Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2024, Zur Erstattung... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass keine Kausalität zwischen der Notwendigkeit der medizinischen Schutzmaßnahmen und dem Gutachtenauftrag zu erkennen sei. Ferner sei aus dem Umstand, dass bei der Änderung des JVEG zum 21.12.2020 eine Pauschale für solche Schutzmaßnahmen nicht geregelt worden sei, zu schließen, dass derartige Aufwendungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einstweilige Verfügung (WEMoG) / 1 Voraussetzungen

Voraussetzung einer einstweiligen Verfügung ist stets, dass ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges richterliches Eingreifen besteht. Die Eilbedürftigkeit der einstweiligen Verfügung ist zu begründen und glaubhaft zu machen. Praxis-Beispiel Einstweilige Verfügungen im Bereich des Wohnungseigentums Praxisrelevante Beispiele für einstweilige Verfügungen im Bereich des Wohnun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.2 Tenor

Rz. 5 Der Tenor des Urteils – auch Entscheidungssatz oder Urteilsformel genannt – enthält die Entscheidung in der Hauptsache (Beispiele bei § 131), über die Kosten und über die Zulassung von Berufung bzw. Revision. Wird nichts über die Zulassung eines Rechtsmittels im Tenor gesagt, ist die Zulassung abgelehnt (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 136 Rz. 5a)...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.2.1 Formelle Rechtskraft

Rz. 5 Begriff Die formelle, äußere Rechtskraft bedeutet, dass das Urteil für dasselbe Verfahren unabänderlich ist (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 322 Rz. 1). Sie wird in dem gemäß § 202 SGG entsprechend anwendbaren § 705 ZPO geregelt. § 705 ZPO ist mit dem Anhörungsrügengesetz v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3220) zum 1.1.2005 geändert worden, ferner ist mit § 178a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liechtenstein

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Fürstentum Liechtenstein (Hauptstadt: Vaduz; Amtssprache: Deutsch) ist ein als konstitutionelle Erbmonarchie verfasster mitteleuropäischer Staat in den Alpen mit Grenzen zu > Österreich im Osten sowie der > Schweiz im Süden, Westen und Norden. Seit dem VZ 2013 gilt erstmals ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.09.2009...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.3 Die Durchsetzung des Zwangsgelds ist mehrstufig aufgebaut

Bis es zur Vollstreckung des Zwangsgelds kommt, müssen eine ganze Reihe aufeinander aufbauender Verwaltungsakte ergehen: Am Anfang steht die Aufforderung zur Vornahme der betreffenden Handlung. Wird diese nicht befolgt, erfolgt eine Mahnung. Diese ist jedoch nicht zwingende Voraussetzung. Bleibt der Steuerpflichtige weiterhin tatenlos, erfolgt die Androhung des Zwangsgelds.[1] ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 19 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz, Registergericht, HR-Nr. sowie Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist.[1] Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich.[2] Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7 Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen

Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ist in Kapitel IV und dort in den Art. 39–58 EuErbVO geregelt. Achtung Keine Vollstreckbarkeit von Erbscheinen Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen nicht auf Erbscheine eines anderen Mitgliedstaats bezieht, da Erbscheine zum einen ohnehin nicht vollstreckbar s...mehr

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 3.4 ZVG alte Fassung / ZVG neue Fassung

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.2 Vollstreckbarkeit von Entscheidungen

Die Regelungen zur Vollstreckung von Entscheidungen finden sich in den Art. 43–58 EuErbVO. Soll eine in einem Mitgliedstaat ergangenen vollstreckbare Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden, ist ein Antrag des Berechtigten in diesem anderen Mitgliedstaat notwendig, Art. 43 EuErbVO. Gemäß Art. 46 Abs. 2 EuErbVO muss der Antragsteller in dem Vollstrecku...mehr

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Internationale Aspekte – Da... / 1 Überblick

