Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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FoVo 11/2021, Kostenfestsetzung in der Zwangsvollstreckung

Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen nach § 788 ZPO, soweit sie notwendig waren (§ 91 ZPO), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Eines gesonderten Vollstreckungstitels bedarf es insoweit nicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht sinnvoll sein kann, einen solchen Vollstreckungstitel zu erwirk...mehr

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zfs 11/2021, Vorlage zur Vo... / Leitsatz

Art. 5 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26.2.2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Behörde des Vollstreckungsstaats, sofern nicht einer der in diesem Rahmenbeschluss ausdrück...mehr

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FoVo 11/2021, Teilnahme am ... / I. Die Frage

Darf der Gläubiger an der Vollstreckung teilnehmen? Wir betreiben für eine Vielzahl von Gläubigern die Zwangsvollstreckung. Dabei lassen wir regelmäßig auch die Vermögensauskunft nach §§ 802c, 802d ZPO abnehmen. Leider ist der Informationswert der Vermögensverzeichnisse nicht selten sehr bescheiden. Auf der Hand liegende Nachfragen werden nicht gestellt. Manche Fragen werden ü...mehr

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FoVo 11/2021, Verpflichtung... / 3 Der Praxistipp

Bedeutung der Streitfrage steigt Krypto-Währungen spielen eine zunehmende Rolle im Wirtschaftsleben. Inzwischen haben auch verschiedene Staaten solche Währungen eingeführt. Auch innerhalb von Europa wird darüber nachgedacht. Das OLG hat deshalb in der Frage auch eine rechtsgrundsätzliche Bedeutung gesehen und die Rechtsbeschwerde zugelassen. Nachdem sich der Schuldner aber sc...mehr

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AGS 11/2021, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend und schließt sich den bereits ergangenen Entscheidungen, insbesondere der Entscheidung des LG Darmstadt (AGS 2017, 301 = DGVZ 2017, 93 = zfm 2017, 203 = Vollstreckung effektiv 2017, 109 = RVGreport 2017, 480 = FoVo 2017, 235) an. Hinzu kommt, dass die Entscheidung bereits die Rechtslage seit 1.10.2021 durch das Gesetz zum Verbraucherschutz im ...mehr

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FoVo 11/2021, Elektronische... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt den Ausgangsgerichten Die gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2, § 575 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist in der Sache nicht begründet. Die Auffassung von AG und LG hält der rechtlichen Nachprüfung stand. Das Beschwerdegericht hat den Antrag der Gläubigerin auf Erlass des PfÜB im vereinfachten Vollstreckungsverfahren gemäß § 829a ...mehr

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FoVo 11/2021, Verpflichtung... / 2 II. Die Entscheidung

OLG widerspricht: vertretbare Handlung Die zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Die Anträge des Gläubigers sind gem. § 887 Abs. 1, 2 ZPO begründet, weil die titulierte Verpflichtung zur Übertragung von Bitcoins in einer vertretbaren Handlung i.S.v. § 887 ZPO besteht. Die Verpflichtung, 0,9 Bitcoins, d.h. Kryptowerte i.S.v. § 1 Abs. 11 S. 4 KWG, zu übertragen, richtet...mehr

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ZErb 11/2021, Die Kostentragungspflicht der Betreuungsvergütung beim’Behindertentestament

Das Behindertentestament ist für sich schon ein Randgebiet, das auch viele versierte Erbrechtsanwälte meiden und sich nur widerwillig damit auseinandersetzen. Noch spezieller ist die Frage, wer die Kosten einer Betreuung bei Vorliegen eines klassischen Behindertentestaments zu tragen hat. Nachdem in der jüngeren Vergangenheit zu dieser Frage zahlreiche obergerichtliche, aber...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Verzinsungsregelungen der AO verfassungswidrig

