Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abgabenordnung

Die AO enthält allgemeine gesetzliche Regelungen des Steuer- und Steuerverfahrensrechts (Beispiel: Vorschriften zum steuerlichen > Verwaltungsakt in den §§ 118–133 AO). Die AO gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der > Europäische Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden...mehr

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Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis

Leitsatz Das Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 121 Nr. 2 BewG § 1939, § 2147 BGB Sachverhalt Die Klägerin ist die Nichte der im Jahr 2013 verstorbenen Erblasserin. Weder die Klägerin noch die Erblasserin verfügten in der Bundesr...mehr

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Weilbach, GrEStG § 15 Fälligkeit der Steuer

Voraussetzungen und Folgen der Fälligkeit Rz. 1 § 15 S. 1 GrEStG bestimmt – wie § 220 Abs. 1 AO dies vorsieht –, dass die Grunderwerbsteuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig wird. Fälligkeit bezeichnet allgemein den Zeitpunkt, von dem an ein Gläubiger die Leistung verlangen kann. Bekanntgegeben wird der Steuerbescheid demjenigen, für den er bestimmt ist ...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / ee) Weitere Rechtsfolgen

Die Befolgung eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens kann von der Finanzbehörde außerdem nach allgemeinen Regeln erzwungen werden. § 200a Abs. 4 AO-E stellt klar, dass die Vorschriften über die Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen anwendbar sind. Ist der besteuerungsrelevante Sachverhalt infolge einer Mitwirkungspflichtverletzung des Steuerpflicht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Haftung des Nachlasses (§ 20 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 30 Nach § 20 Abs. 3 ErbStG haftet der Nachlass bis zur Auseinandersetzung gem. § 2042 BGB [1] für die Steuer der am Erbfall Beteiligten. Die Nachlasshaftung ist auf den ungeteilten Nachlass beschränkt, weil jeder Miterbe nach der Auseinandersetzung frei über das ihm angefallene Vermögen verfügen kann. Ein Miterbe soll nicht deshalb mit seinem Vermögensanfall dafür haften ...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 5 Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung

Die Möglichkeiten der Rechtsbehelfe gegen die Vollstreckung im einstweiligen Rechtsschutz sind beschränkt. Sie richten sich danach, ob das Gericht durch Beschluss oder Urteil entschieden hat. 5.1 Entscheidung des Gerichts durch Beschluss Entscheidet das Arbeitsgericht über den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls oder einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss, kommt für d...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 5.1 Entscheidung des Gerichts durch Beschluss

Entscheidet das Arbeitsgericht über den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls oder einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss, kommt für den Schuldner das Widerspruchsverfahren nach § 924 Abs. 1 ZPO oder bei Ablauf der Vollziehungsfrist das Verfahren nach § 927 ZPO in Betracht. Zu beachten ist, dass durch den Widerspruch nach § 924 Abs. 3 ZPO die Vollziehung des Arrestbefe...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 6 Schadensersatzansprüche nach § 945 ZPO

Schadensersatzansprüche des Schuldners aus der Anordnung eines Arrestes bzw. einer einstweiligen Verfügung können sich aus § 945 ZPO ergeben. In § 945 ZPO wird die Haftung des Gläubigers für den Fall begründet, dass sich die Anordnung des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist oder die angeordnete Maßnahme nach § 926 Abs. 2 ZPO o...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 2.1 Arrestverfahren

Der Antrag auf Erlass des Arrestbefehls wegen einer Geldforderung ist z. B. mit folgendem Inhalt denkbar: Es wird beantragt, wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, zur Sicherung der Zwangsvollstreckung den dinglichen Arrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners wegen eines Betrages in Höhe von ... EUR anzuordnen, a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Vollstreckungsverbot und Vollstreckungsabwehrklage (Satz 2 und 3)

