Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Besteuerung der Testame... / 2. Ort der Leistungserbringung

Rz. 27 Umsatzsteuerbar sind nur Leistungen, deren Leistungsort im Inland liegt. Bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern fallen alle berufstypischen Leistungen unter § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG, so dass man annehmen könnte, dass auch die Leistungen im Bereich der Testamentsvollstreckung wie die typischen Berufsleistungen am Ort des Leistungsempfängers steuerb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuermindernder Abzug von ... / a) Ausgangssituation

Im vom BFH entschiedenen Fall war der Steuerpflichtige zunächst mit seinem Vater (V) Miteigentümer eines vermieteten Mehrfamilienhauses. An der Grundstücksgemeinschaft waren der V zu 75 % und der Steuerpflichtige zu 25 % beteiligt. V verstarb im Jahr 1989. Testamentarische Alleinerbin wurde die Stiefmutter (S) des Steuerpflichtigen – allerdings als nicht befreite Vorerbin. A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Veräußerung einer verbilligt erworbenen Management-Beteiligung: Arbeitslohn?

Es gibt keinen Grundsatz, dass sämtliche Gewinne, die durch an Arbeitnehmer verbilligt überlassene Mitarbeiterbeteiligungen erwirtschaftet wurden, in vollem Umfang als Vorteile aus dem Dienstverhältnis gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren wären. Beteiligung als eigenständige Erwerbsgrundlage? Denn beteiligt sich ein Arbeitnehmer kapitalmäßig an seinem Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen

Leitsatz 1. Ein Mitgliedstaat, der auf der Grundlage von Art. 122 MwStSystRL einen ermäßigten Steuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, kann dessen Anwendungsbereich anhand der KN auf bestimmte Kategorien von Lieferungen von Brennholz be­gren­zen, sofern der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (Folgeentscheidung zum EuGH-­Urteil Finanzamt A vom 03.02...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.7.2 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Ist mit Tod des Erblassers die fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten, ist dies im zweiten Feld in Zeile 13 anzukreuzen. In Zeile 14 ist der Erblasser anzugeben, bei dessen Tod die fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten ist. Erwerber sind in diesem Fall: Abkömmlinge des anteilsberechtigten Abkömmlings, die anteilsberechtigt wären, wenn Letzterer den verstorbenen Ehega...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2.3 Unterkunfts- und Heizkosten

Rz. 5 Abs. 3 Satz 1 normiert eine unwiderlegbare Fiktion. Danach gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung innerhalb von Bewilligungszeiträumen, die in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 30.6.2020 beginnen, für die Dauer von 6 Monaten als angemessen. Von den im Gesetzeswortlaut genannten Vorschriften wird insoweit abgewichen. Die Regelung gilt für Erst- und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.2 Wertpapiere und andere Anteile (Zeilen 47 bis 51)

In den Zeilen 47 bis 51 sind Wertpapiere und andere Anteile anzugeben. Dabei ist Folgendes zu beachten: Anteile an Kapitalgesellschaften sowie festverzinsliche Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, sind mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs anzusetzen (Kurswert). Liegt a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.3 Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft bedarf ebenfalls eines notariellen Ehevertrags. Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist hier dann ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und entweder der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat (§ 1933 BGB). Gleiches gilt auch für eingetragene Lebensp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 219 Beitragsberechnung (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 36 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) mit Wirkung zum 5.11.2008 eingeführt. Es handelt sich um eine Übergangsvorschrift aus Anlass der Einführung neuer Regelungen zum Lastenausgleich unter den Unfallversicherungsträger...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.2 Steuerschulden (Zeilen 90 bis 92)

Hatte der Erblasser Steuerschulden, sind diese in den Zeilen 90 bis 92 einzutragen. Dies gilt nicht für betriebliche Steuerschulden. Anzugeben sind der Name des Finanzamts, die Steuernummer und der Wert der Steuerschulden. Sind die Steuerschulden vom Finanzamt noch nicht veranlagt worden, sind sie zu schätzen. Die vom Erblasser herrührenden persönlichen Steuerschulden, die au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.4 Inhalte der unterjährigen Lageberichtserstattung