Frage: Das BVerfG hat im Juli dieses Jahres entschieden, dass die Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat (6 % p. a.) mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Bedeutet dies, dass damit alle in der AO normierten Verzinsungsregelungen vom BVerfG "gekippt" wurden und welche Folgerungen ergeben sich für den Gesetzgeber, die Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit – mithi...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / 2. Voraussetzungen

Eine Aussetzung der Vollziehung gem. § 69 Abs. 3 FGO ist nur zulässig, wenn gegen den zugrunde liegenden Verwaltungsakt ein Rechtsbehelf eingelegt wurde, ein entsprechender Antrag vorliegt und die Sachentscheidungsvoraussetzungen sowie die Einhaltung der besonderen Zugangsvoraussetzungen des § 69 Abs. 4 FGO erfüllt sind. Einlegung eines Rechtsbehelfs: Gegen den Verwaltungsakt...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / b) Anordnungsanspruch

Anordnungsanspruch ist das Recht oder Rechtsverhältnis, das im Hauptsacheverfahren Gegenstand des Klagebegehrens ist oder sein soll. Das bedeutet für die Sicherungsanordnung , dass der Antragsteller ein Recht glaubhaft machen muss, dessen Verwirklichung durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes gefährdet ist. Hierbei kommt jedes Recht in Betracht, das im Hauptsacheverf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4 Verstoß gegen Zweck des Verwaltungsakts (§ 120 Abs. 3 AO)

Rz. 21 Zur Zulässigkeit der Beifügung einer Nebenbestimmung vgl. Rz. 2–4. Soweit die Beifügung einer Nebenbestimmung zulässig ist, liegt die Entscheidung, ob und welche Nebenbestimmung beigefügt wird, im Ermessen der Behörde. Da die Nebenbestimmung die Erreichung des Zwecks des Verwaltungsakts sichern soll, darf sie diesem Zweck nicht zuwiderlaufen. Die Nebenbestimmung darf n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4.2 Anträge bei anderen Behörden oder Gerichten, Wissenserklärungen

Rz. 7b Keine Regelung und damit kein Verwaltungsakt liegt vor, wenn die Finanzbehörde die Rechtswirkungen nicht selbst hervorbringen kann, sondern hierfür einen Antrag bei einer anderen Behörde oder einem Gericht stellen muss. Lediglich die Entscheidung der anderen Behörde ist dann Verwaltungsakt. Zum Antrag auf Gewerbeuntersagung vgl. FG Baden-Württemberg v. 23.10.1980, X 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Rechtsfolgen mangelnder Inhaltsbestimmtheit

Rz. 13 Ein Bescheid nach § 119 Abs. 1 AOist nichtig [1], soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.[2] Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur im Einzelfall entschieden werden.[3] Bei einem eindeutig bestimmten -nicht zutreffenden- Inhaltsadressaten ist eine Auslegu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.3 Bedeutung des Verwaltungsakts

Rz. 3 Der Verwaltungsakt ist eines der Mittel, mit dem die Behörde im Verwaltungsverfahren die Erreichung der durch das materielle Recht gesetzten Zwecke anstrebt und das Verwaltungsrechtsverhältnis zum Bürger gestaltet, indem ein Einzelfall gegenüber dem Bürger entschieden wird. Da der Steuerverwaltung als einer Eingriffsverwaltung die anderen Rechtsinstitute des Verwaltung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.10 Sonderfall: Auskunfts- und Beitreibungsersuchen

Rz. 11a Auskunfts- und Beitreibungsersuchen sind nach der neueren Rechtsprechung keine Verwaltungsakte.[1] Ein Verwaltungsakt setzt u. a. eine hoheitliche Maßnahme und damit – entsprechend der Definition eines Verwaltungsakts im Verwaltungsverfahrensrecht – ein Über- und Unterordnungsverhältnis voraus. Dieses fehlt, wenn der Adressat der Maßnahme deren Befolgung selbstständig...mehr

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Unterhalt / 1 Gesetzliche Unterhaltspflichten

