Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorge

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.4 Anzeige- und Nachweispflichten

Die Anzeige- und Nachweispflichten bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation werden in § 9 Abs. 2 EFZG eigenständig geregelt. Mitzuteilen hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer der Maßnahme und gegebenenfalls eine Verlängerung der Maßnahme. Wie die Mitteilung (Anzeige) bei Krankheit hat diese Mitt...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2.4 Sonderregelungen für nicht gesetzlich Versicherte

Arbeitnehmer, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können in diesen beiden Versicherungszweigen keine von einem Sozialleistungsträger bewilligte Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erlangen. Um sie von der Entgeltfortzahlung bei entsprechenden Maßnahmen nicht auszunehmen, ist...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.1 Gesetzliche Grundlagen

Die Entgeltfortzahlung bei Kur- und Heilverfahren ist in § 9 EFZG dergestalt geregelt, dass die Bestimmungen über die Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen weitgehend für anwendbar erklärt werden. Alleine die bei Krankheit in § 5 EFZG geregelte Anzeige- und Nachweispflicht des Arbeitnehmers erfährt eine eigene ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2.3 Durchführung der Maßnahme

Entgeltfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber besteht nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG, wenn die Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation entweder stationär oder ambulant durchgeführt wird. Es besteht nicht das Erfordernis, in der Einrichtung auch untergebracht und verpflegt zu werden.[1]mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2 Freistellung des Arbeitnehmers

Eine erhebliche Anzahl von bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sieht Freistellungen des Arbeitnehmers aus besonderem Anlass für im Regelfall kurze Zeiträume vor. Einige seien anliegend aufgeführt. 2.1 Besuch der Berufsschule § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet den Ausbilder, den Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht (und an den Prüfungen) freizu...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1 Entgeltfortzahlung bei Kur- und Heilverfahren

1.1 Gesetzliche Grundlagen Die Entgeltfortzahlung bei Kur- und Heilverfahren ist in § 9 EFZG dergestalt geregelt, dass die Bestimmungen über die Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen weitgehend für anwendbar erklärt werden. Alleine die bei Krankheit in § 5 EFZG geregelte Anzeige- und Nachweispflicht des Arbeitne...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.5 Freistellung von Vertrauensleuten der schwerbehinderten Menschen

Die Vertrauensleute der schwerbehinderten Menschen sind nach § 179 Abs. 4 SGB IX wie Betriebsräte für ihre Arbeit und für erforderliche Schulungs- und Bildungsveranstaltungen unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. Für eine Tätigkeit, die aus betriebsbedingten oder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, haben Vertrauensleute einen Anspruch auf ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.2 Freistellung Auszubildender zur Teilnahme an Prüfungen

Allgemein für alle in einem Berufsausbildungsverhältnis Beschäftigten begründet § 15 BBiG die Pflicht des Ausbilders zur Freistellung der Auszubildenden für die Prüfung. Der Freistellungsanspruch besteht für die Zeit der Prüfung einschließlich notwendiger Wegezeiten sowie gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 5 BBiG seit dem 1.1.2020 auch für den Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussp...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.4 Freistellung von Betriebsräten

Betriebsräte haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für ihre Betriebsratsarbeit[1] und für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen.[2] Entsprechendes gilt für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], teilweise auch für Mitglieder des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten.[4]mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / Zusammenfassung

Überblick Der weitaus größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Neben den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und an Feiertagen enthält das EFZG auch Regelungen zur Fortzahlung bei Kuren. Insoweit ist aber auch das BUrlG einschlägig. Für Auszubildende gilt zudem die Pflicht zur Freistellung für die Teilnahm...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2.2 Bewilligung durch einen Sozialleistungsträger

Die Maßnahme muss nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG durch einen Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder einen sonstigen Sozialleistungsträger bewilligt worden sein. Der Arbeitnehmer muss also einen förmlichen Bewilligungsbescheid des Sozialleistungsträgers vorweisen können. Die Bewilligung muss zudem...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.3 Freistellung Jugendlicher zu ärztlichen Untersuchungen

Für den Gesundheitsschutz jugendlicher (Alter 15 bis unter 18 Jahre) Arbeitnehmer sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz eine Reihe ärztlicher Untersuchungen vor.[1] Für diese Untersuchungen schafft § 43 JArbSchG einen eigenen Freistellungsanspruch der Jugendlichen. Der Arbeitgeber hat danach den Jugendlichen für die Durchführung der (aller) in jenem Abschnitt des JArbSchG fest...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 3 Bildungsurlaub

Einige Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen Bildungsurlaub für Arbeitnehmer vor. Gegenstand ist vorrangig die berufliche oder politische Weiterbildung. Dem Bildungsurlaub zugänglich sind dabei grundsätzlich nur solche Veranstaltungen, die von der Landesverwaltung als geeignet anerkannt wurden. Im Regelfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungsurlaub in 2...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.5.1 Mehrfacherkrankungen

