Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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Zerb 1/2015, Gültigkeit ein... / Aus den Gründen

Die nach § 71 Abs. 1, § 73 GBO iVm § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 2 GBO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde gegen die Antragszurückweisung hat keinen Erfolg. Der Senat hat ungeachtet der unterbliebenen Anfechtung der Zwischenverfügung vom 1.4.2014 auch über den dort genannten Hinderungsgrund zu befinden (Demharter GBO, 29. Aufl., § 18 Rn 54). 1. Die Löschung der einge...mehr

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Zerb 1/2015, Anwaltformulare Erbrecht

Krug, Rudolf, Kroiß, Bittler Schriftsätze, Verträge, Erläuterungen zerb verlag 2014, Bonn, 5. Auflage 2014, 2232 Seiten, gebunden, 139 EUR Das deutsche Erbrecht ist kompliziert – erbrechtliche Auseinandersetzungen sind langwierig und für den Mandanten emotional belastend. Für die effiziente Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist ein umfassendes Formularbuch daher unverzichtbar....mehr

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zerb 9/2014, Schutz vor Erb... / 2.5 Sicherungsmaßnahmen in Vorsorgevollmachten

Sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt, kann zum Schutz bei Ausnutzungen einer krankhaften Freigiebigkeit zugunsten Dritter zu Lebzeiten eine Betreuung angeregt werden. Allerdings häufen sich in der Praxis die Fälle, in denen der sog. Erbschleicher sich bereits eine Vorsorgevollmacht in Form der Generalvollmacht[39] hat erteilen lassen, wonach er auch über Vermögenswerte ve...mehr

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zerb 9/2014, Schutz vor Erb... / 4

Auf einen Blick Das Hauptproblem des zivilrechtlichen Schutzes liegt in der Beweisführung gegen den Erbschleicher. Der Erblasser wird im Regelfall nicht die wirklichen Beweggründe zu seinen Lebzeiten durchschauen. Zwar bestehen Anfechtungsmöglichkeiten oder Zuwendungsverbote, jedoch ist in der Praxis die Täuschung – insbesondere durch Dritte – kaum nachweisbar. Auch die Hürd...mehr

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zerb 7/2014, Der Fachanwalt für Erbrecht

Dr. Michael Bonefeld/Dr. Thomas Wachter zerb verlag, 3. Aufl. 2014, 1.808 Seiten gebunden, 119,– EUR ISBN 978-3-941586-96-3 1. "Der Fachanwalt für Erbrecht" richtet sich primär – das besagt bereits der Titel – an im Erbrecht tätige Rechtsanwälte. Das in der aktuellen Auflage von 28 Autoren bearbeitete Werk behandelt alle Bereiche, welche in der erbrechtlichen Praxis wichtig sin...mehr

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zerb 6/2014, Banken und Erb... / 1. Begründung des Bundesgerichtshofs

Bereits in seinen ersten Zeilen der Begründung macht der Bundesgerichtshof deutlich, dass ein Erbe nicht verpflichtet ist, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Vielmehr könne er diesen Nachweis auch in anderer Form erbringen, denn eine solche Pflicht sei vom Gesetzgeber überhaupt nicht gewollt und führe nicht nur zu einer unerträglichen Belästigung des Erben, so...mehr

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zerb 6/2014, StichwortKommentar Familienrecht

Dr. Matthias Grandel/Roland Stockmann (Hrsg.) 2. Auflage 2014, 1642 Seiten, Nomos, 118 EUR ISBN: 978-3-8487-0522-1 Bei Erscheinen der Erstauflage im Jahr 2012 gab es auf dem Markt kein vergleichbares Werk. Der Stichwortkommentar unterscheidet sich von einem klassischen Kommentar zum Familienrecht dadurch, dass das gesamte materielle Familienrecht inklusive des Verfahrensrechts ...mehr

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zerb 6/2014, Banken und Erb... / 2. Folgerungen für die Praxis

Aus Sicht der Bank stellt sich nunmehr die Frage, wann sie denn nun von einem Erben oder einem Testamentsvollstrecker einen Erbschein bzw. ein Testamentsvollstreckerzeugnis verlangen kann. Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen seiner Begründung insbesondere auf § 35 GBO hingewiesen. Aus dieser Argumentation ließe sich dann der Grundsatz ableiten, wonach eine Bank dann nicht die...mehr