Rz. 20 Die Vollstreckung aus einer solchen Entscheidung ist unzulässig. Laufende Vollstreckungshandlungen sind also einzustellen, neue dürfen nicht begonnen werden. War die finanzgerichtliche Entscheidung aber schon vor der Nichtigkeitserklärung oder -feststellung durch das Landesverfassungsgericht vollzogen, "hat es dabei sein Bewenden"[1], d. h. die Vollstreckungsmaßnahme ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 157 FGO ist – wie § 183 VwGO für die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit – dem § 79 Abs. 2 BVerfGG nachgebildet und regelt die Folgen einer Nichtigkeitserklärung von Landesrecht durch das Landesverfassungsgericht. Die Vorschrift räumt dabei dem Gebot der Rechtssicherheit Vorrang vor dem Gebot der Gerechtigkeit im Einzelfall ein. Finanzgerichtliche Entscheidungen, d...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 3 Rügeverfahren nach § 321 a ZPO

Mit § 78 a ArbGG wurde aus Gründen der Rechtsklarheit mit Wirkung zum 1.1.2005 eine eigenständige Regelung der Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs anstelle zahlreicher allgemeiner Verweisungen auf § 321 a ZPO in arbeitsgerichtlichen Verfahren in Anlehnung an § 321 a ZPO geschaffen. Nach § 78 a ArbGG besteht die Möglichkeit der Selbstkorrektur der Gerichte bei unanfecht...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 15 Klage gegen eine Abmahnung

Hält der Arbeitnehmer eine Abmahnung für nicht gerechtfertigt, kann er vor dem Arbeitsgericht eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben.[1] In diesem Fall hat der Arbeitgeber darzulegen und unter Beweis zu stellen, dass die Abmahnung berechtigt war. Hier gelten die Regelungen wie bei einer verhaltensbedingten Kündigung entsprechend, die auf eine od...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 16.1 Nichterfüllung bzw. Vertragsbruch

Für den Arbeitgeber können bei einer schuldhaften Verletzung der vertraglichen Arbeitspflicht des Arbeitnehmers Schadensersatzansprüche entstehen. Vertragsbruch ist die schuldhafte Nichterfüllung der Arbeitsverpflichtungen durch den Arbeitnehmer. Dies kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer ohne hinreichenden Grund vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder vereinbart...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 4 Klagen auf Arbeitslohn

Ein in der Praxis häufiger Fall sind Zahlungsklagen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Arbeitsentgelt oder Entgeltbestandteile (siehe hierzu Arbeitshilfe: Klageschrift auf Arbeitsvergütung). Praxis-Beispiel Klageantrag Zahlungsklage Der/Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger/die Klägerin … EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 247...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / g) Keine Anwendung des § 754a ZPO bei Vollstreckung aus behördlichen Titeln

Rz. 80 § 754a ZPO ist nicht für behördliche Vollstreckungen aus behördlichen Titeln analog anwendbar.[57] Denn bei Erteilung eines Vollstreckungsauftrags zur Beitreibung von Gerichtskosten ersetzt der Auftrag den Titel, sodass zwar der Auftrag einerseits gem. § 753 Abs. 5 ZPO i.V.m. § 130d ZPO zwingend elektronisch einzureichen ist, der Titel jedoch und damit in diesen Fälle...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 5. Rechtsprechung zur Einreichpflicht in ZV-Angelegenheiten – eine Auswahl

Rz. 109 Inzwischen ist bereits einige Rechtsprechung zur elektronischen Einreichpflicht in Zwangsvollstreckungsverfahren ergangen. Die nachstehende Auswahl zeigt, dass insbesondere auch Behörden offenbar häufig übersehen, dass sie von der elektronischen Einreichpflicht gem. § 130d ZPO betroffen sind. Zitat "1. Nach § 130d ZPO müssen unter anderem einzureichende Anträge, die du...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / d) Keine Anwendung des § 754a ZPO auf den Haftbefehl selbst

Rz. 75 Für den Haftbefehl selbst bedarf es zu seiner Vollstreckung ebenfalls des Originals des Haftbefehls; ein Scan reicht auch hier nicht aus. Sofern das Gericht den Haftbefehl versehentlich (trotz Ankreuzen in Modul H, dass die Übermittlung zur Vollstreckung an den Gerichtsvollzieher erfolgen soll) an den Gläubiger übermittelt, muss dieser die Ausfertigung an den Gerichts...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Mit Art. 1 Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.2017[1] (e-Justice-Gesetz II) wurden u.a. zahlreiche Änderungen in rund 60 Vorschriften der StPO vorgenommen. Seit Verabschiedung des e-Justice-Gesetzes II sind zudem erhebliche und zahlreiche Änderungen in den einzelnen Vorschrift...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / J. Protokollierungs- und Mitteilungspflichten – Information des Absenders

