. § 767 ZPO vorgebracht werden können, nicht Abänderungsgründe i.S.v. § 323 ZPO a.F.,[32] nunmehr § 238 bzw. § 239 FamFG...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / II. Titel über Unterhalt nur für die Vergangenheit

Bevor Besonderheiten bei Titeln über künftig fällig werdenden Unterhalt erörtert werden, ist die Rechtslage im Normalfall darzustellen, bei einem Urteil mit einer Verpflichtung zu einer einmaligen Leistung aufgrund eines in der Vergangenheit erfüllten Anspruchstatbestands, hier bei einer Entscheidung, die auschließlich zur Zahlung eines Unterhaltsrückstands verpflichtet. Wurd...mehr

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FoVo 7/2014, Klausel oder T... / 2 II. Die Entscheidung

Verhältnis Grundschuld zum Nießbrauch Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 2164) hat der die Zwangsvollstreckung betreibende Grundschuldgläubiger für die – wie hier – unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung bei einem – ebenfalls wie hier – nachrangig eingetragenen Nießbrauch einen auf den Nießbrauchsberechtigten lautenden Duldungstitel vorzulegen. Dies ist deshalb ...mehr

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zfs 7/2014, Urlaubszeit – Reisezeit

Die täglichen Staumeldungen im Juli belegen den erhöhten Verkehr, welcher sich überwiegend in Richtung Süden bewegt. Nicht nur des Deutschen liebstes Reiseziel Italien wird angesteuert, ganz Europa wird mit dem Auto bereist. In all diesen Ländern drohen dem Urlauber Sanktionen für Verkehrsverstöße. Zuweilen erhält der Betroffene erst über ein Jahr nach seiner Rückkehr Post au...mehr

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zfs 7/2014, Krumm: Fahrverbot in Bußgeldsachen, Nomos Verlagsgesellschaft, 3. Aufl. 2014, 681 Seiten, 78 EUR, ISBN 978-3-8487-1055-3

Ein fulminantes Werk! Nach vierjährigem Abstand nun in 3. Auflage erschienen. 681 Seiten für ein einziges Thema – das Fahrverbot in Bußgeldsachen. Allerdings ein zentrales Thema des verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahrens und für die Mandantschaft in der Regel von größerer Bedeutung als die Geldbuße. Im Vergleich: Bußgeldrechtlich ist das Fahrverbot nur in wenigen Vorschriften ...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / aa) Verjährung und Stundung

Die h.M. rechnet zum Anwendungsbereich des § 767 ZPO bei Entscheidungen über künftigen Unterhalt die Verjährung und die Stundung. Dies ist deswegen problematisch, weil die Geltendmachung treuwidrig nach § 242 BGB sein kann. Bei der Stundung kommt hinzu, dass die ZPO keinen ausdrücklichen Rechtsbehelf kennt, die deswegen für unzulässig erklärte Zwangsvollstreckung nach Ablauf...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / I. Die Aufgabe

Mit dem Vollstreckungsgegenantrag nach § 767 Abs. 1 ZPO können auf die Klage des Schuldners Einwendungen geltend gemacht werden, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen. Damit sind nach h.M. rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen gemeint, wie die Erfüllung oder die Stundung. Die Einwendungen müssen nach dem Zeitpunkt entstanden sein, in...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / a) Unwandelbare oder abänderbare Entscheidung

Wird die Zwangsvollstreckung durch eine Entscheidung nach § 767 ZPO für unzulässig erklärt, kann aus dem Titel nicht mehr vollstreckt werden. Gleich bleibt, ob es sich um Unterhalt für die Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft handelt. Dies gilt unabänderlich. Die Vollstreckbarkeit der Erstentscheidung kann nicht wieder hergestellt werden, wenn die Einwendung nicht mehr vorl...mehr

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zerb 7/2014, Die Entwicklun... / 2. Renvoi und ordre public

Über die Änderungen beim renvoi und ordre public (Art. 34 und 35 EU-ErbVO) wurden wir uns frühzeitig einig. Das heißt nicht, dass die Artikel nun keinen Anlass zur Diskussion gäben, aber das hätte wohl für jede andere Lösung auch gegolten. Aus der Streichung des Absatzes 2 in Art. 27 des Vorschlags der Kommission können besondere Wertungen des Gesetzgebers nicht abgeleitet we...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 1. Besonderheit der Vorausentscheidung

