Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / II. Gründerhaftung

Rz. 35 Die Verpflichtung der Gesellschafter zur vollständigen Erbringung der Einlagen ist zwingend. Diese kann den Gesellschaftern nicht erlassen werden. Für die Verbindlichkeiten einer Sp. z o.o. in Gründung haften die Personen, welche in ihrem Namen tätig waren, gesamtschuldnerisch. Die Gesellschafter einer Sp. z o.o. in Gründung haften gesamtschuldnerisch mit den Personen...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / a) Haftung für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 196 Geschäftsführer der B.V. können gesamtschuldnerisch haften, wenn die B.V. bestimmte Steuern und Sozialabgaben nicht (mehr) zahlen kann. Jeder einzelne Geschäftsführer der B.V. trägt die Verantwortung dafür, dass das Finanzamt (Belastingdienst), das Sozialamt (das Institut für Leistungen zugunsten von Arbeitnehmern (Uitvoeringsinstituut Werknemers Verzekering (UWV)) u...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / a) Dividenden

Rz. 43 Die Regelungen zu Dividendenausschüttungen sind in den Gesellschaftsrechten von Delaware, Kalifornien und New York unterschiedlich ausgestaltet. In allen Einzelstaaten sind Dividendenausschüttungen durch den sog. insolvency test begrenzt. Danach sind Dividendenausschüttungen unzulässig, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig ist oder durch die Dividendenausschüttung za...mehr

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Österreich / g) Zustimmungspflicht anderer Gesellschafter oder der Gesellschaft (Vinkulierung)

Rz. 137 Das Gesetz sieht keinerlei Zustimmungserfordernisse der anderen Gesellschafter oder der Gesellschaft vor. Derartige Zustimmungserfordernisse werden im Gesellschaftsvertrag häufig vereinbart. Folgende Varianten sind in der Praxis üblich:mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Nicht-Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Personengesellschaft

Rz. 197 Existiert kein DBA, bestehen Besonderheiten insbesondere dann, wenn die Personengesellschaft nach dem nationalen Recht des Sitzstaates selbst körperschaftsteuerpflichtig ist. Die insoweit entstehende ausländische Körperschaftsteuer ist jedoch nach § 26 KStG i.V.m. § 34c EStG anrechenbar bzw. abziehbar.[158] Rz. 198 Werden die Einkünfte jedoch anschließend ausgeschütte...mehr

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Schweiz / 1. Einkommensteuer

Rz. 198 Natürliche Personen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig in der Schweiz, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben. Einen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat eine Person insbesondere dann, wenn sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens in der Schweiz aufhält. Sowohl der Bund wie auch die Kantone u...mehr

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Deutschland / 3. Eigenkapitalersetzende Darlehen

Rz. 92 Das GmbH-Gesetz sah in den §§ 32a, 32b eine rechtliche Sonderbehandlung desjenigen Rückzahlungsanspruchs vor, der einem Gesellschafter aus der Hingabe eines Darlehens an die GmbH zustand. Die gesetzlichen Regelungen galten als verunglückt und waren Gegenstand einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen.[62] Stark verkürzt war festzustellen, dass die Rechtsprechung...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / aa) Ausgangssituation

Rz. 165 In deutschen Handelsregistern sollen derzeit immer noch rund 10.000 Zweigniederlassungen von englischen private limited companies eingetragen sein. Diese Eintragungen waren ursprünglich richtig. Seit dem 1.1.2021 sind diese Eintragungen aber unrichtig. Rz. 166 Eingetragen ist in aller Regel die inländische Zweigniederlassung einer englischen private limited company (§...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Konkursgründe bzw. Vorkonkursgründe

Rz. 121 Konkursgründe sind gem. Art. 5 SZ Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Gesellschaft. Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft besteht, falls die Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre fälligen Geldverpflichtungen auf die Dauer zu erfüllen; dabei wird angenommen, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig ist, wenn (a) laut dem Verzeichnis der zuständigen Finanzbehörde (...mehr