Die fortschreitende Internationalisierung von Sachverhalten mit Bezug zu Vorsorgefragen macht es zunehmend erforderlich, den Umgang mit inländisch errichteten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im Ausland festzulegen. Vor diesem Hintergrund regelt das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.2000 (ErwSÜ),[1] ratifiziert und verö...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 1 Einführung, Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Grenzüberschreitende Erbabwicklungen innerhalb der Europäischen Union sind inzwischen keine Seltenheit mehr. Das belegen die folgenden Zahlen: Nach Schätzungen sind hiervon mittlerweile ca. 10 % aller Erbschaften betroffen, was in etwa 450.000 Fällen entspricht.[1] Das jährliche Gesamtvolumen der so abzuwickelnden Nachlässe wird auf etwa 120 Milliarden Euro geschätzt.[2] Das...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.4 Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche

7.4.1 Öffentliche Urkunden Eine "öffentliche Urkunde" ist nach der Begriffsbestimmung gemäß Art. 3 Abs. 1i EuErbVO ein Schriftstück in Erbsachen, das als öffentliche Urkunde in einem Mitgliedstaat förmlich errichtet oder eingetragen worden ist und dessen Beweiskraft sich auf die Unterschrift und den Inhalt der öffentlichen Urkunde bezieht und durch eine Behörde oder eine ande...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.2 Der Aufbau der Europäischen Erbrechtsverordnung

Die Europäische Erbrechtsverordnung ist in folgende sieben Kapitel aufgeteilt: Anmerkung Überblick zu Inhalt und Aufbau der Europäischen Erbrechtsverordnung Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Kapitel II: Zuständigkeit Kapitel III: Anzuwendendes Recht Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen Kapitel V: Öffentliche Urkunden u...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.3 Deutsches Ausführungsgesetz

Seit 17.8.2015 ist das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 29. Juni 2015[1] in Kraft. Es beinhaltet mit dem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz ein spezielles Gesetz mit nationalen Durchführungsvorschriften, damit die EU-Erbrechtsverordnung in der deutschen Praxis funktionieren...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.1 Anerkennung von Entscheidungen

Gemäß Art. 39 Abs. 1 EuErbVO werden in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen der Gerichte in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Ist die Frage, ob eine Entscheidung anzuerkennen ist streitgegenständlich, so kann jede Partei, die die Anerkennung geltend macht, in dem Verfahren die entsprechende Feststellung d...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.4.1 Öffentliche Urkunden

Eine "öffentliche Urkunde" ist nach der Begriffsbestimmung gemäß Art. 3 Abs. 1i EuErbVO ein Schriftstück in Erbsachen, das als öffentliche Urkunde in einem Mitgliedstaat förmlich errichtet oder eingetragen worden ist und dessen Beweiskraft sich auf die Unterschrift und den Inhalt der öffentlichen Urkunde bezieht und durch eine Behörde oder eine andere vom Ursprungsmitgliedst...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.4.3 Gerichtliche Vergleiche

Ein "gerichtlicher Vergleich" ist nach der Begriffsbestimmung gemäß Art. 3 Abs. 1h EuErbVO ein von einem Gericht gebilligter oder vor einem Gericht im Laufe eines Verfahrens geschlossener Vergleich in einer Erbsache. Gerichtliche Vergleiche, die im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sind, werden gemäß Art. 61 EuErbVO in einem anderen Mitgliedstaat auf Antrag eines Berechtig...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.4.2 Einwendungen gegen eine öffentliche Urkunde

Einwendungen bezüglich der Authentizität einer öffentlichen Urkunde sind bei den Gerichten des Ursprungsmitgliedstaats (nicht des Annahmestaats) zu erheben, Art. 59 Abs. 2 EuErbVO. Die "Authentizität" betrifft Aspekte wie die Echtheit der Urkunde, die Formerfordernisse für die Urkunde, die Befugnisse der Behörde, die die Urkunde errichtet und das Verfahren, nach dem die Urku...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / Zusammenfassung

Überblick Grenzüberschreitende Erbabwicklungen innerhalb der Europäischen Union sind inzwischen keine Seltenheit mehr. Das Europäische Parlament hat darauf mit der Europäischen Erbrechtsverordnung [1] reagiert, die seit dem 17.8.2015 anzuwenden ist.mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.6 Sanktionen

