Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Z / 2 Zwangsvollstreckung, Allgemeines [Rdn 4320]

Rdn 4321 Literaturhinweise: Haupfleisch/Zelenka, Die gegenseitige Vollstreckung von Geldstrafen in Europa, DAR 2004, 686 Nissen, Geltendmachung ausländischer Bußgelder durch die britische Firma EUR Parking Collection (EPC), DAR 2004, 196 s. auch die Hinw. bei → Fahrverbot, Vollstreckung, Rdn 1802 → Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, Rdn 4072. Rdn 4322 1. Im Vollstreckun...mehr

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F / 23 Fahrverbot, Rechtsgrundlagen [Rdn 1719]

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E / 17 Erzwingungshaft [Rdn 1150]

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F / 21 Fahrverbot, mehrere Fahrverbote [Rdn 1689]

Rdn 1690 Literaturhinweise zu § 25 Abs. 2 und 2a StVG a.F.: Burhoff, Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, VRR 2008, 409 Fromm, Neues zum Parallelvollzug von Fahrverboten?, VRR 2010, 368 Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, zfs 2013, 368 Die Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, DAR 2008, 54 Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428, s....mehr

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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F / 19 Fahrverbot, Fristberechnung [Rdn 1646]

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W / 3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4245]

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D / 5 Durchsuchung im OWi-Verfahren [Rdn 803]

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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B / 2 Beschlagnahme im OWi-Verfahren [Rdn 428]

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W / 2 Wiederaufnahme des Verfahrens [Rdn 4228]

Rdn 4229 Literaturhinweis: Fromm, Das Rechtsinstitut des Wiederaufnahmeverfahrens in Verkehrs-Bußgeldsachen mit dem Ziel des Freispruchs, § 85, VRR 2011, 47 Fornauf, Die Neuheit bereits erörterter Tatsachen im Wiederaufnahmeverfahren, StraFo 2013, 235 Fromm, Die Wiederaufnahme des Verkehrsbußgeldverfahrens, § 86 OWiG, zfs 2019, 72 Krumm, Wiederaufnahmeverfahren nach Messung mit...mehr

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B / 17 Bußgeldbescheid, Mängel [Rdn 686]

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F / 15 Fahrverbot, Ausnahme bestimmter Fahrzeugarten [Rdn 1586]

Rdn 1587 Literaturhinweise: Burhoff/Möller, Ausnahmen vom vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis, VA 2003, 136 Deutscher, Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot, VRR 2010, 8 Krumm, Beschränkung von strafrechtlichen Führerscheinmaßnahmen auf einzelne Fahrzeugarten, zfs 2022, 424 Pliefke, Beschränkung eines Fahrverbots, DAR 2018, 235 Rebler, Die Beschränkung eines...mehr

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E / 6 Einspruch, Allgemeines [Rdn 909]

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F / 25 Fahrverbot, verfahrensrechtliche Besonderheiten [Rdn 1772]

Rdn 1773 Literaturhinweise: Baumgärtner, Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte bei Rechtsbeschwerden, die ein Fahrverbot betreffen, NJW 1998, 2262 Beck, Anwesenheitspflicht des Betroffenen in der Hauptverhandlung, DAR 1999, 521 Burhoff, Entbinden vom Erscheinen in der Hauptverhandlung des Bußgeldverfahrens, VRR 2007, 250 ders., Neue(re) Rechtsprechung zum Fahrverbo...mehr

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F / 12 Fahrverbot, Allgemeines [Rdn 1493]

Rdn 1494 Literaturhinweise: Burhoff, Neue(re) Rechtsprechung zum Fahrverbot, VA 2020, 147 ders., Neue(re) Rechtsprechung zum Fahrverbot – Absehen vom Fahrverbot und Prozessuales, VA 2020, 167 Dahm, Die neue Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotswegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Ver...mehr

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J

Jugendliche und Heranwachsende im OWi-Verfahren [Rdn 2609] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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N

Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 2859] Rdn 2860 Literaturhinweise: Bottke, Rechtsbehelfe des Verteidigers im Ermittlungsverfahren – Eine Systematisierung, StV 1986, 120 Burhoff, Die Anhörungsrüge im Strafverfahren, ZAP F. 22, S. 409 ders., Wiederaufleben von Zwangsmaßnahmen bei Rechtskraftdurchbrechung, StRR 2007, 15 ders., Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehel...mehr

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Vorwort

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für viele 100.000 Autofahrer Ärger mit Polizei und Gerichten. Nicht selten ist der zumindest zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weitreichenden Folgen für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten, dem häufig dann der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Diese – mitunter existenziellen – Rechtsfolgen, aber a...mehr

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E / 15 Einziehung des Wertes von Taterträgen [Rdn 1060]