Rz. 61a Entsprechend § 115 Abs. 4 WpHG hat der Zwischenlagebericht innerhalb des Halbjahresfinanzberichts mindestens folgende Informationen mit Bezug auf den Berichtszeitraum zu enthalten: Angabe wichtiger im Berichtszeitraum eingetretener Ereignisse sowie ihrer Auswirkungen auf den verkürzten Abschluss, Beschreibung wesentlicher Chancen und Risiken für die dem Berichtszeitrau...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Berufung auf das Unionsrecht für Leistungen im Bereich des Sports

Leitsatz Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL hat keine unmittelbare Wirkung, so dass sich eine Einrichtung ohne Gewinnstreben auf diese Bestimmung vor den nationalen Gerichten nicht berufen kann (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Golfclub Schloss Igling vom 10.12.2020 – C‐488/18, EU:C:2020:1013; Änderung der Rechtsprechung). Normenkette § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG, Art. 132 Ab...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.6 Vorzeitige Versetzung von Beamten in den Ruhestand

Auch hier gilt das Antragserfordernis des § 84 Abs. 2 Satz 2 BPersVG. Die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand kann aus mehreren Gründen erfolgen. So ist neben dem Antrag des Beamten (§ 42 Abs. 4 BBG, § 43 BBG) eine solche Maßnahme denkbar aus Gründen der Dienstunfähigkeit (§ 42 Abs. 1 BBG) oder als Zwangspensionierung (§ 44 BBG). Ilbertz/Widmaier[1] weisen darauf hin, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.7 Vergütungsbericht

Rz. 46 Bei börsennotierten Aktiengesellschaften ist für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31.12.2005 ein sog. Vergütungsbericht aufzuführen. In der Regelung des § 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB, der durch das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz im August 2005 in das HGB eingeführt wurde, ist darin auf die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft einzugehen. Seit dem CSR-RL-UG...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.1 Berichtsinhalte und Entwicklung

Rz. 18 Die Bestandteile des Lageberichts ergeben sich grundsätzlich durch die Zusammenfassung einzelner Lageberichtsinhalte zu übergeordneten Berichtseinheiten. Innerhalb der letzten Jahre kam es immer wieder zu Änderungen der Inhalte bzw. zu Verlagerungen der Informationen zwischen Anhang und Lagebericht. Diese Änderungen waren primäreuroparechtlich induziert (insbesondere ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.3 Checkliste zu den Bestandteilen des Lageberichts

Rz. 59 Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzi...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / III. Wettbewerbsrecht

Rz. 59 Wettbewerbsschutz und Urheberrecht liegen auf unterschiedlichen Ebenen. Während das Urheberrecht das Ergebnis der schöpferischen Tätigkeit als solches schützt, erfasst das Wettbewerbsrecht die Art und Weise, wie fremde schutzwürdige Leistungen zu Wettbewerbszwecken benutzt und verwertet werden.[84] Rz. 60 Als eine besondere Ausprägung des Wettbewerbsrechts ist das Kenn...mehr

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§ 4 Medienrecht / e) Werbung und Einfügung von Werbung

Rz. 218 Die Neuregelungen zur Werbung[218] behandeln zunächst das Verbot der Irreführung und erweitern dies auf das Teleshopping. Es dürfen keine Verhaltensweisen gefördert werden, die die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucher sowie den Schutz der Umwelt gefährden (§ 8 Abs. 1 MStV, § 7 Abs. 1 RStV). Rz. 219 Weiter gilt das Verbot der Programmbeeinflussung (§ 8 Abs. 2 MSt...mehr

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§ 2 Urheberrecht / III. Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde

Rz. 537 Zusammen mit den in Rdn 529 ff. näher beschriebenen strafrechtlichen Vorschriften wurde durch das so genannte Produktpirateriegesetz[735] auch der die Grenzbeschlagnahme regelnde § 111b UrhG eingefügt.[736] Schutzgegenstand dieser Vorschrift ist ein in der Bundesrepublik Deutschland bestehendes Schutzrecht, neben dem des Urheberrechts auch andere nach diesem Gesetz g...mehr

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§ 4 Medienrecht / I. Anwendungsbereich und Herkunftslandprinzip

Rz. 295 Diensteanbieter (Telemediendienst) ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Rz. 296 Telemedien werden nach § 1 Abs. 1 TMG definiert als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 61 des Telekommunikati...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Nennung des Verantwortlichen

Rz. 374 Besondere Informationspflichten gelten für Telemedien nach dem Rundfunkstaatsvertrag, insbesondere bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten. § 18 Abs. 1 MStV regelt zunächst, dass Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen,[357] folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / a) Buchhandel

