Fachbeiträge & Kommentare zu Wasserzähler

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betrieb gewerblicher Art

Literatur: Rader, BB 1977, 1441; Pott, StuW 1979, 321; Knobbe-Keuk, StuW 1983, 227; Hölzer, DB 2003, 2090; Pel, DB 2004, 1065; Wallenhorst, DStZ 2004, 711; ­Ellerich/Schulte, DB 2005, 1138; Kohlhepp, DB 2005, 1705; Kalwarowskyi, DB 2005, 2260; Storg, BB 2005, 1993; Binnewies, DB 2006, 465; Pinkos, DB 2006, 692; Becker/Kretzschmann, DStR 2007, 1421; Hüttemann, DB 2007, 1603; ...mehr

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Trinkwasserverordnung / 4 Verantwortlichkeit für die Trinkwasserqualität

Gesundheitliche Anforderungen Der Immobilieneigentümer ist für die gesundheitlich unbedenkliche Qualität des Trinkwassers in seiner Hausinstallation verantwortlich, die durch bakterielle Kontamination (Stichwort "Legionellen") oder chemische Rückstände von Metallen (Stichwort "Bleirohre") beeinträchtigt werden kann. Kontaminiertes Trinkwasser darf nicht an Verbraucher abgegeb...mehr

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Kaltwasseruhren (WEMoG) / 4 Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf verbrauchsabhängige Abrechnung?

Ob einzelne Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf den Einbau von Wasseruhren und damit verbunden auf eine verbrauchsabhängige Verteilung der Kaltwasserkosten haben können, wird in einigen Fällen zu bejahen, in anderen zu verneinen sein. Hinweis Außergewöhnliche Umstände Ist jedenfalls durch Vereinbarung oder Beschluss ein Verteilungsschlüssel geregelt, k...mehr

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Kaltwasseruhren (WEMoG) / 1 Installation von Kaltwasseruhren

Die Bauordnungen der Länder sehen überwiegend vor, dass Wohneinheiten in Neubauten jeweils mit Wasseruhren zur Erfassung des Kaltwasserverbrauchs auszustatten sind oder enthalten jedenfalls sinngemäße Regelungen. Gleiches gilt bei Nutzungsänderungen, soweit nicht der Einbau von Wasserzählern mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Derart unverhältnismäßiger Kostenaufwa...mehr

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Kaltwasseruhren (WEMoG) / 2 Beschluss oder Vereinbarung?

Soweit also überwiegend keine Pflicht dazu besteht, die so genannten "Bestandsimmobilien" nachträglich mit Wasserzählern auszustatten, kann es im Interesse der Eigentümergemeinschaft sein, die Wohnanlage entsprechend nachzurüsten. Werden nämlich die Kaltwasserkosten verbrauchsunabhängig nach der Größe des jeweiligen Sondereigentums oder aber nach den Miteigentumsanteilen umg...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VI. Verwaltungsaktqualität eines Anschreibens des Betriebsprüfers während der Außenprüfung (§ 200 Abs. 1 S. 2 AO)

Ein während laufender Betriebsprüfung dem Steuerpflichtigen postalisch übersandtes Schreiben, in welchem die bisherigen Erkenntnisse aus der Betriebsprüfung zusammengefasst werden und der Steuerpflichtige außerdem gebeten wird, einen bestimmten Darlehensvertrag einzureichen, die betriebliche Veranlassung von Schuldzinsen zu erläutern und Mitteilungen zu Strom- und Wasserzähl...mehr

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Betriebskostenerhöhung/-erm... / Zusammenfassung

Begriff Das gesetzlich vorgesehene Recht zur Betriebskostenerhöhung spielt in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle, da in der Regel die Umlage von Betriebskosten vertraglich geregelt ist. Das gesetzliche Erhöhungsrecht ist jedoch dann von Bedeutung, wenn während der Mietzeit eine neue Betriebskostenart entsteht, die durch die Umlagevereinbarung nicht erfasst wird, sowie ...mehr

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Duldungspflichten des Wohnu... / 1 Betreten

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums zu dulden. In erster Linie erfasst ist insoweit die Pflicht, Erhaltungs- und andere Baumaßnahmen zu dulden, die durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgeführt werden. In die Duldungspflicht sind aber auch alle Einwirkungen mit einbezogen, die einer Ver...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verwaltungsaktqualität eines Anschreibens der Betriebsprüferin während der Prüfung