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E / 9 Einspruch, Frist [Rdn 955]

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A / 23 Anhörungsrüge [Rdn 324]

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F / 26 Fahrverbot, 4-Monatsfrist [Rdn 1790]

Rdn 1791 Literaturhinweise: Albrecht, Das neue Wahlrecht für den Antritt von Fahrverboten (§ 25 IIa StVG), NZV 1998, 131 Krumm, Fahrverbot: Probleme mit der 4-Monats-Abgabefrist ("Schonfrist")?, SVR 2010, 316 Miller, Vollstreckung von deutschen Fahrverboten bei ausländischem Wohnsitz, DAR 2011, 355 s. auch die Hinw. bei → Fahrverbot, Allgemeines, Rdn 1493 und bei → Fahrverbot, ...mehr

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A / 26 Antragsmuster [Rdn 376]

Rdn 377 Bei folgenden Stichwörtern sind Antrags- bzw. Schriftsatzmuster enthalten:mehr

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H / 1 Halterhaftung (§ 25a StVG) [Rdn 2347]

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K / 4 Kostengrundentscheidung [Rdn 2683]

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R / 16 Rechtsbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 3116]

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U / 6 Urteil, Allgemeine Feststellungen [Rdn 3739]

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F / 7 Fahrverbot, Absehen, allgemeine Gründe [Rdn 1376]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.1 Klage auf Urlaubsgewährung

Rz. 114 Da der Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurlaubung hat (s. hierzu Rz. 40 f.), muss er im Konfliktfall seine Ansprüche mit Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen. Unproblematisch zulässig ist die Leistungsklage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum.[1] Beispiel Es wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger 10 Tage Erholungsurlaub in der Zeit ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Der Anwendungsbereich von § 546a entspricht dem des § 546 (vgl. dort); die Vorschrift ist auch auf Leasingverträge anwendbar. Die Vorschrift gilt grundsätzlich nur im Verhältnis von Vermieter zum Mieter, nicht zwischen Hauptvermieter und Untermieter, insofern können allerdings Ansprüche aus dem Eigentümer/Besitzer-Verhältnis nach §§ 987 ff. in Betracht kommen. Kann sic...mehr

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Erledigung der Hauptsache: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Durch die Vollstreckung eines Entziehungsurteils wird ein Wohnungseigentum beschlagnahmt. Im Fall streiten die Wohnungseigentümer, ob es aus diesem Grund nicht mehr wirksam freihändig veräußert werden kann oder ob § 23 Abs. 1 Satz 1 ZVG teleologisch zu reduzieren bzw. in der Antragstellung bei dem Vollstreckungsgericht die Zustimmung der Gemeinschaft der Wohn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Vollstreckung in das Vermögen der Körperschaft (Abs. 3)

Rz. 50 Nach § 14b Abs. 3 AO genügt für die Vollstreckung in das Vermögen einer Körperschaft i. S. des § 14b Abs. 1 AO ein an sie gerichteter vollstreckbarer Verwaltungsakt. Die Regelung ist an § 267 AO für nicht rechtsfähige Personenvereinigungen angelehnt.[1] Sie lässt für die Vollstreckung in das Vermögen der doppelt ansässigen Körperschaft einen gegen diesen gerichteten v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 14b AO enthält Regelungen für Gesellschaften, die doppelt ansässig sind, also ihren Sitz im Ausland und den Ort ihrer Geschäftsleitung im Inland haben, und die nach dem Recht des Sitzstaates als juristische Personen zu qualifizieren sind. Relevanz hat die Vorschrift allerdings nur für die doppelt ansässigen Körperschaften, die nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht ...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.4 Grundbuchfähigkeit

Immobilienerwerb Längst ist anerkannt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als rechtsfähiger Verband Grundeigentum erwerben kann. Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer daher mehrheitlich beschließen, dass die Gemeinschaft eine Wohnung oder ein Grundstück erwirbt.[1] Insoweit kann dann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch als Eigentümerin ins Grundbuch e...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.9 Parteifähigkeit

Nach der Bestimmung des § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor Gericht klagen und verklagt werden. Sie ist somit parteifähig. Diese Parteifähigkeit bezieht sich sowohl auf das Innenverhältnis zu den Wohnungseigentümern, als auch auf das Außenverhältnis zu außenstehenden Dritten, wie insbesondere Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft. Inne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollstreckung aufgrund völkerrechtlicher Verträge (Nr 2).

Rn 15 Die Vollstreckung der an den Beklagten zu zahlenden Kosten muss aufgrund völkerrechtlicher Verträge, die dem Beklagten ausreichend Schutz gewähren, erfolgen. Notwendig ist ein Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung im anderen Staat (vgl die Nachweise bei MüKoZPO/Schulz § 110 Rz 21 f; für die Schweiz BGH ZIP 22, 2463 Rz 13). Erforderlich ist, dass ausdrücklich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckung von Ehescheidung und Folgesachen.

