Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Zahlungsvereinbarung

(1) Überblick Rz. 80 Mit dem 2. KostRMoG ist zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante, die zunächst in nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV geregelt war und jetzt in als Nr. 1000 Nr. 2 VV inhaltsgleich neu geregelt worden ist, werden die Fälle erfasst werden in denenmehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / II. Die Zwangsvollstreckung

1. Überblick Rz. 5 Wird der Anwalt in der Zwangsvollstreckung beauftragt, erhält er die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 3309, 3310 VV. Hinzu kommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Daneben erhält der Anwalt seine Auslagen nach Teil 7 VV. Rz. 6 Die Gebühren der Nrn. 3309, 3310 VV sind nicht nur auf die Vertretung des Gläubiger...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / VI. Verwaltungszwang

1. Verwaltungszwangsverfahren vor der Verwaltungsbehörde Rz. 218 Im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvollstreckungsverfahren) vor der Verwaltungsbehörde würde der Anwalt an sich die Gebühren nach Teil 2 Abschnitt 3 VV verdienen, also die der Nrn. 2300, 2301 VV, da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt. Zu beachten ist jedoch Vorbem. 2.3 Abs. 1 VV. Danach s...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Gesamtschuldner

Rz. 183 Zu beachten ist § 788 Abs. 1 S. 3 ZPO: Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner. Jeder Schuldner haftet also nicht nur für die durch eine gegen ihn gerichtete Vollstreckung anfallenden Kosten, sondern auch für die Kosten, die bei der Vollstreckung gegen einen andere...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / d) Beitreibung und Festsetzung

Rz. 187 Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung können nach § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO zusammen mit dem Hauptsachetitel beigetrieben werden. Rz. 188 Dies gilt auch für die Kosten vorheriger Vollstreckungsversuche. Das Vollstreckungsorgan prüft dann inzidenter die Berechtigung dieser Kosten und ihrer Notwendigkeit. Rz. 189 Unbeschadet der Möglichkeit, nach § 788 Abs. 1 S. 1 Z...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Bewilligung

Rz. 237 Für die Zwangsvollstreckung kann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Rz. 238 Grundsätzlich erstreckt sich die Beiordnung in der Hauptsache nicht auch auf die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung und den Verwaltungszwang (§ 48 Abs. 4 S. 1, 2 Nr. 1 RVG). Rz. 239 Nur dann, wenn der Rechtsanwalt für die Erwirkung eines Arrests, einer einstweiligen Verfü...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Verfahren auf Eintragung aufgrund eines Urteils oder eines Vergleichs auf Abgabe der Auflassungserklärung

Rz. 203 Ist der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden (§ 894 ZPO), aufgrund der die Eintragung eines Rechtes zugunsten des Gläubigers erfolgen soll, handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Bei Urteilen auf Abgabe einer Willenserklärung bedarf es keiner Vollstreckung, weil die Rechtskraft d...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Selbstständige Vollstreckungsschutzverfahren

Rz. 163 Vollstreckungsschutzanträge nach den §§ 765a, 815b, 851a und § 841b ZPO und jedes Verfahren über Anträge auf Änderung oder Aufhebung der getroffenen Anordnungen sowie jedes Verfahren über Anträge nach §§ 1084 Abs. 1, 1096 oder 1109 ZPO sind gesonderte Angelegenheiten (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 RVG). Rz. 164 Der Anwalt erhält hier neben den gegebenenfalls bereits für die Volls...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Herausgabevollstreckungen

Rz. 27 Bei Herausgabevollstreckungen ist der Wert der herauszugebenden Sache maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG). Beispiel 12: Herausgabevollstreckung Der Gläubiger hat ein Urteil erstritten, wonach der Beklagte verpflichtet ist, einen Pkw im Wert von 5.000,00 EUR herauszugeben. Er beauftragt den Anwalt mit der Herausgabevollstreckung. Maßgebend ist der Wert des Autos, hier also...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Unselbstständige Vollstreckungsschutzverfahren