Kein Verwaltungsakt: Ein während laufender Betriebsprüfung dem Steuerpflichtigen postalisch übersandtes Schreiben, in welchem die bisherigen Erkenntnisse aus der Betriebsprüfung zusammengefasst werden und der Steuerpflichtige außerdem gebeten wird, einen bestimmten Darlehensvertrag einzureichen, die betriebliche Veranlassung von Schuldzinsen zu erläutern und Mitteilungen zu ...mehr

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Betreten des Sondereigentums (WEMoG)

Begriff Jeder Wohnungseigentümer ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu verpflichtet, "das Betreten seines Sondereigentums zu gestatten und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden", wenn dies bestehenden Vereinbarungen oder Beschlüssen entspricht oder – soweit entsprechende Vereinbarungen ode...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 2.3 Verteilungsmaßstab

In aller Regel erfolgt die Kostenverteilung in den Gemeinschaften nach Miteigentumsanteilen. Ggf. werden auch einzelne Kosten nach einem abweichenden Maßstab umgelegt, was insbesondere bei den Verwalterhonoraren der Fall ist, die vielfach nach Objekten bzw. Sondereigentumseinheiten verteilt werden. Möglich ist jedoch auch ein anderer Verteilungsmaßstab, soweit dieser den Gru...mehr

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Zähler (WEMoG) / 3.3 Ist der Einbau der Wasserzähler eine bauliche Veränderung?

Beim Einbau von Kaltwasserzählern handelt es sich dann nicht um eine bauliche Veränderung, wenn der Einbau der Zähler zur Umsetzung einer beschlossenen oder vereinbarten verbrauchsabhängigen Verteilung der Wasserkosten erfolgt.[1] Dies ist eine zwingende und logische Konsequenz aus der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer. Können diese nämlich im Beschlussweg eine verbr...mehr

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Zähler (WEMoG) / 3.2 Beschluss oder Vereinbarung?

Soweit also überwiegend auch keine Pflicht dazu besteht, die sogenannten "Bestandsimmobilien" nachträglich mit Wasserzählern auszustatten, kann es im Interesse der Eigentümergemeinschaft sein, die Wohnanlage entsprechend nachzurüsten. Werden nämlich die Kaltwasserkosten verbrauchsunabhängig nach der Größe des jeweiligen Sondereigentums oder aber nach den Miteigentumsanteilen...mehr

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Zähler (WEMoG) / 3.4 Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Kaltwasserzählereinbau?

Da keine gesetzliche Verpflichtung zur Nachrüstung von Bestandsimmobilien mit Wasserzählern besteht – bis auf die erwähnten Ausnahmen in den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein – wird ein einzelner Wohnungseigentümer gegen den Willen der Mehrheit einen Zählereinbau wohl kaum erfolgreich durchsetzen können. Zwar entspricht gerade der Einbau von Kalt...mehr

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Zähler (WEMoG) / 3.1 Müssen Wasseruhren installiert werden?

Die Bauordnungen der Länder sehen überwiegend vor, dass Wohneinheiten in Neubauten jeweils mit Wasseruhren zur Erfassung des Kaltwasserverbrauchs auszustatten sind oder enthalten jedenfalls sinngemäße Regelungen. Gleiches gilt bei Nutzungsänderungen, soweit nicht der Einbau von Wasserzählern mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Derart unverhältnismäßiger Kostenaufwa...mehr

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Mieter und Eigentümer müsse... / 4 Die Entscheidung

Dieselben Grundsätze gelten nach einem Beschluss des VGH München, wenn der Betreiber der Wasserversorgung das Gebäude mit funkablesbaren Wasserzählern ausstatten will, um die Erfassung der Verbrauchsdaten zu erleichtern. Auch dies muss von Eigentümern und Mietern geduldet werden, da mit dem Einbau kein Eingriff in geschützte Rechte von Eigentümern und Mietern verbunden ist. ...mehr

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Mieter und Eigentümer müsse... / 1 Leitsatz

