Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgeaufwendungen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen) 2020 – Leitfaden

1 Allgemein Rz. 67 Wichtig Anlage Vorsorgeaufwand ist für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (siehe auch Anlage Sonderausgaben). →Sonderausgaben →Spenden Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Rz. 67 Wichtig Anlage Vorsorgeaufwand ist für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (siehe auch Anlage Sonderausgaben). →Sonderausgaben →Spenden Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermind...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 1 Allgemein

Rz. 25 Wichtig Andere Sonderausgaben Sonderausgaben werden in Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsaufwendungen) und andere Sonderausgaben unterteilt. Die als Sonderausgaben abziehbaren Versicherungsaufwendungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Zu den Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind, gehören auch Kinderbetreuungskosten und Schulgeld für den Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 4 Steuerliche Vergünstigungen für Kinder (Seite 2)

Rz. 106 Erfüllt ein Kind alle Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung, erhalten die Eltern in jedem Fall Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und zusätzlich einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Weitere Vergünstigungen sind zusätzlich möglich (→ Tz 556, → Tz 555). →Kinder Rz. 107 [Kranken-/Pflegepflichtversiche...mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / I. Erhöhte Darlegungslast bei der Unterhaltsauskunft

In seiner Entscheidung v. 15.11.2017 stellt der BGH[1] in Hinblick auf die familienrechtlichen unbestimmten Rechtsbegriffe "Bedarf", "Bedürftigkeit" und "Leistungsfähigkeit" klar, dass für einen unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch schon die Möglichkeit genügt, dass die Auskunft Einfluss auf den Unterhaltsanspruch hat. Dabei wird erneut zwischen Vermögen und Einkommen dif...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 97... / 2.2.3 Zulage

Rz. 17 In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84 EStG) und einer Kinderzulage (§ 85 EStG) zusammensetzt (§ 83 EStG). Der Anspruch auf Zulage entsteht mit Ablauf des Kj., in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind (§ 88 EStG), und ist nicht übertragbar und mithin nicht pfändbar. Ange...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Sonstige Vorsorgeaufwendungen

a) Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 EStG) Rz. 36 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Begünstigt sind Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung (> Rz 26/1; BFH 260, 148 = BStBl 2018 II, 230, VerfB gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG vom 08.05.2019 – 2 BvR 1733/18). Sie deckt ein Risiko, das d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG)

Rz. 43 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den als SA begrenzt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen gehören (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen

a) Grundsätze Rz. 82 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sonstige Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3 und Nr 3a EStG (> Rz 36–44) werden seit dem VZ 2010 bis zu einem Höchstbetrag von 2 800 EUR jährlich abgezogen (§ 10 Abs 4 Satz 1 EStG). Bei Stpfl, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Besonderheiten für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen

I. Besondere Voraussetzungen 1. Kein Zusammenhang der Beiträge mit steuerfreien Einnahmen Rz. 45 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG (> Rz 27–44) sind als SA nur abziehbar (§ 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG), soweit sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. § 10 Abs 2 Satz1 Nr 1 EStG ergä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Vorsorgeaufwendungen

1. Allgemeines zu Versicherungsbeiträgen Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu bestimmten Versicherungen und anderen Finanzprodukten, die in § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG ausdrücklich und konkret bezeichnet sind (> Rz 27–40). Beiträge zu anderen Versicherungen sind keine SA. Nicht als SA begünstigt sind zB Beiträge zu Sachversicherungen wie D...mehr

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Von der ZfA vorgenommene Sperrung des Passworts für die Datenübermittlung von Vorsorgeaufwendungen

Leitsatz 1. Das Gesetz enthält keine Regelungen über die Zulassung einer bestimmten Einrichtung zur Datenübermittlung von Vorsorgeaufwendungen oder über die Verweigerung der Entgegennahme weiterer Daten von einer bisher beanstandungsfrei mitteilenden Einrichtung. 2. Ob Beiträge an eine bestimmte Einrichtung materiell-rechtlich als Vorsorgeaufwendungen abziehbar sind und es si...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein als Vorsorgeaufwendungen