Rz. 286 Der Buchverlag hat trotz der starken Zunahme des elektronischen Publizierens (vgl. Rdn 284) und insbesondere dem Vertrieb multimedialer Datenträger immer noch große Bedeutung.[395] Im Buchhandel wird unterschieden zwischen den Verlagen als Herstellern und den Vertreibern, bei denen an erster Stelle die Sortimenter aufzuführen sind. Schließlich sind noch die Zwischenb...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Anwendungsbereich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

Rz. 269 Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder ist am 7.11.2020 als Art. 3 des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Kraft getreten. Zweck dieser Ländervereinbarung ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtig...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Verbreitungsrecht

Rz. 195 Das Verbreitungsrecht umschließt die Befugnis, das Werk in körperlicher Form zu verwenden, wobei Vortrag, Aufführung und Vorführung des Werkes in der Öffentlichkeit, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung oder die Sendung als gesetzlich geregelte Spezialtatbestände gerade nicht hierunter fallen. § 17 Abs. 1 UrhG gewährt dem Urheber das ausschließliche Recht, da...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 7. Senderecht

Rz. 214 Das Senderecht ist das Recht, das Werk durch Funk, wie Ton- und Fernsehrundfunk, Drahtfunk oder ähnliche technische Einrichtungen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ( § 20 UrhG). Dieser weite Senderechtsbegriff[358] umfasst den Ton- und Fernsehrundfunk, die drahtlose wie die drahtgebundene Werkübermittlung und schließlich nicht nur die ursprüngliche Sendung, son...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Anwendungsbereich des Jugendschutzgesetzes

Rz. 259 Das neue Jugendschutzgesetz hat die Vorgängerregelungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjSM) abgelöst, damit aber auch zwei unterschiedliche Gebiete, namentlich den Jugendschutz in der Öffentlichkeit sowie den Jugendmedienschutz, zusammengefasst.[2...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 7. Abmahnung

Rz. 483 Die Neuregelung des § 97a UrhG ist gegenüber der vorausgegangen Fassung von 2008 (Umsetzung der Enforcement-Richtlinie) im Umfang erheblich gewachsen[704] und regelt als das neue "Herzstück" die Voraussetzungen einer Abmahnung (Abs. 2) sowie die Deckelung des Aufwendungsersatzes auf einen Streitwert von 1.000 EUR bei Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen (Abs...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 3. Unbekannte Nutzungsarten

Rz. 89 Bis zum 31.12.2007 galt Folgendes: Neue, bisher unbekannte Nutzungsrechte fielen automatisch dem Urheberrecht, namentlich dem Verwertungsrecht des Urhebers, zu und konnten nicht Gegenstand der Einräumung von Nutzungsrechten sein. § 31 Abs. 4 UrhG erklärte vielmehr die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu für...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Befugte Nutzung

Rz. 233 Ausnahmen von der Zustimmungsbedürftigkeit regeln die §§ 69d und 69e UrhG.[327] Sie bestimmen die Mindestrechte der befugten Nutzung von Computerprogrammen. Rz. 234 Erlaubt ist – neben der bestimmungsgemäßen Benutzung des Programms (einschließlich Fehlerberichtigung) – die Herstellung einer einzigen Sicherungskopie (Backup copy gem. § 69d Abs. 2 UrhG). Diese ist nicht...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / B. Geschichtliche Entwicklung der Kulturwirtschaft

Rz. 12 Die Entwicklung des Urheberrechts und der damit in Zusammenhang stehenden Persönlichkeitsrechte ist eng mit der Entwicklung der Medien, den Subjekten einer Kulturwirtschaft und den politischen Rahmendaten verbunden. Ohne näheren Einzelheiten vorgreifen zu wollen, waren technische Entwicklungen, und zwar die Papierherstellungstechnik in der Han-Dynastie (105 n. Chr.) d...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Angemessene Vergütung

Rz. 160 Nach dem seit 1.7.2002 geltenden Urhebervertragsrecht besteht für den Urheber und den ausübenden Künstler gleichermaßen ein gesetzlicher Vergütungsanspruch (§§ 32 Abs. 1, 75 Abs. 4 UrhG). Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so wird nicht etwa – wie in §§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB – die übliche Vergütung, sondern sogar die angemessene Vergütung als vertragl...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Einfache Blockierung