Hier sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden: Denkbar ist eine erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit, eine zusätzliche Erkrankung während bereits bestehender Arbeitsunfähigkeit oder eine Fortsetzungserkrankung. Erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit Jede auf einer neuen Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit begründet grunds...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.6 Freistellung für Jugendleiter

Die meisten Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen vor, dass der Arbeitgeber in Jugendhilfe, Jugendpflege oder Jugendwohlfahrtspflege tätigen Arbeitnehmern auf Antrag besonderen Urlaub gewährt. Während des Urlaubs ist ganz überwiegend keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten (Ausnahme Hessen: Entgeltfortzahlung mit Erstattungsmöglichkeit). Für die einzelnen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.1 Besuch der Berufsschule

§ 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet den Ausbilder, den Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht (und an den Prüfungen) freizustellen. Die Freistellung umfasst neben den eigentlichen Unterrichtsterminen, einschließlich der Pausen (sachnotwendig), auch die Wegezeiten zwischen betrieblicher Ausbildungsstätte und Berufsschule. Die Freistellung hat in gleic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.4 Gesundheitsschutz

Der Zweck der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer.[1] Die Mitbestimmung soll im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer eine möglichst effiziente Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb erreichen. Sie umfasst sämtliche Maßnahmen, die dazu dienen, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.2 Ursachen der Arbeitsunfähigkeit

In § 13 TV-V bzw. § 3 Abs. 2, § 3a und § 9 EFZG sind die zur Entgeltfortzahlung führenden Gründe für die Arbeitsunfähigkeit abschließend aufgezählt. Es sind: Krankheit, Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, nicht rechtswidrige Sterilisation, nicht rechtswidriger oder nicht strafbarer Schwangerschaftsabbruch, Spende von Organen usw.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2 Entstehen des Anspruchs (Absatz 1)

Der Anspruch auf Krankenbezüge entsteht mit dem rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auch wenn der Arbeitnehmer bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erkrankt ist, hat er einen Anspruch auf Krankenbezüge nach § 13 TV-V. Insofern geht der TV-V über die Regelung des Entgeltfortzahlungsgesetzes hinaus, wonach ein Anspruch erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.1 Vorbemerkungen

Der Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in § 13 TV-V geregelt. Diese Vorschrift geht als spezielle Regelung grundsätzlich den §§ 1 ff. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) vor. Die Regelungen des TV-V sind gesetzliche Mindestvorschriften und kommen daher ergänzend zur Anwendung, soweit der TV-V keine Regelung enthält oder sie im Einzelfall gün...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.4.2 Übergangsweise Fortzahlung als persönliche Zulage (Absatz 3 Satz 2)

Für am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) berücksichtigte Kinder sind die kinderbezogenen Entgeltbestandteile nach bestimmten Maßgaben als persönliche Zulage fortzuzahlen (Absatz 3). Voraussetzung für die Weiterzahlung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile ist danach, dass bei der Überleitung in den TV-V (also am Stichtag) diese Entgeltbestandteile auch tatsächlich bezogen worden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.2 Ordnungsverhalten

Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Interessen in Bezug auf die betriebliche Ordnung und das Verhalten im Betrieb einzubringen und somit sicherzustellen, dass ihre Belange bei der Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Der Schutzzweck liegt darin, das Direktionsrecht des Arbeitgebers einzuschränken ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits im Trend: Nachhalt... / 1 Zusatzleistungen als Benefits – ein Überblick

Zusatzleistungen können angefangen bei A, wie Arbeitszeit, bspw. in Form von Sonderurlaubstagen, bis hin zu Z, wie Zusatzversicherungen für die Mitarbeiter, z. B. in Form einer privaten Unfallversicherung, viele verschiedene Aspekte umfassen. Der Kreativität des Angebots sind kaum Grenzen gesetzt. So ist für manche Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer eine Pet Policy, also das M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.3 Im Fokus: Benefits flexibilisieren, um wahrgenommenen Mehrwert zu maximieren

Auch wenn die Angebote optimal zur strategischen Stoßrichtung des Unternehmens und passend zur Kultur entwickelt werden, Mitarbeiter sind Individuen. Geld kann Jeder für die jeweils eigenen Bedürfnisse verwenden. Zusatzleistungen dagegen sind überwiegend und in hohem Grad an bestimmte Verwendungszwecke gebunden. Während Sachbezugsgutscheine eine recht hohe Wahlfreiheit ermög...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.2 Im Fokus: Benefits im betrieblichen Interesse nachhaltig gestalten