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Österreich / a) Pflicht zur Leistung der Stammeinlage

Rz. 123 Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die übernommene Stammeinlage in voller Höhe nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags und der Gesellschaftsbeschlüsse einzubezahlen (§ 63 Abs. 1 GmbHG). Die Aufbringung der Stammeinlagen wird durch ein genaues Haftungssystem abgesichert. Da in der Praxis die Stammeinlagen oft nur zur Hälfte einbezahlt werden (zur Einforderung des a...mehr

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Estland / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die mit Abstand populärste Gesellschaftsform in Estland ist die in §§ 135 ff. Handelsgesetzbuch (Äriseadustik; im Folgenden HGB) geregelte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (estn. osaühing; im Folgenden OÜ). So waren am 1. Juni 2021 mehr als 228.000 OÜs, etwa 28.000 Einzelunternehmer und etwa 2.700 Aktiengesellschaften, gefolgt von einer erheblich kleineren Anzahl ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Umsetzung der Richtlinie

Rz. 54 Nach Art. 7 der Zins- und Lizenz-Richtlinie waren die Umsetzungsvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten zum 1.1.2004 in Kraft zu setzen. Der deutsche Gesetzgeber hat die Grundsätze der Zins- und Lizenz-Richtlinie durch § 50g EStG in nationales Recht umgesetzt. § 50g EStG ist zwar erst am 2.12.2004 verkündet worden, gilt aber rückwirkend für Zins- und Lizenzzahlungen na...mehr

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Italien / 2. Vorgesellschaft

Rz. 40 In der Zeit zwischen Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister können zwar bereits Geschäfte im Namen und für Rechnung der Gesellschaft getätigt werden, aber dafür sind die handelnden Personen unbegrenzt und gesamtschuldnerisch haftbar. Dies gilt auch für Gesellschafter, die sich hieran beteiligt haben, solche Geschäfte autorisiert oder ihnen zugestimmt haben. Wi...mehr

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Serbien / I. Grundlagen

Rz. 47 Handelsgesellschaften und Einzelkaufleute werden in Serbien in ein von der Agentur für das Handelsregister (Agencija za privredne registre) geführtes Register eingetragen, das allgemein als "Handelsregister" bezeichnet wird. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Agentur für das Handelsregister ist das Gesetz über das Registrierungsverfahren der Agentur für das Handels...mehr

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England und Wales1 England ... / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 226 Die Publizität bestimmter Informationen über eine Gesellschaft wird fundamental als Preis für die beschränkte Haftung angesehen. Die beim Companies House geführten Unterlagen und die Bekanntmachung von Informationen über eine eingetragene Gesellschaft besitzen zunächst einmal einen gewissen Informationswert, sind aber nicht konstitutiv für Rechtsakte und genießen kei...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 4. Gesellschaftszweck (Unternehmensgegenstand)

Rz. 29 Es reicht für die Bezeichnung des Unternehmensgegenstandes "jeder rechtmäßige Zweck" aus (§ 102(a)(3) DGCL, § 202(b)(1) CalCC, § 402(a)(2) NYBCL). Die ultra vires-Lehre, die zur Nichtigkeit von Rechtshandlungen führte, die vom angegebenen Gesellschaftszweck der Gesellschaft nicht gedeckt waren, spielt in der Praxis insoweit keine Rolle mehr (§ 203(a) NYBCL). Die obers...mehr