Will der Betreiber der Wasserversorgung das Gebäude mit funkablesbaren Wasserzählern ausstatten, um die Erfassung der Verbrauchsdaten zu erleichtern, muss dies von Eigentümern und Mietern geduldet werden.mehr

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§ 1 Messverfahren / 4. Offizielle Anforderungen der PTB

Rz. 301 In ihren Anforderungen misst die PTB der Manipulationssicherheit von Messdaten und entsprechender Software offenbar einen hohen Stellenwert zu. So finden sich in allen für Verkehrsüberwachungsgeräte relevanten PTB-A entsprechende Abschnitte, z.B.:mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Vereinbarung des Umlageschlüssels

Rz. 1 § 556a gilt für sämtliche Wohnraummietverhältnisse, auch für Wohnungen, die nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden sind (§ 549 Abs. 2 Nr. 1), für Einliegerwohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 2), für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemietete Wohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 3) und für Wohnraum in einem Studenten- und Jugendwohnraum (§ 549 Abs. 3). § 556a gilt auch fü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Umsteigen auf verbrauchsabhängige Abrechnung

Rz. 42 Durch § 556a Abs. 2 ist den Vermietern von freifinanziertem und dem Wohnraumförderungsgesetz unterliegenden Wohnraum für den Fall, dass sie etwas anderes vereinbart haben, das Recht eingeräumt worden, verbrauchs- oder verursachungsabhängig erfasste Betriebskosten ganz oder teilweise nach einem Maßstab umzulegen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der e...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Einzelne Kostenarten

Rz. 53 Abfallgebühren, Müllbeseitigung. Zu den "Kosten der Müllbeseitigung" gehören in erster Linie die Abfallgebühren, aber auch die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren und ähnlicher Anlangen, ferner Hausmeisterkosten für das Herausstellen der Abfallbehälter (vgl. § 2 Nr. 8 BetrKV). Kosten der Müllbeseitigung sind nur zu einem kleinen Teil Betriebskosten des Gemeinscha...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 "Mit den guten Sitten nicht vereinbar"

Rz. 9 Wegen der ganz besonderen Umstände muss die Maßnahme der Zwangsvollstreckung für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Eine sittenwidrige Härte ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung Leben oder Gesundheit des Schuldners ernstlich gefährdet. Ist eine derartige Beeinträchtigung zu befürchten, so ist eine bes...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Gem. § 556 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten i.S.d. § 2 der BetrKV trägt. Haben die Parteien nichts vereinbart, hat der Vermieter sämtliche Betriebs- und Nebenkosten zu tragen. Für die Überbürdung der Betriebskosten auf den Mieter ist eine eindeutige vertragliche Abrede erforderlich. In Wohnraummietverhältnissen ist...mehr

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Wasserversorgung bei Haus- ... / 8 Verbrauchserfassung

Wasserzähler Der Wasserverbrauch wird mithilfe eines Wasserzählers ermittelt, der nach § 18 Abs. 1 Satz 1 AVBWasserV den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 AVBWasserV eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleisten muss. Nach § 18 Abs. 2 Satz 3 AVBWasserV wird der Wasserzähler vom Versorgungsunternehmen zur Verfügung ges...mehr

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Wasserversorgung bei Haus- ... / 4 Hausanschluss

Der Hausanschluss besteht nach § 10 Abs. 1 AVBWasserV aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage (Hausinstallation). Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet an der hausseitigen Absperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler. Wichtig Herstellung und Unterhaltung Nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AVBWasserV werden Hausanschlüsse ausschließlich vom Wa...mehr

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Wasserversorgung bei Haus- ... / 7 Hausinstallation

Wichtig Übergabepunkt Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Hausinstallation ist nach § 12 Abs. 1 Satz 1 AVBWasserV der Anschlussnehmer verantwortlich. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei der sogenannte Übergabepunkt, das ist die hausseitige Hauptabsperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler. Nur bis zu diesem Übergabepunkt ist das Wa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff der umlagefähigen Betriebskosten

Rz. 124 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber bezieht sich zur Umschreibung der umlagefähigen Betriebskosten in § 146 Abs. 2 Satz 3 BewG auf § 27 Abs. 1 II. Berechnungsverordnung. Nach dieser Vorschrift in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung war bei der Ermittlung der Betriebskosten die Anlage 3 "Aufstellung der Betriebskosten" zur II. Berechnungsverordnung zugrunde zu legen. A...mehr