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FF 5/2014, / Betreuung

Eine Vorsorgevollmacht steht der Anordnung der Betreuung nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, namentlich erhebliche Zweifel an seiner Redlichkeit im Raum stehen (BGH, Beschl. v. 26.2.2014 – XII ZB 301/13). Zur Fähigkeit des Betroffenen, einen freien Willen über die Einrichtung einer Betreuung zu ...mehr

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zerb 5/2014, Bestattungsrecht in der Praxis

Dietmar Kurze und Désirée Goertz (Hrsg.) zerb verlag, DVEV Schriftenreihe, 1. Auflage 2012 251 Seiten, broschiert, 39,– EUR ISBN: 978-3-941586-45-1 Erbrecht ohne Bestattungsrecht geht eigentlich nicht. Und doch wird diese Materie in der erbrechtlichen Literatur bisher recht stiefmütterlich behandelt. Insofern ist die umfassende Abhandlung von Kurze und Goertz eine absolute Berei...mehr

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zerb 5/2014, N.U.E.-Seminar zur EU-Erbrechtsverordnung

Berlin, 15. November 2013 Im Rahmen des europaweiten Fortbildungsprogramms zur EU-Erbrechtsverordnung[1] (ErbRVO) fand am 15. November 2013 in Berlin das erste der beiden in Deutschland ausgerichteten Seminare statt.[2] Die zweite, für Teilnehmer kostenfreie Veranstaltung aus der von der Kommission kofinanzierten Fortbildungsreihe[3] des Rates der Notariate der Europäischen ...mehr

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zerb 3/2014, Die Erbengemeinschaft

Stephan Rißmann (Hrsg.) zerb verlag, 2. Auflage 2013, 800 Seiten, gebunden, 99,– EUR ISBN 978-3-941586-71-0 Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft dürften zu den häufigsten "Konfliktgebieten" des im Erbrecht tätigen Rechtsanwalts zählen. Dennoch ist für den Praktiker, neben dem Fortsetzungswerk von Ebeling/Geck, wenig umfassende Spezialliteratur zu diesem G...mehr

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zerb 3/2014, Widerruf eines... / Sachverhalt

Die Erblasserin war verheiratet mit dem am ... vorverstorbenen X. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Die Beteiligte zu 2) ist die Schwester der Erblasserin. Die Beteiligte zu 3) ist deren Nichte. Die Beteiligten zu 1) und 4) sind Cousin und Cousine 2. Grades der Erblasserin. Bei den Beteiligten zu 5) und 6) handelt es sich um ein langjährig mit der Erblasserin und ...mehr

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FF 2/2014, Scheidung eines ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren weiterhin um die Ehescheidung und die Verpflichtung des Antragstellers zur Auskunftserteilung zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie zur Zahlung von Nachscheidungsunterhalt. … Mit Beschl. v. 11.1.2013 hat sodann das Amtsgericht die Ehe der Beteiligten geschieden, die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausg...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 9. Widerruf von Vollmachten

Der Erblasser sollte gefragt werden, ob er seinem Ehegatten eine Generalvollmacht (auch als Vorsorgevollmacht) erteilt hat. Will der Erblasser diese widerrufen, hat er sich die Urschrift und – bei einer notariell beurkundeten Vollmacht – die Ausfertigung zurückgeben lassen.mehr

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AGS 9/2014, Vergütung bei v... / 2 Aus den Gründen

Der Senat ist nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand einstimmig der Überzeugung, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 ZPO erfordern keine Entscheidung durch Urteil nach mündlicher Verhandlung, die auch nicht nach § 522 Abs. 2 Nr. 4 ZPO geboten ist. Von ihr sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. Der Kläger hat k...mehr

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AGS 9/2014, Vergütung bei v... / 1 Sachverhalt

Der Kläger (Rechtsanwalt) hatte in erster Instanz von dem Beklagten ein zu verzinsendes Honorar und vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten von 8.767,56 EUR aus einer Vergütungsvereinbarung v. 15.12.2010 begehrt. Dazu hat er behauptet, von dem Beklagten und dessen Ehefrau mit einer umfassenden erbrechtlichen Beratung auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung v. 15.12.201...mehr

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zerb 11/2013, Liber Amicorum Klaus Schurig zum 70. Geburtstag

Ralf Michaels/Dennis Solomon (Hrsg.) sellier european law publishers, München 2012, ISBN 978-3-86653-219-9, 323 Seiten, gebunden, 99 EUR Prof. Dr. Klaus Schurig, der Widmungsträger dieser Festschrift, lehrte an der Universität Passau das Internationale Privatrecht. Als Schüler von Gerhard Kegel in Köln befasster er sich während seiner gesamten wissenschaftlichen Laufbahn intens...mehr

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zerb 11/2013, Tagungsbericht VorsorgeAnwalt e.V.