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Ukraine / VI. Dividenden

Rz. 124 Die Zahlung der Dividenden wird auf Kosten des Nettogewinns der Gesellschaft im Verhältnis zur Höhe der Geschäftsanteile an Personen geleistet, die am Tag des Beschlusses über die Zahlung der Dividenden Gesellschafter waren, Art. 26 Abs. 1 GmbHG. Rz. 125 Die Gesellschaft zahlt Dividenden in bar, sofern durch einen einstimmigen Beschluss der Gesellschafterversammlung, ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 40 Es ist schwierig, die Kosten für die Gründung einer B.V. zu benennen. Es gibt einige Kosten, die stets anfallen. Kosten für den Entwurf einer Gründungsurkunde aber differieren beispielsweise je nach Notar. Auch der Inhalt des Gesellschaftsvertrags – ob der Gesellschaftsvertrag dem Standard entspricht oder aber ausführlich und spezifisch ist – spielt eine Rolle. Laut d...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Haftung der Geschäftsführer

Rz. 84 Die Geschäftsführer haften der Gesellschaft gegenüber gemäß dem gemeinen Recht für die Ausübung des erhaltenen Auftrags sowie für die Fehler, die sie bei Ausübung ihrer Geschäftsführung begangen haben. Sie sind außerdem solidarisch haftbar – sei es gegenüber der Gesellschaft oder Dritten – für alle Schäden, die aus Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder ge...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (a) Offene Handelsgesellschaft

Rz. 192 Eine mögliche Handelsregisteranmeldung könnte beispielsweise[113] wie folgt gestaltet werden: Amtsgericht, Handelsregister (Stadt, Deutschland) HRA Neu Neue Anmeldung der Errichtung einer offenen Handelsgesellschaft mit dem Sitz in (…) Geschäftsanschrift (…) I. Neue Errichtung einer offenen Handelsgesellschaft Herr/Frau (…), geboren am (…), wohnhaft in (…), und Herr/Frau (…)...mehr

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England und Wales1 England ... / cc) Die Pflicht zur sorgfältigen Geschäftsführung (Sec. 174 CA 2006)

Rz. 441 Daneben tritt die Pflicht zur sorgfältigen Erledigung der übertragenen Aufgaben (duty of care and skill). Die zweite Pflicht beschreibt eine Haftung für die mangelhafte Führung der Geschäfte durch die Organe, welche die Verletzung eines objektiv gebotenen Sorgfaltsmaßstabs darstellt. Rz. 442 Der Haftungsmaßstab war nach früherer Rechtsprechung durch die individuellen ...mehr

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Singapur / K. Zweigniederlassungen

Rz. 138 Inländische Zweigniederlassungen (Branch) einer Pte. Ltd. spielen im Stadtstaat Singapur keine Rolle. Zwar wären sie rechtlich möglich, da sie für ausländische Gesellschaften in Singapur ausdrücklich vorgesehen sind. Sie brächten allerdings, verglichen mit einer zweiten Gesellschaft, kaum Vorteile. Ausländische Zweigniederlassungen einer singapurischen Pte. Ltd. sind...mehr

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Italien / I. Struktur der Wirtschaft in Italien

Rz. 1 In Italien sind kleine und mittlere im Vergleich mit großen Unternehmen stärker vertreten. Strategische Allianzen werden u.a. durch die Einführung des sog. Netzvertrages (contratto di rete) im Jahr 2009 berücksichtigt, welcher zwei oder mehreren Unternehmen ermöglicht, eine oder mehrere ihrer Tätigkeiten gemeinsam auszuüben, um eine weitere Innovation und Wettbewerbsfä...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / e) Strafrechtliche Haftung

Rz. 207 Laut Art. 51 Abs. 1 Strafgesetzbuch (Wetboek van Strafrecht) kann eine Rechtsperson eine Straftat begehen. Abs. 2 bestimmt, dass in diesem Fall die Strafen und Maßnahmen ausgesprochen werden gegen (nebst der B.V.) diejenigen, die die Tat beauftragt haben, sowie diejenigen, die bei der verbotenen Tat faktisch die Führung innehatten. Rz. 208 Außerdem wurde die zivile Ha...mehr