Da die das Unternehmensregister führende Stelle nach § 329 HGB zu prüfen hat, ob die einzureichenden Unterlagen fristgemäß und vollzählig eingereicht worden sind, ist eine unerkannte Publikationsverweigerung kaum möglich. Die sich anschließenden Sanktionsmechanismen für die Nichtoffenlegung sind etwa bei Verstoß gegen § 325 HGB aus Sicht der Kapitalgesellschaft ein Ordnungsge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung des Mie... / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsversteigerung ist eine Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Mit dem erzielten Erlös soll der Gläubiger befriedigt werden. Es findet ein Wechsel des Eigenümers statt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Geregelt ist die Immobilienvollstreckung in den §§ 864 ff. ZPO, 15 ff. ZVG.mehr

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ZErb 05/2024, Berechtigung ... / 1 Gründe

I. Der Erblasser wohnte in einem Alten- und Pflegeheim. Mit Bescheid vom 23.1.2006 übernahm die Beteiligte zu 1) die nicht gedeckten Pflegekosten. Die Bewilligung erfolgte darlehensweise, weil der Erblasser über nicht sofort verwertbare, nicht zum Schonvermögen gehörende Vermögenswerte verfügte (Bl. 32 f.). Mit Bescheid vom 27.7.2017 forderte die Beteiligte zu 1) einen Betrag...mehr

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ZErb 05/2024, Berechtigung ... / Leitsatz

Allein die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe berechtigt die Leistungsbehörde nicht, im Rahmen des § 102 SGB XII die Erteilung eines Erbscheins für den Erben des Leistungsempfängers zu beantragen. Vielmehr sind die Ansprüche gegen den Erben durch einen eigenständigen Leistungsbescheid geltend zu machen, wobei dieser Bescheid den Vollstreckungstitel gegen den Erben bild...mehr

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zfs 05/2024, Betrug durch M... / 1 Sachverhalt

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Hiergegen richtet sich die auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten. Der BGH hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil des LG aufgehoben und die Sache zurückv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Sicherstellung und Einziehung auf europäischer Ebene

Rz. 105 [Autor/Stand] Siehe dazu näher § 399 Rz. 1113 ff., 1142 ff. Insoweit gilt mittlerweile die Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des EU-Rates vom 14.11.2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen (VO Sicherstellung und Einziehung, VO SE).[2] Darin ist festgelegt, nach welchen Vorschriften die EU-Mitgli...mehr

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zfs 05/2024, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen:

[1] I. … "Dem Antrag der Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin auf Festsetzung des Gegenstandswerts der Rechtsbeschwerde nach § 33 Abs. 1 RVG war zu entsprechen, da sich die Rechtsanwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen." [2] Über den Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG auf Festsetzung des Werts des Gegenstand...mehr

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FoVo 05/2024, Der Antrag au... / 1

Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) insgesamt zwei Seiten. Er wird ergänzt durch die Anlage 5 zur ZVFV, den Entwurf eines Pfändungsbeschlusses und/oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie je nach dem zu vollstreckenden Anspruch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Vollstreckungsverjährung

Rz. 16 [Autor/Stand] Neben der zeitlichen Grenze für die eigentliche Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ist auch die Vollstreckung einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (grds. entsprechend § 79 StGB für Strafen) zeitlich beschränkt. Für die Vollstreckungsverjährung gilt gem. § 34 Abs. 3 OWiG ab Rechtskraft der Entscheidung (vgl. § 89 OWiG) und abhängig von der Höhe der G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Keine Geldbußen gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen

Rz. 27 [Autor/Stand] § 384a Abs. 4 AO statuiert ein "Behördenprivileg": Danach werden gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen im Anwendungsbereich der AO keine Geldbußen nach Art. 83 Abs. 4–6 DSGVO verhängt. Durch diese Vorschrift macht der deutsche Gesetzgeber von der Öffnungsklausel des Art. 83 Abs. 7 DSGVO Gebrauch, im Anwendungsbereich der AO national zu regel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Anordnung der Einziehung