Vom 26. bis 27. Mai 2013 fand in Berlin die diesjährige Tagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Aufgrund der Vielzahl der Themen erstreckte sich die Veranstaltung erstmals über zwei Tage, was einen fundierten Austausch ermöglichte. Am ersten Tag trafen sich die 45 Teilnehmer im Veranstaltungsraum der Tertianum-Seniorenresidenz in Charlottenburg und erhielten damit zusätzlich e...mehr

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ZErb 09/2013, "Luzides Inte... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Nachlassgericht hat zu Recht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen. Die Testamente vom 20.8.2010 und vom 14.9.2010 sind nichtig, weil die Erblasserin zur Überzeugung des Senats bei deren Errichtung testierunfähig war. 1. Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht errichten, wer wegen krankhafter Störung...mehr

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ZErb 09/2013, "Luzides Inte... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist Mitte Mai 2011 im Alter von 65 Jahren verstorben; sie litt an der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung. Vom 5.8.2010 bis zum 1.9.2010 wurde sie stationär behandelt, ab 1.9.2010 lebte sie im Pflegeheim. Ihr Ehemann ist Anfang September 2010 vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 ist ihr einziger Sohn. Der Beteiligte zu 2 ist eine gemeinnützige Organisation. Es liegen m...mehr

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ZErb 7/2013, Nichtigkeit ei... / Sachverhalt

Der Erblasser ist am 30.4.2012 im Alter von 79 Jahren verstorben. Er war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Die Beteiligten zu 2, 3, 4 und 5 sind seine Brüder. Der Beteiligte zu 1, 6, 7 und 8 sind Neffen bzw. Nichten des Erblassers. Die Beteiligte zu 9 war seit etwa 20 Jahren die Lebensgefährtin des Erblassers. Im November 2011 erlitt der Erblasser einen Schlaganfall....mehr

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ZErb 1/2013, Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall

Widerruf, Auskünfte und Rechtsverfolgung Dieter Trimborn v. Landenberg zerb verlag, 2. Aufl. 2012, 159 Seiten, 39,00 EUR Umfang verloren, Gewicht gewonnen. Das gilt nicht nur nach einer guten Diät, bei der Fett in Muskeln umgewandelt wurde. Es gilt auch für die zweite Auflage dieses Buches, das Ihnen zeigt, wie Sie gegen schlechte Bevollmächtigte vorgehen können. Es hat an rec...mehr

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ZErb 1/2013, Totenfürsorger... / Anmerkung

Der Rechtsstreit zeigt, dass in zunehmendem Maße auch über die Frage, wer zur Totenfürsorge berufen ist und in welcher Art und an welchem Ort die Bestattung des Erblassers zu erfolgen hat, in erbitterter Art und Weise gestritten wird. Nicht immer geht es um das Vermögen des Erblassers. Im vorliegenden Fall war die Erblasserin gänzlich vermögenslos. Die Urteilsbegründung sowoh...mehr

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ZErb 10/2012, Einrichtung e... / Aus den Gründen

Die gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. 1. Das Landgericht hat, im Wesentlichen gestützt auf das Vorbringen der Unterbevollmächtigten, die Erforderlichkeit einer Kontrollbetreuung nach § 1896 Abs. 3 BGB damit begründet, dass die Beteiligte zu 1 zur Geschäftsführung ungeeignet sei. Schon der Umstand, das...mehr

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ZErb 8/2012, Tagungsbericht VorsorgeAnwalt e.V. 2012

Die diesjährige Tagung des VorsorgeAnwalt e.V. fand am 20. April 2012 in Frankfurt am Main statt. Sie war außerordentlich gut besucht. Bei 40 Teilnehmern war auch der letzte Platz besetzt. Das Hauptthema der Tagung hieß "Vorsorgevollmacht und Banken". Hierzu wurden am Vormittag zwei Referate gehalten und es wurde ausführlich diskutiert. Zunächst sprach der Fachanwalt für Erbr...mehr