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Türkei / II. Gründerhaftung

Rz. 94 Auf der Grundlage der Verweisung in Art. 644 HGB auf das Aktienrecht haften die Gründer den Gläubigern und Anteilseignern gegenüber für Schäden, die diesen infolge von Vertrags- oder Satzungsverstößen entstehen (Art. 553 HGB). Praktisch geht es dabei vor allem um Falschangaben im Gründungsprozess. Diese Haftung gilt für vier Jahre ab Eintragung; eine vorzeitige Entlas...mehr

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Estland / 5. Eintragung und Anmeldung

Rz. 14 Mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit. Im Zeitraum zwischen dem Abschluss des Gründungsvertrags und der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister besteht eine sog. Vorgesellschaft. Die Verantwortung für im Namen der Gesellschaft in dieser Zeit vorgenommene Geschäfte ist gesetzlich in § 147 HGB geregelt; demnach tragen die Handelnden ge...mehr

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Schweden / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 70 Die Verordnung über die Aktiengesellschaft (Aktiebolagsförordningen) enthält praktische Vorschriften über die Anmeldung der Aktiengesellschaft zum Gesellschaftsregister, u.a. dazu, welche Anlagen dem Gesellschaftsregister vorzulegen sind. Die Anlagen müssen die in dem Aktiengesellschaftsgesetz vorgeschriebene Form haben, z.B. muss aus Protokollen hervorgehen, dass die...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / b) Verbot der zwangsweisen Auflösung bei Wegzug

Rz. 42 In Daily Mail und Cartesio finden sich Hinweise, dass ein Herkunftsstaat nicht völlig frei ist in der Beschränkung seiner eigenen Gesellschaften, wenn diese einen Wegzug vornehmen wollen. In Daily Mail heißt es, die Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit wären sinnentleert, wenn der Herkunftsstaat es Unternehmen verbieten könnte auszuwandern, um sich in einem an...mehr

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Türkei / 2. Gegenwärtige Situation

Rz. 4 Der gegenwärtige Stand des türkischen Rechts (Juni 2021) ist von intensiven Reformbewegungen geprägt, die gleichzeitig den für die Aufnahme der Türkei in die EU geforderten Anpassungen des Normenbestandes an europäische Standards Rechnung zu tragen suchen. Auch die großen Kodifikationen sind davon betroffen. Rz. 5 Nachdem bereits Mitte der neunziger Jahre viele wirtscha...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 4. Prüfung des Formwechselplans

Rz. 152 Art. 86f Gesellschaftsrechts-RL sieht nun vor, dass künftig bei einem grenzüberschreitenden Formwechsel ein unabhängiger Sachverständiger den Formwechselplan prüfen und einen Bericht für die Gesellschafter erstellen muss. Als Sachverständige kommen in Deutschland Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften i.S.d. § 11 Abs. 1 UmwG, §§ 319 ff. HGB in Betra...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / b) Haftung im Insolvenzfall

Rz. 198 Die Geschäftsführer der B.V. können im Insolvenzfall individuell für die Verluste der Gesellschaft haftbar gemacht werden, wenn der Eintritt der Insolvenz in hohem Maße auf die offensichtlich unsachgemäße Erfüllung der Aufgaben durch die Geschäftsführung während des Zeitraums von drei Jahren vor Eintritt der Insolvenz zurückzuführen ist (Art. 2:248 NL-BGB). Rz. 199 Na...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / VIII. Verlegung des Satzungssitzes außerhalb der EU

Rz. 187 Für eine Satzungssitzverlegung mit Formwechsel kann sich gleichsam aus einem bilateralen Vertrag ein Recht ergeben, den Satzungssitz identitätswahrend in einen anderen Staat zu verlegen. Misst man bspw. dem deutsch-us-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag (FHSV) von 1954[487] eine so weit gehende Möglichkeit bei,[488] bestehen trotzdem erheb...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Rechtfertigung insolvenzrechtlicher Regelungen vor der Niederlassungsfreiheit

