Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 23 Die Verfahren in Familiensachen – das sind in diesem Kapitel im Wesentlichen Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltssachen – wurden im Jahr 2009 zu einem einheitlichen Familienverfahrensrecht zusammengefasst durch das "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" vom 17....mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XII. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen (§ 9 ZPO, § 51 FamGKG, § 42 GKG)

Rz. 95 Hinweis: Bei der Bewertung wiederkehrender Leistungen gibt es Unterschiede, je nachdem, ob die Bewertungsvorschriften für den Zuständigkeitsstreitwert oder für den Gebührenstreitwert heranzuziehen sind. Es ist daher bei wiederkehrenden Leistungen notwendig, die Streitwertarten streng auseinander zu halten. Rz. 96 Wiederkehrende Leistungen sind solche, die sich aus dems...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Die Skizzierung des Sachverhalts

Rz. 107 Insbesondere bei umfangreichen Angelegenheiten empfiehlt es sich, den Sachverhalt erst zu skizzieren, bevor man sich an die Fertigung der Vergütungsrechnung macht. Diese Sachverhaltsskizzierung kann man auch schon immer dann auf einem besonderen Blatt vornehmen, wenn die betreffende Akte zur Weiterbearbeitung vorliegt, weil man es sich dann erspart, später zur Erstel...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / cc) Die Bewertung von Kindschaftssachen im Verfahren der einstweiligen Anordnung

Rz. 29 Die Kindschaftssachen aus § 151 FamFG können nach den §§ 49 ff. FamFG auch im Wege der einstweiligen Anordnung durch das Familiengericht vorläufig geregelt werden, wenn dafür ein dringendes Bedürfnis besteht. Zuständig ist das Gericht, dass für die Hauptsache im ersten Rechtszug zuständig wäre (§ 50 FamFG). Das Verfahren der einstweiligen Anordnung ist eine selbststän...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / D. Erstattung der Vollstreckungskosten durch den Schuldner

Rz. 79 Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen dem Schuldner gemäß § 91 ZPO nur zur Last, soweit sie notwendig (!) waren. Sie werden von dem Vollstreckungsorgan zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beigetrieben (§ 788 Abs. 1 ZPO), ohne dass es eines besonderen Kostenfestsetzungsbeschlusses bedarf. Dazu müssen dem Vollstreckungsorgan die entstandenen ...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / a) Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung

Rz. 26 → Dazu Aufgaben Gruppe 10 Endigt der Auftrag vorzeitig, weil z. B. der Mandant ihn zurücknimmt, so erhält der RA gemäß Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG nur eine reduzierte 0,8 Verfahrensgebühr (bzw. in den Rechtsmittelinstanzen 1,1 nach Nr. 3201 oder Nr. 3207 VV RVG bzw. 1,8 nach Nr. 3209 VV RVG). Damit wird für diesen Fall die allgemeine Vorschrift des § 15 Abs. 4 RVG außer Kra...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / II. Die Gebühren des Terminsvertreters

Rz. 88 In Nrn. 3401 und 3402 VV RVG werden insbesondere die Gebühren für den Fall geregelt, dass ein RA, der Prozessbevollmächtigter ist, einen anderen RA als Vertreter für die mündliche Verhandlung beauftragt, der dann als Terminsvertreter bezeichnet wird. Ein Terminsvertreter wird meist dann beauftragt, wenn der Prozessbeauftragte nicht am Ort des auswärtigen Gerichts, bei...mehr

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Aufgabenteil / 2. Gebühren für anwaltliche Aufforderungsschreiben (→ § 5 Rdn 1 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 2mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Mehrere Gegenstände in einer Angelegenheit

Rz. 35 Eine Angelegenheit kann also mehrere Gegenstände umfassen, wenn z. B. der Auftrag dahin geht,mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Rentenansprüche aus unerlaubten Handlungen und vertragliche Renten (§ 9 ZPO)

Rz. 101 Hinweis: Bis Juli 2013 waren Rentenansprüche aus unerlaubten Handlungen (Tötung oder Verletzung eines Menschen) in § 42 Abs. 1 S. 1 GKG geregelt. Diese Vorschrift wurde aufgehoben, sodass jetzt für diese Ansprüche § 9 ZPO heranzuziehen ist. Rz. 102 Der Gebührenstreitwert für als Schadenersatz geforderter Geldrenten wegen Tötung oder Verletzung eines Menschen ist nach ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Die Erhöhung bei Wertgebühren