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Streitwert: Anfechtung einer Kostenposition in der Abrechnung

Leitsatz Greift ein Wohnungseigentümer die Gesamt- und seine Einzelrechnung wegen eines behauptet fehlerhaft erfassten Wasserverbrauchs in seinem Sondereigentum an, richtet sich der Streitwert allein nach dem behauptet zu hohen Wasserverbrauch. Normenkette GKG § 49a Das Problem Wohnungseigentümer K geht im Wege der Anfechtungsklage gegen den Beschluss vor, mit dem die Wohnungs...mehr

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Sondereigentumsfähigkeit eines Abstellraumes, der die Heizungsanlage beherbergen soll

Leitsatz Die Sondereigentumsfähigkeit der Zugänge zu gemeinschaftlichen Räumen hängt davon ab, ob der Zugang wegen der Art des instand zu haltenden oder instand zu setzenden gemeinschaftlichen Eigentums eine maßgebende Rolle spielt oder der betreffende Raum im Hinblick auf seinen Nutzungszweck der ständigen Herrschaftsmacht aller Wohnungseigentümer unterliegt, ein jederzeiti...mehr

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Hauswasseranschluss und Hauptwasserzähler in einem Kellerraum: Liegt ein Mangel vor?

Leitsatz Befinden sich Hauswasseranschluss und Hauptwasserzähler in einem Kellerraum, der zum Sondereigentum eines Wohnungseigentümers gehört, so stellt dies i.d.R. keinen Mangel des gemeinschaftlichen Eigentums dar. Hingegen kann mit dieser baulichen Situation ein Mangel am Sondereigentum gegeben sein. Normenkette §§ 633, 634 Nr. 2, 637 Abs. 3 BGB; §§ 3, 5 WEG Das Problem K e...mehr

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Abrechnung: Korrektur von Fehlern

Leitsatz Ist eine Abrechnung fehlerhaft, muss sie korrigiert werden. Es reicht nicht, dass der Verwalter sich bereiterklärt, "betroffenen Eigentümern" ihren "Nachteil" auszugleichen. Normenkette § 28 Abs. 3 WEG Das Problem Die Wohnungseigentümer genehmigen mehrheitlich die Gesamt- und Einzelabrechnungen für das Wirtschaftsjahr 2011. Dagegen geht jeweils Wohnungseigentümer K vo...mehr

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Wohnungseigentümer als mittelbarer Handlungsstörer

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, der an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch bestellt hat, kann grundsätzlich als mittelbarer Handlungsstörer von den übrigen Wohnungseigentümern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Nießbraucher das Wohnungseigentum in einer Weise nutzt, die mit dem vereinbarten Zweck unvereinbar ist. Normenkette §§ 14 Nr. 2, 15 Abs. 3 WE...mehr

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Wohngeldzahlungsverpflichtung bei Veräußerung des Wohnungseigentums und Verteilung von Heiz-, Wasser- und Abwasserkosten

Leitsatz Wohngeldzahlungspflicht des noch im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümers bis zur Eigentumsumschreibung auf einen Käufer Grundsätzlich freie Wahl der Eigentümer zur Heizkostenverteilung unter Beachtung der Vorgaben nach Heizkostenverordnung Wasser- bzw. Abwasserkostenverteilung auf Grundlage früherer Ableseergebnisse und nunmehr ungeeichter Wasserzähler Normenke...mehr

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Vermieter darf Werte von ungeeichtem Wasserzähler für Betriebskostenabrechnung verwenden

Leitsatz Der Vermieter darf bei der Betriebskostenabrechnung auch Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers verwenden, wenn er nachweisen kann, dass die angezeigten Werte richtig sind. Die mangelnde Eichung bewirkt lediglich eine Beweislastumkehr. Sachverhalt Vermieter und Mieter streiten darüber, ob eine Verbrauchsmessung, die mittels eines nicht geeichten Zählers erfolg...mehr

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Betriebskostenabrechnung: Umlage der Wasserkosten bei Verwendung ungeeichter Wasserzähler