Rz. 49 Es fragt sich, ob sich eine solche "Qualifikationslösung" im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit nicht als Trojanisches Pferd entpuppt. Die in Sachen Centros, Überseering und Inspire Art festgestellten Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit waren sämtlich Folge der gesellschaftsrechtlichen Anknüpfung an den tatsächlichen Verwaltungssitz und der sich hieraus erg...mehr

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Slowakei / I. Auflösungsgründe

Rz. 135 Die Gesellschaft erlischt an dem Tage, an dem sie aus dem Handelsregister gelöscht wird. Dem Erlöschen der Gesellschaft geht ihre Auflösung mit Liquidation oder ihre Auflösung ohne Liquidation voraus, z.B. wenn das Vermögen auf einen Rechtsnachfolger übergeht. Eine Liquidation ist ebenso nicht erforderlich, wenn ein Antrag auf Konkurseröffnung mangels Masse abgewiese...mehr

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Türkei / 2. Einzelne Gesellschaftsformen

Rz. 24 Die mit der offenen Handelsgesellschaft vergleichbare Kollektivgesellschaft (kollektif ortaklık bzw. kollektif şirket, Art. 211 ff. HGB) ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei natürlichen Personen besteht. Die Gesellschafter haften mit ihrem vollen Vermögen. Rz. 25 Kommanditgesellschaften (komandit ortaklık bzw. şirket, Art. 304 ff. HGB) ähneln den Koll...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Schutzdefizite durch Anwendung des Gründungsrechts

Rz. 31 Zahlreiche ausländische Staaten stellen keine oder nur geringe Anforderungen an die Kapitalausstattung ihrer Gesellschaften, beispielsweise England, Irland und Frankreich.[91] So verlangt etwa der englische Companies Act 2006 keine Einzahlung eines bestimmten Mindesthaftkapitals bei Gründung einer private limited.[92] Anders als bei Aktiengesellschaften bedingt auch d...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 2. Fälle der Herausverlegung des Satzungssitzes einer GmbH

Rz. 79 Mittlerweile hat sich das OLG Frankfurt[213] als erstes deutsches Obergericht mit einem Fall des Herausformwechsels einer deutschen GmbH auf eine italienische S.r.l. befasst. Im Grundsatz zutreffend stellt es fest, dass aufgrund der Niederlassungsfreiheit aus Art. 49, 54 AEUV und der Interpretation dieser Normen durch den EuGH einer deutschen GmbH eine Satzungssitzver...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / III. Geltung der Gründungstheorie aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit

Rz. 14 Art. 49 AEUV [19] verbietet jegliche Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates (primäre Niederlassungsfreiheit). Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaates, die im Hoheitsgeb...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Geringe Attraktivität von Zweigniederlassungen

Rz. 1 Das europäische Recht der Zweigniederlassungen kann auf eine über dreißigjährige Geschichte zurückblicken.[1] Bereits im Jahr 1989 wurde in Europa die erste Zweigniederlassungsrichtlinie verabschiedet.[2] Ziel war es, die Errichtung von Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern und den Rechtverkehr durch einheitliche Publizitätspflichten zu schütze...mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Praktische Durchführung einer Dividendenausschüttung

Rz. 199 In der praktischen Durchführung ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine Dividende handelt, die für das gesamte Geschäftsjahr gezahlt werden soll (final dividend), oder ob es sich um eine Vorabausschüttung (interim dividend) handelt. Rz. 200 Über Vorabausschüttungen beschließen lediglich die Geschäftsführer (Table A, Art. 30 Abs. 1). Für ihre Beschlussfassung...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / V. Geltung der Gründungstheorie für GmbH aus einem überseeischen Gebiet der EU

Rz. 23 Fraglich ist, ob sich die europäische Gründungstheorie auch auf eine GmbH bezieht, die in außereuropäischen Ländern und Hoheitsgebieten, die mit Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich besondere Beziehungen unterhalten (Art. 198 Abs. 1 AEUV), gegründet worden ist. Der Anhang II zum AEUV enthält eine Liste mit 20 Ländern und Gebieten. Hier...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Zusammenfassung