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ZErb 8/2012, Testamentshint... / Leitsatz

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine besondere amtliche Verwahrung von Testamenten verlangt werden. OLG München, Beschluss vom 25. Juni 2012 – 31 Wx 213/12mehr

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ZErb 8/2012, Testamentshint... / Sachverhalt

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Weigerung des Amtsgerichts, das von deren Bevollmächtigten vorgelegte privatschriftliche Testament der Betroffenen vom 16.2.2008 in amtliche Verwahrung zu nehmen. Der Bevollmächtigte hat eine vorgedruckte Vorsorgevollmacht zur Vertretung der Betroffenen u. a. gegenüber Behörden und Gerichten vorgelegt. Das Amtsgericht begründet sei...mehr

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ZErb 3/2012, Das gemeinscha... / 3.5.3

c) Damit ist aber die Frage noch nicht beantwortet, ob der Widerruf auch gegenüber einem Vorsorgebevollmächtigten des Ehepartners erfolgen kann. Man kann daran zweifeln, weil die Vorsorgevollmacht jedenfalls dort ihre Grenze findet, wo kraft Gesetzes nur ein gesetzlicher Vertreter für den geschäftsunfähigen Betroffenen handeln kann (Beispiele: Anfechtung eines Erbvertrags, A...mehr

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ZErb 3/2012, Das gemeinscha... / 6

Auf einen Blick Bei der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, dessen Errichtung nicht formgebunden ist, wird die Praxis bei der Frage, ob wechselbezügliche Verfügungen vorliegen, die eine Bindungswirkung zur Folge haben, vor große Probleme gestellt. Der Appell an die Gestaltungspraxis kann nur lauten, mit großer Sorgfalt zu prüfen, welche Verfügungen wechselbezüglic...mehr

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zfs 2/2012, Repräsentation aufgrund einer Vorsorgevollmacht; Arglistige Täuschung durch Verschweigen des Leerstands

VGB 62 § 9 § 15 § 18; VHB 74 § 13 Abs. 1d § 16 Abs. 2 Leitsatz 1. Beauftragt eine in einem Pflegeheim untergebrachte Person einen Angehörigen, in ihrem bisherigen Anwesen nach dem Rechten zu sehen, und hat sie ihm Vorsorgevollmacht erteilt, so ist der Angehörige ihr Repräsentant. 2. Gibt der Repräsentant auf Frage eines Schadenregulierers wider besseres Wissen an, zum Zeitpunkt...mehr

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zfs 2/2012, Repräsentation ... / Leitsatz

1. Beauftragt eine in einem Pflegeheim untergebrachte Person einen Angehörigen, in ihrem bisherigen Anwesen nach dem Rechten zu sehen, und hat sie ihm Vorsorgevollmacht erteilt, so ist der Angehörige ihr Repräsentant. 2. Gibt der Repräsentant auf Frage eines Schadenregulierers wider besseres Wissen an, zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls sei das Anwesen bewohnt gewesen, der ...mehr

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zfs 2/2012, Repräsentation ... / Sachverhalt

Die Parteien streiten darum, ob die Bekl. verpflichtet ist, wegen eines Leitungswasserschadens Ende 2007/Anfang 2008 Versicherungsleistungen zu erbringen. Die Mutter des KI. hatte bei der Bekl. für das Objekt B. eine Wohngebäude- und eine Hausratsversicherung unterhalten. Mit schriftlicher Schadensanzeige vom 2.1.2008 zeigte der KI. für die VN, die damals bereits über 80 Jahre...mehr

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zfs 2/2012, Repräsentation ... / 2 Aus den Gründen:

“… Ansprüche bestehen weder aus einer Gebäudeversicherung noch aus einer Hausratversicherung. … a. Gebäudeversicherung. … (b) Ebenso wenig steht fest, dass die Bekl. wegen Verletzung der Obliegenheit der §§ 9 Abs. 2b) VGB 62 i.V.m. 6 Abs. 1 VVG a.F. von ihrer Leistungspflicht befreit ist. Ein objektiver Verstoß ist anzunehmen. Der Kl. bestreitet nicht, dass die Wasserleitungsan...mehr