Leitsatz Ist im Mietvertrag eine nach § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB zulässige Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage eines erfassten Verbrauchs vereinbart, kommt es für die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung allein darauf an, ob der tatsächliche Verbrauch zutreffend erfasst worden ist. Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte ...mehr

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Betriebskostenabrechnung - Keine Vermutung der Richtigkeit bei nicht mehr geeichten Messgeräten

Leitsatz Ist im Mietvertrag eine nach § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB zulässige Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage eines erfassten Verbrauchs vereinbart, kommt es für die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung allein darauf an, ob der tatsächliche Verbrauch zutreffend erfasst worden ist. Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte...mehr

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Wasserkosten: Umlage bei Wohnungsleerstand

Leitsatz § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB lässt es zu, dass die Kosten der Wasserversorgung im – vom Gesetz vorausgesetzten – Normalfall, in dem die Wohnungen der Abrechnungseinheit im Wesentlichen vermietet sind, einheitlich nach dem erfassten Wasserverbrauch umgelegt werden, also auch insoweit, als Fixkosten wie Grundgebühren oder Zählermiete unabhängig vom tatsächlichen Wasserver...mehr

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Wasserkosten: Anspruch des Gebäudeeigentümers auf Austausch des Hauptwasserzählers

Leitsatz Der Gebäudeeigentümer kann gegen das Wasserversorgungsunternehmen einen Anspruch auf Austausch des Hauptwasserzählers haben, wenn sich durch die veränderte Messung der Wasser- und Abwasserpreis verringert. Voraussetzung ist, dass sich der technische Standard betreffend die Auswahl der Messgeräte ändert und ein Austausch nach dem neueren Stand der Erkenntnisse angeze...mehr

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Wasserzähler - Zur Schätzung des Wasserverbrauchs eines Gewerbemieters

Leitsatz Verweigert der Vermieter die Eichung oder Erneuerung des Wasser zählers, kann sich dies im Rahmen seines Schadensersatzanspruchs gegen den Mieter als Mitverschulden (§ 254 BGB) auswirken. Fakten: Die Parteien streiten über die Wasserkosten- Abrechnung, die der Vermieter mithilfe von Wasserzählern erstellt hatte, deren Eichzeit abgelaufen war, obwohl der Mieter ihn au...mehr

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VGA bei Tätigkeit eines Betriebs gewerblicher Art für die Trägerkörperschaft ohne Deckung der Vollkosten

Leitsatz 1. Lesen Bedienstete eines Betriebs gewerblicher Art (Frischwasser-)Messeinrichtungen ab und stellt der Betrieb gewerblicher Art die Ableseergebnisse (Hebedaten) der Trägerkörperschaft zu deren hoheitlichen Zwecken (Abwassergebührenerhebung) zur Verfügung, ohne hierfür ein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt zu verlangen, so liegt darin eine vGA (Bestätigung des Se...mehr

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Installation von Kaltwasserzählern und verbrauchsabhängige Abrechnung (Nachrüstungspflicht in Hamburg)

Leitsatz Installation von Kaltwasserzählern und verbrauchsabhängige Abrechnung (Nachrüstungspflicht in Hamburg) Wasserzähler stehen im Gemeinschaftseigentum Normenkette §§ 5 und 21 WEG Kommentar Die Gemeinschaft kann mehrheitlich beschließen, dass Kaltwasserkosten künftig verbrauchsabhängig abgerechnet werden sollen, soweit - wie hier - keine anderweitigen Vereinbarungen getrof...mehr

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Verwaltungskosten nicht umlegbar

Leitsatz Zu den Kosten des Betriebs maschineller Wascheinrichtungen rechnen nicht die Verwaltungskosten, die dem Vermieter bei Umrechnung und Abrechnung der Betriebskosten entstehen. Fakten: Der Vermieter stellte die Verwaltungskosten, die durch den Betrieb von Gemeinschaftswaschmaschinen entstehen, in die Betriebskostenabrechnung mit ein. Die Umlage ist unzulässig. Die Kosten...mehr

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Können bauliche änderungen außen mehrheitlich beschlossen werden, gilt dies erst recht für solche im Inneren des Gebäudes