Rz. 576 Die Pflicht des Diensteanbieters zur einfachen Blockierung (§ 8 Abs. 1 UrhDaG) entspricht dem bisher schon gängigen "Notice-and-Take-down-Verfahren" und folgt aus Art. 17 Abs. 4 lit. c DSM-RL, für deren Umsetzung es keiner Upload-Filter bedarf. Es gilt grundsätzlich das oben zur qualifizierten Blockierung ausgeführte, allerdings genügt hier neben dem Verlangen des Re...mehr

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§ 4 Medienrecht / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 315 Der Begriff "Verantwortlichkeit"[302] hat presserechtliche Herkunft und ist weit auszulegen. Er umschließt die zivil-, straf- und gewerberechtliche Haftung, wobei nachfolgend die zivilrechtliche Anbieterhaftung im Vordergrund stehen soll. Die maßgeblichen Regelungen der §§ 7 bis 10 TMG gehen zurück auf die Vorschriften der §§ 8 bis 11 TDG und §§ 6 bis 9 MDStV, die ab...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / II. Gegenstand des Verlagsvertrags

Rz. 261 Gegenstand der Verlagsverträge (siehe § 5 Rdn 6 Muster: Verlagsvertrag über ein Fachbuch) sind Werke der Literatur- und Tonkunst (§ 1 VerlG), wozu wissenschaftliche und technische Abbildungen ebenso zählen wie choreografische und pantomimische Werke, ebenso solche über wissenschaftliche Ausgaben und Ausgaben nachgelassener Werke (§§ 70, 71 UrhG).[373] Ausgenommen sin...mehr

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§ 2 Urheberrecht / I. Aufbau des Urheberrechtsgesetzes

Rz. 12 Nachfolgend geht es um eine knappe, systematische Darstellung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ( Urheberrechtsgesetz – UrhG), [18] ohne einzelne Aspekte zu vertiefen. Das Urheberrechtsgesetz besteht aus fünf Teilen, wobei diese noch durch Abschnitte untergliedert sind. Der 1. Teil ist dem Urheberrecht selbst gewidmet, der 2. Teil befasst sich mi...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / d) Weitere Beteiligung des Urhebers

Rz. 172 Neben dem Anspruch auf angemessene Vergütung steht noch die Regelung über die weitere Beteiligung des Urhebers ( § 32a UrhG), die zunächst den bis zum 30.6.2002 geltenden "Bestsellerparagrafen" (§ 36 UrhG a.F.) ersetzt.[230] Im Unterschied zur entsprechenden früheren Regelung wurde kein grobes Missverhältnis, sondern lediglich zunächst ein auffälliges Missverhältnis z...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Nicht verfügbare Werke

Rz. 433 Nicht verfügbare Werke sind urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Schriftwerke, die der Allgemeinheit auf keinem üblichen Vertriebsweg in einer vollständigen Fassung angeboten werden (§ 52b VGG).[638] Adressaten sind die Kulturerbe-Einrichtungen (§ 60d UrhG), denen es erlaubt wird, die nicht verfügbaren Werke aus ihrem Bestand zu vervielfältigen oder vervie...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / A. Einleitende Darstellung

Rz. 1 Lebenssachverhalte zu gestalten ist Gegenstand einer Beratung. Im Gegensatz zur klassischen Jurisprudenz, die abgeschlossene Ereignisse ex post zu beurteilen hat, geht es dem Berater um Planung im Sinne einer ex ante Betrachtung. Dies bedingt eine strukturierte Sichtweise, die die Funktionalität der Beratungsmaterie in den Blick nimmt, also die Rechtssubjekte (Urheber ...mehr

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§ 4 Medienrecht / e) Frequenzordnung und Nummerierung

Rz. 52 Zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen und unter Berücksichtigung der in § 2 Abs. 2 TKG genannten weiteren Ziele werden der Frequenzbereichszuweisungsplan und der Frequenznutzungsplan aufgestellt, Frequenzen zugeteilt und Frequenznutzungen überwacht (§ 87 TKG). Die Frequenzen werden in der Regel von Amts wegen als Allgemeinzutei...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / dd) Leistungen ausübender Künstler im Arbeits- und Dienstverhältnis