Als Ausnahme von der Regel, dass die ZPO für einen Vollstreckungstitel voraussetzt, dass die Anspruchsvoraussetzungen bereits in der Vergangenheit erfüllt sind, sieht § 258 ZPO vor, eine Entscheidung über künftig fällig werdende Leistungen zu erlassen, etwa über Unterhalt, damit der Gläubiger, der für seine Existenz auf diesen angewiesen ist, einen Titel in der Hand hat, aus...mehr

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FF 7+8/2014, Entzug der elt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich – gleichzeitig im Wege des Eilantrags – gegen den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung für ihre beiden in den Jahren 2009 und 2011 geborenen jüngsten Kinder. [2] 1. a) Die Beschwerdeführerin ist Mutter von fünf Kindern. Ihre älteste, nichteheliche Tochter ist bereits volljähri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vor §§ 328–336 Vollstreckung wegen Handlungen u. a.

1 Systematische Stellung der §§ 328-336 AO Rz. 1 Die §§ 328–336 AO bilden den Dritten Abschnitt des Sechsten Teils der AO, der die Vollstreckung regelt. Während im 2. Abschnitt[1] die Vollstreckung wegen Geldforderungen geregelt ist, regeln die §§ 328–336 AO die Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen. Sie betreffen zum einen die im Ersten Unterabschnitt ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vor ... / 1 Systematische Stellung der §§ 328-336 AO

Rz. 1 Die §§ 328–336 AO bilden den Dritten Abschnitt des Sechsten Teils der AO, der die Vollstreckung regelt. Während im 2. Abschnitt[1] die Vollstreckung wegen Geldforderungen geregelt ist, regeln die §§ 328–336 AO die Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen. Sie betreffen zum einen die im Ersten Unterabschnitt geregelte Vollstreckung wegen Handlungen, Du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vor ... / 3 Verhältnis zu anderen Maßnahmen

Rz. 6 Kommt der Stpfl. der Aufforderung zur Erfüllung seiner steuerlichen Erklärungspflichten nicht oder nicht fristgerecht nach, kann die Finanzbehörde, statt Zwangsmittel anzuwenden, die Besteuerungsgrundlagen auch schätzen [1]. In der Praxis gehen die FÄ häufig diesen Weg, um das verwaltungsaufwendige Erzwingungsverfahren zu vermeiden. Zwar darf das FA die Schätzung nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vor ... / 2 Rechtsnatur der Zwangsmittel

Rz. 4 Aus der systematischen Stellung der §§ 328–336 AO ergibt sich, dass der Einsatz von Zwangsmitteln eine Vollstreckungsmaßnahme im Besteuerungsverfahren ist. Zwangsmittel sind ausschließlich als Beugemittel zur Beeinflussung der zukünftigen Willensbildung des Pflichtenträgers gedacht[1] und haben keinen straf- oder bußgeldrechtlichen Sanktionscharakter [2]. Dies gilt auch...mehr

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AGS 6/2014, Jungbauer/Blaha/Heinrichsberger. Mobiliarzwangsvollstreckung. Vollstreckung in das bewegliche Vermögen – von Anfang an richtig. Von Sabine Jungbauer, Jeanette Blaha und Katharina Heinrichsberger. Verlag C. F. Müller – Recht in der Praxis. 2. Aufl. 2013. XXXII. 477 S. 39,90 EUR.

Das Zwangsvollstreckungsrecht hat in den vergangenen Jahren umfassende Änderungen erfahren, insbesondere durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das zum 1.1.2013 in Kraft getreten ist. Aber auch weitere Änderungen haben sich ergeben, insbesondere durch das 2. KostRMoG. Hier sei nur auf die Einführung der Ratenzahlungsvereinbarung hingewiese...mehr

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FoVo 6/2014, Vollstreckung gegen (vermeintlich) vermögenslose Schuldner

Bescheinigung statt Schuldnerbesuch Wird der Gerichtsvollzieher mit der Sachpfändung nach § 802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO beauftragt, muss der Gläubiger nicht selten feststellen, dass der Gerichtsvollzieher den Schuldner nicht aufsucht, sondern dem Gläubiger eine Fruchtlosigkeits- bzw. Unpfändbarkeitsbescheinigung übersendet. Grundlage dieser Verfahrensweise ist § 32 der aktuellen Ge...mehr