Rz. 40 Protokollierungs- und Mitteilungspflichten ergeben sich aus § 5 SRV. Interessant dürfte hier vor allem die Verpflichtung aus § 5 Abs. 3 SRV sein, über eine bei einem Abruf aufgefundene Schutzschrift, die vom abrufenden Gericht als sachlich einschlägig gekennzeichnet wurde, drei Monate nach dieser Kennzeichnung dem Absender eine automatisiert erstellte Mitteilung zukom...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / c) Keine Anwendung des § 754a ZPO bei Haftbefehlsantrag

Rz. 72 Zu § 754a ZPO ist bereits einige Rechtsprechung ergangen. Von besonderer Wichtigkeit ist hier die Rechtsprechung des BGH, [46] wonach die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO ausschließlich für an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen (im bisherigen Formular gem. Modul H) [47] an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass e...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / V. Papiertitel noch zeitgemäß?

Rz. 81 Ein praktisches Problem bleibt die Notwendigkeit, trotz verpflichtender elektronischer Antragstellung Titel außerhalb der Anwendungsbereiche der §§ 754a u. 829a ZPO in Papierform (vgl. dazu § 317 Abs. 2 ZPO i.V.m § 802a Abs. 2 ZPO) übermitteln zu müssen. § 757 Abs. 1 ZPO regelt beispielsweise, dass der Gerichtsvollzieher erfolgte Zahlungen "auf dem Titel" zu vermerken...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 4. Sonderfall Grundbuchamt

Rz. 93 Der elektronische Rechtsverkehr sowie die elektronische Grundakte sind in den §§ 135–141 GBO geregelt. Eine elektronische Einreichpflicht wird bei einigen Bundesländern für Grundbuchverfahren nicht gesehen, da dort der elektronische Rechtsverkehr noch nicht eröffnet ist, siehe dazu nur beispielhaft für Bremen https://www.justiz.bremen.de/publikationen/allgemeine-inform...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / b) Strittige Rechtsprechung zum Unterschriftserfordernis

Rz. 47 In der Vergangenheit haben sich in der Praxis die Stimmen gehäuft, die eine Originalunterschrift unter einem Zwangsvollstreckungsauftrag für erforderlich halten. Es werden auch in der Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten.[30] Für die Erforderlichkeit einer Unterschrift des Rechtsanwalts haben sich zahlreiche Gerichte und Autoren ausgesprochen.[31] Rz. 48 G...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Vollstreckung nach den Vorschriften der ZPO

Rz. 213 Soweit die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO durchgeführt wird, gelten die Ausführungen zur Zwangsvollstreckung (siehe Rdn 5 ff.). Dies gilt auch für die Vollstreckung einstweiliger Anordnungen.mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Vollstreckung nach den Vorschriften des FamFG

Rz. 214 Soweit nach den Vorschriften des FamFG vollstreckt wird, gilt Vorbem. 3.3.3. S. 1 Nr. 2 VV. Danach findet Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV auch auf die Vollstreckung nach dem FamFG entsprechende Anwendung. Insoweit gilt grundsätzlich das Gleiche wie auch in der Zwangsvollstreckung nach der ZPO. Beispiel 133: Vollstreckung einer Umgangsregelung Das Gericht erläs...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / VII. Nachfolgende Vollstreckung

Rz. 31 Kommt es nach der Bewilligung anschließend zur Durchführung der Vollstreckung, handelt es sich insoweit um eine neue selbstständige Angelegenheit. Da insoweit Teil 6 VV keine gesonderten Vergütungstatbestände enthält, gelten insoweit die Gebührentatbestände nach Teil 4 VV, die Nrn. 4200 ff. VV (siehe dazu § 35 Rdn 254 ff.).mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 116 Die Vollstreckung gegen mehrere Schuldner beinhaltet grundsätzlich mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme als eigene Angelegenheit. Dies gilt sowohl für die Vollstreckung gegen mehrere Teilschuldner als auch gegen mehrere Gesamtschuldner, mag auch der Anspruch der gleiche und das wirtschaftliche Interesse...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / V. Vollstreckung nach dem FamFG