Neben diesen materiellen Fragen ist die Passung zu Strategie und Kultur des Unternehmens besonders wichtig. Besonders deutlich wird dies wiederum anhand von Negativbeispielen: Man stelle sich Luxus-Dienstwägen (auch zur privaten Nutzung) in nachhaltigkeitsorientierten Unternehmen oder eine extrem großzügige Ausstattung und Budgetierung für Telearbeitsplätze in Unternehmen mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.1 Prävention

Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste Hilfe zu sorgen.[1] Dabei sollen sie den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen arbeiten sie im Rahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.1.1 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Unfallversicherungsträger mit den Krankenkassen zusammen.[1] Dabei gewinnen Fragen rund um die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zunehmend an Bedeutung. Die Berufsgenossenschaften beraten heute nicht mehr nur zu Fragen des Arbeitsschutzes im engeren Sinne, sondern zu allen Themen der Gesundheit im Zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.1.3 Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger

Zur Überwachung setzen die Unfallversicherungsträger Aufsichtspersonen (früher: Technische Aufsichtsbeamte) ein. Sie sind u. a. befugt, Grundstücke und Betriebsstätten während der Betriebs- und Geschäftszeiten zu besichtigen und zu prüfen; zur Verhütung dringender Gefahren dürfen sie die Geschäfts- und Wohnräume zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten.[1] Das Grundrecht der Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber, der hierdurch Versicherungsschutz seiner Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.1.2 Unfallverhütungsvorschriften

Die Berufsgenossenschaften haben das (autonome) Recht, eigene Vorschriften zur Unfallverhütung – sog. DGUV-Vorschriften – zu erlassen.[1] Nach dem Erlass der Rahmenvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV-Vorschrift 1) machen die Berufsgenossenschaften kaum noch von diesem Recht Gebrauch. Hinweis Prüfung ausländischer Unternehmen Im Rahmen der Unfallverhütung dürfen die Un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.5 Vermeidbarkeit/Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Die Unvermeidbarkeit eines Arbeitsausfalls setzt voraus, dass der Betrieb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht alle zumutbaren, wirtschaftlich vernünftigen und technisch vertretbaren Maßnahmen unternommen hat, um den Arbeitsausfall zu vermindern oder zu beheben.[1] Diese Voraussetzung gilt über die gesamte Dauer der Kurzarbeit und auch dann, wenn die Kurzarbeit auf ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsgenossenschaften / 4 Aufgaben

Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, an der Stelle des Unternehmers bei Arbeitsunfällen einzutreten, also die Haftung zu übernehmen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren[1] zu verhüten (Prävention), Gesundheit und Arbeitskraft der Verletzten wiederherzustellen (Rehabilitation) und die Verletzten oder ihre Hinterbliebenen finanziell z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsgenossenschaften / 2 Organisation

Berufsgenossenschaften sind kraft Gesetzes gebildete Pflichtvereinigungen der Unternehmer. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben Behördeneigenschaft. Ihre Aufgaben nehmen sie in Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht in eigenem Namen und unter eigener Verantwortung wahr. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS); die Fac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsgenossenschaften / Arbeitsrecht

Die notwendigen Mittel werden durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht.[1] Außer der Unfallversicherung haben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütung zu betreiben. Insbesondere ist es Aufgabe der Berufsgenossenschaften, Vorschriften zu erlassen über Einrichtungen und Maßnahmen der Arbeitgeber sowie das Verhalten der Arbeitnehmer und der sonstigen Versicherten zur Verhütu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.6 Betriebliche Altersversorgung

Grundlage für eine ausreichende finanzielle Absicherung im Alter ist das sogenannte "Drei-Säulen-Prinzip". Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden die zweite und dritte Säule, die betriebliche und private Altersvorsorge für die Arbeitnehmer immer wichtiger. Arbeitnehmer haben seit dem 1.1.2002 einen verbindlichen Rechtsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber zum Aufbau ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 1.1 Versicherungsarten

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat wie jeder Haus- und Grundbesitzer Vorsorge durch einen umfassenden Versicherungsschutz zur Absicherung der eigenen Vermögenswerte und zur Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter zu treffen. Die Absicherung der eigenen Vermögenswerte wird durch sog. Sachversicherungen, die Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter durch Haftpfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4141]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / a) Einhaltung der Sicherheitsvorschriften

Rz. 263 Sicherheitsvorschriften befinden sich sowohl in Teil A als auch in Teil B der AFB 2010. Gemäß § 7 Nr. 1 a AFB 87/B § 8 Nr. 1 AFB 2010 hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Hierbei handelt es sich um eine Obliegenheit zum Zwecke der Gefahrverminderung, die der Vers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / III. Risikomanagement