Leitsatz 1. Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein, der Leistungen in Krankheitsfällen gewährt, können – unbeschadet weiterer Voraussetzungen – nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn auf die Leistungen des Vereins ein Rechtsanspruch besteht. 2. Eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Mindestansatz

Rz. 85 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Übersteigen die vom Stpfl geleisteten Beiträge für die Basis-KV und die gesetzliche PflV (> Rz 36 ff) den Höchstbetrag von 2 800 EUR/1 900 EUR, sind diese Beiträge für die Basisabsicherung als SA anzusetzen. Sie werden nicht auf den Höchstbetrag (> Rz 82) reduziert (keine Deckelung). Ein zusätzlicher Abzug von weiteren sonstigen Vorsorgeaufw...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 87 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis einschließlich VZ 2004 waren Vorsorgeaufwendungen mit einem einheitlichen Höchstbetrag – bestehend aus einem Grundhöchstbetrag, einem Vorwegabzug, einem zusätzlichen Höchstbetrag für freiwillige Pflegeversicherungen und einem hälftigen Höchstbetrag – abziehbar (§ 10 Abs 3 EStG 2004). Der seither mehrfach (2005 und 2010) neu geregelte Abz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 55 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Umfang des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen ist nicht einheitlich. Folgende Fallgruppen sind seit dem VZ 2010 zu unterscheiden:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines zu Versicherungsbeiträgen

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu bestimmten Versicherungen und anderen Finanzprodukten, die in § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG ausdrücklich und konkret bezeichnet sind (> Rz 27–40). Beiträge zu anderen Versicherungen sind keine SA. Nicht als SA begünstigt sind zB Beiträge zu Sachversicherungen wie Diebstahl-, Einbruch-, Feuer-, Hausrat-, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätze

Rz. 82 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sonstige Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3 und Nr 3a EStG (> Rz 36–44) werden seit dem VZ 2010 bis zu einem Höchstbetrag von 2 800 EUR jährlich abgezogen (§ 10 Abs 4 Satz 1 EStG). Bei Stpfl, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten ha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kein Zusammenhang der Beiträge mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 45 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG (> Rz 27–44) sind als SA nur abziehbar (§ 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG), soweit sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. § 10 Abs 2 Satz1 Nr 1 EStG ergänzt § 3c EStG, der für BA/WK ein entsprechendes Abzugsverbot enthält (BFH 131, 339 = BSt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Arbeitnehmer mit steuerfreien Beitragszuschüssen

Rz. 63 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei ArbN, die nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreie ArbG-Leistungen zur GRV erhalten haben, ist der sich in den einzelnen Jahren ergebende Abzugsbetrag um diese Beträge zu kürzen (§ 10 Abs 3 Satz 5 EStG). Haben beide > Ehegatten / > Lebenspartner steuerfreie ArbG-Leistungen erhalten, ist der Abzugsbetrag um beide Beträge zu kürzen. Rz. 64 Stand: EL...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 86 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern (> Ehegattenbesteuerung Rz 25–34) wird zunächst für jeden Ehegatten/Lebenspartner nach dessen persönlichen Verhältnissen der ihm zustehende Höchstbetrag bestimmt. Die Summe der beiden Höchstbeträge ist der gemeinsame Höchstbetrag (§ 10 Abs 4 Satz 3 EStG). Übersteigen die von den Ehegatt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 5 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zum SA-Abzug sind grundsätzlich nur unbeschränkt Stpfl berechtigt (vgl § 50 Abs 1 Satz 3 EStG; > Unbeschränkte Steuerpflicht). Wenn die unbeschränkte Steuerpflicht nicht während des gesamten VZ besteht, werden die höchstens abziehbaren SA grundsätzlich nicht zeitanteilig gekürzt; denn die SA-Höchstbeträge und der SA-Pauschbetrag sind Jahresbe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Höchstens abziehbarer Betrag