Rz. 159 Grundsätzlich zählen Vollstreckungsschutzanträge mit zur Angelegenheit und lösen neben den Gebühren für die zugrunde liegende Vollstreckungsmaßnahme keine gesonderte Vergütung aus. Das bedeutet:mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (3) Teilgläubiger

Rz. 62 Vollstreckt der Anwalt gegen denselben Schuldner gleichzeitig für mehrere Gläubiger wegen verschiedener Gegenstände, kann ein einheitlicher Auftrag vorliegen; es können aber auch mehrere Aufträge gegeben sein. Rz. 63 Eindeutig ist die Sache, wenn der Anwalt unterschiedliche Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen hat. Dann sind immer verschiedene Angelegenheiten gegeben,...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Sonstige Einigung

Rz. 101 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV, wenn eine Einigung über die Hauptsache getroffen wird. Angesichts dessen, dass die Forderung bereits tituliert ist, wird ein Streit oder eine Ungewissheit insoweit allerdings seltener vorkommen. Rz. 102 Die Höhe der Einigungsgebühr wiederum hängt davon ab, ob die Hauptsache anhängig ist und gegebenenfalls i...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (2) Gebühren

Rz. 85 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3009 VV. Rz. 86 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensauskunft (Nr. 331...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (4) Rücktritt von der Zahlungsvereinbarung/Verfallklausel

Rz. 98 Problematisch kann es sein, wenn die Einigung letztlich nicht zustande kommt oder keinen Bestand behält.[54] Wird die Einigung unter einem Widerrufsvorbehalt geschlossen, so entsteht die Einigungsgebühr erst, wenn die Einigung nicht mehr widerrufen werden kann (Anm. Abs. 3 zu Nr. 1000 VV). Ist die Einigung vom Eintritt einer Bedingung abhängig, so entsteht die Gebühr ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Geldforderungen

Rz. 16 Bei Geldforderungen ist der Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hierzu zählen insbesondere aufgelaufene Zinsen sowie die Kosten vorausgegangener Vollstreckungsversuche. Beispiel 1: Gegenstandswert bei verzinslicher Forderung Der Anwalt vollstreckt im Auftrag des Gläubigers aus einem Urteil über 3....mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / II. Vertretung vor der Behörde

Rz. 5 Für die Vertretung im Bewilligungsverfahren vor der Behörde erhält der Anwalt nach Nr. 6100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 55,00 EUR bis 374,00 EUR. Die Mittelgebühr beläuft sich auf 214,50 EUR. Ist der Anwalt gerichtlich beigeordnet, erhält er eine Festgebühr in Höhe von 172,00 EUR. Rz. 6 Die Verfahrensgebühr der Nr. 6100 VV deckt gem. Vorbem. 6 Abs. 2 VV die ges...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (1) Überblick

Rz. 58 Bei Vertretung mehrerer Gläubiger ist zu differenzieren:mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Überblick

Rz. 5 Wird der Anwalt in der Zwangsvollstreckung beauftragt, erhält er die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 3309, 3310 VV. Hinzu kommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Daneben erhält der Anwalt seine Auslagen nach Teil 7 VV. Rz. 6 Die Gebühren der Nrn. 3309, 3310 VV sind nicht nur auf die Vertretung des Gläubigers anwendbar,...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / I. Überblick

Rz. 1 Nach §§ 86 ff. IRG kann die Vollstreckung einer ausländischen Geldsanktion aufgrund einer im Ausland begangenen Straftat im Inland bewilligt werden. Die Gebühren für diese Verfahren sind in Teil 6 Abschnitt 1 VV geregelt. Rz. 2 Vorgesehen sind Verfahrens- und Terminsgebühren. Rz. 3 Sonstige Gebühren sind nicht vorgesehen. Insbesondere kann keine zusätzliche Gebühr entste...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Überblick