Rz. 51 Wird der RA in derselben Angelegenheit und wegen desselben Gegenstandes für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er von allen Auftraggebern zusammen die Vergütung gemäß § 7 Abs. 1 RVG nur einmal. Allerdings erhöhen sich nach Nr. 1008 VV RVG die Geschäftsgebühr oder die Verfahrensgebühr, also die so genannten Betriebsgebühren, durch jeden weiteren Auftraggeber um eine...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / bb) Die Auftraggeber sind nur teilweise am Gegenstand beteiligt

Rz. 59 Auf eine Stelle in Nr. 1008 VV RVG wurde bisher noch nicht eingegangen, nämlich auf Abs. 2 der Anmerkung zu dieser Nummer. Diese Stelle lautet: "Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind". Es kann also vorkommen, dass die Auftraggeber zwar einen gemeinschaftlichen Auftrag erteilt haben, aber innerhalb der Angelege...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Straf- und Bußgeldsachen (§§ ...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 1 Bewertungsanlässe und Bewertungszwecke

Die Anlässe einer Unternehmensbewertung können vielfältig sein. So sieht sich der Unternehmer etwa beim Unternehmenserwerb oder Unternehmensverkauf, beim Scheidungsstreit um den Zugewinnausgleich, bei Pflichtteilsansprüchen mit der Frage nach einem Unternehmenswert konfrontiert. Dabei weist schon die Sprache auf eine Hauptproblematik hin. Wenn eine Sache "einen Wert hat", sollte ...mehr

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Folgenbeseitigungsanspruch:... / 4 Die Entscheidung

AG und LG meinen, die beklagten Wohnungseigentümer müssten die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Baumaßnahmen, die rechtskräftig als nicht ordnungsmäßig eingestuft worden waren, seien noch nicht durchgeführt worden. In einem derartigen Fall sei es Teil des Folgenbeseitigungsanspruchs, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer alles tue, um eine Vertiefung des Zustands ...mehr

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Legionellenbefall: Nennung ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! V falle kein Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO zur Last. Die Verarbeitung der Daten in der mit der Einladung zur Eigentümerversammlung verschickten Tagesordnung sei gem. Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c) und Buchstabe f) DSGVO erlaubt gewesen. V sei ebenso wie die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentum...mehr

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Schwimmbad: Schutz- und Hyg... / 4 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Befugnisse die Verwaltung hat (hier: Hygienemaßnahmen), ohne die Wohnungseigentümer befassen zu müssen. Grundsatz Welche Aufgaben und Befugnisse die Verwaltung hat, ergibt sich aus § 27 WEG oder einem diese Bestimmung ergänzenden Beschluss oder einer entsprechenden Vereinbarung. Von Gesetzes wegen ist die Verwaltung berechti...mehr

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Abberufung des Verwalters: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es einerseits um ein Problem, welches sich nicht mehr stellt. Es geht um die Anfechtung des Beschlusses nach § 28 Abs. 5 WEG a. F., mit dem die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung genehmigt haben. Diesen Beschluss gibt es nicht mehr. Es gibt aber weiterhin Jahresabrechnungen. Die Anforderungen, die an diese zu stellen sind, haben sich nicht g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Anforderungen an den korrekten Ablauf

Rz. 30 Neben den in 3.3.2., Rz. 27 und 3.3.3., Rz. 28, Rz. 29 aufgeführten Voraussetzungen, die Lieferer und Erwerber zu erfüllen haben verlangt § 6b Abs. 3 UStG, dass die Lieferung an den Erwerber binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands erfolgen muss. Dabei sind keine Kalendermonate, sondern in einem Nichtschaltjahr 365 Tage gemeint. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Begriff des Konsignationslagers

Rz. 1 Ein Konsignationslager ist ein Warenlager, das ein Unternehmer bei einem Abnehmer unterhält und aus dem der Abnehmer bei Bedarf Waren entnehmen kann. Bei einem Konsignationslager bleibt der Lieferer (Konsignant) zivilrechtlicher Eigentümer der im Lager befindlichen Ware. Erst wenn der Abnehmer (Konsignatar) die Ware entnimmt, geht das Eigentum an dieser vom Konsignante...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Situation in Deutschland