Rn 8 Die Vollstreckung in Ehesachen und Familienstreitsachen richtet sich gem § 120 I nach den Vorschriften der ZPO; die Endentscheidungen sind gem § 120 II 1 mit Wirksamkeit vollstreckbar. IÜ erfolgt die Vollstreckung von fG-Folgesachen nach §§ 86 ff.mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / VI. Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

1. Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer Rz. 213 Kündigt nicht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, sondern kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, so kann der Arbeitgeber ein Interesse an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers haben. Ist dessen Kündigung unwirksam oder jedenfalls für einen Zeitpunkt vor Ablauf der Kün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckung.

Rn 5 Die Vollstreckung der Ehewohnungszuweisung nach § 1361b Abs 1 BGB erfolgt nach § 885 Abs 1 ZPO, § 95 Abs 1 Nr 2 Alt 2 FamFG. ZT wird vertreten, dass hieraus eine Räumungsverpflichtung folgt, die über § 209 Abs 1 ausgesprochen werden kann (Hamm Beschl v 23.3.15 – 4 UF 211/14, openJur 15, 16279 = NJW 15, 2349). Entsprechendes gilt für die Herausgabe des Schlüssels, der iR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckung aus der ausländischen öffentlichen Urkunde.

Rn 6 Mit der Neufassung der EuGVO ist das Erfordernis einer Vollstreckbarerklärung im ersuchten Mitgliedstaat aufgegeben worden. Die ausländische öffentliche Urkunde ist Vollstreckungstitel. Auf die Vollstreckung hieraus sind gemäß Abs 1 UnterAbs 2 die Art 39–44, 46–55 sinngemäß anwendbar. Der Vollstreckungsgläubiger hat der Vollstreckungsbehörde neben einer nach dem Maßstab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 53 FamFG – Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Eine einstweilige Anordnung bedarf der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollstreckung für oder gegen einen anderen als den in dem Beschluss bezeichneten Beteiligten erfolgen soll. (2) Das Gericht kann in Gewaltschutzsachen sowie in sonstigen Fällen, in denen hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, anordnen, dass die Vollstreckung der einstweiligen Anordn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 248 FamFG – Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch den ein Mann auf Zahlung von Unterhalt für ein Kind oder dessen Mutter in Anspruch genommen wird, ist, wenn die Vaterschaft des Mannes nach § 1592 Nr. 1 und 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht besteht, nur zulässig, wenn ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft nach § 1600d des Bür...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 55 FamFG – Aussetzung der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) In den Fällen des § 54 kann das Gericht, im Fall des § 57 das Rechtsmittelgericht, die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung aussetzen oder beschränken. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (2) Wenn ein hierauf gerichteter Antrag gestellt wird, ist über diesen vorab zu entscheiden. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Aussetzung oder Beschränkung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 120 FamFG – Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Die Vollstreckung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt entsprechend den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung. (2) Endentscheidungen sind mit Wirksamwerden vollstreckbar. Macht der Verpflichtete glaubhaft, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, hat das Gericht auf seinen Antrag die Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 866 ZPO – Arten der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung, durch Zwangsversteigerung und durch Zwangsverwaltung. (2) Der Gläubiger kann verlangen, dass eine dieser Maßregeln allein oder neben den übrigen ausgeführt werde. (3) 1Eine Sicherungshypothek (Absatz 1) darf nur für einen Betrag von mehr als 750 Euro ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 753 ZPO – Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, die sie im Auftrag des Gläubigers zu bewirken haben. (2) 1Der Gläubiger kann wegen Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. 2Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 216 FamFG – Wirksamkeit; Vollstreckung vor Zustellung.

Gesetzestext (1) 1Die Endentscheidung in Gewaltschutzsachen wird mit Rechtskraft wirksam. 2Das Gericht soll die sofortige Wirksamkeit anordnen. (2) 1Mit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit kann das Gericht auch die Zulässigkeit der Vollstreckung vor der Zustellung an den Antragsgegner anordnen. 2In diesem Fall tritt die Wirksamkeit in dem Zeitpunkt ein, in dem die Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckung.

Rn 8 Der Vergleich ist Vollstreckungstitel (§ 86 I Nr 3), u zwar – anders als bei § 156 II – auch ohne die gerichtliche Bestätigung (BGH Beschl v 10.7.19 – XII ZB 507/18, FuR 19, 670 = FamRZ 19, 1616; BTDrs 18/9946, 16). Er muss vor der Vollstreckung grds zugestellt werden (Kobl Beschl v 21.5.19 – 13 WF 399/19, FamRZ 19, 1947).mehr