Rz. 110 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als besondere Gebührenangelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Rz. 111 Welche Vorbereitungshandlungen und Nebentätigkeiten noch zur Vollstreckung zählen, ergibt sich aus § 19 Abs. 2 RVG. Insbesonder...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / 3. Terminsgebühr

Rz. 18 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, so erhält er auch eine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV für jeden Verhandlungstag. Die Terminsgebühr kann daher – ebenso wie in Straf- und Bußgeldsachen – mehrmals entstehen. Rz. 19 Erforderlich ist ein gerichtlicher Termin (Vorbem. 6 Abs. 3 S. 1 VV). Eine Besprechung mit dem Gericht oder der Behörde reicht nicht aus, ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Vertretbare Handlung

Rz. 32 Erfüllt der Schuldner die Verpflichtung nicht, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen (§ 887 Abs. 1 ZPO). Der Gegenstandswert richtet sich nicht nach den Kosten der Vornahme der z...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Zwangsgeldverfahren

Rz. 34 Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder durch Zwangshaft a...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

Rz. 145 Soll der Anwalt Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung geltend machen, wären also im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme zwangsvollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe zu ergreifen, insbesondere die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO, dann ist die Tätigkeit des Anwalts bereits der Zwangsvollstreckung zuzuordnen, sodass die Gebühr nach N...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 6. Erstattung und Festsetzung von Vollstreckungskosten

a) Überblick Rz. 180 Die Kostenerstattung in Zwangsvollstreckungssachen folgt aus § 788 Abs. 1 ZPO. Die Kosten einer notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahme hat der Schuldner zu tragen, auch dann, wenn die Vollstreckungsmaßnahme letztlich erfolglos geblieben ist. Die Vorschriften der §§ 91 ff., 269 ZPO gelten hier nicht. Daher hat der Schuldner auch die Kosten eines zurückge...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 5. Umfang der Angelegenheit

a) Überblick Rz. 110 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als besondere Gebührenangelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Rz. 111 Welche Vorbereitungshandlungen und Nebentätigkeiten noch zur Vollstreckung zählen, ergibt sich aus § 19 Abs. 2 RVG....mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / IV. Verfahren über Eintragungsanträge beim Grundbuchamt

1. Verfahren auf Eintragung aufgrund eines Urteils oder eines Vergleichs auf Abgabe der Auflassungserklärung Rz. 203 Ist der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden (§ 894 ZPO), aufgrund der die Eintragung eines Rechtes zugunsten des Gläubigers erfolgen soll, handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Zwangsvollstreckungsmaß...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / f) Vollstreckungsabwehr

aa) Überblick Rz. 144 Wird der Anwalt vom Schuldner beauftragt, eine drohende Zwangsvollstreckung abzuwehren, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / g) Einholen von Drittauskünften

Rz. 43 Für das Einholen von Drittauskünften gilt ebenfalls der Wert der Forderung einschließlich der Nebenforderungen, Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 1. Hs. RVG). Der Wert ist seit Inkrafttreten des KostRÄG 2021 jedoch ebenfalls auf einen Höchstwert von 2.000,00 EUR begrenzt. Es gilt das gleiche wie für die Vermögensauskunft (siehe Rdn...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / III. Erstinstanzliche Verfahren vor dem Amtsgericht

1. Überblick Rz. 9 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt eine weitere Vergütung. Diese richtet sich nach den Nrn. 6101, 6102 VV. Das gerichtliche Verfahren stellt gegenüber dem Verfahren vor der Behörde eine eigene selbstständige Angelegenheit dar, in der die Gebühren erneut entstehen (§ 15 Abs. 2 RVG). Rz. 10 In Betracht kommen zwei erstinstanzliche V...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Die Verfahrensgebühr