Rz. 7 In Deutschland gab es lange Zeit keine von der Verwaltung tolerierte Möglichkeit, sich der in Rz. 2 beschriebenen Registrierungspflicht in Deutschland zu entziehen. Erst im Gefolge zweier Entscheidungen des BFH[1] gibt es seit 2018 eine Verwaltungsregelung.[2] Danach darf der ausländische Unternehmer bereits im Zeitpunkt des Verbringens in das Konsignationslager eine "ec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der bis 2017 geltenden Verwaltungsauffassung[1]: Lieferte ein im Ausland für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer Gegenstände aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (§ 1 Abs. 2a S. 1 UStG) in ein von ihm im Inland unterhaltenes Konsignationslager, aus dem der inländische Abnehmer Waren bei Bedarf entnahm, verschaffte der im Ausland ansässige Unternehmer dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.3 Bestehen einer Vereinbarung

Rz. 18 Bereits bei Beginn der Beförderung oder Versendung der Gegenstände des Unternehmens im Abgangsmitgliedstaat muss eine Vereinbarung mit mindestens einem späteren Erwerber vorliegen, in welcher geregelt wird, dass dieser nicht bei Beendigung der Beförderung oder Versendung in den Bestimmungsmitgliedstaat die Verfügungsmacht an den Gegenständen erhält, sondern zu einem s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 13 Der Begriff der Konsignationslagerregelung wird zwar sowohl in § 6b UStG als auch in Art. 17a MwStSystRL sowie in der MwStDV verwendet aber nicht definiert. Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] betrifft die Regelung ein Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager. Ferner ergibt sich aus der Gesetzesbegründung, dass der Ort, an den der Gegenstand im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3.3 Verwendung einer ZM durch den Abnehmer

Rz. 28 Der Erwerber, an den die Lieferung bewirkt werden soll, hat gegenüber dem Lieferer bis zum Beginn der Beförderung oder Versendung die ihm vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilte USt-IdNr. zu verwenden. Daraus lässt sich zunächst ableiten, dass der Erwerber unbedingt eine USt-IdNr. des Bestimmungsmitgliedstaats verwenden muss.[1] Rz. 29 Fraglich ist, was unter "verwenden" ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung

Leitsatz 1. Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Verhältnisse vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29.10.1997 – I R 24/9...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 2.1.6 Rechtsfolgeermessen

Liegen die genannten Voraussetzungen für den Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme vor, ist das Rechtsfolgeermessen des Dienstherrn ausgelöst. Lediglich wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfüllt sind, besteht kein Ermessen (§ 31 Abs. 1 LDG BW). Nach pflichtgemäßem Ermessen muss der Dienstherr also entscheiden, welche der tatbestan...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 5.3 Retrograde Bewertung von Waren

Rz. 89 Die Einzelbewertung von Fertigerzeugnissen und Handelswaren setzt regelmäßig eine entsprechende Lagerbuchführung voraus, um über eine Einzelidentifikation den Gütern ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuordnen zu können. Dies kann insbesondere in kleinen Unternehmen, z. B. kleine Einzelhändler, zu einem kaum noch leistbaren Arbeitsaufwand führen. In diesen Fäl...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.1.4 GoB-Entsprechung des Verfahrens

Rz. 62 Die Wahlrechte hinsichtlich der Anwendung von Bewertungsvereinfachungsverfahren und ihrer Auswahl werden nur durch das Erfordernis der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingeschränkt. Diese Einschränkung soll vor der missbräuchlichen Anwendung von Bewertungsvereinfachungsverfahren schützen. Rz. 63 Grundsätzlich liegt kein Missbrauch vor, wenn das ge...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.2.1 Voraussetzungen beim Lifo-Verfahren

Rz. 71 Das Lifo-Verfahren ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG auch für die Steuerbilanz zulässig, sodass sich hinsichtlich dieses Verfahrens keine Unterschiede zur handelsrechtlichen Bilanzierung ergeben.[1] Die Anwendbarkeit des Lifo-Verfahrens wurde durch das Steuerreformgesetz 1990 aufgenommen. Andere Verbrauchsfolgeverfahren als das Lifo-Verfahren sind für die Steuerbilanz n...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 5 Aufzeichnungspflichten

Rz. 42 Sowohl bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich als auch bei der Einnahmenüberschussrechnung sind Betriebseinnahmen grundsätzlich einzeln aufzuzeichnen.[1] Aus Zumutbarkeitskriterien besteht beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von unbekannten Kunden gegen Barzahlung keine Einzelaufzeichnungspflicht, es sei denn, es wird ein elektronisches Aufzeichn...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 4 Verhältnis zu Einlagen