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zerb 6/2014, Die Veredelung... / 1. Der Deutsch-Österreichische Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag vom 6. Juni 1959

Dieser Staatsvertrag wurde zwar durch die EuGVVO[3] weitestgehend obsolet, behält jedoch für all jene Rechtsgebiete seine Wirksamkeit, auf die die EuGVVO nicht anwendbar ist,[4] also auch im Gegenstand, weil die EuGVVO aufgrund des Ausschlusstatbestandes nach Art. 1 Abs. 2 lit a) EuGVVO (keine sachliche Anwendung "auf dem Gebiet des Erbrechts einschließlich des Testamentsrec...mehr

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FoVo 6/2014, Zwangsvollstre... / Leitsatz

Bei einer Zug-um-Zug-Vollstreckung genügt ein wörtliches Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher (GV) nur, wenn der Schuldner erklärt, die Gegenleistung des Gläubigers nicht annehmen zu wollen. AG Schöneberg, 24.1.2014 – 31 M 8119/13mehr

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FoVo 6/2014, Zwangsvollstre... / 1 Der Praxistipp

Zug um Zug führt zu § 756 ZPO Die Entscheidung des AG zeigt exemplarisch, dass der Bevollmächtigte schon im Erkenntnisverfahren die mögliche spätere Zwangsvollstreckung im Auge haben muss. Bei der erstrebten oder allein möglichen Verurteilung des Schuldners zu einer Zug-um-Zug-Leistung muss § 756 ZPO ins Auge gefasst werden. Im Wortlaut: § 756 ZPO (1) Hängt die Vollstreckung v...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Aus den Gründen

Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag der Gläubigerin gem. § 888 ZPO zulässig und begründet ist. Was die Zulässigkeit des Antrags betrifft, so ist die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat, auch wenn die Mitwirkung eines Dritten – hier: des...mehr

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FoVo 6/2014, Gebühr bei Zah... / II. Die Entscheidung

Es kommt darauf an, welcher Auftrag erteilt ist Wie so häufig im juristischen Kontext lässt sich die Frage nicht so einfach beantworten. Entscheidend ist nämlich, welchen Auftrag der Gläubiger erteilt hat. Die Abgrenzung zwischen der außergerichtlichen Tätigkeit nach Abschnitt 2 der Anlage 1 zum RVG mit der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und Abschnitt 3 mit der Verfahre...mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungs... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Weshalb Anwälte offenbar nicht in der Lage sind, den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes zur Kenntnis zu nehmen, und sich solche unsinnigen Erinnerungsverfahren ersparen, ist nicht nachzuvollziehen. Mag man noch über die Frage einer Einigung streiten, fehlt es doch auf jeden Fall daran, dass der Gläubiger vorläufig auf die weitere Vollstreckung...mehr

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zfs 6/2014, Behördlich beauftragter Abschleppunternehmer wird bei Durchführung des Abschleppauftrags hoheitlich tätig

GG Art. 34; BGB § 328 § 839 Leitsatz 1. Beauftragt die Straßenverkehrsbehörde zur Vollstreckung des in einem Verkehrszeichen enthaltenen Wegfahrgebots im Wege der Ersatzvornahme einen privaten Unternehmer mit dem Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs, so wird der Unternehmer bei der Durchführung des Abschleppauftrags hoheitlich tätig. 2. Durch das Abschleppen ein...mehr

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FoVo 6/2014, Auskunftsumfan... / 3 III. Der Praxistipp

Vollstreckung einer unvertretbaren Handlung Auskunftsansprüche gehören vollstreckungsrechtlich regelmäßig zu den unvertretbaren Handlungen, die durch Beugemittel in Form von Zwangsgeld und Zwangshaft vollstreckt werden müssen, weil kein anderer als der Schuldner die Auskunft – aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen – erteilen kann oder darf. Kann eine Handlung durch einen...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Leitsatz

1. Der Notar darf die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB) nicht von der Anwesenheit oder Mitwirkung des Pflichtteilsberechtigten abhängig machen. 2. Der Umfang der Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses unterliegt der Disposition des Pflichtteilsberechtigten; er kann auf die Aufnahme bestimmter Nachlassgegenstände in das Ve...mehr