Rz. 186 Wie in den USA setzen auch deutsche Kliniken und Versicherer zunehmend auf Prävention durch Risk-Management, das neben der Verhütung von Haftpflichtfällen auch wertvolle Beiträge zum Qualitätsmanagement beisteuern und durch Schnittstellenmanagement die Effizienz der Behandlungsabläufe steigern kann. Von einigen Versicherern wird mittlerweile ein aktives Risk-Manageme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
W / 1 Widerspruchslösung [Rdn 4114]

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§ 5 Feuerversicherung / 7. Beratung des Versicherungsnehmers beim Einwand der Unterversicherung

Rz. 224 Das Risiko der Unterversicherung hat in der Bearbeitung feuerversicherungsrechtlicher Mandate erhebliche praktische Bedeutung. Wird vom Versicherer Unterversicherung eingewandt, ist zunächst zu prüfen, ob eine besondere vertragliche Vereinbarung besteht, die diesem Einwand entgegengehalten werden kann. In Frage kommt zunächst ein Summenausgleich (siehe Rdn 222). Rz. ...mehr

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V / 5 Vereidigungsverbot [Rdn 3368]

Rdn 3369 Literaturhinweise: Ebert, Zum Beanstandungsrecht nach Anordnungen des Strafrichters gem. § 238 Abs. 2 StPO, StV 1997, 269 Lenckner, Strafvereitelung und Vereidigungsverbot nach § 60 Nr. 2 StPO, NStZ 1982, 410 Rotsch/Sahan, § 3 StPO und die materiell-rechtlichen Regelungen von Täterschaft und Teilnahme oder: Gibt es einen strafprozessualen Beteiligtenbegriff?, ZIS 2007...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 4. Wertsachen

Rz. 127 Wertsachen fallen als "bewegliche Sachen" gem. § 2 Nr. 1 AFB 87 grundsätzlich unter Versicherungsschutz. Die Reichweite des Versicherungsschutzes wird jedoch in § 4 Nr. 3 AFB 87 wieder eingeschränkt, der eine Risikobeschränkung für Wertsachen enthält. Bargeld, Urkunden, Briefmarken, Münzen und Medaillen, Edelmetalle, Schmucksachen usw. sind danach nur dann versichert...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 3. Unterversicherung und die versicherungstechnischen Möglichkeiten ihrer Vermeidung

Rz. 95 Sofern zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert entspricht, können nach § 5 Nr. 3 b FBUB 2010 A die Normen zur Unterversicherung zur Anwendung kommen. Diese bestimmen mit § 6 Nr. 2 a FBUB 2010 A, dass im Fall der Unterversicherung die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt wir...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / d) Kur- und Sanatoriumsbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen (§ 5 Abs. 1 d MB/KK)

Rz. 500 Von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind weiter Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger. Nach der vom BGH vorgenommenen Definition der Kur- und Sanatoriumsbehandlungen und der Rehabilitationsmaßnahmen sowie nach der Abgrenzung dieser Behandlungen von einer Krankenhausbehandlung ergibt sich Folgendes: U...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / b) Erweiterung der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers durch Vertrag

Rz. 25 Soweit der Versicherungsnehmer die gesetzlichen Haftpflichttatbestände durch vertragliche Absprachen (Garantien, Verjährungsfristverlängerungen bzw. abändernde Bedingungen zu den Rügepflichten nach § 377 HGB) erweitert, ist dies nicht insgesamt "deckungsschädlich". Der Versicherungsschutz besteht in Fällen dieser Art insoweit, als die gesetzlichen Haftpflichtbestimmun...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Deckungserweiterungen zum Versicherungsort

Rz. 38 Beginnend mit der Einführung der FBUB 2008 sind die ZFBUB entfallen, so dass der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes über die im Versicherungsschein genannten Betriebsstellen hinaus nunmehr mit den nachstehenden Klauseln erweitert werden kann. So können neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (Kl. 8401), weitere Versicherungsorte (Kl. 8402) sowie Anschlu...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Schadensermittlungskosten

Rz. 68 Schadensermittlungskosten sind nach § 22 Abs. 1 AVB-VSV Aufwendungen, die ein versichertes Unternehmen zur Aufklärung des Schadenshergangs, zur Feststellung der Schadenhöhe oder zur Ermittlung des Schadenverursachers getätigt hat, wobei die Ersatzleistung des Versicherers nur erfolgt, sofern ein versicherter Schaden i.S.d. § 23 AVB-VSV, d.h. ein Anspruch gegen den VR ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Vorliegen einer gemischten Anstalt

Rz. 435 Das Vorliegen einer gemischten Anstalt kann von Außenstehenden und somit auch von den potenziellen Patienten nicht ohne weiteres erkannt werden. Bereits der Umstand, dass innerhalb eines Gebäudekomplexes sowohl eine Krankenhausbehandlung als auch Kuren- und Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt sowie Rekonvaleszenten aufgenommen werden, führt zum Vorliegen einer gemis...mehr