Rz. 60 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Nach der Reform des Jahres 2005 (> Rz 26) sind die Begrenzung des steuerlichen Abzugs der Vorsorgeaufwendungen auf einen allgemeinen Höchstbetrag (> Rz 61) sowie die Einbeziehung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-Beitragsanteils zur GRV zu den vom ArbN aufgewandten Vorsorgeaufwendungen (> Rz 63) zu beachten. Zur Verfassungsproblemati...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sonderausgaben und ihre systematische Einordnung

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Über das bereits durch den > Grundfreibetrag steuerfrei gestellte > Existenzminimum hinaus belasten den Stpfl private Aufwendungen (> Rz 6), die keine Erwerbsaufwendungen sind – also weder als > Betriebsausgaben noch als > Werbungskosten angesetzt werden können – und die zudem auch nicht als > Außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Sie ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / G. Anrechnung erstatteter oder gutgeschriebener Sonderausgaben

Rz. 115 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Grundsätzlich mindern erstattete Aufwendungen die SA im Erstattungsjahr. Bonuszahlungen einer GKV für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V sind dabei keine von den SA des Stpfl abzuziehenden Leistungen (BFH 254, 111 = BStBl 2016 II, 989), wohl aber Prämienzahlungen bei Wahltarifen gemäß § 53 Abs 1 SGB V (BFH 261, 524 = BStBl 2018 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Zusätzlicher hälftiger Höchstbetrag

Rz. 106 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen (> Rz 25–44), die den Grundhöchstbetrag (> Rz 89), den ggf gekürzten Vorwegabzug (> Rz 90 ff) und ggf den zusätzlichen Höchstbetrag für freiwillige PflV-Beiträge (> Rz 105) übersteigen, werden zur Hälfte, höchstens aber bis zu 50 % des Grundhöchstbetrags , dh bis zu 667 EUR bzw im Falle der Zusammenveranlagung 1 334 EUR...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Vorwegabzug

Rz. 90 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Über den Grundhöchstbetrag (> Rz 89) hinaus werden Vorsorgeaufwendungen mit einem zusätzlichen – ggf gekürzten (> Rz 91 ff) – Höchstbetrag, dem sog Vorwegabzug, berücksichtigt. Er betrug bis einschließlich 2010 für Alleinstehende 3 068 EUR und im Falle der Zusammenveranlagung 6 136 EUR. Rz. 90/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Vorwegabzug wird...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Durchführung der Günstigerprüfung

Rz. 107 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Günstigerprüfung gemäß § 10 Abs 4a EStG zwischen den nach dem geltenden Recht abziehbaren Beträgen (> Rz 45–86) und dem nach der Rechtslage 2004 anzusetzenden Abzugsbetrag (> Rz 87–106) nimmt das FA von Amts wegen vor. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Seit dem VZ 2011 ist die Abschmelzung des Vorwegabzugs zu berücksichtigen (> Rz 90/1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rz. 27 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In Betracht kommen grundsätzlich Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Regionalträger der > Deutsche Rentenversicherung. Dabei kann es sich um Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge handeln. Sie können durch die > Lohnsteuerbescheinigung oder eine Beitragsbescheini...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Kürzung des Höchstbetrags / Abzugsvolumens

aa) Allgemeines Rz. 62 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ungekürzte Abzugsbetrag bzw der ungekürzte Höchstbetrag wird nur bei Stpfl abgezogen, die nicht zum Personenkreis des § 10 Abs 3 Satz 3 Nr 1 und Nr 2 EStG gehören und die nicht nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreie ArbG-Leistungen zur GRV (> Rz 63) oder gleichgestellte steuerfreie Zuschüsse des ArbG (> Rz 67) erhalten haben. Ohne...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Höchstbeträge