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FoVo 6/2014, Auskunftsumfan... / 1 I. Der Fall

Zwangsgeldantrag wegen unvollständiger Auskunft Der Gläubiger begehrt die Festsetzung eines Zwangsmittels zur Vollstreckung einer titulierten Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht über die Zahl von verkauften und bezahlten Waren. Nach Rechtskraft des Urteils hat die Schuldnerin dem Gläubiger zur Erfüllung ihrer Verpflichtung tabellarische Auflistungen übergeben. Der Gläubige...mehr

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zfs 6/2014, Aufbauseminar u... / B. Absehen wegen fehlender Erforderlichkeit des Fahrverbots

Der dem Fahrverbot zugrundeliegende Erziehungsgedanke ist stets im Blick zu behalten bei allen Entscheidungen, die das Fahrverbot angehen. Ist der Erziehungseffekt bereits anders eingetreten als durch das drohende Fahrverbot oder kann er nicht mehr eintreten, so kann die Fahrverbotsanordnung falsch sein. Die Notwendigkeit der Fahrverbotsanordnung kann so aus diesem Gesichtsp...mehr

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FoVo 6/2014, Auskunftsumfan... / 2 II. Die Entscheidung

Titel, nicht materiell-rechtlicher Vertrag ist Auskunftsanspruch Rechtsfehlerhaft hat das LG entschieden, die Schuldnerin sei aufgrund des Titels nicht verpflichtet, Auskünfte über die Verkaufstätigkeit ihrer Tochtergesellschaft zu geben. Als Ausgangspunkt für die Beurteilung der Frage, ob die Schuldnerin die zu vollstreckende Pflicht erfüllt hat, sind nicht der zwischen den ...mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / 2 II. Die Entscheidung

Beschwerdebefugnis der GV fraglich Es bestehen bereits erhebliche Bedenken, ob die Beschwerde der GV zulässig ist. Zwar hat das AG die Beschwerde zugelassen, so dass die Entscheidung gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 2 Satz 2 GKG (zur Anwendbarkeit von § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG auch im Rahmen der Erinnerung gem. § 766 Abs. 2 ZPO vgl. BGH DGVZ 2008, 187; Hartmann...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Durchsetzbarer Verwaltungsakt

Rz. 2 Die in § 328 Abs. 1 AO bezeichneten steuerrechtlichen Verhaltenspflichten können nur mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn sie zuvor gegenüber dem Pflichtigen durch einen entsprechenden Verwaltungsakt konkretisiert wurden. Das Bestehen einer abstrakten gesetzlichen Verhaltenspflicht reicht nicht aus[1]. Einen sofortigen Vollzug, wie ihn § 6 Abs. 2 VwVG für bestim...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 3.2 Durchführung der Erzwingung

Rz. 6 Nach Ablauf der in der Androhung gesetzten Frist kann die Finanzbehörde geeignete Sicherheiten pfänden. Wie sich aus der Verwendung des Worts "kann" ergibt, liegt die Pfändung im Ermessen der Behörde. Das Ermessen bezieht sich sowohl auf die Frage, ob sie überhaupt von der Möglichkeit des § 336 Abs. 1 AO Gebrauch macht, als auch auf die Auswahl der geeigneten Sicherhei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3 Kein Ausschluss der Erzwingbarkeit

Rz. 5 In bestimmten Fällen wird die Erzwingbarkeit steuerlicher Verhaltenspflichten nach § 328 AO ausdrücklich ausgeschlossen: Nach § 95 Abs. 6 AO kann die Aufforderung, die Richtigkeit behaupteter Tatsachen an Eides statt zu versichern[1], nicht nach § 328 AO erzwungen werden. Für die Durchsetzung der Pflicht zur Erteilung der Vermögensauskunft und der Versicherung ihrer Ric...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.2 Uneinbringlichkeit des Zwangsgelds

Rz. 5 Nach § 334 Abs. 1 S. 1 AO setzt die Anordnung der Ersatzzwangshaft voraus, dass das festgesetzte Zwangsgeld uneinbringlich ist. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn der Versuch der Vollstreckung des Zwangsgeldanspruchs nach §§ 259ff. AO erfolglos geblieben ist. Dies setzt voraus, dass die Finanzbehörde die Vollstreckungsmöglichkeiten in alle ihr bekannten Vermögensgegens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 4 Vollziehung der Ersatzzwangshaft