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ZErb 1/2012, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Rechtsvergleich

Deutschland und Australien Einführung Demografische Besonderheiten der heutigen Zeit, wie eine starke Migration und zunehmende Überalterung, stellen auch Juristen vor neue Herausforderungen. Eine rein nationale rechtliche Vorsorge im Falle von Alter und Krankheit ist in vielen Fällen heute nicht mehr sachgerecht. Im Folgenden werden die Instrumente der Vorsorgevollmacht und P...mehr

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ZErb 1/2012, Vorsorgevollma... / II. Die rechtliche Situation in Deutschland

Nach deutschem Recht gibt es drei Arten von Verfügungen, die im Hinblick auf Alter und Krankheit optimalerweise getroffen werden: Dies sind die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Gerade die Patientenverfügung sorgte in den letzten Jahren medial für großes Aufsehen, da lange Zeit politisch und gesellschaftlich diskutiert wurde, inwieweit die...mehr

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ZErb 1/2012, Vorsorgevollma... / Einführung

Demografische Besonderheiten der heutigen Zeit, wie eine starke Migration und zunehmende Überalterung, stellen auch Juristen vor neue Herausforderungen. Eine rein nationale rechtliche Vorsorge im Falle von Alter und Krankheit ist in vielen Fällen heute nicht mehr sachgerecht. Im Folgenden werden die Instrumente der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Deutschland dene...mehr

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ZErb 1/2012, Vorsorgevollma... / 5

Auf einen Blick Wie oben dargestellt, ist es für Personen mit wirtschaftlichen sowie sozialen Bindungen zu einer fremden Jurisdiktion essenziell Lösungen zu finden, die über die üblichen nationalen Maßnahmen zur rechtlichen Absicherung im Falle von Krankheit und Alter hinausgehen. Gerade im Bezug auf Australien – eine den meisten deutschen Juristen fremde, angloamerikanische...mehr

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ZErb 1/2012, Vorsorgevollma... / I. Einführung

In nahezu allen westlichen Industrienationen findet sich heute das demografische Phänomen der zunehmenden Überalterung. In der Bundesrepublik Deutschland ist bereits über ein Viertel der Bevölkerung älter als 60 Jahre.[1] Aufgrund einer hohen Immigrationsrate liegt dieser Wert im Commonwealth von Australien deutlich niedriger. Man geht von einem Anteil der über 65-jährigen v...mehr

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ZErb 1/2012, Vorsorgevollma... / III. Die rechtliche Situation in Australien

Für Australien können keine einheitlichen, für alle Bundesstaaten zutreffenden Aussagen gemacht werden, da die verschiedenen Bundesstaaten unterschiedliche gesetzliche bzw. gewohnheitsrechtliche Regelungen haben. Sofern nicht anderweitig zum Ausdruck gebracht, werden vorliegend lediglich die im bevölkerungsreichsten australischen Bundesstaat New South Wales anwendbaren Regel...mehr

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ZErb 1/2012, Vorsorgevollma... / IV. Was ist für deutsche Mandanten mit Wohnsitz in New South Wales oder mit Vermögen in New South Wales zu beachten?

Personen, die in Australien leben, aber in Deutschland Vermögen haben, benötigen wohl keine Vorsorge hinsichtlich der Personensorge in Deutschland, sofern sie nicht dauerhaft nach Deutschland zurückkehren wollen. Hier sollte aber im Rahmen einer Vollmacht die Vermögenssorge für Vermögen in Deutschland geregelt werden. Personen, die in anderen Ländern Vermögen haben bzw. in Zu...mehr

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ZErb 1/2012, Zur Fortgeltun... / Sachverhalt

Im Grundbuch noch als Eigentümerin eingetragen ist die am 9.12.2010 verstorbene Frau E. Zum Nachlass gehört auch Grundbesitz in R. Gemäß notariellem Testament vom 17.3.2009 ist ein Geldvermächtnis zugunsten der Stieftochter ausgesetzt. Dem Beteiligten zu 1, ihrem späteren Ehemann, wurde ebenfalls vermächtnisweise "mein gesamtes restliches Vermögen mit Ausnahme meines Grundbe...mehr

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ZErb 12/2011, Vergütung ein... / Sachverhalt