Rz. 38 Sowohl Betriebseinnahmen als auch Einlagen[1] sind Betriebsvermögensmehrungen. Sie unterscheiden sich dadurch, dass Betriebseinnahmen betrieblich veranlasst sind, aber nicht im Betrieb verwendet werden müssen (vgl. Rz. 26), während Einlagen stets dem Betriebszweck dienen, aber ihre Veranlassung in der außerbetrieblichen Sphäre liegt.[2] Rz. 39 Der Erfolg eines Betriebe...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.2.3 Sonstige Verbrauchsfolgeverfahren

Rz. 43 Im Gegensatz zu den zeitlichen Verbrauchsfolgeverfahren, die die Bewertung der Lagerabgänge nach dem Zeitpunkt der Lagerzugänge vornehmen, richtet sich die Bewertung der Abgänge bei den sonstigen Verbrauchsfolgeverfahren beispielsweise nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Zugänge; dabei sollen die jeweils billigsten bzw. teuersten Zugänge zuerst dem Lage...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.1.5 Besondere Angabepflicht im Anhang

Rz. 65 Im Einzelfall kann bei Kapitalgesellschaften und dem Publizitätsgesetz unterliegenden Unternehmen eine besondere Erläuterungspflicht im Anhang als weitere Anwendungsvoraussetzung entstehen. Nach § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB müssen im Anhang "bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach § 240 Abs. 4, § 256 Satz 1 die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe ausgew...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.1.2 Gleichartigkeit der zu bewertenden Güter

Rz. 52 Eine der wesentlichsten Voraussetzungen ist die Gleichartigkeit der mit einem Bewertungsvereinfachungsverfahren zu bewertenden Güter des Vorratsvermögens.[1] Güter, die nicht gleichartig sind, dürfen regelmäßig nicht mit einem Bewertungsvereinfachungsverfahren bewertet werden. Rz. 53 Gleichartigkeit bedeutet nicht, dass die zu beurteilenden Güter gleich sein müssen. Es...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 2 Sonderbilanz anlässlich einer Währungsumstellung

Rz. 13 Die Pflicht zur Erstellung einer DM-Eröffnungsbilanz traf alle Unternehmen, die am 1.7.1990 ihren Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik hatten. Andere Bilanzen anlässlich einer Währungsumstellung waren die Deutsche-Mark-Eröffnungsbilanz von 1948 und die Reichsmark-Eröffnungsbilanz von 1924. Die DM-Eröffnungsbilanz ist eine Sonderbilanz, da sie mit der künftigen...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.1.2 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 14 In einem ersten Schritt werden durch § 256 Satz 1 HGB nur die Verbrauchsfolgeverfahren als Verfahren der Bewertungsvereinfachung zugelassen, sodass die Festbewertung gem. § 240 Abs. 3 HGB und die Gruppenbewertung mit einem Durchschnittswert gem. § 240 Abs. 4 HGB als Inventurverfahren nicht auf die Bewertung im Jahresabschluss anwendbar wären. Eine unterschiedliche Bew...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 4 Festwertbewertung als Bewertungsvereinfachung

Rz. 85 Sowohl im Sachanlagevermögen als auch im Umlaufvermögen können Festwerte gebildet werden, um bei bestimmten Vermögensgegenständen innerhalb einer größeren Gruppe eine aufwendige Einzelerfassung und -bewertung zu vermeiden. Damit werden sowohl die Inventur als auch die Bewertung deutlich vereinfacht und damit wirtschaftlicher gestaltet. Für den Ansatz von Festwerten gel...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 4 Vorbelastungsstatus bei der Gründung von Kapitalgesellschaften