Rz. 13 Die Vollziehung der Ersatzzwangshaft richtet sich gem. § 334 Abs. 3 S. 2 AO nach § 802g Abs. 2 und § 802h ZPO sowie den §§ 171–175 StVollzG. Die Verhaftung des Pflichtigen erfolgt durch den Gerichtsvollzieher [1]. Die Vollziehung des Haftbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Haftbefehl erlassen wurde, zwei Jahre vergangen sind[2]. Gegen einen Schuldner...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.2 Vollzug des Zwangsgelds

Rz. 7 Das festgesetzte Zwangsgeld unterliegt als ein auf eine Geldleistung gerichteter Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis der Vollstreckung nach den Vorschriften der §§ 259ff. AO. Die Beitreibung des Zwangsgelds ist einzustellen, wenn der Pflichtige die gebotene Handlung nachträglich vornimmt[1]. Ist der Versuch der Vollstreckung erfolglos geblieben, kann das Zwangsgeld...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.2.1 Ermessensentscheidung

Rz. 12 Wie sich aus der Verwendung des Worts "kann" in § 328 Abs. 1 S. 1 AO ergibt, liegt die Anwendung von Zwangsmitteln bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Diese hat darüber zu entscheiden, ob sie das Zwangsmittelverfahren überhaupt durchführen will (Handlungsermessen) und gegen welche von verschiedenen in Betracht k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 3 Keine Aufhebung bereits vollzogener Zwangsmittel

Rz. 4 Die Erfüllung der Verpflichtung hat keine Aufhebung der Zwangsmittelfestsetzung zur Folge. Im Unterschied zu den Fällen des § 257 Abs. 1 AO bleiben bereits durchgeführte Vollstreckungsmaßnahmen von der Einstellung unberührt [1]. Bereits entrichtete oder beigetriebene Zwangsgelder werden nicht erstattet[2]. Der Pflichtige bleibt auch zur Erstattung der bis dahin entstand...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6 Ablauf des Zwangsmittelverfahrens und Rechtsschutz

Rz. 17 Das Zwangsmittelverfahren hat die einzelne durch die Anordnungsverfügung konkretisierte Pflicht [1] zum Gegenstand. Zur Erzwingung derselben Pflicht kann gegen denselben Pflichtigen jeweils nur ein Zwangsmittelverfahren anhängig sein[2]. Der Ablauf des Zwangsmittelverfahrens wird durch die §§ 328-335 AO geregelt. Die erste Stufe bildet die Androhung des Zwangsmittels g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 3.1 Androhung

Rz. 4 Nach § 336 Abs. 2 S. 1 AO muss der Erzwingung der Sicherheitsleistung eine schriftliche Androhung vorausgehen. Es handelt sich dabei um die Androhung eines Zwangsmittels i. S. d. § 332 AO [1] . Die Androhung nach § 336 Abs. 2 S. 1 AO ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, kann aber gem. § 332 Abs. 2 S. 1 AO mit dem die Sicherheitsleistung anordnenden Verwaltungsakt verb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2 Einstellung des weiteren Vollzugs des Zwangsmittels

Rz. 3 § 335 AO ordnet die Einstellung des (weiteren) Vollzugs des Zwangsmittels an. Die Vorschrift hat somit nur für den Fall Bedeutung, dass das Zwangsmittel noch nicht vollständig vollzogen worden ist. Daher darf der Anspruch auf ein festgesetztes Zwangsgeld noch nicht vollständig durch Zahlung, Beitreibung oder auf andere Weise erloschen, die angeordnete Ersatzzwangshaft ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.1 Vollstreckbare Zwangsgeldfestsetzung

Rz. 3 Die Anordnung der Ersatzzwangshaft setzt eine vollstreckbare Zwangsgeldfestsetzung voraus. Fraglich ist, ob es entsprechend § 251 Abs. 1 AO ausreicht, dass die Zwangsgeldfestsetzung vollziehbar ist[1] oder ob darüber hinaus die Bestandskraft der Zwangsgeldfestsetzung erforderlich ist[2]. U. E. kommt die Anordnung von Ersatzzwangshaft nur in Betracht, wenn die Zwangsgel...mehr