Rz. 85 [Autor/Stand] Einziehung bzw. Wertersatz ordnet das Gericht im Urteil bzw. nachträglich (§ 76 StGB) durch Beschluss an. Die Anordnung kann auch – anders als die Anordnung der Aberkennung der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit – in einem Strafbefehl (§ 407 Abs. 2 Nr. 1 StPO, nicht aber im selbständigen Verfahren, streitig, s. Rz. 110)[2] oder selbständigen Beschlussverfahre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Antrag der FinB

Rz. 27 [Autor/Stand] Ebenso wie für § 435 StPO ist nach § 401 AO das Verfahren von der Stellung eines entsprechenden Antrags abhängig. Ohne einen solchen Antrag kommt das Verfahren nicht in Gang. Es handelt sich um eine Art Klageerhebung.[2] Er ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene auf die Herausgabe verzichtet hat.[3] Aus dem Wortlaut der Vorschrift ("kann") ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines und Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] § 375 Abs. 1 AO betrifft die Statusfolgen des § 45 Abs. 2 StGB (Amtsunfähigkeit und Verlust der passiven Wahlfähigkeit), nicht aber die Aberkennung des aktiven Wahlrechts gem. § 45 Abs. 5 StGB. Die Dauer, den Beginn und die Wirkung des Verlustes der Fähigkeiten und der damit verbundenen Rechtsstellungen sowie die Möglichkeiten zu Wiedererlangung der Fähi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Anwendbarkeit des Ordnungswidrigkeitenrechts (§ 384a Abs. 2 AO)

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundsätzlich gelten gem. § 377 Abs. 2 AO für Steuerordnungswidrigkeiten die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Davon abweichend erstreckt § 384a Abs. 2 AO über einen Verweis auf § 41 BDSG (s. Rz. 4) das OWiG insgesamt auf Verstöße nach Art. 83 A...mehr

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / a) Einziehung und verwandte Maßnahmen

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts muss sich auf die Einziehung, dieser gleichstehende Rechtsfolgen – das sind die in § 439 StPO genannten Maßnahmen – und die in Anm. Abs. 1 zu Nr. 4142 VV aufgeführten weiteren Fälle beziehen. Für den Rechtszustand vor dem 1.7.2017 war die h.M. zur Nr. 4142 VV davon ausgegangen, dass es sich um eine Maßnahme handeln musste, die dem Betroffenen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Nachverfahren

Rz. 37 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer nicht binnen eines Jahres, so geht das Eigentum auf den Staat über (s. Rz. 33). Der Eigentümer wird dadurch aber nicht rechtlos gestellt. Rz. 38 [Autor/Stand] Da sich nach § 394 AO dieselbe Rechtsfolge ergibt wie nach rechtskräftiger Anordnung der Einziehung durch das Gericht, müssen dem von dem Eigentumsübergang Betroffenen zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Ausschluss der Einziehung des Tatertrages/Wertersatzes (§ 73e Abs. 1 StGB)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach dem neuen § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB ist eine Einziehung noch nicht (wie nach früherem Recht) dadurch ausgeschlossen, dass dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch "erwachsen ist", sondern erst dadurch, dass dieser mittlerweile "erloschen ist".[2] Hat der Einziehungsadressat die Steuerschulden vor der gerichtlichen Anordnung der Einziehung tatsächlich ...mehr

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ZErb 05/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aigner-Sahin Erbfälle mit Drittstaatenbezug unter dem Regime der Europäischen Erbrechtsverordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1163-6, 109 EUR Die vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verfahrensablauf

Rz. 37 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Ablaufs des selbständigen Einziehungsverfahrens enthält die AO keine besonderen Bestimmungen. In § 401 AO wird lediglich auf § 435 StPO verwiesen, der in Abs. 3 auf die entsprechende Anwendung der §§ 201–204, §§ 207, 210 und 211 sowie §§ 424–430 und § 433 StPO verweist. Seit der Neufassung der Vorschriften zum 1.7.2017 ist ein Zwischenve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung

Rz. 103 [Autor/Stand] Das Verfahren bei der Einziehung von Gegenständen ist in den §§ 421–443 StPO einheitlich geregelt. Diese Bestimmungen über das Einziehungsverfahren sind auch auf die im Steuerstrafrecht bisweilen akut werdende Anordnung der Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands (vgl. § 74f Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, s. Rz. 76 f.) anzuwenden (§...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 17. Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)