Der Kostengläubiger fertigte im Dezember 2009 für die Kostenschuldnerin Entwürfe einer General- und Vorsorgevollmacht (II UR 25/2010) sowie eines Testaments (II UR 26/2010) und übersandte diese mit Begleitschreiben vom 17. Dezember 2009 der Kostenschuldnerin zur Kenntnisnahme und Durchsicht. Zu einer Beurkundung kam es in der Folgezeit nicht. Daraufhin erstellte der Kostengl...mehr

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ZErb 12/2011, Vergütung ein... / Aus den Gründen

Die gem. § 156 Abs. 3 KostO ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes statthaften Beschwerden sind zulässig (§ 156 Abs. 5 Satz 3 KostO iVm § 58 ff FamFG). 1. Das Rechtsmittel der Kostenschuldnerin ist jedoch unbegründet. Sie beruft sich darauf, dass sie weder einen Auftrag zur Beurkundung oder zur Fertigung von Entwürfen für eine Generalvollmacht oder ein Testame...mehr

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ZErb 1/2012, Zur Fortgeltun... / Aus den Gründen

Die unbeschränkt, damit im Namen aller Urkundsbeteiligten (vgl. § 15 Abs. 2 GBO), zu denen auch der Erbe zählt, eingelegte und im Übrigen zulässige Beschwerde gegen die Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1, § 71 Abs. 1 und § 73 GBO) hat Erfolg. Der Genehmigung des Geschäfts durch die beiden Testamentsvollstrecker in grundbuchtauglicher Form (§ 19 GBO) bedarf es nicht. 1. Mit der üb...mehr

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ZErb 11/2011, Vorsorgevollmacht und Erwachsenenschutz in Europa

Martin Löhnig/Dieter Schwab/Dieter Henrich/Peter Gottwald/Inge Kroppenberg (Hrsg.) Beiträge zum europäischen Familienrecht Band 13 Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld, 1. Aufl. 2011, 356 Seiten, 86 EUR ISBN: 978-3-7694-1089-1 Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit einer von Ihnen in Deutschland entworfenen Vorsorgevollmacht geschieht, wenn der Vol...mehr

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ZErb 06/2010, Handbuch der Vorsorgeverfügungen. Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Betreuungsverfügung

Lipp (Hrsg.) 1. Auflage 2009 637 Seiten, gebunden, 98 EUR Verlag Vahlen 637 Seiten. Spannend? Spannend geschrieben ist das Buch nicht. Es ist mitunter langatmig und enthält Wiederholungen. Aber das Thema ist spannend. Es geht es darum, wie der sogenannte "Fürsorgefall" geregelt werden kann. Es wird ausführlich erörtert, wie eine Vorsorgevollmacht, wie Patienten- und Betreuungsve...mehr

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ZErb 05/2010, Übernahme von... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Übernahme der Kosten für die Bestattung der am 13. Januar 2006 in E. verstorbenen A. W. (iF A.W.) gemäß § 74 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Der 1943 geborene Kläger war ausweislich seiner Angaben gegenüber der Stadtverwaltung E. der Sohn der Cousine des bereits 1966 verstorbenen Ehemanns der A.W; aus dieser Ehe waren keine Ki...mehr

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ZErb 08/2011, Tagung des VorsorgeAnwalt e.V. am 13. Mai 2011 in München.

Die Mitgliederzahl des VorsorgeAnwalt e.V. ist weiter gestiegen. Das große Engagement der auf das Vorsorgerecht spezialisierten Rechtsanwälte zeigte sich auch am 13.05.2011 in München: Mehr als die Hälfte aller Mitglieder folgte der Einladung zur Tagung. Aus dem nahen Österreich referierte zu Beginn Dr. Andrea Glanzer von der Kanzlei Schilchegger über das dortige Recht zur Pa...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / 1. Die Gefahr altersbedingter Geschäftsunfähigkeit und Erbrecht

Ist festzustellen, dass der Wunsch älterer Menschen nicht mehr stets dahin gehen wird, eine gegenseitige Erbeinsetzung vorzunehmen, würde dies die Forderung nach einem Angebot für besondere Gestaltungen allein nicht rechtfertigen. An die Stelle der gegenseitigen Erbeinsetzung würde dann eben die Einsetzung eines oder mehrerer Abkömmlinge treten. Die sich ändernden Vorstellun...mehr