Rz. 49 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt in der Zwangsvollstreckung zunächst einmal nach Nr. 3309 VV eine 0,3-Verfahrensgebühr, die sich bei Vertretung mehrerer Auftraggeber nach Nr. 1008 VV erhöhen kann (siehe hierzu Rdn 58 ff.). Die Gebühr entsteht bereits mit Auftragserteilung. aa) Einfache Vollstreckung ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / VII. Besonderheiten bei PKH/VKH

1. Bewilligung Rz. 237 Für die Zwangsvollstreckung kann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Rz. 238 Grundsätzlich erstreckt sich die Beiordnung in der Hauptsache nicht auch auf die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung und den Verwaltungszwang (§ 48 Abs. 4 S. 1, 2 Nr. 1 RVG). Rz. 239 Nur dann, wenn der Rechtsanwalt für die Erwirkung eines Arrests, einer einst...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Gegenstandswert

a) Überblick Rz. 12 Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG und im Falle einer Zahlungsvereinbarung nach § 31b RVG . Rz. 13 Eine gerichtliche Wertfestsetzung nach § 63 GKG, § 55 FamGKG oder § 79 GNotKG kommt in Vollstreckungsverfahren nicht in Betracht, da sich die Gerichtsgebühren in Vollstreckungsverfahren nicht nach dem Gegenstandswert richt...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Überblick

Rz. 79 Auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Hier kommen zwei Varianten in Betracht:mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 4. Auslagen

Rz. 109 Die Auslagen in der Zwangsvollstreckung richten sich nach Teil 7 VV, den Nrn. 7000 ff. VV. Hier gelten keine Besonderheiten. Vorgelegte Gerichts- oder Gerichtsvollzieherkosten kann der Anwalt nach § 675 i.V.m. § 670 BGB verlangen (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV).mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / j) Erinnerungsverfahren

Rz. 48 In Erinnerungsverfahren richtet sich der Wert nach § 23 Abs. 2 S. 3 i.V.m. Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 2 RVG. Es gilt das Gleiche wie in Beschwerdeverfahren (siehe Rdn 46).mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / h) Schuldnerschutzanträge

aa) Überblick Rz. 154 Auch für Schuldnerschutzanträge gelten die Nrn. 3309 ff. VV. Rz. 155 Grundsätzlich zählen Vollstreckungsschutzanträge mit zur Angelegenheit. Das folgt aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG, wonach jede Vollstreckungsmaßnahme bis zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers als eine Angelegenheit gilt. Das schließt grundsätzlich auch Vollstreckungsschutzanträge des S...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / VIII. Beratungshilfe

Rz. 243 Beratungshilfe in Zwangsvollstreckungssachen kommt grundsätzlich nicht in Betracht, da die Beratungshilfe auf anwaltliche Tätigkeiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens beschränkt ist.[110] Rz. 244 Möglich ist Beratungshilfe lediglich für außergerichtliche Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung.mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Ordnungsgeldverfahren

Rz. 37 Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Ordnungshaft bis zu se...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / j) Beschwerde

Rz. 173 Kommt es zu einem Beschwerdeverfahren, so handelt es sich gegenüber dem zugrunde liegenden Vollstreckungsverfahren immer um eine eigene selbstständige Angelegenheit, die die Gebühren nach Nrn. 3500, 3513 VV auslöst (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Rz. 174 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 RVG. Maßgebend ist das mi...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 209 Anders verhält es sich, wenn die Eintragung aufgrund einer einstweiligen Verfügung vorgenommen wird. Zwar handelt es sich auch hier nicht um eine Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahme. Dennoch erhält der Anwalt nach h.M. für die Stellung des Eintragungsantrags eine Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 3309 VV, weil der Eintragungsantra...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / d) Mehrere nacheinander folgende Vollstreckungsaufträge