Rn 65 Am 20.06.2019 wurde die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) verabschiedet, und unter dem 26.06.2019 im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2024, Ersatzfähigkei... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass nur die bezahlte Reparaturkostenrechnung der Werkstatt eine Indizwirkung für die Erforderlichkeit im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB entfalte. Für die unbezahlte Reparaturkostenrechnung gelte dagegen nichts anderes als für die unbezahlte Sachverständigenrechnung. Im Fall der unbezahlten Rechnung sei d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mündliche Verhandlung u... / V. Antrag auf Zug-um-Zug-Verurteilung

Rz. 55 Schließen zwei Parteien beispielsweise einen Kaufvertrag, so wird – anders als etwa beim Werkvertrag – der Leistungsanspruch jedes Vertragspartners sofort fällig. Der Verkäufer kann den Käufer auf Zahlung in Anspruch nehmen, ohne dass er seine eigene Leistung erbracht haben müsste. Allerdings kann in diesem Fall der Käufer gemäß § 320 BGB gegenüber dem Zahlungsverlang...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Obliegenheit zur Teilnahme an einer Heilbehandlung, der Leistungsträger kann sein Verlangen nicht im Wege der Vollstreckung durchsetzen. Mitwirkungspflichtig sind Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen begehren oder beziehen. Mit dieser Heilbehandlung soll eine Besserung des Gesundheitszustandes erreicht oder ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.5 Beschaffung der Daten auf andere Art und Weise

Rz. 14 Weiterhin hat sich nach Abs. 1 Satz 2 die ersuchende Stelle zunächst zu bemühen, die von ihr benötigten Daten auf andere Weise zu beschaffen, d. h. woanders als bei der Stelle nach § 35 Abs. 1 SGB I. Der Gesetzgeber wollte insbesondere vermeiden, dass die Sozialleistungsträger zu "Ersatzmeldebehörden" werden, wenn es um die Ermittlung einer aktuellen Adresse geht. Die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkung einer Fiskalerbschaft auf einen Duldungsbescheid

Leitsatz 1. Für einen Duldungsbescheid gemäß § 191 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung fehlt es grundsätzlich an einem vollstreckbaren Schuldtitel im Sinne des § 2 des Anfechtungsgesetzes (AnfG), wenn der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen ist. 2. Im Falle einer Fiskalerbschaft bewirkt der Akzessorietätsgrundsatz des § 2 AnfG jedoch nicht, dass das Anfechtungsrech...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Unternehmenskrisen können gerade in einem dynamischen Marktumfeld jederzeit durch interne und externe Faktoren ausgelöst werden – aktuelle Beispiele für einen externen Faktor wären die Corona-Krise seit 2020 und der russische Überfall auf die Ukraine seit 2022 mit den Auswirkungen auf die Energiepreise und (sanktionierte) Handelswege. Allerdings ist die Krise zumeist k...mehr

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V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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F / 27 Fahrverbot, Vollstreckung [Rdn 1802]

Rdn 1803 Literaturhinweise: Albrecht, Das neue Wahlrecht für den Antritt von Fahrverboten, NZV 1998, 131 Burhoff, Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, VRR 2008, 409 Fromm, Neues zum Parallelvollzug von Fahrverboten?, VRR 2010, 368 Hentschel, Die neue Vier-Monats-Frist für das Wirksamwerden von Fahrverboten nach § 25 StVG, DAR 1998, 138 Krumm, Die Vollstreckung mehrerer Fahrverbot...mehr

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F / 28 Fahrverbot, Vollstreckung, Anrechnung [Rdn 1813]

Rdn 1814 Literaturhinweise: Karl, Fahrverbote aufgrund verschiedener Verfahren, NJW 1987, 1063 Maatz, Anrechnung der Dauer einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf das Fahrverbot, StV 1988, 84 Stankewitz, Keine Anrechnung der Verwahrung des Führerscheins auf die Fahrverbotsfrist vor Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung, SVR 2015, 81 s. auch die Hinw. bei → Fahrv...mehr