Eine gesetzliche Unterhaltspflicht kann beruhen auf Verwandtschaft gerader aufsteigender oder absteigender Linie, z. B. Eltern und Großeltern gegenüber Kindern und Enkeln – und umgekehrt[1] Hinweis Unterhaltsanspruch des Kindes aus gleichgeschlechtlicher Partnerschaft Ein von der Mutter während der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft durch heterologe Insemination gezeugtes Kin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.3 Geltendmachung der Ansprüche gegen den Gesamtrechtsnachfolger

Rz. 35 Die auf den Gesamtrechtsnachfolger übergegangenen Ansprüche des Steuergläubigers werden in der gleichen Weise geltend gemacht, wie dies gegen den Vorgänger hätte geschehen müssen, Steueransprüche z. B. durch Steuerbescheid, Haftungsansprüche durch Haftungsbescheid. Während der Gesamtrechtsnachfolger des Steuerschuldners in Anspruch genommen werden muss, liegt die Inan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.4.1 Umfang des Einstehenmüssens

Rz. 55 Der Umfang des Einstehenmüssens ("Haftung") richtet sich "nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts". Dies sind die §§ 1967ff. BGB bzw. die maßgebenden Vorschriften der nach den Regelungen des internationalen Privatrechts[1] auf den Erbfall anwendbaren ausländischen Rechtsordnung. Gem. § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Damit steht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.1 Übergang der Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis (Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 45 Abs. 1 S. 1 AO gehen bei der Gesamtrechtsnachfolge die "Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis" auf den Rechtsnachfolger über. Unter "Forderungen" sind die in § 37 Abs. 1 AO bezeichneten "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis", unter "Schulden" die ihnen auf der Schuldnerseite entsprechenden Verbindlichkeiten zu verstehen.[1] Beide Begrif...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.4.2 Verfahren zur Geltendmachung der Beschränkung

Rz. 60 Bei Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wird die Haftungsbeschränkung dadurch verwirklicht, dass das FA Ansprüche auf die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden zur Insolvenztabelle anzumelden[1] und bestrittene Forderungen durch Insolvenzfeststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO festzustellen hat. Dies gilt auch, soweit bereits bestandskräftige Steuerbesch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Aufforderung zur Erklärung

Rz. 3 Erste Voraussetzung für die Aufforderung zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung ist eine wirksame Pfändung. Die Aufforderung, binnen der gesetzlichen Frist von zwei Wochen die Erklärung abzugeben, ist ein selbstständiger Verwaltungsakt i. S. v. § 118 AO, der allerdings nach § 316 Abs. 1 S. 1 AO mit der Pfändungsverfügung verbunden werden kann, aber nicht muss.[1] Die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.4.3 Sonstige Folgen

Rz. 17 Die Pflicht zur Abgabe der Drittschuldnererklärung ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht im Steuerpflichtverhältnis. Die Abgabe einer unrichtigen Drittschuldnererklärung bzw. die Nichtabgabe kann bei vorsätzlichem oder leichtfertigem Verhalten des Drittschuldners als Steuerhinterziehung[1] bzw. als leichtfertige Steuerverkürzung[2] zugunsten des Schuldners geahndet w...mehr

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FF 10/2021, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

BGH, Beschl. v. 9.6.2021 – XII ZB 513/20 a) Gegen einen mitwirkungsbereiten Dritten im Sinne von § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB kann eine gerichtliche Regelung des begleiteten Umgangs nicht vollstreckt werden. b) Das gilt auch, wenn dieser (hier das Jugendamt) in anderer Funktion Beteiligter des Umgangsverfahrens war (Abgrenzung von Senatsbeschl. v. 19.2.2014 – XII ZB 165/13, Fa...mehr

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FoVo 10/2021, Covid-19-Pandemie kann, muss aber nicht die Vollstreckung hindern