Rz. 121 Sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 4 bis 21 RVG mehrere Angelegenheiten gegeben, entstehen die Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV mehrmals. Rz. 122 Zu beachten ist, dass sich der Gegenstandswert einer folgenden Vollstreckungsangelegenheit jeweils um die Kosten der vorangegangenen Vollstreckungsmaßnahme erhöht (siehe Rdn 16 f.). Beispiel 73: Forderungspfändung und nachfolg...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Vollstreckungsandrohung/Anzeige der Vollstreckungsabsicht

Rz. 54 Da die Verfahrensgebühr bereits für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information entsteht (Vorbem. 3 Abs. 2 VV), erhält der Anwalt die Verfahrensgebühr auch dann schon, wenn er nur eine Vollstreckung androht.[34] Beispiel 32: Bloße Vollstreckungsandrohung Der Anwalt ist beauftragt, die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Höhe von 3.000,00 EUR...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (2) Gesamtgläubiger

Rz. 59 Vertritt der Anwalt mehrere Gesamtgläubiger aufgrund eines einheitlichen Auftrags, erhöht sich die Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber.[36] Die bei Inkrafttreten des RVG noch vertretene Auffassung, die Erhöhung würde nur 0,3 von 0,3, also 0,09 betragen,[37] wird zu Recht nicht mehr vertreten (zu den besonderen Problemen bei Vollstreckung ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Materiell-rechtliche Einwände

Rz. 148 Anders verhält es sich, wenn der Anwalt für den Schuldner materiell-rechtliche Einwände geltend machen soll. Dann handelt es sich nicht um eine vollstreckungsrechtliche Tätigkeit, sodass nicht Nr. 3309 VV, sondern Nr. 2300 VV greift.[80] Beispiel 97: Vollstreckungsabwehr (Aufrechnung) Der Gläubiger droht dem Schuldner die Zwangsvollstreckung an. Der Anwalt des Schuldn...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867 und 870a ZPO)

Rz. 207 Bei einem Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867, 870a ZPO) handelt es sich streng genommen auch nicht um eine Vollstreckungsmaßnahme, da diese Maßnahme lediglich der Sicherung dient. Um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung handelt es sich erst, wenn aus der Hypothek auch vorgegangen wird. Ungeachtet dessen ordnet Anm. zu Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 2 VV ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / k) Klauselerinnerung

Rz. 175 Im Verfahren über eine Klauselerinnerung nach § 732 ZPO erhält der Anwalt nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 RVG eine gesonderte Vergütung, und zwar in Höhe einer 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV und nicht nach lediglich einer 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV.[90] Beispiel 116: Klauselerinnerung Gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel zu einem Titel über 3.000,00 ...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / 1. Überblick

Rz. 9 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt eine weitere Vergütung. Diese richtet sich nach den Nrn. 6101, 6102 VV. Das gerichtliche Verfahren stellt gegenüber dem Verfahren vor der Behörde eine eigene selbstständige Angelegenheit dar, in der die Gebühren erneut entstehen (§ 15 Abs. 2 RVG). Rz. 10 In Betracht kommen zwei erstinstanzliche Verfahren, nä...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / V. Verfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 28 Ist die Rechtsbeschwerde nicht bereits kraft Gesetzes zulässig und ist sie auch nicht zugelassen worden, so kann ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt werden (§ 87k IRG). Da der Antrag auf Zulassung und ein eventuell durchzuführendes Rechtsmittelverfahren nach § 16 Nr. 11 RVG als eine Angelegenheit gelten, entstehen durch den Antrag auf Zulassung bere...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / dd) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 66 Wird der Anwalt von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beauftragt, liegt nur ein Auftraggeber vor, sodass nur die einfache Verfahrensgebühr anfällt. Wird er dagegen von den einzelnen Gesellschaftern beauftragt, so liegen mehrere Auftraggeber vor, sodass die nach Nr. 1008 VV erhöhte Verfahrensgebühr entsteht. Das Problem liegt hier weniger in der Gebührenabrechnung...mehr