1. Überblick Rz. 210 In Familiensachen ist die Vollstreckung zweispurig geregelt. Rz. 211 Überwiegend folgt die Vollstreckung nach den Vorschriften der ZPO, und zwarmehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / ff) Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 72 Für die Gebühren gelten keine Besonderheiten. Die Frage ist hier, ob eine oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen (siehe dazu Rdn 116 ff.).mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / d) Vollstreckung vertretbarer Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen

aa) Vertretbare Handlung Rz. 32 Erfüllt der Schuldner die Verpflichtung nicht, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen (§ 887 Abs. 1 ZPO). Der Gegenstandswert richtet sich nicht nach den K...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Vollstreckung für mehrere Gläubiger

(1) Überblick Rz. 58 Bei Vertretung mehrerer Gläubiger ist zu differenzieren:mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollstreckung ausländischer Geldstrafen

I. Überblick Rz. 1 Nach §§ 86 ff. IRG kann die Vollstreckung einer ausländischen Geldsanktion aufgrund einer im Ausland begangenen Straftat im Inland bewilligt werden. Die Gebühren für diese Verfahren sind in Teil 6 Abschnitt 1 VV geregelt. Rz. 2 Vorgesehen sind Verfahrens- und Terminsgebühren. Rz. 3 Sonstige Gebühren sind nicht vorgesehen. Insbesondere kann keine zusätzliche G...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / XII. Bewilligung der Vollstreckung ausländischer Geldbußen

Rz. 237 Nach §§ 86 ff. IRG kann die Vollstreckung einer ausländischen Geldsanktion aufgrund einer im Ausland begangenen Ordnungswidrigkeit im Inland bewilligt werden. Die Gebühren hierfür sind in Teil 6 Abschnitt 1 VV geregelt. Insoweit wird daher auf § 37 verwiesen.mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / 3. Vollstreckung

Rz. 78 Soweit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Vollstreckung oder Zwangsvollstreckung stattfindet, gilt Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 VV. Anzuwenden sind die Nrn. 3309 ff. VV. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Vollstreckung nach der ZPO richtet, etwa bei Vollstreckungen wegen Geldforderungen, oder ob sich die Vollstreckung nach dem FamFG r...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Einfache Vollstreckung

Rz. 50 Beispiel 28: Einfacher Vollstreckungsauftrag Der Anwalt ist beauftragt, eine Mobiliarvollstreckung wegen einer Geldforderung in Höhe von 1.860,00 EUR durchzuführen. Es entsteht eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV aus dem Wert der zu vollstreckenden Forderung (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG).mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / e) Mehrere zeitgleich durchgeführte Vollstreckungen

Rz. 140 Werden mehrere Vollstreckungen zeitgleich durchgeführt, gilt grundsätzlich jede Vollstreckung als eine eigene Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kann sich allerdings die Frage stellen, ob das getrennte Vorgehen notwendig war und die dadurch entstandenen Mehrkosten erstattungsfähig sind. aa) Mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Objekt R...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, Vollstreckung, Vollziehung, Verwaltungszwang und Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek

I. Überblick Rz. 1 Gem. Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 VV erhält der Anwalt – sofern in den Nrn. 3311 ff. VV keine besonderen Gebühren bestimmt sind – seine Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 3309, 3310 VV für folgende Tätigkeiten:mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Vollstreckung einstweiliger Anordnungen

Rz. 368 Für ein Vollstreckungsverfahren ist grundsätzlich gesondert Verfahrenskostenhilfe zu beantragen (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nach § 48 Abs. 2 S. 1 RVG erstreckt sich jedoch die in einem Verfahren auf Erwirkung einer einstweiligen Anordnung bewilligte Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwalts in diesem Verfahren auch auf die Vollstreckung der einstweilig...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Objekt