1. Grundsätzliches Rz. 55 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Umfang des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen ist nicht einheitlich. Folgende Fallgruppen sind seit dem VZ 2010 zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 EStG)

Rz. 36 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Begünstigt sind Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung (> Rz 26/1; BFH 260, 148 = BStBl 2018 II, 230, VerfB gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG vom 08.05.2019 – 2 BvR 1733/18). Sie deckt ein Risiko, das dem Versorgungsniveau der Sozialhilfe iSd SGB XII entspricht (§ 10 Abs 1 Nr 3 Buchst a EStG; BMF vom 24....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Höchstbetrag für Aufwendungen zur Basisversorgung

a) Höchstens abziehbarer Betrag Rz. 60 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Nach der Reform des Jahres 2005 (> Rz 26) sind die Begrenzung des steuerlichen Abzugs der Vorsorgeaufwendungen auf einen allgemeinen Höchstbetrag (> Rz 61) sowie die Einbeziehung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-Beitragsanteils zur GRV zu den vom ArbN aufgewandten Vorsorgeaufwendungen (> Rz 63) zu beac...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Beiträge für die Basisversorgung im Alter (§ 10 Abs 1 Nr 2 EStG)

a) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG) Rz. 27 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In Betracht kommen grundsätzlich Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Regionalträger der > Deutsche Rentenversicherung. Dabei kann es sich um Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge hand...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Besondere Voraussetzungen

1. Kein Zusammenhang der Beiträge mit steuerfreien Einnahmen Rz. 45 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG (> Rz 27–44) sind als SA nur abziehbar (§ 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG), soweit sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. § 10 Abs 2 Satz1 Nr 1 EStG ergänzt § 3c EStG, der für BA/WK...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Übergangsweise Anwendung der Höchstbeträge des VZ 2004 bis zum VZ 2019 (Günstigerprüfung)

1. Allgemeines Rz. 87 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis einschließlich VZ 2004 waren Vorsorgeaufwendungen mit einem einheitlichen Höchstbetrag – bestehend aus einem Grundhöchstbetrag, einem Vorwegabzug, einem zusätzlichen Höchstbetrag für freiwillige Pflegeversicherungen und einem hälftigen Höchstbetrag – abziehbar (§ 10 Abs 3 EStG 2004). Der seither mehrfach (2005 und 2010) neu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nur Beiträge an bestimmte Träger der Versicherung

Rz. 51 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG (> Rz 27–44) sind als SA nur abziehbar, wenn sie an bestimmte Versorgungsträger geleistet werden (§ 10 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG). Dazu gehören:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Grundhöchstbetrag

Rz. 89 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Grundhöchstbetrag beträgt 1 334 EUR (§ 10 Abs 3 Nr 1 EStG 2004).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. WK/BA-Abzug geht vor

Rz. 13 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sind die in § 10 EStG (> Rz 18–44) bezeichneten Aufwendungen zugleich WK/BA oder werden wie ebendiese behandelt, müssen sie als solche vorrangig abgezogen werden (§ 10 Abs 1 – Eingangssatz – EStG). Der Vorrang der WK/BA vor den SA wirkt grundsätzlich auch dann, wenn die WK/BA nicht abziehbar sind, zB weil eines der diesbezüglichen > Abzugsve...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Zusätzlicher Höchstbetrag für Pflegeversicherungen

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung wird ein zusätzlicher Höchstbetrag von 184 EUR für Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen > Pflegeversicherung gewährt; er gilt für nach dem 31.12.1957 geborene Stpfl (§ 10 Abs 3 Nr 3 EStG 2004). Die Voraussetzungen sind auch im Falle der Zusammenveranlagung personenbezogen zu prüfen.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rz. 30 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Beiträge können vom Landwirt, seinem > Ehegatten oder eingetragenen > Lebenspartner oder in bestimmten Fällen von mitarbeitenden Familienangehörigen (> Angehörige) geleistet werden. Sie werden an die > Landwirtschaftliche Alterskasse entrichtet. Werden dem Versicherten aufgrund des Gesetzes zur Alterssicherung der Landwirte Beitragszusch...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ee) Sonderfälle mit ungekürztem Abzugsbetrag