Leitsatz Der Gerichtsvollzieher darf auch während der Dauer der Covid-19-Pandemie antragsgemäß einen Termin zur Vermögensauskunft ansetzen. AG Bremen, Beschl. v. 6.1.2021 – 246 M 460029/21 1 Der Fall Schuldnerin begehrt Verlegung der Abnahme der Vermögensauskunft Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung und hat die Abnahme der Vermögensauskunft nach § ...mehr

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FoVo 10/2021, Keine Einigun... / 3 Der Praxistipp

Weisungen zur Ratenzahlungsvereinbarung Die Ratenzahlungsvereinbarung über den Gerichtsvollzieher hat ihre Rechtsgrundlage in § 802b ZPO. Sie ist nach § 802a Abs. 2 S. 2 ZPO immer beauftragt, wenn der Gläubiger sie nicht explizit ausgeschlossen hat. Die nähere Ausgestaltung ergibt sich für den Gerichtsvollzieher aus § 68 GVGA. Der Gerichtsvollzieher soll danach in jeder Lage ...mehr

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FoVo 10/2021, Keine Einigun... / 2 II. Die Entscheidung

AG folgt dem Ansinnen des Gläubigers nicht Die nach § 766 ZPO zulässige Erinnerung ist in der Sache unbegründet. Der beteiligte Gerichtsvollzieher hat sich zu Recht geweigert, eine rechtsanwaltliche Einigungsgebühr auf Gläubigerseite mit zu vollstrecken. Denn eine solche Gebühr ist durch die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers nicht entstanden. Unstreitig hat der Gerichtsvollzi...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / 1. Sonstige Familiensache i.S.d. § 266 FamFG (Herausgabe) und Antrag auf Zugewinnausgleich, Antrag und Widerantrag

Die Ehe der Beteiligten wurde im September 2011 rechtskräftig geschieden. Durch Antrag von August 2011 hat die Ehefrau zunächst gegenüber dem Landgericht die Herausgabe von vier Stück Sommerkompletträdern sowie Zahlung von Schadensersatz begehrt. Durch Beschluss des Landgerichts vom Oktober 2011 wurde das Verfahren a...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / II. Streitstand

1. Einzelrichter in LG Bonn 29 Qs 5/17 Ob für die Tätigkeit des Verteidigers im Verfahren der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe nach § 460 StPO eine Gebühr Nr. 4204 VV oder – bei Mandanten, die nicht auf freiem Fuß sind – die Gebühr Nr. 4205 VV entsteht, ist umstritten. Eine solche Gebühr würde gem. Vorbem. 4.2. VV nochmals gesondert für das Beschwerdeverfahren entste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zulässige Rechtsfolgen

a) Allgemeines Rz. 63 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 2 StPO können im Strafbefehlsverfahren – allein oder nebeneinander – nur ganz bestimmte Sanktionen beantragt und vom Richter verhängt werden. Im Bereich des Steuerstrafrechts kommen die folgenden in Betracht: gem. § 407 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO Geldstrafe (§ 40 StGB, s. Rz. 65 ff.); Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB, s....mehr

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AGS 10/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwälte Dr. Lutz Förster und Dennis Chr. Fast, Anwaltliche Vergütung und das Kostenrechtsänderungsgesetz, ZAP Fach 24 S. 1847 (ZAP 2021, 305) In ihrem ausführlichen Beitrag berichten die Autoren über die praktischen Auswirkungen des KostRÄG 2021 auf die Anwaltsvergütung. Zunächst weisen Förster und Fast darauf hin, dass sich sowohl die Wertgebühren als auch die Betragsr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Adressat

Rz. 121 [Autor/Stand] Adressat des Strafbefehlsantrags ist das örtlich zuständige AG (§ 407 Abs. 1 StPO). Näher dazu und auch zur sachlichen Zuständigkeit s. Rz. 136 ff. Dem Strafbefehlsentwurf sind die entstandenen Steuerstrafakten mit dem Vermerk über den Abschluss der Ermittlungen beizufügen. Für die Strafzumessung bedeutsame Erwägungen (§ 46 StGB) sollen ebenfalls aktenku...mehr