Rz. 141 Werden mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Vollstreckungsobjekt betrieben, kann das getrennte Vorgehen nicht notwendig und damit nicht erstattungsfähig sein. Beispiel 91: Mehrere Forderungspfändungen wegen verschiedener Forderungen Der Gläubiger hat gegen den Schuldner eine Forderung über 2.000,00 EUR aus einem Teilurteil, weitere 4.000,00 EUR...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 26 Mit dem 2. KostRMoG ist in § 3 Abs. 1 S. 2 RVG ein zweiter Halbsatz eingefügt worden, der auf die Vollstreckungsverfahren nach § 201 SGG Bezug nimmt. Die Ergänzung soll klarstellen, dass in dem Verfahren nach § 201 Abs. 1 SGG für den Anwalt Wertgebühren anfallen, selbst wenn in dem zugrunde liegenden Verfahren gem. § 3 Abs. 1 S. 1 RVG nach Betragsrahmen abzurechnen is...mehr

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§ 28 Familiensachen / XIX. Vollstreckung

Rz. 362 Zur Vergütung von Vollstreckungsangelegenheiten in Familiensachen siehe § 33 Rdn 210 ff.mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Vollstreckung in das bewegliche Vermögen

Rz. 370 Darüber hinaus ist § 119 Abs. 2 ZPO (§§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) bzw. § 77 Abs. 2 FamFG zu beachten: Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen umfasst alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vollstreckungsgerichts einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft. Auch insoweit sind also keine...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / h) Vollstreckungs- oder Vollstreckungsschutzanträge

Rz. 44 Soweit der Schuldner Vollstreckungs- oder Vollstreckungsschutzanträge stellt, richtet sich der Gegenstandswert entsprechend dem Interesse des antragstellenden Schuldners nach billigem Ermessen (§ 25 Abs. 3 RVG). Rz. 45 Bei einem Vollstreckungsschutzantrag gegen eine Räumungsvollstreckung mit dem Ziel einer zeitlich begrenzten Weiternutzung ist der Wert nach dem Mietwer...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Mehrere Vollstreckungen aus einem Titel in verschiedene Objekte

Rz. 142 Soll aus einem Titel in verschiedene Objekte vollstreckt werden, liegen wiederum verschiedene Angelegenheiten vor. Hier ist das getrennte Vorgehen grundsätzlich notwendig. So werden bei einer Forderungspfändung, jedenfalls dann, wenn vorläufige Zahlungsverbote oder Pfändungen gegen verschiedene Drittschuldner gerichtet sind, die an verschiedenen Orten ihren Sitz habe...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Überblick

Rz. 210 In Familiensachen ist die Vollstreckung zweispurig geregelt. Rz. 211 Überwiegend folgt die Vollstreckung nach den Vorschriften der ZPO, und zwarmehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / I. Überblick

Rz. 1 Gem. Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 VV erhält der Anwalt – sofern in den Nrn. 3311 ff. VV keine besonderen Gebühren bestimmt sind – seine Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 3309, 3310 VV für folgende Tätigkeiten:mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Vollstreckungsandrohung/Vollstreckungsankündigung

Rz. 114 Bereits die Vollstreckungsandrohung oder Vollstreckungsankündigung löst die Verfahrensgebühr der Nr. 3309 VV aus (siehe oben Rdn 54). Kommt es nach einer Vollstreckungsandrohung zur Durchführung der angedrohten Vollstreckungsmaßnahme, entsteht die Gebühr nicht erneut, sondern insgesamt nur einmal.[61] Beispiel 66: Vollstreckungsandrohung und nachfolgende Vollstreckun...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Die Gebühren

a) Die Verfahrensgebühr Rz. 49 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt in der Zwangsvollstreckung zunächst einmal nach Nr. 3309 VV eine 0,3-Verfahrensgebühr, die sich bei Vertretung mehrerer Auftraggeber nach Nr. 1008 VV erhöhen kann (siehe hierzu Rdn 58 ff.). Die Gebühr entsteht bereits mit Auftragserteilung. aa) ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Einigungsgebühr

aa) Überblick Rz. 79 Auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Hier kommen zwei Varianten in Betracht: bb) Zahlungsvereinbarung (1) Überblick Rz. 80 Mit dem 2. KostRMoG ist zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr fü...mehr