Leitsatz Sind nach der Teilungserklärung "änderungen der äußeren Gestalt" des Gebäudes mit einfacher Mehrheit zu beschließen, dann kann das dahin ausgelegt werden, daß eine bauliche Veränderung im Inneren des Gebäudes (hier: im gemeinschaftseigenen Keller) erst recht mehrheitlich beschlossen werden kann. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluß regeln, ...mehr

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Zuordnung eines Kellerraumes zum Sondereigentum zulässig, auch wenn sich dort Gas- und Wasserzähler für eine andere Wohnung befinden

Normenkette § 3 WEG, § 5 Abs. 2 WEG, § 13 WEG, § 14 Nr. 4 WEG, § 18 Abs. 1 GBO Kommentar 1. Die Zuordnung eines Raums zum Sondereigentum bei gleichzeitiger Zuordnung der in ihm befindlichen Einrichtungen und Anlagen als Gemeinschaftseigentum (hier: Gas- und Wasserzähler für eine andere Wohnung) wird durch § 5 Abs. 2 WEG nicht ausgeschlossen. Sie kann vor allem dann in Betrach...mehr

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Kein Anspruch auf Änderung der Kostenverteilung (hier: der Wasserkosten bei nur geringer Nutzung eines Ferienobjektes)

Normenkette § 16 Abs.2 WEG Kommentar 1. Nach vorliegender Gemeinschaftsordnung hatte jeder Eigentümer alle gemeinschaftlichen Kosten und Lasten nach dem Verhältnis der Wohn-/Nutzfläche seines Eigentums zur Wohn-/Nutzfläche des Gesamtobjektes zu tragen, soweit nicht ein anderer Verteilungsschlüssel festgesetzt sei oder öffentlich-rechtliche Lasten und Gebühren durch Einzelbesc...mehr

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Vorrang der vereinbarten Kostenumlage

Leitsatz Abrechnung der Kaltwasserverbrauchs-Kosten trotz eingebauter Wasseruhren nach vereinbartem Kostenverteilungsschlüssel Abändernde Gerichtsentscheidung nur im Ausnahmefall Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 45 Abs. 2, 4 WEG, § 47 WEG Kommentar 1. Die Kosten des Kaltwasserverbrauchs sind auch dann Kosten der Verwaltung oder des gemeinschaftlichen Gebrauchs des Gemeinschaftsei...mehr

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Gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer für öffentliche Kanalbenutzungsgebühren

Normenkette § 16 Abs. 2 WEG Kommentar Eine behördliche Satzungsbestimmung, wonach bei Wohnungs- und Teileigentum nach dem WEG jeder Eigentümer die Gebühren für die Beseitigung des gesamten auf dem Grundstück anfallenden Abwassers schuldet, ist jedenfalls dann wirksam, wenn das Grundstück lediglich über einen einzigen Kanalanschluss verfügt. Es ist anerkannt, dass dann, wenn im...mehr

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Erhaltung von Leitungen: Du... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt gegenüber B, der die Wohnungseigentumsanlage mit Frischwasser (Trinkwasser) versorgt, die Feststellung, B sei verpflichtet, die schadhaften Frischwasserleitungen im Gebäude bis zu den Messeinrichtungen instand zu halten und instand zu setzen. Das LG weist die Klage ab! Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei für die Erha...mehr

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Messgeräte: Eichung? / 4 Die Entscheidung

Zunächst mit Erfolg! Die Verwendungsüberwachung sei K zwar zurechenbar. Das bloße Ablesen von Messwerten von einem Messgerät, das im Eigentum eines Dritten stehe, also das bloße "Messwerteerfassen" allein reiche allerdings nicht aus. Die Einordung als Verwender von Messgeräten sei vielmehr nur dann gerechtfertigt, wenn der Messdienstleister über das bloße Ablesen hinaus weit...mehr

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Betriebskosten: Miete für R... / 3 Die Entscheidung

Die Mieterin muss die Kosten für die Miete der Rauchwarnmelder nicht tragen, auch wenn im Mietvertrag zulässigerweise die Umlage später entstehender oder vom Gesetzgeber neu eingeführter Betriebskosten vereinbart ist. Eine Umlage der Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern käme nur gemäß § 2 Nr. 17 BetrKV als "sonstige Betriebskosten" in Betracht, weil Kosten im Zusammenhan...mehr