Rz. 255 (1) Das Vereinigte Königreich ist nach mehr als 40 Jahren (1973 bis 2020) aus der Europäischen Union ausgetreten. Es ist der erste Austritt eines Mitgliedstaats in der Geschichte der Europäischen Union. Für den Austritt gibt es keinerlei historische Vorbilder. Die Rechtsunsicherheit ist in allen Bereichen groß. (2) Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1.1.2021 ein D...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 66 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter werden vom AGG festgelegt (4. Kapitel "Rechte und Pflichten der Gesellschafter"). Die Gesellschafter haben u.a. folgende Vermögensrechte:mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (5) Gesamtanalogie

Rz. 176 Die Rechtslage hat sich seit dem 1.1.2021 für unechte Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) aus dem Vereinigten Königreich grundlegend geändert. Die Eintragungen im deutschen Handelsregister der inländischen Zweigniederlassung sind seit dem 1.1.2021 unrichtig geworden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Berichtigung der unrichtig gewordenen Handelsreg...mehr

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Norwegen / A. Einführung

Rz. 1 Das norwegische Kapitalgesellschaftsrecht kennt die GmbH (Aksjeselskap, abgekürzt: AS) und die Aktiengesellschaft (Allmennaksjeselskap, abgekürzt: ASA). Während sich die AS mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vergleichen lässt, entspricht die ASA der deutschen Aktiengesellschaft (AG).[1] Eine der deutschen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 3. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 11 Der vorübergehende Boom bei der Gründung von englischen private limited companies durch deutsche Gründer führte zu einer unerwarteten Renaissance des europäischen Zweigniederlassungsrechts. Die zahlreichen englischen private limited companies mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland mussten in Deutschland das Bestehen einer inländi...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Vermutungswirkung; Amtsermittlung der Zuständigkeitstatsachen

Rz. 124 Nach Art. 3 Abs. 1 UAbs. 2 EuInsVO wird im Falle von Gesellschaften bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen der Ort ihres satzungsmäßigen Sitzes ist.[332] Entgegen den Implikationen des Wortlautes wird die Feststellung des für die Eröffnungszuständigkeit maßgeblichen Interessenmittelpunktes aus deutscher Perspektive...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Formwirksamkeit des Kausalgeschäfts

Rz. 118 Der Schuldvertrag über die Geschäftsanteile unterliegt dem gemäß den Regeln der Rom I-VO bestimmten Recht. Gemäß Art. 3 Rom I-VO ist vorrangig auf eine Rechtswahlvereinbarung der Beteiligten abzustellen. Haben sie keine Rechtswahl getroffen, gilt – mangels anderer engerer Verbindungen – das Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (A...mehr

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Schweden / I. Kapitalaufbringung

Rz. 37 Das Mindestkapital für Privat-Aktiengesellschaften beträgt 25.000 SEK (ca. 2.500 EUR), für Publikums-Aktiengesellschaften 500.000 SEK (ca. 50.000 EUR) oder die entsprechenden Beträge in EUR zum Zeitpunkt der Gründung. Rz. 38 Die Eintragung darf erst erfolgen, wenn das gesamte Aktienkapital zuzüglich eines etwaigen in der Gründungsurkunde angegebenen Aufgeldes in voller...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Konzernsachverhalte

Rz. 118 Grenzüberschreitende Konzernzusammenbrüche bilden einen Hauptanwendungsfall des Internationalen Insolvenzrechts und befruchten, wie zahlreiche Beispielsfälle zeigen, stets die juristische Diskussion.[300] Mit den Art. 56 ff. finden sich hierzu nunmehr auch Regelungen in der neugefassten EuInsVO (vgl. Rdn 123). Die EuInsVO 2000 hielt dagegen für Konzernsachverhalte no...mehr