Rz. 48 Die Kapitalgesellschaft entsteht erst mit ihrer Eintragung. Den Gläubigern der Gesellschaft haftet ausschließlich das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Eine Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gläubigern besteht grundsätzlich nicht. Der Gesellschafter bzw. die Gesellschaft in Gründung kann aber vor ihrer Eintragung Geschäfte vornehmen. Aus diesen Geschäf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Regelung des § 4 TzBfG hat der Gesetzgeber die Vorgaben der Europäischen Rahmenvereinbarung zur Teilzeitarbeit (Richtlinie 97/81/EG [1]) und der Europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Richtlinie 1999/70/EG [2]) umgesetzt. Der Text der Richtlinien wird weitgehend übernommen. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist ein wesentlicher Grun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.7 Bewertung der Anteile an der übertragenden Körperschaft bei der Aufwärtsverschmelzung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 28 Ist die übernehmende an der übertragenden Körperschaft beteiligt (Aufwärtsverschmelzung), sind die Anteile an der übertragenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag gem. §§ 12 Abs. 1 S. 2, 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG mit ihrem Buchwert anzusetzen, (i) erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b ES...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Wertverknüpfung, Begriff der übergegangenen Wirtschaftsgüter (Abs. 1 S. 1)

Rz. 6 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 UmwStG gilt steuerlich das Prinzip der Wertverknüpfung: Die übernehmende Körperschaft hat das übergegangene Vermögen (Rz. 7) zwingend mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz (Übertragungsbilanz) der übertragenden Körperschaft nach § 11 Abs. 1 oder 2 UmwStG ausgewiesenen (Buch-, Zwischen oder gemeinen) Wert zu übernehmen. Dies gilt bei auch einer...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / 5 Tilgungsbestimmung

Zwar ist die Bildung einer Erhaltungsrücklage nicht zwingend erforderlich, gleichfalls entspricht sie ordnungsmäßiger Verwaltung. In aller Regel bilden die Wohnungseigentümergemeinschaften auch eine Erhaltungsrücklage. Bereits nach der gesetzlichen Bestimmung des § 28 Abs. 1 WEG ist dann die Beitragsleistung der einzelnen Wohnungseigentümer zur Erhaltungsrücklage zwingender ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / 4 Hausgeldeinzug

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, obliegt zunächst seiner Entscheidung. Sieht jedoch die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung eine besondere Zahlungsweise vor, so ist der Wohnungseigentümer hieran gebunden. Sind demnach die Hausgelder im Lastschriftverfahren zu entrichten, so ist der einzelne Eigentümer an die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 10 Beratung gescheiterter Existenzgründer

Wenn der angestrebte Unternehmenserfolg nachhaltig ausbleibt, sollte rechtzeitig über einen möglichen "Ausstieg" aus der Selbstständigkeit nachgedacht werden (nach dem Motto "Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende"). Der Gründer verzögert diesen wirtschaftlich sinnvollen Entschluss jedoch häufig, weil er die Selbstständigkeit als "Einbahnstraße" sieht und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.6.1 Öffentliche Finanzierungshilfen

Für die Förderung von Existenzgründern (aber auch für bestehende Unternehmen) gibt es viele öffentliche Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder. Der Umfang und die Konditionen dieser Fördermittel unterliegen einem ständigen Wandel. Es ist daher stets aktuell und zeitnah zur prüfen, welche Fördermittel im konkreten Einzelfall für das betreffende Gründungsvorhaben (je n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Optionsmodell zur Beste... / 1. Abweichende Betrachtungsweise im Ertragsteuerrecht und Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Nur für ertragsteuerliche Zwecke wird die optierende Gesellschaft nicht mehr wie eine Personenhandelsgesellschaft, sondern wie eine Kapitalgesellschaft, behandelt. Der ertragsteuerliche Wechsel des Besteuerungsregimes hat einen fiktiven Formwechsel zur Folge (§ 1a Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG i.V.m. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG sowie §§ 1 und 25, 20 ff. UmwStG). Dabei muss ein wirksa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die wesentlichen Änderungen... / V. Fazit

Die Einführung eines Katasterreferenzwertes zur Bestimmung u.a. der Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgte mit dem Ziel, durch Schaffung möglichst marktgerechter Immobilienwerte, die mit dem bis dahin geltenden Begriff des "realen Wertes" verbundene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Der Beitrag zeigt, dass die Neuregelung hierfür unzureichend ist. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / 1. Ortsverschönerung

Der Begriff des in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22 AO neu eingeführten Zwecks der Ortsverschönerung wird konkretisiert: "Zur Förderung der Ortsverschönerung gehören u. a. auch grundlegende Maßnahmen der Landschafts, Heimat, und Denkmalpflege sowie des Naturschutzes zur Verbesserung der örtlichen Lebensqualität (z. B. Unterhaltung von öffentlichen Parkanlagen und Lehrpfaden zur Regi...mehr