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AGS 10/2021, Beck´sches Formularbuch Zwangsvollstreckung

Herausgegeben von Dr. Fabian Urs Dieter Hasselblatt und Werner Sternal. 4. überarbeitete und erweiterte Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. LIII, 2308 S., 189,00 EUR Das nunmehr in vierter Auflage erschienene Formularbuch hält dem Nutzer mehr als 700 praxiserprobte Formulierungshilfen und Checklisten zu den verschiedensten Themen des Vollstreckungsrechts vor. Ein umfangre...mehr

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AGS 10/2021, Mitvollstrecku... / II. Berechtigung der Klägerin zur Einziehung der Zustellungskosten

Nach Auffassung des BGH war die Klägerin gem. §§ 835 Abs. 1, 836 Abs. 1 ZPO berechtigt, auch die Kosten für die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner und die weiteren Drittschuldner einzuziehen. 1. Umfang der Pfändung Der BGH hat darauf hingewiesen, dass die mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bewirkte Pfändung und Übe...mehr

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FoVo 10/2021, Covid-19-Pand... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht keinen Verlegungsgrund Die Erinnerung der Schuldnerin ist gemäß § 766 ZPO statthaft, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Eine Anordnung nach § 732 Abs. 2 ZPO (vgl. Thomas/Putzo, 41. Aufl., § 802f Rn 16), insbesondere eine einstweilige Terminverlegung, ist nicht geboten. Die Schuldnerin hat mit ihrer Erinnerungsschrift vom 3.1.2021 keine Gründe vorgetragen, welche i...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / D. Widerantrag: Voraussetzungen

Für einen Widerantrag in einem familienrechtlichen Verfahren sind folgende Voraussetzungen zu prüfen: Ein Widerantrag kann durch Einreichung eines zuzustellenden Schriftsatzes (§§ 113 FamFG, 253, 261 Abs. 2, 271, 496 ZPO) oder durch Geltendmachung in der mündlichen Verhandlung (§ 297;[21]) erhoben werden. Der Hauptantrag muss bereits rechtshängig sein und die Rechtshängigkeit ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. (Steuer-)Vergehen

Rz. 41 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 1 Satz 1 StPO kann ein Strafbefehl nur beantragt werden, wenn ein Vergehen geahndet werden soll. Ein solches liegt bei einer rechtswidrigen Tat vor, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist (vgl. § 12 Abs. 2 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Bei Verbrechen (vgl. § 12 Abs. 1 StGB: Strafdrohung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Eignung der Strafsache für das Strafbefehlsverfahren

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Bei der Beurteilung der zweiten in § 400 AO genannten Voraussetzung für den Erlass eines Strafbefehls, nämlich ob "die Strafsache zur Behandlung im Strafbefehlsverfahren geeignet erscheint", hat sich die FinB vornehmlich an § 407 Abs. 1 Satz 2 StPO zu orientieren. Die Beantwortung der Frage nach der allgemeinen Eignung der Strafsache zur Beh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Adressat der Berichtigungserklärung

Rz. 269 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut ist straffrei, wer "... unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt". Insoweit kann fraglich sein, welche Behörde, ggf. welcher Amtsträger, zur Entgegennahme der Selbstanzeige zuständig ist. Die Beantwortung dieser strittigen Frage entscheidet darüber, o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Wirkung des Fristablaufs

Rz. 384 [Autor/Stand] Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist entscheidet sich die Frage, ob der Täter wegen der von ihm begangenen Steuerhinterziehung zu bestrafen ist. Hat er seine Zahlungspflicht erfüllt, bleibt er straffrei. Hat er bis zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt, so verwirkt er endgültig mit dem Zeitpunkt des Fristablaufs ipso iure die im Gesetz vorgesehene Strafe (zur W...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Beibringu... / 1 Gründe