Rz. 80 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Von den Kürzungstatbeständen sind – neben den Mandatsträgern iSv § 22 Nr 4 EStG (> Rz 69/1, 78) – nur ArbN betroffen. Weitere Personengruppen werden von der Kürzung des Abzugs- bzw Höchstbetrags ausgenommen und damit begünstigt, obwohl sie ihre Altersvorsorge nicht in voller Höhe aus bereits versteuertem Einkommen bestreiten müssen. Das sind:...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / H. Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c EStG)

Rz. 120 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 SA werden nicht nur bei einer Veranlagung zur ESt, sondern bei ArbN bereits beim LSt-Abzug (> Lohnsteuertarif Rz 36) und bei anderen Stpfl bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer berücksichtigt. Im Einzelnen gilt: Rz. 121 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Für SA, die nicht Vorsorgeaufwendungen iSd > Rz 27–44 sind, wird ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / dd) Mandatsträger mit Altersversorgung

Rz. 78 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Mandatsträgern, die Einkünfte im Sinne des § 22 Nr 4 EStG beziehen, gehören vor allem Bundestagsabgeordnete (> Deutscher Bundestag), Landtagsabgeordnete und Abgeordnete des Europaparlaments (> Abgeordnete, > Europaabgeordnete). Nicht zu diesem Personenkreis gehören hingegen zB ehrenamtliche > Mitglieder kommunaler Vertretungen und kom...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rz. 31 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Berufsständische Versorgungseinrichtungen müssen den GRV vergleichbare Leistungen erbringen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG). Eine Übersicht über berufsständische Versorgungseinrichtungen, die diese Voraussetzung erfüllen, enthält das BMF-Schreiben vom 08.07.2014, BStBl 2014 I, 1098. Für die Besteuerung der (späteren) Leistungen ist es ohne...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Allgemeines

Rz. 62 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ungekürzte Abzugsbetrag bzw der ungekürzte Höchstbetrag wird nur bei Stpfl abgezogen, die nicht zum Personenkreis des § 10 Abs 3 Satz 3 Nr 1 und Nr 2 EStG gehören und die nicht nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreie ArbG-Leistungen zur GRV (> Rz 63) oder gleichgestellte steuerfreie Zuschüsse des ArbG (> Rz 67) erhalten haben. Ohne Kürzung des Hö...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Beiträge für bestimmte kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte (Basisrente-Erwerbsminderung; § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst bb EStG)

Rz. 35/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Seit dem VZ 2014 werden auch Beiträge zur ausschließlichen Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente) oder der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) als SA berücksichtigt (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst bb EStG; BMF vom 24.05.2017, Rz 45–55, BStBl 2017 I, 820). Voraussetzung für d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Kürzung des Vorwegabzugs

Rz. 91 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Vorwegabzug wird für Personen, die zum Personenkreis des § 10c Abs 3 Nr 1 und Nr 2 EStG 2004 gehören oder die nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreie ArbG-Leistungen zur GRV oder diesen gleichgestellte steuerfreie Zuschüsse des ArbG erhalten haben, gekürzt (§ 10 Abs 3 Nr 2 Satz 2 EStG 2004). Rz. 92 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Betroffen von dieser ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Die Vorsorgepauschale übersteigt die tatsächlichen Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung (§ 46 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rz. 71 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Beim LSt-Abzug wird seit dem VZ 2010 (> Rz 23) eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, die sich aus Teilbeträgen zur > Rentenversicherung, > Krankenversicherung und > Pflegeversicherung zusammensetzt (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 EStG; > Vorsorgepauschale Rz 20 ff). Die Summe der Teilbeträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wird mindestens mit ...mehr