Rz. 43 Die Leistungen ausübender Künstler im Arbeitsverhältnis sind in § 79 Abs. 1 UrhG unter Verweis auf §§ 77 und 78 UrhG in der Weise geregelt, dass, wenn diese eine Darbietung in der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erbringen, sich nach dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses der Umfang der Nutzungsübertragung ergibt. Der ausübende Künstler kann auch einem...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / IX. Internetbasierte Geschäftsmodelle

Rz. 30 Inzwischen haben sich rund um das Urheberrecht internetbasierte Geschäftsmodelle entwickelt, die das Urheber- und Medienrecht selbst beeinflussen.[31] Suchmaschinen, wie etwa Google, aber auch andere Internetdienstleister, die urheberrechtlich geschützte Inhalte aufarbeiten, setzen Hyperlinks (meist lediglich als Links bezeichnet) auf andere online gestellte Inhalte. ...mehr

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Befugnis zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Fremdgeschäftsführer

Zusammenfassung Der Gesellschafter einer GmbH ist nicht befugt, Ersatzansprüche gegen die Fremdgeschäftsführer für die GmbH geltend zu machen. An einer in Liquidation befindlichen GmbH waren zwei Gesellschafter beteiligt; ein Gesellschafter hielt 80 % der Geschäftsanteile, der andere – der spätere Kläger – hielt 20 % der Geschäftsanteile. Die GmbH hatte einen Geschäftsführer;...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Feststellung der Nutzungsart und Grenzüberschreitung

Rz. 106 Vor Einräumung des Nutzungsrechts ist daher zunächst die einzelne konkrete Nutzungsart festzustellen.[144] Als besondere Nutzungsart ist nur die konkrete technisch und wirtschaftlich eigenständige Verwendungsform des Werkes anerkannt.[145] Über die Grenzen der Aufspaltbarkeit des Nutzungsrechts entscheidet die objektive Bekanntheit in einschlägigen Urheber- und Verwe...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Recht am eigenen Bild

Rz. 71 Das Recht am eigenen Bild wird als besondere Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach den §§ 22 ff. des "Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie – KUG"[97] geschützt. Gemäß § 22 S. 1 KUG dürfen Bildnisse[98] nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.[99] Von ei...mehr

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§ 5 Muster / D. Muster: Klageanträge Urheberrechtsverletzungen

Rz. 4 Muster 5.4: Klageanträge zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen Muster 5.4: Klageanträge zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen An das Amtsgericht/Landgericht _________________________ – Zivilkammer – Klage der/des _________________________ Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ – Klägerin – gegen 1. die _________________________ GmbH, v...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Werkstück als Träger der schöpferischen Leistung

Rz. 119 Die Trennung zwischen dem geistigen Werk als dem Schutzgegenstand des Urheberrechts und dem materiellen Werkstück als dem Träger der schöpferischen Leistung ist eine wesentliche Erkenntnis, die sich insbesondere im Bereich der bildenden Kunst im Hinblick auf das Original, aber auch im Verhältnis des Architekten zu dem Eigentümer eines Gebäudes zeigt.[186] Die besonde...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Unterricht, Wissenschaft und Institutionen

Rz. 393 Für den Bereich Unterricht, Wissenschaft[593] und zum Teil auch für Institutionen (etwa öffentliche Archive)[594] waren die Regelungen bis zum Erlass des Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) vom 1.9.2017, in Kraft getreten am 1.3.2018, über zahlreiche Reglungen an unterschiedlichen Stellen der Sc...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Schutz des ausübenden Künstlers

Rz. 277 Eine besondere Stellung nehmen die verwandten Schutzrechte ausübender Künstler ein. Gegenstand des Rechtsschutzes der ausübenden Künstler gem. § 73 UrhG ist die Darbietung (zur Abgrenzung gegenüber der Bearbeitung siehe Rdn 229) von Werken oder die künstlerische Mitwirkung bei ihrer Darbietung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um geschützte oder ungeschützt...mehr

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§ 4 Medienrecht / d) Sonstige Verpflichtungen, besondere Missbrauchsaufsicht und Rundfunkübertragung

Rz. 43 Als sonstige Verpflichtungen nennt §§ 31 ff. TKG die Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl. Die BNetzA verpflichtet Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht dazu, ihren Teilnehmern Zugang zu den Diensten aller unmittelbar zusammen geschalteten Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Dies geschieht entweder durch Betreibervora...mehr