Entgegen der Auffassung der Schuldnerin ist die Erteilung der Auskunft über den Bestand eines Nachlasses gemäß § 2314 Abs. 1 BGB auch dann, wenn sie durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 Abs. 1 S. 3, letzter Fall BGB) zu erfolgen hat, eine unvertretbare, nach § 888 ZPO zu vollstreckende Handlung. Wenn, wie hier, Auskunftsverpflichtungen (auch etwa in...mehr

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FF 10/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Auf den am 19.5.2014 zugestellten Antrag hat das Bezirksgericht Thalgau (Österreich) die am 9.7.1983 vor dem Standesamt St. Gilgen (Österreich) geschlossene Ehe der in Österreich wohnenden Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) rechtskräftig geschieden. [2] Während der Ehezeit (1.7.1983 bis 30.4.2014; § 3 Abs. 1 VersAusglG) hat der Ehemann, deutscher Staatsang...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach § 400 AO ist den FinB das Recht einräumt, ein von ihr selbständig geführtes steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zu beenden. Die Regelung erklärt sich weitgehend aus dem Umstand, dass das BVerfG[2] das frühere steuerstrafrechtliche Unterwerfungsverfahren, das von den FinB abgewickelt wurde und sich in...mehr

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FoVo 10/2021, Erneutes Auskunftsverlangen nach § 840 ZPO

Pflicht zur Drittschuldnerauskunft Als Folge der Pfändung einer Geldforderung nach §§ 829, 835 ZPO hat der Drittschuldner dem Gläubiger binnen zwei Wochen nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 840 Abs. 1 ZPO eine Drittschuldnerauskunft zu erteilen, die sich insbesondere darüber verhalten muss, ob der Drittschuldner in der behaupteten Geschäftsb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Behinderte Kinder (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2 Gegenstand der Pfändung

Rz. 2 Die Vollstreckung wegen einer Geldforderung des Vollstreckungsgläubigers kann entweder in Geldforderungen oder in Sachforderungen des Vollstreckungsschuldners erfolgen. Grundlage für diese Art von Vollstreckung sind nach § 318 Abs. 1 AO auch die allgemeinen Bestimmungen der §§ 309-317 AO.[1] Dies bedeutet, dass auch diese Art der Vollstreckung durch eine Pfändungsverfü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Treuhänder

Rz. 17 Der in den Fällen der Pfändung von Ansprüchen auf unbewegliche Sachen nach § 318 Abs. 3 und 4 AO erforderliche Treuhänder wird auf Antrag der Vollstreckungsbehörde von dem Amtsgericht bestellt, in dem die Sache belegen ist.[1] Dabei ist für jede Sache ein gesonderter Treuhänder zu bestellen.[2] Das Amtsgericht hat dabei hinsichtlich der Bestellung des Treuhänders kein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Gegen die Einziehungsverfügung haben sowohl der Vollstreckungsschuldner als auch der Drittschuldner den Rechtsbehelf des Einspruchs nach § 347 Abs. 1 AO.[1] Im gerichtlichen Verfahren ist die Anfechtungsklage statthaft. Nach Beendigung der Vollstreckung werden diese Rechtsbehelfe unzulässig, weil sich die Einziehungsverfügung erledigt hat. Bei einem berechtigten Inter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.3 Rechtsstellung des Vollstreckungsgläubigers

Rz. 31 Aufgrund der Pfändung kann die Vollstreckungsbehörde die Forderung verwerten. Hierfür gelten §§ 314, 315 und 317 AO. Sie hat alles zu unternehmen, um die Forderung für den Vollstreckungsschuldner zu erhalten und durchzusetzen, bevor die Verwertung erfolgt. Erforderlichenfalls hat sie zudem auch die Forderung einzuklagen. Rz. 32 Weitere rechtliche Pflichten des Vollstre...mehr